Meister-BAföG-Antrag Deutschland (AFBG)
[Antragsteller Name] [Anschrift] Tel.: [Telefon] E-Mail: [Email]
An [Zustaendiges Amt]
[Antrags Ort], den [Antrags Datum]
ANTRAG AUF FÖRDERUNG NACH DEM AFBG (MEISTER-BAFÖG)
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz §§ 1, 2, 10, 12 AFBG
1. ANGABEN ZUR PERSON
Name: [Antragsteller Name] Geburtsdatum: [Geburtsdatum] Anschrift: [Anschrift] Staatsangehörigkeit: [Staatsangehoerigkeit]
2. VORHANDENER BERUFSABSCHLUSS (§ 2 AFBG)
Art des Abschlusses: [Berufsabschluss Art] Bezeichnung: [Berufsabschluss Bezeichnung] Jahr: [Berufsabschluss Jahr] Ausbildungsbetrieb / Kammer: [Ausbildungsbetrieb]
3. ANGESTREBTE FORTBILDUNGSMASSNAHME
Bezeichnung: [Fortbildungs Bezeichnung] Angestrebter Abschluss: [Fortbildungs Abschluss]
Bildungseinrichtung:
[Bildungseinrichtung] [Bildungseinrichtung Anschrift]
Beginn der Maßnahme: [Fortbildungs Beginn] Geplantes Ende: [Fortbildungs Ende] Teilnahmeform: [Teilnahmeform]
4. MASSNAHMENBEITRAG (§ 10 AFBG)
Lehrgangsgebühren: [Lehrgangsgebuehren] EUR (gefördert bis 15.000 EUR) Prüfungsgebühren: [Pruefungsgebuehren] EUR (gefördert bis 2.000 EUR) Zuschuss (50 %): wird nach § 12 Abs. 1 AFBG direkt gewährt Darlehen (50 %): zinsloses KfW-Darlehen nach § 13 AFBG Nach bestandener Prüfung: Teilerlass 40 % nach § 13b AFBG Bei Existenzgründung mit Beschäftigung: weiterer Erlass 50 % nach § 13c AFBG
5. UNTERHALTSBEITRAG — NUR VOLLZEITTEILNEHMER (§ 12 AFBG)
Teilnahmeform: [Teilnahmeform] Wohnsituation: [Wohnsituation] Familienstand: [Familienstand] Kinder unter 14 Jahren: [Kinder Anzahl] Eigenes Nettoeinkommen: [Eigenes Einkommen] EUR/Monat
6. ERKLÄRUNG
Ich beantrage Förderung nach dem AFBG für die oben genannte Fortbildungsmaßnahme. Ich erkläre, dass die angegebenen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß sind. Ich verpflichte mich, alle wesentlichen Änderungen (Abbruch der Maßnahme, Einkommensänderungen, bestandene Prüfung) unverzüglich dem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung mitzuteilen. Mir ist bekannt, dass 50 % des Maßnahmenbeitrags als zinsloses KfW-Darlehen (§ 13 AFBG) gewährt wird, das nach Ende der Maßnahme zurückzuzahlen ist, sofern kein Erlass nach §§ 13b, 13c AFBG bewilligt wird.
[Antrags Ort], den [Antrags Datum]
[Antragsteller Name]
Unterschrift: _________________________
Antragsteller/in
________________
Signature
Was ist Meister-BAföG-Antrag Deutschland (AFBG)?
Das AFBG fördert nach § 1 AFBG berufliche Aufstiegsfortbildungen, die auf einen öffentlich-rechtlich anerkannten Abschluss vorbereiten, der dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) Niveau 5, 6, 7 oder 8 entspricht. Geförderte Berufsgruppen umfassen Handwerksmeister (HwO §§ 45 ff.), Industriemeister, Kaufleute mit IHK-Abschluss (Fachwirte, Betriebswirte), Techniker (Staatlich geprüfte Techniker), Erzieher (in Ländern, die dies als Aufstiegsfortbildung einordnen) sowie zahlreiche weitere anerkannte Fortbildungsabschlüsse nach BBiG § 53 (Fortbildungsordnungen des Bundes) und § 54 BBiG (Fortbildungsordnungen der Länder).
