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Antragsformular Bürgergeld Deutschland

Antragsformular Bürgergeld Deutschland

SGB II §§ 1-80 | Grundsicherung für Arbeitsuchende | Jobcenter | Bedarfsgemeinschaft

ANTRAG AUF BUERGERGELD

Grundsicherung für Arbeitsuchende gemäss SGB II §§ 1-80

An:

[Jobcenter Name]

Datum der Antragstellung: [Antrag Datum]

I. ANGABEN ZUR PERSON (Antragsteller/in)

Name: [Antragsteller Name]

Geburtsdatum: [Antragsteller Geburtsdatum]

Anschrift: [Antragsteller Anschrift]

Staatsangehörigkeit: [Staatsangehoerigkeit]

Rentenversicherungsnummer: [Rentenversicherungsnummer]

II. BEDARFSGEMEINSCHAFT (SGB II § 7 Abs. 3)

Familienstand: [Familienstand]

Partner/in: [Partner Name]

Anzahl Kinder in Bedarfsgemeinschaft: [Kinder Anzahl]

Kinder (Name, Geburtsdatum): [Kinder Angaben]

III. EINKOMMEN (SGB II §§ 11-11b)

Erwerbseinkommen netto: [Erwerbseinkommen]

Sonstige Einkünfte: [Sonstige Einkuenfte]

IV. VERMOEGEN (SGB II § 12)

Bankguthaben: [Bankguthaben]

Sonstiges Vermögen: [Sonstiges Vermoegen]

V. UNTERKUNFT UND HEIZUNG (SGB II § 22)

Kaltmiete: [Kaltmiete]

Betriebskosten-Vorauszahlung: [Nebenkosten]

Heizkosten: [Heizkosten]

VI. VERSICHERUNG DER VOLLSTAENDIGKEIT UND RICHTIGKEIT

Ich versichere, dass alle vorstehenden Angaben vollständig und wahrheitsgemass sind. Mir ist bekannt, dass wissentlich falsche oder unvollständige Angaben zur Aufhebung und Rückforderung der Leistungen nach SGB II §§ 45, 50 und zur strafrechtlichen Verfolgung nach StGB § 263 führen können.

Ich verpflichte mich, alle Änderungen in meinen wirtschaftlichen Verhältnissen unverzüglich dem Jobcenter mitzuteilen (SGB I § 60).

___________________________________

[Antragsteller Name]

(Unterschrift Antragsteller/in)

Anlagen:

[] Personalausweis / Reisepass

[] Mietvertrag

[] Gehaltsabrechnungen (letzter Monat)

[] Kontoauszüge (letzte 3 Monate aller Konten)

[] ALG-I-Bescheid / Rentenbescheid

[] Kindergeldbescheid

[] Unterhaltsnachweise

Antragsteller/in

________________

Signature

Partner/in (falls zutreffend)

________________

Signature

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist Antragsformular Bürgergeld Deutschland?

Das Antragsformular Bürgergeld in Deutschland (Bürgergeld, auch Grundsicherung für Arbeitsuchende) ist das amtliche Gesuch an das zuständige Jobcenter, mit dem erwerbsfähige Leistungsberechtigte und Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft staatliche Existenzsicherungsleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beantragen. Das Bürgergeld ersetzte zum 01.01.2023 das fruhere Arbeitslosengeld II (ALG II, umgangssprachlich Hartz IV) und wird durch das Buergergeldgesetz (BGBl. 2022 I S. 2328) sowie durch die Fortentwicklung der SGB II-Vorschriften geregelt.

Die Rechtsgrundlage für das Bürgergeld ergibt sich aus SGB II §§ 1-80. Nach SGB II § 1 Abs. 1 ist Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende, die Eigenverantwortung der Leistungsberechtigten zu stärken und dazu beizutragen, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kraeften zu bestreiten. Leistungen werden erbracht, soweit die Berechtigten Eigenverantwortung nicht hinreichend wahrnehmen können oder dazu nicht in der Lage sind. Das Bürgergeld umfasst nach SGB II § 19 regelmässig Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Regelbedarf nach SGB II § 20, Mehrbedarf nach § 21, Bedarf für Unterkunft und Heizung nach § 22) sowie Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (Massnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik nach SGB II §§ 14-18d).

