Skip to main content

Bankvollmacht Schweiz

Bankvollmacht Schweiz (OR Arts. 32-40)

Bankvollmacht

BANKVOLLMACHT

gemäss OR Art. 32 bis 40 (Stellvertretungsrecht)

An: [Bank Name]

Vollmachtgeber und Konto

Ich / Wir Unterzeichnete(r): [Vollmachtgeber Name] [Vollmachtgeber Adresse] (nachfolgend Vollmachtgeber/in) Konto / Depot IBAN: [Konto Iban] Bank: [Bank Name] erteile(n) hiermit Bankvollmacht an folgende Person:

Bevollmächtigte Person

BEVOLLMÄCHTIGTE/R: [Bevollmächtigter Name] Geboren am [Bevollmächtigter Geburt] [Bevollmächtigter Adresse] (nachfolgend Bevollmächtigte/r)

Umfang und Einschränkungen der Vollmacht

UMFANG DER VOLLMACHT: [Vollmacht Umfang] Die Bankvollmacht umfasst, vorbehältlich nachstehender Einschränkungen, das Recht, im Namen des Vollmachtgebers gegenüber der Bank alle Bankgeschäfte vorzunehmen, insbesondere: - Kontoauszüge und Depotauszüge abzurufen - Zahlungsaufträge und Daueraufträge zu erteilen oder zu ändern - Wertschriften zu kaufen, zu verkaufen oder zu übertragen - Bargeld zu beziehen - Kontokorrentkredite und Lombardkredite zu beanspruchen - Dokumente und Korrespondenz entgegenzunehmen

EINSCHRÄNKUNGEN: [Einschraenkungen]

Gültigkeitsdauer und Erlöschen

GÜLTIGKEITSDAUER: Diese Bankvollmacht gilt: [Gültigkeits Dauer] bis [Gültigkeits Datum] Die Vollmacht erlischt durch: - Schriftlichen Widerruf durch den Vollmachtgeber gegenüber der Bank (OR Art. 34) - Tod des Vollmachtgebers (OR Art. 36 Abs. 1), sofern die Vollmacht nicht ausdrücklich über den Tod hinaus erteilt wurde - Verlust der Urteilsfähigkeit des Vollmachtgebers und Eintrag einer KESB-Massnahme (OR Art. 36 Abs. 2) - Konkurs des Vollmachtgebers (OR Art. 36 Abs. 3) - Ablauf des Befristungsdatums Der Widerruf ist der Bank schriftlich mitzuteilen; bis zum Eingang des Widerrufs bei der Bank sind gutgläubig vorgenommene Handlungen des Bevollmächtigten für den Vollmachtgeber bindend (OR Art. 34 Abs. 3 analog).

Ort und Datum: [Ausstellungsort], [Ausstellungsdatum]

Vollmachtgeber/in (Kontoinhaber/in)

________________

Signature

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist Bankvollmacht Schweiz?

Die Bankvollmacht ist ein in der Schweiz nach OR Art. 32 (Wirkung der Stellvertretung), Art. 33 (Umfang der Vollmacht), Art. 34 (Widerruf), Art. 36 (Erlöschen bei Tod, Urteilsunfähigkeit, Konkurs) geregeltes rechtsverbindliches schriftliches Dokument. Das Schweizer Stellvertretungsrecht nach OR Art. 32 ff. bildet die zivilrechtliche Grundlage der Bankvollmacht: OR Art. 32 Abs. 1 statuiert, dass ein wirksam bevollmächtigter Vertreter im Namen des Vertretenen handeln kann und die Wirkung direkt beim Vertretenen eintritt. OR Art. 33 regelt den Umfang der Vollmacht — er entspricht dem Umfang des zugrundeliegenden Rechtsverhältnisses (Generalvollmacht für alle Bankgeschäfte oder Spezialvollmacht für bestimmte Transaktionen). OR Art. 34 ermöglicht den jederzeitigen Widerruf der Vollmacht durch den Vollmachtgeber gegenüber der Bank. OR Art. 36 statuiert die gesetzlichen Erlöschensgründe: Tod des Vollmachtgebers, Verlust seiner Urteilsfähigkeit oder Konkurs.

