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Antrag auf Landeserziehungsgeld / Familiengeld (Bayern, Saarland, Thüringen)

Antrag auf Landeserziehungsgeld / Familiengeld (Bayern, Saarland, Thüringen)

Kopf

[Antragsteller Name] [Anschrift] Tel.: [Telefon] E-Mail: [Email] An [Behoerde]

ANTRAG AUF LANDESERZIEHUNGSGELD / FAMILIENGELD

gemäß dem Bayerischen Landeserziehungsgeldgesetz (BayLEzGG) / Saarländischen Familienförderungsgesetz (SaarFamG) / Thüringer Erziehungsgeldgesetz (ThürErzGG) sowie dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG i.d.F. v. 18.12.2014, BGBl. I S. 2325) [Antrags Ort], den [Antrags Datum]

Angaben zur Person

Antragsteller: [Antragsteller Name], geboren am [Geburtsdatum Antragsteller] Wohnanschrift: [Anschrift] Bundesland: [Bundesland]

Angaben zum Kind

Kind: [Kind Name], geboren am [Kind Geburtsdatum] Anzahl Kinder unter 3 Jahren im Haushalt: [Kinder Im Haushalt] Elterngeld-Bezug: [Elterngeld Bezug]

Betreuung und Einkommen

Betreuungsform: [Betreuungsform] Erwerbstätigkeit: [Erwerbstaetigkeit] Haushalts-Jahresnettoeinkommen: [Jahres Einkommen] EUR

Antrag und Erklärung

Hiermit beantrage ich Landeserziehungsgeld / Familiengeld für das oben genannte Kind nach den Vorschriften des maßgeblichen Landesgesetzes. Bundesland: [Bundesland] Gewünschter Leistungsbeginn: [Gewuenschter Beginn] Ich erkläre, dass: — Ich / mein Haushalt die Wohnsitzvoraussetzungen des jeweiligen Landesgesetzes erfülle — Das oben genannte Kind in meinem Haushalt lebt — Ich die Betreuung des Kindes selbst übernehme — Die Einkommensvoraussetzungen (sofern landesgesetzlich relevant) erfüllt sind — Kein Elterngeld nach BEEG für denselben Monat bezogen wird Ich verpflichte mich, Änderungen in meinen Verhältnissen (insbesondere Einkommenszuwachs über die Grenze, Einzug in anderes Bundesland, Aufnahme einer Betreuung außer Haus über die erlaubte Grenze) unverzüglich der zuständigen Stelle mitzuteilen. [Antrags Ort], den [Antrags Datum] _______________________________ [Antragsteller Name] (Eigenhändige Unterschrift) Beizufügende Unterlagen: — Geburtsurkunde des Kindes — Personalausweis / Meldebescheinigung des Antragstellers — Nachweise zum Elterngeld-Bezug (letzter Elterngeld-Bescheid) — Ggf. Einkommensnachweise (Saarland und Thüringen: Steuerbescheid oder Gehaltsnachweise) — Bei Mehrlingsgeburt: Geburtsurkunden aller Kinder

Antragsteller

________________

Signature

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist Antrag auf Landeserziehungsgeld / Familiengeld (Bayern, Saarland, Thüringen)?

In der Folge haben mehrere Bundesländer — vor allem Bayern, Saarland und Thüringen — eigenständige Landesgesetze zur Unterstützung betreuender Eltern eingeführt. Bayern hat das Bayerische Landeserziehungsgeldgesetz (BayLEzGG) zu einem umfassenden Familiengeldsystem ausgebaut; das Bayerische Familiengeld ist seit dem 1. September 2018 für alle Kinder ab dem 13. bis zum 36. Lebensmonat einkommens- und betreuungsunabhängig. Das Portal forms-legal.com stellt diesen Antrag als praxisgerechtes Muster für Familien in Bayern, Saarland und Thüringen zur Verfügung, die Landeserziehungsgeld oder Familiengeld beantragen möchten.

