Anmeldung zur Eheschließung Deutschland
Anmeldung zur Eheschließung
ANMELDUNG ZUR EHESCHLIESSUNG
An das [Standesamt Zustaendig] Wir möchten die Ehe schließen und melden hiermit unsere beabsichtigte Eheschließung nach §§ 12–13 Personenstandsgesetz (PStG) an.
Person 1
Angaben zur ersten Person: Vornamen: [Vorname1] Familienname: [Familienname1] Geburtsname: [Geburtsname1] Geburtsdatum: [Geburtsdatum1] Geburtsort: [Geburtsort1] Staatsangehörigkeit: [Staatsangehoerigkeit1] Wohnanschrift: [Wohnadresse1] Familienstand: [Familienstand1]
Person 2
Angaben zur zweiten Person: Vornamen: [Vorname2] Familienname: [Familienname2] Geburtsname: [Geburtsname2] Geburtsdatum: [Geburtsdatum2] Geburtsort: [Geburtsort2] Staatsangehörigkeit: [Staatsangehoerigkeit2] Wohnanschrift: [Wohnadresse2] Familienstand: [Familienstand2]
Trauungswunsch
Gewünschtes Trauungsdatum: [Wunschtermin] Gewünschter Trauungsort: [Trauungsort] Namenswahl nach § 1355 BGB: [Namenswahl] Zeugen bei der Trauung: [Zeugen]
Erklärung
Wir erklären hiermit, dass uns keine Ehehindernisse nach §§ 1303–1312 BGB bekannt sind. Wir versichern die Richtigkeit aller vorstehenden Angaben. Ort, Datum: ____________________________ [Vorname1] [Familienname1] _____________________________ Unterschrift [Vorname2] [Familienname2] _____________________________ Unterschrift
Verlobte/r A
________________
Signature
Verlobte/r B
________________
Signature
Was ist Anmeldung zur Eheschließung Deutschland?
Die Anmeldung zur Eheschließung in Deutschland ist der offizielle Antrag an das zuständige Standesamt (Personenstandsbehörde), durch den zwei Personen die beabsichtigte Eheschließung ankündigen und die Prüfung der Ehevoraussetzungen nach §§ 1303–1312 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) veranlassen. Rechtsgrundlage sind §§ 12–13 Personenstandsgesetz (PStG) sowie die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (PStG-VwV). Das Standesamt prüft, ob alle gesetzlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung vorliegen, und setzt bei positivem Befund den Termin für die Trauung (§ 1312 BGB) fest.
Die Anmeldung zur Eheschließung in Deutschland ist von der Eheschließung selbst zu unterscheiden: Die Anmeldung ist der formale Vorantragsschritt — die eigentliche Eheschließung (Trauung) erfolgt erst danach durch den Standesbeamten nach § 1310 BGB, der die Ehe vor den Eheleuten und regelmäßig vor Zeugen schließt. Die standesamtliche Trauung ist in Deutschland die einzige rechtlich anerkannte Form der Eheschließung; kirchliche oder andere religiöse Trauungen haben nach § 67 PStG keine rechtliche Wirkung, solange nicht zuvor die standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Das Standesamt prüft im Rahmen der Anmeldung insbesondere die Ehevoraussetzungen des BGB: Beide Partner müssen volljährig sein (§ 1303 BGB; Ausnahmen für Minderjährige wurden durch das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen vom 17.07.2017 weitgehend abgeschafft); keine bestehende Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft darf vorliegen (§ 1306 BGB, Verbot der Doppelehe); kein Verwandtschaftshindernis in gerader Linie oder unter Geschwistern (§§ 1307–1308 BGB). Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat in seiner Rechtsprechung (BVerwG, 28.01.2010, 6 C 28/08) die Prüfungspflichten der Standesämter bei ausländischen Partnern präzisiert.
