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Arbeitsvertrag Arzt Krankenhaus Deutschland

Arbeitsvertrag Arzt Krankenhaus Deutschland

BGB §611a | ÄArbVtrG | TV-Ärzte/VKA | ArbZG §7 Opt-out | §203 StGB Schweigepflicht

Arbeitsvertrag Arzt Krankenhaus

ARBEITSVERTRAG FÜR KRANKENHAUSÄRZTE

gemäß BGB §611a, TV-Ärzte/VKA, ArbZG und Bundesärzteordnung (BÄO)

§1 Vertragsparteien

§1 VERTRAGSPARTEIEN

Zwischen [Krankenhaus Name], Träger: [Krankenhaus Traeger], Anschrift: [Krankenhaus Anschrift], Klinik / Abteilung: [Klinik] — nachfolgend »Arbeitgeber« —

und [Arzt Name], Anschrift: [Arzt Anschrift], Approbationsnummer: [Approbations Nummer], Facharztanerkennung: [Facharzt Anerkennung], Arztgruppe: [Arzt Gruppe] — nachfolgend »Arzt/Ärztin« —

wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen:

§2 Beginn und Tätigkeit

§2 BEGINN, ART UND ORT DER TÄTIGKEIT

Beginn: [Vertrags Beginn]. Vertragsart: [Vertragsart]. Probezeit: [Probezeit].

Tätigkeitsort / Einsatzbereich: [Taetigkeits Ort].

Der Arzt/die Ärztin ist verpflichtet, ärztliche Tätigkeiten gemäß der Musterberufsordnung für Ärzte (MBO-Ä), §3 BÄO und den anerkannten Regeln der ärztlichen Kunst auszuüben. Das Weisungsrecht des Arbeitgebers endet dort, wo es die fachlich-medizinische Unabhängigkeit des Arztes nach Art. 12 GG und §2 Abs. 4 MBO-Ä berührt.

§3 Vergütung

§3 VERGÜTUNG (TV-ÄRZTE/VKA)

Grundgehalt: [Grundgehalt] EUR brutto/Monat. Entwicklungsstufe: [Entwicklungs Stufe].

Bereitschaftsdienst-Belastungsstufe: [Bereitschaftsdienst Stufe] nach §8 TV-Ärzte/VKA.

Der anwendbare Tarifvertrag (TV-Ärzte/VKA bzw. TV-L) gilt in seiner jeweils gültigen Fassung. Jahressonderzahlung nach §20 TV-Ärzte/VKA.

§4 Arbeitszeit

§4 ARBEITSZEIT UND BEREITSCHAFTSDIENST

Wöchentliche Regelarbeitszeit: [Woechen Stunden] Stunden nach §3 ArbZG.

Opt-out nach §7 ArbZG i.V.m. TV-Ärzte Anlage B (max. 60h/Woche): [Opt Out]. Diese Einwilligung ist jederzeit widerruflich; keine Nachteile bei Widerruf.

Jährlicher Urlaubsanspruch: [Urlaubstage] Arbeitstage nach §§1–3 BUrlG und §26 TV-Ärzte/VKA.

§5 Weiterbildung

§5 WEITERBILDUNGSVEREINBARUNG

Weiterbildungsziel: [Weiterbildungs Ziel]. Voraussichtliche Dauer: [Weiterbildungs Zeit].

Weiterbildungsbefugter Arzt (§8 WBO): [Weiterbildungs Befugter].

Der Arbeitgeber sichert eine strukturierte Weiterbildung nach den Richtlinien der zuständigen Landesärztekammer zu (§4 WBO). Wird die Weiterbildung nicht ermöglicht, kann der Arzt nach BAG 14.10.2003, 9 AZR 657/02 Schadensersatz fordern.

§6 Schweigepflicht und Datenschutz

§6 SCHWEIGEPFLICHT UND DATENSCHUTZ

Der Arzt/die Ärztin unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht nach §203 Abs. 1 Nr. 1 StGB. Das unbefugte Offenbaren von Patientengeheimnissen ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bedroht. Patientendaten sind nach DSGVO Art. 9 und §22 BDSG als besondere Kategorie personenbezogener Daten zu schützen; Übermittlung über unverschlüsselte Kanäle ist untersagt.

