Antrag Verlängerung Elternzeit Deutschland
Antrag auf Verlängerung der Elternzeit
ANTRAG AUF VERLÄNGERUNG DER ELTERNZEIT
gemäß §§ 15, 16 BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) [Antrags Ort], den [Antrags Datum]
Absender
An: [Name Arbeitgeber] [Abteilung] [Adresse Arbeitgeber] Von: [Name Arbeitnehmer], geb. am [Geburtsdatum Arbeitnehmer] [Anschrift Arbeitnehmer] Personalnummer: [Personal Nummer]
Betreff
Betreff: Antrag auf Verlängerung der Elternzeit für [Name Kind], geboren am [Geburtsdatum Kind] Sehr geehrte Damen und Herren,
Antragstext
gemäß § 16 Abs. 1 BEEG beantrage ich hiermit die Verlängerung meiner Elternzeit über das bisherige Ende vom [Bisherig Elternzeit Ende] hinaus bis zum [Neues Elternzeit Ende]. Angaben zum Kind: Name: [Name Kind], geboren am [Geburtsdatum Kind] Begründung (optional): [Grund Verlängerung] Teilzeittätigkeit während der verlängerten Elternzeit: [Teilzeit Wunsch] Gewünschter Umfang: [Teilzeit Umfang] Wochenstunden Ich bestätige, dass die Anmeldefrist des § 16 Abs. 1 BEEG eingehalten wird: [Anmeldefrist Bestaetigung] Ich bitte um schriftliche Bestätigung der Verlängerung der Elternzeit.
Schlussformel
Mit freundlichen Grüßen, [Name Arbeitnehmer] _____________________________ Unterschrift Anlagen: — Geburtsurkunde des Kindes (Kopie) — Ggf. ärztliches Attest (bei medizinischen Gründen) — Ggf. Nachweis über fehlenden Kitaplatz
Arbeitnehmer/in
________________
Signature
Was ist Antrag Verlängerung Elternzeit Deutschland?
Der Antrag auf Verlängerung der Elternzeit in Deutschland ist in den §§ 15 und 16 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt. § 15 Abs. 1 BEEG gewährt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern den Anspruch auf Elternzeit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Der Anspruch steht Eltern zu, die das Kind selbst betreuen und erziehen — unabhängig vom Beschäftigungsverhältnis (Vollzeit, Teilzeit, befristeter Vertrag). § 15 Abs. 2 BEEG ermöglicht die Übertragung von bis zu 24 Monaten auf den Zeitraum zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes.
§ 16 Abs. 1 BEEG regelt die Anmeldefrist: Elternzeit muss schriftlich beim Arbeitgeber angemeldet werden — und zwar spätestens sieben Wochen vor dem beabsichtigten Beginn. Diese Frist gilt auch für die Verlängerung einer bereits bestehenden Elternzeit. Für Kinder, die nach dem 1. September 2021 geboren wurden oder für die nach diesem Datum Elternzeit beginnt, gilt die Neuregelung durch das Gesetz zur Vereinheitlichung des Elterngeldrechts (BGBl. I 2021 S. 3680).
Der Anspruch auf Elternzeit ist ein gesetzlicher Anspruch und kann vom Arbeitgeber nicht verweigert werden — weder bei der erstmaligen Beantragung noch bei der Verlängerung. Dies gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unabhängig von der Betriebsgröße (§ 15 Abs. 1 BEEG). Der Kündigungsschutz nach § 18 BEEG ist während der Elternzeit besonders stark: Eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist grundsätzlich unzulässig; das Landesamt für Arbeitsschutz (zuständige Aufsichtsbehörde) kann in Ausnahmefällen eine Kündigung genehmigen.
Das Bundeselterngeld (§§ 1–14 BEEG) und die Elternzeit (§§ 15–21 BEEG) sind rechtlich getrennte Ansprüche. Elterngeld wird von der Elterngeldstelle der Bundesagentur für Arbeit oder dem zuständigen Landkreis/der kreisfreien Stadt gezahlt. Elternzeit betrifft das Arbeitsverhältnis. Ein Verlängerungsantrag auf Elternzeit ändert nicht automatisch das Elterngeld — Elterngeldänderungen müssen gesondert bei der Elterngeldstelle beantragt werden.
