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Spousal Consent to Guarantee Switzerland

Ehegatten-Zustimmung zur Bürgschaft Schweiz

Zustimmungserklärung gemäss OR Art. 494 Abs. 1

ZUSTIMMUNGSERKLÄRUNG DES EHEGATTEN ZUR BÜRGSCHAFT

gemäss Art. 494 Abs. 1 Obligationenrecht (OR)

1. ZUSTIMMENDER EHEGATTE

Name: [Zustimmender Ehegatte Name]

Adresse: [Zustimmender Ehegatte Adresse]

AHV-Nr.: [AHV-Nr. Zustimmender]

BÜRGENDER EHEGATTE:

Name: [Bürgender Ehegatte Name]

AHV-Nr.: [AHV-Nr. Bürgender]

2. ZUSTIMMUNGSERKLÄRUNG

Der/Die Unterzeichnende ([Zustimmender Ehegatte Name]), Ehegatte/Ehegattin von [Bürgender Ehegatte Name], erklärt hiermit seine/ihre ausdrückliche Zustimmung zur nachfolgend umschriebenen Bürgschaftsübernahme gemäss Art. 494 Abs. 1 OR:

Bürgschaftsart: [Bürgschaftsart]

Bürgschaftssumme: [Bürgschaftssumme]

Gläubiger: [Gläubiger Name]

Hauptschuldner: [Hauptschuldner Name]

Datum der Bürgschaftsurkunde: [Bürgschaftsdatum]

Die zustimmende Person bestätigt, dass sie über die Natur und die Risiken der Bürgschaft vollständig aufgeklärt wurde, insbesondere über die persönliche Haftung ihres Ehegatten bis zur maximalen Bürgschaftssumme von [Bürgschaftssumme].

3. RECHTSGRUNDLAGE (OR ART. 494)

Gemäss Art. 494 Abs. 1 OR bedarf die Bürgschaft einer natürlichen Person, die in ehelicher Gemeinschaft lebt, zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Zustimmung des Ehegatten oder der eingetragenen Partnerin/des eingetragenen Partners. Fehlt diese Zustimmung, ist die Bürgschaft nichtig (Art. 494 Abs. 2 OR). Die Zustimmung muss spätestens gleichzeitig mit der Unterzeichnung der Bürgschaft erteilt werden und bedarf der gleichen Form wie die Bürgschaft selbst.

Bei Bürgschaftssummen über CHF 2'000 durch natürliche Personen ist sowohl die Bürgschaft als auch die Zustimmung öffentlich zu beurkunden (OR Art. 493 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 494 Abs. 1 OR). Beurkundendes Notariat: [Notariat Name]. Datum der Beurkundung: [Beurkundungsdatum].

4. UNTERSCHRIFTEN

Ort: [Ort]

Datum: [Datum]

Zustimmender Ehegatte (Consenting Spouse)

________________

Signature

Bürgender Ehegatte (Guarantor Spouse)

________________

Signature

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What Is a Spousal Consent to Guarantee Switzerland?

Die Ehegatten-Zustimmung Bürgschaft ist ein in der Schweiz nach Schweizerisches Obligationenrecht (OR) Art. 494 Abs. 1 (Zustimmung Ehegatte geregeltes rechtsverbindliches schriftliches Dokument. Die Pflicht zur Ehegatten-Zustimmung nach OR Art. 494 ist ein zwingendes Gültigkeitserfordernis (Entstehungserfordernis) der Bürgschaft, keine blosse Formvorschrift. Sie schützt den Ehegatten vor den wirtschaftlichen Folgen übereilter oder unbedachter Bürgschaftsübernahmen, die das gemeinsame Familienvermögen gefährden könnten. Das Schweizer Bundesgericht (BGer) hat in mehreren Entscheiden bekräftigt, dass OR Art. 494 eine streng handhabende Schutzvorschrift ist, die jede Bürgschaft erfasst, unabhängig von der Höhe des verbürgten Betrags.