Der Arbeitgeber stellt Haftpflichtversicherungsschutz für alle im Dienst begangenen Behandlungsfehler bei leichter und mittlerer Fahrlässigkeit bereit (§618 BGB).

§7 Kündigung

§7 KÜNDIGUNG

Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen nach §622 BGB und §22 TV-Ärzte/VKA. Jede Kündigung bedarf der Schriftform (§623 BGB). Sonderkündigungsschutz nach §17 MuSchG, §168 SGB IX und §18 BEEG bleibt unberührt.

§8 Unterschriften

§8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN UND UNTERSCHRIFTEN

Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Änderungen bedürfen der Schriftform. Beide Parteien erhalten je eine Ausfertigung.

Ort, Datum: _______________________________________________

Unterschrift Arbeitgeber (Krankenhausleitung): _______________________________________________

Unterschrift Arzt/Ärztin: _______________________________________________

Krankenhausleitung

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Signature

Arzt/Ärztin

________________

Signature

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist Arbeitsvertrag Arzt Krankenhaus Deutschland?

Der Arbeitsvertrag Arzt Krankenhaus in Deutschland unterscheidet zwischen verschiedenen Ärztegruppen mit spezifischen Vertragsbesonderheiten: Assistenzärzte in der Facharztweiterbildung (§§4–8 WBO der jeweiligen Landesärztekammer), approbierte Fachärzte, Oberärzte, Leitende Oberärzte und Chefärzte. Die Eingruppierung und Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Tarifvertrag: Für Krankenhäuser im kommunalen Bereich gilt der TV-Ärzte/VKA (Tarifvertrag Ärzte / Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände); für Universitätskliniken der TV-L (Tarifvertrag Länder); für konfessionelle Träger die AVR (Arbeitsvertragsrichtlinien Diakonie/Caritas).

Zentrale Besonderheiten des ärztlichen Arbeitsvertrags sind: Weiterbildungsbefugnis und Weiterbildungsermächtigung nach §8 WBO (bei Assistenzärzten); Nebentätigkeits- und Liquidationsrecht für Chefärzte nach §4 WBO; Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft nach TV-Ärzte §8–10; Schweigepflicht nach §203 Abs. 1 Nr. 1 StGB und Datenschutz der Patientendaten nach DSGVO und §203 StGB; Haftpflichtversicherung durch den Krankenhausträger nach §618 BGB.

Das ärztliche Standesrecht — geregelt in der Berufsordnung der jeweiligen Landesärztekammer (§1 BÄO: Aufgabe des Arztes ist die Heilung von Krankheiten, die Linderung von Leiden und die Erhaltung der Gesundheit) — überlagert den Arbeitsvertrag und kann diesem im Konfliktfall vorgehen, wenn es um das Gewissen des Arztes geht (§§2, 7 MBO-Ä). Das Portal forms-legal.com bietet diese Vorlage als strukturierten Ausgangspunkt. Verwandte Dokumente: Arbeitsvertrag Apotheke (BGB §611a, ApoBetrO) und Geheimhaltungsvereinbarung (§203 StGB).

Wann brauchen Sie Arbeitsvertrag Arzt Krankenhaus Deutschland?

Der Arbeitsvertrag Arzt Krankenhaus in Deutschland wird in folgenden Situationen benötigt.

Neueinstellung eines Assistenzarztes zur Facharztweiterbildung: Krankenhäuser und Universitätskliniken stellen jährlich tausende Assistenzärzte für die Facharztweiterbildung ein. Der Vertrag muss die Weiterbildungspflichten des Krankenhauses nach §4 WBO aufgreifen und die Weiterbildungsbefugnis des zuständigen Abteilungsleiters nach §8 WBO bestätigen. Ohne Weiterbildungsermächtigung darf das Krankenhaus keine Assistenzärzte in der Weiterbildung beschäftigen.

Einstellung eines approbierten Facharztes oder Oberarztes: Bei der Einstellung von Fach- und Oberärzten sind die Vergütungsgruppen nach TV-Ärzte/VKA (Arztgruppe Ib für Fachärzte, Arztgruppe II für Oberärzte) und das Leitungsrecht über nachgeordnetes Personal zu regeln. Funktionszulagen, Bereitschaftsdienstzulagen und Rufbereitschaftsvergütung nach §8–10 TV-Ärzte sind vertraglich zu fixieren.