Das Bayerische Familiengeld (BayLEzGG, Gesetz vom 9. August 2018, GVBl. S. 605) beträgt 250 EUR monatlich für ein Kind und 300 EUR monatlich, wenn gleichzeitig mindestens ein weiteres Kind unter drei Jahren im Haushalt lebt (§ 4 Abs. 1 BayLEzGG). Es wird ab dem 25. Lebensmonat des Kindes für maximal zwölf Monate (bis zum 36. Lebensmonat) gewährt. Besonderheit des Bayerischen Familiengelds: Es ist weder einkommens- noch betreuungsabhängig — jede Familie in Bayern hat unabhängig von Einkommen, Erwerbstätigkeit und Kitanutzen Anspruch auf das Familiengeld. Zuständige Behörde ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS).

Das Saarländische Landeserziehungsgeld (SaarFamG) und das Thüringer Erziehungsgeld (ThürErzGG) sind dagegen einkommensabhängige Leistungen, die für den Zeitraum nach dem Ende des Bundes-Elterngeld-Bezugs (in der Regel ab dem 13. Lebensmonat) gewährt werden. Das Bundessozialgericht (BSG B 10 EG 7/17 R) hat in einer grundlegenden Entscheidung die Abgrenzung zwischen Elterngeld nach BEEG und Landeserziehungsgeld präzisiert: Landeserziehungsgeld und Bundeselterngeld können grundsätzlich nicht für denselben Monat gleichzeitig bezogen werden. Familien sollten die Bezugszeiträume sorgfältig aufeinander abstimmen, um Doppelanrechnungen und Rückforderungen zu vermeiden.

Wann brauchen Sie Antrag auf Landeserziehungsgeld / Familiengeld (Bayern, Saarland, Thüringen)?

Ein Antrag auf Landeserziehungsgeld oder Familiengeld in Deutschland wird in folgenden Situationen gestellt:

Bayern — Familiengeld nach Ende des Elterngeld-Bezugs: Bayerische Familien stellen den Antrag auf Familiengeld, wenn ihr Kind den 24. Lebensmonat vollendet und damit in den Bezugszeitraum des BayLEzGG-Familiengelds (25.–36. Lebensmonat) eintritt. Das Bayerische Familiengeld ist einkommens- und betreuungsunabhängig: Es wird unabhängig davon gezahlt, ob das Kind eine Kita besucht, wie hoch das Familieneinkommen ist oder ob die Eltern berufstätig sind. Es gilt als universelle finanzielle Anerkennung der Familienbetreuungsarbeit durch den Freistaat Bayern.

Saarland — Landeserziehungsgeld nach Ende des Bundeselterngelds: Saarländische Familien beantragen Landeserziehungsgeld nach dem SaarFamG, wenn das Bundeselterngeld ausgelaufen ist (typischerweise nach dem 14. Lebensmonat bei Basiselterngeld) und das Kind noch nicht das 24. Lebensmonat vollendet hat. Das Saarländische Landeserziehungsgeld ist einkommensabhängig: Es richtet sich an Familien, deren Haushalts-Jahresnettoeinkommen eine bestimmte Grenze nicht übersteigt. Die genaue Einkommensgrenze und Leistungshöhe variiert; zuständig ist das Saarländische Landesverwaltungsamt.

Thüringen — Erziehungsgeld nach Ende des Bundeselterngelds: Thüringer Familien beantragen Landeserziehungsgeld nach dem ThürErzGG, wenn das Bundeselterngeld ausgelaufen ist und das Kind noch nicht das 24. Lebensmonat vollendet hat. Das Thüringer Erziehungsgeld ist ebenfalls einkommensabhängig mit einer Jahreseinkommensgrenze von 30.000 EUR netto; zuständig ist das Thüringer Landesverwaltungsamt.

Mehrlingsfamilien mit erhöhtem Anspruch: Bayern sieht bei gleichzeitiger Betreuung von mindestens zwei Kindern unter drei Jahren einen erhöhten Familiengeldsatz von 300 EUR monatlich vor (§ 4 Abs. 1 BayLEzGG). Familien mit Zwillingen, Drillingen oder engem Geburtenabstand sollten den erhöhten Familiengeld-Satz beantragen.