Besonderheiten bei internationalen Paaren: Wenn ein Partner ausländischer Staatsangehörigkeit ist, prüft das Standesamt nach Art. 13 EGBGB, ob das Heimatrecht dieses Partners die Ehe erlaubt. Dazu ist in der Regel ein Ehefähigkeitszeugnis (Certificate of No Impediment) aus dem Heimatstaat erforderlich — dieses bescheinigt, dass nach dem Heimatrecht keine Ehehindernisse bestehen. Das Bundesverwaltungsamt (BVA) kann gemäß § 1309 Abs. 2 BGB in bestimmten Fällen von der Pflicht zur Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses befreien.
Das Portal forms-legal.com stellt dieses Anmeldeformular als strukturierten Ausgangspunkt zur Verfügung. Verwandte Dokumente: Ehevertrag (de-ehevertrag) und Eigenhandschriftliches Testament (de-eigenhändiges-testament) — beide ebenfalls als Vorlagen verfügbar.
Wann brauchen Sie Anmeldung zur Eheschließung Deutschland?
Die Anmeldung zur Eheschließung in Deutschland ist immer erforderlich, wenn zwei Personen in Deutschland heiraten möchten — unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.
Deutsche Staatsbürger, die in Deutschland heiraten: Jede Eheschließung in Deutschland setzt eine vorherige Anmeldung beim zuständigen Standesamt voraus. Das zuständige Standesamt ist nach § 12 Abs. 1 PStG das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Verlobten seinen Wohnsitz (§ 7 BGB) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Anmeldung sollte mindestens 6 Monate vor dem gewünschten Trauungstermin erfolgen, da beliebte Standesämter und Wunschtermine (insbesondere Wochenend-Trauungen) oft Monate im Voraus ausgebucht sind.
Paare mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit: Wenn einer der Partner keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, sind zusätzliche Dokumente erforderlich — insbesondere ein Ehefähigkeitszeugnis des Heimatstaates (§ 1309 BGB). Das Standesamt prüft nach Art. 13 EGBGB (Internationales Privatrecht), ob das Heimatrecht des ausländischen Partners der Eheschließung entgegensteht. In solchen Fällen ist die frühzeitige Anmeldung besonders wichtig, da die Beschaffung ausländischer Dokumente mehrere Monate dauern kann.
Wiederheirat nach Scheidung oder Verwitwung: Nach einer Scheidung (§ 1564 BGB) oder dem Tod des früheren Ehepartners muss das Erlöschen der früheren Ehe durch entsprechende Urkunden (Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder Sterbeurkunde) nachgewiesen werden. Ohne diesen Nachweis verweigert das Standesamt die Anmeldung, da das Verbot der Doppelehe (§ 1306 BGB) absolut gilt.
Eheschließung außerhalb des Wohnsitzes: Wenn das Paar an einem bestimmten Ort heiraten möchte (Schloss, historisches Gebäude, besonderer Ort), muss das Standesamt des gewünschten Heiratsorts die Eheschließung durchführen. Das zuständige Standesamt (am Wohnsitz) muss eine Ermächtigung (Prüfungsbescheinigung) ausstellen und an das Wunsch-Standesamt übermitteln.
Eingetragene Lebenspartnerschaft und Umwandlung: Gleichgeschlechtliche Paare mit bestehender eingetragener Lebenspartnerschaft (LPartG) können diese seit dem 01.10.2017 (Eheöffnungsgesetz, BGBl. 2017 I S. 2429) beim Standesamt in eine Ehe umwandeln — auch hierfür ist eine Anmeldung erforderlich.
Was gehört in Ihr Anmeldung zur Eheschließung Deutschland?
Die Anmeldung zur Eheschließung in Deutschland muss vollständige und korrekte Angaben enthalten, um eine Verzögerung der Bearbeitung durch das Standesamt zu vermeiden.