Der Anwendungsbereich von OR Art. 494 umfasst: Ehegatten in gültiger Ehe nach ZGB Art. 90 ff.; eingetragene Partner nach dem Partnerschaftsgesetz (PartG, SR 211.231); auch Eheleute in gerichtlicher Trennung (Eheschutz nach ZGB Art. 175 ff.) können der Zustimmungspflicht unterfallen, falls die Ehe nicht aufgelöst ist. Nicht erfasst: Unverheiratete Konkubinatspaare (Lebensgemeinschaft ohne Ehe oder eingetragene Partnerschaft) sowie nach rechtskräftiger Scheidung.

Die Zustimmungserklärung muss denselben Formvorschriften genügen wie die Bürgschaft selbst: Bei Bürgschaften bis CHF 2'000 genügt einfache Schriftform (OR Art. 493 Abs. 1); bei Bürgschaften natürlicher Personen über CHF 2'000 muss auch die Zustimmungserklärung öffentlich beurkundet werden (OR Art. 493 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 494 Abs. 1 OR). Das Bundesgericht hat in BGE 107 II 153 klargestellt, dass eine fehlende oder mangelhafte Zustimmung zur Nichtigkeit der gesamten Bürgschaft führt — eine nachträgliche Heilung oder Genehmigung ist nicht möglich.

Nach dem neuen Eherecht und dem Güterrecht (ZGB Art. 196 ff.) hat die Zustimmungspflicht nach OR Art. 494 eine eigenständige Bedeutung neben den güterrechtlichen Verfügungsbeschränkungen (ZGB Art. 169 — Zustimmung für Verfügungen über die Familienwohnung). Beide Schutzinstrumente können bei einer bürgenden Person in ehelicher Gemeinschaft gleichzeitig relevant sein: Sichert die Bürgschaft ein Hypothekardarlehen auf der Familienwohnung, ist neben der Bürgschaftszustimmung nach OR Art. 494 auch eine güterrechtliche Zustimmung nach ZGB Art. 169 zu prüfen.

In der schweizerischen Rechtsordnung dient dieses Dokument als formgebundene Erklärung zwischen Privaten oder zwischen Privatpersonen und kantonalen bzw. eidgenössischen Behörden. Die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV, SR 101) räumt der Privatautonomie weitreichenden Schutz ein, was sich im Obligationenrecht (OR, SR 220) und im Zivilgesetzbuch (ZGB, SR 210) widerspiegelt. Bei der Verwendung in den Kantonen Zürich, Genf, Basel-Stadt, Bern, Waadt oder Tessin ist auf die jeweilige kantonale Praxis Rücksicht zu nehmen, etwa hinsichtlich notarieller Beurkundung gemäss kantonalem Beurkundungsgesetz oder Eintragung im kantonalen Handelsregister (HRegV, SR 221.411). Schweizer Gerichte legen das Vertrauensprinzip nach Art. 18 OR und das Bundesgerichtsentscheide BGE 138 III 67 als Massstab an, sodass eine klare und vollständige Formulierung jeder Bestimmung essenziell ist.

When Do You Need a Spousal Consent to Guarantee Switzerland?

Die Ehegatten-Zustimmung nach OR Art. 494 ist in der Schweiz immer dann erforderlich, wenn eine natürliche Person, die in ehelicher Gemeinschaft oder eingetragener Partnerschaft lebt, eine Bürgschaft (einfache Bürgschaft OR Art. 495 oder Solidarbürgschaft OR Art. 496) zugunsten eines Dritten übernimmt.

Bei privaten Darlehen an Familienangehörige oder Freunde verbürgt sich oft ein Ehegatte für die Rückzahlung. Ohne schriftliche Zustimmung des anderen Ehegatten — und bei Beträgen über CHF 2'000 ohne öffentliche Beurkundung — ist die gesamte Bürgschaft nichtig. Gläubiger, die auf diese Formalität verzichten, riskieren, im Streitfall keine vollstreckbare Sicherheit zu haben.

Bei Bankkrediten für Selbständigerwerbende verlangen Schweizer Banken häufig die Solidarbürgschaft des Unternehmers für den Firmenkreditrahmen. Ist der Unternehmer verheiratet, muss der Ehegatte die Solidarbürgschaft nach OR Art. 494 genehmigen. Banken prüfen die Zustimmungserklärung im Rahmen ihrer AML/KYC-Prüfung und Kreditprüfung.

