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Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe Deutschland

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT)

Antrag BuT

gemäß §28 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) / §34 SGB XII

Antragstellende Person

§1 Angaben zur antragstellenden Person

Name und Vorname: [Antragsteller Name]

Anschrift: [Antragsteller Adresse]

Bedarfsgemeinschaftsnummer (BG-Nummer): [Bg Nummer]

Antrag gerichtet an: [Jobcenter Name]

Datum der Antragstellung: [Antrag Datum]

Angaben zum Kind

§2 Angaben zum anspruchsberechtigten Kind

Name und Vorname: [Kind Name]

Geburtsdatum: [Kind Geburtsdatum]

Schule / Kindertageseinrichtung: [Schule Name]

Klassenstufe: [Klasse]

Beantragte Leistungen

§3 Beantragte Bildungs- und Teilhabeleistungen

Schulbedarf nach §28 Abs. 3 SGB II: [Leistung Schulbedarf]

Klassenfahrten / Schulausflüge nach §28 Abs. 2 SGB II: [Leistung Klassenfahrt] — Betrag: [Klassenfahrt Betrag] Euro

Lernförderung nach §28 Abs. 5 SGB II: [Leistung Lernfoerderung]

Gemeinschaftliches Mittagessen nach §28 Abs. 6 SGB II: [Leistung Mittagessen]

Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben nach §28 Abs. 7 SGB II: [Leistung Teilhabe]

Bestätigung und Unterschrift

§4 Erklärung und Unterschrift

Ich versichere, dass die oben gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen. Ich bin mir bewusst, dass unwahre Angaben strafbar sind (§263 StGB). Ich verpflichte mich, dem Jobcenter Änderungen meiner Verhältnisse unverzüglich mitzuteilen (§60 SGB I).

Ort, Datum: [Antrag Datum]

Antragstellerin / Antragsteller

________________

Signature

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe Deutschland?

Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) wurde durch das Bundesverfassungsgericht-Urteil vom 9. Februar 2010 (1 BvL 1/09 — Hartz-IV-Urteil) ausgelöst. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) stellte fest, dass das Existenzminimum für Kinder eigenständig zu ermitteln ist und gesellschaftliche, kulturelle und schulische Bedarfe explizit abzudecken hat. Daraufhin schuf der Bundesgesetzgeber mit dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des SGB II und SGB XII vom 24. März 2011 das BuT-Paket als eigenständige Leistungskategorie.

Der BuT-Antrag umfasst sieben Leistungsbereiche: den einteiligen Schulbedarf (§28 Abs. 3 SGB II — pauschal 116 Euro zum 1. August und 58 Euro zum 1. Februar des Schuljahres 2024/2025, angepasst durch das Bürgergeld-Bonus-Gesetz), Aufwendungen für Schulausflüge und Klassenfahrten (§28 Abs. 2 SGB II), Schülerbeförderungskosten (§28 Abs. 4 SGB II), Lernförderung für Schüler, die ohne Förderung das Lernziel nicht erreichen würden (§28 Abs. 5 SGB II), das gemeinschaftliche Mittagessen in Schule, Kindertageseinrichtung oder Hort (§28 Abs. 6 SGB II) sowie den Teilhabebedarf für Freizeit, Sport, Kultur und Geselligkeit (§28 Abs. 7 SGB II — pauschal 15 Euro monatlich).

Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche unter 25 Jahren, deren Familien Bürgergeld (SGB II), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII), Sozialhilfe (SGB XII), Wohngeld (WoGG §1), Kinderzuschlag (BKGG §6a) oder Asylbewerberleistungen (AsylbLG §2) beziehen. Der BuT-Antrag ist beim zuständigen Jobcenter (für SGB-II-Leistungsempfänger), beim Sozialamt (SGB XII) oder bei der Wohngeldstelle der Gemeinde einzureichen. Zuständig ist stets die Behörde, die die Hauptleistung bewilligt.