Die Förderung nach AFBG ist zweigliedrig: Der Maßnahmenbeitrag (§ 10 AFBG) finanziert die Kursgebühren — bis zu 15.000 EUR für den Lehrgang und bis zu 2.000 EUR für die Prüfung. Davon werden 50 % als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt; die restlichen 50 % als zinsloses KfW-Darlehen (§ 13 AFBG). Der Unterhaltsbeitrag (§ 12 AFBG) unterstützt Vollzeitler bei der Finanzierung ihres Lebensunterhalts während der Fortbildung: bis zu 963 EUR/Monat (Stand 2024) für Alleinstehende, höher bei Verheirateten mit Kind. Der Unterhaltsbeitrag wird teils als Zuschuss (§ 12 Abs. 2 AFBG), teils als zinsloses Darlehen gewährt.
Eine fundamentale Stärke des Meister-BAföG gegenüber dem BAföG für Studierende ist die Einkommensunabhängigkeit beim Maßnahmenbeitrag: Der Maßnahmenbeitrag wird ohne Prüfung des Einkommens der Eltern oder des Partners gewährt. Lediglich der Unterhaltsbeitrag für Vollzeitteilnehmer unterliegt einer Einkommensprüfung. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) berichtet, dass seit 2020 die Meister-BAföG-Zahlen durch die Attraktivierung der Förderung deutlich gestiegen sind. Die Industrie- und Handelskammern (IHK) und Handwerkskammern (HWK) sind zentrale Prüfungsbehörden für die geförderten Abschlüsse und unterstützen Antragsteller bei der Vorbereitung.
Wann brauchen Sie Meister-BAföG-Antrag Deutschland (AFBG)?
Ein Meister-BAföG-Antrag in Deutschland wird in folgenden Situationen benötigt:
**Handwerksmeisterprüfung:** Wer sich auf die Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen oder zulassungsfreien Handwerk vorbereitet (HwO §§ 45 ff.), kann die Lehrgangskosten über das AFBG fördern lassen. Beispiele: Meisterkurs Elektriker, Tischler, Kfz-Mechatroniker, Friseur, Maler und Lackierer. Die Handwerkskammern (HWK) führen die Meisterprüfungen durch.
**IHK-Fortbildungen (Fachwirt, Betriebswirt, Industriemeister):** Kaufmännische und industrielle Aufstiegsfortbildungen nach BBiG § 53 (z.B. Geprüfter Industriemeister, Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen, Geprüfter Betriebswirt) werden durch das AFBG gefördert. Prüfungsbehörde: zuständige IHK.
**Staatlich geprüfte Techniker:** Techniker-Fachschulen nach Landesrecht bereiten auf den Abschluss „Staatlich geprüfter Techniker“ vor. Diese Fortbildung (in der Regel 2 Jahre Vollzeit oder 4 Jahre Teilzeit) wird durch AFBG gefördert.
**Erzieherausbildung (Fachschule Sozialpädagogik):** In Bundesländern, die die Erzieherausbildung als Aufstiegsfortbildung nach AFBG einordnen (unterschiedliche Länderpraxis), kann die Ausbildung über das AFBG gefördert werden.
**Internationale Berufsqualifikationen:** Personen mit ausländischen Berufsabschlüssen, die in Deutschland eine Anpassungsqualifizierung absolvieren müssen, um ihren Beruf ausüben zu können, können unter bestimmten Voraussetzungen das AFBG in Anspruch nehmen, wenn die Anpassungsqualifizierung zu einem anerkannten deutschen Abschluss auf DQR-Niveau 5+ führt.
**Mehrfachförderung:** Das AFBG kann für mehrere aufeinander aufbauende Fortbildungsabschlüsse in Anspruch genommen werden, wenn der nächste Abschluss auf einem höheren DQR-Niveau liegt. Wer bereits Meister ist, kann unter Umständen auch für einen Betriebswirt (IHK) gefördert werden.
**Existenzgründung nach Meisterprüfung:** Das AFBG sieht nach § 13c einen Teilerlass des KfW-Darlehens (Maßnahmenbeitrag) von 50 % vor, wenn nach bestandener Prüfung eine Vollzeitselbständigkeit in einem Betrieb aufgenommen wird, in dem mindestens eine weitere Person beschäftigt wird.
