SAFE Note Schweiz — Simple Agreement for Future Equity
SAFE-Urkunde
SAFE NOTE — SIMPLE AGREEMENT FOR FUTURE EQUITY (SCHWEIZ)
Investor: [Investor Name], [Investor Adresse] Gesellschaft: [Gesellschaft Name], Sitz [Gesellschaft Sitz], UID [Gesellschaft U I D] Gestützt auf OR Art. 184 ff. (Kaufvertrag künftig zu entstehender Sachen), OR Art. 1156 (Anleihe analog) und OR Art. 19 ff. (Vertragsfreiheit). Abschlussdatum: [Abschlussdatum]
Präambel: Der Investor zahlt der Gesellschaft den Investitionsbetrag von Fr. [Investitionsbetrag].– ein. Im Gegenzug erhält der Investor das Recht, bei Eintritt eines Wandlungsereignisses Aktien der Gesellschaft zu erwerben. Das SAFE ist kein Darlehen — es fallen keine Zinsen an und es besteht kein Fälligkeitsdatum. SAFE-Variante: [Safe Variante]. Valuation Cap: Fr. [Valuation Cap].–. Discount Rate: [Discount Rate]%.
Wandlungsmechanismus
Art. 1 — Qualifiziertes Finanzierungsereignis Bei einer qualifizierten Finanzierungsrunde (Mindestbetrag Fr. [Qual Finanzierung].– an neuem Kapital) wandelt der Investitionsbetrag automatisch in Vorzugsaktien (Preferred Shares) der gleichen Klasse wie die Investoren der qualifizierten Runde um. Wandlungspreis = Minimum von: (a) Fr. [Valuation Cap] / Anzahl voll verwässerter Aktien (Cap-Preis); (b) Preis pro Aktie der qualifizierten Runde x (1 - [Discount Rate]%) (Discount-Preis). Gilt nur für Variante [Safe Variante].
Art. 2 — Exit-Behandlung Beim Unternehmensverkauf (Trade Sale) oder IPO: [Exit Behandlung] Der Investor erhält mindestens seinen ursprünglichen Investitionsbetrag zurück (Rückzahlungspräferenz) oder wandelt zu den Wandlungskonditionen in Aktien um — je nach gewählter Exit-Behandlung.
Schlussbestimmungen
Art. 3 — Informationsrechte Die Gesellschaft stellt dem Investor jährlich die geprüften Jahresabschlüsse zu und informiert ihn über wesentliche Ereignisse, die den SAFE-Anspruch beeinflussen könnten (neue Finanzierungsrunden, geplante Exits).
Art. 4 — Anwendbares Recht und Gerichtsstand Dieses SAFE untersteht schweizerischem Recht. Als Gerichtsstand gilt der Sitz der Gesellschaft ([Gesellschaft Sitz]).
Unterschriften: [Gesellschaft Sitz], [Abschlussdatum]
Investor
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Signature
Gesellschaft (CEO)
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Signature
Was ist SAFE Note Schweiz — Simple Agreement for Future Equity?
Die SAFE Note — Simple Agreement for Future Equity ist ein in der Schweiz nach OR Art. 184 (Kaufvertrag künftig zu entstehender Sachen), OR Art. 1156 (Anleihe analog), OR Art. 19 (Vertragsfreiheit), FIDLEG Art. 35 ff. (Prospektpflicht) geregeltes rechtsverbindliches schriftliches Dokument. Das SAFE wurde 2013 vom amerikanischen Startup-Accelerator Y Combinator entwickelt und hat sich schnell zum Standardinstrument für Seed-Finanzierungen im Silicon Valley und weltweit entwickelt. In der Schweiz ist das SAFE rechtlich als atypischer Vertrag nach OR Art. 19 (Vertragsfreiheit) einzuordnen: OR Art. 19 Abs. 1 erlaubt den Parteien, den Inhalt ihrer Verträge nach freiem Ermessen zu gestalten, sofern keine zwingende Gesetzesbestimmung entgegensteht. Spezifische Schweizer Rechtsgrundlagen für SAFE Notes fehlen — das SAFE ist kein nach dem Obligationenrecht nominierter Vertragstyp. Analysten ordnen es je nach Ausgestaltung als Vorvertrag nach OR Art. 22, als Anwartschaftsrecht auf Aktien oder als aufschiebend bedingter Kaufvertrag nach OR Art. 184 ein.
