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Anmeldung zur Eheschließung Deutschland

Anmeldung zur Eheschließung Deutschland

Anmeldung zur Eheschließung

ANMELDUNG ZUR EHESCHLIESSUNG

An das [Standesamt Zustaendig] Wir möchten die Ehe schließen und melden hiermit unsere beabsichtigte Eheschließung nach §§ 12–13 Personenstandsgesetz (PStG) an.

Person 1

Angaben zur ersten Person: Vornamen: [Vorname1] Familienname: [Familienname1] Geburtsname: [Geburtsname1] Geburtsdatum: [Geburtsdatum1] Geburtsort: [Geburtsort1] Staatsangehörigkeit: [Staatsangehoerigkeit1] Wohnanschrift: [Wohnadresse1] Familienstand: [Familienstand1]

Person 2

Angaben zur zweiten Person: Vornamen: [Vorname2] Familienname: [Familienname2] Geburtsname: [Geburtsname2] Geburtsdatum: [Geburtsdatum2] Geburtsort: [Geburtsort2] Staatsangehörigkeit: [Staatsangehoerigkeit2] Wohnanschrift: [Wohnadresse2] Familienstand: [Familienstand2]

Trauungswunsch

Gewünschtes Trauungsdatum: [Wunschtermin] Gewünschter Trauungsort: [Trauungsort] Namenswahl nach § 1355 BGB: [Namenswahl] Zeugen bei der Trauung: [Zeugen]

Erklärung

Wir erklären hiermit, dass uns keine Ehehindernisse nach §§ 1303–1312 BGB bekannt sind. Wir versichern die Richtigkeit aller vorstehenden Angaben. Ort, Datum: ____________________________ [Vorname1] [Familienname1] _____________________________ Unterschrift [Vorname2] [Familienname2] _____________________________ Unterschrift

Verlobte/r A

________________

Signature

Verlobte/r B

________________

Signature

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist Anmeldung zur Eheschließung Deutschland?

Die Anmeldung zur Eheschließung in Deutschland ist der offizielle Antrag an das zuständige Standesamt (Personenstandsbehörde), durch den zwei Personen die beabsichtigte Eheschließung ankündigen und die Prüfung der Ehevoraussetzungen nach §§ 1303–1312 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) veranlassen. Rechtsgrundlage sind §§ 12–13 Personenstandsgesetz (PStG) sowie die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (PStG-VwV). Das Standesamt prüft, ob alle gesetzlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung vorliegen, und setzt bei positivem Befund den Termin für die Trauung (§ 1312 BGB) fest.

Die Anmeldung zur Eheschließung in Deutschland ist von der Eheschließung selbst zu unterscheiden: Die Anmeldung ist der formale Vorantragsschritt — die eigentliche Eheschließung (Trauung) erfolgt erst danach durch den Standesbeamten nach § 1310 BGB, der die Ehe vor den Eheleuten und regelmäßig vor Zeugen schließt. Die standesamtliche Trauung ist in Deutschland die einzige rechtlich anerkannte Form der Eheschließung; kirchliche oder andere religiöse Trauungen haben nach § 67 PStG keine rechtliche Wirkung, solange nicht zuvor die standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Das Standesamt prüft im Rahmen der Anmeldung insbesondere die Ehevoraussetzungen des BGB: Beide Partner müssen volljährig sein (§ 1303 BGB; Ausnahmen für Minderjährige wurden durch das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen vom 17.07.2017 weitgehend abgeschafft); keine bestehende Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft darf vorliegen (§ 1306 BGB, Verbot der Doppelehe); kein Verwandtschaftshindernis in gerader Linie oder unter Geschwistern (§§ 1307–1308 BGB). Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat in seiner Rechtsprechung (BVerwG, 28.01.2010, 6 C 28/08) die Prüfungspflichten der Standesämter bei ausländischen Partnern präzisiert.

