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Heimarbeitsvertrag Deutschland (Heimarbeit / Heimarbeiter)

Heimarbeitsvertrag Deutschland (HAG)

HEIMARBEITSVERTRAG

gemäß Heimarbeitsgesetz (HAG) §2 i.V.m. §611a BGB und Nachweisgesetz (NachwG)

§ 1 VERTRAGSPARTEIEN

Auftraggeber / Arbeitgeber:

Firma / Name: [Auftraggeber Name]

Handelsregisternummer: [Auftraggeber Registration]

Anschrift: [Auftraggeber Address]

Vertreten durch: [Auftraggeber Representative]

Zuständige Berufsgenossenschaft (Unfallversicherung): [Berufsgenossenschaft]

Heimarbeiter/in:

Name: [Heimarbeiter Name]

Wohnanschrift (= Arbeitsort): [Heimarbeiter Address]

Steuer-Identifikationsnummer: [Heimarbeiter Steuer I D]

Sozialversicherungsnummer: [Heimarbeiter S V Nummer]

Rechtlicher Status: [Status Klaerung]

§ 2 HEIMARBEITSTÄTIGKEIT (HAG §2)

Der/die Heimarbeiter/in erbringt folgende Tätigkeit in Heimarbeit gemäß §2 Heimarbeitsgesetz (HAG):

[Heimarbeit Taetigkeit]

Der/die Heimarbeiter/in ist hinsichtlich des Arbeitsergebnisses weisungsgebunden, bestimmt jedoch Arbeitszeit und Arbeitseinteilung selbst. Die Einbeziehung von Familienangehörigen ist nach §2 Abs. 2 HAG gestattet.

§ 3 VERGÜTUNG (HAG §17)

Art der Vergütung: [Entgelt Art]

Vergütungshöhe: [Entgelt Hoehe]

Zahlungsrhythmus: [Zahlungszyklus]

Die Vergütung entspricht mindestens den Mindestentgeltsätzen nach §11 HAG oder dem Mindestlohn nach MiLoG §1 (12,82 Euro/Stunde, Stand Januar 2025), soweit anwendbar.

§ 4 MATERIALIEN UND BETRIEBSMITTEL

Bereitstellung: [Material Bereitstellung]

Dem/der Heimarbeiter/in zur Verfügung gestellte Materialien sind nach Abschluss der Arbeiten in sachgemäßem Zustand zurückzugeben.

§ 5 URLAUB (HAG §18)

Urlaubsanspruch: [Urlaubs Anspruch]

Das Urlaubsentgelt berechnet sich nach dem Durchschnittsverdienst der letzten dreizehn Wochen vor Urlaubsbeginn (§11 Abs. 1 BUrlG). Nicht genommener Urlaub wird bei Beendigung des Heimarbeitsverhältnisses in Geld ausgezahlt (§7 Abs. 4 BUrlG).

§ 6 ERKRANKUNG (HAG §19)

Nach vierwöchiger ununterbrochener Heimarbeit hat der/die Heimarbeiter/in im Krankheitsfall Anspruch auf Entgeltfortzahlung gemäß §19 HAG i.V.m. Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG §3) für bis zu sechs Wochen pro Erkrankung. Krankheit ist unverzüglich anzuzeigen.

§ 7 KÜNDIGUNG (HAG §29)

Kündigungsfrist: [Kuendigungs Frist]

Die Kündigung bedarf der Schriftform. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund (§626 BGB) bleibt unberührt.

§ 8 UNFALLVERSICHERUNG (SGB VII §2 Abs. 1 Nr. 1)

Der/die Heimarbeiter/in ist kraft Gesetzes bei der Berufsgenossenschaft [Berufsgenossenschaft] unfallversichert. Den Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung trägt allein der Auftraggeber. Arbeitsunfälle in der Wohnung im Zusammenhang mit der Heimarbeit sind versichert und unverzüglich dem Auftraggeber zu melden.