Personalien beider Verlobten: Vor- und Familiennamen (ggf. Geburtsname, Ortsname nach § 1355 BGB); Geburtsdatum und -ort; Staatsangehörigkeit; Wohnanschrift; Beruf. Bei Namensänderungen nach früheren Eheschließungen (§ 1355 BGB) müssen alle früheren Namen angegeben werden.
Namenswahl nach der Eheschließung (§ 1355 BGB): Die Verlobten müssen bei der Anmeldung erklären, welchen Ehenamen (gemeinsamen Familiennamen) sie führen wollen. Optionen nach § 1355 BGB: Geburtsname eines Ehegatten als gemeinsamer Ehename; Doppelname (Name des einen Ehegatten + Ehename, § 1355 Abs. 4 BGB); jeder behält seinen bisherigen Namen (§ 1355 Abs. 1 Satz 3 BGB). Die Namenserklärung kann beim Standesamt auch noch nach der Trauung geändert werden.
Erforderliche Dokumente (Basisfall — beide deutsch): Gültiger Personalausweis oder Reisepass; beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate, erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes); bei Geschiedenen: Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk (Landgericht oder Oberlandesgericht); bei Verwitweten: Sterbeurkunde des früheren Ehegatten; ggf. Scheidungsurteil aus dem Ausland mit Apostille (Haager Übereinkommen, BGBl. 1965 II S. 875) und beglaubigter Übersetzung.
Dokumente für ausländische Staatsangehörige: Gültiger Reisepass; Geburtsurkunde mit beglaubigter Übersetzung (vereidigter Dolmetscher, § 189 GVG) und Apostille; Ehefähigkeitszeugnis (Certificate of No Impediment) aus dem Heimatstaat; ggf. Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis durch das Bundesverwaltungsamt (BVA) nach § 1309 Abs. 2 BGB, wenn die Beschaffung unmöglich oder unzumutbar ist.
Wunschtermin und Trauungsort: Das Standesamt bietet Termine zu den regulären Öffnungszeiten an; Sondertermine (Samstag, besondere Orte) sind gegen Gebühr möglich. Die Gebühren für die standesamtliche Trauung variieren nach Gemeindeordnung (Gemeindegebührensatzung) — typischerweise EUR 40–100 für normale Termine, EUR 100–200+ für Samstagsoder Außen-Trauungen.
Das Portal forms-legal.com bietet diese Anmeldevorlage für das Gespräch mit dem Standesamt. Verwandte Dokumente: de-ehevertrag (Ehevertrag notariell) und de-adoption-antrag (Adoptionsantrag für spätere Familienplanung).
So füllen Sie Ihr Anmeldung zur Eheschließung Deutschland aus
Das Ausfüllen der Anmeldung zur Eheschließung erfordert vollständige Angaben beider Verlobten. Bringen Sie alle Dokumente persönlich zum Standesamt mit.
Schritt 1 — Persönliches Erscheinen: Die Anmeldung zur Eheschließung nach § 12 PStG muss grundsätzlich von beiden Verlobten persönlich beim Standesamt vorgenommen werden. Ausnahme: Wenn ein Verlobter verhindert ist, kann er den anderen durch eine notariell beglaubigte Vollmacht (§ 167 BGB) bevollmächtigen.
Schritt 2 — Personalien ausfüllen: Tragen Sie Vornamen und Familiennamen exakt wie im Personalausweis (§ 1 Personalausweisgesetz) ein. Geburtsname: nur angeben, wenn vom aktuellen Familiennamen abweichend. Geburtsort: Stadt und ggf. Land (bei Geburt im Ausland).
Schritt 3 — Staatsangehörigkeit: Deutsche Staatsangehörigkeit wird durch gültigen Personalausweis (§ 1 PAuswG) oder Reisepass (§ 4 PassG) nachgewiesen. Ausländische Staatsangehörige: Reisepass + ggf. Aufenthaltstitel (§ 4 AufenthG).