Bei Mietbürgschaften in Gewerberäumen, wo eine Privatperson für die Mietverbindlichkeiten eines Unternehmens bürgt, muss der Ehegatte des Bürgen nach OR Art. 494 zustimmen. Vermieter, die die Bürgschaft ohne Zustimmungserklärung akzeptieren, tragen das Risiko der Nichtigkeit.

Nach einer Scheidung oder dem Tod des Ehegatten entfällt die Zustimmungspflicht nach OR Art. 494 für zukünftige Bürgschaften. Bestehende Bürgschaften, die vor der Scheidung ohne Zustimmung abgeschlossen wurden, bleiben nichtig — auch wenn der Ehegatte nach der Scheidung nicht mehr vorhanden ist. Die Nichtigkeit wirkt von Anfang an (ex tunc) und kann nicht durch spätere Umstände geheilt werden.

In der Praxis wird das Dokument insbesondere im KMU-Umfeld sowie bei Selbständigerwerbenden der Branchen Bau, Gastronomie, IT und Beratung häufig gefordert, sei es bei Vertragsabschluss, bei Anpassung infolge gesetzlicher Änderungen wie der MWST-Reform vom 1.1.2024 (Erhöhung des Normalsatzes auf 8.1 Prozent) oder bei behördlichen Eingaben an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV), das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) oder die Schweizerische Ausgleichskasse (AHV/IV). Auch im grenzüberschreitenden Verkehr mit der EU, insbesondere im Rahmen der Bilateralen Verträge und des Personenfreizügigkeitsabkommens (FZA), kann das Dokument zur Vorlage bei ausländischen Stellen oder zur Beantragung von Bewilligungen erforderlich sein. Forms-legal.com bietet die hier angebotene Vorlage in schweizerischer Hochsprache und unter Berücksichtigung der einschlägigen Bundesgesetze.

What to Include in Your Spousal Consent to Guarantee Switzerland

Eine rechtswirksame Ehegatten-Zustimmungserklärung nach OR Art. 494 Abs. 1 für eine Bürgschaft in der Schweiz muss folgende wesentliche Bestandteile enthalten.

Identifikation des zustimmenden Ehegatten: Vollständiger Name, aktuelle Wohnadresse und AHV-Nr. (756.XXXX.XXXX.XX) der zustimmenden Person. Der Name muss dem Zivilstandsregister entsprechen. Bei Doppelnamen ist der vollständige Doppelname anzugeben (z. B. Anna Meier-Keller).

Identifikation des bürgenden Ehegatten: Vollständiger Name und AHV-Nr. des Ehegatten, der die Bürgschaft übernimmt. Die Ehe oder eingetragene Partnerschaft muss zum Zeitpunkt der Bürgschaftsunterzeichnung bestehen.

Beschreibung der Bürgschaft: Art der Bürgschaft (einfache Bürgschaft OR Art. 495 oder Solidarbürgschaft OR Art. 496), Bürgschaftssumme in CHF, Name des Gläubigers, Name des Hauptschuldners, Datum der Bürgschaftsurkunde. Diese Angaben müssen mit der Bürgschaftsurkunde selbst übereinstimmen.

Ausdrückliche Zustimmungserklärung: Der Ehegatte muss ausdrücklich und unmissverständlich erklären, mit der Bürgschaftsübernahme einverstanden zu sein. Eine bloss konkludente oder schweigend erteilte Zustimmung genügt nicht — OR Art. 494 verlangt eine schriftliche Erklärung (bei Beträgen über CHF 2'000: öffentlich beurkundete Erklärung).

Bestätigung der Aufklärung: Empfehlenswert ist die Bestätigung, dass der zustimmende Ehegatte über die Natur und Risiken der Bürgschaft vollständig aufgeklärt wurde — insbesondere über die persönliche Haftung des bürgenden Ehegatten bis zur Höhe der Bürgschaftssumme und über die möglichen Folgen für das Familienvermögen.

Öffentliche Beurkundung bei Beträgen über CHF 2'000: Bei Bürgschaftssummen über CHF 2'000 durch natürliche Personen muss sowohl die Bürgschaft als auch die Zustimmungserklärung öffentlich beurkundet werden. Das beurkundende Notariat, die Urkundsnummer und das Datum der Beurkundung sind anzugeben. In der Praxis werden Bürgschaft und Zustimmungserklärung häufig in einem gemeinsamen Beurkundungsakt vor demselben Notariat abgeschlossen.

