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Zinshausverkauf Due Diligence Österreich

Zinshausverkauf Due Diligence Österreich

GrEStG Par. 1; MRG Par. 1-30; GBG Par. 82-93

ZINSHAUSVERKAUF DUE DILIGENCE BERICHT

DUE DILIGENCE BERICHT ZINSHAUSVERKAUF OESTERREICH gemaess Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG, BGBl Nr. 309/1987) Par. 1 Mietrechtsgesetz (MRG, BGBl Nr. 520/1981) Par. 1-30 Allgemeines Grundbuchgesetz (GBG, BGBl Nr. 39/1955) Par. 82-93 ABGB Par. 1120 (Kauf bricht nicht Miete)

Due Diligence Datum: [Due Diligence Datum]

1. OBJEKTDATEN

Adresse des Zinshauses: [Objekt Adresse] Einlagezahl (EZ): [Einlagezahl] Katastralgemeinde (KG): [Katastralgemeinde] Baujahr: [Baujahr] Gesamtflaeche Wohnungen: [Gesamtfläche] m2 Anzahl Mieteinheiten: [Anzahl Einheiten]

2. PARTEIEN

Verkäufer: [Verkäufer Name] Firmenbuchnummer Verkäufer: [Firmenbuchnummer Verkäufer] Kaeufer: [Käufer Name] Geplanter Kaufpreis: [Kaufpreis]

3. GRUNDBUCHPRUEFUNG (GBG Par. 82-93)

Eigentumsrecht B-Blatt: [Eigentumsrecht Status] C-Blatt Belastungen (Pfandrechte, Dienstbarkeiten, Reallasten): [C-Blatt Belastungen]

4. MIETRECHTLICHE PRUEFUNG (MRG Par. 1-30)

MRG-Anwendungsbereich: [MRG Anwendungsbereich] Jaehrliche Ist-Gesamtmiete (netto): [Jahresmiete Ist] Mietzins-Rückforderungsrisiko (MRG Par. 37 Abs. 4): [Mietzins Rückforderungsrisiko] Erhaltungsbedarf nach MRG Par. 3 (Schaetzbetrag): [Erhaltungsbedarf]

ABGB Par. 1120 Kauf bricht nicht Miete: Der Käufer tritt mit Einverleibung des Eigentumsrechts im Grundbuch automatisch in alle bestehenden Mietverträge ein und übernimmt alle Vermieterrechte und -pflichten.

5. STEUERLICHE PRUEFUNG

Grunderwerbsteuer GrESt (3,5 % nach GrEStG Par. 1): [GrESt Betrag] Eintragungsgebuehr Grundbuch (1,1 % nach GGG Par. 26): [Eintragungsgebühr]

Ort, Datum: ______________________

Käufer / Beauftragte Person (Due Diligence durchgeführt)

________________

Signature

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist Zinshausverkauf Due Diligence Österreich?

Der Zinshausverkauf Due Diligence ist ein nach Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG, BGBl Nr. 309/1987) Par. 1; Mietrechtsgesetz (MRG, BGBl Nr. 520/1981) Par. 1-30 geregeltes Rechtsdokument in Österreich.

Das MRG 1981 unterscheidet zwischen Vollanwendungsbereich und Teilanwendungsbereich. Im Vollanwendungsbereich - meiste Wohnungen in Gebäuden, die vor dem 01.01.1953 errichtet wurden, sowie in öffentlich geförderten Gebäuden (Wohnbauförderung nach WFG 1984) - gilt das strenge MRG-Mietzinsregime mit Richtwertmietzins nach MRG Par. 16 (Wien 2024: EUR 6,67/m2 netto) und Kategoriemietzins nach MRG Par. 15. Diese gesetzlichen Höchstmietzinsen schränken die erzielbaren Mieteinnahmen erheblich ein und bestimmen damit direkt die Kaufpreisfindung und Renditeerwartung. Für einen Käufer ist es daher entscheidend, vor Abschluss des Kaufvertrags genau zu wissen, welche Einheiten im Voll- und welche im Teilanwendungsbereich des MRG liegen.