Schritt 4 — Namenswahl (§ 1355 BGB): Entscheiden Sie, welchen Ehenamen Sie führen möchten. Die Entscheidung kann beim Standesamt bis zur Trauung geändert werden; eine Namenserklärung nach der Trauung ist ebenfalls möglich.
Schritt 5 — Wunschtermin: Geben Sie zwei bis drei Wunschtermine an. Beliebte Termine (runde Daten, Samstage) sind oft Monate im Voraus vergeben. Das Standesamt bestätigt Verfügbarkeit und teilt Gebühren mit.
Schritt 6 — Dokumente vorlegen: Bringen Sie alle erforderlichen Originalurkunden mit beglaubigten Kopien. Das Standesamt prüft die Dokumente auf Vollständigkeit und Aktualität (Geburtsurkunden dürfen in der Regel nicht älter als 6 Monate sein).
Schritt 7 — Prüfungsbescheid: Nach vollständiger Anmeldung prüft das Standesamt die Ehevoraussetzungen nach §§ 1303–1312 BGB. Bei positiver Prüfung erhalten Sie eine Bestätigung und den Trauungstermin. Bei fehlenden Dokumenten erhalten Sie eine Nachforderungsliste.
Schritt 8 — Gebühr bezahlen: Die Gebühr für die Prüfung der Ehevoraussetzungen beträgt je nach Gemeinde ca. EUR 40–80 (Anmeldung) zzgl. EUR 40–200 (Trauungsgebühr). Barzahlung oder EC-Karte, je nach Standesamt.
Rechtliche Anforderungen für Anmeldung zur Eheschließung Deutschland
Die Anmeldung zur Eheschließung unterliegt strengen gesetzlichen Anforderungen nach PStG und BGB.
Zuständiges Standesamt (§ 12 PStG): Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz (§ 7 BGB) oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat keiner der Verlobten einen deutschen Wohnsitz, ist das Standesamt I in Berlin (§ 12 Abs. 2 PStG) zuständig.
Ehevoraussetzungen nach BGB: Volljährigkeit (§ 1303 BGB) — beide Partner müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben. Seit dem Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen (17.07.2017) sind Ehen mit Minderjährigen grundsätzlich unwirksam (§ 1303 Abs. 2 BGB n.F.). Freie Einwilligung (§ 1311 BGB) — die Eheschließung darf nicht durch Drohung oder arglistige Täuschung erzwungen werden; erzwungene Ehen können nach § 1314 Abs. 2 Nr. 4 BGB aufgehoben werden.
Internationalprivatrechtliche Prüfung (Art. 13 EGBGB): Bei ausländischer Staatsangehörigkeit prüft das Standesamt nach dem Heimatrecht, ob Ehehindernisse bestehen. Erkennt das Heimatrecht die Ehe nicht an (z.B. bei Staatsangehörigen, deren Heimatrecht Polygamie erlaubt, die zweite Ehe in Deutschland aber verbietet), verweigert das Standesamt die Eheschließung.
Ehefähigkeitszeugnis (§ 1309 BGB): Ausländische Staatsangehörige müssen ein Ehefähigkeitszeugnis aus ihrem Heimatstaat beibringen, das bescheinigt, dass nach ihrem Heimatrecht keine Ehehindernisse bestehen. Das Bundesverwaltungsamt (BVA) kann nach § 1309 Abs. 2 BGB Befreiung erteilen, wenn das Ehefähigkeitszeugnis nicht beschafft werden kann.
Wartezeit für die Prüfung: Das Standesamt hat nach vollständiger Anmeldung eine gesetzliche Prüfungsfrist von 3 Monaten (§ 13 Abs. 4 PStG). In der Praxis erfolgt die Prüfung bei einfachen Fällen (beide deutsch) innerhalb weniger Wochen.
Häufige Fehler bei Ihrem Anmeldung zur Eheschließung Deutschland
Bei der Anmeldung zur Eheschließung in Deutschland unterlaufen Paaren regelmäßig Fehler, die zu Verzögerungen und zusätzlichen Kosten führen.