Der BuT-Antrag unterscheidet sich grundlegend von allgemeinen Sozialleistungsanträgen nach §19 SGB II: Erstens sind die Leistungen zweckgebunden und können ausschließlich für die gesetzlich genannten Bedarfe verwendet werden. Zweitens erfolgt die Auszahlung häufig nicht als Geldleistung, sondern als Sachleistung (Gutschein, Direktüberweisung an Schule oder Verein). Drittens gelten rückwirkend gestellte Anträge nach §28 SGB II nur für den Monat, in dem der Antrag gestellt wird — eine Ausnahme gilt für den Schulbedarf, der bis zum 30. Juni rückwirkend für das laufende Schuljahr beantragt werden kann. Die Kenntnis dieser Fristen und Besonderheiten ist entscheidend, um keine Leistungen zu verlieren.

Wann brauchen Sie Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe Deutschland?

Ein BuT-Antrag ist in Deutschland in verschiedenen Lebenssituationen erforderlich, wenn Kinder oder Jugendliche aus einkommensarmen Familien Unterstützung für Bildung und gesellschaftliche Teilhabe benötigen.

Schulbeginn und Schulbedarf: Zum 1. August jeden Jahres (Beginn des neuen Schuljahres) und zum 1. Februar (Beginn des zweiten Halbjahres) können Familien mit dem BuT-Antrag die Schulbedarfspauschalen nach §28 Abs. 3 SGB II beantragen. Diese Leistung deckt Ausgaben für Schulsachen, Schreibwaren, Rucksäcke und Sportkleidung. Der Antrag sollte zeitnah zum Schuljahresbeginn gestellt werden, spätestens jedoch bis zum 30. Juni des jeweiligen Schuljahres rückwirkend für das laufende Schuljahr.

Klassenfahrten und Schulausflüge: Sobald die Schule eine Klassenfahrt oder einen eintägigen Schulausflug ankündigt, sollten Eltern sofort einen BuT-Antrag nach §28 Abs. 2 SGB II stellen. Die Kosten werden in tatsächlicher Höhe übernommen — eine gesetzliche Obergrenze gibt es nicht. Wichtig: Der Antrag muss vor der Veranstaltung gestellt und bewilligt sein; nachträgliche Erstattung ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Lernförderung bei drohendem Schulversagen: Wenn ein Schüler ohne zusätzliche Nachhilfe das Lernziel (Versetzung, Schulabschluss) nicht erreichen würde und die Schule diesen Bedarf bescheinigt, kann Lernförderung nach §28 Abs. 5 SGB II beantragt werden. Das Jobcenter prüft dann, ob die Schule geeignete schulische Angebote bereitstellt; erst wenn diese nicht ausreichen, werden private Nachhilfestunden finanziert. Die Bescheinigung der Schule ist zwingende Voraussetzung.

Mittagessen in Schule, Kita oder Hort: Kinder, die in einer Schule, Kindertageseinrichtung oder einem Hort Mittagessen nehmen, können einen Zuschuss nach §28 Abs. 6 SGB II beantragen. Der Eigenanteil beträgt seit 2021 nur noch 1 Euro pro Mittagessen; der Differenzbetrag zum tatsächlichen Preis wird übernommen. Der Antrag ist zu stellen, sobald das Kind die Einrichtung besucht und Mittagessen in Anspruch nimmt.

Vereins- und Freizeitteilnahme: Kinder unter 18 Jahren haben nach §28 Abs. 7 SGB II Anspruch auf bis zu 15 Euro monatlich für Aktivitäten in Vereinen, kulturelle Bildung, Musikunterricht oder Ferienfreizeiten. Dieser Teilhabebedarf ist pauschal und kann nicht gespart oder übertragen werden. Er wird monatlich neu bewilligt und läuft automatisch, wenn der Grundantrag anerkannt wurde. Eltern sollten alle sechs bis zwölf Monate einen Folgeantrag stellen oder auf automatische Weiterbewilligung durch das Jobcenter achten.

