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BAföG-Antrag — Bundesausbildungsförderungsgesetz

BAföG-Antrag (Bundesausbildungsförderungsgesetz)

Kopf

[Antragsteller Name] [Anschrift] Tel.: [Telefon] E-Mail: [Email] An [Bafoeg Amt]

BAföG-ANTRAG

Antrag auf Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1952), zuletzt geändert durch das 28. BAföG-Reform-Gesetz vom 28. Mai 2022 (BGBl. I S. 842) [Antrags Ort], den [Antrags Datum]

Angaben zur Person

Antragsteller: [Antragsteller Name], geboren am [Geburtsdatum] Staatsangehörigkeit: [Staatsangehoerigkeit] Anschrift: [Anschrift]

Ausbildungsangaben

Ausbildungsstätte: [Ausbildungsstaette] Ort: [Ausbildungsort] Studiengang: [Studiengang] Art der Ausbildung: [Ausbildungstyp] Aktuelles Fachsemester: [Semester Zahl] Immatrikulation seit: [Immatrikulations Datum] Fachrichtungswechsel: [Fachrichtungswechsel]

Einkommen und Vermögen

Eigenes monatliches Einkommen: [Eigenes Einkommen] EUR Eigenes Vermögen: [Eigenes Vermoegen] EUR Jahreseinkommen Eltern (brutto): [Eltern Einkommen] EUR Wirtschaftliche Unabhängigkeit von Eltern: [Eltern Unabhaengigkeit]

Antrag

Hiermit beantrage ich Ausbildungsförderung nach dem BAföG für das oben genannte Studium / die oben genannte Ausbildung. Ich erkläre, dass ich die Förderungsvoraussetzungen nach §§ 7–10 BAföG erfülle, die Ausbildung nach §§ 2–4 BAföG förderungsfähig ist und ich keine Leistungen beziehe, die Ausschluss von der BAföG-Förderung begründen. Ich verpflichte mich, alle Änderungen in den Verhältnissen (Immatrikulationsstatus, Fachrichtungswechsel, Einkommensänderungen, Wohnsitzänderungen) unverzüglich mitzuteilen (§ 47 BAföG). Mir ist bekannt, dass 50 % der Förderung als zinsloses Darlehen (§ 17 Abs. 2 BAföG) gewährt wird, das nach Ausbildungsabschluss bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zurückzuzahlen ist (max. 10.010 EUR Darlehens-Höchstschuld nach § 17 Abs. 2 S. 1 BAföG). [Antrags Ort], den [Antrags Datum] _______________________________ [Antragsteller Name] (Eigenhändige Unterschrift) Beizufügende Unterlagen: — Personalausweis / Reisepass (Kopie) — Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule — Ggf. Leistungsnachweise (ab 5. Fachsemester: § 48 BAföG — Leistungsnachweis) — Einkommensnachweise (eigene + Eltern + ggf. Ehepartner) — Ggf. Nachweis Fachrichtungswechsel / wichtiger Grund

Antragsteller

________________

Signature

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist BAföG-Antrag — Bundesausbildungsförderungsgesetz?

Das BAföG ist eine bedarfsorientierte Sozialleistung: Es gibt keinen einheitlichen Betrag, sondern die Förderungshöhe richtet sich nach dem individuellen Bedarf des Auszubildenden abzüglich des anzurechnenden Einkommens und Vermögens des Auszubildenden sowie seiner Eltern (§§ 21–31 BAföG). Der individuelle Bedarf setzt sich zusammen aus dem Grundbedarf nach § 13 BAföG und ggf. Zuschlägen für Kranken- und Pflegeversicherung (§ 13a BAföG), Unterkunft (§ 13 Abs. 2 BAföG: 360 EUR für Studierende außerhalb des Elternhauses) und Kinderbetreuung (§ 14b BAföG: 150 EUR je Kind).

Nach der 28. BAföG-Reform 2022 beträgt der Bedarfssatz für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen, 934 EUR/Monat (Grundbedarf 452 EUR + Unterkunft 360 EUR + KV/PV-Zuschlag 122 EUR). Mit dem Nachtragshaushaltsgesetz 2024 wurde der Bedarfssatz auf 992 EUR/Monat erhöht. Das sind die höchsten Bedarfssätze in der Geschichte des BAföG.