Chefarzt-Verträge mit Liquidationsrecht: Chefärzte werden in Deutschland häufig nicht nach Tarifvertrag, sondern mit Individualvertrag eingestellt. Diese Verträge umfassen das persönliche Liquidationsrecht für Privatpatienten nach §17 Abs. 3 KHEntgG, Beteiligungsrechte an der Poolbeteiligung aus stationären Privatpatientenleistungen und Forschungs- und Lehrverpflichtungen bei Universitätskliniken.

Bei Übernahme durch einen anderen Krankenhausträger (§613a BGB): Bei Fusionen, Privatisierungen oder Trägerwechseln im Krankenhausbereich gehen Arbeitsverhältnisse nach §613a BGB automatisch auf den Erwerber über. Neue Verträge sind dann oft nötig, um Vergütungsstrukturen, Tarifanwendung und besondere Konditionen anzupassen.

Befristete Verträge für Vertretung und Drittmittelprojekte: Im klinischen Bereich sind befristete Verträge nach §14 TzBfG häufig: Vertretung für Elternzeit/Krankheit, drittmittelfinanzierte Forschungsprojekte nach §2 Abs. 2 WissZeitVG (für Universitätskliniken). Die zulässige Befristungsdauer und der Sachgrund müssen exakt dokumentiert werden.

Was gehört in Ihr Arbeitsvertrag Arzt Krankenhaus Deutschland?

Ein rechtssicherer Arbeitsvertrag Arzt Krankenhaus in Deutschland muss nach BGB, TV-Ärzte/VKA, NachwG und Berufsrecht folgende Kernbestandteile enthalten.

Parteien, Approbation und Berufsregistrierung: Vollständiger Name des Krankenhauses mit Träger (z.B. Städtisches Klinikum, GmbH, Stiftung); Name des Arztes, Approbationsurkunde nach §3 BÄO, Approbationsnummer; Facharztanerkennung und zuständige Landesärztekammer; Fachgebietsbezeichnung nach WBO. Das Fehlen einer gültigen Approbation ist ein absoluter Einstellungshinderungsgrund (§3 Abs. 1 BÄO: keine Berufsausübung ohne Approbation).

Arztgruppe, Tätigkeitsbeschreibung und Abteilung: Einstufung in die Arztgruppe nach TV-Ärzte/VKA: Gruppe I (Assistenzärzte), Gruppe Ib (Fachärzte ohne Leitungsfunktion), Gruppe II (Oberärzte mit Leitungsfunktion), Gruppe III (Leitende Oberärzte), Gruppe IV (Chefärzte mit verliehener Gesamtverantwortung). Klinische Abteilung (Chirurgie, Innere Medizin, Anästhesie); konkrete Tätigkeitsbeschreibung mit Verweis auf den Stationsbereich.

Vergütung nach TV-Ärzte/VKA: Grundgehalt nach Arztgruppe und Entwicklungsstufe; Bereitschaftsdienstentgelt nach §8 TV-Ärzte (differenziert nach Belastungsstufe); Rufbereitschaftsvergütung nach §9 TV-Ärzte; Zulagen für besondere Tätigkeiten (Intensivmedizin, Notaufnahme). Jahressonderzahlung nach §20 TV-Ärzte/VKA.

Arbeitszeit, Bereitschaftsdienst und Arbeitszeitgesetz: Regelarbeitszeit 40 Stunden/Woche; Bereitschaftsdienst als Teil der Arbeitszeit nach ArbZG §2 i.V.m. Beschluss des EuGH in SIMAP (C-303/98) und Jäger (C-151/02): Bereitschaftszeiten im Krankenhaus sind vollständige Arbeitszeit; Ausnahmen für Notfallmedizin nach §14 ArbZG; Opt-out-Regelungen bis 60 Stunden/Woche nach §7 ArbZG i.V.m. TV-Ärzte Anlage B.