Zentrale Prüfelemente der Zinshausverkauf Due Diligence sind: Grundbuch (Eigentumsverhältnisse und Belastungen gemäss Allgemeinem Grundbuchgesetz GBG, BGBl Nr. 39/1955 Par. 82-93); Mietverträge und Mietzinsanalyse (aktueller vs. zulässiger Mietzins nach MRG Par. 16); Betriebskostenabrechnungen (MRG Par. 21-24); Erhaltungszustand und Renovierungsbedarf (MRG Par. 3 Erhaltungspflichten des Vermieters); steuerliche Situation (Immobilienertragsteuer ImmoESt nach EStG 1988 Par. 30, Grunderwerbsteuer GrESt nach GrEStG Par. 1, Umsatzsteueroptionierung nach UStG 1994 Par. 6 Abs. 2); Altlasten und Umwelt (Bodenschutz nach AWG 2002, BGBl I Nr. 102/2002); baurechtliche Widmung und Bewilligung (Bauordnung für Wien LGBl. Nr. 11/1930); Denkmalschutz nach DMSG (BGBl Nr. 533/1923 i.d.g.F.). Die Due Diligence Checkliste strukturiert diesen Prüfprozess systematisch und hilft Käufer, alle wesentlichen Risiken vor Abschluss des Kaufvertrags zu identifizieren, korrekt zu bewerten und im Kaufpreis zu berücksichtigen. Der Grundsatz Kauf bricht nicht Miete nach ABGB Par. 1120 bedeutet, dass der Käufer automatisch in alle bestehenden Mietverträge eintritt und sämtliche Vermieterrechte und -pflichten übernimmt - eine vollständige Mietvertragsanalyse ist daher unverzichtbar. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in zahreichen Entscheidungen, darunter 5 Ob 82/15b und 5 Ob 215/12h, die Rechte und Pflichten beim Zinshauskauf präzisiert. Notarielle Beurkundung des Kaufvertrags (ABGB Par. 432 i.V.m. GBG Par. 71) und Eintragung im Grundbuch beim zuständigen Bezirksgericht (Grundbuchsgericht) sind Pflicht.

Wann brauchen Sie Zinshausverkauf Due Diligence Österreich?

Die Zinshausverkauf Due Diligence Checkliste in Österreich nach GrEStG Par. 1 und MRG Par. 1-30 wird in den folgenden Situationen benötigt.

Vor jeder Zinshaustransaktion in Österreich: Jeder Erwerber eines Zinshauses - ob natürliche Person, GmbH nach GmbHG (BGBl Nr. 58/1906) oder Immobilienfonds - sollte vor Unterzeichnung des Kaufvertrags eine vollständige Due Diligence durchführen. Die Due Diligence ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber kaufmännisch und rechtlich geboten. Nach dem ABGB-Grundsatz Caveat emptor haftet der Käufer für Mängel, die er bei sorgfältiger Prüfung erkennen hätte können (ABGB Par. 923 Irrtumsanfechtung nur bei arglistiger Verschweigung wesentlicher Eigenschaften). Käufer ohne Due Diligence riskieren unbekannte Grundbuchbelastungen, MRG-widrige Mietverträge, aufgestauten Sanierungsbedarf und steuerliche Überraschungen (ImmoESt, Leerstandsabgabe).

Bei Altbau-Zinshäusern mit MRG-Vollanwendung: Zinshäuser in Wien, Graz, Linz, Salzburg und anderen Bundesländern, die vor dem 01.01.1953 errichtet wurden, unterliegen dem MRG-Vollanwendungsbereich. Die prüfungsrelevante Frage ist: Wie hoch ist der aktuelle Mietzins im Vergleich zum zulässigen Richtwertmietzins nach MRG Par. 16 (Wien 2024: EUR 6,67/m2 netto)? Liegt der aktuelle Mietzins darunter, besteht Potenzial für spätere Mietanpassungen. Liegt er darüber, drohen Mietzinsrückforderungsansprüche der Mieter nach MRG Par. 37 Abs. 4 (rückwirkend bis zu 3 Jahre).

Bei Dachgeschossausbau und Gebäudeerneuerung: Zinshauskaeufer planen häufig Dachgeschossausbau, Zubau oder umfassende Sanierung, um neue Mieteinnahmen zu generieren oder Eigentumswohnungen nach WEG 2002 zu schaffen. Die Due Diligence prüft dabei: Erlaubt die baurechtliche Widmung (Bauordnung, Flachenwidmungs- und Bebauungsplan) die geplante Nutzungsänderung? Welche Fördermittel (Wohnbauförderung nach WFG 1984, Sanierungsscheck) sind verfügbar? Wie wirken MRG Par. 5 (Wohnungszusammenlegung) und MRG Par. 9 (Investitionsersatz bei Mietereinbauten) auf das Bauvorhaben?