Ein wesentliches Merkmal des BAföG ist die duale Struktur: 50 Prozent der Förderung werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt, 50 Prozent als zinsloses Staatsdarlehen (§ 17 Abs. 2 BAföG). Das Darlehen wird nach Ausbildungsabschluss durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) verwaltet und muss ab 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer in Raten zurückgezahlt werden (§ 18 BAföG). Die Darlehens-Höchstschuld beträgt 10.010 EUR (§ 17 Abs. 2 S. 1 BAföG) — darüber hinausgehende Beträge werden zu reinen Zuschüssen. Dies ist ein wichtiger Schutz für Hochverschuldungsszenarien.

Zuständige Behörde für Studierende ist das Studierendenwerk am Hochschulort (§ 45 BAföG), das im Auftrag des jeweiligen Bundeslandes die BAföG-Förderung administriert. Das Deutsche Studentenwerk (DSW) ist der Dachverband der Studierendenwerke. Für Schüler an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen ist das Schulverwaltungsamt der zuständigen Gemeinde oder der Kreis zuständig. Online-Antragstellung ist über das BAföG-Digital-Portal (bafög-digital.de) möglich, das seit 2021 bundesweit ausgebaut wird.

Das Aufstiegs-BAföG (AFBG, Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) ist eine verwandte, aber eigenständige Förderung für berufliche Aufstiegsfortbildungen (Meister, Fachwirt, Techniker). Es wird von den Länderämtern administriert und ist in de-aufstiegs-bafog-antrag dokumentiert.

Wann brauchen Sie BAföG-Antrag — Bundesausbildungsförderungsgesetz?

Ein BAföG-Antrag in Deutschland wird in folgenden Situationen benötigt:

**Studienaufnahme:** Jeder neue Studierende, dessen Elterneinkommen die Freibeträge nach §§ 24–25 BAföG nicht übersteigt, sollte gleich bei Studienbeginn einen BAföG-Antrag stellen. § 46 Abs. 1 BAföG: Förderung beginnt ab dem Monat der Antragstellung — ein verspäteter Antrag bedeutet verlorene Leistungsmonate. Im Wintersemester: Antrag so früh wie möglich stellen, idealerweise bereits vor oder in den ersten Wochen des Studiums.

**Fachschule, Berufsfachschule, berufsbildende Schule:** § 2 BAföG listet über Hochschulen hinaus auch berufsbildende Schulen auf. Schüler an Berufsfachschulen, Fachschulen, Fachgymnasien und Fachoberschulen (mind. zweijährig) können Schüler-BAföG beantragen. Förderungsvoraussetzung: kein angemessener Schulplatz erreichbar ohne auswärtigen Unterkunftsbedarf.

**Auslandsaufenthalt / Auslandssemester:** § 5 BAföG ermöglicht Förderung auch für Auslandsausbildungen. Für Auslandssemester an einer anerkannten ausländischen Hochschule: Förderung für max. 1 Jahr (verlängerbar bis zum Abschluss). Der BAföG-Höchstbetrag für Auslandsaufenthalte kann höher sein, wenn die Lebenshaltungskosten im Ausland höher sind (§ 13 Abs. 1 Nr. 2 BAföG für Auslandsaufenthalte).

**Wiederaufnahme nach Unterbrechung:** Wer das Studium nach einer Unterbrechung (Krankheit, Elternschaft, Erwerbstätigkeit) wiederaufnimmt, kann erneut BAföG beantragen, sofern die Förderungshöchstdauer nicht überschritten ist oder ein wichtiger Grund für die Verlängerung vorliegt (§ 15 Abs. 3 BAföG).

**Einkommensveränderungen der Eltern:** Wenn das Elterneinkommen im laufenden Kalenderjahr erheblich sinkt (z. B. durch Arbeitslosigkeit, Scheidung, Berufsunfähigkeit), kann vorzeitig auf das aktuelle Einkommen abgestellt werden (§ 24 Abs. 3 BAföG: Vorausberechnungs-Ausnahme). In diesem Fall kann auch Studierende, die bisher kein BAföG erhalten haben, erstmals förderberechtigt sein.