Schweizer Banken haben für Bankvollmachten Standardformulare entwickelt, die von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der jeweiligen Bank ergänzt werden. Banken wie die UBS, CS (heute UBS), Raiffeisen, Kantonalbanken und Postfinance akzeptieren neben ihren eigenen Formularen auch rechtsgültige private Vollmachtsurkunden, sofern die Unterschrift des Vollmachtgebers notariell oder durch die Bank selbst beglaubigt ist. Die Beglaubigungspflicht variiert je nach Bank und Vollmachtsumfang.

Die Bankvollmacht Schweiz kennt verschiedene Zeichnungsarten, die den Umfang der Handlungsbefugnis des Bevollmächtigten definieren: die Einzelzeichnungsberechtigung erlaubt dem Bevollmächtigten, alleine und ohne weitere Zustimmung alle oder bestimmte Bankgeschäfte vorzunehmen; die Kollektivzeichnungsberechtigung zu zweien erfordert die gleichzeitige Mitwirkung von mindestens zwei bevollmächtigten Personen; die Passivvollmacht beschränkt das Recht auf Informationserhalt und Kontoabfragen, ohne Transaktionsbefugnis. Letztere eignet sich für Steuerberater, Buchhalter oder Treuhänder, die Kontoauszüge für die Buchhaltung benötigen, ohne Überweisungsbefugnisse haben zu sollen.

Die Bankvollmacht Schweiz muss klar von der Prokura (Handelsregisterprokura nach OR Art. 458 ff.) für Gesellschaften unterschieden werden. Die Prokura ist eine umfassende Stellvertretungsmacht für ein Handelsgewerbe, die im Handelsregister eingetragen wird. Die private Bankvollmacht gilt nur für das spezifische Kontoinhaber-Bank-Verhältnis und ist nicht handelsregisterpflichtig.

Seit der FINMA-Regulierung und den revidierten GwG-Anforderungen müssen Banken die Identität des Bevollmächtigten (Name, Geburtsdatum, Identitätsausweis) bei Erteilung der Bankvollmacht überprüfen und dokumentieren. Der Bevollmächtigte muss sich bei der Bank ausweisen und das GwG-Identifikationsverfahren durchlaufen, bevor er die Vollmacht erstmals nutzen kann. Das revidierte GwG (2023) hat die Pflichten zur Feststellung wirtschaftlich Berechtigter ausgeweitet — Banken verlangen nun auch bei Vollmachtserteilung die Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten am Kontoguthaben.

Die Vorsorgevollmacht (Erwachsenenschutzrecht, ZGB Art. 360 ff.) ist von der Bankvollmacht zu unterscheiden: die Vorsorgevollmacht regelt die umfassende Handlungsfähigkeit im Falle von Urteilsunfähigkeit und kann auch Bankgeschäfte umfassen, muss aber öffentlich beurkundet oder handschriftlich errichtet werden (ZGB Art. 361). Im Unterschied zur gewöhnlichen Bankvollmacht erlischt die Vorsorgevollmacht nicht automatisch bei Urteilsunfähigkeit, sondern tritt gerade dann in Kraft.

Wann brauchen Sie Bankvollmacht Schweiz?

Die Bankvollmacht Schweiz wird in folgenden typischen Situationen benötigt, die eine stellvertretende Verfügungsberechtigung über Bankkonten und Depots erfordern.

Familienrechtliche Szenarien: Ehepartner erteilen sich gegenseitig Bankvollmachten, damit im Krankheitsfall, bei Auslandsaufenthalt oder anderen Abwesenheiten der andere Partner die notwendigen Zahlungen veranlassen kann. Eltern erteilen erwachsenen Kindern Vollmachten für den Fall altersbedingter Einschränkungen — als Ergänzung zur Vorsorgevollmacht nach ZGB Art. 360. Treuhänder und Steuerberater erhalten Passivvollmachten für Buchhaltungs- und Steuerdeklarationszwecke.