Zu späte Anmeldung: Der häufigste Fehler ist die zu kurzfristige Anmeldung. Beliebte Trauungstermine (Samstage, runde Daten wie 25.05.2025) sind 6–12 Monate im Voraus vergeben. Wenn die Trauung an einem bestimmten Datum oder Ort stattfinden soll, muss die Anmeldung entsprechend früh erfolgen. Das Standesamt ist nach § 12 PStG nicht verpflichtet, einen Wunschtermin zu garantieren.
Veraltete Geburtsurkunden: Viele Standesämter verlangen Geburtsurkunden, die nicht älter als 6 Monate sind. Alte Geburtsurkunden aus den 1990er Jahren oder früher werden oft nicht akzeptiert — eine neue beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister muss beim Standesamt des Geburtsortes beantragt werden (Gebühr ca. EUR 10–15). Online-Bestellung ist bei vielen Standesämtern möglich.
Fehlendes Ehefähigkeitszeugnis bei ausländischen Partnern: Wenn ein Partner Staatsangehöriger eines Landes ist, das kein automatisches Ehefähigkeitszeugnis ausstellt (z.B. USA, UK — hier werden Country-specific »Certificate of No Impediment« oder Affidavits verlangt), kann die Beschaffung Monate dauern. Das Standesamt muss dieses Dokument vor der Anmeldung gesehen haben. Antizipieren Sie diese Anforderung frühzeitig.
Fehlende Apostille bei ausländischen Dokumenten: Ausländische Urkunden (Geburtsurkunden, Scheidungsurteile, Sterbeurkunden) müssen mit einer Apostille nach dem Haager Übereinkommen (Art. 3 HÜ) oder durch diplomatische Legalisation beglaubigt und von einem vereidigten Dolmetscher (§ 189 GVG) ins Deutsche übersetzt werden. Ohne Apostille und Übersetzung lehnt das Standesamt die Anmeldung ab.
Verwechslung von Standesamt und Kirchenamt: In Deutschland hat nur die standesamtliche Trauung (§ 1310 BGB) rechtliche Wirkung. Eine kirchliche Trauung ohne vorangehende standesamtliche Trauung begründet keine gültige Ehe. § 67 PStG (früher § 1588 BGB a.F.) regelt ausdrücklich, dass die kirchliche Trauung der standesamtlichen nachfolgen muss.
Quellen und Zitate
Gesetzliche Zitate verlinken auf offizielle Regierungsquellen.
- § 1312 BGBDE official
- § 1310 BGBDE official
- § 1303 BGBDE official
- § 1306 BGBDE official
- § 7 BGBDE official
- § 1309 BGBDE official
- § 1564 BGBDE official
- § 1355 BGBDE official
- § 167 BGBDE official
- § 1311 BGBDE official
- § 1588 BGBDE official
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Forms Legal. (2026). Anmeldung zur Eheschließung Deutschland (Deutschland) [Legal document template]. Forms Legal. https://forms-legal.com/de/deutschland/personal/family/eheschliessung-anmeldung-standesamt
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Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Trauungstermin beim Standesamt erfolgen — frühzeitigere Anmeldungen nehmen die meisten Standesämter nicht an, da die Gültigkeit der vorzulegenden Dokumente (z.B. Geburtsurkunden, Ehefähigkeitszeugnisse) zeitlich begrenzt ist. Als Untergrenze gilt: Die Anmeldung sollte mindestens 3 Monate vor dem Wunschtermin erfolgen, da das Standesamt nach § 13 Abs. 4 PStG eine Prüfungsfrist von bis zu 3 Monaten hat. Bei internationalen Paaren oder komplizierter Dokumentenlage (ausländische Scheidungsurteile mit Apostille, Ehefähigkeitszeugnisse aus Drittstaaten) empfehlen Standesbeamte eine Anmeldung 6–12 Monate im Voraus. Für beliebte Trauungsorte (Standesamt im historischen Rathaus, Schloss, besonderes Gebäude) und gefragte Termine (Samstage, Feiertage, runde Daten) sollten Sie sich so früh wie möglich anmelden, da die Terminnachfrage die Kapazität der Standesämter oft übersteigt.
