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Befristeter Arbeitsvertrag Deutschland

Befristeter Arbeitsvertrag Deutschland

BEFRISTETER ARBEITSVERTRAG

gemäß §14 TzBfG i.V.m. §611a BGB und Nachweisgesetz (NachwG)

§ 1 VERTRAGSPARTEIEN

Arbeitgeber:

Firma / Name: [Employer Name]

Handelsregisternummer: [Employer Registration]

Anschrift: [Employer Address]

Vertreten durch: [Employer Representative]

Arbeitnehmer/in:

Name: [Employee Name]

Anschrift: [Employee Address]

Steuer-Identifikationsnummer (IdNr): [Employee Steuer I D]

Sozialversicherungsnummer: [Employee S V Nummer]

Zwischen den vorgenannten Parteien wird folgender befristeter Arbeitsvertrag geschlossen:

§ 2 TÄTIGKEIT UND ARBEITSORT

Der/die Arbeitnehmer/in wird als [Job Title] eingestellt.

Tätigkeitsbeschreibung: [Job Description]

Arbeitsort: [Work Location]

Das Direktionsrecht des Arbeitgebers nach §106 GewO bleibt unberührt.

§ 3 BEFRISTUNG

Das Arbeitsverhältnis beginnt am [Start Date] und ist befristet bis zum [End Date].

Art der Befristung: [Befristungs Art]

Befristungsgrund: [Befristungs Grund Detail]

Das Arbeitsverhältnis endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Befristungsdauer, ohne dass es einer Kündigung bedarf (§15 Abs. 1 TzBfG).

§ 4 VERGÜTUNG

Der/die Arbeitnehmer/in erhält ein Bruttomonatsgehalt in Höhe von [Gross Salary].

Die Vergütung entspricht mindestens dem gesetzlichen Mindestlohn nach MiLoG §1 (12,82 Euro/Stunde ab 1. Januar 2025). Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge werden einbehalten und abgeführt.

§ 5 ARBEITSZEIT

Die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit beträgt [Weekly Hours] (ohne Pausen). Die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG §3) sind einzuhalten.

§ 6 URLAUB

Der/die Arbeitnehmer/in hat Anspruch auf [Vacation Days] bezahlten Urlaub pro Kalenderjahr gemäß BUrlG. Der anteilige Urlaubsanspruch für unterjährig eintretende oder ausscheidende Arbeitnehmer berechnet sich nach §5 BUrlG.

§ 7 KÜNDIGUNG

Ordentliches Kündigungsrecht: [Kuendigungsrecht]

Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund nach §626 BGB bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf stets der Schriftform nach §623 BGB.

§ 8 KRANKHEIT UND ARBEITSUNFÄHIGKEIT

Im Krankheitsfall ist der Arbeitgeber unverzüglich zu benachrichtigen. Ab dem vierten Krankheitstag ist eine ärztliche Bescheinigung (AU) vorzulegen. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht nach §3 EntgFG nach vierwöchiger Beschäftigung für bis zu sechs Wochen.

§ 9 DATENSCHUTZ

Der Arbeitgeber verarbeitet personenbezogene Daten des Arbeitnehmers im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses gemäß DSGVO und §26 BDSG. Der/die Arbeitnehmer/in wird auf die Rechte nach Art. 15–21 DSGVO hingewiesen.

§ 10 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform (§126 BGB). Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit des übrigen Vertrags unberührt (salvatorische Klausel).

UNTERSCHRIFTEN

[Contract City], den [Contract Date]

WICHTIGER HINWEIS: Die Befristungsabrede ist nur wirksam, wenn beide Parteien den Vertrag VOR dem ersten Arbeitstag eigenhändig unterzeichnen (§14 Abs. 4 TzBfG).

Arbeitgeber: [Employer Name]

Vertreten durch: [Employer Representative]

Unterschrift: _________________________ Datum: _________________________

Arbeitnehmer/in: [Employee Name]

Unterschrift: _________________________ Datum: _________________________

Der/die Arbeitnehmer/in bestätigt den Empfang einer Ausfertigung dieses Vertrages.

Arbeitgeber / Vertretungsberechtigter

________________

Signature

Arbeitnehmer/in

________________

Signature

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist Befristeter Arbeitsvertrag Deutschland?