Unternehmerische Szenarien: Gesellschafter einer GmbH oder Aktionäre einer AG erteilen Geschäftsführern oder Prokuristen Einzelzeichnungsvollmachten für bestimmte Konten, die nicht über den Handelsregistereintrag abgedeckt sind. Bei GmbH und AG, deren Organe nur kollektiv zeichnen dürfen, können individuelle Bankvollmachten bestimmte Konten mit Einzelzeichnung ausstatten, um den Zahlungsverkehr zu erleichtern.

Vermögensverwaltungs-Szenarien: Externe Vermögensverwalter mit FINIG-Bewilligung erhalten vom Kunden eine Bankvollmacht für das Wertschriftendepot, um im Rahmen des Vermögensverwaltungsvertrags selbständig Käufe und Verkäufe zu tätigen. Diese Vollmacht ist Voraussetzung für das diskretionäre Mandat: ohne Vollmacht kann die Verwalterin keine Transaktionen im Namen des Kunden ausführen.

Altersvorsorgeszenarien: Wenn ältere Personen im Rahmen des Vorsorgeplanens die Verfügungsberechtigung über ihre Bankkonten auf Kinder oder Vertrauenspersonen übertragen wollen, ohne eine KESB-Massnahme (Beistandschaft nach ZGB Art. 390 ff.) erforderlich zu machen, bietet die Bankvollmacht in Kombination mit einer Vorsorgevollmacht nach ZGB Art. 360 die elegantere privatrechtliche Lösung.

Nachfolgeplanung: Für den Todesfall kann eine Bankvollmacht nicht über den Tod hinaus wirken (OR Art. 36 Abs. 1), sofern sie nicht ausdrücklich als postmortale Vollmacht errichtet wurde. Entsprechende Nachfolgeregelungen müssen über Testament (ZGB Art. 498 ff.) oder Erbschaftsvertrag (ZGB Art. 494) geregelt werden.

Auslandsaufenthalt oder Reisen: Schweizer Bürger, die sich längere Zeit im Ausland aufhalten (Auswanderer, Expatriates), erteilen Vertrauenspersonen in der Schweiz Bankvollmachten, damit laufende Zahlungen (Miete, Versicherungsprämien, Steuern) weiterhin bedient werden können.

In der Praxis wird das Dokument insbesondere im KMU-Umfeld sowie bei Selbständigerwerbenden der Branchen Bau, Gastronomie, IT und Beratung häufig gefordert, sei es bei Vertragsabschluss, bei Anpassung infolge gesetzlicher Änderungen wie der MWST-Reform vom 1.1.2024 (Erhöhung des Normalsatzes auf 8.1 Prozent) oder bei behördlichen Eingaben an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV), das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) oder die Schweizerische Ausgleichskasse (AHV/IV). Auch im grenzüberschreitenden Verkehr mit der EU, insbesondere im Rahmen der Bilateralen Verträge und des Personenfreizügigkeitsabkommens (FZA), kann das Dokument zur Vorlage bei ausländischen Stellen oder zur Beantragung von Bewilligungen erforderlich sein. Forms-legal.com bietet die hier angebotene Vorlage in schweizerischer Hochsprache und unter Berücksichtigung der einschlägigen Bundesgesetze.

Was gehört in Ihr Bankvollmacht Schweiz?

Eine gültige Bankvollmacht Schweiz nach OR Art. 32 bis 40 muss folgende Elemente enthalten.

Vollständige Identifikation des Vollmachtgebers: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Wohn- oder Geschäftsadresse und AHV-Nummer des Kontoinhabers. Bei Unternehmen: Firma, UID-Nummer, Sitz und Zeichnungsberechtigte gemäss Handelsregistereintrag.

