Zinshausverkauf Due Diligence Österreich
GrEStG Par. 1; MRG Par. 1-30; GBG Par. 82-93
ZINSHAUSVERKAUF DUE DILIGENCE BERICHT
DUE DILIGENCE BERICHT ZINSHAUSVERKAUF OESTERREICH gemaess Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG, BGBl Nr. 309/1987) Par. 1 Mietrechtsgesetz (MRG, BGBl Nr. 520/1981) Par. 1-30 Allgemeines Grundbuchgesetz (GBG, BGBl Nr. 39/1955) Par. 82-93 ABGB Par. 1120 (Kauf bricht nicht Miete)
Due Diligence Datum: [Due Diligence Datum]
1. OBJEKTDATEN
Adresse des Zinshauses: [Objekt Adresse] Einlagezahl (EZ): [Einlagezahl] Katastralgemeinde (KG): [Katastralgemeinde] Baujahr: [Baujahr] Gesamtflaeche Wohnungen: [Gesamtfläche] m2 Anzahl Mieteinheiten: [Anzahl Einheiten]
2. PARTEIEN
Verkäufer: [Verkäufer Name] Firmenbuchnummer Verkäufer: [Firmenbuchnummer Verkäufer] Kaeufer: [Käufer Name] Geplanter Kaufpreis: [Kaufpreis]
3. GRUNDBUCHPRUEFUNG (GBG Par. 82-93)
Eigentumsrecht B-Blatt: [Eigentumsrecht Status] C-Blatt Belastungen (Pfandrechte, Dienstbarkeiten, Reallasten): [C-Blatt Belastungen]
4. MIETRECHTLICHE PRUEFUNG (MRG Par. 1-30)
MRG-Anwendungsbereich: [MRG Anwendungsbereich] Jaehrliche Ist-Gesamtmiete (netto): [Jahresmiete Ist] Mietzins-Rückforderungsrisiko (MRG Par. 37 Abs. 4): [Mietzins Rückforderungsrisiko] Erhaltungsbedarf nach MRG Par. 3 (Schaetzbetrag): [Erhaltungsbedarf]
ABGB Par. 1120 Kauf bricht nicht Miete: Der Käufer tritt mit Einverleibung des Eigentumsrechts im Grundbuch automatisch in alle bestehenden Mietverträge ein und übernimmt alle Vermieterrechte und -pflichten.
5. STEUERLICHE PRUEFUNG
Grunderwerbsteuer GrESt (3,5 % nach GrEStG Par. 1): [GrESt Betrag] Eintragungsgebuehr Grundbuch (1,1 % nach GGG Par. 26): [Eintragungsgebühr]
Ort, Datum: ______________________
Käufer / Beauftragte Person (Due Diligence durchgeführt)
________________
Signature
Was ist Zinshausverkauf Due Diligence Österreich?
Der Zinshausverkauf Due Diligence ist ein nach Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG, BGBl Nr. 309/1987) Par. 1; Mietrechtsgesetz (MRG, BGBl Nr. 520/1981) Par. 1-30 geregeltes Rechtsdokument in Österreich.
Das MRG 1981 unterscheidet zwischen Vollanwendungsbereich und Teilanwendungsbereich. Im Vollanwendungsbereich - meiste Wohnungen in Gebäuden, die vor dem 01.01.1953 errichtet wurden, sowie in öffentlich geförderten Gebäuden (Wohnbauförderung nach WFG 1984) - gilt das strenge MRG-Mietzinsregime mit Richtwertmietzins nach MRG Par. 16 (Wien 2024: EUR 6,67/m2 netto) und Kategoriemietzins nach MRG Par. 15. Diese gesetzlichen Höchstmietzinsen schränken die erzielbaren Mieteinnahmen erheblich ein und bestimmen damit direkt die Kaufpreisfindung und Renditeerwartung. Für einen Käufer ist es daher entscheidend, vor Abschluss des Kaufvertrags genau zu wissen, welche Einheiten im Voll- und welche im Teilanwendungsbereich des MRG liegen.
