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Antrag auf Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes I nach erneuter Beschäftigung

Antrag auf Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes I (ALG I) nach erneuter Beschäftigung

Kopf

[Antragsteller Name] [Anschrift] Tel.: [Telefon] E-Mail: [Email] Kundennummer: [Kundennummer] An Bundesagentur für Arbeit zuständige Agentur für Arbeit / Jobcenter

ANTRAG AUF WEITERZAHLUNG DES ARBEITSLOSENGELDES I (ALG I)

gemäß §§ 137, 157 SGB III (Sozialgesetzbuch Drittes Buch) i.V.m. § 323 SGB III [Antrags Ort], den [Antrags Datum]

Persönliche Daten

Antragsteller: [Antragsteller Name], geboren am [Geburtsdatum] Anschrift: [Anschrift] Kundennummer BA: [Kundennummer]

Bisheriger Leistungsbezug

Bisheriger ALG-I-Bezug: [Alg Beginn] bis [Alg Ende] Täglicher Leistungsbetrag: [Taeglicher Alg Betrag] EUR Verbleibende Anspruchsdauer laut letztem Bescheid: [Verbleibende Tage] Tage

Zwischenbeschäftigung

Arbeitgeber: [Arbeitgeber Name] Beschäftigung: [Beschaeftigung Beginn] bis [Beschaeftigung Ende] Umfang: [Beschaeftigungsumfang] Wochenstunden Sozialversicherungspflichtig: [Versicherungspflichtig] Beendigungsgrund: [Beendigungsgrund]

Antrag

Hiermit beantrage ich gemäß § 157 SGB III die Weiterzahlung meines Arbeitslosengeldes I ab [Weiterzahlung Ab]. Meine Arbeitslosigkeit ist am [Beschaeftigung Ende] durch Beendigung der o.g. Beschäftigung eingetreten. Ich habe mich der Agentur für Arbeit gemäß § 141 SGB III persönlich arbeitslos gemeldet. Prüfung neuer Anspruch: [Neuer Anspruch Pruefen] Die für die Bearbeitung erforderlichen Unterlagen (Arbeitsbescheinigung des letzten Arbeitgebers nach § 312 SGB III, Kündigung oder Auflösungsvertrag) füge ich diesem Antrag bei. Ich versichere, dass die gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen. [Antrags Ort], den [Antrags Datum] _______________________________ [Antragsteller Name] (Eigenhändige Unterschrift)

Antragsteller

________________

Signature

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist Antrag auf Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes I nach erneuter Beschäftigung?

Das Arbeitslosengeld I ist eine Lohnersatzleistung der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung. Es beträgt nach §§ 149–153 SGB III 60 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts (Leistungsentgelt) des Antragstellers (67 Prozent bei mindestens einem Kind im Haushalt, § 149 Satz 2 SGB III). Anspruchsvoraussetzungen nach § 137 SGB III sind: Arbeitslosigkeit, persönliche Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit (§ 141 SGB III), erfüllte Anwartschaftszeit von mindestens 12 Monaten versicherungspflichtiger Beschäftigung innerhalb der letzten 30 Monate (§ 142 SGB III) und kein Ruhen des Anspruchs nach §§ 155–159 SGB III.

Die Anspruchsdauer richtet sich nach § 148 SGB III: Sie beträgt zwischen 6 und maximal 24 Monaten, abhängig von den zurückgelegten Versicherungszeiten und dem Alter des Antragstellers. Für Antragsteller, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, verlängert sich die maximale Bezugsdauer stufenweise auf bis zu 24 Monate (§ 148 Abs. 1 Nr. 3–5 SGB III).