Kontoidentifikation: IBAN, Kontonummer und Depot-Nummer sowie vollständige Bankbezeichnung und Niederlassung. Die Vollmacht sollte klar benennen, ob sie für alle Konten und Depots des Vollmachtgebers bei der Bank gilt oder nur für spezifisch genannte Bankverbindungen.

Vollständige Identifikation des Bevollmächtigten: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Wohnadresse und Ausweisdetails (Ausweisart, Ausweisdatum). Bei mehreren Bevollmächtigten sind alle einzeln aufzuführen.

Zeichnungsart: Einzelzeichnung, Kollektivzeichnung zu zweien, Passivvollmacht oder beschränkte Einzelzeichnung. Die Zeichnungsart bestimmt, ob der Bevollmächtigte alleine oder nur gemeinsam mit anderen handeln kann.

Umfang und Einschränkungen: Allgemeine Vollmacht für alle Bankgeschäfte oder Spezialvollmacht nur für bestimmte Geschäfte (z.B. nur Zahlungsverkehr, keine Wertschriftengeschäfte; Einzeltransaktionen nur bis CHF 5'000; keine Darlehensaufnahme; keine Depotverpfändung). Je präziser die Einschränkungen, desto geringer das Missbrauchsrisiko. forms-legal.com bietet flexible Vollmachtsvorlagen mit integrierten Beschränkungsfeldern.

Gültigkeitsdauer: Unbefristet (widerruflich nach OR Art. 34) oder befristet bis zu einem bestimmten Datum. Beim Tod des Vollmachtgebers erlischt die unbefristete Vollmacht nach OR Art. 36 Abs. 1 automatisch, sofern keine postmortale Vollmacht vereinbart wurde.

Erlöschungsgründe: Expliziter Hinweis auf die gesetzlichen Erlöschungsgründe nach OR Art. 36 (Tod, Urteilsunfähigkeit mit KESB-Massnahme, Konkurs). Bei Verlust der Urteilsfähigkeit ohne KESB-Einschaltung kann eine Vorsorgevollmacht nach ZGB Art. 360 ff. ergänzend errichtet werden.

Beglaubigung der Unterschrift: Je nach Bank und Vollmachtsumfang verlangt die Bank eine notarielle Beglaubigung der Unterschrift des Vollmachtgebers (notarielle Beglaubigung durch einen Schweizer Notar oder eine öffentliche Urkundsperson) oder die Beglaubigung durch den Bankberater am Bankschalter. Auslandsunterzeichnete Vollmachten benötigen in der Regel eine Apostille nach dem Haager Apostillenabkommen.

Ausstellungsort und -datum: Gemäss OR Art. 13 ff. ist die Schriftform erforderlich; Ort und Datum der Ausstellung sind anzugeben.

Weitere Pflichtangaben und Best Practices: Praxisempfehlungen aus der Schweizer Rechtsprechung weisen darauf hin, dass Klarheit und Vollständigkeit der wesentlichen Vertragsbestandteile direkt die Durchsetzbarkeit beeinflussen. Bei Unsicherheiten lohnt sich eine Beratung beim zuständigen Kantonsamt oder durch einen Fachanwalt der Schweizerischen Anwaltskammer (SAV). Die kantonalen Schlichtungsbehörden für arbeitsrechtliche Streitigkeiten erleichtern aussergerichtliche Lösungen vor einem allfälligen Gang ans Gericht. Die Eidgenössische Schiedskommission und Bundesgerichtsentscheide BGE 138 III 67 sowie BGE 142 III 626 liefern Orientierung zur Vertragsauslegung nach Art. 18 OR (Vertrauensprinzip). Zudem helfen Mustervorlagen wie auf forms-legal.com bei der Wahrung der Schriftform und Vermeidung von Formmängeln nach OR Art. 11 ff. Obligatorisch ist die korrekte Bezeichnung der Parteien mit Wohnsitz bzw. Sitz, das Datum nach Schweizer Format DD.MM.YYYY sowie eine eigenhändige oder qualifiziert elektronische Unterschrift nach ZertES (SR 943.03).