Zentrale Prüfelemente der Zinshausverkauf Due Diligence sind: Grundbuch (Eigentumsverhältnisse und Belastungen gemäss Allgemeinem Grundbuchgesetz GBG, BGBl Nr. 39/1955 Par. 82-93); Mietverträge und Mietzinsanalyse (aktueller vs. zulässiger Mietzins nach MRG Par. 16); Betriebskostenabrechnungen (MRG Par. 21-24); Erhaltungszustand und Renovierungsbedarf (MRG Par. 3 Erhaltungspflichten des Vermieters); steuerliche Situation (Immobilienertragsteuer ImmoESt nach EStG 1988 Par. 30, Grunderwerbsteuer GrESt nach GrEStG Par. 1, Umsatzsteueroptionierung nach UStG 1994 Par. 6 Abs. 2); Altlasten und Umwelt (Bodenschutz nach AWG 2002, BGBl I Nr. 102/2002); baurechtliche Widmung und Bewilligung (Bauordnung für Wien LGBl. Nr. 11/1930); Denkmalschutz nach DMSG (BGBl Nr. 533/1923 i.d.g.F.). Die Due Diligence Checkliste strukturiert diesen Prüfprozess systematisch und hilft Käufer, alle wesentlichen Risiken vor Abschluss des Kaufvertrags zu identifizieren, korrekt zu bewerten und im Kaufpreis zu berücksichtigen. Der Grundsatz Kauf bricht nicht Miete nach ABGB Par. 1120 bedeutet, dass der Käufer automatisch in alle bestehenden Mietverträge eintritt und sämtliche Vermieterrechte und -pflichten übernimmt - eine vollständige Mietvertragsanalyse ist daher unverzichtbar. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in zahreichen Entscheidungen, darunter 5 Ob 82/15b und 5 Ob 215/12h, die Rechte und Pflichten beim Zinshauskauf präzisiert. Notarielle Beurkundung des Kaufvertrags (ABGB Par. 432 i.V.m. GBG Par. 71) und Eintragung im Grundbuch beim zuständigen Bezirksgericht (Grundbuchsgericht) sind Pflicht.
Wann brauchen Sie Zinshausverkauf Due Diligence Österreich?
Die Zinshausverkauf Due Diligence Checkliste in Österreich nach GrEStG Par. 1 und MRG Par. 1-30 wird in den folgenden Situationen benötigt.
Vor jeder Zinshaustransaktion in Österreich: Jeder Erwerber eines Zinshauses - ob natürliche Person, GmbH nach GmbHG (BGBl Nr. 58/1906) oder Immobilienfonds - sollte vor Unterzeichnung des Kaufvertrags eine vollständige Due Diligence durchführen. Die Due Diligence ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber kaufmännisch und rechtlich geboten. Nach dem ABGB-Grundsatz Caveat emptor haftet der Käufer für Mängel, die er bei sorgfältiger Prüfung erkennen hätte können (ABGB Par. 923 Irrtumsanfechtung nur bei arglistiger Verschweigung wesentlicher Eigenschaften). Käufer ohne Due Diligence riskieren unbekannte Grundbuchbelastungen, MRG-widrige Mietverträge, aufgestauten Sanierungsbedarf und steuerliche Überraschungen (ImmoESt, Leerstandsabgabe).
Bei Altbau-Zinshäusern mit MRG-Vollanwendung: Zinshäuser in Wien, Graz, Linz, Salzburg und anderen Bundesländern, die vor dem 01.01.1953 errichtet wurden, unterliegen dem MRG-Vollanwendungsbereich. Die prüfungsrelevante Frage ist: Wie hoch ist der aktuelle Mietzins im Vergleich zum zulässigen Richtwertmietzins nach MRG Par. 16 (Wien 2024: EUR 6,67/m2 netto)? Liegt der aktuelle Mietzins darunter, besteht Potenzial für spätere Mietanpassungen. Liegt er darüber, drohen Mietzinsrückforderungsansprüche der Mieter nach MRG Par. 37 Abs. 4 (rückwirkend bis zu 3 Jahre).
Bei Dachgeschossausbau und Gebäudeerneuerung: Zinshauskaeufer planen häufig Dachgeschossausbau, Zubau oder umfassende Sanierung, um neue Mieteinnahmen zu generieren oder Eigentumswohnungen nach WEG 2002 zu schaffen. Die Due Diligence prüft dabei: Erlaubt die baurechtliche Widmung (Bauordnung, Flachenwidmungs- und Bebauungsplan) die geplante Nutzungsänderung? Welche Fördermittel (Wohnbauförderung nach WFG 1984, Sanierungsscheck) sind verfügbar? Wie wirken MRG Par. 5 (Wohnungszusammenlegung) und MRG Par. 9 (Investitionsersatz bei Mietereinbauten) auf das Bauvorhaben?