Schweigepflicht, Datenschutz und Patientenrechte: Ärzte unterliegen der Schweigepflicht nach §203 Abs. 1 Nr. 1 StGB (Verletzung mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bedroht) und dem Patientenrecht auf informationelle Selbstbestimmung nach Art. 2 GG i.V.m. DSGVO Art. 9 (Gesundheitsdaten). Der Arbeitsvertrag muss die Verpflichtung zur DSGVO-konformen Datenverarbeitung und die Vertraulichkeit von Patientendaten ausdrücklich aufgreifen.

Weiterbildung und Fortbildung: Für Assistenzärzte: verbindliche Zusage der strukturierten Weiterbildung nach §4 WBO, Weiterbildungsermächtigung des Abteilungsleiters nach §8 WBO; Freistellungsanspruch für Weiterbildungskurse. Für alle Ärzte: Fortbildungspflicht nach §4 der Musterberufsordnung (MBO-Ä) — mindestens 250 CME-Punkte (Fortbildungspunkte) in fünf Jahren.

Das Portal forms-legal.com bietet diese Vorlage als strukturierten Ausgangspunkt. Verwandte Dokumente: Arbeitsvertrag Apotheke (BGB §611a, ApoBetrO) und Abmahnung Arbeitnehmer (KSchG §1).

So füllen Sie Ihr Arbeitsvertrag Arzt Krankenhaus Deutschland aus

Das Ausfüllen des Arbeitsvertrags Arzt Krankenhaus in Deutschland erfordert detaillierte Kenntnisse des TV-Ärzte/VKA und des ärztlichen Berufsrechts.

Schritt 1 — Krankenhausdaten und Trägerstruktur: Tragen Sie den vollständigen Namen des Krankenhauses mit Träger ein (Städtisches Klinikum, Universitätsklinikum, konfessionelles Haus). Angabe des anwendbaren Tarifvertrags: TV-Ärzte/VKA für kommunale Häuser; TV-L für Universitätskliniken; AVR Diakonie/Caritas für konfessionelle Träger. Die Tarifwahl bestimmt alle Vergütungsgruppen und Zulagen.

Schritt 2 — Arztdaten und Approbation prüfen: Vollständiger Name des Arztes; Approbationsurkunde nach §3 BÄO vorlegen und Approbationsnummer eintragen. Bei Fachärzten: Facharztanerkennung der zuständigen Landesärztekammer eintragen; bei Berufsausübungserlaubnissen für ausländische Ärzte (§10 BÄO): Gültigkeitsdauer prüfen.

Schritt 3 — Arztgruppe und Einstufung nach TV-Ärzte/VKA bestimmen: Arztgruppe I: Assistenzarzt ohne Facharztanerkennung in der Weiterbildung; Arztgruppe Ib: approbierter Facharzt ohne Leitungsfunktion; Arztgruppe II: Oberarzt mit ausgewiesener Leitungsfunktion; Arztgruppe III: Leitender Oberarzt; Arztgruppe IV: Chefarzt mit individuell ausgehandeltem Chefarztvertrag. Grundgehalt und Entwicklungsstufe (Berufserfahrungsjahre) exakt eintragen.

Schritt 4 — Bereitschaftsdienst nach TV-Ärzte §8 regeln: Belastungsstufe des Bereitschaftsdienstes eintragen (A bis D nach TV-Ärzte §8 Abs. 5: Stufe A = bis 10% Vollarbeit, Stufe D = mehr als 75% Vollarbeit). Vergütung nach Belastungsstufe: Bereitschaftsdienstentgelt pro Stunde festlegen. Opt-out-Regelung nach §7 ArbZG i.V.m. TV-Ärzte Anlage B: maximal 60 Stunden/Woche — ausdrückliche schriftliche Einwilligung des Arztes erforderlich.

Schritt 5 — Weiterbildungsregelungen für Assistenzärzte: Bei Assistenzärzten in der Weiterbildung: Name des weiterbildungsbefugten Arztes (§8 WBO) eintragen; Weiterbildungsziel (Facharztbezeichnung) und voraussichtliche Weiterbildungsdauer festhalten; Zusage der strukturierten Rotation durch relevante Fachbereiche. Diese Regelungen sind entscheidend für die spätere Facharztanerkennung durch die Landesärztekammer.