Nach § 157 SGB III ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld, solange der Anspruchsberechtigte in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis steht. Nach Beendigung dieser Beschäftigung lebt der Restanspruch wieder auf. Dies ist der Kern des Weiterzahlungsantrags: Der Leistungsempfänger hat nach einer Unterbrechung durch eine kurze Beschäftigungsphase Anspruch darauf, die verbleibenden Tage seines ALG-I-Anspruchs weiterzunutzen.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit Sitz in Nürnberg ist die zuständige Behörde. Sie betreibt bundesweit über 150 regionale Agenturen für Arbeit sowie deren Nebenstellen. Anträge können über das digitale Jobportal (arbeitsagentur.de), persönlich oder schriftlich gestellt werden. Die BA-Geschäftsanweisung zu § 157 SGB III präzisiert die verwaltungsinternen Anforderungen an Weiterzahlungsanträge und stellt Formulare wie die Arbeitsbescheinigung (§ 312 SGB III) bereit, die für den Weiterzahlungsantrag vom vorherigen Arbeitgeber anzufordern ist.

Vom ALG I zu unterscheiden ist das Bürgergeld nach SGB II (früher: ALG II), das bei erschöpftem ALG-I-Anspruch oder fehlendem Anspruch als nachrangige Grundsicherungsleistung vom Jobcenter gewährt wird. Die Übergänge zwischen den Leistungssystemen SGB II und SGB III sind durch die Grundsicherungsstellen (Jobcenter) geregelt, die in gemeinsamer Trägerschaft von BA und Kommunen betrieben werden (§ 44b SGB II).

Wann brauchen Sie Antrag auf Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes I nach erneuter Beschäftigung?

Ein Antrag auf Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes I in Deutschland wird in folgenden Situationen benötigt:

**Befristeter Arbeitsvertrag ausgelaufen:** Der häufigste Fall. Wer nach einer kurzen befristeten Stelle — auch als Saisonarbeit, Vertretungstätigkeit oder Zeitarbeit — wieder arbeitslos wird, beantragt die Weiterzahlung des noch verbliebenen ALG-I-Restanspruchs nach § 157 SGB III. Die verbleibenden Tage aus dem ursprünglichen Bescheid werden wiederaufgerufen.

**Kurzzeitbeschäftigung unter 12 Monaten:** War die Zwischenbeschäftigung kürzer als 12 Monate, entsteht durch sie kein neuer Anspruch nach § 142 SGB III. Der Antragsteller ist auf den Restanspruch aus dem alten Bescheid angewiesen und beantragt dessen Weiterzahlung.

**Betriebsbedingte Entlassung nach kurzer Beschäftigung:** Bei einer betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber unmittelbar nach Wiederaufnahme einer Beschäftigung (z.B. nach 3–6 Monaten) besteht kein neuer Anspruch, sofern die 12-Monats-Grenze des § 142 SGB III nicht erfüllt ist. Der Weiterzahlungsantrag stellt den Anschluss sicher.

**Kurzarbeit Null nach § 95 SGB III:** Während Kurzarbeit Null besteht kein volles Arbeitsverhältnis mehr. Arbeitnehmer, die nach Kurzarbeit Null endgültig entlassen werden, können auf ihren bestehenden ALG-I-Restanspruch zurückgreifen, sofern die Voraussetzungen des § 157 SGB III erfüllt sind.

**Prüfung eines neuen Anspruchs parallel:** Hat die Zwischenbeschäftigung mindestens 12 Monate gedauert, entsteht durch sie nach § 142 SGB III ein vollständig neuer Anspruch. In diesem Fall prüft die BA automatisch, welcher Anspruch — der neue oder der bestehende Restanspruch — für den Antragsteller günstiger ist. Der Weiterzahlungsantrag löst diese Prüfung aus.

**Sperrzeitbedrohung bei Eigenkündigung:** Wer die Zwischenbeschäftigung durch Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag beendet hat, riskiert eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen nach § 144 SGB III. Die BA prüft von Amts wegen, ob ein wichtiger Grund für die Eigenkündigung vorlag (z.B. Umzug aus wichtigem Grund, drohende Kündigung durch Arbeitgeber, erhebliche Verschlechterung der Arbeitsbedingungen). Der Weiterzahlungsantrag wird dennoch gestellt; im Falle einer Sperrzeit ruht der Anspruch lediglich für die Sperrzeitdauer.