Zeitpunkt der Zustimmung: Die Zustimmung muss spätestens gleichzeitig mit der Unterzeichnung der Bürgschaft vorliegen. Eine nachträgliche Zustimmung nach Abschluss der Bürgschaft lässt die bereits eingetretene Nichtigkeit nicht heilen.

forms-legal.com bietet diese Vorlage für die Ehegatten-Zustimmung Bürgschaft Schweiz als strukturierten Ausgangspunkt an. Die öffentliche Beurkundung muss stets durch ein anerkanntes kantonales Notariat erfolgen; eine Beratung durch einen Rechtsanwalt vor Unterzeichnung ist unbedingt empfohlen.

Weitere Pflichtangaben und Best Practices: Praxisempfehlungen aus der Schweizer Rechtsprechung weisen darauf hin, dass Klarheit und Vollständigkeit der wesentlichen Vertragsbestandteile direkt die Durchsetzbarkeit beeinflussen. Bei Unsicherheiten lohnt sich eine Beratung beim zuständigen Kantonsamt oder durch einen Fachanwalt der Schweizerischen Anwaltskammer (SAV). Die kantonalen Schlichtungsbehörden für arbeitsrechtliche Streitigkeiten erleichtern aussergerichtliche Lösungen vor einem allfälligen Gang ans Gericht. Die Eidgenössische Schiedskommission und Bundesgerichtsentscheide BGE 138 III 67 sowie BGE 142 III 626 liefern Orientierung zur Vertragsauslegung nach Art. 18 OR (Vertrauensprinzip). Zudem helfen Mustervorlagen wie auf forms-legal.com bei der Wahrung der Schriftform und Vermeidung von Formmängeln nach OR Art. 11 ff. Obligatorisch ist die korrekte Bezeichnung der Parteien mit Wohnsitz bzw. Sitz, das Datum nach Schweizer Format DD.MM.YYYY sowie eine eigenhändige oder qualifiziert elektronische Unterschrift nach ZertES (SR 943.03).

How to Fill Out Your Spousal Consent to Guarantee Switzerland

Gehen Sie beim Ausfüllen der Ehegatten-Zustimmung zur Bürgschaft wie folgt vor. Tragen Sie im ersten Abschnitt die vollständigen Personalien des zustimmenden Ehegatten ein: Vor- und Nachname (vollständig wie im Zivilstandsregister), aktuelle Wohnadresse und AHV-Nr. im Format 756.XXXX.XXXX.XX.

Im zweiten Abschnitt geben Sie die Personalien des bürgenden Ehegatten an: Vor- und Nachname sowie AHV-Nr. Stellen Sie sicher, dass die Ehe oder eingetragene Partnerschaft rechtsgültig besteht und nicht durch Scheidung oder Tod aufgelöst wurde.

Beschreiben Sie die Bürgschaft präzise: Art der Bürgschaft (einfach oder solidarisch), Bürgschaftssumme in CHF mit Apostroph-Tausendentrenner (z. B. CHF 75'000), Name des Gläubigers, Name des Hauptschuldners und Datum der Bürgschaftsurkunde. Diese Angaben müssen exakt mit der Bürgschaftsurkunde übereinstimmen.

Bei Bürgschaftssummen über CHF 2'000 buchen Sie einen Termin beim kantonalen Notariat an Ihrem Wohnort. Bringen Sie zur Beurkundung mit: Reisepass oder Identitätskarte, Familienbüchlein oder Zivilstandsausweis (zur Belege der Ehe), die ausgefüllte Zustimmungserklärung und die Bürgschaftsurkunde selbst. Notariat und Bürgschaft werden häufig in einem gemeinsamen Beurkundungsakt erledigt. Das Notariat belehrt über die Risiken, verliest die Urkunde und bescheinigt die Unterschrift des zustimmenden Ehegatten.

