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Antrag auf Elterngeld — Basiselterngeld und ElterngeldPlus (BEEG)

Antrag auf Elterngeld (Basiselterngeld / ElterngeldPlus)

Kopf

[Antragsteller Name] [Anschrift] Tel.: [Telefon] E-Mail: [Email] Steuer-IdNr.: [Steueridentifikationsnummer] An [Elterngeldstelle]

ANTRAG AUF ELTERNGELD

gemäß §§ 1, 2, 4, 7 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) — Elterngeld-Plus-Gesetz (BGBl. I 2014 S. 1112) [Antrags Ort], den [Antrags Datum]

Antragsteller

Antragsteller: [Antragsteller Name], geboren am [Geburtsdatum Antragsteller] Anschrift: [Anschrift] Steuer-IdNr.: [Steueridentifikationsnummer]

Angaben zum Kind

Kind: [Kind Name], geboren am [Kind Geburtsdatum] Kind lebt im Haushalt: [Kind Sterblichkeit] Geschwisterkinder unter 3 Jahren: [Geschwisterkinder]

Elterngeld-Bezug

Elterngeld-Variante: [Elterngeld Art] Beantragte Bezugsmonate: [Bezugsmonate] Alleinerziehend: [Alleinerziehendbezug] Teilzeittätigkeit geplant: [Teilzeittaetigkeit] Durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen vor Geburt: [Einkommen Vor Geburt] EUR Einkommensart: [Einkommensart]

Antrag

Hiermit beantrage ich Elterngeld für das oben genannte Kind gemäß §§ 1, 2, 4, 7 BEEG. Ich erkläre, dass ich das Kind selbst betreue und erziehe, dass ich einer zumutbaren Erwerbstätigkeit von max. 32 Stunden/Woche nachgehe (oder keine Erwerbstätigkeit aufnehme), meinen Wohnsitz in Deutschland habe und keine Leistungen beziehe, die einen Ausschluss nach § 1 Abs. 8 BEEG begründen. Ich versichere die Richtigkeit aller Angaben. Änderungen (Einkommensänderungen, Änderungen des Beschäftigungsumfangs) werde ich der Elterngeldstelle unverzüglich mitteilen (§ 60 SGB I). [Antrags Ort], den [Antrags Datum] _______________________________ [Antragsteller Name] (Eigenhändige Unterschrift) Beizufügende Unterlagen: — Geburtsurkunde des Kindes — Einkommensnachweise der letzten 12 Monate (Gehaltsabrechnungen) — Ggf. letzter Einkommensteuerbescheid (bei Selbstständigen) — Ggf. Nachweis über Mutterschaftsgeld / Krankengeld — Personalausweis / Reisepass

Antragsteller/in

________________

Signature

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist Antrag auf Elterngeld — Basiselterngeld und ElterngeldPlus (BEEG)?

Das Elterngeld kennt in Deutschland drei Formen: Basiselterngeld (§ 2 BEEG), ElterngeldPlus (§ 4a BEEG) und den Partnerschaftsbonus (§ 4b BEEG). Das Basiselterngeld beträgt 65 Prozent des maßgeblichen Nettoeinkommens vor der Geburt (§ 2 Abs. 1 BEEG), mindestens 300 EUR/Monat (Sockelbetrag) und höchstens 1.800 EUR/Monat. Bei Haushalten mit niedrigem Einkommen (unter 1.000 EUR Netto) erhöht sich der Prozentsatz auf bis zu 100 Prozent (Geringverdienerkomponente, § 2 Abs. 2 BEEG). Das ElterngeldPlus (§ 4a BEEG) gewährt den halben Elterngeldtrag für die doppelte Bezugsdauer — es ist insbesondere für Eltern geeignet, die frühzeitig in Teilzeit zurückkehren möchten.

Der Partnerschaftsbonus nach § 4b BEEG (seit 2015) ermöglicht beiden Elternteilen zusätzliche 4 Monate ElterngeldPlus, wenn beide gleichzeitig zwischen 25 und 32 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten. Dieser Bonus fördert gezielt die gleichberechtigte Aufteilung von Familien- und Erwerbsarbeit, die nach OECD-Studien in Deutschland noch deutlich hinter den skandinavischen Vorbildern liegt.

