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Berufsausbildungsvertrag Deutschland

Berufsausbildungsvertrag Deutschland

BERUFSAUSBILDUNGSVERTRAG

gemäß §§10, 11 Berufsbildungsgesetz (BBiG)

§ 1 VERTRAGSPARTEIEN

Ausbildender (Betrieb):

Name / Firma: [Betrieb Name]

Anschrift: [Betrieb Address]

Verantwortlicher Ausbilder (§28 BBiG): [Ausbilder Name]

Zuständige Kammer: [Kammer Name]

Auszubildende/r:

Name: [Azubi Name]

Geburtsdatum: [Azubi Geburtsdatum]

Anschrift: [Azubi Address]

Gesetzliche Vertreter (bei Minderjährigen): [Gesetzlicher Vertreter]

§ 2 AUSBILDUNGSBERUF UND AUSBILDUNGSZEIT

Der/die Auszubildende wird in dem anerkannten Ausbildungsberuf [Ausbildungsberuf] (§4 BBiG) ausgebildet.

Ausbildungsbeginn: [Ausbildung Beginn]

Voraussichtliches Ausbildungsende: [Ausbildung Ende]

Probezeit: [Probezeit] (§20 BBiG). Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis von beiden Seiten ohne Einhaltung einer Frist und ohne Angabe von Gründen aufgelöst werden.

§ 3 AUSBILDUNGSZEIT UND BERUFSSCHULE

Wöchentliche Ausbildungszeit: [Wochenarbeitszeit]

Der/die Auszubildende ist verpflichtet, die Berufsschule zu besuchen. Der Ausbildende hat den/die Auszubildenden für den Berufsschulunterricht freizustellen. Die Berufsschulzeit wird auf die Ausbildungszeit angerechnet (§9 JArbSchG für Minderjährige).

§ 4 AUSBILDUNGSVERGÜTUNG (§17 BBiG)

Der/die Auszubildende erhält folgende monatliche Ausbildungsvergütung (brutto):

1. Ausbildungsjahr: [Verguetung Jahr1]

2. Ausbildungsjahr: [Verguetung Jahr2]

3. Ausbildungsjahr: [Verguetung Jahr3]

Anwendbarer Tarifvertrag: [Tarifvertrag Ausbildung]

Die Vergütung ist spätestens am letzten Werktag des Monats zu zahlen. Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge werden vom Ausbildenden einbehalten und abgeführt.

§ 5 URLAUB (§19 BBiG)

Der/die Auszubildende hat Anspruch auf [Urlaubstage] bezahlten Erholungsurlaub pro Kalenderjahr. Für minderjährige Auszubildende gelten die erhöhten Urlaubsansprüche des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG §19).

§ 6 PFLICHTEN DER VERTRAGSPARTEIEN

Der Ausbildende ist verpflichtet, dem/der Auszubildenden die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich sind (§14 BBiG). Der/die Auszubildende ist verpflichtet, sich zu bemühen, die Fertigkeiten zu erwerben, die Berufsschule zu besuchen und die Ausbildungsnachweise (Berichtsheft) zu führen (§13 BBiG).

§ 7 KÜNDIGUNG (§22 BBiG)

Nach der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis nur aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist oder vom/von der Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen bei Aufgabe der Berufsausbildung gekündigt werden (§22 Abs. 2 BBiG). Die Kündigung bedarf der Schriftform (§22 Abs. 3 BBiG).

UNTERSCHRIFTEN

[Contract City Azubi], den [Contract Date Azubi]

Ausbildender / Betrieb:

[Betrieb Name]

Unterschrift: _________________________ Datum: _________________________

Auszubildende/r:

[Azubi Name]

Unterschrift: _________________________ Datum: _________________________

Gesetzliche/r Vertreter/in (bei Minderjährigen): [Gesetzlicher Vertreter]

Unterschrift: _________________________ Datum: _________________________

Hinweis: Dieser Vertrag ist vor Ausbildungsbeginn bei der zuständigen Kammer ([Kammer Name]) zur Eintragung einzureichen (§36 BBiG).

Ausbildender (Betrieb)

________________

Signature

Auszubildende/r

________________

Signature

Gesetzliche/r Vertreter/in (bei Minderjährigen)

________________

Signature

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist Berufsausbildungsvertrag Deutschland?