Besonderheiten bei internationalen Paaren: Wenn ein Partner ausländischer Staatsangehörigkeit ist, prüft das Standesamt nach Art. 13 EGBGB, ob das Heimatrecht dieses Partners die Ehe erlaubt. Dazu ist in der Regel ein Ehefähigkeitszeugnis (Certificate of No Impediment) aus dem Heimatstaat erforderlich — dieses bescheinigt, dass nach dem Heimatrecht keine Ehehindernisse bestehen. Das Bundesverwaltungsamt (BVA) kann gemäß § 1309 Abs. 2 BGB in bestimmten Fällen von der Pflicht zur Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses befreien.

Das Portal forms-legal.com stellt dieses Anmeldeformular als strukturierten Ausgangspunkt zur Verfügung. Verwandte Dokumente: Ehevertrag (de-ehevertrag) und Eigenhandschriftliches Testament (de-eigenhändiges-testament) — beide ebenfalls als Vorlagen verfügbar.

Wann brauchen Sie Anmeldung zur Eheschließung Deutschland?

Die Anmeldung zur Eheschließung in Deutschland ist immer erforderlich, wenn zwei Personen in Deutschland heiraten möchten — unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.

Deutsche Staatsbürger, die in Deutschland heiraten: Jede Eheschließung in Deutschland setzt eine vorherige Anmeldung beim zuständigen Standesamt voraus. Das zuständige Standesamt ist nach § 12 Abs. 1 PStG das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Verlobten seinen Wohnsitz (§ 7 BGB) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Anmeldung sollte mindestens 6 Monate vor dem gewünschten Trauungstermin erfolgen, da beliebte Standesämter und Wunschtermine (insbesondere Wochenend-Trauungen) oft Monate im Voraus ausgebucht sind.

Paare mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit: Wenn einer der Partner keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, sind zusätzliche Dokumente erforderlich — insbesondere ein Ehefähigkeitszeugnis des Heimatstaates (§ 1309 BGB). Das Standesamt prüft nach Art. 13 EGBGB (Internationales Privatrecht), ob das Heimatrecht des ausländischen Partners der Eheschließung entgegensteht. In solchen Fällen ist die frühzeitige Anmeldung besonders wichtig, da die Beschaffung ausländischer Dokumente mehrere Monate dauern kann.

Wiederheirat nach Scheidung oder Verwitwung: Nach einer Scheidung (§ 1564 BGB) oder dem Tod des früheren Ehepartners muss das Erlöschen der früheren Ehe durch entsprechende Urkunden (Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder Sterbeurkunde) nachgewiesen werden. Ohne diesen Nachweis verweigert das Standesamt die Anmeldung, da das Verbot der Doppelehe (§ 1306 BGB) absolut gilt.

Eheschließung außerhalb des Wohnsitzes: Wenn das Paar an einem bestimmten Ort heiraten möchte (Schloss, historisches Gebäude, besonderer Ort), muss das Standesamt des gewünschten Heiratsorts die Eheschließung durchführen. Das zuständige Standesamt (am Wohnsitz) muss eine Ermächtigung (Prüfungsbescheinigung) ausstellen und an das Wunsch-Standesamt übermitteln.

Eingetragene Lebenspartnerschaft und Umwandlung: Gleichgeschlechtliche Paare mit bestehender eingetragener Lebenspartnerschaft (LPartG) können diese seit dem 01.10.2017 (Eheöffnungsgesetz, BGBl. 2017 I S. 2429) beim Standesamt in eine Ehe umwandeln — auch hierfür ist eine Anmeldung erforderlich.

Was gehört in Ihr Anmeldung zur Eheschließung Deutschland?

Die Anmeldung zur Eheschließung in Deutschland muss vollständige und korrekte Angaben enthalten, um eine Verzögerung der Bearbeitung durch das Standesamt zu vermeiden.

Personalien beider Verlobten: Vor- und Familiennamen (ggf. Geburtsname, Ortsname nach § 1355 BGB); Geburtsdatum und -ort; Staatsangehörigkeit; Wohnanschrift; Beruf. Bei Namensänderungen nach früheren Eheschließungen (§ 1355 BGB) müssen alle früheren Namen angegeben werden.