Art. 6 Abs. 1 und 2 GG schützt Ehe und Familie sowie das Elternrecht. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG 1 BvR 401/82) hat das Recht auf elterliche Fürsorge als Grundrecht qualifiziert. Das BEEG ist die gesetzliche Ausformung dieses Grundrechts: Eltern haben das Recht, ihre Kinder in den ersten Jahren persönlich zu betreuen, ohne deswegen ihren Arbeitsplatz zu gefährden. Das Arbeitsgericht (nach §§ 1 ff. ArbGG zuständig für arbeitsrechtliche Streitigkeiten) und bei Beschwerden das Landesarbeitsgericht (LAG) schützen die Elternzeitrechte der Arbeitnehmer.
Wann brauchen Sie Antrag Verlängerung Elternzeit Deutschland?
Ein Verlängerungsantrag für Elternzeit in Deutschland wird in folgenden Situationen benötigt:
**Fehlender Kitaplatz:** Der häufigste Grund für Elternzeitverlängerungen. Trotz des gesetzlichen Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr (§ 24 SGB VIII, Kinder- und Jugendhilfegesetz) ist die Versorgungslage in vielen deutschen Städten angespannt. Wenn kein Kitaplatz rechtzeitig gefunden wird, verlängern viele Eltern die Elternzeit.
**Wechsel in Elternzeit (Elternteil 2 übernimmt):** Elternteil 1 nimmt Elternzeit, bis Elternteil 2 bereit ist einzuspringen. Die Verlängerung für Elternteil 1 überbrückt die Zeit, bis Elternteil 2 seine Elternzeit beginnt — ein häufiges Koordinationsmuster bei Paaren, die beide Elternzeit nehmen wollen.
**Erkrankung des Kindes oder des Elternteils:** Wenn das Kind oder der betreuende Elternteil erkrankt und eine frühere Rückkehr in den Beruf nicht möglich ist, kann Elternzeit verlängert werden. Bei schwerer Erkrankung des Kindes kommen auch §§ 45 ff. SGB V (Kinderkrankengeld) in Betracht.
**Partnerschaft nach Trennung:** Wenn Eltern sich trennen und neu regeln müssen, wer das Kind betreut, kann eine Verlängerung der Elternzeit Zeit für die Neuorganisation schaffen.
**Verlängerung nach Elterngeld-Plus:** Elterngeld-Plus nach § 4a BEEG (für ab 01.07.2015 geborene Kinder) ermöglicht eine doppelte Bezugsdauer bei halber Höhe des Elterngeldes. Eltern, die Elterngeld-Plus nutzen, beantragen oft gleichzeitig eine Verlängerung der Elternzeit.
**Übertragung auf spätere Jahre:** § 15 Abs. 2 BEEG erlaubt die Übertragung von bis zu 24 Monaten Elternzeit auf den Zeitraum zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes. Wer diesen Zeitraum nutzen will, muss die ursprüngliche Elternzeit entsprechend planen und anpassen.
**Studium oder Aus-/Weiterbildung:** Manche Eltern nutzen die Elternzeit für Weiterbildung oder Studiengänge. Die Verlängerung gibt mehr Zeit für einen Abschluss, der die berufliche Situation nach der Rückkehr verbessert.
**Adoptions-Elternzeit:** Bei Adoption gilt die Elternzeit entsprechend — mit dem Tag der Aufnahme des Kindes in den Haushalt (§ 15 Abs. 1 S. 2 BEEG). Die Verlängerungsregeln gelten sinngemäß. Das Antragsformular der jeweils zuständigen Elterngeldstelle des Bundeslandes enthält ergänzende Vorgaben für Adoptivkinder.
Was gehört in Ihr Antrag Verlängerung Elternzeit Deutschland?