Bei Erwerb durch Kapitalgesellschaften und Immobilienfonds: Der Erwerb durch GmbH oder AG hat steuerliche Konsequenzen: KoerperschaftsteuerKoeSt 23 % nach KoeStG 1988 (BGBl Nr. 401/1988) statt ImmoESt (30 % nach EStG Par. 30). Vorsteuerabzug bei Umsatzsteuer-Optionierung nach UStG 1994 Par. 6 Abs. 2 für Gewerbeeinheiten. Die Due Diligence umfasst auch gesellschaftsrechtliche und steuerliche Strukturierung des Erwerbs sowie mögliche Organschaftsmodelle.
Nach Abschluss der Due Diligence für Kaufpreisverhandlung: Die Ergebnisse fliessen direkt in die Kaufpreisverhandlung ein. Identifizierte Mängel, aufgestauter Sanierungsbedarf (MRG Par. 3), Mietenrückstände und steuerliche Risiken führen zu Kaufpreisminderungen oder speziellen Vertragsklauseln: Gewaehrleistungsausschluesse nach ABGB Par. 923-933, Preisanpassungsklauseln, Rücktrittsrechte nach ABGB Par. 918 i.V.m. KSchG (Konsumentenschutzgesetz, BGBl Nr. 140/1979) bei Verbrauchern. Die Due Diligence Checkliste dokumentiert den gesamten Prüfprozess und dient als Grundlage für spätere rechtliche Auseinandersetzungen.
Was gehört in Ihr Zinshausverkauf Due Diligence Österreich?
Die Zinshausverkauf Due Diligence Checkliste in Österreich nach GrEStG Par. 1 und MRG Par. 1-30 umfasst mehrere wesentliche Prüfbereiche. Auf forms-legal.com steht eine vollständige Vorlage zur Verfügung, die alle relevanten Bereiche systematisch abdeckt.
Objektdaten und Grundbuch (GBG Par. 82-93): Vollständige Grundbuchsdaten aus dem Grundbuchauszug (justiz.gv.at): Einlagezahl (EZ), Katastralgemeinde (KG) mit KG-Nummer, alle Grundstücknummern und Grundstücksflächen aus dem A-Blatt (Gutsbestandsblatt). Prüfung des B-Blatts (Eigentumsblatt): Aktueller Eigentümer, eingetragene Eigentumsanteilsbeschränkungen, Veräuusserungsverbote oder Vorkaufsrechte (ABGB Par. 1072). Gruendliche Prüfung des C-Blatts (Lastenblatt): Alle eingetragenen Pfandrechte (Höchstbetragshypotheken, Simultanhypotheken nach ABGB Par. 447 ff.), Dienstbarkeiten (Wegerecht, Leitungsrecht nach ABGB Par. 472), Reallasten (Wohnrecht nach ABGB Par. 504, Ausgedinge) und Wiederkaufsrechte (ABGB Par. 1068).
Mietrechtliche Prüfung (MRG Par. 1-30): Vollständige Analyse aller bestehenden Mietverträge je Einheit: Vertragspartner, Mietbeginn, Befristung oder Unbefristung (MRG Par. 29 - Mindest 3 Jahre bei befristeten Wohnmietverträgen), Ausstattungskategorie (A-D nach MRG Par. 15a), vereinbarter Mietzins (Netto plus Betriebskosten plus USt 10 % nach UStG Par. 10 Abs. 2 Z 4) versus zulässiger Richtwertmietzins nach MRG Par. 16 (Wien 2024: EUR 6,67/m2). Prüfung, ob der Mietzins den gesetzlichen Hoechstmietzins übersteigt (Rückforderungsrisiko nach MRG Par. 37 Abs. 4). Analyse der Kündigungsschutzlage nach MRG Par. 30 für jedes Mietverhältnis.
Betriebskosten und Erhaltung (MRG Par. 21-24 und Par. 3): Betriebskostenabrechnungen der letzten 3 Jahre prüfen: Sind nur zulässige Kosten nach MRG Par. 21 (Wasser, Müll, Strom Gemeinschaftsflächen, Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Hausverwaltungshonorar bis max. Grenzwert) enthalten? Ausstehende Erhaltungspflichten des Vermieters nach MRG Par. 3 (Dach, Fassade, Aufzug, Heizungsanlage, Wasserleitung) - technisches Baugutachten (OeNORM B 4000 ff.) ist unverzichtbar. Schaedenprotokoll für alle Gemeinschaftsflächen und Haupteinheiten erstellen.