Der Ausbildungsvertrag ist kein regulärer Arbeitsvertrag nach §611a BGB. Dennoch gelten für das Ausbildungsverhältnis viele arbeitsrechtliche Schutzvorschriften: Das Mindestlohngesetz (MiLoG) ist nach §22 Abs. 3 MiLoG auf Auszubildende nicht anwendbar; stattdessen gilt die Mindestausbildungsvergütung nach §17 Abs. 2 BBiG, die seit 1. Januar 2025 im ersten Ausbildungsjahr mindestens 649 Euro pro Monat beträgt. Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) gilt für minderjährige Auszubildende und regelt Arbeitszeiten, Ruhepausen und den Schutz vor gefährlichen Tätigkeiten. Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) gilt nach §19 BBiG auch für Auszubildende; der gesetzliche Mindesturlaub beträgt für Minderjährige nach JArbSchG §19 mindestens 25 bis 30 Werktage je nach Alter.

Der Ausbildungsvertrag muss nach §11 Abs. 1 BBiG schriftlich niedergelegt und von beiden Parteien (Ausbildender und Auszubildender bzw. gesetzlicher Vertreter) unterzeichnet werden. Vor Beginn der Ausbildung ist der Vertrag bei der zuständigen Stelle — der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK) — einzutragen (§36 BBiG). Das Ausbildungsverhältnis beginnt mit dem im Vertrag vereinbarten Beginn; die Probezeit beträgt nach §20 BBiG mindestens einen Monat und höchstens vier Monate. Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis von beiden Seiten ohne Einhaltung einer Frist und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden (§22 Abs. 1 BBiG). Nach Ablauf der Probezeit ist eine Kündigung nur aus wichtigem Grund (§22 Abs. 2 BBiG) oder durch den Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen bei Aufgabe der Berufsausbildung möglich.

Die Bundesagentur für Arbeit und das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) führen die Berufsausbildungsstatistik und veröffentlichen jährlich aktualisierte Ausbildungsvergütungen nach Branche und Ausbildungsberuf. Das BIBB überwacht die Qualität der Ausbildungsordnungen und Ausbildungsrahmenpläne, die für anerkannte Ausbildungsberufe nach §4 BBiG erlassen werden. Zurzeit gibt es in Deutschland mehr als 320 anerkannte Ausbildungsberufe.

Wann brauchen Sie Berufsausbildungsvertrag Deutschland?

Ein Berufsausbildungsvertrag in Deutschland wird in folgenden Situationen benötigt:

Betrieb stellt Auszubildenden ein: Jeder Betrieb, der einen Auszubildenden in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf nach §4 BBiG ausbilden möchte, muss vor Ausbildungsbeginn einen schriftlichen Ausbildungsvertrag nach §10 BBiG abschließen und diesen bei der zuständigen IHK oder HWK nach §36 BBiG eintragen lassen. Ohne Eintragung darf die Ausbildung nicht beginnen; Verstöße können zu Bußgeldern führen.

Auszubildender nach Schulabschluss: Schüler, die nach dem Hauptschul-, Realschul- oder Abitur-Abschluss in eine Berufsausbildung einsteigen möchten, benötigen den Ausbildungsvertrag als rechtliche Grundlage. Bei Minderjährigen (unter 18 Jahren) müssen die gesetzlichen Vertreter (Eltern oder Vormünder) den Vertrag unterzeichnen.

Umschulung als anerkannte Ausbildung: Wenn die Bundesagentur für Arbeit eine Umschulung nach §§ 81 ff. SGB III fördert und diese in einem anerkannten Ausbildungsberuf erfolgt, gelten die Vorschriften des BBiG entsprechend. Ein Umschulungsvertrag nach §40 BBiG ist dem Ausbildungsvertrag ähnlich, hat aber eine abgekürzte Ausbildungsdauer.

Ausbildung im Rahmen von Qualifizierungsmaßnahmen nach §81 SGB III: Unternehmen, die Mitarbeitern eine Umschulung in einem neuen Beruf ermöglichen, schließen ebenfalls Ausbildungsverträge ab. Die Bundesagentur für Arbeit kann nach §82 SGB III Weiterbildungskosten und Arbeitsentgeltzuschüsse (WeGebAU-Programm) bezuschussen.