Ein rechtssicherer Antrag auf Verlängerung der Elternzeit in Deutschland nach §§ 15, 16 BEEG enthält folgende Kernbestandteile:
**1. Vollständige Personalien des Antragstellers** Name exakt wie im Arbeitsvertrag, Geburtsdatum, Privatanschrift, Personalnummer (soweit vorhanden). Der Arbeitgeber muss den Antragsteller eindeutig identifizieren können.
**2. Adressat: Arbeitgeber / Personalabteilung** Korrekte Bezeichnung des Arbeitgebers (Firmenname wie im Handelsregister), Abteilung (Personalabteilung / HR) und zuständige Ansprechperson. Der Antrag muss beim Arbeitgeber ankommen — nachweisbarer Zugang (z.B. Einschreiben) ist empfohlen.
**3. Angaben zum Kind** Vollständiger Name und Geburtsdatum des Kindes. Das Geburtsdatum ist die Grundlage für die Berechnung des Elternzeitanspruchs nach § 15 Abs. 1 BEEG: Elternzeit ist bis zum dritten Geburtstag des Kindes möglich.
**4. Bisheriges und neues Elternzeitende** Klare Angabe, bis wann Elternzeit bisher genehmigt war und bis wann sie verlängert werden soll. Beide Daten sollten exakt (TT.MM.JJJJ) angegeben werden.
**5. Einhaltung der 7-Wochen-Frist (§ 16 Abs. 1 BEEG)** Der Antrag muss spätestens sieben Wochen vor dem Beginn der verlängerten Elternzeit beim Arbeitgeber eingehen. Wird die Frist versäumt, verschiebt sich der Beginn der Elternzeit um die versäumte Zeit nach hinten — der gesetzliche Anspruch bleibt, aber der Termin ändert sich. Bei besonderer Dringlichkeit (z.B. frühzeitige Geburt, plötzliche Erkrankung) kann die Frist unterschritten werden; das sollte im Antrag begründet werden.
**6. Teilzeitantrag (§ 15 Abs. 4–7 BEEG, optional)** Wenn gleichzeitig Teilzeit während der verlängerten Elternzeit beantragt wird: Angabe des gewünschten Wochenstundenumfangs (mindestens 15 h, höchstens 32 h/Woche nach § 15 Abs. 4 S. 1 BEEG) und der geplanten Arbeitszeiten. Der Arbeitgeber hat bei Betrieben mit mehr als 15 Arbeitnehmern keinen Ablehnungsgrund außer bei dringenden betrieblichen Gründen (§ 15 Abs. 7 BEEG). Forms-legal.com bietet weitere Familiendokumente, darunter die Sorgerechtsvereinbarung (de-sorgerechtsvereinbarung) für Eltern nach der Trennung.
**7. Schriftform und Unterschrift** § 16 Abs. 1 S. 1 BEEG schreibt Schriftform vor — elektronische Erklärung (E-Mail) ist nicht ausreichend. Der Antrag muss eigenhändig unterschrieben und im Original dem Arbeitgeber zugehen. Für den Nachweis des Zugangs: Übergabe gegen Empfangsbestätigung, Einschreiben mit Rückschein oder persönliche Übergabe mit Kopie.
**8. Anlagen** Geburtsurkunde des Kindes (Kopie). Bei erstmaligen Antrag nach § 16 BEEG bereits vorhanden; bei Verlängerung meist nicht mehr nötig, wenn dem Arbeitgeber bereits bekannt. Bei medizinischen Gründen: ärztliches Attest. Bei fehlendem Kitaplatz: Bestätigung der Kita-Warteliste oder des Jugendamts.
So füllen Sie Ihr Antrag Verlängerung Elternzeit Deutschland aus
Das Ausfüllen des Elternzeit-Verlängerungsantrags für Deutschland erfordert Sorgfalt bei Fristen und Formulierungen:
**Schritt 1: 7-Wochen-Frist beachnen** Berechnen Sie zunächst den letzten Termin für die Einreichung: Das Datum des neuen Elternzeitbeginns minus 7 Wochen = spätester Einreichungstermin. Reichen Sie den Antrag lieber 2–3 Wochen früher ein — Postlaufzeiten und HR-Bearbeitungszeiten können die Fristen beeinflussen.