Wirtschaftliche Prüfung und Renditeanalyse: Bruttomietrendite = Jahresmiete / Kaufpreis x 100. Analyse der Ist-Miete aller Einheiten versus Soll-Miete (Richtwert MRG Par. 16 bei Vollanwendung, Marktmiete bei Teilanwendung). Leerstandsquote und Mietenrückstände. Verwaltungskosten (Hausverwaltung 3-5 % der Jahresmiete, Grundsteuer GrStG, Gebäudeversicherung). Instandhaltungsrücklage nach OeNORM B 2110. Finanzierungskosten (SARON-basierte Hypothekenzinsen der Raiffeisen, Erste Bank, UniCredit Bank Austria).
Steuerliche Prüfung (GrEStG, ImmoESt, UStG): GrESt 3,5 % (2 % bei Verwandten ersten Grades) nach GrEStG Par. 1. Eintragungsgebühr 1,1 % nach GGG Par. 26. ImmoESt 30 % auf Veräusserungsgewinn des Verkäufers nach EStG Par. 30 (4,2 % effektiv für Altbestand vor 2002). Umsatzsteueroptionierung nach UStG 1994 Par. 6 Abs. 2 für Gewerbeeinheiten - Vorsteuerabzug möglich. Leerstandsabgabe nach dem Wiener Gebrauchsabgabegesetz (WGAG) bei dauerhaft leer stehenden Wohnungen.
Baurechtliche und technische Prüfung: Flächenwidmungs- und Bebauungsplan (Bauordnung für Wien LGBl. Nr. 11/1930 bzw. Landesbauordnungen der Bundesländer). Baurechtliche Bescheide und Bewilligungen (Baugenehmigung, Benuetzungsbewilligung, Ausnuetzungsgrad). Denkmalschutz nach DMSG (BGBl Nr. 533/1923) - schrankende Wirkung auf Sanierbarkeit und Modernisierung. Altlasten und Kontaminierungen nach AWG 2002 (Altlastensanierungsgesetz, BGBl Nr. 299/1989).
So füllen Sie Ihr Zinshausverkauf Due Diligence Österreich aus
Die Zinshausverkauf Due Diligence Checkliste in Österreich befüllen Sie in diesen klar definierten Schritten.
Schritt 1: Objektdaten und Grundbuchsdaten eintragen. Tragen Sie die vollständigen Grundbuchsdaten ein: Einlagezahl (EZ), Katastralgemeinde (KG) mit KG-Nummer und alle Grundstücknummern aus dem Grundbuchauszug (abrufbar auf justiz.gv.at, Gebühr ca. EUR 3-5). Geben Sie die vollständige Adresse des Zinshauses, Baujahr, Gesamtwohnfläche in m2 und Anzahl der Einheiten (Wohnungen, Gewerbe) an.
Schritt 2: Verkaeaufer und Käufer identifizieren. Vollständige Angaben zu Verkaeaufer (Name, Adresse, Firmenbuchnummer bei GmbH/AG aus firmenbuch.at) und Käufer (Name, Adresse oder Firmenbuchnummer). Bei GmbH-Erwerb: Name des Geschäftsführers (GmbHG Par. 18 Vertretungsbefugnis).
Schritt 3: Grundbuchprüfung durchführen. Laden Sie den aktuellen Grundbuchauszug (Abfrage auf justiz.gv.at). Prüfen Sie A-Blatt (Gutsbestandsblatt), B-Blatt (Eigentumsblatt: Einträge Beschränkungen, Vorkaufsrecht ABGB Par. 1072, Veräuusserungsverbot) und C-Blatt (Lastenblatt: Pfandrechte ABGB Par. 447, Dienstbarkeiten ABGB Par. 472, Reallasten ABGB Par. 504, Wiederkaufsrecht ABGB Par. 1068). Dokumentieren Sie alle C-Blatt-Einträge (Art, Betrag, Gläubiger) - Höchstbetragshypotheken müssen vor oder bei Kaufabschluss gelöscht oder übernommen werden.