Was gehört in Ihr Meister-BAföG-Antrag Deutschland (AFBG)?
Ein vollständiger Meister-BAföG-Antrag in Deutschland enthält folgende wesentliche Bestandteile:
**Persönliche Angaben und Berufsabschluss:** Vollständiger Name, Geburtsdatum, Wohnanschrift. Nachweis des vorhandenen Berufsabschlusses (Gesellenbrief, IHK-Abschlusszeugnis, Facharbeiterbrief oder gleichwertiger Abschluss). § 2 Abs. 1 AFBG setzt eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine durch Berufspraxis erlangte gleichwertige Qualifikation voraus.
**Fortbildungsvertrag mit dem Träger:** Nachweis über die Anmeldung oder den Vertrag mit der Bildungseinrichtung, die die Fortbildungsmaßnahme durchführt. Der Träger muss für die konkrete Maßnahme von der zuständigen Behörde (in der Regel das Landesamt oder die zuständige Kammer) zugelassen sein.
**Maßnahmenbeitrag-Angaben:** Gesamtkosten des Lehrgangs (Kursgebühren, Prüfungsgebühren). Das AFBG fördert den Maßnahmenbeitrag nach § 10: Lehrgangskosten bis 15.000 EUR, Prüfungsgebühren bis 2.000 EUR. Davon 50 % Zuschuss nach § 12 Abs. 1 AFBG und 50 % zinsloses KfW-Darlehen nach § 13 AFBG.
**Unterhaltsbeitrag (nur für Vollzeitteilnehmer):** Wer die Fortbildung in Vollzeit absolviert, kann einen Unterhaltsbeitrag nach § 12 AFBG beantragen. Dieser hängt von der Wohnsituation (bei Eltern oder nicht), dem Familienstand und dem eigenen sowie ggf. Partnerseinkommen ab. Für 2024: max. 963 EUR/Monat für Alleinstehende (außerhalb des Elternhauses).
**DQR-Niveau der angestrebten Fortbildung:** Die Fortbildung muss einem DQR-Niveau von mindestens 5 entsprechen (§ 2 Abs. 1 AFBG i.d.F. AFBG-Reform 2024). Das BIBB führt das DQR-Referenzwerk für anerkannte Fortbildungsabschlüsse.
**Finanzierungsplan:** Übersicht über Gesamtkosten, beantragten AFBG-Zuschuss, KfW-Darlehen und etwaige Eigenanteile. Das BMBF empfiehlt, einen Finanzierungsplan zu erstellen, da Kurs- und Prüfungsgebühren je nach Träger stark variieren.
Das Portal forms-legal.com stellt diesen Muster-Meister-BAföG-Antrag als strukturierte Vorlage bereit. Verwandte Dokumente: de-aufstiegs-bafog-antrag (allgemeine Aufstiegsfortbildungsförderung) und de-ausbildungsvertrag (Berufsausbildungsvertrag nach BBiG).
So füllen Sie Ihr Meister-BAföG-Antrag Deutschland (AFBG) aus
Den Meister-BAföG-Antrag in Deutschland stellen Sie Schritt für Schritt:
**Schritt 1 — Zuständiges Amt ermitteln:** Das zuständige Amt für Ausbildungsförderung ist je nach Bundesland unterschiedlich. Für Handwerker: in der Regel das Amt für Ausbildungsförderung beim Landratsamt oder der kreisfreien Stadt. Für IHK-Fortbildungen: das Amt für Ausbildungsförderung am Wohnort. Das BMBF führt unter meister-bafög.de eine Suche nach zuständigen Ämtern nach Postleitzahl.
**Schritt 2 — Fortbildungsmaßnahme recherchieren:** Wählen Sie eine Maßnahme, die zu einem anerkannten DQR-Abschluss führt. Prüfen Sie, ob der Träger staatlich zugelassen ist. Klären Sie die Gesamtkosten (Kursgebühren + Prüfungsgebühren). Für Handwerksmeister: Informationen bei der zuständigen HWK. Für IHK-Abschlüsse: Information bei der zuständigen IHK.