**Schritt 2: Personalien korrekt eintragen** Verwenden Sie Ihren Namen exakt wie im Arbeitsvertrag oder in der Gehaltsabrechnung. Überprüfen Sie die Personalnummer in Ihren Unterlagen.
**Schritt 3: Angaben zum Kind** Geben Sie Namen und Geburtsdatum Ihres Kindes an. Wenn mehrere Kinder vorhanden sind: Nur das Kind angeben, für das die Elternzeit beantragt wird.
**Schritt 4: Elternzeitdaten eintragen** Datum des bisherigen Elternzeiendes aus der ursprünglichen Genehmigung des Arbeitgebers nehmen. Neues Enddatum: bis spätestens zum dritten Geburtstag des Kindes (§ 15 Abs. 1 BEEG) oder bei Nutzung der Übertragungsmöglichkeit nach § 15 Abs. 2 BEEG bis zum achten Geburtstag.
**Schritt 5: Teilzeitantrag (falls gewünscht)** Wenn Sie während der verlängerten Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchten: Wochenstunden angeben. Beachten Sie: Der Teilzeitantrag sollte idealerweise zeitgleich mit dem Verlängerungsantrag oder vorab gestellt werden, da der Arbeitgeber 4 Wochen Zeit hat, den Teilzeitwunsch zu prüfen (§ 15 Abs. 7 S. 1 BEEG).
**Schritt 6: Dokument unterschreiben und einreichen** Originalunterschrift erforderlich (Schriftformgebot § 16 Abs. 1 BEEG). Geben Sie den Antrag persönlich gegen Empfangsbestätigung ab oder senden Sie ihn per Einschreiben mit Rückschein. Behalten Sie eine Kopie.
**Schritt 7: Bestätigung und Elterngeld prüfen** Nach Eingang beim Arbeitgeber: Eingangsbestätigung anfordern. Parallel: Prüfen, ob die Elterngeld-Bewilligung angepasst werden muss (zuständige Elterngeldstelle des Bundeslandes). Bei Änderung des Elterngeldes (z.B. Wechsel zu Elterngeld-Plus): Gesonderten Antrag bei der Elterngeldstelle stellen.
Rechtliche Anforderungen für Antrag Verlängerung Elternzeit Deutschland
Der Antrag auf Verlängerung der Elternzeit in Deutschland unterliegt folgendem Rechtsrahmen:
**Anspruch auf Elternzeit (§ 15 BEEG):** Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben nach § 15 Abs. 1 BEEG Anspruch auf Elternzeit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Der Anspruch gilt unabhängig von der Betriebsgröße und Beschäftigungsdauer. Nicht-Anspruchsberechtigte: Selbstständige, Beamte (eigenes Dienstrecht), Minijobber (wenn kein Arbeitsverhältnis begründet). Bis zu 24 Monate können nach § 15 Abs. 2 BEEG auf den Zeitraum 3.–8. Geburtstag übertragen werden, wenn der Arbeitgeber zustimmt (Zustimmungspflicht bei mehr als 15 Arbeitnehmern).
**Anmeldefrist (§ 16 Abs. 1 BEEG):** Elternzeit — auch eine Verlängerung — muss schriftlich und mindestens 7 Wochen vor dem Beginn beim Arbeitgeber angemeldet werden. Bei Kindern, die durch Frühgeburt vor dem errechneten Termin kommen, verkürzt sich die Frist auf 7 Wochen nach der Geburt (§ 16 Abs. 1 S. 2 BEEG). Fristversäumnis: Elternzeit beginnt erst 7 Wochen nach Anmeldung, d.h. der ursprünglich gewünschte Beginn verschiebt sich.
**Schriftformerfordernis (§ 16 Abs. 1 S. 1 BEEG):** Der Antrag muss schriftlich (§ 126 BGB: eigenhändige Unterschrift auf einem Schriftstück) beim Arbeitgeber eingehen. Elektronische Erklärungen (E-Mail, SMS) genügen der gesetzlichen Schriftform nicht (§ 126 Abs. 3 BGB). Ausnahme: individuell vereinbarte elektronische Form nach § 127 BGB.