Bei Erwerb durch Kapitalgesellschaften und Immobilienfonds: Der Erwerb durch GmbH oder AG hat steuerliche Konsequenzen: KoerperschaftsteuerKoeSt 23 % nach KoeStG 1988 (BGBl Nr. 401/1988) statt ImmoESt (30 % nach EStG Par. 30). Vorsteuerabzug bei Umsatzsteuer-Optionierung nach UStG 1994 Par. 6 Abs. 2 für Gewerbeeinheiten. Die Due Diligence umfasst auch gesellschaftsrechtliche und steuerliche Strukturierung des Erwerbs sowie mögliche Organschaftsmodelle.

Nach Abschluss der Due Diligence für Kaufpreisverhandlung: Die Ergebnisse fliessen direkt in die Kaufpreisverhandlung ein. Identifizierte Mängel, aufgestauter Sanierungsbedarf (MRG Par. 3), Mietenrückstände und steuerliche Risiken führen zu Kaufpreisminderungen oder speziellen Vertragsklauseln: Gewaehrleistungsausschluesse nach ABGB Par. 923-933, Preisanpassungsklauseln, Rücktrittsrechte nach ABGB Par. 918 i.V.m. KSchG (Konsumentenschutzgesetz, BGBl Nr. 140/1979) bei Verbrauchern. Die Due Diligence Checkliste dokumentiert den gesamten Prüfprozess und dient als Grundlage für spätere rechtliche Auseinandersetzungen.

Was gehört in Ihr Zinshausverkauf Due Diligence Österreich?

Die Zinshausverkauf Due Diligence Checkliste in Österreich nach GrEStG Par. 1 und MRG Par. 1-30 umfasst mehrere wesentliche Prüfbereiche. Auf forms-legal.com steht eine vollständige Vorlage zur Verfügung, die alle relevanten Bereiche systematisch abdeckt.

Objektdaten und Grundbuch (GBG Par. 82-93): Vollständige Grundbuchsdaten aus dem Grundbuchauszug (justiz.gv.at): Einlagezahl (EZ), Katastralgemeinde (KG) mit KG-Nummer, alle Grundstücknummern und Grundstücksflächen aus dem A-Blatt (Gutsbestandsblatt). Prüfung des B-Blatts (Eigentumsblatt): Aktueller Eigentümer, eingetragene Eigentumsanteilsbeschränkungen, Veräuusserungsverbote oder Vorkaufsrechte (ABGB Par. 1072). Gruendliche Prüfung des C-Blatts (Lastenblatt): Alle eingetragenen Pfandrechte (Höchstbetragshypotheken, Simultanhypotheken nach ABGB Par. 447 ff.), Dienstbarkeiten (Wegerecht, Leitungsrecht nach ABGB Par. 472), Reallasten (Wohnrecht nach ABGB Par. 504, Ausgedinge) und Wiederkaufsrechte (ABGB Par. 1068).

Mietrechtliche Prüfung (MRG Par. 1-30): Vollständige Analyse aller bestehenden Mietverträge je Einheit: Vertragspartner, Mietbeginn, Befristung oder Unbefristung (MRG Par. 29 - Mindest 3 Jahre bei befristeten Wohnmietverträgen), Ausstattungskategorie (A-D nach MRG Par. 15a), vereinbarter Mietzins (Netto plus Betriebskosten plus USt 10 % nach UStG Par. 10 Abs. 2 Z 4) versus zulässiger Richtwertmietzins nach MRG Par. 16 (Wien 2024: EUR 6,67/m2). Prüfung, ob der Mietzins den gesetzlichen Hoechstmietzins übersteigt (Rückforderungsrisiko nach MRG Par. 37 Abs. 4). Analyse der Kündigungsschutzlage nach MRG Par. 30 für jedes Mietverhältnis.

Betriebskosten und Erhaltung (MRG Par. 21-24 und Par. 3): Betriebskostenabrechnungen der letzten 3 Jahre prüfen: Sind nur zulässige Kosten nach MRG Par. 21 (Wasser, Müll, Strom Gemeinschaftsflächen, Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Hausverwaltungshonorar bis max. Grenzwert) enthalten? Ausstehende Erhaltungspflichten des Vermieters nach MRG Par. 3 (Dach, Fassade, Aufzug, Heizungsanlage, Wasserleitung) - technisches Baugutachten (OeNORM B 4000 ff.) ist unverzichtbar. Schaedenprotokoll für alle Gemeinschaftsflächen und Haupteinheiten erstellen.