§ 9 DATENSCHUTZ

Datenverarbeitung gemäß DSGVO und §26 BDSG im Rahmen des Heimarbeitsverhältnisses. Rechte nach Art. 15–21 DSGVO bestehen. Heimarbeitsbezogene Daten werden ausschließlich zur Abwicklung der Heimarbeit verarbeitet.

UNTERSCHRIFTEN

[Contract City], den [Contract Date]

Auftraggeber / Arbeitgeber: [Auftraggeber Name]

Vertreten durch: [Auftraggeber Representative]

Unterschrift: _________________________ Datum: _________________________

Heimarbeiter/in: [Heimarbeiter Name]

Unterschrift: _________________________ Datum: _________________________

Der/die Heimarbeiter/in bestätigt den Empfang einer Ausfertigung dieses Heimarbeitsvertrags.

Auftraggeber / Arbeitgeber

________________

Signature

Heimarbeiter/in

________________

Signature

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist Heimarbeitsvertrag Deutschland (Heimarbeit / Heimarbeiter)?

Das Heimarbeitsgesetz (HAG) gewährt Heimarbeitern in Deutschland einen Sonderstatus zwischen Arbeitnehmer und Selbstständigem: Sie sind wirtschaftlich abhängig, aber organisatorisch selbstständig — sie bestimmen Arbeitszeit und Arbeitsort selbst, schulden aber ein Arbeitsergebnis. Das HAG gewährt ihnen deshalb umfassenden sozialen Schutz: §17 HAG regelt die Entgeltzahlung, §18 HAG den Urlaubsanspruch, §19 HAG den Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, und §29 HAG den Kündigungsschutz. Die Heimarbeitsschutzgesetze (§§1–30 HAG) sind zwingend und können nicht zum Nachteil des Heimarbeiters abbedungen werden.

Im modernen Arbeitsleben ist die Heimarbeit nach HAG von der neueren Form der Telearbeit (mobiles Arbeiten, Homeoffice) zu unterscheiden. Telearbeit ist ein Arbeitsverhältnis nach BGB §611a, bei dem ein regulär beschäftigter Arbeitnehmer seine Arbeit zeitweise oder vollständig im häuslichen Umfeld erbringt — dabei gelten die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV §2 Abs. 7) und das normale Arbeitsrecht mit Direktionsrecht des Arbeitgebers. Heimarbeit nach HAG hingegen ist eine Beschäftigung mit erheblich größerer Autonomie: Der Heimarbeiter entscheidet selbst über Arbeitszeit, Arbeitseinteilung und den Einsatz von Familienangehörigen (§2 Abs. 2 HAG).

Nachweisgesetz (NachwG §2, Reform 2022): Arbeitgeber müssen Heimarbeitern spätestens am ersten Arbeitstag (bzw. bei Beauftragung) alle wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich mitteilen. Dazu gehören Art der Tätigkeit, Entgelt und Entgeltzahlungsweise, Urlaubsanspruch und Kündigungsfristen. Bei Verstößen drohen Bußgelder nach §4 NachwG bis zu 2.000 Euro je Verstoß. Für das Entgelt von Heimarbeitern gilt das Mindestlohngesetz (MiLoG §1) nur bedingt: Das BAG (BAG 5 AZR 161/15) hat klargestellt, dass MiLoG auf Heimarbeiter nach HAG Anwendung findet, wenn diese als Arbeitnehmer im Sinne des §611a BGB anzusehen sind. Für arbeitnehmerähnliche Heimarbeiter gelten die im Tarifvertrag oder nach HAG §11 festgesetzten Mindeststückentgelte.

Wann brauchen Sie Heimarbeitsvertrag Deutschland (Heimarbeit / Heimarbeiter)?

Ein Heimarbeitsvertrag nach HAG in Deutschland wird in einer Reihe von Beschäftigungssituationen benötigt, in denen Arbeit ortsunabhängig zu Hause erledigt wird.

