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KFZ-Kaufvertrag privat Österreich

KFZ-Kaufvertrag privat Österreich

ABGB §§1045–1075; KFG §§37–40

KFZ-KAUFVERTRAG (PRIVAT)

zwischen Privatpersonen — ABGB §§1045–1075; KFG §§37–40

1. VERKÄUFER UND KÄUFER

VERKÄUFER: [Name Verkäufer] Adresse: [Adresse Verkäufer] Ausweis-Nr.: [Ausweis Verkäufer]

KÄUFER: [Name Käufer] Adresse: [Adresse Käufer] Ausweis-Nr.: [Ausweis Käufer]

2. FAHRZEUGBESCHREIBUNG (KFG §37)

Marke: [Fahrzeugmarke] | Modell: [Fahrzeugmodell] | Baujahr: [Baujahr] Fahrzeugidentifikationsnummer (VIN): [VIN] Amtliches Kennzeichen: [Kennzeichen] | Farbe: [Fahrzeugfarbe] Erstzulassung: [Erstzulassung] | Kilometerstand: [Kilometerstand] §57a-Überprüfung (Pickerl) letztmalig am: [§57a Datum]

3. KAUFPREIS UND ZAHLUNG (ABGB §1054)

3.1

Der vereinbarte Kaufpreis beträgt EUR [Kaufpreis] (in Worten: entsprechend eingetragen).

3.2

Zahlungsart: [Zahlungsart]. IBAN des Verkäufers (bei Überweisung): [IBAN Verkäufer].

3.3

Datum der Fahrzeugübergabe: [Übergabedatum] am Übergabeort: [Übergabeort]. Mit Übergabe der Fahrzeugschlüssel und des Zulassungsscheins geht das Eigentum am Fahrzeug auf den Käufer über (ABGB §1061).

4. FAHRZEUGZUSTAND UND GEWÄHRLEISTUNG (ABGB §§922–933b)

4.1

Unfallfreiheit: [Unfallfreiheit]. Bekannte Schäden: [Bekannte Schäden].

4.2

Das Fahrzeug wird im gegenwärtigen Zustand (as is) verkauft. Die gesetzliche Gewährleistung nach ABGB §§922–933b wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Arglistig verschwiegene Mängel sind von diesem Ausschluss ausgenommen (ABGB §870; OGH 8 Ob 60/11s).

5. UMMELDUNG UND VERSICHERUNG

5.1

Der Käufer verpflichtet sich, das Fahrzeug innerhalb von 30 Tagen nach Übergabe bei der zuständigen Zulassungsstelle der Bezirkshauptmannschaft oder des Magistrats auf seinen Namen umzuschreiben (KFG §37).

5.2

Der Käufer muss spätestens zum Zeitpunkt der Übergabe eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung nachweisen (KFG §59 — Pflichtversicherung). Salvatorische Klausel: ABGB §878.

Verkäufer

________________

Signature

Käufer

________________

Signature

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist KFZ-Kaufvertrag privat Österreich?

Der KFZ-Kaufvertrag privat ist ein nach ABGB §§1045–1075; KFG §§37–40; Kraftfahrzeuggesetz 1967 geregeltes Rechtsdokument in Österreich.

Nach österreichischem Recht (ABGB §1061) geht das Eigentum am Fahrzeug mit der Übergabe (körperliche Übergabe der Fahrzeugschlüssel und des Zulassungsscheins) auf den Käufer über. Der schriftliche Kaufvertrag dient als Beweismittel für den Eigentumsübergang und als Grundlage für die Um- oder Abmeldung beim zuständigen Bezirksgericht (Zulassungsstelle) der Bezirkshauptmannschaft (BH) oder des Magistrats.

Beim Privatverkauf zwischen Privatpersonen (nicht unternehmerischen Verkäufern) gilt das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) nicht. Das bedeutet: Die gesetzliche Gewährleistung nach ABGB §§922–933b kann durch vertragliche Vereinbarung vollständig ausgeschlossen werden (Gewährleistungsausschluss -- gekauft wie gesehen). Dieses Recht besteht nur zwischen Privatpersonen; ein Gewerbetreibender (Autohändler) kann die Gewährleistung gegenüber Konsumenten nicht ausschließen (KSchG §9).

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in zahlreichen Entscheidungen — z.B. OGH 2 Ob 214/08a — präzisiert, dass selbst bei einem Gewährleistungsausschluss die Haftung für arglistig verschwiegene Mängel (ABGB §870, dolus malus) bestehen bleibt. Der Verkäufer, der einen bekannten schwerwiegenden Mangel (z.B. Unfallschaden, manipulierter Kilometerstand) verschweigt, haftet trotz Ausschlussklausel auf Schadenersatz nach ABGB §§1293 ff.