Wirtschaftliche Prüfung und Renditeanalyse: Bruttomietrendite = Jahresmiete / Kaufpreis x 100. Analyse der Ist-Miete aller Einheiten versus Soll-Miete (Richtwert MRG Par. 16 bei Vollanwendung, Marktmiete bei Teilanwendung). Leerstandsquote und Mietenrückstände. Verwaltungskosten (Hausverwaltung 3-5 % der Jahresmiete, Grundsteuer GrStG, Gebäudeversicherung). Instandhaltungsrücklage nach OeNORM B 2110. Finanzierungskosten (SARON-basierte Hypothekenzinsen der Raiffeisen, Erste Bank, UniCredit Bank Austria).

Steuerliche Prüfung (GrEStG, ImmoESt, UStG): GrESt 3,5 % (2 % bei Verwandten ersten Grades) nach GrEStG Par. 1. Eintragungsgebühr 1,1 % nach GGG Par. 26. ImmoESt 30 % auf Veräusserungsgewinn des Verkäufers nach EStG Par. 30 (4,2 % effektiv für Altbestand vor 2002). Umsatzsteueroptionierung nach UStG 1994 Par. 6 Abs. 2 für Gewerbeeinheiten - Vorsteuerabzug möglich. Leerstandsabgabe nach dem Wiener Gebrauchsabgabegesetz (WGAG) bei dauerhaft leer stehenden Wohnungen.

Baurechtliche und technische Prüfung: Flächenwidmungs- und Bebauungsplan (Bauordnung für Wien LGBl. Nr. 11/1930 bzw. Landesbauordnungen der Bundesländer). Baurechtliche Bescheide und Bewilligungen (Baugenehmigung, Benuetzungsbewilligung, Ausnuetzungsgrad). Denkmalschutz nach DMSG (BGBl Nr. 533/1923) - schrankende Wirkung auf Sanierbarkeit und Modernisierung. Altlasten und Kontaminierungen nach AWG 2002 (Altlastensanierungsgesetz, BGBl Nr. 299/1989).

So füllen Sie Ihr Zinshausverkauf Due Diligence Österreich aus

Die Zinshausverkauf Due Diligence Checkliste in Österreich befüllen Sie in diesen klar definierten Schritten.

Schritt 1: Objektdaten und Grundbuchsdaten eintragen. Tragen Sie die vollständigen Grundbuchsdaten ein: Einlagezahl (EZ), Katastralgemeinde (KG) mit KG-Nummer und alle Grundstücknummern aus dem Grundbuchauszug (abrufbar auf justiz.gv.at, Gebühr ca. EUR 3-5). Geben Sie die vollständige Adresse des Zinshauses, Baujahr, Gesamtwohnfläche in m2 und Anzahl der Einheiten (Wohnungen, Gewerbe) an.

Schritt 2: Verkaeaufer und Käufer identifizieren. Vollständige Angaben zu Verkaeaufer (Name, Adresse, Firmenbuchnummer bei GmbH/AG aus firmenbuch.at) und Käufer (Name, Adresse oder Firmenbuchnummer). Bei GmbH-Erwerb: Name des Geschäftsführers (GmbHG Par. 18 Vertretungsbefugnis).

Schritt 3: Grundbuchprüfung durchführen. Laden Sie den aktuellen Grundbuchauszug (Abfrage auf justiz.gv.at). Prüfen Sie A-Blatt (Gutsbestandsblatt), B-Blatt (Eigentumsblatt: Einträge Beschränkungen, Vorkaufsrecht ABGB Par. 1072, Veräuusserungsverbot) und C-Blatt (Lastenblatt: Pfandrechte ABGB Par. 447, Dienstbarkeiten ABGB Par. 472, Reallasten ABGB Par. 504, Wiederkaufsrecht ABGB Par. 1068). Dokumentieren Sie alle C-Blatt-Einträge (Art, Betrag, Gläubiger) - Höchstbetragshypotheken müssen vor oder bei Kaufabschluss gelöscht oder übernommen werden.

Schritt 4: Mietverträge analysieren. Fordern Sie vom Verkaeaufer alle bestehenden Mietverträge an (Dataroom mit Geheimhaltungsvereinbarung). Prüfen Sie für jede Einheit: Mietbeginn, Befristung oder Unbefristung (MRG Par. 29), vereinbarter Mietzins versus zulässiger Richtwertmietzins nach MRG Par. 16 (Riskio Mietzinsrückforderung Par. 37 Abs. 4), Ausstattungskategorie (A-D nach MRG Par. 15a), Kündigungsschutz nach MRG Par. 30. Erstellen Sie eine Miettabelle mit Ist-Miete und Soll-Miete je Einheit.

