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KFZ-Kaufvertrag Händler Österreich

KFZ-Kaufvertrag Händler Österreich

ABGB §§1045–1075; KSchG §§8–9

KFZ-KAUFVERTRAG (HÄNDLER)

Verbraucherkaufvertrag — ABGB §§1045–1075; KSchG §§8–9

1. VERTRAGSPARTEIEN

HÄNDLER (VERKÄUFER): [Händlername] FN: [Händler FN] | UID: [Händler UID] Adresse: [Händleradresse] Vertreten durch: [Händlervertreter]

KÄUFER: [Name Käufer] Adresse: [Adresse Käufer] Käufertyp: [Käufertyp]

2. KAUFGEGENSTAND

Fahrzeugart: [Fahrzeugart] Marke und Modell: [Marke Modell] Fahrzeugidentifikationsnummer (VIN): [VIN] Bruttopreis (inkl. 20% USt): EUR [Bruttopreis]

3. LIEFERUNG UND ZAHLUNG

3.1

Verbindliches Lieferdatum: [Lieferdatum]. Bei Nichteinhaltung kann der Käufer dem Händler eine angemessene Nachfrist setzen (ABGB §918); nach fruchtlosem Ablauf steht dem Käufer das Rücktrittsrecht zu.

3.2

Kaufpreis EUR [Bruttopreis] inkl. 20% USt. Anzahlung: EUR [Anzahlung]. Der Händler stellt eine ordnungsgemäße Rechnung nach UStG §11 aus.

4. GEWÄHRLEISTUNG UND GARANTIE (KSchG §9; ABGB §933)

4.1

Gesetzliche Gewährleistung (KSchG §9, ABGB §933): Neuwagen 2 Jahre; Gebrauchtwagen: [Fahrzeugart] — gemäß §933 Abs 1a ABGB. Binnen der ersten 12 Monate wird vermutet, dass ein Mangel bei Übergabe vorlag (Beweislastumkehr ABGB §924).

4.2

Herstellergarantie: [Herstellergarantie] (separate Garantiebedingungen des Herstellers gelten).

5. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

5.1

Anwendbares Recht: Österreich (ABGB, KSchG, UStG). Gerichtsstand gemäß Brüssel-Ia-VO: Wohnsitz des Konsumenten. Salvatorische Klausel: ABGB §878.

5.2

Der Käufer verpflichtet sich, das Fahrzeug nach Übergabe fristgerecht umzumelden (KFG §37, 30 Tage) und eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen (KFG §59).

Händler (Verkäufer)

________________

Signature

Käufer

________________

Signature

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist KFZ-Kaufvertrag Händler Österreich?

Der KFZ-Kaufvertrag Händler ist ein nach ABGB §§1045–1075; KSchG §§8–9; Gewährleistungsgesetz 2021 geregeltes Rechtsdokument in Österreich.

Das österreichische Gewährleistungsrecht wurde durch das Gewährleistungsgesetz 2021 nGewäSG 2021, BGBl I Nr. 175/2021), das die EU-Warenkauf-Richtlinie 2019/771 umsetzt, grundlegend reformiert. Beim Kauf eines Kraftfahrzeugs beim Händler gilt eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren nach ABGB §933 Abs 1; für gebrauchte Fahrzeuge kann diese durch ausdrückliche Vereinbarung auf 1 Jahr verkürzt werden nABGB §933 Abs 1a). Innerhalb der ersten 12 Monate wird vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war nBeweislastumkehr nach ABGB §924).

Der Oberste Gerichtshof nOGH) hat in OGH 4 Ob 221/07z klargestellt, dass Händler im Rahmen der Gewährleistung zuerst zur Verbesserung oder zum Austausch verpflichtet sind; erst bei Unmöglichkeit oder unverhältnismäßig hohem Aufwand steht dem Käufer Preisminderung oder Vertragsauflösung nWandlung) zu.

Bei Fernabsatzverträgen nKfz-Kauf über das Internet oder Telefon) hat der Konsument zusätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht nach FAGG §11 nFern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz), das auch für Kfz-Onlinekäufe gilt, sofern der Vertrag außerhalb des Händlergeschäfts geschlossen wurde. Bei physischem Besuch im Autohaus besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.

Für gewerbliche Käufer nUnternehmer, die ein Fahrzeug für betriebliche Zwecke kaufen) gilt das KSchG nicht. Zwischen zwei Unternehmern nB2B) kann die Gewährleistung eingeschränkt oder ausgeschlossen werden nUGB §377: Untersuchungs- und Rügepflicht).

Die Normverbrauchsabgabe nNoVA) und die Umsatzsteuer nUSt 20%) sind bei Neuwagen vom Händler abzuführen und im Kaufpreis enthalten. Der Händler ist zur Ausstellung einer Rechnung nach UStG §11 verpflichtet, die den Käufer zum Vorsteuerabzug berechtigt, sofern er Unternehmer ist.

Wann brauchen Sie KFZ-Kaufvertrag Händler Österreich?