Nach Elterngeld-Plus-Bezug: Familien, die ElterngeldPlus nach § 4 Abs. 3 BEEG in Anspruch nehmen (monatlich die Hälfte des Basiselterngelds für maximal 28 Monate), können je nach Bundesland nach Auslaufen des ElterngeldPlus Landeserziehungsgeld beantragen. Die Kombination erfordert sorgfältige Planung, da BSG B 10 EG 7/17 R eine Doppelzahlung im selben Monat ausschließt.

Nachzugsberechtigte Elternpaare: Auch in Deutschland lebende EU-Bürger und Drittstaatsangehörige mit Aufenthaltserlaubnis können in Bayern, Saarland und Thüringen Anspruch auf Landeserziehungsgeld haben — sofern sie die Wohnsitzvoraussetzungen und sonstigen Anspruchsvoraussetzungen des jeweiligen Landesgesetzes erfüllen.

Was gehört in Ihr Antrag auf Landeserziehungsgeld / Familiengeld (Bayern, Saarland, Thüringen)?

Ein vollständiger Antrag auf Landeserziehungsgeld / Familiengeld in Deutschland enthält folgende Kernbestandteile:

Angaben zur antragstellenden Person und zum Kind: Vollständiger Name und Geburtsdatum des betreuenden Elternteils, Name und Geburtsdatum des Kindes (entscheidendes Element für den Beginn des Leistungszeitraums), Wohnanschrift im zuständigen Bundesland (Bayern, Saarland oder Thüringen). Bei mehreren Kindern: Geburtsdaten aller Kinder angeben (relevant für den erhöhten Familiengeld-Satz in Bayern bei gleichzeitiger Betreuung von mindestens zwei Kindern unter drei Jahren).

Bundesland-spezifische Voraussetzungen klar benennen: Bayern (BayLEzGG): Familiengeld wird ab dem 25. Lebensmonat für maximal 12 Monate gewährt; einkommens- und betreuungsunabhängig; kein gleichzeitiger BEEG-Elterngeld-Bezug für denselben Monat erlaubt; Anspruch entsteht für Kinder, die ab dem 1. September 2018 geboren wurden. Saarland (SaarFamG): Ab dem 13. Lebensmonat; einkommensabhängig (Haushaltsnettoeinkommen unter der Grenze); kein gleichzeitiger BEEG-Bezug. Thüringen (ThürErzGG): Ab dem 13. Lebensmonat; einkommensabhängig (Netto-Jahreseinkommen unter 30.000 EUR); kein gleichzeitiger BEEG-Bezug.

Nachweise zum Bundeselterngeld-Bezug: Der letzte Elterngeld-Bescheid nach BEEG muss vorgelegt werden, damit die zuständige Behörde sicherstellen kann, dass keine Doppelzahlung erfolgt. BSG B 10 EG 7/17 R: Bundeselterngeld und Landeserziehungsgeld dürfen grundsätzlich nicht für denselben Monat gezahlt werden. Ausnahme: Wenn Elterngeld-Bezug nach BEEG vollständig beendet ist und der Übergang zu Landesleistungen nahtlos erfolgt.

Einkommensnachweise (Saarland und Thüringen): Für einkommensabhängige Landesleistungen (Saarland, Thüringen) müssen Einkommensnachweise beider Elternteile vorgelegt werden: Steuerbescheid des Vorjahres oder aktuelle Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate. Die Einkommensgrenze variiert; die Behörde berechnet das relevante Haushaltsnettoeinkommen nach den Bestimmungen des jeweiligen Landesgesetzes.

Rechtzeitige Antragstellung und Rückwirkung: Bayern (BayLEzGG § 8): Rückwirkende Bewilligung maximal drei Monate vor Antragstellung. Antrag spätestens drei Monate nach Beginn des 25. Lebensmonats stellen, um keine Monate zu verlieren. Saarland und Thüringen: Ähnliche Rückwirkungsbegrenzungen; den jeweiligen Landesgesetztext prüfen. Die Behörde informiert nicht automatisch über den Anspruch — die Initiative liegt beim Antragsteller. Das forms-legal.com-Muster enthält eine Checkliste der beizufügenden Unterlagen. Verwandte Dokumente: de-mehrbedarf-antrag (Bürgergeld-Zusatzleistungen) und de-antragsformular-kindergeld (Kindergeld nach § 62 EStG).