**Kündigungsschutz (§ 18 BEEG):** Während der Elternzeit darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht kündigen. Dieser Schutz beginnt mit dem Eingang des Elternzeitantrags beim Arbeitgeber, frühestens 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit. Ausnahmen nur mit vorheriger Zustimmung der zuständigen Landesbehörde (in der Regel das Landesamt für Arbeitsschutz oder Gewerbeaufsichtsamt des jeweiligen Bundeslandes). Der Anspruch auf Entfristungsschutz nach § 21 BEEG schützt befristet Beschäftigte.
**Teilzeit während Elternzeit (§ 15 Abs. 4–7 BEEG):** Anspruch auf Teilzeit (15–32 Wochenstunden) besteht bei Betrieben mit mehr als 15 Arbeitnehmern. Antrag muss 7 Wochen vor Beginn der Teilzeit gestellt werden. Der Arbeitgeber kann aus dringenden betrieblichen Gründen widersprechen — er muss dies aber innerhalb von 4 Wochen schriftlich begründen. Das Arbeitsgericht entscheidet bei Streitigkeiten über Teilzeitwünsche (§ 15 Abs. 7 S. 3 BEEG).
**Elterngeld und Elterngeld-Plus (§§ 1–14a BEEG):** Elterngeld-Verlängerungen müssen gesondert bei der Elterngeldstelle beantragt werden. Die Elterngeldstellen sind beim jeweiligen Jugendamt oder Versorgungsamt der Bundesländer angesiedelt. Zuständig ist die Stelle im Wohnsitzbundesland des antragstellenden Elternteils.
Häufige Fehler bei Ihrem Antrag Verlängerung Elternzeit Deutschland
Häufige Fehler beim Antrag auf Verlängerung der Elternzeit in Deutschland:
**7-Wochen-Frist versäumt:** Der häufigste Fehler. § 16 Abs. 1 BEEG ist eindeutig: Elternzeit beginnt frühestens 7 Wochen nach Anmeldung. Wer die Frist versäumt, kann nicht nahtlos an die bisherige Elternzeit anknüpfen — es entsteht eine Lücke, in der keine Elternzeit gilt. Lösung: Frühzeitig planen, Fristkalender führen.
**Mündliche Verlängerung vereinbart:** Mündliche Absprachen mit dem Vorgesetzten oder der HR-Abteilung sind nicht ausreichend (§ 16 Abs. 1 S. 1 BEEG: Schriftform). Erst mit dem schriftlichen Antrag beginnt der Fristlauf und der Kündigungsschutz nach § 18 BEEG.
**E-Mail statt Brief:** E-Mails erfüllen nicht das Schriftformgebot des § 126 BGB. Nur ein eigenhändig unterschriebenes Schreiben (Original) genügt. PDFs per E-Mail sind ebenfalls unzureichend, es sei denn, eine qualifizierte elektronische Signatur (§ 126a BGB) wird verwendet.
**Keinen Eingangsnachweis gesichert:** Ohne Nachweis über den Zugang des Antrags beim Arbeitgeber kann es im Streitfall nicht bewiesen werden, dass die Frist gewahrt wurde. Immer: Einschreiben mit Rückschein oder persönliche Übergabe gegen schriftliche Empfangsbestätigung.
**Elterngeld-Verlängerung vergessen:** Elternzeit und Elterngeld sind getrennte Ansprüche. Wer die Elternzeit verlängert, ohne gleichzeitig den Elterngeldantrag anzupassen, verliert möglicherweise Elterngeldmonate. Die Elterngeldstelle muss separat informiert werden.
**Zu kurze Verlängerung beantragt:** Manche Eltern beantragen die Verlängerung nur für 2–3 Monate, statt den vollen Zeitraum bis zum 3. Geburtstag. Dann müssen sie erneut verlängern — mit erneuter 7-Wochen-Frist. Tipp: Direkt bis zum gewünschten Enddatum beantragen und ggf. früher zurückkehren.