Schritt 6 — Schweigepflicht und DSGVO: Ausdrückliche Belehrung über §203 Abs. 1 Nr. 1 StGB und die strafrechtlichen Folgen; Verpflichtung zur DSGVO-konformen Datenverarbeitung; Verbot der unbefugten Weitergabe von Patientendaten an Dritte. Auch bei der internen Kommunikation (Stationskonferenzen, E-Mails) sind Patientendaten zu schützen.

Schritt 7 — Unterschriften und Schriftform: Beide Parteien unterzeichnen in Schriftform (§623 BGB bei Kündigung; §2 NachwG für Nachweisdokument). Jede Partei erhält eine Ausfertigung. Bei Chefärzten: Notarielle Beglaubigung bei besonders hohen Vergütungen und Liquidationsrechten empfohlen.

Häufige Fehler bei Ihrem Arbeitsvertrag Arzt Krankenhaus Deutschland

Häufige Fehler beim Arbeitsvertrag Arzt Krankenhaus in Deutschland können zu Arbeitszeitrechtsverstößen, Haftungsrisiken und berufsrechtlichen Konsequenzen führen.

Falsche Eingruppierung nach TV-Ärzte/VKA: Eine fehlerhafte Eingruppierung in eine zu niedrige Arztgruppe ist ein häufiger Fehler, der zu Nachzahlungsansprüchen des Arztes führt. Das Bundesarbeitsgericht (BAG 25.02.2015, 4 AZR 403/13) hat klargestellt, dass die Eingruppierung zwingend den tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten entsprechen muss. Konkret die Grenze zwischen Arztgruppe I (Assistenzarzt) und Arztgruppe Ib (Facharzt ohne Leitungsfunktion) wird in der Praxis oft falsch gezogen.

Unzureichende Bereitschaftsdienstreglung und ArbZG-Verstöße: Der ArbZG-Verstoß ist ein Dauerproblem in deutschen Krankenhäusern. Viele Häuser überschreiten die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten beim Bereitschaftsdienst, ohne eine wirksame Opt-out-Regelung nach §7 ArbZG i.V.m. TV-Ärzte Anlage B vereinbart zu haben. Eine wirksame Opt-out-Regelung erfordert die ausdrückliche, freiwillige schriftliche Einwilligung des Arztes — eine Klausel im Standardvertrag genügt nicht (BAG 28.11.2018, 5 AZR 370/17).

Fehlende Weiterbildungsvereinbarung bei Assistenzärzten: Wenn ein Krankenhaus Assistenzärzte einstellt, ohne eine verbindliche Weiterbildungsvereinbarung zu schließen, kann der Assistenzarzt keine gesicherten Ansprüche auf die Weiterbildungsrotation und den Zugang zu Operationen oder Eingriffen geltend machen. Das Bundesarbeitsgericht hat in BAG 14.10.2003, 9 AZR 657/02 klargestellt, dass die zugesagte Weiterbildung einen eigenständigen Vertragsbestandteil darstellt, dessen Verletzung zu Schadensersatz führen kann.

Unterschätzung der Schweigepflicht im digitalen Zeitalter: Viele Krankenhausärzte unterschätzen die Schweigepflicht bei der Nutzung digitaler Kommunikation (WhatsApp, unverschlüsselte E-Mails, Cloudlösungen ohne Datenschutz-Zertifizierung). Die Übermittlung von Patientendaten über unsichere Kanäle verstößt gegen §203 StGB und DSGVO Art. 9. Krankenhäuser müssen technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO sicherstellen und Ärzte hierüber informieren.

Kein Verweis auf Haftpflichtversicherung des Trägers: Viele Verträge schweigen zur Haftpflichtversicherung. Das Krankenhaus ist nach §618 BGB verpflichtet, seine Einrichtungen und Arbeitsabläufe so zu gestalten, dass der Arbeitnehmer vor Gefährdungen geschützt ist — dazu gehört auch die Bereitstellung von Haftpflichtversicherungsschutz. Fehlt dieser Hinweis, entsteht Unsicherheit über die Abdeckung ärztlicher Behandlungsfehler, insbesondere bei Belegärzten.

Quellen und Zitate

Gesetzliche Zitate verlinken auf offizielle Regierungsquellen.

  1. §618 BGBDE official
  2. §613a BGBDE official
  3. §623 BGBDE official
  4. §831 BGBDE official
  5. §278 BGBDE official
  6. §2 NachwGDE official

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Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

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