Namenswahl nach der Eheschließung (§ 1355 BGB): Die Verlobten müssen bei der Anmeldung erklären, welchen Ehenamen (gemeinsamen Familiennamen) sie führen wollen. Optionen nach § 1355 BGB: Geburtsname eines Ehegatten als gemeinsamer Ehename; Doppelname (Name des einen Ehegatten + Ehename, § 1355 Abs. 4 BGB); jeder behält seinen bisherigen Namen (§ 1355 Abs. 1 Satz 3 BGB). Die Namenserklärung kann beim Standesamt auch noch nach der Trauung geändert werden.

Erforderliche Dokumente (Basisfall — beide deutsch): Gültiger Personalausweis oder Reisepass; beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate, erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes); bei Geschiedenen: Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk (Landgericht oder Oberlandesgericht); bei Verwitweten: Sterbeurkunde des früheren Ehegatten; ggf. Scheidungsurteil aus dem Ausland mit Apostille (Haager Übereinkommen, BGBl. 1965 II S. 875) und beglaubigter Übersetzung.

Dokumente für ausländische Staatsangehörige: Gültiger Reisepass; Geburtsurkunde mit beglaubigter Übersetzung (vereidigter Dolmetscher, § 189 GVG) und Apostille; Ehefähigkeitszeugnis (Certificate of No Impediment) aus dem Heimatstaat; ggf. Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis durch das Bundesverwaltungsamt (BVA) nach § 1309 Abs. 2 BGB, wenn die Beschaffung unmöglich oder unzumutbar ist.

Wunschtermin und Trauungsort: Das Standesamt bietet Termine zu den regulären Öffnungszeiten an; Sondertermine (Samstag, besondere Orte) sind gegen Gebühr möglich. Die Gebühren für die standesamtliche Trauung variieren nach Gemeindeordnung (Gemeindegebührensatzung) — typischerweise EUR 40–100 für normale Termine, EUR 100–200+ für Samstagsoder Außen-Trauungen.

Das Portal forms-legal.com bietet diese Anmeldevorlage für das Gespräch mit dem Standesamt. Verwandte Dokumente: de-ehevertrag (Ehevertrag notariell) und de-adoption-antrag (Adoptionsantrag für spätere Familienplanung).

So füllen Sie Ihr Anmeldung zur Eheschließung Deutschland aus

Das Ausfüllen der Anmeldung zur Eheschließung erfordert vollständige Angaben beider Verlobten. Bringen Sie alle Dokumente persönlich zum Standesamt mit.

Schritt 1 — Persönliches Erscheinen: Die Anmeldung zur Eheschließung nach § 12 PStG muss grundsätzlich von beiden Verlobten persönlich beim Standesamt vorgenommen werden. Ausnahme: Wenn ein Verlobter verhindert ist, kann er den anderen durch eine notariell beglaubigte Vollmacht (§ 167 BGB) bevollmächtigen.

Schritt 2 — Personalien ausfüllen: Tragen Sie Vornamen und Familiennamen exakt wie im Personalausweis (§ 1 Personalausweisgesetz) ein. Geburtsname: nur angeben, wenn vom aktuellen Familiennamen abweichend. Geburtsort: Stadt und ggf. Land (bei Geburt im Ausland).

Schritt 3 — Staatsangehörigkeit: Deutsche Staatsangehörigkeit wird durch gültigen Personalausweis (§ 1 PAuswG) oder Reisepass (§ 4 PassG) nachgewiesen. Ausländische Staatsangehörige: Reisepass + ggf. Aufenthaltstitel (§ 4 AufenthG).

Schritt 4 — Namenswahl (§ 1355 BGB): Entscheiden Sie, welchen Ehenamen Sie führen möchten. Die Entscheidung kann beim Standesamt bis zur Trauung geändert werden; eine Namenserklärung nach der Trauung ist ebenfalls möglich.

Schritt 5 — Wunschtermin: Geben Sie zwei bis drei Wunschtermine an. Beliebte Termine (runde Daten, Samstage) sind oft Monate im Voraus vergeben. Das Standesamt bestätigt Verfügbarkeit und teilt Gebühren mit.