Für zwei deutsche Staatsangehörige ohne Vorehe benötigen Sie folgende Dokumente beim Standesamt: (1) Gültige Personalausweise oder Reisepässe beider Verlobten (§ 1 PAuswG, § 4 PassG); (2) Aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) für beide Verlobte — erhältlich beim Standesamt des jeweiligen Geburtsortes, Kosten ca. EUR 10–15 pro Urkunde, online oder persönlich bestellbar; (3) Falls beide Verlobten bereits denselben Wohnort haben und dort gemeldet sind: ggf. Meldebescheinigung. Bei Scheidung ist zusätzlich das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk (OLG oder LG) erforderlich; bei Verwitwung die Sterbeurkunde des früheren Ehegatten und die Heiratsurkunde der früheren Ehe. Das Standesamt akzeptiert keine Fotokopien — nur Originalurkunden oder amtlich beglaubigte Kopien. Bei Online-Bestellung der Geburtsurkunde erhalten Sie eine amtlich beglaubigte Abschrift, die direkt verwendet werden kann.
Ja — ausländische Staatsangehörige können in Deutschland heiraten, wenn sie die Ehevoraussetzungen nach dem deutschen BGB (§§ 1303–1312) erfüllen und keine Ehehindernisse nach ihrem Heimatrecht (Art. 13 EGBGB) bestehen. Zusätzlich zu den Standarddokumenten (Reisepass, Geburtsurkunde mit beglaubigter Übersetzung und Apostille nach dem Haager Übereinkommen) benötigen ausländische Staatsangehörige ein Ehefähigkeitszeugnis (Certificate of No Impediment) aus ihrem Heimatstaat (§ 1309 BGB). Dieses Dokument bescheinigt, dass nach dem Heimatrecht keine Ehehindernisse bestehen. Nicht alle Länder stellen ein solches Zeugnis aus — in diesem Fall kann beim Bundesverwaltungsamt (BVA) eine Befreiung nach § 1309 Abs. 2 BGB beantragt werden; das BVA prüft dann selbst das Heimatrecht. Achtung: Wenn das Heimatrecht des ausländischen Partners die Ehe verbietet (z.B. Ehe zwischen bestimmten Personen) oder nicht anerkennt, kann das Standesamt die Eheschließung in Deutschland verweigern (Art. 13 Abs. 2 EGBGB).
Das Ehefähigkeitszeugnis (Certificate of No Impediment, CNI) ist eine amtliche Bescheinigung des Heimatstaates eines ausländischen Staatsangehörigen, die bestätigt, dass nach dem Recht dieses Staates keine Ehehindernisse für die geplante Eheschließung bestehen — d.h. keine bestehende Ehe, kein Verwandtschaftshindernis, keine sonstigen Verbote. In Deutschland ist es nach § 1309 BGB Pflichtdokument für ausländische Verlobte. Das Ehefähigkeitszeugnis wird in der Regel beim Standesamt oder einer entsprechenden Behörde des Heimatlandes beantragt — oft auch über die Botschaft oder das Konsulat des Heimatlandes in Deutschland. Die Bearbeitungszeit variiert stark: EU-Länder stellen es oft innerhalb weniger Wochen aus; außereuropäische Länder (z.B. Indien, USA, viele afrikanische Länder) können mehrere Monate benötigen. Das Dokument muss mit einer Apostille (Haager Übereinkommen 1965) versehen und von einem vereidigten Dolmetscher (§ 189 GVG) in die deutsche Sprache übersetzt werden. Kann das Ehefähigkeitszeugnis nicht beschafft werden, besteht die Möglichkeit, beim Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln einen Befreiungsantrag nach § 1309 Abs. 2 BGB zu stellen.