Textilverarbeitung, Näharbeiten und Handarbeiten: Die traditionellen Formen der Heimarbeit in Deutschland sind Näharbeiten, Strickarbeiten, Verpackungsarbeiten und ähnliche manuelle Tätigkeiten. Heimarbeiter nehmen Materialien vom Auftraggeber, fertigen die Produkte in ihrer Wohnung und geben sie ab. Das HAG wurde ursprünglich für diese Beschäftigungsform geschaffen, die heute noch in einigen Branchen vorkommt.

Moderne Heimarbeit in der IT und Medienbranche: Datenerfassung, Texterstellung, Lektoratsarbeiten, Grafikdesign und Übersetzungsarbeiten werden häufig als Heimarbeit vergeben. Auftraggeber beauftragen Heimarbeiter stücklohnweise — pro Text, pro Datensatz, pro Seite. Die Abgrenzung zu Freelancern (Selbstständigen) erfolgt nach den Kriterien des HAG §2: Heimarbeiter arbeiten für einen oder mehrere Auftraggeber, sind aber wirtschaftlich abhängig von einem oder wenigen Hauptauftraggebern.

Verpackungs- und Montagearbeiten: Kleinunternehmen vergeben gelegentlich Montagetätigkeiten an Heimarbeiter — etwa das Zusammenstellen von Werbematerial, Sortieren von Kleinstteilen oder Etikettieren. Diese Tätigkeiten fallen unter den Anwendungsbereich des HAG, sofern der Heimarbeiter in der eigenen Wohnung und für eigene Rechnung arbeitet, aber von einem Hauptauftraggeber abhängig ist.

Abgrenzung zur Telearbeit (Homeoffice): Wenn ein regulär beschäftigter Arbeitnehmer (BGB §611a) im Homeoffice arbeitet, handelt es sich nicht um Heimarbeit nach HAG, sondern um mobile Arbeit nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV §2 Abs. 7). Für Telearbeit gilt das normale Arbeitsrecht — Direktionsrecht des Arbeitgebers, Arbeitszeitgesetz, Mitbestimmung des Betriebsrats nach §87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG.

Heimarbeit mit Beschäftigung von Familienangehörigen (§2 Abs. 2 HAG): Eine Besonderheit der Heimarbeit nach HAG ist das Recht, Familienangehörige in die Arbeit einzubeziehen. Ehegatte, eingetragene Lebenspartner und Kinder dürfen unentgeltlich mithelfen — dies ist ausdrücklich im HAG vorgesehen und unterscheidet Heimarbeit von regulärer Beschäftigung.

Was gehört in Ihr Heimarbeitsvertrag Deutschland (Heimarbeit / Heimarbeiter)?

Ein Heimarbeitsvertrag in Deutschland nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG) muss die spezifischen Anforderungen des HAG und des NachwG erfüllen.

Heimarbeiter-Status nach HAG §2: Der Vertrag muss klarstellen, dass eine Heimarbeit im Sinne des §2 HAG vorliegt — d.h. Arbeit in der eigenen Wohnung oder einer selbst gewählten Arbeitsstätte gegen Entgelt, mit Weisungsgebundenheit hinsichtlich des Arbeitsergebnisses, aber Autonomie bezüglich Arbeitszeit und -einteilung. Der Unterschied zu Telearbeit (Homeoffice eines Arbeitnehmers nach §87 BetrVG) muss klar sein.

Entgelt nach HAG §17: Das Entgelt kann als Stücklohn, Zeitlohn oder Akkordzuschlag vereinbart werden. HAG §17 verlangt, dass das Gesamtentgelt mindestens den Mindestentgeltsätzen entspricht, die nach §11 HAG durch eine Heimarbeitsausschuss-Festsetzung oder einen Tarifvertrag gelten. Bei fehlender Festsetzung greift das Mindestlohngesetz (MiLoG §1: 12,82 Euro/Stunde) für Heimarbeiter, die als Arbeitnehmer nach BGB §611a anzusehen sind.

Urlaubsanspruch nach HAG §18 und BUrlG: Heimarbeiter haben nach HAG §18 Anspruch auf bezahlten Urlaub. Bei einer Vollzeit-Äquivalenz gilt der Mindesturlaubsanspruch nach BUrlG §3 (20 Arbeitstage/Jahr bei 5-Tage-Woche). Für Stücklohnarbeiter berechnet sich der Urlaubsentgelt nach dem Durchschnittsverdienst der letzten dreizehn Wochen (§11 BUrlG).