Schritt 4: Mietverträge analysieren. Fordern Sie vom Verkaeaufer alle bestehenden Mietverträge an (Dataroom mit Geheimhaltungsvereinbarung). Prüfen Sie für jede Einheit: Mietbeginn, Befristung oder Unbefristung (MRG Par. 29), vereinbarter Mietzins versus zulässiger Richtwertmietzins nach MRG Par. 16 (Riskio Mietzinsrückforderung Par. 37 Abs. 4), Ausstattungskategorie (A-D nach MRG Par. 15a), Kündigungsschutz nach MRG Par. 30. Erstellen Sie eine Miettabelle mit Ist-Miete und Soll-Miete je Einheit.
Schritt 5: Betriebskosten und Erhaltungszustand prüfen. Fordern Sie Betriebskostenabrechnungen der letzten 3 Jahre an (MRG Par. 21-24). Prüfen Sie, ob nur zulässige Kosten enthalten sind. Bestellen Sie ein technisches Baugutachten (OeNORM B 4000 ff.) für den Erhaltungszustand, insbesondere Dach, Fassade, Aufzug, Heizungsanlage, Wasserleitung (MRG Par. 3 Erhaltungspflichten).
Schritt 6: Steuerliche Prüfung abschliessen. Berechnen Sie: GrESt 3,5 % des Kaufpreises (GrEStG Par. 1); Eintragungsgebühr 1,1 % (GGG Par. 26); Notarkosten (NTG); ImmoESt des Verkäufers 30 % Gewinn nach EStG Par. 30 (Notar führt als Selbstberechnung durch, EStG Par. 30b); Umsatzsteueroptionierung für Gewerbeeinheiten (UStG 1994 Par. 6 Abs. 2). Beziehen Sie Steuerberater und Notar frühzeitig ein.
Schritt 7: Due Diligence Bericht und Kaufpreisverhandlung. Fassen Sie alle Pruefepgebnisse in einem Bericht zusammen: identifizierte Risiken (Mietzinsrückforderung, Sanierungsbedarf, Grundbuchbelastungen), empfohlene Kaufpreisminderungen, notwendige Vertragsklauseln (Gewährleistung ABGB Par. 923-933, Preisanpassungsklauseln, Rücktrittsrecht ABGB Par. 918). Verhandeln Sie den Kaufpreis auf Basis der Due Diligence Ergebnisse.
Rechtliche Anforderungen für Zinshausverkauf Due Diligence Österreich
Die Zinshausverkauf Due Diligence in Österreich unterliegt einer Reihe von gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Grunderwerbsteuer (GrEStG, BGBl Nr. 309/1987 Par. 1): Der Erwerb eines Zinshauses unterliegt der GrESt i.H.v. 3,5 % des Kaufpreises (Steuerschuldner: Käufer). Bei Verwandten ersten Grades (Eltern-Kind): 2 %. Bei Erwerb von Todes wegen (Erbschaft): Erbschaftsteuerfreiheit, aber GrESt auf Grundstueckswert. Der Notar berechnet und führt die GrESt ab (Selbstberechnung nach GrEStG Par. 12). Zusätzlich: Eintragungsgebühr 1,1 % nach GGG Par. 26 für die Einverleibung des Eigentumsrechts im Grundbuch beim zuständigen Bezirksgericht (Grundbuchsgericht).
Immobilienertragsteuer ImmoESt (EStG 1988 Par. 30, BGBl Nr. 400/1988): Beim Verkauf unterliegt der Verkäufer der ImmoESt von 30 % auf den Veraeuusserungsgewinn. Für Altbestand (Erwerb vor 01.04.2002): pauschale Gewinnermittlung (14 % des Verkaufspreises = Gewinn, effektiver ImmoESt-Satz 4,2 %). Für Neubestand (Erwerb nach 01.04.2002): tatsächlicher Gewinn = Verkaufspreis minus steuerlicher Buchwert. Der Notar führt die ImmoESt des Verkäufers als Selbstberechnung durch (EStG Par. 30b, Abführung binnen 15 Tagen nach Abschluss an das Finanzamt Österreich).
Grundsatz Kauf bricht nicht Miete (ABGB Par. 1120): Mit der Einverleibung des Eigentumsrechts im Grundbuch tritt der Käufer automatisch in alle bestehenden Mietverträge ein. Er übernimmt alle Vermieterrechte und -pflichten: Mietzinsanspruch, Erhaltungspflicht nach MRG Par. 3, Kautionsrueckgabe nach MRG Par. 16b, Betriebskostenabrechnung nach MRG Par. 21-24. Mietzinsrückforderungsansprüche der Mieter wegen zu hoher Miete (MRG Par. 37 Abs. 4, rückwirkend bis zu 3 Jahre) gehen auf den Käufer über, sofern keine anderweitige Regelung im Kaufvertrag getroffen wird.