**Schritt 3 — Antrag frühzeitig stellen:** Das AFBG gilt nach § 18 Abs. 1 AFBG Förderungsmonat: ab dem Monat der Antragstellung (keine Rückwirkung). Den Antrag so früh wie möglich stellen — idealerweise vor Beginn der Fortbildungsmaßnahme. Das Antragsformular ist beim zuständigen Amt erhältlich oder über meister-bafög.de online verfügbar.
**Schritt 4 — Unterlagen zusammenstellen:** Personalausweis oder Reisepass (Kopie), Nachweis des vorhandenen Berufsabschlusses (Gesellenbrief, IHK-Zeugnis etc.), Fortbildungsvertrag oder Anmeldebestätigung mit Angabe der Kosten, Einkommensnachweise (für den Unterhaltsbeitrag: eigenes und ggf. Partnerseinkommen), Mietvertrag (für erhöhten Unterkunftsanteil), Nachweis über Kinderbetreuungskosten (falls zutreffend).
**Schritt 5 — KfW-Darlehensantrag:** Nach positiver Bewilligung durch das Amt für Ausbildungsförderung stellt die KfW das Darlehen bereit. Den KfW-Darlehensvertrag separat bei der KfW beantragen (kfw.de, Programm Nr. 141). Das Darlehen ist zinslos während der Fortbildung und der Karenzzeit.
**Schritt 6 — Bestandener Abschluss und Erlass:** Nach bestandener Prüfung: 40 % des KfW-Darlehens werden nach § 13b AFBG erlassen (für den Maßnahmenbeitrag). Bei Existenzgründung mit Beschäftigung: 50 % Erlass nach § 13c AFBG. Antrag auf Erlass stellt das Amt für Ausbildungsförderung nach Vorlage des Prüfungszeugnisses automatisch.
Rechtliche Anforderungen für Meister-BAföG-Antrag Deutschland (AFBG)
Die rechtlichen Anforderungen an den Meister-BAföG-Antrag in Deutschland ergeben sich aus dem AFBG, BBiG und HwO:
**AFBG § 1 (Zweck):** Das AFBG fördert berufliche Aufstiegsfortbildungen, die auf einen öffentlich-rechtlich anerkannten Fortbildungsabschluss auf DQR-Niveau 5 bis 8 vorbereiten. Ziel ist die Stärkung der beruflichen Handlungskompetenz und der Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung.
**AFBG § 2 (Förderfähigkeit):** Förderungsfähig sind Personen, die eine nach BBiG oder HwO abgeschlossene Berufsausbildung besitzen (oder eine gleichwertige Qualifikation nachweisen können), die Fortbildung in einer zugelassenen Bildungseinrichtung absolvieren und die Altersgrenze nicht überschreiten (seit AFBG-Reform 2024: keine starre Altersgrenze mehr).
**AFBG § 10 (Maßnahmenbeitrag):** Der Maßnahmenbeitrag umfasst die Lehrgangsgebühren (bis 15.000 EUR) und die Prüfungsgebühren (bis 2.000 EUR). Seit der 4. AFBG-Novelle 2020 werden 50 % als Zuschuss gewährt (nicht rückzahlbar) und 50 % als zinsloses KfW-Darlehen. Der Maßnahmenbeitrag wird einkommensunabhängig gewährt.
**AFBG § 12 (Unterhaltsbeitrag für Vollzeitteilnehmer):** Vollzeitteilnehmer erhalten einen Unterhaltsbeitrag, der sich nach Familienstand, Wohnsituation und Einkommen richtet. Max. 963 EUR/Monat für Alleinstehende ohne Kind (außerhalb des Elternhauses, Stand 2024). Verheiratete mit Kind: höhere Beträge nach Tabelle zu § 12 AFBG.
**AFBG § 13b (Teilerlass nach bestandener Prüfung):** Nach bestandener Abschlussprüfung wird automatisch 40 % des Darlehensanteils am Maßnahmenbeitrag erlassen. Dieser Erlass erfolgt nach Vorlage des Prüfungszeugnisses beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung ohne gesonderten Antrag.