Das SAFE enthält in seiner Standardform nach Y-Combinator-Vorbild (Post-Money SAFE, Version aus 2018) folgende Kernparameter: (1) Investitionsbetrag — der Betrag in CHF, den der Investor einzahlt, ohne Zinsen oder Rückzahlungsanspruch; (2) Valuation Cap — eine Bewertungsobergrenze für die Wandlung, die den Investor schützt, wenn die Gesellschaft in der Folgerunde sehr hoch bewertet wird; (3) Discount Rate — ein prozentualer Wandlungsrabatt auf den Preis der qualifizierten Folgerunde (typisch 15–25%); (4) MFN-Klausel (Most Favored Nation) — das Recht des Investors, die günstigsten Konditionen späterer SAFE Notes zu übernehmen. Typische SAFE-Varianten sind: Cap + Discount (kombination), Cap Only (nur Bewertungsdeckel), Discount Only (nur Rabatt) und MFN Only (keine eigenen Konditionen, nur Übernahme anderer).
In der Schweiz sind SAFEs vor allem im Startup-Ökosystem der Kantone Zürich, Zug, Genf und Basel-Stadt verbreitet, wo Investoren und Gründer mit dem internationalen Marktstandard vertraut sind. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV), die FINMA und die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) haben keine spezifischen Regulierungen für SAFEs erlassen — die regulatorische Einordnung hängt von der Ausgestaltung im Einzelfall ab. Da das SAFE kein Darlehen ist, fällt grundsätzlich keine Verrechnungssteuer nach dem Verrechnungssteuergesetz (VStG, SR 642.21) auf einen Zinsertrag an — dies ist ein wesentlicher steuerlicher Vorteil gegenüber der Wandelanleihe. Die Einordnung als Eigenkapital oder Fremdkapital für buchhalterische Zwecke (nach Swiss GAAP FER oder IFRS) muss im Einzelfall geprüft werden.
Wann brauchen Sie SAFE Note Schweiz — Simple Agreement for Future Equity?
Das SAFE Note in der Schweiz wird in folgenden typischen Finanzierungssituationen eingesetzt.
Pre-Seed- und Seed-Finanzierungen ohne Bewertungsgrundlage: Wenn ein Schweizer Startup in einer sehr frühen Phase (Idee, Prototyp, Pre-Revenue) externe Investoren sucht und keine belastbare Grundlage für eine Pre-Money-Bewertung vorhanden ist, ermöglicht das SAFE eine schnelle Finanzierung ohne Bewertungsstreit. Der Investor stellt das Kapital zur Verfügung; Bewertung und Beteiligungsquote werden auf den Zeitpunkt der nächsten qualifizierten Finanzierungsrunde (Series A oder Serie Seed mit institutionellen Investoren) verschoben. Das SAFE vereinfacht und beschleunigt den Abschluss erheblich — in der US-amerikanischen Startup-Praxis werden SAFEs oft innerhalb weniger Tage und ohne anwaltliche Begleitung abgeschlossen, was in der Schweiz wegen der aktienrechtlichen Besonderheiten (bedingte Kapitalerhöhung nach OR Art. 653) vorsichtiger zu handhaben ist.
Business-Angel-Investitionen in Schweizer Startups: Business Angels in der Schweiz, die sich an Startups beteiligen wollen, nutzen SAFEs als einfaches und kostengünstiges Instrument. Anders als die Wandelanleihe erfordert das SAFE keine bedingte Kapitalerhöhung an der Generalversammlung vor dem Abschluss — die Wandlung in Aktien erfolgt erst bei der Folgerunde. Das SAFE passt deshalb besonders für Business Angel-Runden (Friends, Family and Fools; Angel Investors), die schnell und unkompliziert abgeschlossen werden sollen.
Parallelfinanzierung mehrerer Investoren: Wenn ein Startup mehrere Business Angels parallel finanziert (z.B. 10–20 Investoren, je CHF 20'000 bis CHF 100'000), ermöglicht das SAFE eine standardisierte Dokumentation für alle Investoren mit identischen oder leicht unterschiedlichen Konditionen (unterschiedliche Valuation Caps bei unterschiedlichen Einzahlungszeitpunkten). Die MFN-Klausel stellt sicher, dass frühere Investoren nicht schlechter gestellt werden als spätere.
Internationaler Kapitalbeschaffung: Ausländische Investoren aus den USA, Grossbritannien oder der EU sind mit dem SAFE-Konzept vertraut. Wenn ein Schweizer Startup internationale Angel-Investoren oder kleine VC-Fonds ansprechen möchte, erleichtert die Verwendung des SAFE die Kommunikation, da kein schweizerisches Obligationenrechtswissen vorausgesetzt wird. Der Investitionsvertrag muss jedoch auf das Schweizer Recht angepasst werden.