**Kein Teilzeitantrag berücksichtigt:** Wenn während der verlängerten Elternzeit Teilzeit gewünscht wird, muss dies rechtzeitig beantragt werden. Der Teilzeitantrag hat eine eigene 4-Wochen-Frist für den Arbeitgeber zur Prüfung. Wer vergisst, gleichzeitig Teilzeit zu beantragen, muss ggf. warten oder Vollzeit starten.
**Elternzeit und Pflegezeit verwechselt:** Die Elternzeit nach BEEG gilt für Kinder; die Pflegezeit nach § 3 PflegeZG (Pflegezeitgesetz) dient der Pflege eines nahen Angehörigen. Beides sind unterschiedliche Gesetze mit unterschiedlichen Fristen und Anspruchsvoraussetzungen. Eltern, die gleichzeitig ein Kind betreuen und einen pflegebedürftigen Angehörigen pflegen, müssen beide Ansprüche getrennt beim Arbeitgeber anmelden.
**Kein Nachweis bei fehlenden Kitaplätzen:** Wenn der Verlängerungsgrund ein fehlender Kitaplatz ist, empfiehlt es sich, dem Antrag eine Bestätigung der Kita-Warteliste oder eine Bescheinigung des Jugendamts beizufügen. Dies belegt die Notwendigkeit der Verlängerung und verbessert das Verständnis beim Arbeitgeber — auch wenn eine Begründung rechtlich nicht erforderlich ist.
Quellen und Zitate
Gesetzliche Zitate verlinken auf offizielle Regierungsquellen.
- § 126 BGBDE official
- § 127 BGBDE official
- § 126a BGBDE official
- § 24 SGB VIIIDE official
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}Häufig gestellte Fragen
Nach § 15 Abs. 1 BEEG haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf Elternzeit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes — also maximal 36 Monate. Von diesen 36 Monaten können nach § 15 Abs. 2 BEEG bis zu 24 Monate auf den Zeitraum zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes übertragen werden, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Beide Elternteile können Elternzeit gleichzeitig nehmen. Väter und Mütter haben jeweils denselben Anspruch auf 36 Monate. Der Elternzeitanspruch bezieht sich auf das einzelne Kind; für jedes weitere Kind entsteht ein neuer Anspruch. Das Elterngeld (§§ 1–14 BEEG) kann für maximal 14 Monate bezogen werden, wenn beide Elternteile Elternzeit nehmen (2 Partner-Monate), ansonsten für 12 Monate. Elternzeit und Elterngeld sind zeitlich unabhängig voneinander — Elternzeit kann auch nach dem Elterngeld-Bezug fortgesetzt werden.
Gemäß § 16 Abs. 1 BEEG verschiebt sich der Beginn der Elternzeit um die versäumte Fristzeit nach hinten. Konkret: Reichen Sie den Antrag 5 Wochen statt der erforderlichen 7 Wochen vor dem geplanten Beginn ein, beginnt die Elternzeit 7 Wochen nach Eingang des Antrags — also 2 Wochen später als geplant. In der Zwischenzeit besteht kein Elternzeitanspruch und kein Kündigungsschutz nach § 18 BEEG. Ausnahme: Bei Frühgeburt oder unvorhergesehenen Ereignissen (schwere Erkrankung des Kindes, plötzlicher Betreuungsausfall) kann der Arbeitgeber kulant reagieren und die Frist verkürzen — rechtlich verpflichtet ist er dazu nicht. Empfehlung: Antrag immer mindestens 8–9 Wochen vor dem gewünschten Beginn einreichen.
Nein. Die Verlängerung der Elternzeit bis zum dritten Geburtstag des Kindes ist ein gesetzlicher Anspruch nach § 15 Abs. 1 BEEG, den der Arbeitgeber nicht ablehnen kann. Der Arbeitgeber ist lediglich berechtigt, den Zeitpunkt der Übertragung von Elternzeit auf die Zeit nach dem dritten Geburtstag (§ 15 Abs. 2 BEEG) aus dringenden betrieblichen Gründen abzulehnen. Verweigert der Arbeitgeber rechtswidrig die Elternzeitgenehmigung, kann der Arbeitnehmer beim Arbeitsgericht (§§ 2, 46 ArbGG) Klage auf Feststellung des Elternzeitanspruchs erheben. Das Arbeitsgericht entscheidet in erster Instanz; Berufung beim Landesarbeitsgericht (LAG); Revision beim Bundesarbeitsgericht (BAG) bei grundsätzlichen Fragen.