**AFBG § 13c (Erlass bei Existenzgründung):** Wer nach bestandener Prüfung eine Vollzeitselbständigkeit aufnimmt und dabei mindestens einen weiteren Mitarbeiter beschäftigt, erhält auf Antrag einen Erlass von 50 % des Darlehensanteils am Maßnahmenbeitrag. Dieser Erlass gilt zusätzlich zum Teilerlass nach § 13b (kumulativ bis max. 100 % Erlass).
**BBiG § 53 (Fortbildungsordnungen des Bundes):** Das BMWK erlässt Fortbildungsordnungen für kaufmännische und gewerblich-technische Aufstiegsfortbildungsabschlüsse (Geprüfter Industriemeister, Geprüfter Fachwirt, Geprüfter Betriebswirt etc.). Diese Ordnungen legen Zulassungsvoraussetzungen, Prüfungsinhalte und Bewertungsmaßstäbe fest. Die zuständigen IHK führen die Prüfungen durch.
**HwO § 51a (Meisterprüfung):** Die Meisterprüfung im Handwerk besteht aus vier Teilen: Fachtheoretischer Teil (Teil I + II), fachpraktischer Teil und betriebswirtschaftlicher Teil. Die zuständige HWK führt die Prüfung durch. Mit bestandener Meisterprüfung gilt die Ausbildungsberechtigung als erteilt (§ 22a HwO).
Häufige Fehler bei Ihrem Meister-BAföG-Antrag Deutschland (AFBG)
Häufige Fehler beim Meister-BAföG-Antrag in Deutschland:
**Antrag nach Beginn der Fortbildung gestellt:** Das AFBG fördert ab dem Monat der Antragstellung. Wer erst nach Beginn der Fortbildungsmaßnahme beantragt, verliert die Förderung für die vergangenen Monate. Stellen Sie den Antrag vor Beginn der Fortbildung — idealerweise 4 bis 6 Wochen vorher, damit das Amt genug Zeit für die Bearbeitung hat.
**Fortbildungsträger nicht zugelassen:** Nur Bildungseinrichtungen, die für die konkrete Maßnahme staatlich zugelassen sind, können über das AFBG gefördert werden. Manche privaten Meisterschulen oder Online-Kursanbieter sind nicht zugelassen. Prüfen Sie vor der Anmeldung, ob der Träger für die Maßnahme zugelassen ist (Auskunft beim zuständigen Amt oder der IHK/HWK).
**Maßnahmenbeitrag-Kosten falsch berechnet:** Das AFBG deckt den Lehrgangs-Maßnahmenbeitrag bis 15.000 EUR und den Prüfungs-Maßnahmenbeitrag bis 2.000 EUR. Kosten über diesen Grenzen müssen selbst getragen werden. Bei teuren Meisterkursen (insbesondere im Handwerk) können Kosten über der Fördergrenze entstehen. Erstellen Sie einen vollständigen Finanzierungsplan.
**Unterhaltsbeitrag für Teilzeitteilnehmer beantragt:** Der Unterhaltsbeitrag nach § 12 AFBG steht nur Vollzeitteilnehmern zu. Wer die Fortbildung berufsbegleitend in Teilzeit absolviert, hat keinen Anspruch auf den Unterhaltsbeitrag. Der Maßnahmenbeitrag wird hingegen unabhängig von der Teilnahmeform (Vollzeit oder Teilzeit) gewährt.
**Teilerlass nach bestandener Prüfung nicht beantragt:** Nach bestandener Abschlussprüfung muss das Prüfungszeugnis dem Amt für Ausbildungsförderung vorgelegt werden, damit der automatische Teilerlass von 40 % nach § 13b AFBG greifen kann. Wer dies versäumt, muss das volle Darlehen zurückzahlen. Reichen Sie das Zeugnis unmittelbar nach Prüfungsbestehen ein.
**Existenzgründungserlass nicht beantragt:** Der 50-%-Erlass bei Existenzgründung nach § 13c AFBG erfolgt nicht automatisch — er muss gesondert beantragt werden. Antragsfrist: innerhalb von drei Jahren nach Bestehen der Prüfung. Mit Nachweis der Existenzgründung (Gewerbeanmeldung, Gesellschaftsvertrag) und der Beschäftigung mindestens eines weiteren Mitarbeiters (sozialversicherungspflichtig).