Mikro-VC und Crowdinvesting: Micro-VC-Fonds (typisch CHF 50'000 bis CHF 500'000 Investitionsvolumen) und Crowdinvesting-Plattformen, die Investorengruppen aggregieren, nutzen SAFEs. Bei Crowdinvesting-Plattformen mit vielen Kleinanlegern sind jedoch die Prospektpflichten nach FIDLEG Art. 35 ff. zu beachten — bei mehr als 150 Investoren ohne Mindestinvestitionsbetrag von CHF 100'000 pro Investor ist ein Prospekt erforderlich.
Accelerator-Programme: Schweizer Startup-Acceleratoren wie Venture Kick, Innosuisse (Schweizerische Agentur für Innovationsförderung), Seedstars, startup.ch oder Forge geben im Rahmen ihrer Programme oft SAFEs an Startups aus. Das SAFE ist das bevorzugte Instrument, weil es die Finanzierung ohne aufwendige Aktionärsstruktur ermöglicht und die Gründer auf die nächste Runde vorbereitet.
Was gehört in Ihr SAFE Note Schweiz — Simple Agreement for Future Equity?
Ein vollständiges SAFE Note für die Schweiz nach OR Art. 19 enthält folgende Kernelemente, die in der Praxis schweizerischer Startup-Juristen, Business Angels und Acceleratoren als Standard gelten.
1. Investitionsbetrag ohne Zinsen und ohne Fälligkeitsdatum: Der Investor zahlt den Investitionsbetrag in CHF ein; die Gesellschaft schuldet keine Zinsen und keinen Rückzahlungsbetrag (ausser bei Exit ohne Wandlung). Das SAFE ist damit kein Darlehen im Sinne von OR Art. 312 ff. — es entsteht keine Zinsschuld und keine Fälligkeitspflicht. Dieser Unterschied ist steuerrechtlich wichtig: Da keine Zinsen fliessen, entsteht grundsätzlich keine Verrechnungssteuerpflicht nach VStG Art. 4.
2. Valuation Cap (Bewertungsdeckel): Der Valuation Cap ist die höchste Pre-Money-Bewertung, auf der die Wandlung des Investitionsbetrags basieren kann. Wenn die qualifizierte Finanzierungsrunde zu einer höheren Pre-Money-Bewertung stattfindet, wandelt der Investor trotzdem zum Cap-Preis — das heisst, er erhält mehr Aktien als die Investoren der Folgerunde. Beispiel: Investitionsbetrag CHF 200'000, Cap CHF 4'000'000, qualifizierte Runde bei Pre-Money CHF 8'000'000. Cap-Preis = CHF 4'000'000 / 1'000'000 Aktien = CHF 4 pro Aktie. Folgerunden-Preis = CHF 8'000'000 / 1'000'000 = CHF 8 pro Aktie. Der Investor wandelt zu CHF 4, erhält also 50'000 Aktien (CHF 200'000 / CHF 4), während ein Folgerunden-Investor bei CHF 200'000 nur 25'000 Aktien erhält.
3. Discount Rate (Wandlungsrabatt): Der Wandlungsrabatt gibt dem Investor einen prozentualen Abschlag auf den Preis pro Aktie der qualifizierten Folgerunde. Bei Discount Rate 20% und Folgerunden-Preis CHF 10 pro Aktie wandelt der Investor zu CHF 8 pro Aktie und erhält entsprechend mehr Aktien als die Folgerunden-Investoren. Cap und Discount werden typischerweise kombiniert: massgebend ist der tiefere der beiden resultierenden Wandlungspreise.
4. MFN-Klausel (Most Favored Nation): Gibt dem Investor das Recht, die günstigsten Konditionen zu übernehmen, die die Gesellschaft in späteren SAFEs vor der qualifizierten Finanzierungsrunde gewährt. MFN-Klauseln schützen frühe Investoren vor der Benachteiligung durch bessere Konditionen für spätere Investoren. MFN Only-SAFEs haben weder Cap noch Discount, erhalten aber automatisch die besten Konditionen aller späteren SAFEs.