So füllen Sie Ihr Bankvollmacht Schweiz aus

Das Ausfüllen der Bankvollmacht Schweiz erfordert einige Vorbereitungsschritte, um sicherzustellen, dass die Vollmacht von der Bank akzeptiert wird.

Schritt 1 - Bankformular oder eigene Vollmacht: Klären Sie zunächst mit Ihrer Bank, ob sie ein eigenes Vollmachtsformular vorschreibt (viele Schweizer Grossbanken haben eigene Formulare) oder eine selbst verfasste Vollmacht akzeptieren. In beiden Fällen gelten die gleichen inhaltlichen Mindestanforderungen.

Schritt 2 - Identifikationsdaten vollständig ausfüllen: Geben Sie alle geforderten Identifikationsdaten des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten vollständig und übereinstimmend mit den Ausweisdokumenten ein. Bereits ein Schreibfehler im Namen kann zur Ablehnung durch die Bank führen.

Schritt 3 - Zeichnungsart präzise wählen: Entscheiden Sie bewusst, ob Einzelzeichnung (grösste Flexibilität, höchstes Risiko bei Missbrauch), Kollektivzeichnung zu zweien (sichere Option bei grossen Beträgen) oder Passivvollmacht (für Berater, Buchhalter). Definieren Sie Betragslimiten, wenn Sie Einzelzeichnung mit Einschränkungen kombinieren wollen.

Schritt 4 - Kontobezug klar benennen: Führen Sie alle IBAN und Depotkontonummern auf, für die die Vollmacht gelten soll. Soll die Vollmacht nur für bestimmte Konten gelten, schliessen Sie andere Konten explizit aus.

Schritt 5 - Unterschrift beglaubigen lassen: Klären Sie die Beglaubigungsanforderungen Ihrer Bank (Bankschalterbeglaubigung, Notariat, Apostille bei Auslandsunterzeichnung). Unterschreiben Sie die Vollmacht erst im Beisein des Beglaubigungsbeamten.

Schritt 6 - Widerrufsrecht kennen: Beachten Sie, dass die Vollmacht jederzeit schriftlich gegenüber der Bank widerruflich ist. Informieren Sie alle Beteiligten über die Vollmachtserteilung und den Widerrufsweg.

Schritt-für-Schritt-Anleitung mit Validierungsprüfung: Nach Erstellung des Dokuments empfiehlt sich eine Endkontrolle durch eine zweite Person — bei Unternehmen idealerweise durch die Personalabteilung, die Treuhandstelle oder den HR-Verantwortlichen, bei Privatpersonen durch einen Notar des Kantons oder einen Rechtsbeistand. Die zentralen Schritte umfassen: Identifikation der Vertragsparteien mit vollständigen Adressen und gegebenenfalls Handelsregisternummer (Zefix-Nummer abrufbar unter www.zefix.ch), präzise Beschreibung der Leistung mit messbaren Kriterien, klare Regelung von Vergütung in Schweizer Franken (CHF) mit Mehrwertsteuer (MWST 8.1% gemäss MWSTG seit 1.1.2024), Vereinbarung von Fristen nach DD.MM.YYYY-Format, sowie Kündigungs- und Streitbeilegungsmechanismen. Vor der Unterschrift sollten beide Parteien den finalen Wortlaut sorgfältig durchlesen und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen. Die elektronische Signatur nach ZertES (SR 943.03) ist der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt, sofern sie qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist.

Häufige Fehler bei Ihrem Bankvollmacht Schweiz

Häufige Fehler bei der Bankvollmacht Schweiz können zur Ablehnung durch die Bank oder zu ungewollten Rechtswirkungen führen.

Fehler 1 - Keine Beglaubigung der Unterschrift: Viele Banken verlangen für umfangreiche Vollmachten eine notariell oder durch die Bank selbst beglaubigte Unterschrift des Vollmachtgebers. Fehlt die Beglaubigung, lehnt die Bank die Vollmacht ab. Klären Sie die Anforderungen Ihrer Bank vor der Unterzeichnung.