Was gehört in Ihr Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe Deutschland?

Ein vollständiger BuT-Antrag in Deutschland muss folgende Bestandteile enthalten, um eine zügige Bewilligung durch das Jobcenter oder Sozialamt sicherzustellen.

Angaben zur antragstellenden Person: Name, Anschrift, Geburtsdatum des antragstellenden Elternteils oder Sorgeberechtigten sowie Bedarfsgemeinschaftsnummer (BG-Nummer) aus dem laufenden SGB-II-Bescheid. Ohne gültige BG-Nummer kann der Antrag nicht bearbeitet werden. Bei Erstantrag ist die BG-Nummer erst nach Bewilligung des Bürgergeldes vorhanden; in diesem Fall ist der Grundantrag (Antrag auf Bürgergeld) zeitgleich einzureichen.

Angaben zum Kind oder Jugendlichen: Vollständiger Name, Geburtsdatum, Schule oder Einrichtung, Klassenstufe und Anschrift der Einrichtung. Bei mehreren anspruchsberechtigten Kindern ist für jedes Kind ein separater Antrag oder ein Antrag mit entsprechend ergänzten Anlagen einzureichen. Das Alter ist entscheidend für die Anspruchsberechtigung: Schulbedarf nur für Schüler, Teilhabe nur für unter 18-Jährige.

Bezeichnung der beantragten Leistungen: Der Antrag muss eindeutig bezeichnen, welche der sieben BuT-Leistungen beantragt werden (Schulbedarf, Schulausflüge, Klassenfahrten, Schülerbeförderung, Lernförderung, Mittagessen, Teilhabe). Pauschale Anträge ohne Spezifizierung können zu Rückfragen und Verzögerungen führen. Forms-legal.com stellt ein strukturiertes Formular zur Verfügung, das alle Leistungsbereiche übersichtlich abfragt und den Antragsteller durch den Prozess führt.

Nachweise und Belege: Je nach beantragter Leistung sind unterschiedliche Nachweise erforderlich. Für Schulbedarf: aktueller Schülerausweis oder Schulbescheinigung. Für Klassenfahrten: Ankündigung der Schule mit Kostenhöhe. Für Lernförderung: schriftliche Bescheinigung der Schule nach §28 Abs. 5 Satz 2 SGB II. Für Mittagessen: Nachweis über Einschreibung und Essenspreis der Einrichtung. Für Vereinsteilnahme: Mitgliedsbestätigung oder Kursanmeldung mit Kostenhöhe.

Fristenmanagement und rückwirkende Antragstellung: Nach §28 Abs. 1 Satz 2 SGB II kann der Schulbedarf rückwirkend für das laufende Schuljahr bis zum 30. Juni beantragt werden. Alle anderen BuT-Leistungen gelten nur ab dem Monat der Antragstellung — eine rückwirkende Bewilligung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dieses Fristenregime unterscheidet sich von anderen Sozialleistungsanträgen und ist eine der häufigsten Fehlerquellen bei BuT-Anträgen. Verwandte Dokumente: Widerspruch gegen Behördenbescheid (de-widerspruch-mieterhoehung) für den Fall einer Ablehnung sowie der Aufstiegs-BAföG-Antrag (de-aufstiegs-bafog-antrag) für weiterführende Bildungsförderung Jugendlicher über 18 Jahren. Die korrekte Zuordnung zur zuständigen Behörde — Jobcenter (SGB II §36), Sozialamt (SGB XII §46) oder Wohngeldstelle (WoGG §26 ff.) — ist entscheidend; falsch adressierte Anträge werden nach §16 Abs. 2 SGB I nicht automatisch weitergeleitet, sondern zurückgegeben, was zu Fristversäumnissen und Leistungsverlusten führen kann.