5. Qualifiziertes Finanzierungsereignis: Die Definition des qualifizierten Finanzierungsereignisses ist entscheidend. Typischerweise ist es eine Finanzierungsrunde, bei der mindestens ein Mindestbetrag (z.B. CHF 1 Mio. oder CHF 2 Mio.) an neuem Kapital eingebracht wird, und bei der Preferred Shares (Vorzugsaktien) ausgegeben werden. Das SAFE wandelt automatisch — ohne weiteren Beschluss — in Aktien der gleichen Klasse wie die Folgerunden-Investoren um.
6. Liquidationspräferenz: Bei einem Exit-Ereignis (Unternehmensverkauf, Fusion, Liquidation, IPO an SIX Swiss Exchange oder BX Swiss) kann der Investor zwischen Wandlung in Aktien (und anschliessender Beteiligung am Exit-Erlös) und Rückzahlung des Investitionsbetrags wählen — oder die Wandlung erfolgt automatisch unmittelbar vor dem Exit. Die Gestaltung der Liquidationspräferenz bestimmt, wie der Investor am Exit-Erlös partizipiert.
7. Post-Money vs. Pre-Money SAFE: Die von Y Combinator 2018 eingeführte Post-Money SAFE-Struktur berechnet die Beteiligungsquote des Investors auf Basis der Post-Money-Bewertung (nach Einbezug des SAFE-Investitionsbetrags), während die ältere Pre-Money-Struktur die Beteiligungsquote auf Basis der Pre-Money-Bewertung berechnet. Post-Money SAFEs sind für Gründer transparenter: Der Investor weiss, welche Verwässerung sein Investment verursacht. In der Schweiz empfiehlt die Swiss Startup Association (SSA) die Post-Money-Variante.
8. Bedingte Kapitalerhöhung und aktienrechtliche Besonderheiten: Im Gegensatz zur US-amerikanischen Praxis muss in der Schweiz für die Ausgabe neuer Aktien bei der Wandlung eine Rechtsgrundlage im Aktienrecht vorhanden sein. Entweder beschliesst die Generalversammlung der AG vor der Wandlung eine ordentliche Kapitalerhöhung nach OR Art. 650 ff. (öffentliche Beurkundung erforderlich) oder sie hat im Voraus eine bedingte Kapitalerhöhung nach OR Art. 653 beschlossen. Ohne eine solche Grundlage kann das SAFE rechtlich nicht in Aktien gewandelt werden — dieser Aspekt wird in US-amerikanischen SAFE-Musterverträgen nicht berücksichtigt. forms-legal.com stellt eine auf das Schweizer Recht angepasste SAFE-Vorlage bereit.
So füllen Sie Ihr SAFE Note Schweiz — Simple Agreement for Future Equity aus
Das SAFE Note Schweiz erstellen und abschliessen Sie nach folgenden Schritten. Im Vergleich zur Wandelanleihe ist das SAFE einfacher — der Hauptunterschied liegt in der fehlenden Zinspflicht und der fehlenden Fälligkeit.
Schritt 1 — SAFE-Variante wählen: Entscheiden Sie, welche SAFE-Variante Ihren Bedürfnissen entspricht: Cap + Discount (am häufigsten, gibt dem Investor maximalen Schutz), Cap Only (einfacher, kein Discount), Discount Only (wenn keine Bewertungsober grenze vereinbart werden soll) oder MFN Only (wenn Sie zuerst SAFE Notes ohne eigene Konditionen ausgeben und die Konditionen erst bei der nächsten SAFE-Runde festlegen möchten).
Schritt 2 — Investitionsbetrag, Cap und Discount festlegen: Der Investitionsbetrag bestimmt die Grösse der Investition. Der Valuation Cap sollte auf einer realistischen, leicht konservativen Schätzung des Unternehmenswertes basieren — zu hoher Cap schützt den Investor weniger, zu tiefer Cap verwässert die Gründer übermässig. Die Discount Rate (15–25%) ist eine Standardklausel und Verhandlungssache.
Schritt 3 — Qualifiziertes Finanzierungsereignis definieren: Legen Sie den Mindestbetrag der qualifizierten Finanzierungsrunde fest (z.B. CHF 1 Mio. oder CHF 2 Mio.). Der Mindestbetrag sollte hoch genug sein, dass nur echte institutionelle Rundenfinanzierungen die Wandlung auslösen, aber niedrig genug, dass er realistisch erreichbar ist. Definieren Sie auch, welche Art von Aktien bei der Wandlung ausgegeben werden soll (typisch: die gleichen Vorzugsaktien wie die Folgerunden-Investoren).