Leistungsberechtigt nach SGB II § 7 sind Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a noch nicht erreicht haben, erwerbsfaehig sind (d.h. unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig sein können — SGB II § 8), ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und hilfebeduerfertig nach SGB II § 9 sind. Hilfebedürftigkeit liegt vor, wenn der Antragsteller seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen decken kann, das den Schonbetrag nach SGB II § 12 übersteigt.

Der Bürgergeld-Regelbedarf beträgt 2026 für Alleinstehende 563 Euro monatlich (Regelbedarfsstufe 1 nach SGB II § 20 i.V.m. RBEG). Für Partner in einer Bedarfsgemeinschaft gilt Regelbedarfsstufe 2 (90 % des vollen Regelbedarfs), für volljahrige Kinder bis 24 Jahre Regelbedarfsstufe 3, für Jugendliche 15-17 Jahre Regelbedarfsstufe 4 und für Kinder 6-13 Jahre Regelbedarfsstufe 5. Zuzüglich kommen Kosten der Unterkunft nach SGB II § 22 (Miete und Heizung in angemessener Höhe), Mehrbedarfe nach § 21 (z.B. für Alleinerziehende, Schwangere, Personen mit besonderen ernahrungsbedingten Bedarfen) sowie einmalige Leistungen nach § 24 (Erstausstattung, Schulbedarf).

Der Antrag auf Bürgergeld ist nach SGB I § 38 beim zuständigen Jobcenter zu stellen; Jobcenter sind gemeinsame Einrichtungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der kommunalen Trager (SGB II § 44b). Die Antragstellung kann persönlich, schriftlich oder elektronisch über das Portal der Bundesagentur für Arbeit (jobcenter.digital) erfolgen. Der Leistungsanspruch beginnt nach § 37 SGB II grundsätzlich am Tag der Antragstellung; eine rückwirkende Bewilligung ist nicht möglich. Deshalb ist eine frühzeitige Antragstellung entscheidend.

Ein wesentliches Merkmal des Bürgergeld-Systems ist das Prinzip der Bedarfsgemeinschaft nach SGB II § 7 Abs. 3: Der Antrag erfasst alle Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben — also Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, nicht dauernd getrennt lebende Partner, Kinder unter 25 Jahren sowie deren Elternteile. Einkommen und Vermögen aller Mitglieder werden grundsätzlich berücksichtigt (SGB II §§ 11-12), wobei Schonvermögen und Freibeträge nach SGB II § 12 Abs. 2 und 3 zu beachten sind.

Wann brauchen Sie Antragsformular Bürgergeld Deutschland?

Das Antragsformular Bürgergeld in Deutschland wird benötigt, wenn eine oder mehrere Personen in einem Haushalt ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen decken können und die Voraussetzungen nach SGB II erfüllen.

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Erschöpfung des ALG I: Wer das Arbeitslosengeld I (ALG I) nach SGB III vollständig verbraucht hat oder keine ausreichende Versicherungszeit vorweisen kann, kann direkt nach Arbeitslosigkeit einen Bürgergeld-Antrag stellen. Auch Personen, die noch kein ALG I beziehen, aber wirtschaftlich hilfebeduerfertig sind, konnen Bürgergeld beantragen (aufstockend oder isoliert).

Aufstockendes Bürgergeld bei niedrigem Einkommen: Erwerbstätige, deren Einkommen den Bedarf nicht vollständig deckt (sogenannte Aufstocker nach SGB II § 7 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 9 Abs. 1), können ergänzend Bürgergeld beantragen. Dies betrifft beispielsweise Teilzeitbeschaeftigte, Minijobber und Personen in Niedriglohnberufen.

Selbständige mit geringem Einkommen: Selbständige können nach SGB II § 7 Abs. 1 leistungsberechtigt sein, wenn ihr Betriebsgewinn abzüglich Betriebsausgaben und Freibeträge den Bedarf nicht deckt. Hierbei gelten besondere Regelungen zur Einkommensanrechnung (SGB II § 11b Abs. 3).

Ausbildungsabbruch oder -ende ohne Arbeit: Wer eine Berufsausbildung abbricht oder beendet und keine Arbeit findet, kann Bürgergeld beantragen. Auszubildende sind grundsätzlich nach SGB II § 7 Abs. 5 von Bürgergeld ausgeschlossen; Ausnahmen gelten nach § 27.