Auslandsausbildung und EU-Mobilität: Im Rahmen des Erasmus+-Programms oder bilateraler Abkommen können Teile der Ausbildung im europäischen Ausland absolviert werden. Der Ausbildungsvertrag bleibt bestehen; eine Zusatzvereinbarung (Lernvereinbarung / Learning Agreement) regelt den Auslandsaufenthalt. Die Anerkennungsvorschriften der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG gelten für abgeschlossene deutsche Berufsausbildungen.

Was gehört in Ihr Berufsausbildungsvertrag Deutschland?

Ein rechtswirksamer Berufsausbildungsvertrag in Deutschland muss nach §11 Abs. 1 BBiG folgende Pflichtangaben enthalten:

Ausbildungsberuf und Ausbildungsrahmenplan: Der Vertrag muss den anerkannten Ausbildungsberuf nach §4 BBiG exakt benennen (z.B. «Industriekaufmann/-frau», «Fachinformatiker/in Systemintegration», «Elektroniker/in für Energie- und Gebäudetechnik»). Der Ausbildungsrahmenplan (ARP) wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) erlassen und legt die sachlichen und zeitlichen Gliederungen der Ausbildung fest.

Ausbildungsdauer: Die Regelausbildungszeit richtet sich nach der Ausbildungsordnung des jeweiligen Berufs (typisch: 2, 2,5 oder 3 Jahre). Eine Verkürzung der Ausbildungszeit ist nach §8 Abs. 1 BBiG auf Antrag möglich, wenn der Auszubildende die Eignung dafür nachweist (z.B. Hochschulabschluss, besondere Vorbildung). Eine Verlängerung ist nach §8 Abs. 2 BBiG in Ausnahmefällen möglich (Krankheit, persönliche Gründe).

Ausbildungsvergütung (§17 BBiG): Die Mindestausbildungsvergütung 2025 beträgt nach §17 Abs. 2 BBiG im ersten Ausbildungsjahr 649 Euro/Monat, im zweiten Jahr 766 Euro, im dritten Jahr 876 Euro und im vierten Jahr 909 Euro. Viele Tarifverträge der Industrie-, Handwerks- und Dienstleistungsbranche sehen höhere Vergütungen vor. Die Vergütung ist steuerpflichtig; Sozialversicherungsbeiträge werden regulär abgeführt.

Probezeit (§20 BBiG): Mindestens ein Monat, höchstens vier Monate. Während der Probezeit können beide Seiten fristlos und ohne Angabe von Gründen kündigen.

Urlaub (§19 BBiG, JArbSchG §19): Mindestens 20 Werktage für Volljährige; für Minderjährige nach JArbSchG §19: bei Vollendung des 16. Lebensjahres mindestens 25 Werktage, vor Vollendung des 16. Lebensjahres mindestens 30 Werktage.

Ausbilder (§28 BBiG, §30 BBiG): Der Ausbilder muss die persönliche und fachliche Eignung nach §30 BBiG nachweisen (Ausbilder-Eignungsverordnung — AEVO). Die AEVO-Prüfung wird bei der IHK oder HWK abgelegt. Ohne geeigneten Ausbilder darf kein Ausbildungsvertrag abgeschlossen werden.

Berufsschulpflicht: Die Pflicht zum Besuch der Berufsschule ist Teil des dualen Systems. Der Ausbildungsbetrieb darf Auszubildende nicht an Berufsschultagen beschäftigen.

Das Portal forms-legal.com stellt diesen Muster-Berufsausbildungsvertrag für Deutschland als strukturierte Vorlage bereit. Verwandte Dokumente: Unbefristeter Arbeitsvertrag für die Übernahme nach Ausbildungsende sowie Praktikumsvertrag für schulische Pflichtpraktika nach BBiG §26.

So füllen Sie Ihr Berufsausbildungsvertrag Deutschland aus

Das Ausfüllen des Berufsausbildungsvertrags in Deutschland erfordert die Kenntnis des Ausbildungsberufs, der zuständigen Kammer und der aktuellen Mindestausbildungsvergütung.

Schritt 1 — Ausbildungsbetrieb: Tragen Sie vollständige Firma, Anschrift und Handelsregisternummer (falls vorhanden) des Ausbildungsbetriebs ein. Geben Sie den Namen des verantwortlichen Ausbilders (§28 BBiG) an, der die AEVO-Prüfung abgelegt hat.

Schritt 2 — Auszubildenden-Daten: Vollständiger Name, Anschrift und Geburtsdatum des Auszubildenden. Bei Minderjährigen: Name und Anschrift der gesetzlichen Vertreter (Eltern), die den Vertrag mitunterzeichen müssen.