Das TzBfG unterscheidet zwei grundlegende Formen der Befristung: die Sachgrundbefristung nach §14 Abs. 1 TzBfG und die sachgrundlose Befristung nach §14 Abs. 2 TzBfG. Bei der Sachgrundbefristung bedarf die Befristung eines rechtlich anerkannten sachlichen Grundes — etwa vorübergehender Bedarf (§14 Abs. 1 Nr. 1 TzBfG), Elternzeitvertretung (§14 Abs. 1 Nr. 3 TzBfG), Berufsausbildung oder Studium (§14 Abs. 1 Nr. 6 TzBfG) oder gerichtlicher Vergleich (§14 Abs. 1 Nr. 8 TzBfG). Die sachgrundlose Befristung erlaubt eine Befristung ohne inhaltliche Begründung, ist jedoch auf maximal zwei Jahre begrenzt und kann innerhalb dieses Zeitraums höchstens dreimal verlängert werden (§14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG).

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat in seiner umfangreichen Rechtsprechung zu befristeten Arbeitsverträgen — insbesondere in den Entscheidungen BAG 7 AZR 716/12 und BAG 7 AZR 312/20 — klargestellt, dass das Vorbeschäftigungsverbot nach §14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG eine sachgrundlose Befristung ausschließt, wenn zwischen demselben Arbeitgeber und Arbeitnehmer bereits zuvor ein Arbeitsverhältnis bestanden hat. Ausnahmen gelten lediglich bei sehr langen Zeiträumen zwischen den Beschäftigungen (BAG-Entscheidung aus 2019: drei Jahre als Mindestabstand). Dieses Vorbeschäftigungsverbot ist in der Praxis eine häufige Fehlerquelle für Arbeitgeber und macht die Rechtmäßigkeit des befristeten Arbeitsvertrags zur ernsthaften Prüfpflicht.

Seit der Reform des Nachweisgesetzes (NachwG) im Jahr 2022 gelten für den befristeten Arbeitsvertrag dieselben Nachweispflichten wie für den unbefristeten Vertrag: Arbeitgeber müssen spätestens am ersten Arbeitstag alle 22 Pflichtbestandteile des §2 Abs. 1 NachwG schriftlich aushändigen. Besonders wichtig beim befristeten Vertrag ist dabei die Angabe der Befristungsdauer und des Befristungsgrundes. Bei Verstoß gegen das NachwG drohen Bußgelder bis zu 2.000 Euro je Verstoß (§4 NachwG). Die Befristungsabrede selbst bedarf nach §14 Abs. 4 TzBfG zwingend der Schriftform und muss vor Arbeitsaufnahme unterzeichnet sein — eine nachträgliche schriftliche Bestätigung ist nicht ausreichend und führt zur Unwirksamkeit der Befristung.

Arbeitsrechtlich stehen befristet Beschäftigte grundsätzlich unter demselben Schutz wie unbefristete Arbeitnehmer: Das Diskriminierungsverbot des §4 Abs. 2 TzBfG verbietet eine schlechtere Behandlung allein wegen der Befristung. Mindestlohn nach MiLoG §1 (12,82 Euro/Stunde ab 2025), Urlaubsanspruch nach BUrlG §3 und Entgeltfortzahlung bei Krankheit nach EntgFG §3 gelten uneingeschränkt. Das Landesarbeitsgericht (LAG) und die erstinstanzlichen Arbeitsgerichte (ArbG) bundesweit haben in zahlreichen Entscheidungen die Gleichbehandlungspflicht bekräftigt. Befristet Beschäftigte haben nach §9 TzBfG Anspruch auf bevorzugte Berücksichtigung bei der Besetzung freier unbefristeter Stellen, wenn die Stelle für sie geeignet ist.

Wann brauchen Sie Befristeter Arbeitsvertrag Deutschland?

Ein befristeter Arbeitsvertrag in Deutschland wird in einer Vielzahl von Situationen benötigt, in denen Arbeitgeber einen temporären Personalbedarf haben und diesen rechtssicher absichern müssen.

Elternzeitvertretung und Krankheitsvertretung: Der häufigste Sachgrund für eine Befristung nach §14 Abs. 1 Nr. 3 TzBfG ist die Vertretung eines anderen Arbeitnehmers. Muss ein Unternehmen eine Arbeitnehmerin ersetzen, die sich in Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) befindet oder langzeitkrank ist, rechtfertigt dies eine Sachgrundbefristung. Entscheidend ist, dass der Vertretungsbedarf klar erkennbar und im Vertrag oder in den Umständen erkennbar ist — das BAG (BAG 7 AZR 153/17) verlangt einen mittelbaren Kausal- und Zurechnungszusammenhang.