Schritt 6 — Dokumente vorlegen: Bringen Sie alle erforderlichen Originalurkunden mit beglaubigten Kopien. Das Standesamt prüft die Dokumente auf Vollständigkeit und Aktualität (Geburtsurkunden dürfen in der Regel nicht älter als 6 Monate sein).

Schritt 7 — Prüfungsbescheid: Nach vollständiger Anmeldung prüft das Standesamt die Ehevoraussetzungen nach §§ 1303–1312 BGB. Bei positiver Prüfung erhalten Sie eine Bestätigung und den Trauungstermin. Bei fehlenden Dokumenten erhalten Sie eine Nachforderungsliste.

Schritt 8 — Gebühr bezahlen: Die Gebühr für die Prüfung der Ehevoraussetzungen beträgt je nach Gemeinde ca. EUR 40–80 (Anmeldung) zzgl. EUR 40–200 (Trauungsgebühr). Barzahlung oder EC-Karte, je nach Standesamt.

Häufige Fehler bei Ihrem Anmeldung zur Eheschließung Deutschland

Bei der Anmeldung zur Eheschließung in Deutschland unterlaufen Paaren regelmäßig Fehler, die zu Verzögerungen und zusätzlichen Kosten führen.

Zu späte Anmeldung: Der häufigste Fehler ist die zu kurzfristige Anmeldung. Beliebte Trauungstermine (Samstage, runde Daten wie 25.05.2025) sind 6–12 Monate im Voraus vergeben. Wenn die Trauung an einem bestimmten Datum oder Ort stattfinden soll, muss die Anmeldung entsprechend früh erfolgen. Das Standesamt ist nach § 12 PStG nicht verpflichtet, einen Wunschtermin zu garantieren.

Veraltete Geburtsurkunden: Viele Standesämter verlangen Geburtsurkunden, die nicht älter als 6 Monate sind. Alte Geburtsurkunden aus den 1990er Jahren oder früher werden oft nicht akzeptiert — eine neue beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister muss beim Standesamt des Geburtsortes beantragt werden (Gebühr ca. EUR 10–15). Online-Bestellung ist bei vielen Standesämtern möglich.

Fehlendes Ehefähigkeitszeugnis bei ausländischen Partnern: Wenn ein Partner Staatsangehöriger eines Landes ist, das kein automatisches Ehefähigkeitszeugnis ausstellt (z.B. USA, UK — hier werden Country-specific »Certificate of No Impediment« oder Affidavits verlangt), kann die Beschaffung Monate dauern. Das Standesamt muss dieses Dokument vor der Anmeldung gesehen haben. Antizipieren Sie diese Anforderung frühzeitig.

Fehlende Apostille bei ausländischen Dokumenten: Ausländische Urkunden (Geburtsurkunden, Scheidungsurteile, Sterbeurkunden) müssen mit einer Apostille nach dem Haager Übereinkommen (Art. 3 HÜ) oder durch diplomatische Legalisation beglaubigt und von einem vereidigten Dolmetscher (§ 189 GVG) ins Deutsche übersetzt werden. Ohne Apostille und Übersetzung lehnt das Standesamt die Anmeldung ab.

Verwechslung von Standesamt und Kirchenamt: In Deutschland hat nur die standesamtliche Trauung (§ 1310 BGB) rechtliche Wirkung. Eine kirchliche Trauung ohne vorangehende standesamtliche Trauung begründet keine gültige Ehe. § 67 PStG (früher § 1588 BGB a.F.) regelt ausdrücklich, dass die kirchliche Trauung der standesamtlichen nachfolgen muss.

Quellen und Zitate

Gesetzliche Zitate verlinken auf offizielle Regierungsquellen.

  1. § 1312 BGBDE official
  2. § 1310 BGBDE official
  3. § 1303 BGBDE official
  4. § 1306 BGBDE official
  5. § 7 BGBDE official
  6. § 1309 BGBDE official
  7. § 1564 BGBDE official
  8. § 1355 BGBDE official
  9. § 167 BGBDE official
  10. § 1311 BGBDE official
  11. § 1588 BGBDE official

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Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

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