Schritt 4 — SAFE unterzeichnen und Investitionsbetrag einzahlen: Der SAFE-Vertrag ist schriftlich von beiden Parteien zu unterzeichnen. Keine öffentliche Beurkundung erforderlich. Der Investor überweist den Investitionsbetrag auf das Konto der Gesellschaft unmittelbar nach Unterzeichnung.
Schritt 5 — Kapitalerhöhungsbeschluss bei Wandlung vorbereiten: Wenn das qualifizierte Finanzierungsereignis eintritt, muss die Gesellschaft die Kapitalerhöhung beschliessen (Generalversammlung, öffentliche Beurkundung nach OR Art. 648). Der SAFE-Vertrag sollte eine Verpflichtung der Gesellschaft enthalten, die notwendigen Beschlüsse zu fassen und die Wandlung zu ermöglichen.
Schritt 6 — Bedingte Kapitalerhöhung prüfen (empfohlen): Obwohl es für das SAFE keine gesetzliche Pflicht gibt, eine bedingte Kapitalerhöhung nach OR Art. 653 vorab zu beschliessen, empfiehlt die Swiss Startup Association (SSA), bereits bei der SAFE-Ausgabe eine solche bedingte Kapitalerhöhung zu beschliessen. Damit ist sichergestellt, dass die Wandlung nicht von einem zukünftigen GV-Beschluss abhängt, der allenfalls scheitern könnte.
Schritt 7 — ESTV-Aspekte prüfen: Da das SAFE kein Darlehen ist, fallen grundsätzlich keine Zinsen und damit keine Verrechnungssteuer nach VStG Art. 4 an. Die Gesellschaft sollte dies jedoch mit dem Steuerberater oder kantonalen Steueramt (z.B. Kantonales Steueramt Zürich oder Zug) bestätigen lassen. Bei der Wandlung selbst entstehen keine unmittelbaren Steuerfolgen — der Investor gibt seinen SAFE-Anspruch ab und erhält Aktien; dies ist steuerlich als Kapitaleinlage zu behandeln.
Rechtliche Anforderungen für SAFE Note Schweiz — Simple Agreement for Future Equity
Das SAFE Note Schweiz unterliegt dem allgemeinen Vertragsrecht des Obligationenrechts (OR, SR 220). Folgende Rechtsgrundlagen und Grenzen sind massgeblich.
OR Art. 19 (Vertragsfreiheit): Das SAFE ist ein atypischer Vertrag, der gestützt auf OR Art. 19 Abs. 1 zulässig ist. Die Parteien können den Inhalt des SAFE frei gestalten, soweit keine zwingenden Gesetzesbestimmungen entgegenstehen. Zwingendes Aktienrecht (Gleichbehandlung der Aktionäre nach OR Art. 717a, Vinkulierung nach OR Art. 685 ff., Mindestkapital nach OR Art. 621) setzt Grenzen, die der SAFE-Vertrag beachten muss.
Aktienrechtliche Grenzen bei der Wandlung: Die Ausgabe neuer Aktien bei der SAFE-Wandlung erfordert einen GV-Beschluss über eine ordentliche Kapitalerhöhung nach OR Art. 650 ff. (öffentliche Beurkundung) oder eine bedingte Kapitalerhöhung nach OR Art. 653 (vorgängig beschlossen). Ohne eine dieser Grundlagen kann die Gesellschaft bei der Wandlung keine neuen Aktien ausgeben. Schweizer SAFEs müssen deshalb explizit die Verpflichtung der Gesellschaft enthalten, die notwendigen Aktionärsbeschlüsse herbeizuführen.
FIDLEG (SR 950.1) — Prospektpflicht: Wenn SAFEs öffentlich und an mehr als 150 Investoren angeboten werden oder der Mindestinvestitionsbetrag unter CHF 100'000 pro Investor liegt, ist ein Prospekt nach FIDLEG Art. 35 ff. erforderlich. Private Placements (direkte Ansprache weniger als 150 qualifizierter Investoren) sind prospektfrei. Bei Crowdinvesting-Plattformen, die SAFEs über das Internet anbieten, ist die Prospektpflicht sorgfältig zu prüfen.
Verrechnungssteuer (VStG, SR 642.21): Da das SAFE kein Darlehen ist und keine Zinsen generiert, entfällt grundsätzlich die Verrechnungssteuerpflicht nach VStG Art. 4 Abs. 1 lit. a. Bei einer Ausgestaltung des SAFE mit Gewinnbeteiligung oder anderen Ertragskomponenten könnte die ESTV eine andere Einordnung vornehmen. Die ESTV hat bisher keine spezifische Praxis zu SAFEs in Schweizer Recht publiziert.