Die maßgebliche Berechnung des Basiselterngeldes stützt sich auf das Einkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt (bei Arbeitnehmern) bzw. des Gewinns der letzten 2 abgeschlossenen Steuerjahre (bei Selbstständigen, § 2 Abs. 7 BEEG). Steuerfreie Einnahmen (Kindergeld, Wohngeld, Bürgergeld) bleiben unberücksichtigt. Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld (§ 14 MuSchG) werden auf das Elterngeld angerechnet, was für viele Mütter bedeutet, dass sie in den 8 Wochen nach der Geburt keinen oder nur geringen Elterngeldanspruch haben (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 BEEG).

Zuständige Behörde ist die Elterngeldstelle des jeweiligen Bundeslandes. Je nach Bundesland ist dies das Versorgungsamt, das Landesversorgungsamt, das Jugendamt, das Bezirksamt oder eine spezielle Elterngeldstelle. Eine bundesweite Übersicht mit Adressen und Öffnungszeiten bietet das Familienportal des Bundesfamilienministeriums (familienportal.de) sowie der familien-wegweiser.de. Der Geschwisterbonus nach § 2a BEEG erhöht das Elterngeld um 10 Prozent (mindestens 75 EUR monatlich), wenn im Haushalt ein weiteres Kind unter 3 Jahren oder zwei Kinder unter 6 Jahren leben. Dies ist ein wichtiger Faktor für Familien mit mehreren kleinen Kindern.

Wann brauchen Sie Antrag auf Elterngeld — Basiselterngeld und ElterngeldPlus (BEEG)?

Ein Antrag auf Elterngeld in Deutschland wird in folgenden Situationen benötigt:

**Geburt eines Kindes (Hauptfall):** Nach der Geburt beantragen Mütter und Väter Elterngeld, um die Einkommenseinbuße durch die Babypause zu kompensieren. Der Antrag sollte spätestens 3 Monate nach der Geburt gestellt werden, da das Elterngeld nach § 7 Abs. 1 BEEG maximal rückwirkend für 3 Monate gezahlt wird.

**Adoption eines Kindes unter 8 Jahren:** Adoptivkinder lösen denselben Elterngeldanspruch aus wie leibliche Kinder (§ 1 Abs. 3 BEEG). Maßgebliches Datum ist der Tag der Aufnahme des Kindes in den Haushalt, nicht das Geburtsdatum des Kindes. Elterngeld ist dann für 14 Monate ab Aufnahme beanspruchbar.

**Frühgeburt (vor der 37. Schwangerschaftswoche):** Für Frühgeborene gelten besondere Regelungen: Pro Woche zu früh geborenen Lebensmonates verlängert sich der Bezugszeitraum um einen Monat (§ 4 Abs. 5 BEEG, Frühchenbonus). Bei extrem frühgeborenen Kindern (vor der 32. Woche) können bis zu 4 zusätzliche Monate entstehen.

**ElterngeldPlus bei Teilzeitrückkehr:** Eltern, die früh in Teilzeit zurückkehren möchten, wählen ElterngeldPlus. Bei gleichzeitiger Teilzeit beider Elternteile (25–32 h/Woche) entsteht nach § 4b BEEG der Partnerschaftsbonus: je 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate. Insgesamt können so bis zu 28+8 = 36 Monate Elterngeld-Bezug entstehen.

**Alleinerziehende:** Alleinerziehende nach § 4 Abs. 3 S. 2 BEEG können bis zu 14 Monate Basiselterngeld allein beziehen — normalerweise sind 2 Monate Partnermonate vorgesehen. Voraussetzung: alleiniges Sorgerecht oder der andere Elternteil lebt dauerhaft getrennt und betreut das Kind nicht.

**Studenten und Berufseinsteiger ohne Einkommen:** Wer vor der Geburt kein Einkommen hatte (z. B. Studium, Ausbildung, Arbeitslosigkeit), erhält den Sockelbetrag von 300 EUR/Monat (§ 2 Abs. 1 S. 2 BEEG). Für 14 Monate Basiselterngeld ergibt das 4.200 EUR insgesamt — kein großer Betrag, aber eine Grundsicherung für den Start ins Familienleben.