Rechtsmittelbelehrung und Widerspruchsfristen: Wird der BuT-Antrag ganz oder teilweise abgelehnt, ergeht ein schriftlicher Bescheid mit Rechtsmittelbelehrung. Der Widerspruch ist nach §84 SGG innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe des Bescheids einzulegen. Bei Fristversäumnis ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§67 SGG) möglich, wenn die Frist unverschuldet versäumt wurde.

Praktischer Hinweis zur Antragstellung: forms-legal.com empfiehlt, alle BuT-Leistungen in einem einzigen Gesamtantrag zu bündeln, um mehrere Behördengänge zu vermeiden. Viele Jobcenter bieten digitale Antragsportale an, über die BuT-Leistungen online beantragt werden können. Das digitale Verfahren verkürzt die Bearbeitungszeit und ermöglicht eine lückenlose Nachverfolgung des Antragsstatus. Stellen Sie alle Nachweise (Schulbescheinigungen, Vereinsbestätigungen, Kostennachweise) als gescannte PDF-Dateien bereit. Die rechtlich korrekte und vollständige Antragstellung sichert den Leistungsanspruch ab dem frühestmöglichen Zeitpunkt.

So füllen Sie Ihr Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe Deutschland aus

Das Ausfüllen des BuT-Antrags in Deutschland erfordert Sorgfalt bei den Angaben zu den Kindern, den beantragten Leistungen und den beizufügenden Nachweisen.

Erster Schritt: Behörde und Rechtsgrundlage bestimmen. Bevor Sie den Antrag ausfüllen, prüfen Sie, welche Behörde für Sie zuständig ist. Erhalten Sie Bürgergeld: Jobcenter. Erhalten Sie Sozialhilfe oder Grundsicherung: Sozialamt. Erhalten Sie Wohngeld oder Kinderzuschlag (ohne Bürgergeld): Wohngeld- bzw. Kinderzuschlagstelle. Tragen Sie im Formularfeld »Antragstellende Behörde« die korrekte Institution ein.

Zweiter Schritt: Persönliche Daten und BG-Nummer. Tragen Sie Ihren vollständigen Namen (wie im Personalausweis), Ihre aktuelle Anschrift und Ihre Bedarfsgemeinschaftsnummer (BG-Nummer) aus dem laufenden Bürgergeld-Bescheid ein. Die BG-Nummer beginnt in der Regel mit dem Kürzel des zuständigen Jobcenters. Haben Sie noch keine BG-Nummer, vermerken Sie im Formular, dass ein Erstantrag auf Bürgergeld gleichzeitig gestellt wird.

Dritter Schritt: Kinderdaten vollständig eintragen. Geben Sie für jedes anspruchsberechtigte Kind an: vollständiger Name, Geburtsdatum (Format: TT.MM.JJJJ), Name und Anschrift der Schule oder Kindertageseinrichtung, aktuelle Klassenstufe. Bei mehr als zwei Kindern nutzen Sie die Anlage »Weitere Kinder« oder fügen ein gesondertes Blatt bei.

Vierter Schritt: Leistungen ankreuzen und konkretisieren. Markieren Sie im Formular jede beantragte BuT-Leistung. Für Klassenfahrten: Fügen Sie das Schulschreiben mit Betrag und Datum bei. Für Lernförderung: Fügen Sie die schulische Bescheinigung nach §28 Abs. 5 SGB II bei und nennen Sie den gewünschten Nachhilfeanbieter. Für Vereinsteilnahme: Nennen Sie Verein, Aktivität und monatlichen Beitrag. Für Mittagessen: Nennen Sie die Einrichtung und den täglichen Preis.

Fünfter Schritt: Datum und Unterschrift. Tragen Sie das Datum der Antragstellung ein — dieses Datum ist für die rückwirkende Wirkung der Leistungen maßgeblich. Unterschreiben Sie den Antrag eigenhändig; bei gemeinsamem Sorgerecht genügt die Unterschrift eines Elternteils, sofern dieser die Befugnis zur alleinigen Antragstellung hat. Bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen unterschreibt der gesetzliche Vertreter (Vormund).