Erwerbsminderung unter Vollrentenniveau: Personen mit teilweiser Erwerbsminderung, die weder voll erwerbsgemindert sind noch vollständig arbeiten können, können Bürgergeld als aufstockende Leistung beantragen, wenn das Einkommen (ggf. inkl. EM-Rente) den Bedarf nicht deckt.

Erstmalige Antragstellung nach Einreise: EU-Burger und bestimmte Drittstaatsangehörige mit gesichertem Aufenthaltsrecht können nach den Anforderungen des SGB II Bürgergeld beantragen. Für Asylsuchende gelten spezielle Regelungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), nicht SGB II.

Krisensituationen (Trennung, Scheidung, Todesfall): Nach Trennung oder Scheidung kann der Haushaltsübrige Bürgergeld beantragen, wenn das verfuegbare Einkommen nach SGB II § 9 nicht bedarfsdeckend ist. Auch Personen, die nach dem Tod des Hauptverdieners kurzfristig die Unterhaltsquelle verlieren, sind antragsberechtigt.

Was gehört in Ihr Antragsformular Bürgergeld Deutschland?

Ein vollständiger Bürgergeld-Antrag in Deutschland muss alle gesetzlich vorgesehenen Angaben und Nachweise enthalten, damit das Jobcenter nach SGB II den Bedarf berechnen und einen Bewilligungsbescheid erlassen kann.

Angaben zur Person und Bedarfsgemeinschaft: Namen, Geburtsdaten, Anschriften, Staatsangehörigkeiten und Aufenthaltsstatus aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft nach SGB II § 7 Abs. 3. Bei Bedarfsgemeinschaften mit Kindern sind Geburtsurkunden beizufügen; bei zusammenlebenden Partnern werden beide Partner gemeinsam erfasst.

Einkommen aller Mitglieder (SGB II § 11): Sämtliche Einkünfte aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft müssen angegeben werden — Arbeitslohn (netto, mit Nachweisen durch Gehaltsabrechnungen), Renten (DRV-Bescheid), Kindergeld (BKGG-Bescheid), Unterhaltsleistungen, Kapitalerträge, Mieteinnahmen. Bestimmte Einkommensanteile bleiben nach SGB II § 11b und § 11a anrechnungsfrei (Erwerbstätigenbonus, Kinderzuschlag nach § 6a BKGG).

Vermögensangaben (SGB II § 12): Bankguthaben, Bausparverträge, Wertpapiere, Immobilien, Kraftfahrzeuge und sonstige Vermögensgegenstände sind vollständig anzugeben. Das Schonvermögen nach SGB II § 12 Abs. 3 (Freibetrag je Mitglied der Bedarfsgemeinschaft: ab 2023 15.000 Euro pro Person, ein angemessenes Kraftfahrzeug und selbstgenutztes Wohneigentum) wird nicht angerechnet.

Kosten der Unterkunft und Heizung (SGB II § 22): Miethöhe (Kaltmiete und Nebenkosten separat), ggf. Heizkosten (Abschlag oder Verbrauchsnachweise). Das Jobcenter prüft, ob die Miete angemessen ist (Richtwerte nach dem Mietspiegel der jeweiligen Kommune). Unangemessene Unterkunftskosten werden nur befristet übernommen; danach müssen Mieter umziehen oder die Differenz selbst tragen.

Erwerbsfähigkeit (SGB II § 8): Das Jobcenter stellt fest, ob die antragstellende Person erwerbsfaehig im Sinne des SGB II ist. Bei Zweifeln können ärztliche Gutachten oder Stellungnahmen des medizinischen Dienstes der BA eingeholt werden.

Eingliederungsbereitschaft: Leistungsberechtigte müssen grundsätzlich bereit sein, zumutbare Arbeit aufzunehmen und an Massnahmen zur Eingliederung in Arbeit teilzunehmen (SGB II § 31). Ablehnungen können zu Leistungsminderungen führen. Das Portal forms-legal.com stellt dieses Muster als ersten Anhaltspunkt bereit; das amtliche Formular der Bundesagentur für Arbeit (Antragsnummer BA-Formular 1-BA) ist beim Jobcenter erhältlich.

Beizufügende Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass, Mietvertrag oder Wohnkostennachweise, aktuelle Gehaltsabrechnungen (letzter Monat), Kontoauszüge (letzte 3 Monate aller Konten), Rentenbescheid, ALG-I-Bescheid, Kindergeldbescheid, Unterhaltsnachweise, Nachweis über Schulden oder Verbindlichkeiten. Bei Erstantrag werden mehr Unterlagen benötigt als bei Folgeantrag.