Krankheit nach HAG §19 und EntgFG: Heimarbeiter haben nach §19 HAG i.V.m. dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG §3) Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für bis zu sechs Wochen nach vierwöchiger Beschäftigung.

Sicherheitsanforderungen nach HAG §24: Arbeitgeber dürfen Heimarbeit nur für Tätigkeiten vergeben, die die Gesundheit der Heimarbeiter nicht gefährden. Das Heimarbeitsschutzgesetz (§24 HAG) und die ArbStättV gelten für den häuslichen Arbeitsbereich — auch wenn der Heimarbeiter die Räume selbst bereitstellt.

Forms-legal.com bietet dieses Muster des Heimarbeitsvertrags kostenlos zum Download an. Verwandte Dokumente sind der unbefristete Arbeitsvertrag für reguläre Vollzeitbeschäftigung nach BGB §611a sowie der Teilzeitarbeitsvertrag nach TzBfG §8 für Teilzeitbeschäftigte.

Nachweisgesetz NachwG §2: Vollständige Pflichtangaben spätestens am ersten Arbeitstag — Tätigkeit, Entgelt, Urlaubsanspruch, Kündigungsfristen, Art der Beschäftigung (Heimarbeit nach HAG). Bußgeld bei Verstoß bis 2.000 Euro (§4 NachwG).

Unfallversicherung nach §2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII: Heimarbeiter sind kraft Gesetzes in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Zuständig ist die Berufsgenossenschaft der Branche des Auftraggebers. Arbeitsunfälle in der Wohnung — soweit sie im Zusammenhang mit der Heimarbeit stehen — sind versichert.

So füllen Sie Ihr Heimarbeitsvertrag Deutschland (Heimarbeit / Heimarbeiter) aus

Das Ausfüllen des Heimarbeitsvertrags erfordert die Abgrenzung von Heimarbeit (HAG) und Telearbeit (Homeoffice) sowie die Anwendung der HAG-spezifischen Regelungen.

Erster Schritt — Status klären: Stellen Sie fest, ob es sich um Heimarbeit nach HAG §2 oder um Telearbeit (Homeoffice, §87 BetrVG) handelt. Entscheidend: Hat der Arbeitnehmer ein festes Direktionsrecht des Arbeitgebers hinsichtlich Arbeitszeit und -ort (Telearbeit), oder arbeitet er autonom mit Weisungsgebundenheit nur hinsichtlich des Arbeitsergebnisses (Heimarbeit nach HAG)?

Zweiter Schritt — Auftraggeber-/Arbeitgeberdaten: Vollständige Firma (laut Handelsregister beim Amtsgericht), Handelsregisternummer, Anschrift und vertretungsberechtigter Geschäftsführer des Auftraggebers/Arbeitgebers.

Dritter Schritt — Heimarbeiterdaten: Name, Anschrift (zugleich Arbeitsort), Steuer-Identifikationsnummer (11-stellige IdNr vom Bundeszentralamt für Steuern, BZSt) und Sozialversicherungsnummer (Deutsche Rentenversicherung). Prüfen Sie, ob der Heimarbeiter pflichtversichert (Sozialversicherung) oder als arbeitnehmerähnliche Person behandelt wird.

Vierter Schritt — Tätigkeits- und Entgeltvereinbarung: Beschreiben Sie die Heimarbeitstätigkeit konkret (Art des Arbeitsergebnisses, z.B. »Dateneingabe von Bestellungen in das ERP-System«). Legen Sie das Entgelt fest: Als Stücklohn (pro Einheit), Zeitlohn (pro Stunde) oder Akkordlohn. Mindeststücklohn nach HAG §11 oder Mindestlohn nach MiLoG §1 (12,82 Euro/Stunde) beachten.