**Zwillinge und Mehrlingsgeburten:** Bei Mehrlingen erhöht sich das Elterngeld nach § 2a Abs. 4 BEEG um 300 EUR je weiterem Mehrlingskind. Bei Zwillingen also +300 EUR, bei Drilllingen +600 EUR auf den Grundbetrag.

Was gehört in Ihr Antrag auf Elterngeld — Basiselterngeld und ElterngeldPlus (BEEG)?

Ein vollständiger Antrag auf Elterngeld in Deutschland enthält folgende Pflichtbestandteile:

**1. Steueridentifikationsnummer** Seit 2016 Pflichtangabe (§ 68 AO i.V.m. BEEG). Die 11-stellige Steueridentifikationsnummer identifiziert den Antragsteller eindeutig bei der Finanzbehörde. Die Elterngeldstelle nutzt sie für den automatischen Abgleich mit Einkommensdaten. Ohne diese Angabe ist keine abschließende Bearbeitung möglich.

**2. Geburtsurkunde des Kindes** Zwingend erforderlich. Ohne die Geburtsurkunde (Original oder beglaubigte Kopie) wird kein Elterngeld ausgezahlt. Bei Auslandsgeburt: deutschsprachige beglaubigte Übersetzung der ausländischen Geburtsurkunde und ggf. Apostille.

**3. Einkommensnachweise der letzten 12 Monate** Für Arbeitnehmer: Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor dem Geburtsmonat (bei Müttern: vor dem Mutterschutzbeginn). Mutterschaftsgeld und Krankengeld werden bei der Berechnung herausgerechnet (§ 2 Abs. 6 BEEG). Für Selbstständige: Einkommensteuerbescheide der letzten 2 abgeschlossenen Veranlagungszeiträume (§ 2 Abs. 7 BEEG).

**4. Elterngeld-Variante und Bezugsmonate** Klare Angabe, ob Basis- oder ElterngeldPlus beantragt wird und für welche Monate. Falsche oder unklare Angaben führen zu Rückforderungen. Die Aufteilung zwischen den Elternteilen muss koordiniert werden: Zusammen max. 14 Basiselterngeld-Monate (§ 4 Abs. 1 BEEG) oder max. 28 ElterngeldPlus-Monate (§ 4a BEEG). Forms-legal.com bietet de-elternzeit-antrag für die parallele Beantragung der Elternzeit beim Arbeitgeber sowie de-elternzeit-verlängerung-antrag für spätere Verlängerungen.

**5. Geschwisterbonus-Nachweis** Für den Geschwisterbonus nach § 2a BEEG: Geburtsurkunden der Geschwisterkinder unter 3 Jahren (oder 2 Geschwisterkinder unter 6 Jahren). Der Bonus erhöht das Elterngeld automatisch um 10 % (min. 75 EUR/Monat).

**6. Nachweis über Mutterschaftsgeld (bei Müttern)** Bescheinigung der Krankenkasse über das gezahlte Mutterschaftsgeld und den Arbeitgeberzuschuss (§ 14 MuSchG). Diese Beträge werden nach § 3 Abs. 1 BEEG vom Elterngeld abgezogen — für viele Mütter bedeutet dies in den ersten 8 Wochen kein oder geringes Elterngeld.

**7. Partnerschaftsbonus-Antrag (§ 4b BEEG)** Für den Partnerschaftsbonus: Beide Elternteile müssen gleichzeitig zwischen 25 und 32 Stunden/Woche in Teilzeit arbeiten. Arbeitgeberbescheinigung über geplante Teilzeit, Arbeitsvertrag mit Teilzeitvereinbarung oder BEEG-§-15-Teilzeitantrag vorlegen. Der Partnerschaftsbonus ist ein eigenständiger Antrag, der gesondert dokumentiert werden muss.