Ansprechpartner und Persönliche Ansprechperson (pAP): Das Jobcenter weist jedem Leistungsberechtigten nach SGB II § 14 Abs. 1 eine persönliche Ansprechperson (pAP) zu, die den Integrationsprozess koordiniert. Alle Kommunikation mit dem Jobcenter sollte dokumentiert werden — Datum, Uhrzeit, Name des Sachbearbeiters und Inhalt jedes Gesprächs festhalten. Bei Beschwerden über das Verhalten des Jobcenters steht die Ombudsstelle der Bundesagentur für Arbeit (BA) zur Verfügung, die unabhängig Beschwerden prüft.

Eingliederungsvereinbarung und Kooperationsplan: Seit dem 01.01.2023 ersetzt der Kooperationsplan nach SGB II § 15 die bisherige Eingliederungsvereinbarung. Der Kooperationsplan legt gemeinsam mit dem Jobcenter Schritte und Massnahmen zur Eingliederung in Arbeit fest. Der Leistungsberechtigte hat ein Recht, den Kooperationsplan mitzugestalten; die Massnahmen müssen zumutbar sein (SGB II § 10).

Nachweise zu Wohnkosten: Mietvertrag und aktuelle Betriebskostenabrechnung sind als Anlage einzureichen, da das Jobcenter nach SGB II § 22 die tatsächlich angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) berechnet. Die KdU werden direkt an den Vermieter überwiesen, wenn dies beantragt wird (Direktzahlung nach SGB II § 22 Abs. 7).

So füllen Sie Ihr Antragsformular Bürgergeld Deutschland aus

Das Ausfüllen des Bürgergeld-Antrags in Deutschland erfordert sorgfältige Vorbereitung und die Zusammenstellung aller relevanten Unterlagen. Falsche Angaben können zur Rückforderung von Leistungen und strafrechtlichen Konsequenzen führen.

Erster Schritt — Zuständiges Jobcenter ermitteln: Das Jobcenter ist grundsätzlich nach dem Wohnort zuständig (SGB II § 36). Suchen Sie Ihr Jobcenter über die Website der Bundesagentur für Arbeit (ba-für-arbeit.de) oder direkt in der Gemeinde. In einigen Kommunen gibt es zugelassene kommunale Träger (zkT), die anstelle des gemeinsamen Jobcenters die Grundsicherung verwalten.

Zweiter Schritt — Alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft erfassen: Listen Sie alle Personen auf, die in Ihrem Haushalt leben und wirtschaftlich zusammengehoeren (Ehegatte/Lebenspartner, minderjahrige Kinder, volljahrige Kinder bis 25 Jahre). Für jede Person sind separate Angaben zu Einkommen, Vermögen und Erwerbsfähigkeit erforderlich.

Dritter Schritt — Einkommen vollständig angeben: Für jedes Mitglied alle monatlichen Einkünfte einzeln aufschlüsseln. Verwenden Sie aktuelle Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide, ALG-I-Bescheide und sonstige Einkommensnachweise. Vergessen Sie nicht: Kindergeld, Unterhalt, Kapitalerträge, gelegentliche Einkünfte aus Nebenjobs. Auch einmalige Einnahmen (Erbschaft, Schenkung, Steuererstattung) müssen berichtet werden.

Vierter Schritt — Vermögen angeben: Listen Sie alle Bankkonten mit aktuellen Salden auf (Kontoauszüge beilegen). Wertpapiere, Bausparverträge, Lebensversicherungen (Rückkaufswert), Immobilien (geschätzter Wert, Schulden darauf), Fahrzeuge (Zeitwert). Das Schonvermögen von 15.000 Euro pro Mitglied der Bedarfsgemeinschaft wird nicht angerechnet.

Fünfter Schritt — Unterkunftskosten eintragen: Kaltmiete und Betriebskostenvorauszahlung (laut Mietvertrag), Heizkosten (laut letztem Heizkostenabschlag). Falls Eigentumer: Betriebskosten, Instandhaltungsrücklage, Zinsen für Wohnungsbaudarlehen.