Buchhaltung und Kapitalnachweis: SAFEs sind in der Bilanz der Gesellschaft als Verbindlichkeit oder als Eigenkapital (je nach Ausgestaltung) auszuweisen. Nach Swiss GAAP FER 15 (Eigenkapital) sind bedingte Kapitalerhöhungsrechte aus Wandelanleihen als eigenkapitalähnlich zu behandeln; für SAFEs gibt es keine spezifische Regelung. Der Revisor der Gesellschaft sollte die Bilanzierungsfrage klären. Die FINMA-Rundschreiben (FINMA-RS) gelten für lizenzierte Institute; nicht lizenzierte Startups unterliegen in der Frühphase nicht den FINMA-Regeln..
Gewerbsmässige Ausgabe von Finanzprodukten: Wenn eine Gesellschaft eine Vielzahl von SAFEs an die Öffentlichkeit ausgibt (Public Offering), kann die FINMA dies als Entgegennahme von Publikumsgeldern im Sinne von BankG Art. 1 Abs. 2 einstufen, was eine Bankbewilligung erfordern würde. Startups müssen sicherstellen, dass ihr SAFE-Programm unter eine der Ausnahmen (privates Placement, maximal 20 Gläubiger nach BankG-Praxis) fällt.
Häufige Fehler bei Ihrem SAFE Note Schweiz — Simple Agreement for Future Equity
Bei SAFE Notes für Schweizer Unternehmen treten in der Praxis wiederholt dieselben Fehler auf.
Fehler 1 — Verwendung von US-amerikanischen SAFE-Musterverträgen ohne Schweizer Anpassung: Y Combinators Post-Money SAFE funktioniert in den USA gut, weil das amerikanische Gesellschaftsrecht (Delaware Corporation Law) keine besondere Zustimmung der Aktionäre für die Ausgabe neuer Aktien erfordert. In der Schweiz muss die Gesellschaft für jede Aktienausgabe einen GV-Beschluss herbeiführen (ordentliche oder bedingte Kapitalerhöhung nach OR Art. 650 ff. und OR Art. 653). Schweizer Startups, die US-SAFEs unverändert verwenden, riskieren, dass die Wandlung nicht rechtsgültig vollzogen werden kann.
Fehler 2 — Keine Regelung bei Verwässerung durch weitere SAFEs: Wenn die Gesellschaft nach dem ersten SAFE weitere SAFEs ohne MFN-Klausel ausgibt, kann der erste Investor durch spätere SAFEs mit tieferem Cap oder höherem Discount benachteiligt werden. Ohne MFN-Schutz hat der erste Investor keinen Anspruch auf die günstigeren Konditionen.
Fehler 3 — Unklare Post-Money vs. Pre-Money-Berechnung: Die Wahl zwischen Post-Money SAFE (Beteiligungsquote auf Basis Post-Money-Bewertung) und Pre-Money SAFE (Beteiligungsquote auf Basis Pre-Money-Bewertung) hat erhebliche Auswirkungen auf die Verwässerung der Gründer. In der Schweiz wird die Post-Money-Variante empfohlen, weil sie für alle Parteien transparenter ist. Wenn die Variante nicht klar festgelegt ist, entstehen Streitigkeiten bei der Wandlung.
Fehler 4 — Keine Regelung für Folgefinanzierungen ohne Preferred Shares: Wenn die qualifizierte Finanzierungsrunde keine Preferred Shares ausgibt (z.B. bei einer Finanzierungsrunde ohne Vorzugsaktien), kann das SAFE nicht wie vorgesehen wandeln. Das SAFE sollte eine Regelung für diesen Fall enthalten — z.B. Wandlung zu einem vereinbarten Preis oder Rückzahlung des Investitionsbetrags.
Fehler 5 — Keine Steuerberatung bei der Wandlung: Bei der Wandlung des SAFE in Aktien können steuerliche Folgen entstehen, insbesondere wenn der Wandlungspreis unter dem Marktwert der Aktien liegt. Die ESTV und die kantonalen Steuerämter (z.B. Kantonales Steueramt Zug, Zürich) können die Differenz als steuerliches Einkommen behandeln. Ohne Steuerberatung vor der Wandlung riskieren Gründer und Investoren unerwartete Steuerbelastungen.