Abgrenzung zum Bundeselterngeld (BEEG): Das Bundeselterngeld nach BEEG (§§ 1–14) ist eine Bundesleistung, die einkommensabhängig und auf 14 Monate (Basiselterngeld) bzw. 28 Monate (ElterngeldPlus) begrenzt ist. Das Landeserziehungsgeld / Familiengeld schließt zeitlich an das Bundeselterngeld an und verlängert die finanzielle Unterstützung für betreuende Elternteile über den BEEG-Zeitraum hinaus.

So füllen Sie Ihr Antrag auf Landeserziehungsgeld / Familiengeld (Bayern, Saarland, Thüringen) aus

Den Antrag auf Landeserziehungsgeld / Familiengeld in Deutschland stellen Sie folgendermaßen:

Schritt 1: Zuständiges Bundesland und Behörde ermitteln. Bayern: Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) — Antrag online unter zbfs.de möglich. Saarland: Landesverwaltungsamt — Amt für soziale Angelegenheiten. Thüringen: Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat Familienleistungen. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz bei Antragstellung.

Schritt 2: Leistungszeitraum bestimmen. Bayern: Familiengeld ab dem 1. Tag des 25. Lebensmonats des Kindes (Beginn = Tag des 24. Geburtsmonats, nicht Geburtstag). Beispiel: Kind geboren am 15.03.2023 → Familiengeld ab 15.03.2025 (25. Lebensmonat). Saarland / Thüringen: Landeserziehungsgeld ab dem 13. Lebensmonat des Kindes.

Schritt 3: Bundeselterngeld-Bezug klären. Sicherstellen, dass der Bezugszeitraum des BEEG-Elterngelds vollständig ausläuft, bevor das Landeserziehungsgeld beginnt. BSG B 10 EG 7/17 R: Keine Überschneidung im selben Monat. Den letzten BEEG-Elterngeld-Bescheid aufbewahren und dem Antrag beifügen.

Schritt 4: Geburtsurkunde des Kindes und eigener Personalausweis. Die Geburtsurkunde des Kindes ist immer erforderlich (amtliche Abschrift, nicht nur Kopie). Eigener Personalausweis oder Reisepass zur Identitätsprüfung. Bei Mehrlingsgeburten: Geburtsurkunden aller Kinder.

Schritt 5: Einkommensnachweise besorgen (Saarland und Thüringen). Einkommensteuerbescheid des Vorjahres beider Elternteile oder aktuelle Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate. Falls ein Elternteil selbständig tätig ist: Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder Steuerbescheid. Bayern: Einkommensnachweise nicht erforderlich (keine Einkommensgrenze beim Familiengeld).

Schritt 6: Antrag rechtzeitig einreichen. Bayern: Antrag spätestens drei Monate nach Beginn des 25. Lebensmonats stellen (Rückwirkung max. 3 Monate nach BayLEzGG § 8). Am besten bereits im 23. Lebensmonat des Kindes antragen, um nahtlosen Übergang zu gewährleisten. Online-Antrag über Bayern.de oder zbfs.de möglich; alternativ schriftlicher Antrag per Einschreiben.

Schritt 7: Änderungen mitteilen. Umzug in ein anderes Bundesland, Ende des Elterngeld-Bezugs, Einkommensveränderungen (Saarland/Thüringen), Geburten weiterer Kinder — alle wesentlichen Änderungen unverzüglich der zuständigen Behörde melden.