Schritt 5: Betriebskosten und Erhaltungszustand prüfen. Fordern Sie Betriebskostenabrechnungen der letzten 3 Jahre an (MRG Par. 21-24). Prüfen Sie, ob nur zulässige Kosten enthalten sind. Bestellen Sie ein technisches Baugutachten (OeNORM B 4000 ff.) für den Erhaltungszustand, insbesondere Dach, Fassade, Aufzug, Heizungsanlage, Wasserleitung (MRG Par. 3 Erhaltungspflichten).

Schritt 6: Steuerliche Prüfung abschliessen. Berechnen Sie: GrESt 3,5 % des Kaufpreises (GrEStG Par. 1); Eintragungsgebühr 1,1 % (GGG Par. 26); Notarkosten (NTG); ImmoESt des Verkäufers 30 % Gewinn nach EStG Par. 30 (Notar führt als Selbstberechnung durch, EStG Par. 30b); Umsatzsteueroptionierung für Gewerbeeinheiten (UStG 1994 Par. 6 Abs. 2). Beziehen Sie Steuerberater und Notar frühzeitig ein.

Schritt 7: Due Diligence Bericht und Kaufpreisverhandlung. Fassen Sie alle Pruefepgebnisse in einem Bericht zusammen: identifizierte Risiken (Mietzinsrückforderung, Sanierungsbedarf, Grundbuchbelastungen), empfohlene Kaufpreisminderungen, notwendige Vertragsklauseln (Gewährleistung ABGB Par. 923-933, Preisanpassungsklauseln, Rücktrittsrecht ABGB Par. 918). Verhandeln Sie den Kaufpreis auf Basis der Due Diligence Ergebnisse.

Häufige Fehler bei Ihrem Zinshausverkauf Due Diligence Österreich

Beim Zinshausverkauf Due Diligence Prozess in Österreich treten regelmässig Fehler auf, die zu erheblichen finanziellen und rechtlichen Schäden führen können.

Fehlende Grundbuchprüfung: Wer das Grundbuch nicht sorgfältig prüft, riskiert ein Zinshaus mit versteckten Belastungen (Hypotheken, Dienstbarkeiten, Vorkaufsrechten) zu erwerben. Besonders C-Blatt-Einträge (GBG Par. 82-93) können erhebliche Wertminderungen bedeuten. Empfehlung: Immer den aktuellen Grundbuchauszug (justiz.gv.at, nicht älter als 2 Wochen vor Vertragsdatum) prüfen.

Unterschätzen des MRG-Mietzinsregimes: Viele Käufer übersehen, dass in Altbau-Zinshäusern (vor 1953) das MRG-Vollanwendungsbereich gilt und Mieten teils deutlich unter Marktniveau liegen. Wer den Kaufpreis auf Basis von unrealistischen Marktmieten berechnet, zählt erheblich zu viel. Vor dem Kauf: MRG-Anwendungsbereich jeder Einheit analysieren und zulassigen Richtwertmietzins nach MRG Par. 16 berechnen.

Kein technisches Baugutachten: Aufgestauter Sanierungsbedarf (MRG Par. 3: Dach, Fassade, Aufzug, Heizungsanlage) geht auf den Käufer über. Ohne technisches Baugutachten (OeNORM B 4000 ff.) unterschätzen Käufer den Sanierungsbedarf regelmässig erheblich. Empfehlung: Immer Baugutachten vor Kaufpreisverhandlung beauftragen.

Fehlende Steuerberechnung: GrESt 3,5 % (GrEStG Par. 1), Eintragungsgebühr 1,1 % (GGG Par. 26), Notarkosten (NTG), ImmoESt des Verkäufers (EStG Par. 30) und Umsatzsteuer-Optionierung (UStG 1994 Par. 6 Abs. 2) werden häufig unvollständig einkalkuliert. Steuerberater und Notar frühzeitig einbinden.

Kein Dataroom-Management und fehlende Geheimhaltungsvereinbarung: Ohne NDA und strukturierten Dataroom wird vertrauliche Mieterdaten (personenbezogene Daten gemäss DSGVO) ungeschuetzt weitergegeben. Datenschutzverletzungen nach DSGVO können Busgelder bis zu EUR 20 Mio. oder 4 % des Jahresumsatzes auslösen. Vor Dataroom-Freigabe immer NDA unterzeichnen lassen.

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Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

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