Schritt 3 — Ausbildungsberuf: Geben Sie den exakten Bezeichnung des anerkannten Ausbildungsberufs nach §4 BBiG an. Prüfen Sie die aktuelle Ausbildungsordnung beim BIBB (bibb.de) oder der zuständigen IHK/HWK.

Schritt 4 — Ausbildungszeit: Regelausbildungszeit nach der Ausbildungsordnung eintragen (z.B. 3 Jahre für Industriekaufmann/-frau). Konkrete Daten: Beginn und Ende (TT.MM.JJJJ). Falls Anrechnung einer Vorbildung beantragt wird: dies vermerken.

Schritt 5 — Ausbildungsvergütung: Tragen Sie die monatliche Vergütung für jedes Ausbildungsjahr in Euro ein. Mindestens die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung nach §17 Abs. 2 BBiG: 1. Jahr 649 Euro, 2. Jahr 766 Euro, 3. Jahr 876 Euro (Stand 2025). Prüfen Sie, ob ein Tarifvertrag höhere Sätze vorschreibt.

Schritt 6 — Probezeit: Dauer zwischen 1 und 4 Monate eingeben (§20 BBiG). Typisch: 3 Monate.

Schritt 7 — Eintragung bei IHK/HWK: Nach Unterzeichnung durch beide Parteien muss der Vertrag der zuständigen Kammer (IHK oder HWK) vor Ausbildungsbeginn zur Eintragung vorgelegt werden (§36 BBiG). Die Kammer stellt eine Eintragungs-Bescheinigung aus.

Häufige Fehler bei Ihrem Berufsausbildungsvertrag Deutschland

Häufige Fehler beim Abschluss von Berufsausbildungsverträgen in Deutschland:

Fehlende IHK/HWK-Eintragung vor Ausbildungsbeginn: Viele Betriebe — insbesondere in der Gründungsphase — vergessen die Pflichteintragu ng vor Ausbildungsbeginn (§36 BBiG). Das Ausbildungsverhältnis gilt dann als nicht ordnungsgemäß begründet; Bußgelder nach §101 BBiG drohen. Die Eintragung muss nach Unterzeichnung unverzüglich bei der zuständigen Kammer beantragt werden.

Unterschreitung der Mindestausbildungsvergütung: Seit 2020 gilt die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung nach §17 Abs. 2 BBiG. Vereinbarte Vergütungen darunter sind nichtig; der Auszubildende hat Anspruch auf die gesetzliche Mindestvergütung. Viele Betriebe kennen die aktuellen Sätze nicht — immer die aktuellen Werte beim BIBB oder der zuständigen IHK/HWK prüfen.

Probezeit länger als vier Monate: Eine Probezeit von mehr als vier Monaten ist nach §20 BBiG unzulässig. Klauseln mit längerer Probezeit sind von Gesetzes wegen auf vier Monate begrenzt.

Kündigung nach Probezeit ohne wichtigen Grund: Nach Ablauf der Probezeit ist eine ordentliche Kündigung des Ausbildungsverhältnisses durch den Ausbilder nicht möglich — nur außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund nach §22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG. Viele Betriebe glauben irrtümlicherweise, sie könnten «ordentlich kündigen» — dies führt zu Schadensersatzansprüchen des Auszubildenden.

Nicht-Gewährung des Urlaubs nach JArbSchG: Minderjährige Auszubildende haben nach §19 JArbSchG Anspruch auf mindestens 25 bis 30 Werktage Urlaub — abhängig vom Alter. Der reduzierte Mindesturlaub nach BUrlG (20 Werktage) gilt für Minderjährige nicht. Betriebe, die nur 20 Werktage gewähren, verstoßen gegen das JArbSchG.

Fehlende AEVO-Eignung des Ausbilders: Nur Ausbilder mit nachgewiesener Ausbildereignung nach §30 BBiG (AEVO-Prüfung bei IHK/HWK) dürfen Auszubildende anleiten. Ohne AEVO-Qualifikation darf kein Ausbildungsvertrag abgeschlossen werden; die Kammer verweigert die Eintragung.

Quellen und Zitate

Gesetzliche Zitate verlinken auf offizielle Regierungsquellen.

  1. §611a BGBDE official
  2. §126 BGBDE official
  3. §81 SGB IIIDE official
  4. §82 SGB IIIDE official

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Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

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