**Zweitstudium oder Masterstudium:** § 7 Abs. 2 BAföG ermöglicht Förderung für ein Masterstudium im Anschluss an einen ersten Studienabschluss (konsekutiver Master). Nicht-konsekutive Masterstudiengänge oder Zweitstudien sind nur bei besonders berechtigten Fällen förderungsfähig (begabungsabhängige Ausnahmen, § 7 Abs. 3a BAföG). Die Altersgrenze von 45 Jahren gilt auch für den Master.

**Masterstudium nach Bachelor:** § 7 Abs. 1a BAföG: Wer einen ersten Hochschulabschluss (Bachelor) erworben hat, kann für ein unmittelbar anschließendes Masterstudium (konsekutiver oder weiterführender Master) BAföG beantragen. Voraussetzung: Das Masterstudium muss mindestens 2 Semester dauern und an einer staatlich anerkannten Hochschule stattfinden. Nicht-konsekutive Studiengänge (z.B. berufsbegleitende MBA-Programme neben Vollzeitbeschäftigung) werden grundsätzlich nicht gefördert.

**Fernstudium:** § 2 Abs. 1 BAföG: Fernstudien an staatlich anerkannten Fernhochschulen (z.B. FernUniversität in Hagen) sind grundsätzlich förderungsfähig. Voraussetzung: Vollzeit-Fernstudium (keine parallele Vollzeitbeschäftigung über 30 Stunden/Woche). Bei berufsbegleitendem Fernstudium mit mehr als 30 Stunden/Woche Berufstätigkeit entfällt der Förderanspruch. Das BAföG-Amt prüft den zeitlichen Umfang des Studiums individuell.

Was gehört in Ihr BAföG-Antrag — Bundesausbildungsförderungsgesetz?

Ein vollständiger BAföG-Antrag in Deutschland enthält folgende wesentliche Bestandteile:

**1. Persönliche Daten und Staatsangehörigkeit** Vollständiger Name, Geburtsdatum, Wohnanschrift am Studienort, Staatsangehörigkeit. Ausländische Staatsangehörige müssen ihre Aufenthaltstitel vorlegen; § 8 BAföG regelt die Förderungsberechtigung nach Aufenthaltstitel. EU-Bürger mit Freizügigkeit nach § 2 FreizügG/EU sind grundsätzlich förderberechtigt.

**2. Immatrikulationsbescheinigung** Bestätigung der Hochschule über die aktuelle Immatrikulation im geförderten Studiengang. Die Immatrikulationsbescheinigung wird von der Hochschule ausgestellt und muss dem Antrag beigefügt werden. Sie belegt, dass eine förderungsfähige Ausbildung nach § 2 BAföG vorliegt.

**3. Einkommensnachweise des Antragstellers** Eigenes Einkommen aus dem Vorvorjahr (§ 21 BAföG) oder aktuelle Einkommensnachweise. Eigenes Einkommen-Freibetrag: 255 EUR/Monat (§ 23 Abs. 1 BAföG). Über dem Freibetrag liegendes Einkommen wird voll angerechnet. Relevante Einkommensarten: Arbeitslohn, Kapitalerträge, Mieteinnahmen, Stipendien über Freibetrag.

**4. Eltern-Einkommensnachweise** §§ 24–25 BAföG: Einkommensnachweise der Eltern (Einkommensteuerbescheide oder Gehaltsabrechnungen für das Vorvorjahr). Der Freibetrag je Elternteil beträgt 2.415 EUR/Monat (§ 25 Abs. 1 BAföG; erhöht nach 28. BAföG-Reform 2022). Für Geschwister in Berufsausbildung oder Studium erhöhen sich die Freibeträge. Über dem Freibetrag liegendes Einkommen wird auf den BAföG-Bedarf angerechnet.

**5. Leistungsnachweis ab 5. Fachsemester** § 48 BAföG: Ab dem 5. Fachsemester ist ein Leistungsnachweis der Hochschule erforderlich, der die bisherigen Studienleistungen dokumentiert. Dies soll sicherstellen, dass Geförderte das Studium tatsächlich ernsthaft betreiben. Bei Nichtvorlage wird die Förderung eingestellt bis zur Vorlage. Forms-legal.com bietet zudem de-aufstiegs-bafog-antrag für berufliche Aufstiegsfortbildungen (Meister, Fachwirt) sowie de-ausbildungsvertrag für Berufsausbildungen.