Sechster Schritt — Unterschrift und Einreichung: Der Antrag ist von allen volljahrigen Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft zu unterzeichnen. Einreichen kann man persönlich beim Jobcenter, per Post oder elektronisch über jobcenter.digital. Der Leistungsanspruch beginnt grundsätzlich am Tag des Antragseingangs (SGB II § 37).

Siebter Schritt — Eingliederungsvereinbarung/Kooperationsplan vorbereiten: Nach Antragstellung wird das Jobcenter ein Beratungsgespraech vereinbaren und einen Kooperationsplan (ab 01.01.2023 statt der alten Eingliederungsvereinbarung) erstellen. Bereiten Sie sich auf Fragen zu Ihrer Berufsausbildung, Arbeitserfahrung und Arbeitssuchbereitschaft vor.

Achter Schritt — Widerspruch bei Ablehnung: Wenn das Jobcenter den Antrag ablehnt oder weniger leistet als beantragt, können Sie innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids Widerspruch nach SGB X § 84 einlegen. Der Widerspruch ist schriftlich beim Jobcenter einzulegen; eine Begründung ist zwar nicht zwingend, aber empfehlenswert. Sozialverbaende wie der VdK oder die Diakonie bieten kostenlose Widerspruchsberatung an.

Häufige Fehler bei Ihrem Antragsformular Bürgergeld Deutschland

Haufige Fehler beim Bürgergeld-Antrag in Deutschland können zur Ablehnung, Rückforderung oder strafrechtlichen Konsequenzen führen.

Zu späte Antragstellung: Wer zu spät einen Bürgergeld-Antrag stellt, verliert Leistungsansprüche für die Vergangenheit, da SGB II § 37 keine rückwirkende Bewilligung erlaubt. Der Antrag sollte am ersten Tag der Bedürftigkeit gestellt werden. In dringenden Fällen besteht nach SGB II § 40 Abs. 2 die Möglichkeit eines Vorschusses.

Verschweigen von Einkommen oder Vermögen: Nicht angegebene Einkünfte (Nebenjobs, Mieteinnahmen, Kapitalerträge, Unterhaltszahlungen) oder verschwiegenes Vermögen (Bankkonten, Ersparnisse) führen zur Rückforderung nach SGB II § 50 und können als Leistungsmissbrauch nach StGB § 263 strafrechtlich verfolgt werden. Das Jobcenter prüft regelmässig mit dem Finanzamt und der BA Angaben auf Vollständigkeit.

Falsche Angaben zum Wohnort oder zur Bedarfsgemeinschaft: Wer eine Beziehung oder ein Zusammenleben verschweigt, riskiert schwerwiegende Konsequenzen. Das Jobcenter ermittelt bei Verdacht auf nichteheliche Lebensgemeinschaft nach SGB II § 7 Abs. 3a; entsprechende Ermittlungen können zur Rückforderung von jahrelangen Leistungen führen.

Fehlende oder veraltete Belege: Antrage ohne aktuelle Gehaltsabrechnungen, ohne Kontoauszüge oder ohne Mietvertrag werden vom Jobcenter nicht vollständig bearbeitet. Das Jobcenter fordert Belege nach; bis zur Vorlage können Leistungen ausgesetzt werden.

Nichtwahrnehmung von Mitwirkungspflichten: Leistungsberechtigte müssen Einladungen des Jobcenters folgen, an Massnahmen teilnehmen und Änderungen unverzüglich melden (SGB II § 60 SGB I). Wer Termine versaumt oder Massnahmen verweigert, riskiert Leistungsminderungen nach SGB II § 31, die bis zu 30 Prozent des Regelbedarfs betragen können.

Nichtinanspruchnahme der Schuldnerberatung: Viele Bürgergeld-Empfänger haben erhebliche Schulden, können aber kaum Wege aus der Verschuldung finden. Das Jobcenter kann nach SGB II § 16a Nr. 2 Schuldnerberatungsleistungen als ergänzende Leistung gewähren. Wer diese Möglichkeit nicht nutzt, belastet seinen Haushalt dauerhaft mit Zins- und Tilgungszahlungen, die die verfuegbaren Mittel stark einengen und den Weg zurück in die Beschäftigung erschweren.

Quellen und Zitate

Gesetzliche Zitate verlinken auf offizielle Regierungsquellen.

  1. § 37 SGB IIDE official
  2. § 60 SGB IDE official

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Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

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