Ein schriftlicher KFZ-Kaufvertrag mit einem Händler in Österreich wird in diesen Situationen benötigt:

Bei jedem Kauf eines Neu- oder Gebrauchtfahrzeugs bei einem österreichischen Fahrzeughändler nKonzessionär, freier Händler, Importeur). Der schriftliche Vertrag sichert den Käufer hinsichtlich Liefertermin, Ausstattung, Kaufpreis und Gewährleistungsrechten ab. Ohne schriftlichen Vertrag sind mündliche Absprachen nz.B. über zugesagte Extras oder Lieferdatum) kaum durchsetzbar.

Wenn eine Anzahlung geleistet wird — was beim Neuwagenkauf vor Produktion oder Lieferung häufig der Fall ist — schützt der schriftliche Kaufvertrag den Käufer, falls der Händler insolvent wird oder den Termin nicht einhält. Die Anzahlung sollte durch eine Bankgarantie oder einen Vorausvermerk im Kaufvertrag gesichert sein.

Bei Fahrzeugkäufen mit Eintausch des Altfahrzeugs nInzahlungnahme) regelt der Kaufvertrag den Inzahlungnahmepreis, den Zustand des eingetauschten Fahrzeugs und allfällige Abzüge, die der Händler berechnen darf.

Für Leasingkäufe, bei denen der Leasinggeber nLeasinggesellschaft) das Fahrzeug vom Händler kauft und dem Leasingnehmer zur Nutzung überlässt, ist ein schriftlicher Kaufvertrag zwischen Händler und Leasinggesellschaft die Grundlage der gesamten Finanzierungsstruktur.

Bei grenzüberschreitenden Fahrzeugkäufen nz.B. Kauf eines deutschen Neuwagens durch einen österreichischen Käufer) regelt der Kaufvertrag den anwendbaren Gerichtsstand und das anwendbare Recht nbei EU-Käufen: Verordnung nEG) Nr. 593/2008 — Rom I-VO).

Was gehört in Ihr KFZ-Kaufvertrag Händler Österreich?

Ein vollständiger KFZ-Kaufvertrag mit einem Händler in Österreich nach ABGB §§1045–1075 und KSchG §§8–9 enthält folgende Kernelemente:

**1. Händlerangaben**: Firmenname des Händlers, Firmen-buchregister-Nummer nFN), UID-Nummer, vollständige Adresse, Gewerbeberechtigungsnummer nGewO §94 Z 76 — Fahrzeughandel), Ansprechpartner und Unterzeichner.

**2. Käuferangaben**: Vollständiger Name, Geburtsdatum, Meldeadresse, bei Unternehmern: Firmenbuchnummer und UID.

**3. Fahrzeugbeschreibung**: Marke, Modell, Variante/Ausstattungslinie, Motorisierung nkW/PS, Hubraum), Kraftstoffart, Farbe nLack- und Innenraumbezeichnung), Fahrzeugidentifikationsnummer nVIN), amtliches Kennzeichen nbei Gebraucht-KFZ), Baujahr, Kilometerstand.

**4. Kaufpreis und Steueraufschlüsselung**: Bruttopreis in EUR ninkl. 20% USt), Inzahlungnahmepreis für Altfahrzeug nfalls vereinbart), Anzahlung, Restzahlung, Fälligkeitsdaten. Händler hat nach UStG §11 eine ordnungsgemäße Rechnung auszustellen.

**5. Lieferdatum und Lieferbedingungen**: Verbindliches oder voraussichtliches Lieferdatum; Konsequenzen bei Lieferverzug nRücktrittsrecht nach ABGB §918); Lieferort nHändlerstandort oder Zulassungsadresse des Käufers).

**6. Gewährleistung nKSchG §9, ABGB §933)**: Gesetzliche Gewährleistungsfrist n2 Jahre Neuwagen, 1 Jahr Gebraucht-KFZ nach schriftlicher Vereinbarung), Gewährleistungsvorgang nVerbesserung zuerst, dann Austausch, dann Preisminderung/Wandlung). Händler kann Gewährleistung gegenüber Konsumenten nicht ausschließen.

**7. Herstellergarantie**: Dauer und Umfang der Herstellergarantie nz.B. 3 Jahre Fabriksgarantie bei Toyota Austria GmbH oder 5 Jahre bei Kia Austria GmbH), Garantiebedingungen des Herstellers.

**8. Finanzierungsklausel nfalls relevant)**: Verweis auf Leasingvertrag oder Kreditvertrag, aufschiebende Bedingung nKaufvertrag wird erst wirksam bei Finanzierungszusage nach VKrG).

**9. Widerrufsrecht nFAGG §11)**: Bei Fernabsatz nOnlinekauf, Telefonkauf) ausdrücklicher Hinweis auf das 14-tägige Widerrufsrecht und die Widerrufsbelehrung nach FAGG.

**10. Gerichtsstand und anwendbares Recht**: Österreichisches Recht nABGB, KSchG); für Konsumenten kann kein ausländischer Gerichtsstand vereinbart werden, der ungünstiger ist als der Wohnsitz des Konsumenten nEuGH-Recht, Brüssel-Ia-VO).