Datenschutz (DSGVO und DSG): Im Rahmen der Due Diligence werden personenbezogene Mieterdaten (Name, Geburtsdatum, Mietzins, Bankdaten) verarbeitet. Weitergabe an potenzielle Käufer ist nach DSGVO Par. 6 Abs. 1 lit. f (berechtigtes Interesse des Verkäufers an Veräusserung) zulässig, aber muss durch Vertraulichkeitsvereinbarungen (NDA) geschützt sein. Der Notar unterliegt dem Berufsgeheimnis nach NO Par. 37 (Notariatsordnung, RGBI Nr. 75/1871).
Kaufvertrag und Grundbuchseintragung: Der Kaufvertrag muss notariell beurkundet werden (ABGB Par. 432, GBG Par. 71). Grundbuchseintragung beim Bezirksgericht (Grundbuchsgericht) durch notarielle Urkundsvorlage. Treuhändische Kaufpreisabwicklung durch den Notar (NO Par. 117 ff.) schützt Käufer und Verkäufer vor Vorleistungsrisiken.
Häufige Fehler bei Ihrem Zinshausverkauf Due Diligence Österreich
Beim Zinshausverkauf Due Diligence Prozess in Österreich treten regelmässig Fehler auf, die zu erheblichen finanziellen und rechtlichen Schäden führen können.
Fehlende Grundbuchprüfung: Wer das Grundbuch nicht sorgfältig prüft, riskiert ein Zinshaus mit versteckten Belastungen (Hypotheken, Dienstbarkeiten, Vorkaufsrechten) zu erwerben. Besonders C-Blatt-Einträge (GBG Par. 82-93) können erhebliche Wertminderungen bedeuten. Empfehlung: Immer den aktuellen Grundbuchauszug (justiz.gv.at, nicht älter als 2 Wochen vor Vertragsdatum) prüfen.
Unterschätzen des MRG-Mietzinsregimes: Viele Käufer übersehen, dass in Altbau-Zinshäusern (vor 1953) das MRG-Vollanwendungsbereich gilt und Mieten teils deutlich unter Marktniveau liegen. Wer den Kaufpreis auf Basis von unrealistischen Marktmieten berechnet, zählt erheblich zu viel. Vor dem Kauf: MRG-Anwendungsbereich jeder Einheit analysieren und zulassigen Richtwertmietzins nach MRG Par. 16 berechnen.
Kein technisches Baugutachten: Aufgestauter Sanierungsbedarf (MRG Par. 3: Dach, Fassade, Aufzug, Heizungsanlage) geht auf den Käufer über. Ohne technisches Baugutachten (OeNORM B 4000 ff.) unterschätzen Käufer den Sanierungsbedarf regelmässig erheblich. Empfehlung: Immer Baugutachten vor Kaufpreisverhandlung beauftragen.
Fehlende Steuerberechnung: GrESt 3,5 % (GrEStG Par. 1), Eintragungsgebühr 1,1 % (GGG Par. 26), Notarkosten (NTG), ImmoESt des Verkäufers (EStG Par. 30) und Umsatzsteuer-Optionierung (UStG 1994 Par. 6 Abs. 2) werden häufig unvollständig einkalkuliert. Steuerberater und Notar frühzeitig einbinden.
Kein Dataroom-Management und fehlende Geheimhaltungsvereinbarung: Ohne NDA und strukturierten Dataroom wird vertrauliche Mieterdaten (personenbezogene Daten gemäss DSGVO) ungeschuetzt weitergegeben. Datenschutzverletzungen nach DSGVO können Busgelder bis zu EUR 20 Mio. oder 4 % des Jahresumsatzes auslösen. Vor Dataroom-Freigabe immer NDA unterzeichnen lassen.