**Zeitarbeitsbranche und Leiharbeit:** Zeitarbeitsverträge nach dem AÜG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) enden oft nach dem Einsatz. Nach Einsatzende beantragt der Zeitarbeiter bei der Agentur für Arbeit die Weiterzahlung seines ALG-I-Restanspruchs. Besondere Regelungen gelten nach § 11 Abs. 4 AÜG für die Synchronisationsverbote.

Was gehört in Ihr Antrag auf Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes I nach erneuter Beschäftigung?

Ein vollständiger Antrag auf Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes I in Deutschland enthält folgende Pflichtbestandteile:

**1. Persönliche Identifikation** Vollständiger Name, Geburtsdatum und Kundennummer der Agentur für Arbeit. Die Kundennummer steht auf dem letzten Leistungsbescheid und ermöglicht die sofortige Zuordnung der Akte. Ohne diese Nummer können erhebliche Verzögerungen entstehen.

**2. Nachweis des bisherigen Leistungsbezugs** Angaben zum Beginn und der Unterbrechung des ALG-I-Bezugs, dem täglichen Leistungsbetrag und den noch verbleibenden Anspruchstagen gemäß § 148 SGB III. Diese Angaben stammen aus dem letzten Leistungsbescheid der BA.

**3. Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III** Der Arbeitgeber der Zwischenbeschäftigung ist verpflichtet, auf Verlangen des Arbeitnehmers eine Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III auszustellen. Dieses Formular enthält alle für die Prüfung des Weiterzahlungsanspruchs erforderlichen Angaben: Entgelthöhe, Beschäftigungsdauer, Beendigungsgrund. Die Vorlage dieser Bescheinigung ist zwingend erforderlich.

**4. Beendigungsnachweis** Kündigungsschreiben des Arbeitgebers, Ablaufdatum des befristeten Vertrags (Kopie der Befristungsklausel) oder Aufhebungsvertrag. Dieser Nachweis belegt, wann und aus welchem Grund die Beschäftigung endete — relevant für § 144 SGB III (Sperrzeit). Forms-legal.com bietet die Vorlage de-arbeitslosengeld-antrag für Erstanträge sowie de-aufhebungsvertrag für Vertragsbeendigungen.

**5. Persönliche Arbeitslosmeldung nach § 141 SGB III** Die persönliche Meldung bei der Agentur für Arbeit als arbeitslos muss spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen. Wer sich erst später meldet, verliert ALG-I-Tage für den verspäteten Zeitraum. Die Meldung kann auch online über die BA-Jobbörse erfolgen.

**6. Angaben zur Sozialversicherungspflicht der Beschäftigung** Nur versicherungspflichtige Beschäftigungen (Beitragspflicht nach §§ 24 ff. SGB III) unterbrechen den ALG-I-Anspruch im Sinne des § 157 SGB III. Minijobs (§ 8 SGB IV: bis 556 EUR/Monat ab 2024) und geringfügige Beschäftigungen sind versicherungsfrei und unterbrechen den Anspruch technisch nicht.

**7. Prüfantrag für neuen Anspruch** Hat die Zwischenbeschäftigung 12 Monate oder länger gedauert, wird die BA gebeten zu prüfen, ob ein neuer Anspruch nach § 142 SGB III entstanden ist. In der Regel ist der neue Anspruch bei längerem Arbeitsverhältnis günstiger (höheres Bemessungsentgelt, längere Anspruchsdauer). Das Ergebnis der Vergleichsrechnung muss die BA mitteilen (§ 323 SGB III).

**8. Fristen** Die persönliche Arbeitlosmeldung muss am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen (§ 141 SGB III). Verspätete Anmeldung führt zum Verlust von ALG-I-Tagen (§ 156 SGB III). Rückwirkende Leistungen werden nur für bis zu 30 Tage vor der Meldung gewährt, wenn die Verspätung auf einem wichtigen Grund beruht (§ 325 SGB III).