**6. Wohnnachweis** Mietvertrag oder Wohnheimsvertrag am Studienort. Wer außerhalb des Elternhauses wohnt, erhält den erhöhten Unterkunftsbetrag von 360 EUR/Monat (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 BAföG). Wer bei den Eltern wohnt: nur 59 EUR Unterkunftsanteil.

**7. Nachweis über Kranken- und Pflegeversicherung** Für den KV/PV-Zuschlag nach § 13a BAföG: Nachweis der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungspflichtigkeit. Studierende in der gesetzlichen KV zahlen den ermäßigten Beitragssatz; der KV-Zuschlag nach § 13a BAföG (2024: 122 EUR/Monat) deckt einen Teil dieser Kosten.

**8. Wohngeldbescheid / Stipendiennachweise (falls vorhanden)** Stipendien reduzieren den BAföG-Anspruch; Nachweise vorlegen. Wohngeld-Bezug: Wohngeld-Empfänger können grundsätzlich nicht gleichzeitig BAföG erhalten, sofern BAföG-Förderung vorrangig ist (§ 7 Abs. 1 WoGG).

So füllen Sie Ihr BAföG-Antrag — Bundesausbildungsförderungsgesetz aus

Den BAföG-Antrag in Deutschland stellen Sie Schritt für Schritt:

**Schritt 1: Zuständige Stelle ermitteln** Für Studierende: das Studierendenwerk am Hochschulort (§ 45 BAföG). Für Schüler: das Schulverwaltungsamt der Gemeinde. Kontaktdaten: Deutsches Studentenwerk (studentenwerke.de) oder direkt das Studierendenwerk der jeweiligen Hochschule. Online-Antragstellung über das BAföG-Digital-Portal (bafög-digital.de) ist bundesweit möglich; die Hochschulen verlinken auf das jeweilige Studierendenwerk.

**Schritt 2: BAföG-Rechner nutzen** Vor der Antragstellung: Online-Vorabschätzung über den BAföG-Rechner des Bundesbildungsministeriums (bafög-rechner.de). Eingaben: Studientyp, Wohnsituation (bei Eltern oder nicht), eigenes Einkommen, Elterneinkommen. Das Ergebnis gibt eine grobe Schätzung des Anspruchs.

**Schritt 3: Antrag sofort zu Semesterbeginn stellen** § 46 Abs. 1 BAföG: Leistungen werden ab dem Monat der Antragstellung gewährt — keine Rückwirkung außer bei wichtigem Grund (§ 46 Abs. 2 BAföG: max. 1 Monat). Wer im Oktober das Studium beginnt und erst im November beantragt, verliert den Oktober-Betrag.

**Schritt 4: Unterlagen vollständig zusammenstellen** Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule (aktuell), Personalausweis / Reisepass (Kopie), Einkommensnachweise des Antragstellers (§ 21 BAföG), Einkommensnachweise beider Elternteile (§§ 24–25 BAföG: Einkommensteuerbescheid des Vorvorjahres oder aktuelle Lohnabrechnungen), Mietvertrag (für den Unterkunftszuschlag nach § 13 Abs. 2 BAföG), Nachweis der Krankenversicherung.

**Schritt 5: Formular ausfüllen** Das offizielle Antragsformular ist beim Studierendenwerk erhältlich oder über bafög-digital.de online ausfüllbar. Alle Felder vollständig und korrekt ausfüllen. Fehler bei Eltern-Einkommensangaben sind der häufigste Ablehnungsgrund — notfalls Eltern bitten, die Steuerseite der Einkommensteuerbescheide direkt einzureichen.

**Schritt 6: Leistungsnachweis ab 5. Semester einreichen** § 48 BAföG: Für die Weiterbewilligung ab dem 5. Fachsemester ist ein Leistungsnachweis der Hochschule erforderlich. Dieser bestätigt, dass der Studierende die erforderlichen Leistungen für sein Fach erbracht hat. Prüfen Sie frühzeitig, welche spezifischen Leistungen Ihre Hochschule als § 48-Nachweis akzeptiert (z.B. 60 ECTS-Punkte, Note usw.).