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Beim Kauf eines Zinshauses in Österreich fallen folgende Nebenkosten an: Grunderwerbsteuer (GrESt) nach GrEStG Par. 1: 3,5 % des Kaufpreises (bei Verwandten ersten Grades ermaessigt auf 2 %). Eintragungsgebühr ins Grundbuch nach GGG Par. 26: 1,1 % des Kaufpreises. Notarkosten nach dem Notariatstarifgesetz (NTG, BGBl Nr. 576/1973): zwischen 0,5 % und 1 % des Kaufpreises. Rechtsanwaltskosten (wenn Rechtsanwalt beauftragen): RATG-Tarif oder Stundenhonorar. Maklercourtage (falls Makler eingeschaltet): bis 3 % plus USt 20 % nach MaklerG (BGBl Nr. 262/1996 Par. 6). Treuhandgebühr des Notars für Kaufpreisabwicklung: pauschal ca. EUR 300-800. In Summe sind beim Zinshauskauf Nebenkosten von ca. 5 % bis 8 % des Kaufpreises einzukalkulieren. Diese Nebenkosten sind Anschaffungsnebenkosten, die dem Gebäudewert zugerechnet und über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden (AfA für Zinshäuser: 1,5 % pro Jahr nach EStG 1988 Par. 7 Abs. 1 Z 2a für Gebäude aus Altbestand, 2,5 % für Neubauten nach EStG Par. 8 Abs. 1). Der Notar berechnet und führt GrESt und ImmoESt als Selbstberechnung an das Finanzamt Österreich (FinanzOnline) ab.
Das MRG 1981 beeinflusst die Rendite eines Zinshauses im Vollanwendungsbereich erheblich. Der zulässige Richtwertmietzins nach MRG Par. 16 ist je Bundesland gesetzlich festgesetzt (Wien 2024: EUR 6,67/m2 Nutzfläche/Monat netto). Übersteigt der vereinbarte Mietzins diesen Hoechstmietzins, hat der Mieter das Recht auf Rückforderung des zu viel gezahlten Betrags für die letzten 3 Jahre (MRG Par. 37 Abs. 4) beim Bezirksgericht im Ausserstreitverfahren. Für Bestandsmietvertraege gilt: Der aktuelle Mietzins kann oft nicht einfach erhöht werden, weil das MRG Par. 16 strenge Erhöhungsvoraussetzungen setzt und MRG Par. 30 einen weitreichenden Kündigungsschutz gewährt. Renditechancen entstehen primär durch Mieterwechsel (Neuvermietung zu neuen Richtwerten) und Dachgeschossausbau (ausserhalb MRG-Vollanwendung). Wiener Zinshäuser werden mit Kaufpreisfaktoren von 20x bis 35x der Jahresmiete gehandelt (Bruttomietrendite 2,9 % bis 5 %). Für eine fundierte Renditeberechnung ist die vollständige Mietvertragsanalyse (Ist-Miete vs. Soll-Miete nach MRG Par. 16) unabdingbar.
Die Grundbuchspruefung ist ein Kernelement der Due Diligence beim Zinshausverkauf in Österreich. Das Grundbuch ist öffentlich und kann online auf justiz.gv.at abgerufen werden (Gebühr ca. EUR 3-5 pro Abfrage). Folgende Punkte sind zu prüfen: A-Blatt (Gutsbestandsblatt): Alle der Liegenschaft zugehörenden Grundstücke mit Einlagezahl (EZ), Katastralgemeinde (KG), Grundstücknummern und Flächen. B-Blatt (Eigentumsblatt): Wer ist als Eigentümer eingetragen? Sind Beschränkungen eingetragen (Veräuusserungsverbot, Vorkaufsrecht nach ABGB Par. 1072)? C-Blatt (Lastenblatt): Eingetragene Pfandrechte (Höchstbetragshypotheken nach ABGB Par. 447 - müssen vor oder bei Kaufabschluss gelöscht werden), Dienstbarkeiten (Wegerecht, Leitungsrecht nach ABGB Par. 472), Reallasten (Wohnrecht nach ABGB Par. 504), Wiederkaufsrechte (ABGB Par. 1068), Vorkaufsrechte (ABGB Par. 1072), Veräuusserungsverbote. Nur ein aktueller Grundbuchauszug (nicht älter als 2 Wochen vor Vertragsdatum) ist massgebend. Zur Absicherung: Notarielle Beglaubigung der Grundbuchabfrage und Treuhandabwicklung des Kaufpreises durch den Notar (NO Par. 117 ff.).