Nach KFG §37 muss das Fahrzeug bei der zuständigen Zulassungsstelle der Bezirkshauptmannschaft oder des Magistrats auf den neuen Eigentümer umgeschrieben werden. Hierfür ist der Typenschein oder ein vergleichbares Dokument erforderlich. Der Käufer hat das Fahrzeug innerhalb von 30 Tagen nach Kauf umzumelden; andernfalls bleibt der frühere Halter haftbar.

Für Fahrzeuge mit einem Kaufpreis über €1.000 fällt bei der Ummeldung Normverbrauchsabgabe (NoVA, geregelt im NoVAG 1991) an, sofern das Fahrzeug nicht bereits in Österreich zugelassen war. Die NoVA ist vom Käufer zu entrichten und beim Finanzamt Österreich zu erklären.

Wann brauchen Sie KFZ-Kaufvertrag privat Österreich?

Ein schriftlicher KFZ-Kaufvertrag in Österreich wird in folgenden Situationen benötigt:

Bei jedem Privatverkauf eines Kraftfahrzeugs — PKW, Motorrad, LKW, Wohnmobil oder Anhänger — zwischen zwei Privatpersonen. Zwar ist ein schriftlicher Kaufvertrag nach ABGB nicht zwingend vorgeschrieben, jedoch ohne schriftlichen Nachweis entstehen häufig Streitigkeiten über Kaufpreis, Fahrzeugzustand und Übergabedatum, die vor dem Bezirksgericht ausgetragen werden müssen.

Für die Ummeldung des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle der Bezirkshauptmannschaft oder des Magistrats ist kein Kaufvertrag formal zwingend, wird aber von vielen Zulassungsstellen als Nachweis für den Eigentumsübergang empfohlen. Bei Versicherungsschadensfällen (z.B. Unfall nach dem Kauf, aber vor der Ummeldung) verlangt die Versicherungsgesellschaft einen schriftlichen Kaufvertrag als Beleg, wer zum Unfallzeitpunkt Eigentümer war.

Wenn der Verkäufer arglistige Täuschung oder das Verschweigen von Mängeln verhindern will, schützt ihn der schriftliche Kaufvertrag, in dem der Zustand des Fahrzeugs dokumentiert ist. Der OGH hat entschieden, dass ein detaillierter schriftlicher Kaufvertrag bei späteren Gewährleistungsstreitigkeiten als wesentliches Beweismittel dient.

Bei Fahrzeugen mit laufendem Kredit oder Leasing (Sicherungsübereignung an die Bank): Der Käufer muss sicherstellen, dass das Fahrzeug schuldenfrei übergeben wird. Der schriftliche Kaufvertrag mit einer Klausel zur lastenfreien Übergabe schützt den Käufer. Andernfalls kann die Bank das Fahrzeug auch beim gutgläubigen Käufer herausverlangen (ABGB §366).

Für steuerliche Zwecke (NoVA, Vorsteuerabzug bei Unternehmern) ist der Kaufvertrag als Beleg für den Finanzamt Österreich unverzichtbar.

Was gehört in Ihr KFZ-Kaufvertrag privat Österreich?

Ein vollständiger KFZ-Kaufvertrag zwischen Privatpersonen in Österreich nach ABGB §§1045–1075 und KFG §§37–40 enthält folgende Kernelemente:

**1. Vollständige Parteiangaben**: Name, Geburtsdatum, Meldeadresse und Ausweisnummer (Personalausweis oder Reisepass) von Verkäufer und Käufer.

**2. Fahrzeugdaten (KFG §37)**: Marke, Modell, Baujahr, Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN/VIN — 17-stellige Nummer am Fahrzeugkörper und im Zulassungsschein Teil I), amtliches Kennzeichen, Farbe, Motorleistung (kW), Kraftstoffart, Hubraum (cm³), Erstzulassungsdatum, aktueller Kilometerstand (verbindlich — Manipulation strafbar nach StGB §146 Betrug).

**3. Kaufpreis und Zahlungsbedingungen**: Vereinbarter Kaufpreis in EUR (ausgeschrieben und in Ziffern), Zahlungsart (Barzahlung, Banküberweisung — IBAN des Verkäufers), Fälligkeitsdatum, Anzahlung falls vereinbart.

**4. Übergabedatum und -ort**: Konkretes Datum und Ort der Übergabe; Übergabe der Fahrzeugschlüssel, des Zulassungsscheins Teil I und II, des Typenscheins (falls vorhanden), des letzten §57a-Überprüfungsberichts (Pickerl) und der Servicescheckheftdaten.