So füllen Sie Ihr Antrag auf Elterngeld — Basiselterngeld und ElterngeldPlus (BEEG) aus

Den Antrag auf Elterngeld in Deutschland stellen Sie Schritt für Schritt:

**Schritt 1: Elterngeldstelle ermitteln** Zuständig ist die Elterngeldstelle des Wohnsitz-Bundeslandes. Adressen und Online-Antragsmöglichkeiten: familienportal.de oder familien-wegweiser.de. In Bayern ist das Versorgungsamt zuständig; in Nordrhein-Westfalen die Elterngeld-Stellen der Versorgungsämter; in Berlin die Jugendämter der Bezirke. Manche Bundesländer (z. B. Bayern) bieten vollständige Online-Antragstellung an.

**Schritt 2: 3-Monats-Frist beachten** § 7 Abs. 1 BEEG: Elterngeld wird rückwirkend für maximal 3 Monate vor Antragstellung gezahlt. Wer 6 Monate wartet, verliert die ersten 3 Monate. Empfehlung: Antrag innerhalb von 6–8 Wochen nach der Geburt stellen.

**Schritt 3: Elterngeld-Variante entscheiden** Zunächst die Variante klären (Basiselterngeld, ElterngeldPlus oder Kombination). Hilfreich: Elterngeld-Rechner des Bundesfamilienministeriums (bmfsfj.de). Tipp: Bei geplanter Teilzeittätigkeit immer auf ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus prüfen — oft wirtschaftlich günstiger als reines Basiselterngeld.

**Schritt 4: Koordination mit dem anderen Elternteil** Die Aufteilung der Bezugsmonate zwischen beiden Elternteilen muss gemeinsam geplant werden. Für Partnermonate (§ 4 Abs. 2 BEEG): mind. 2 Monate muss der Partner nehmen. Beide Elternteile können Elterngeld gleichzeitig beziehen, wenn sie gleichzeitig Elternzeit nehmen — dann verbrauchen sie gemeinsam Monate.

**Schritt 5: Unterlagen vollständig zusammenstellen** Geburtsurkunde, Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate, Mutterschaftsgeld-Bescheinigung, ggf. Kindergeldbescheid (Familienkasse der BA), Personalausweise beider Elternteile, ggf. Unterhaltsnachweise. Vollständige Unterlagen verkürzen die Bearbeitungszeit erheblich.

**Schritt 6: Antrag einreichen und Bescheid abwarten** Antrag per Post oder (in einigen Ländern) digital einreichen. Bearbeitungszeit: 4–10 Wochen je nach Bundesland und Auslastung. Elterngeld wird nach Bewilligung monatlich ausgezahlt. Gegen den Bescheid kann innerhalb von 1 Monat Widerspruch eingelegt werden (§ 84 SGG).

**Schritt 7: Elterngeld-Widerspruch** Gegen den Elterngeld-Bescheid kann innerhalb von 1 Monat nach Zustellung schriftlich Widerspruch eingelegt werden (§ 84 SGG). Häufige Widerspruchsgründe: falsche Einkommensberechnung (insbesondere bei Selbstständigen und Schichten mit schwankenden Einkünften), fehlende Berücksichtigung des Geschwisterbonus (§ 2a BEEG), falsche Anrechnung von Mutterschaftsgeld. Die Elterngeldstelle muss den Widerspruch prüfen und innerhalb von 3 Monaten bescheiden. Bei Ablehnung des Widerspruchs: Klage beim Sozialgericht (SG) möglich.

**Schritt 8: Änderungsantrag bei Einkommensänderung** Ändert sich das Einkommen während des Elterngeldbezugs (z.B. durch Aufnahme einer Teilzeittätigkeit, Gehaltssteigerung, Wegfall von Einkommen), muss dies der Elterngeldstelle unverzüglich mitgeteilt werden (§ 60 SGB I). Auf Antrag kann der Elterngeld-Betrag angepasst werden. Bei vorzeitig höherem Einkommen wird ggf. zu viel gezahltes Elterngeld zurückgefordert (§ 50 SGB X). Eigenverantwortliche Meldung von Einkommensänderungen ist wichtig — spätestens nach Jahresende bei der Steuererklärung werden Abweichungen durch den automatisierten Einkommens-Abgleich mit dem Finanzamt aufgedeckt (§ 68 AO).