So füllen Sie Ihr Antrag auf Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes I nach erneuter Beschäftigung aus

Den Antrag auf Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes I in Deutschland stellen Sie Schritt für Schritt:

**Schritt 1: Persönliche Arbeitslosmeldung am ersten Tag** Melden Sie sich spätestens am ersten Tag der erneuten Arbeitslosigkeit persönlich oder online bei Ihrer Agentur für Arbeit an (§ 141 SGB III). Online-Meldung: arbeitsagentur.de → eServices → Arbeitslos melden. Die persönliche Meldung schützt vor dem Verlust von Leistungstagen.

**Schritt 2: Arbeitsbescheinigung vom Arbeitgeber anfordern** Fordern Sie umgehend vom Arbeitgeber der Zwischenbeschäftigung die Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III an. Der Arbeitgeber ist hierzu gesetzlich verpflichtet. Formulare stellt die BA zur Verfügung (ba-formulare.de). Ohne diese Bescheinigung kann die BA die Anspruchsprüfung nicht abschließen.

**Schritt 3: Unterlagen zusammenstellen** Benötigte Unterlagen: Letzter ALG-I-Leistungsbescheid der BA, Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III, Kündigung oder Befristungsende-Nachweis, Personalausweis oder Reisepass, ggf. Aufhebungsvertrag.

**Schritt 4: Antragsformular ausfüllen** Füllen Sie alle Felder vollständig aus. Achten Sie besonders auf: korrekte Kundennummer (Tippfehler verzögern die Zuordnung), genaues Datum des Beschäftigungsendes (§ 157 SGB III: der Weiterzahlungsanspruch entsteht ab dem Folgetag), Angaben zur Sozialversicherungspflicht.

**Schritt 5: Antrag einreichen** Einreichung online über das Arbeitgeber-/Arbeitnehmer-Portal der BA, persönlich in der zuständigen Agentur für Arbeit oder per Post. Für die Online-Einreichung benötigen Sie ein ELSTER-Zertifikat oder BundID-Login.

**Schritt 6: Bescheid abwarten** Die BA prüft den Antrag in der Regel innerhalb von 4–6 Wochen. Sie erhalten einen neuen Leistungsbescheid. Bei Sperrzeit nach § 144 SGB III erhalten Sie vorher einen Anhörungsbrief, auf den Sie innerhalb von 2 Wochen reagieren können (§ 24 SGB X). Gegen den Bescheid können Sie innerhalb von 1 Monat Widerspruch einlegen (§ 84 SGG).

**Schritt 7: Widerspruch bei unrichtiger Sperrzeitberechnung** Erhält der Antragsteller trotz nachgewiesenen wichtigen Grundes eine Sperrzeitverfügung, kann er innerhalb von 1 Monat nach Zustellung des Bescheids schriftlich Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Der Widerspruch hemmt nicht die aufschiebende Wirkung — die Sperrzeit läuft während des Widerspruchsverfahrens weiter, es sei denn, das Sozialgericht ordnet im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes (§ 86b SGG) die aufschiebende Wirkung an. Empfehlung: Bei drohender Sperrzeit frühzeitig rechtliche Beratung beim Sozialverband VdK, dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) oder einem auf Sozialrecht spezialisierten Rechtsanwalt einholen. Die Anwaltsvergütung nach dem RVG kann bei fehlendem Einkommen über Beratungshilfe (§§ 1–13 BerHG) übernommen werden.

**Schritt 8: Dokumentation für künftige Anträge** Nach der Weiterzahlung empfiehlt es sich, alle Leistungsbescheide, Korrespondenz und Nachweise systematisch zu archivieren. Das Bundessozialgericht (BSG) hat klargestellt, dass im Zweifel der Antragsteller die Beweislast für fristgerechte Meldung und ordnungsgemäße Antragstellung trägt (BSG B 11 AL 13/05). Ordnerstruktur: ALG-I-Bescheide, Arbeitgebernachweise (§ 312 SGB III), BA-Korrespondenz, Meldequittungen — für mindestens 5 Jahre aufbewahren.