Ja. § 15 Abs. 4 BEEG gewährt Arbeitnehmern in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten einen Anspruch auf Teilzeittätigkeit von 15 bis 32 Wochenstunden während der Elternzeit. Der Antrag muss mindestens 7 Wochen vor dem gewünschten Beginn der Teilzeit schriftlich gestellt werden. Der Arbeitgeber kann aus dringenden betrieblichen Gründen widersprechen — muss dies aber innerhalb von 4 Wochen schriftlich und begründet tun (§ 15 Abs. 7 BEEG). Bei Einigung tritt die Teilzeitvereinbarung befristet auf den Elternzeitzeitraum in Kraft. Teilzeitverdienst wird auf das Elterngeld nicht angerechnet bis zur Freigrenze; Verdienst über 300 EUR/Monat kann das Elterngeld reduzieren (§ 2 Abs. 3 BEEG). Elterngeld-Plus ermöglicht eine längere Bezugsdauer bei gleichzeitiger Teilzeit.
Während der Elternzeit ruhen die Hauptleistungspflichten des Arbeitsvertrags — Arbeit und Vergütung. Der Urlaubsanspruch entsteht jedoch nach § 17 Abs. 1 BEEG dem Grunde nach weiter, kann aber vom Arbeitgeber für jeden vollen Kalendermonat Elternzeit um ein Zwölftel des Jahresurlaubs gekürzt werden. Wichtig: Diese Kürzung muss der Arbeitgeber ausdrücklich erklären — sie tritt nicht automatisch ein. Resturlaub aus der Zeit vor der Elternzeit kann auf die Zeit nach der Elternzeit übertragen werden (§ 17 Abs. 2 BEEG). Nach Rückkehr aus der Elternzeit hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Resturlaub. Das Bundesarbeitsgericht (BAG 9 AZR 123/16) hat klargestellt, dass Urlaubsansprüche aus Elternzeit nicht verfallen, solange die Elternzeit andauert.
Auch Arbeitnehmer mit befristeten Arbeitsverträgen haben nach § 15 BEEG Anspruch auf Elternzeit. Der Anspruch besteht jedoch nur für die Dauer des befristeten Vertrags. Läuft der befristete Vertrag während der Elternzeit aus, endet das Arbeitsverhältnis regulär — die Elternzeit schützt nicht vor dem Auslaufen einer Befristung (§ 21 BEEG: Kündigung ja, Auslaufen nein). Wichtig: Der Arbeitgeber darf das befristete Arbeitsverhältnis nicht außerordentlich kündigen (§ 18 BEEG gilt auch für Befristete). Eine Verlängerung des befristeten Vertrags wegen der Elternzeit besteht nicht, es sei denn sie wurde individuell vereinbart. Nach Auslaufen des Vertrags endet die Elternzeit — es entstehen keine weiteren Ansprüche gegen den früheren Arbeitgeber.
Nein. Nach § 15 Abs. 1 BEEG und dem allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsatz hat der Arbeitnehmer nach der Elternzeit Anspruch auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz — nicht zwingend denselben, aber gleichwertig hinsichtlich Entgelt, Eingruppierung und Verantwortungsbereich. Das Bundesarbeitsgericht (BAG 9 AZR 399/19) hat klargestellt, dass eine Rückstufung nach der Elternzeit gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und das Mutterschutzrecht verstößt. Ausnahme: Betriebsbedingte Gründe, die auch ohne Elternzeit zur Änderungskündigung geführt hätten. Im Zweifelsfall können Eltern beim Arbeitsgericht Klage auf Rückkehr in eine gleichwertige Position erheben. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) berät kostenlos bei Diskriminierungsverdacht wegen Elternzeit.
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