Fünfter Schritt — Materialzurverfügungstellung und Abnahme: Klären Sie, wer Materialien, Werkzeuge und Betriebsmittel bereitstellt. Bei Heimarbeit nach HAG stellt üblicherweise der Auftraggeber die Materialien. Art und Zeitpunkt der Abnahme des Arbeitsergebnisses festlegen.

Sechster Schritt — Urlaub und Krankheit: Urlaubsanspruch nach HAG §18 und BUrlG angeben. Urlaubsentgelt berechnet sich nach dem Durchschnittsverdienst der letzten dreizehn Wochen (§11 BUrlG). Entgeltfortzahlung bei Krankheit nach §19 HAG i.V.m. EntgFG §3 nach vier Wochen Beschäftigung.

Siebter Schritt — Kündigung nach HAG §29: Kündigungsfristen des §29 HAG beachten: Nach einer Beschäftigung bis zu einem Jahr: 14 Tage; nach mehr als einem Jahr: vier Wochen. Kündigung muss schriftlich erfolgen.

Häufige Fehler bei Ihrem Heimarbeitsvertrag Deutschland (Heimarbeit / Heimarbeiter)

Fehler beim Heimarbeitsvertrag in Deutschland betreffen häufig die Abgrenzung von Heimarbeit und Telearbeit, die HAG-Regelungen und die Sozialversicherung.

Verwechslung Heimarbeit (HAG) und Telearbeit (Homeoffice): Wer einen regulären Arbeitnehmer im Homeoffice beschäftigt und einen HAG-Heimarbeitsvertrag abschließt, wählt die falsche Rechtsform. Telearbeit (Homeoffice) erfordert keinen HAG-Heimarbeitsvertrag; maßgeblich ist die ArbStättV und das BetrVG §87. Falsche Einstufung kann zu HAG-Schutzansprüchen führen, die teurer sind als normales Arbeitsrecht.

Mindestentgeltsätze nach HAG §11 nicht eingehalten: In Branchen mit Heimarbeitsausschuss-Beschlüssen gelten branchenspezifische Mindeststücklöhne. Arbeitgeber, die diese nicht kennen und unterschreiten, müssen Nachzahlungen leisten — rückwirkend für bis zu vier Jahre.

Fehlendes Urlaubsentgelt: Der Urlaubsentgelt für Heimarbeiter berechnet sich nach dem Durchschnittsverdienst der letzten dreizehn Wochen (§11 Abs. 1 BUrlG), nicht nach einem festen Monatssatz. Viele Arbeitgeber zahlen pauschal — wenn dies den Durchschnittsverdienst unterschreitet, entstehen Nachzahlungsansprüche.

Kündigungsschutz nach HAG §29 missachtet: Heimarbeiter haben nach §29 HAG eigenständige Kündigungsfristen: 14 Tage bei Beschäftigung bis zu einem Jahr, vier Wochen danach. Kündigung muss schriftlich erfolgen. Fristlose Kündigung nur aus wichtigem Grund (§626 BGB analog). Missachtung führt zu Schadensersatzansprüchen.

Nicht-Anmeldung zur Unfallversicherung: Arbeitgeber müssen Heimarbeiter bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden — das SGB VII §2 Abs. 1 Nr. 1 ordnet Unfallversicherungspflicht kraft Gesetzes an. Fehlende Anmeldung führt zu Bußgeldern und rückwirkender Beitragspflicht.

Fehler bei Abgrenzung zu Selbstständigen: Heimarbeiter nach HAG sind keine Selbstständigen, auch wenn sie formal mehrere Auftraggeber haben. Falsche Einstufung als Selbstständige führt zu Scheinselbstständigkeit (§7 SGB IV) — mit rückwirkender Sozialversicherungspflicht für bis zu vier Jahre (Deutsche Rentenversicherung Clearingstelle).

Quellen und Zitate

Gesetzliche Zitate verlinken auf offizielle Regierungsquellen.

  1. §611a BGBDE official
  2. §626 BGBDE official
  3. §4 NachwGDE official
  4. §11 BUrlGDE official
  5. §7 SGB IVDE official

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Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

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