Vorübergehender Arbeitsbedarf nach §14 Abs. 1 Nr. 1 TzBfG: Wenn ein Unternehmen einen erhöhten Bedarf an Arbeitskräften hat, der nach der Einschätzung des Arbeitgebers in absehbarer Zeit enden wird — etwa wegen eines Großauftrags, eines befristeten Bauprojekts oder saisonaler Schwankungen im Handel — ist eine Sachgrundbefristung zulässig. Das BAG (BAG 7 AZR 372/09) verlangt eine Prognose, die auf konkreten Umständen beruht und bei Vertragsschluss die Erwartung des Wegfalls des Bedarfs rechtfertigt.

Sachgrundlose Befristung bei Neueinstellung: Unternehmen, die einen neuen Mitarbeiter erstmals einstellen, können diesen ohne Angabe eines Grundes befristet beschäftigen — bis zu zwei Jahre, mit bis zu drei Verlängerungen innerhalb dieses Rahmens (§14 Abs. 2 TzBfG). Diese Möglichkeit endet jedoch beim Vorbeschäftigungsverbot nach §14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG: War der Arbeitnehmer bereits früher beim selben Arbeitgeber beschäftigt, ist sachgrundlose Befristung unzulässig.

Projektbefristung nach §14 Abs. 1 Nr. 1 TzBfG: Bei zeitlich klar abgrenzbaren Projekten — IT-Implementierungen, Beratungsaufträgen, Forschungsprojekten — kann eine Sachgrundbefristung für die Projektlaufzeit vereinbart werden. Wichtig ist, dass das Projekt tatsächlich abgrenzbar ist und nicht zum Dauerzustand wird, was das BAG als Missbräuchlichkeit wertet.

Berufsausbildung und Qualifizierung nach §14 Abs. 1 Nr. 5 TzBfG: Arbeitgeber, die Auszubildende nach Abschluss der Ausbildung als Berufseinsteiger beschäftigen wollen, ohne die unbefristete Weiterbeschäftigung sofort zu garantieren, können eine befristete Weiterbeschäftigung vereinbaren. Gleiches gilt für Weiterbildungsmaßnahmen, die eine Befristung sachlich begründen.

Befristung bei Rentnern nach §14 Abs. 3 TzBfG: Arbeitnehmer, die das 52. Lebensjahr vollendet haben und vor der Einstellung mindestens vier Monate beschäftigungslos gewesen sind, können nach §14 Abs. 3 TzBfG für bis zu fünf Jahre befristet beschäftigt werden — diese Sonderregelung erleichtert die Wiedereingliederung älterer Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt.

Was gehört in Ihr Befristeter Arbeitsvertrag Deutschland?

Ein rechtsgültiger befristeter Arbeitsvertrag in Deutschland muss alle gesetzlich vorgeschriebenen Bestandteile enthalten, um sowohl die Anforderungen des TzBfG als auch des NachwG zu erfüllen.

Befristungsabrede (§14 Abs. 4 TzBfG): Der entscheidende und häufig fehlerhaft umgesetzte Bestandteil ist die schriftliche Befristungsabrede. Die Befristung muss vor Arbeitsaufnahme schriftlich vereinbart und von beiden Parteien eigenhändig unterzeichnet sein. Eine elektronische Signatur genügt nicht. Das genaue Enddatum oder die Beschreibung des befristeten Zwecks muss aus dem Vertrag klar hervorgehen. Bei Zweckbefristungen (§15 Abs. 2 TzBfG) endet das Arbeitsverhältnis mit Erreichen des Zwecks, frühestens jedoch nach Ablauf einer Ankündigungsfrist von zwei Wochen.

Sachgrund oder sachgrundlose Befristung: Der Vertrag sollte klarstellen, ob eine Sachgrundbefristung nach §14 Abs. 1 TzBfG oder eine sachgrundlose Befristung nach §14 Abs. 2 TzBfG vorliegt. Bei Sachgrundbefristung ist der konkrete Sachgrund — Vertretung, vorübergehender Bedarf, Erprobung nach §14 Abs. 1 Nr. 5 TzBfG — im Vertrag zu benennen. Bei sachgrundloser Befristung ist keine inhaltliche Begründung erforderlich, aber Vorbeschäftigung muss ausgeschlossen sein.

Vertragsparteien nach NachwG §2: Name und Anschrift des Arbeitgebers (Firma, Handelsregisternummer beim Amtsgericht) sowie Name, Anschrift, Steuer-ID (11-stellige IdNr vom Bundeszentralamt für Steuern, BZSt) und Sozialversicherungsnummer (Deutsche Rentenversicherung) des Arbeitnehmers sind Pflichtangaben.