Häufige Fehler bei Ihrem Antrag auf Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes I nach erneuter Beschäftigung

Häufige Fehler beim Antrag auf Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes I in Deutschland:

**Verspätete Arbeitslosmeldung:** Der teuerste Fehler. § 141 SGB III verlangt die Meldung am ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Wer erst nach 2 Wochen kommt, verliert genau diese 2 Wochen an Leistung — die Tage werden aus der Anspruchsdauer gestrichen. Sofort melden, sobald das Beschäftigungsende feststeht.

**Arbeitsbescheinigung nicht rechtzeitig angefordert:** Wer die Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III vergisst, verzögert die Bearbeitung um Wochen. Bereits beim Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis beim Arbeitgeber die Arbeitsbescheinigung anfordern — er ist zur Ausstellung verpflichtet.

**Eigenkündigung ohne Sperrzeitvermeidung:** Wer kündigt, ohne einen wichtigen Grund nach § 144 SGB III geltend zu machen, riskiert 12 Wochen Sperrzeit. Wichtige Gründe sind u.a. Umzug mit dem Ehegatten, gesundheitliche Gründe, erhebliche Verschlechterung der Arbeitsbedingungen oder drohende betriebsbedingte Kündigung. Diese Gründe müssen im Antrag klar und nachweisbar dargelegt werden.

**Minijob als Unterbrechung missverstanden:** Wer neben dem ALG-I-Bezug legal einen Minijob (bis 556 EUR/Monat, § 8 SGB IV) ausgeübt hat, hat den Anspruch nicht unterbrochen — er bestand weiter (ggf. mit Anrechnung nach § 155 SGB III). Ein Weiterzahlungsantrag ist in diesem Fall nicht erforderlich.

**Falsches Datum beim Beschäftigungsende:** Wer das falsche Datum des Beschäftigungsendes angibt, kann zu frühe oder zu späte Weiterzahlungen auslösen. Das korrekte Datum ist der letzte Arbeitstag laut Vertrag oder Kündigung — nicht das Datum der letzten Gehaltsabrechnung.

**Vergleich neuer vs. alter Anspruch nicht beantragt:** Wer mindestens 12 Monate in der Zwischenbeschäftigung war und vergisst, die Prüfung eines neuen Anspruchs zu beantragen, verschenkt möglicherweise eine höhere Leistung oder längere Anspruchsdauer. Die BA prüft dies nicht automatisch, wenn kein Antrag gestellt wird.

Quellen und Zitate

Gesetzliche Zitate verlinken auf offizielle Regierungsquellen.

  1. § 137 SGB IIIDE official
  2. § 141 SGB IIIDE official
  3. § 142 SGB IIIDE official
  4. § 148 SGB IIIDE official
  5. § 157 SGB IIIDE official
  6. § 312 SGB IIIDE official
  7. § 44b SGB IIDE official
  8. § 95 SGB IIIDE official
  9. § 144 SGB IIIDE official
  10. § 8 SGB IVDE official
  11. § 323 SGB IIIDE official
  12. § 156 SGB IIIDE official
  13. § 325 SGB IIIDE official
  14. § 24 SGB XDE official
  15. § 147 SGB IIIDE official
  16. § 44 SGB XDE official
  17. § 155 SGB IIIDE official

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Forms Legal. (2026). Antrag auf Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes I nach erneuter Beschäftigung (Deutschland) [Legal document template]. Forms Legal. https://forms-legal.com/de/deutschland/government/social-security/arbeitslosengeld-i-weiterzahlung-antrag-deutschland

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"Antrag auf Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes I nach erneuter Beschäftigung (Deutschland)." Forms Legal, 2026, https://forms-legal.com/de/deutschland/government/social-security/arbeitslosengeld-i-weiterzahlung-antrag-deutschland.

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Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

Diese Vorlage dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Gesetze sind je nach Rechtsordnung unterschiedlich und ändern sich im Laufe der Zeit. Konsultieren Sie für Ihren konkreten Fall einen qualifizierten Rechtsanwalt.Vollständiger Haftungsausschluss

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