Sechster Schritt: Einreichung und Fristencheck. Geben Sie den Antrag persönlich beim Jobcenter ab oder senden Sie ihn per Einschreiben mit Rückschein. Notieren Sie das Eingangsdatum. Prüfen Sie: Schulbedarf zum 1. August oder 1. Februar beantragen, spätestens bis 30. Juni rückwirkend. Klassenfahrten vor dem Datum der Veranstaltung beantragen. Lernförderung sofort nach Erhalt der Schulbescheinigung beantragen. Bewahren Sie alle Belege und eine Kopie des ausgefüllten Antrags auf.

Häufige Fehler bei Ihrem Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe Deutschland

Häufige Fehler bei der Beantragung von Bildungs- und Teilhabeleistungen in Deutschland führen zu Ablehnungen oder Leistungsverlusten, die durch sorgfältige Antragstellung vermieden werden können.

Antrag nach Fristablauf stellen: Viele Familien beantragen BuT-Leistungen erst nach dem Ereignis — zum Beispiel nach der Klassenfahrt oder nach Schuljahresbeginn. Nach §28 Abs. 1 SGB II gilt der Grundsatz, dass Leistungen erst ab dem Monat der Antragstellung erbracht werden. Ausnahme: Der Schulbedarf kann bis zum 30. Juni rückwirkend für das laufende Schuljahr beantragt werden. Für alle anderen Leistungen gilt: Antrag muss vor der Veranstaltung gestellt werden.

Falsche Behörde ansprechen: Familien mit Bürgergeld müssen zum Jobcenter; Familien ohne Bürgergeld, aber mit Wohngeld oder Kinderzuschlag müssen zur Wohngeld- oder Kinderzuschlagstelle. Ein Antrag bei der falschen Behörde wird nicht automatisch weitergeleitet — er wird zurückgegeben, und die Frist läuft weiter. Das ist ein gravierender Fehler, der zum Verlust von Leistungsansprüchen führt.

Unvollständige Nachweise beifügen: Für die Lernförderung fehlt häufig die schulische Bescheinigung nach §28 Abs. 5 Satz 2 SGB II. Ohne diesen Nachweis wird der Antrag abgelehnt, weil der Bedarf nicht nachgewiesen ist. Für Klassenfahrten muss das Schulschreiben mit exakter Kostenhöhe beiliegen — Schätzungen oder mündliche Aussagen genügen nicht. Jobcenter sind berechtigt, unvollständige Anträge zurückzustellen, bis alle Nachweise vorliegen.

Kinder über 25 Jahre oder nicht in Ausbildung: BuT-Leistungen gelten grundsätzlich für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre, sofern sie sich in Ausbildung oder Schule befinden. Volljährige Kinder ohne Schul- oder Ausbildungsverhältnis sind nicht anspruchsberechtigt. Dieser Fehler wird häufig bei Kindern gemacht, die zwischen Schule und Berufsausbildung eine Pause einlegen.

Keinen Widerspruch einlegen bei Ablehnung: Ablehnungsbescheide sind häufig nicht endgültig — viele werden im Widerspruchsverfahren oder vor dem Sozialgericht revidiert. Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids (§84 SGG). Wird keine Widerspruch eingelegt, wird der Bescheid bestandskräftig, und der Anspruch ist verloren. Rechtsberatung durch den Sozialverband VdK oder die Caritas kann im Widerspruchsverfahren hilfreich sein.

Quellen und Zitate

Gesetzliche Zitate verlinken auf offizielle Regierungsquellen.

  1. §19 SGB IIDE official
  2. §28 SGB IIDE official
  3. §36 SGB IIDE official
  4. §2 SGB IIDE official

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Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

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