Die Vorlage auf forms-legal.com führt Händler und Käufer durch alle Pflichtfelder nach österreichischem KSchG und ABGB.

So füllen Sie Ihr KFZ-Kaufvertrag Händler Österreich aus

Das Ausfüllen eines KFZ-Händler-Kaufvertrags in Österreich folgt diesen Schritten:

**Schritt 1 — Händlerdaten verifizieren**: Firmenbuchnummer nFN) unter firmenbuch.at prüfen; UID-Nummer des Händlers auf FinanzOnline oder beim Finanzamt Österreich verifizieren; Gewerbeberechtigung für Fahrzeughandel nGewO §94 Z 76) im Gewerbeinformationssystem Austria nGISA) unter gisa.gv.at prüfen.

**Schritt 2 — Fahrzeugidentifikation sicherstellen**: VIN am Fahrzeug und in der Dokumentation übereinstimmen; Typenschein nZulassungsschein Teil II) und COC-Dokument nCertificate of Conformity bei Neuwagen) prüfen.

**Schritt 3 — Preis und Steuer klären**: Bruttopreis inkl. 20% USt angeben; NoVA-Anteil bei Neuzulassung; allfälligen Inzahlungnahmepreis schriftlich festhalten.

**Schritt 4 — Lieferdatum verbindlich vereinbaren**: Verbindliches Lieferdatum nnicht nur "voraussichtlich") vereinbaren. Bei Nichteinhaltung steht dem Käufer nach ABGB §918 ein Rücktrittsrecht zu.

**Schritt 5 — Gewährleistung und Garantie klar festhalten**: Für Neuwagen: gesetzlich 2 Jahre Gewährleistung plus Herstellergarantie ngetrennt aufführen). Für Gebrauchtwagen: vereinbarte Verkürzung auf 1 Jahr ausdrücklich schriftlich festhalten.

**Schritt 6 — Anzahlung absichern**: Bei Anzahlung über €500: schriftliche Anzahlungsquittung ausstellen; Bankgarantie oder Vorauszahlungsklausel prüfen.

**Schritt 7 — Unterschriften**: Beide Parteien unterzeichnen; der Händler übt die Zeichnungsbefugnis nach Firmenbucheintragung aus. Dem Käufer ist eine Vertragskopie auszuhändigen nKSchG §6 Abs 1 Z 3).

Häufige Fehler bei Ihrem KFZ-Kaufvertrag Händler Österreich

Typische Fehler beim KFZ-Händlervertrag in Österreich:

**Fehler 1 — Mündliches Lieferdatum ohne schriftliche Fixierung**: Der Händler nennt mündlich ein Lieferdatum, das nicht im Kaufvertrag steht. Bei Verzögerung kann der Käufer nicht nachweisen, wann die Lieferung vereinbart war; ein Rücktritt nach ABGB §918 ist schwer durchzusetzen.

**Fehler 2 — Unklare Inzahlungnahme**: Inzahlungnahmepreis und Zustand des Altfahrzeugs nicht schriftlich festgehalten. Händler kann nachträglich Abzüge für Mängel vornehmen, die nicht vereinbart waren.

**Fehler 3 — Anzahlung ohne Absicherung**: Anzahlung bei einem Händler in finanziellen Schwierigkeiten geleistet, ohne Bankgarantie. Bei Insolvenz des Händlers ist die Anzahlung in der Insolvenzmasse verloren nIO §46 — kein Absonderungsrecht ohne Pfandrecht).

**Fehler 4 — Gewährleistung mit Garantie verwechseln**: Käufer verwechselt gesetzliche Gewährleistung nABGB §933, Pflicht des Händlers) mit Herstellergarantie nfreiwillige Zusage des Herstellers, z.B. 3 Jahre Fabriksgarantie). Läuft die Garantie ab, bestehen bei rechtzeitig aufgetretenen Mängeln noch immer Gewährleistungsansprüche gegen den Händler.

**Fehler 5 — Keine Prüfung bei Übergabe**: Fahrzeug ohne gründliche Prüfung nSchäden, Ausstattung, Kilometerstand) übernommen. Mängel, die bei der Übergabe sichtbar waren und nicht gerügt wurden, können bei der Gewährleistung problematisch sein.

**Fehler 6 — AGB nicht gelesen**: Händler-AGB enthalten häufig Klauseln, die gesetzlich unwirksam nKSchG §6) aber schwer erkennbar sind. Beispiel: Klauseln, die den Gerichtsstand auf einen für den Käufer ungünstigen Ort verlegen — nach Brüssel-Ia-VO unzulässig bei Verbraucherverträgen.

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Häufig gestellte Fragen

Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

Diese Vorlage dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Gesetze sind je nach Rechtsordnung unterschiedlich und ändern sich im Laufe der Zeit. Konsultieren Sie für Ihren konkreten Fall einen qualifizierten Rechtsanwalt.Vollständiger Haftungsausschluss

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