**KfW-Darlehensvertrag vergessen:** Der Maßnahmenbeitrag-Darlehensanteil wird über die KfW (Programm 141) ausgezahlt. Ohne separaten KfW-Darlehensantrag fließt nur der 50-%-Zuschussanteil. Den KfW-Darlehensvertrag separat bei der KfW abschließen, nachdem das Amt für Ausbildungsförderung die Bewilligung erteilt hat.
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}Häufig gestellte Fragen
Antragsberechtigt nach AFBG § 2 sind Personen, die eine nach BBiG, HwO oder einem Landesrecht abgeschlossene Berufsausbildung besitzen — zum Beispiel einen Gesellenbrief, ein IHK-Zeugnis, ein Facharbeiterzeugnis oder einen Berufsabschluss nach BBiG. Auch Personen, die durch mindestens fünfjährige Berufspraxis (davon mindestens drei Jahre in kaufmännischer oder technischer Tätigkeit) eine gleichwertige Qualifikation nachgewiesen haben, können gefördert werden (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 AFBG). Deutsche Staatsbürger und EU-Bürger sind ohne weiteres antragsberechtigt; Drittstaatsangehörige mit bestimmten Aufenthaltstiteln ebenfalls (§ 8 AFBG). Seit der AFBG-Reform 2024 gibt es keine starre Altersgrenze mehr — Förderung ist nun auch im höheren Erwachsenenalter möglich. Die Fortbildung muss in einer staatlich zugelassenen Bildungseinrichtung stattfinden und zu einem anerkannten Abschluss auf DQR-Niveau 5 bis 8 führen.
Die Meister-BAföG-Förderung nach AFBG setzt sich 2024 aus folgenden Bestandteilen zusammen: Maßnahmenbeitrag (einkommensunabhängig, § 10 AFBG): Lehrgangskosten bis 15.000 EUR (50 % Zuschuss = 7.500 EUR, 50 % zinsloses KfW-Darlehen = 7.500 EUR); Prüfungsgebühren bis 2.000 EUR (50 % Zuschuss + 50 % Darlehen). Unterhaltsbeitrag für Vollzeitteilnehmer (einkommensabhängig, § 12 AFBG): max. 963 EUR/Monat für Alleinstehende außerhalb des Elternhauses (Grundbedarf + Wohnkosten); höher für Verheiratete und Elternteile. Kinderbetreuungszuschlag nach § 12 Abs. 3 AFBG: 150 EUR/Monat je Kind unter 14 Jahren. Nach bestandener Prüfung: 40 % Teilerlass des Darlehensanteils am Maßnahmenbeitrag nach § 13b AFBG. Bei Existenzgründung mit mindestens einem Mitarbeiter: 50 % weiterer Erlass nach § 13c AFBG (maximal das Doppelte des Teilerlasses). Das BMBF aktualisiert die Bedarfssätze regelmäßig; aktuelle Zahlen finden Sie auf meister-bafög.de.
Nur der Darlehensanteil am Maßnahmenbeitrag (50 % der Kurskosten bis 15.000 EUR + 50 % der Prüfungsgebühren bis 2.000 EUR) ist zurückzuzahlen. Der Zuschussanteil (50 %) muss niemals zurückgezahlt werden. Nach bestandener Abschlussprüfung werden automatisch 40 % des Darlehensanteils nach § 13b AFBG erlassen; bei Existenzgründung mit Beschäftigung eines weiteren Mitarbeiters kommen nach § 13c AFBG weitere 50 % Erlass hinzu. Im optimalen Fall (Prüfungsbestehen + Existenzgründung) bleiben also nur 10 % des ursprünglichen Darlehensanteils zurückzuzahlen. Das KfW-Darlehen wird ab 6 Monate nach Ende der Förderungshöchstdauer in monatlichen Raten (min. 128 EUR) zurückgezahlt. Das Darlehen ist während der Fortbildung und einer Karenzphase zinslos; nach Ende der Karenzphase fällt ein geringer Zins an (aktuell ca. 1 % p.a.).