Tätigkeit, Arbeitsort und Vergütung: Tätigkeitsbeschreibung nach §2 Abs. 1 Nr. 5 NachwG, Arbeitsort, Bruttomonatsvergütung mindestens auf Mindestlohnniveau (MiLoG §1: 12,82 Euro/Stunde ab Januar 2025), Zahlungstermin und Zahlungsweg sind vollständig anzugeben. Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld sind ebenfalls aufzunehmen, sofern vereinbart.

Arbeitszeit nach ArbZG und BUrlG: Die vereinbarte Wochenarbeitszeit (§2 Abs. 1 Nr. 6 NachwG), Urlaub (mindestens 20 Werktage bei Fünftagewoche nach BUrlG §3) und Kündigungsfristen sind anzugeben. Bei befristeten Verträgen ohne ordentliches Kündigungsrecht (§15 Abs. 3 TzBfG) muss dies ausdrücklich vereinbart sein, da sonst ordentliche Kündigung nach §622 BGB möglich ist.

Sozialversicherung und Datenschutz: Befristet Beschäftigte unterliegen der vollen Sozialversicherungspflicht (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung), sofern das Entgelt die Geringfügigkeitsgrenze (556 Euro/Monat ab 2025 nach SGB IV §8) übersteigt. Datenschutzhinweise nach §26 BDSG und DSGVO Art. 13 sind aufzunehmen.

Muster-Download über forms-legal.com: Auf forms-legal.com steht eine vollständige Vorlage des befristeten Arbeitsvertrags als Download-Formular bereit, das alle NachwG-Pflichtangaben und TzBfG-Anforderungen berücksichtigt. Verwandte Dokumente umfassen den unbefristeten Arbeitsvertrag für dauerhafte Beschäftigung sowie den Teilzeitarbeitsvertrag nach TzBfG §8 für reduzierte Arbeitszeiten.

Betriebsrat und Mitbestimmung (§102 BetrVG): Auch vor dem Ablauf eines befristeten Arbeitsvertrags, wenn der Arbeitgeber eine außerordentliche Kündigung oder eine Nichtverlängerungsmitteilung ausspricht, ist der Betriebsrat nach §102 BetrVG anzuhören. Bei Fragen der Verlängerung befristeter Verträge haben Betriebsräte in größeren Unternehmen Mitbestimmungsrechte nach §99 BetrVG (Zustimmung zu personellen Einzelmaßnahmen).

So füllen Sie Ihr Befristeter Arbeitsvertrag Deutschland aus

Das Ausfüllen des befristeten Arbeitsvertrags in Deutschland erfordert besondere Sorgfalt, da Fehler bei der Befristungsabrede zur Unwirksamkeit der Befristung und damit zur Begründung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses führen können.

Erster Schritt — Arbeitgeberdaten: Tragen Sie die vollständige Firma oder den vollständigen Namen des Arbeitgebers ein, wie im Handelsregister beim zuständigen Amtsgericht eingetragen, inklusive Handelsregisternummer (z.B. HRB 12345, AG München) und vertretungsberechtigtem Geschäftsführer.

Zweiter Schritt — Arbeitnehmerdaten: Vollständiger Name, Anschrift, die 11-stellige Steuer-Identifikationsnummer (IdNr) des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) sowie die Sozialversicherungsnummer der Deutschen Rentenversicherung sind zu erfassen. Bei Ersttätigkeit in Deutschland kann die Sozialversicherungsnummer auch nachgereicht werden.

Dritter Schritt — Befristungsabrede: Dieser Schritt ist der rechtlich kritischste. Wählen Sie klar zwischen Sachgrundbefristung (§14 Abs. 1 TzBfG) oder sachgrundloser Befristung (§14 Abs. 2 TzBfG). Bei Sachgrundbefristung benennen Sie den konkreten Sachgrund ausdrücklich — z.B. »Vertretung der Arbeitnehmerin Müller während Elternzeit gem. §14 Abs. 1 Nr. 3 TzBfG« oder »Vorübergehender Arbeitsbedarf Projekt XY gem. §14 Abs. 1 Nr. 1 TzBfG«. Tragen Sie das exakte Enddatum im Format DD.MM.YYYY oder die Zweckbeschreibung bei Zweckbefristung ein.

Vierter Schritt — Vergütung: Bruttomonatsgehalt in Euro (Format: 3.200,00 Euro) eintragen. Prüfen Sie, ob das Gehalt nicht unter dem Mindestlohn von 12,82 Euro/Stunde nach MiLoG §1 liegt: Bei 40 Wochenstunden Mindestschwelle ca. 2.221 Euro brutto/Monat.