Fehler 6 — Falsche Bilanzierung des SAFE: Wenn der SAFE nicht korrekt bilanziert wird (Eigenkapital statt Fremdkapital oder umgekehrt), kann die Jahresrechnung der Gesellschaft irreführend sein und Probleme bei der Prüfung durch den Revisor verursachen. Nach der Aktienrechtsrevision 2023 (in Kraft seit 01.01.2023) müssen Gesellschaften bei Überschuldung (OR Art. 725) sofort den Richter benachrichtigen. Eine fehlerhafte SAFE-Bilanzierung kann die Feststellung der Überschuldung verzögern.
Quellen und Zitate
Gesetzliche Zitate verlinken auf offizielle Regierungsquellen.
- OR Art. 184CH official
- OR Art. 1156CH official
- OR Art. 19CH official
- OR Art. 22CH official
- OR Art. 653CH official
- OR Art. 312CH official
- OR Art. 650CH official
- OR Art. 648CH official
- OR Art. 717aCH official
- OR Art. 685CH official
- OR Art. 621CH official
- OR Art. 725CH official
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Forms Legal. (2026). SAFE Note Schweiz — Simple Agreement for Future Equity (Schweiz) [Legal document template]. Forms Legal. https://forms-legal.com/de/switzerland/financial/agreements/safe-note-schweiz
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}Häufig gestellte Fragen
Eine Wandelanleihe in der Schweiz (Convertible Note) nach OR Art. 1156 ff. ist ein verzinsliches Darlehen mit fester Laufzeit, Zinssatz und Rückzahlungspflicht. Ein SAFE Note ist kein Darlehen — es gibt keine Zinsen, kein Fälligkeitsdatum und keine Rückzahlungspflicht (ausser bei Exit ohne Wandlung). Das SAFE ist ein hybrides Instrument, das rechtlich auf OR Art. 19 (Vertragsfreiheit) basiert. Der entscheidende praktische Unterschied: Bei einer Wandelanleihe hat der Investor bei Fälligkeit ein Recht auf Rückzahlung, falls die Wandlung nicht erfolgt; beim SAFE hat der Investor keinen solchen Anspruch (ausser bei einem Exit-Ereignis). Steuerlich ist die Wandelanleihe klarer einzuordnen (Zinsen, Verrechnungssteuer); das SAFE hat weniger steuerliche Konsequenzen, ist aber regulatorisch weniger eindeutig geregelt.
Ein SAFE Note ist in der Schweiz als atypischer Vertrag nach OR Art. 19 (Vertragsfreiheit) grundsätzlich rechtsgültig. Es gibt keine spezifische Schweizer Gesetzesgrundlage für SAFEs — das Schweizer Recht kennt kein 'Simple Agreement for Future Equity' als nominierten Vertragstyp. Je nach Ausgestaltung kann das SAFE als Vorvertrag nach OR Art. 22, als aufschiebend bedingter Kaufvertrag nach OR Art. 184 oder als Anwartschaftsrecht auf Aktien eingeordnet werden. Die kritische Frage ist, ob die Wandlung in Aktien ohne separate GV-Beschlüsse vollzogen werden kann — das ist in der Schweiz anders als in den USA (Delaware) geregelt. Empfehlung: Schweizerisch angepasste SAFE-Vorlage verwenden und die Gesellschaft verpflichten, alle notwendigen GV-Beschlüsse für die Wandlung herbeizuführen.
Bei einem Post-Money SAFE (von Y Combinator 2018, empfohlen) berechnet sich die Beteiligungsquote wie folgt: Beteiligungsquote = Investitionsbetrag / (Valuation Cap + Summe aller SAFE-Investitionsbeträge). Beispiel: Investitionsbetrag CHF 200'000, Valuation Cap CHF 4'000'000, keine anderen SAFEs. Beteiligungsquote = CHF 200'000 / (CHF 4'000'000 + CHF 200'000) = 200'000 / 4'200'000 = 4.76%. Bei einer qualifizierten Runde zu Pre-Money CHF 8'000'000 wandelt der SAFE-Investor zu einer Bewertung von maximal CHF 4'000'000 (Cap), erhält also Aktien, die bei der Folgerundenvaluation CHF 8'000'000 eine höhere Beteiligungsquote repräsentieren als Folgerunden-Investoren für denselben Betrag.