Nein — für dieselbe Maßnahme können nicht gleichzeitig Meister-BAföG (AFBG) und Bildungsgutschein (SGB III) beantragt werden. Beide Förderprogramme schließen sich für dieselbe Maßnahme gegenseitig aus. Der Bildungsgutschein richtet sich primär an Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit Bedrohte; das AFBG ist auch für Beschäftigte zugänglich. Wer arbeitslos ist und einen Meisterkurs absolvieren möchte: Das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit prüft, welches Instrument besser passt. In der Regel ist das AFBG vorteilhafter (einkommensunabhängiger Maßnahmenbeitrag, Teilerlass, Existenzgründungserlass). Das AFBG und das BAföG (für Studium) schließen sich ebenfalls gegenseitig aus, da beide verschiedene Bildungswege fördern. Eine Kombination von AFBG und Stipendien (z.B. Begabtenförderungswerke wie die Hans-Böckler-Stiftung) ist hingegen grundsätzlich möglich, wenn das Stipendium nicht auf das AFBG angerechnet wird.
Das AFBG fördert alle Fortbildungsabschlüsse, die auf DQR-Niveau 5 bis 8 eingestuft sind und durch eine anerkannte Rechtsvorschrift (Fortbildungsordnung des Bundes nach BBiG § 53 oder der Länder, HwO) geregelt werden. Gefördert werden beispielsweise: im Handwerk (HwO) alle 53 Meisterberufe in zulassungspflichtigen Handwerken (Anlage A HwO) sowie Meister in zulassungsfreien Handwerken (Anlage B HwO); Industriemeister nach BBiG § 53 (Geprüfter Industriemeister Metall, Elektro, Chemie etc.); kaufmännische Abschlüsse nach BBiG § 53 (Geprüfter Betriebswirt, Geprüfter Fachwirt für unterschiedliche Fachrichtungen); Techniker-Abschlüsse nach Landesrecht (Staatlich geprüfter Techniker); Pflegefachkraft-Spezialisierungen auf Fachpflegeniveau; und weitere Fortbildungsabschlüsse, die das BIBB im DQR-Handbuch einordnet. Die zuständigen IHK und HWK beraten zur Förderfähigkeit der gewünschten Maßnahme.
Bei Abbruch der Fortbildungsmaßnahme endet die AFBG-Förderung zum Zeitpunkt des Abbruchs. Der bis dahin erhaltene Zuschussanteil am Maßnahmenbeitrag muss in der Regel nicht zurückgezahlt werden, wenn der Abbruch aus einem wichtigen Grund erfolgt (Krankheit, Pflegefall in der Familie). Bei unentschuldigtem Abbruch kann das Amt für Ausbildungsförderung die bereits ausgezahlten Zuschussbeträge zurückfordern (§ 17 AFBG). Das KfW-Darlehen muss nach dem Abbruch in voller Höhe zurückgezahlt werden (kein Teilerlass nach § 13b AFBG, da keine bestandene Prüfung). Bei Abbruch aus wichtigem Grund: sofort das Amt für Ausbildungsförderung informieren und den Grund nachweisen (ärztliches Attest). Eine Wiederaufnahme der Maßnahme nach Wegfall des wichtigen Grundes ist möglich; AFBG-Förderung kann nach Wiederaufnahme fortgesetzt werden.
Das AFBG ist Landesrecht; zuständig sind die Ämter für Ausbildungsförderung bei den Landkreisen oder kreisfreien Städten. Das zuständige Amt richtet sich nach dem Wohnort des Antragstellers. Eine Übersicht der zuständigen Ämter bietet das BMBF-Portal meister-bafög.de mit einer Postleitzahlensuche. In einigen Bundesländern ist die Beantragung auch online möglich (Online-Formular des jeweiligen Landesamts). Alternativ können Anträge direkt bei der zuständigen IHK (für kaufmännische Abschlüsse) oder HWK (für Handwerksmeister) abgeholt werden, die dann an das Amt für Ausbildungsförderung weitergeleitet werden. Das BIBB empfiehlt, frühzeitig Beratung beim zuständigen Amt zu suchen, da Bearbeitungszeiten je nach Bundesland und Antragslage variieren (in der Regel 4 bis 8 Wochen).
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