Häufige Fehler bei Ihrem BAföG-Antrag — Bundesausbildungsförderungsgesetz

Häufige Fehler beim BAföG-Antrag in Deutschland:

**Zu späte Antragstellung:** § 46 Abs. 1 BAföG: Keine Rückwirkung. Jeder verpasste Monat bei der Antragstellung ist ein verlorener Monat Förderung. Bereits vor Semesterbeginn oder in der ersten Woche des Semesters beantragen — nicht erst nach der Einschreibung oder wenn die finanzielle Not drückt.

**Eltern-Einkommensnachweise unvollständig:** Der häufigste Ablehnungsgrund. Wenn Eltern die Offenlegung ihres Einkommens verweigern, kann BAföG dennoch beantragt werden — das Amt kann Einkommensnachweise direkt beim Finanzamt anfordern. Eltern sind nach § 47a BAföG zur Mitwirkung verpflichtet; die Verweigerung führt zu Schätzungen, die meist nachteilig für den Auszubildenden sind.

**Fachsemesterzahl falsch angegeben:** Wenn der Antragsteller Hochschul- mit Fachsemestern verwechselt, entstehen Fehler bei der Berechnung der Förderungsdauer. Hochschulsemester = alle Semester an Hochschulen insgesamt. Fachsemester = Semester im aktuellen Studiengang. Für § 48 BAföG (Leistungsnachweis) sind die Fachsemester maßgeblich.

**Stipendium nicht angegeben:** Stipendien über dem Freibetrag werden auf BAföG angerechnet. Wer ein Stipendium erhält und dieses nicht angibt, riskiert Rückforderungen nach § 50 BAföG. Stipendien unter 300 EUR/Monat sind nach § 21 Abs. 3 Nr. 4 BAföG anrechnungsfrei.

**Darlehensanteil unterschätzt:** Viele Studierende beachten nicht, dass 50 % der Förderung als Darlehen zurückzuzahlen sind. Bei voller Förderung über 5 Jahre entstehen ca. 10.010 EUR Schulden (Höchstschuld). Die KfW verwaltet die Rückzahlung; Beachtung der Rückzahlungspflicht frühzeitig im Studienplan einplanen.

**Leistungsnachweis § 48 BAföG vergessen:** Ab dem 5. Semester: Ohne den Leistungsnachweis nach § 48 BAföG wird die Förderung eingestellt. Was genau als Leistungsnachweis gilt, variiert je nach Hochschule und Fach. Rechtzeitig — vor Beginn des 5. Semesters — beim Prüfungsamt anfragen, was dem Studierendenwerk vorgelegt werden muss.

**Änderungen nicht rechtzeitig gemeldet:** § 47 BAföG verpflichtet zur unverzüglichen Mitteilung aller Änderungen (Wechsel der Hochschule, Urlaubssemester, Exmatrikulation, Einkommensänderungen). Wer seinen Nebenjob verschweigt, riskiert Rückforderungen und ggf. Strafverfolgung wegen Subventionsbetrugs (§ 264 StGB).

**Urlaubssemester und BAföG:** Während eines Urlaubssemesters entfällt der BAföG-Anspruch (keine Immatrikulation als ordentlicher Studierender). Das BAföG-Amt muss unverzüglich informiert werden. Wer trotzdem BAföG weiterbezieht, macht sich strafbar. Nach Ende des Urlaubssemesters: Neuantrag stellen — automatische Weiterförderung gibt es nicht.

**Beratungsangebote des Studierendenwerks nicht genutzt:** Jedes Studierendenwerk bietet kostenlose persönliche und telefonische BAföG-Beratung an. Für komplexe Fälle (Ausland, Fachrichtungswechsel, selbstständige Eltern) empfiehlt sich die persönliche Beratung. Die Beratungshotline des Deutschen Studentenwerks (0800 999 1580, kostenfrei) hilft bundesweit weiter.

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Forms Legal. (2026). BAföG-Antrag — Bundesausbildungsförderungsgesetz (Deutschland) [Legal document template]. Forms Legal. https://forms-legal.com/de/deutschland/government/social-security/bafoeg-antrag-ausbildungsfoerderung-deutschland

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Häufig gestellte Fragen

Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

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