Da ein SAFE Note kein Darlehen ist und keine Zinsen generiert, fällt grundsätzlich keine Verrechnungssteuer nach VStG Art. 4 Abs. 1 lit. a an — dies ist ein steuerlicher Vorteil gegenüber der Wandelanleihe. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat bisher keine spezifische Praxis zu SAFEs in der Schweiz publiziert. Bei atypischer Ausgestaltung (z.B. mit einer Gewinnbeteiligung oder einer Mindestrendite) könnte die ESTV oder das kantonale Steueramt eine Einordnung als zinstragende Anleihe vornehmen und Verrechnungssteuer erheben. Empfehlung: Die steuerliche Einordnung vor der SAFE-Ausgabe mit einem Schweizer Steuerberater oder dem kantonalen Steueramt klären.
Wenn die Gesellschaft nie eine qualifizierte Finanzierungsrunde abschliesst und kein Exit-Ereignis eintritt, bleibt das SAFE Note theoretisch unbegrenzt offen — der Investor hat keinen Anspruch auf Rückzahlung (anders als bei der Wandelanleihe). In der Praxis wird das SAFE in einem solchen Szenario wertlos, wenn die Gesellschaft liquidiert wird — der Investor erhält seinen Investitionsbetrag zurück (Rückzahlungspräferenz vor anderen Eigenkapitalgebern), aber nur sofern genug Liquidationsmasse vorhanden ist. Schweizer SAFE-Vorlagen sollten deshalb eine 'Sunset'-Klausel enthalten: Falls innerhalb von X Jahren (z.B. 5 Jahren) weder eine qualifizierte Finanzierungsrunde noch ein Exit-Ereignis stattgefunden hat, kann der Investor die Wandlung in Aktien zu einem vereinbarten Preis verlangen oder die Rückzahlung fordern.
Der SAFE-Vertrag selbst erfordert keine öffentliche Beurkundung — er kann schriftlich von den Parteien unterzeichnet werden. Was beurkundet werden muss, ist die allfällige bedingte Kapitalerhöhung nach OR Art. 653, die der Generalversammlung der AG vorab beschlossen werden muss, um bei der Wandlung neue Aktien ausgeben zu können. Bei der Wandlung selbst wird dann entweder die Kapitalerhöhung aus der bedingten Kapitalerhöhung vollzogen (kein weiterer GV-Beschluss erforderlich) oder die GV beschliesst eine ordentliche Kapitalerhöhung nach OR Art. 650 ff. (öffentliche Beurkundung erforderlich). Die Beurkundungskosten liegen je nach Kanton und Transaktion zwischen CHF 500 und CHF 3'000.
Die korrekte Bilanzierung eines SAFE Note in der Schweiz hängt von seiner Ausgestaltung ab und ist zwischen den Fachleuten umstritten. Mögliche Ansätze nach Swiss GAAP FER und IFRS: (1) Als Fremdkapital (Verbindlichkeit): wenn das SAFE eine Rückzahlungspflicht unter bestimmten Bedingungen enthält, wird es als Verbindlichkeit bilanziert. (2) Als Eigenkapital oder eigenkapitalähnliches Instrument: wenn das SAFE keine Rückzahlungspflicht enthält und die Wandlung in Aktien den einzigen Ausweg darstellt, kann es als Eigenkapitalinstrument (oder als Teil des Eigenkapitals, ähnlich einer ausstehenden Kapitalerhöhung) bilanziert werden. Die Wahl hat Auswirkungen auf die Eigenkapitalquote der Gesellschaft und damit auf die Kreditwürdigkeit. Empfehlung: Die Bilanzierung mit dem Revisor der Gesellschaft und allenfalls dem kantonalen Steueramt absprechen.
In der Schweiz müssen Aktiengesellschaften bei drohender Überschuldung (OR Art. 725a) oder Kapitalverlust (OR Art. 725) sofort Massnahmen ergreifen. Wenn ein SAFE als Fremdkapital bilanziert wird, erhöht es die Fremdkapitalquote der Gesellschaft. Bei unzureichender Liquiditätslage kann dies die Überschuldungsprüfung nach OR Art. 725a beeinflussen. Der Verwaltungsrat muss die SAFE-Verpflichtungen in der Überschuldungsrechnung berücksichtigen — falls die Verbindlichkeiten (inkl. SAFEs) das Aktivvermögen übersteigen, muss der Richter benachrichtigt werden. Ein Rangrücktritt des SAFE-Investors (ähnlich wie bei nachrangigen Darlehen) kann die Überschuldungsprüfung positiv beeinflussen: Der Investor erklärt sich bereit, seine Forderung hinter alle anderen Gläubiger zurückzustellen, was die bilanziell massgebenden Verbindlichkeiten reduziert.
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