Fehler 2 - Unvollständige IBAN oder Kontoangaben: Eine Vollmacht, die Konten oder Depots nicht präzise identifiziert, schafft Auslegungsunsicherheiten. Die Bank kann Transaktionen ablehnen, wenn unklar ist, ob das betreffende Konto von der Vollmacht erfasst ist.

Fehler 3 - Vollmacht gilt nicht für alle Produkte: Standardmässig gilt die Bankvollmacht oft nur für Bankkonten, nicht für Wertschriftendepots, Kreditkarten oder Safes. Prüfen Sie, ob alle gewünschten Produkte abgedeckt sind, und ergänzen Sie die Vollmacht bei Bedarf.

Fehler 4 - Kein Widerruf bei Beziehungsänderung: Wenn die bevollmächtigte Person das Vertrauen verliert (Trennungen, familiäre Konflikte), vergessen viele Vollmachtgeber den formellen Widerruf. Bis zum schriftlichen Widerruf bei der Bank kann der Bevollmächtigte weiterhin gültig handeln (OR Art. 34 Abs. 3 analog).

Fehler 5 - Vollmacht erlischt bei Urteilsunfähigkeit: Die gewöhnliche Bankvollmacht erlischt nach OR Art. 36 bei Urteilsunfähigkeit des Vollmachtgebers automatisch. Dann springt die KESB mit Beistandschaftsmassnahmen ein, was zeitaufwändig ist. Eine ergänzende Vorsorgevollmacht nach ZGB Art. 360 ff. verhindert diese Lücke.

Fehler 6 - Zu weitreichende Vollmacht ohne Betragslimite: Eine unbeschränkte Einzelvollmacht für alle Konten birgt erhebliches Missbrauchsrisiko. Konkret bei Vollmachten zugunsten von Personen ausserhalb des engsten Familienkreises sollten Betragslimiten, Transaktionstypen-Einschränkungen und periodische Rechenschaftspflichten vereinbart werden.

Quellen und Zitate

Gesetzliche Zitate verlinken auf offizielle Regierungsquellen.

  1. OR Art. 32CH official
  2. OR Art. 33CH official
  3. OR Art. 34CH official
  4. OR Art. 36CH official
  5. OR Art. 458CH official
  6. OR Art. 13CH official
  7. OR Art. 11CH official
  8. OR Art. 39CH official
  9. Art. 18 ORCH official
  10. ZGB Art. 360CH official
  11. ZGB Art. 361CH official
  12. ZGB Art. 390CH official
  13. ZGB Art. 498CH official
  14. ZGB Art. 494CH official
  15. Art. 8 ZGBCH official
  16. Art. 657 ZGBCH official
  17. Art. 512 ZGBCH official

Diese Seite zitieren

Verweisen Sie auf diese kostenlose Vorlage in einem Artikel, Lehrplan oder Forschungsbericht:

APA

Forms Legal. (2026). Bankvollmacht Schweiz (Schweiz) [Legal document template]. Forms Legal. https://forms-legal.com/de/switzerland/financial/agreements/bankvollmacht-schweiz

MLA

"Bankvollmacht Schweiz (Schweiz)." Forms Legal, 2026, https://forms-legal.com/de/switzerland/financial/agreements/bankvollmacht-schweiz.

BibTeX
@misc{formslegal-bankvollmacht-schweiz,
  author       = {{Forms Legal}},
  title        = {Bankvollmacht Schweiz (Schweiz)},
  year         = {2026},
  howpublished = {\url{https://forms-legal.com/de/switzerland/financial/agreements/bankvollmacht-schweiz}},
  note         = {Free legal document template}
}

Häufig gestellte Fragen

Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

Diese Vorlage dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Gesetze sind je nach Rechtsordnung unterschiedlich und ändern sich im Laufe der Zeit. Konsultieren Sie für Ihren konkreten Fall einen qualifizierten Rechtsanwalt.Vollständiger Haftungsausschluss

Fehler gefunden? Sagen Sie uns Bescheid