Fünfter Schritt — Arbeitszeit: Wöchentliche Stundenzahl (z.B. 40 Stunden), Arbeitszeitverteilung (Montag–Freitag, 09:00–18:00 Uhr) und Urlaubsanspruch (mindestens 20 Arbeitstage bei 5-Tage-Woche nach BUrlG §3) eintragen.

Sechster Schritt — Kündigungsrecht: Entscheiden Sie, ob im befristeten Vertrag ein ordentliches Kündigungsrecht nach §622 BGB vereinbart werden soll. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist ordentliche Kündigung bei befristeten Verträgen nach §15 Abs. 3 TzBfG ausgeschlossen. Wenn Sie ein Kündigungsrecht vereinbaren, geben Sie die Frist an (mindestens 4 Wochen zum 15. oder Monatsende nach §622 Abs. 1 BGB; in der Probezeit 2 Wochen nach §622 Abs. 3 BGB).

Siebter Schritt — Unterschrift: Beide Parteien müssen den Vertrag eigenhändig unterzeichnen — und zwar vor dem ersten Arbeitstag. Eine nachträgliche Unterzeichnung führt zur Unwirksamkeit der Befristung (§14 Abs. 4 TzBfG). Der Vertrag ist in zwei Ausfertigungen zu erstellen; jede Partei erhält ein Original mit Original-Unterschrift.

Häufige Fehler bei Ihrem Befristeter Arbeitsvertrag Deutschland

Fehler beim befristeten Arbeitsvertrag in Deutschland führen regelmäßig dazu, dass die Befristung unwirksam ist und ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entsteht — mit allen damit verbundenen KSchG-Schutzrechten.

Nachträgliche Unterzeichnung der Befristungsabrede: Der häufigste und gravierendste Fehler ist die Unterzeichnung des Vertrags nach dem ersten Arbeitstag. Das TzBfG §14 Abs. 4 schreibt zwingend Schriftform vor Arbeitsaufnahme vor. Unterzeichnet der Arbeitgeber das Schriftstück erst nach dem ersten Arbeitstag, ist die Befristung unwirksam und es entsteht automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis (§16 TzBfG). Das Arbeitsgericht (ArbG) wird auf Antrag des Arbeitnehmers die Unwirksamkeit feststellen.

Verbotene Vorbeschäftigung missachtet: Wenn ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer sachgrundlos befristet, der bereits früher in einem Arbeitsverhältnis zu ihm gestanden hat (§14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG), ist die Befristung unwirksam. Das BAG hat in BAG 7 AZR 716/12 entschieden, dass auch jahrelange Unterbrechungen grundsätzlich das Vorbeschäftigungsverbot nicht aufheben — erst jüngere Entscheidungen haben eine Lockerung für sehr lange Zeiträume angedeutet.

Ungenügende Sachgrunddarlegung: Bei Sachgrundbefristungen (§14 Abs. 1 TzBfG) muss der Sachgrund konkret und individuell beschrieben sein. Formulierungen wie »vorübergehender Bedarf« ohne weitere Präzisierung sind nicht ausreichend. Das Landesarbeitsgericht (LAG) erwartet spezifische Angaben — Name der vertretenen Person, konkretes Projekt, geplante Fertigstellung.

Fehlende Befristungskontrollklage binnen drei Wochen: Arbeitnehmer, die die Unwirksamkeit der Befristung feststellen lassen wollen, müssen nach §17 TzBfG innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses Klage beim Arbeitsgericht erheben. Versäumt der Arbeitnehmer diese Frist, gilt die Befristung als wirksam.

Fehlende Gleichbehandlung bei Sonderzahlungen: Arbeitgeber, die befristet Beschäftigten kein Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld zahlen, obwohl unbefristet Beschäftigte es erhalten, verstoßen gegen §4 Abs. 2 TzBfG. Das BAG (BAG 6 AZR 272/12) verlangt Gleichbehandlung, sofern kein sachlicher Differenzierungsgrund vorliegt.

Überschreitung der Höchstbefristungsdauer bei sachgrundloser Befristung: Verlängerungen, die zusammen zwei Jahre überschreiten, oder eine vierte Verlängerung innerhalb des Zwei-Jahres-Zeitraums machen die Befristung unwirksam — das Arbeitsgericht wird auf Entfristungsklage hin die Unwirksamkeit feststellen und ein unbefristetes Verhältnis begründen.

Quellen und Zitate

Gesetzliche Zitate verlinken auf offizielle Regierungsquellen.

  1. §622 BGBDE official
  2. §626 BGBDE official
  3. §4 NachwGDE official

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Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

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