Beim Verkauf eines Zinshauses in Österreich ist der Verkäufer (natürliche oder juristische Person) verpflichtet, Immobilienertragsteuer (ImmoESt) nach EStG 1988 (BGBl Nr. 400/1988) Par. 30 auf den Veräusserungsgewinn zu entrichten. Der Steuersatz beträgt 30 % auf den realisierten Gewinn. Für Altbestandsimmobilien (Erwerb vor dem 01.04.2002) gilt eine pauschale Gewinnermittlung: 86 % des Verkaufspreises gelten als Anschaffungskosten, 14 % als steuerpflichtiger Gewinn - effektiver ImmoESt-Satz damit 4,2 %. Für Neubestand (Erwerb nach 01.04.2002): tatsächlicher Gewinn (Verkaufspreis minus steuerlichem Buchwert). Bei juristischen Personen (GmbH, AG) gilt statt ImmoESt die KoerperschaftsteuerKoeSt von 23 % nach KoeStG 1988. Der Notar führt die ImmoESt des Verkäufers als Selbstberechnung durch und führt sie an das Finanzamt Österreich (FinanzOnline) ab (EStG Par. 30b, binnen 15 Tagen nach Vertragsabschluss). Der Käufer zahlt keine ImmoESt, aber Grunderwerbsteuer (GrESt) 3,5 % nach GrEStG Par. 1 und Eintragungsgebühr 1,1 % nach GGG Par. 26.
Gemäss ABGB Par. 1120 (Grundsatz Kauf bricht nicht Miete) tritt der Erwerber eines Zinshauses mit der Einverleibung des Eigentumsrechts im Grundbuch (B-Blatt) automatisch in alle bestehenden Mietverträge ein - er wird Vermieter kraft Gesetzes. Der Eintritt erfolgt automatisch, ohne Zustimmung der Mieter. Der Käufer übernimmt alle Vermieterrechte und -pflichten: Anspruch auf Mietzins ab Eigentümerwechsel; Pflicht zur Erhaltung des Hauses nach MRG Par. 3 (Dach, Fassade, Heizungsanlage, Aufzug); Pflicht zur Rückgabe der Mietkaution (Mietzinskaution) an ausscheidende Mieter; Betriebskostenabrechnung nach MRG Par. 21-24; Haftung für Mietzinsrückforderungsansprüche der Mieter wegen zu hoher Miete nach MRG Par. 37 Abs. 4 (rückwirkend bis zu 3 Jahre). Diese Rückforderungsrisiken sind im Kaufvertrag durch entsprechende Gewährleistungsklauseln (ABGB Par. 923-933) und Preisabzüge abzusichern. Die vollständige Analyse aller bestehenden Mietverträge (insbesondere Mietzins vs. zulässiger Richtwertmietzins nach MRG Par. 16) ist daher die Kernpflicht der Due Diligence vor dem Zinshauskauf.
Die Rendite eines Zinshauses in Österreich berechnet sich aus den Jahresnettomieteinnahmen im Verhältnis zum Kaufpreis. Bruttomietrendite = Jahresmiete / Kaufpreis x 100. Die Nettomietrendite ergibt sich nach Abzug von Leerstand, Verwaltungskosten (Hausverwaltung typisch 3-5 % der Jahresmiete), Betriebskosten, Instandhaltungsrücklage (OeNORM B 2110), Grundsteuer (GrStG) und Finanzierungskosten (SARON-basierte Hypothekenzinsen bei Erste Bank, Raiffeisen, UniCredit Bank Austria). Wiener Zinshäuser werden mit Kaufpreisfaktoren von 20x bis 35x der Jahresmiete gehandelt - das entspricht einer Bruttomietrendite von 2,9 % bis 5 %. Im Vollanwendungsbereich des MRG sind Bestandsmieten oft deutlich unter Marktniveau; das Aufholpotenzial bei Neuvermietung (nach Mietende oder Ablauf befristeter Verträge nach MRG Par. 29) bestimmt den Mehrwert. Für eine fundierte Renditeberechnung: Ist-Miete aller Einheiten; Soll-Miete (Richtwert MRG Par. 16 oder Marktmiete); Leerstand und Mietenrückstände; Sanierungsbedarf (Baugutachten OeNORM B 4000); Verwaltungskosten; steuerliche Belastung (ImmoESt EStG Par. 30, KoeSt für GmbH-Erwerb). Sachverständiger (RICS-zertifiziert oder öffentlich bestellt nach ZPO Par. 351) oder Immobilienmakler (MaklerG) erstellen professionelle Wertermittlungen.
Diese Vorlage dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Gesetze sind je nach Rechtsordnung unterschiedlich und ändern sich im Laufe der Zeit. Konsultieren Sie für Ihren konkreten Fall einen qualifizierten Rechtsanwalt.Vollständiger Haftungsausschluss
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