Nach der Eheschließung haben Sie in Deutschland nach § 1355 BGB folgende Möglichkeiten der Namenswahl: (1) Einer der Geburtsnamen wird Ehename — der andere Ehegatte nimmt diesen Namen an; (2) Jeder Ehegatte behält seinen bisherigen Namen — dann gibt es keinen gemeinsamen Ehenamen; (3) Doppelname nach § 1355 Abs. 4 BGB — ein Ehegatte führt seinen bisherigen Namen vorangestellt oder nachgestellt dem Ehenamen (z.B. »Müller-Schmidt« oder »Schmidt-Müller«), aber nur derjenige, der seinen Namen nicht zum Ehenamen gemacht hat. Die Namenswahl wird bei der Trauung vor dem Standesbeamten erklärt und in das Heiratsregister eingetragen (§ 15 PStG). Eine nachträgliche Änderung ist möglich, aber aufwändig — Personalausweis, Reisepass, Führerschein, Bankkonto, Versicherungen müssen alle aktualisiert werden. Tipp: Erklären Sie die Namenswahl spätestens bei der Trauung; eine spätere Erklärung ist zwar möglich, aber mit verwaltungsrechtlichem Aufwand verbunden.
Die Kosten für eine standesamtliche Trauung in Deutschland setzen sich aus mehreren Gebührentatbeständen zusammen, die von der jeweiligen Gemeinde (Gemeindegebührensatzung) festgelegt werden. Typische Kostenpositionen: (1) Prüfung der Ehevoraussetzungen (Anmeldung): EUR 40–80 pro Paar; (2) Trauungsgebühr im Standesamt zu regulären Öffnungszeiten (Mo–Fr): EUR 40–100; (3) Trauung am Samstag oder in einem anderen Standesamt: Aufschlag EUR 100–300; (4) Trauung an einem Sonderort (Schloss, historisches Gebäude, Schiff): EUR 150–500 und mehr. Hinzu kommen Dokumentenkosten: beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister ca. EUR 10–15 pro Person; internationale Eheurkunde (mehrsprachig, § 59 PStG): ca. EUR 10–20; weitere beglaubigte Abschriften aus dem Eheregister (für Behörden, Banken): ca. EUR 10 pro Stück. Insgesamt liegen die Gesamtkosten für eine standesamtliche Trauung typischerweise zwischen EUR 100 und EUR 400 — deutlich günstiger als eine kirchliche Zeremonie. Staatliche Eheschließungsgebühren variieren erheblich zwischen Bundesländern und Gemeinden; Informationen gibt die jeweilige Gemeinde.
Nach § 12 Abs. 1 PStG müssen grundsätzlich beide Verlobten persönlich beim zuständigen Standesamt erscheinen, um die Eheschließung anzumelden. Eine vollständige Online-Anmeldung ist derzeit in den meisten deutschen Gemeinden nicht möglich — das persönliche Erscheinen ist gesetzlich vorgeschrieben, da der Standesbeamte die Identität und Ehevoraussetzungen prüfen muss. Ausnahme: Wenn ein Verlobter aus wichtigem Grund verhindert ist (z.B. Krankheit, Auslandsaufenthalt), kann er den anderen Verlobten durch eine notariell beglaubigte Vollmacht (§ 167 BGB) bevollmächtigen, die Anmeldung alleine vorzunehmen. Viele Standesämter bieten jedoch an, Termine online zu buchen und vorab einen Dokumenten-Checklist herunterzuladen — so kann die eigentliche Vorsprache effizienter gestaltet werden. Einige Standesämter ermöglichen eine Voranmeldung per E-Mail oder Online-Formular, auf die dann der Pflichttermin folgt. Informieren Sie sich bei Ihrem Standesamt über das genaue Verfahren, da die Digitalisierung von Bundesland zu Bundesland und von Gemeinde zu Gemeinde variiert.
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