Häufige Fehler bei Ihrem Antrag auf Landeserziehungsgeld / Familiengeld (Bayern, Saarland, Thüringen)

Häufige Fehler beim Antrag auf Landeserziehungsgeld / Familiengeld in Deutschland:

Landesgesetz nicht beachtet — falsches Bundesland: Ein häufiger Fehler ist die Verwechslung der Bundesländer und ihrer Gesetze. Das Bayerische Familiengeld (BayLEzGG) gilt nur für Familien mit Wohnsitz in Bayern. Saarland (SaarFamG) und Thüringen (ThürErzGG) haben eigene, einkommensabhängige Leistungen. Familien, die in anderen Bundesländern (z. B. NRW, Hessen, Baden-Württemberg) wohnen, haben keinen Anspruch auf Landeserziehungsgeld — dort existieren keine entsprechenden Landesgesetze (Stand 2026).

Gleichzeitiger BEEG-Elterngeld-Bezug — Doppelzahlung riskiert: BSG B 10 EG 7/17 R stellt klar, dass BEEG-Elterngeld und Landeserziehungsgeld nicht für denselben Monat bezogen werden dürfen. Wer ElterngeldPlus (bis zu 28 Monate) bis in den 25. Lebensmonat des Kindes ausdehnt, riskiert eine Anrechnung auf das Bayerische Familiengeld oder sogar Rückforderungen. Die Bezugszeiträume müssen nahtlos, aber nicht überlappend aufeinanderfolgen.

Zu späte Antragstellung — Rückwirkung versäumt: BayLEzGG § 8 erlaubt Rückwirkung nur für maximal drei Monate vor Antragstellung. Wer das Bayerische Familiengeld im 25. Lebensmonat des Kindes vergisst und erst im 29. Lebensmonat beantragt, verliert die ersten Monate unwiederbringlich. Proaktive Planung: Antrag im 23. Lebensmonat stellen.

Kinder-Altersgrenze für erhöhten Bayern-Satz nicht beachtet: Das erhöhte Bayerische Familiengeld (300 EUR statt 250 EUR) setzt voraus, dass gleichzeitig mindestens ein weiteres Kind unter drei Jahren im Haushalt lebt (§ 4 Abs. 1 BayLEzGG). Wird das Geschwisterkind im Bezugszeitraum drei Jahre alt, entfällt der erhöhte Satz — ohne automatische Mitteilung durch die Behörde. Die Familie muss das ZBFS über das Erreichen des 3. Geburtstags des Geschwisterkindes informieren.

Einkommensnachweise vergessen — Saarland und Thüringen: Die einkommensabhängigen Landesleistungen im Saarland und in Thüringen erfordern vollständige Einkommensnachweise. Fehlen diese, kann der Antrag nicht bearbeitet werden. Bayern dagegen benötigt keine Einkommensnachweise — wer irrtümlich Einkommensnachweise für Bayern-Familiengeld einreicht, verursacht unnötigen Aufwand, schadet aber nicht.

Umzug in anderes Bundesland während Bezug nicht gemeldet: Wer während des Landeserziehungsgeld-Bezugs in ein anderes Bundesland umzieht, verliert den Anspruch. Die Änderung muss sofort der zuständigen Behörde gemeldet werden. Bereits gezahlte Leistungen nach dem Umzug werden zurückgefordert.

Quellen und Zitate

Gesetzliche Zitate verlinken auf offizielle Regierungsquellen.

  1. § 62 EStGDE official

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Forms Legal. (2026). Antrag auf Landeserziehungsgeld / Familiengeld (Bayern, Saarland, Thüringen) (Deutschland) [Legal document template]. Forms Legal. https://forms-legal.com/de/deutschland/government/social-security/landeserziehungsgeld-familiengeld-antrag-deutschland

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"Antrag auf Landeserziehungsgeld / Familiengeld (Bayern, Saarland, Thüringen) (Deutschland)." Forms Legal, 2026, https://forms-legal.com/de/deutschland/government/social-security/landeserziehungsgeld-familiengeld-antrag-deutschland.

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Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

Diese Vorlage dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Gesetze sind je nach Rechtsordnung unterschiedlich und ändern sich im Laufe der Zeit. Konsultieren Sie für Ihren konkreten Fall einen qualifizierten Rechtsanwalt.Vollständiger Haftungsausschluss

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