Häufige Fehler bei Ihrem Antrag auf Elterngeld — Basiselterngeld und ElterngeldPlus (BEEG)

Häufige Fehler beim Antrag auf Elterngeld in Deutschland:

**Steueridentifikationsnummer fehlt:** Ohne die 11-stellige Steuer-IdNr. (§ 68 AO) kann die Elterngeldstelle den Antrag nicht vollständig bearbeiten. Die Steuer-IdNr. steht auf dem Einkommensteuerbescheid, dem letzten Lohnausweis oder kann beim Bundeszentralamt für Steuern (bzst.bund.de) nachgefordert werden.

**Falsche Berechnung des Bezugszeitraums:** Wer die Monate nicht koordiniert mit dem Partner, riskiert Doppelanmeldung oder Lücken im Bezug. Partner sollten die geplante Aufteilung vor Antragstellung schriftlich festlegen. Änderungen der Bezugsmonate sind nachträglich möglich (§ 7 Abs. 2 BEEG), aber nur vor dem jeweiligen Lebensmonat.

**Mutterschaftsgeld-Anrechnung unterschätzt:** Viele Mütter wissen nicht, dass Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss in vollem Umfang auf das Elterngeld angerechnet werden (§ 3 Abs. 1 BEEG). In den 8 Wochen nach der Geburt, in denen meist Mutterschaftsgeld gezahlt wird, besteht oft kein oder nur geringer Elterngeldanspruch. Taktisch: Basiselterngeld erst ab dem 3. Lebensmonat beantragen und die ersten 2 Monate mit ElterngeldPlus kombinieren.

**ElterngeldPlus-Vorteil bei Teilzeit nicht erkannt:** Viele Eltern wählen Basiselterngeld, obwohl ElterngeldPlus bei Teilzeit wirtschaftlich vorteilhafter ist. Wenn Einkommen aus Teilzeit erzielt wird: ElterngeldPlus-Betrag bleibt höher als der Basiselterngeld-Rest nach Einkommensanrechnung. Elterngeld-Rechner des BMFSFJ (bmfsfj.de) nutzen.

**Partnerschaftsbonus falsch beantragt:** Der Partnerschaftsbonus nach § 4b BEEG ist an strenge Voraussetzungen geknüpft: beide Elternteile müssen in den gleichen 4 Monaten zwischen 25 und 32 Stunden/Woche arbeiten. Wer die Stundengrenze überschreitet oder unterschreitet, verliert den Bonus rückwirkend — mit Rückforderung. Arbeitgeberbescheinigung sorgsam vorlegen.

**Geschwisterbonus vergessen:** Der Geschwisterbonus nach § 2a BEEG wird nicht automatisch gewährt, sondern muss beantragt werden. Wer ein weiteres Kind unter 3 Jahren im Haushalt hat und den Bonus nicht beantragt, verschenkt mind. 75 EUR/Monat über 12–24 Monate.

**Auslandswohnsitz und Elterngeld:** § 1 Abs. 1 Nr. 1 BEEG: Elterngeld setzt einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland voraus. Wer während des Elterngeldbezugs ins Ausland zieht, verliert den Anspruch ab dem Monat der Wohnsitzaufgabe. Kurzfristige Auslandsaufenthalte (Urlaub bis 3 Monate) sind unschädlich. Bei längerem Auslandsaufenthalt: Elterngeldstelle vorab informieren. EU-Bürger, die aus beruflichen Gründen innerhalb der EU pendeln (Grenzgänger), haben nach § 1 Abs. 7 BEEG i.V.m. EU-Verordnung 883/2004 möglicherweise Anspruch — individuelle Prüfung erforderlich.

Quellen und Zitate

Gesetzliche Zitate verlinken auf offizielle Regierungsquellen.

  1. § 60 SGB IDE official
  2. § 50 SGB XDE official

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Forms Legal. (2026). Antrag auf Elterngeld — Basiselterngeld und ElterngeldPlus (BEEG) (Deutschland) [Legal document template]. Forms Legal. https://forms-legal.com/de/deutschland/government/social-security/elterngeld-antrag-basiselterngeld-elterngeldplus-deutschland

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Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

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