Schritt-für-Schritt-Anleitung mit Validierungsprüfung: Nach Erstellung des Dokuments empfiehlt sich eine Endkontrolle durch eine zweite Person — bei Unternehmen idealerweise durch die Personalabteilung, die Treuhandstelle oder den HR-Verantwortlichen, bei Privatpersonen durch einen Notar des Kantons oder einen Rechtsbeistand. Die zentralen Schritte umfassen: Identifikation der Vertragsparteien mit vollständigen Adressen und gegebenenfalls Handelsregisternummer (Zefix-Nummer abrufbar unter www.zefix.ch), präzise Beschreibung der Leistung mit messbaren Kriterien, klare Regelung von Vergütung in Schweizer Franken (CHF) mit Mehrwertsteuer (MWST 8.1% gemäss MWSTG seit 1.1.2024), Vereinbarung von Fristen nach DD.MM.YYYY-Format, sowie Kündigungs- und Streitbeilegungsmechanismen. Vor der Unterschrift sollten beide Parteien den finalen Wortlaut sorgfältig durchlesen und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen. Die elektronische Signatur nach ZertES (SR 943.03) ist der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt, sofern sie qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist.

Common Mistakes to Avoid in Your Spousal Consent to Guarantee Switzerland

Häufige Fehler bei der Ehegatten-Zustimmung zur Bürgschaft in der Schweiz: Keine Einhaltung der Formvorschriften — Zustimmung über CHF 2'000 nicht öffentlich beurkundet, obwohl die Bürgschaft selbst beurkundet wurde. Zustimmung zu allgemein formuliert — «Ich stimme allen Bürgschaften meines Ehegatten zu» ohne Bezug auf einen konkreten Betrag und Gläubiger ist unwirksam (BGer-Praxis). Nachträgliche Zustimmung — nach Unterzeichnung der Bürgschaft erteilte Zustimmung heilt die Nichtigkeit nicht. Verwechslung von Zustimmung und Mitunterschrift — der Ehegatte, der die Bürgschaft «mitunterzeichnet», ist als Mitbürge zu qualifizieren, nicht als bloss zustimmender Ehegatte; er haftet persönlich für den Bürgschaftsbetrag. Keine Identitätsprüfung des zustimmenden Ehegatten durch den Gläubiger — Gläubiger sollten die Identität des zustimmenden Ehegatten durch Einsicht in die Identitätsdokumente prüfen und im Vertrag festhalten. Zivilstandsänderung nicht berücksichtigt — wird die Ehe nach Erteilung der Zustimmung geschieden, beeinflusst dies die bestehende Bürgschaft nicht, aber neue Bürgschaften nach Scheidung bedürfen keiner Zustimmung mehr.

Häufige Fehlerquellen in der Praxis sind: Verwendung deutscher (nicht schweizerischer) Rechtsbegriffe — etwa BGB-Paragraphen statt OR-Artikel, falsche Schreibweise von 'ss' (in der Schweiz ohne Eszett 'ß'), Vergessen der MWST-Position bei vergütungspflichtigen Leistungen, fehlende Angabe der Schweizer Sozialversicherungsnummer (AHV-Nummer im Format 756.XXXX.XXXX.XX), Verwechslung von Kündigungsterminen mit Kündigungsfristen nach Art. 335c OR, sowie unklare Gerichtsstandsklauseln. Vermeiden Sie unbedingt das Kopieren ausländischer Musterverträge ohne Anpassung an Schweizer Recht. Bei elektronischer Signatur achten Sie darauf, dass nur eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) nach ZertES (SR 943.03) der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt ist — fortgeschrittene oder einfache elektronische Signaturen genügen nicht für Geschäfte mit Schriftform-Erfordernis.

Sources & Citations

Statutory citations link to official government sources.

  1. OR Art. 494CH official
  2. OR Art. 493CH official
  3. OR Art. 495CH official
  4. OR Art. 496CH official
  5. OR Art. 11CH official
  6. Art. 18 ORCH official
  7. Art. 335c ORCH official
  8. ZGB Art. 90CH official
  9. ZGB Art. 175CH official
  10. ZGB Art. 196CH official
  11. ZGB Art. 169CH official
  12. Art. 8 ZGBCH official
  13. Art. 657 ZGBCH official
  14. Art. 512 ZGBCH official

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Forms Legal. (2026). Spousal Consent to Guarantee Switzerland (Switzerland) [Legal document template]. Forms Legal. https://forms-legal.com/switzerland/financial/agreements/spousal-consent-guarantee-switzerland

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