**5. Gewährleistungsausschluss**: Ausdrückliche Klausel: Das Fahrzeug wird im gegenwärtigen Zustand (as is) verkauft; die gesetzliche Gewährleistung nach ABGB §§922–933b wird hiermit ausgeschlossen. Hinweis: Arglistig verschwiegene Mängel bleiben davon ausgenommen (ABGB §870, OGH-Rechtsprechung).

**6. Unfallfreiheitserklärung oder Unfallhistorie**: Der Verkäufer erklärt wahrheitsgemäß, ob das Fahrzeug unfallfrei ist oder nennt bekannte Unfallschäden. Eine falsche Erklärung führt zur Haftung nach ABGB §§1293 ff. und ggf. StGB §146 (Betrug).

**7. §57a-Überprüfung (Pickerl)**: Datum der letzten österreichischen Hauptuntersuchung nach §57a KFG, Name der Prüfstelle (ARBÖ, ÖAMTC, berechtigte Werkstätten), Gültigkeitsdauer der Plakette (in Österreich maximal 2 Jahre).

**8. Kfz-Haftpflichtversicherung**: Klarstellung, bis wann die bestehende Haftpflichtversicherung des Verkäufers (Versicherungsgesellschaft, Polizzen-Nr.) läuft und dass der Käufer nach Ummeldung sofort eigene Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen muss (KFG §59 — Pflichtversicherung).

**9. Mängelanzeigen und bekannte Schäden**: Auflistung aller bekannten Mängel, Schäden, Reparaturbedürftigkeiten in einer Anlage zum Vertrag. Dies schützt den Verkäufer vor späteren Ansprüchen.

**10. Unterschriften und Datum**: Handschriftliche Unterschriften beider Parteien mit Datum und Ort. Jede Partei erhält eine unterzeichnete Ausfertigung.

Die Vorlage auf forms-legal.com führt Sie durch alle Pflichtfelder eines österreichischen KFZ-Kaufvertrags und stellt sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen nach ABGB und KFG erfüllt werden.

So füllen Sie Ihr KFZ-Kaufvertrag privat Österreich aus

Das Ausfüllen eines KFZ-Kaufvertrags zwischen Privatpersonen in Österreich erfolgt in diesen Schritten:

**Schritt 1 — Fahrzeugdaten prüfen und eintragen**: Fahrzeugidentifikationsnummer (VIN) am Fahrzeugkörper (meist am Armaturenbrett oder in der Fahrertür) und im Zulassungsschein Teil I vergleichen. Kilometerstand ablesen und fotografisch dokumentieren (Zeitstempel). Alle Fahrzeugdaten aus dem Zulassungsschein Teil I und dem Typenschein entnehmen.

**Schritt 2 — §57a-Pickerl prüfen**: Gültigkeitsdatum der §57a-Überprüfungsplakette auf der Windschutzscheibe ablesen und im Vertrag eintragen. Wenn das Pickerl abgelaufen oder nahe am Ablaufen ist, sollte dies transparent kommuniziert und im Vertrag vermerkt werden.

**Schritt 3 — Unfallhistorie klären**: Für verlässliche Auskunft kann ein historischer Fahrzeugdatenbericht beim ÖAMTC oder ARBÖ angefordert werden. Alle dem Verkäufer bekannten Unfälle, auch solche, die in der Lackierung nicht sichtbar sind, müssen wahrheitsgemäß angegeben werden.

**Schritt 4 — Kaufpreis und Zahlung vereinbaren**: Kaufpreis schriftlich ausschreiben (z.B. "Achttausend Euro — €8.000,00"). Empfehlung: Zahlung per Banküberweisung (nicht Barzahlung über €10.000 ohne Geldwäsche-Dokumentation nach BWG). IBAN des Verkäufers angeben.

**Schritt 5 — Versicherung regeln**: Verkäufer kündigt die Kfz-Haftpflichtversicherung (gemäß KFG §59 Pflichtversicherung) erst nach Ummeldung des Fahrzeugs. Käufer schließt vor oder unmittelbar bei Übernahme eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung ab.

**Schritt 6 — Ummeldung planen**: Innerhalb von 30 Tagen muss der Käufer das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle der zuständigen Bezirkshauptmannschaft oder des Magistrats umschreiben. Benötigt: Zulassungsschein Teil I und II, Kaufvertrag, Lichtbildausweis, Versicherungsbestätigung (e-card der Versicherung).

**Schritt 7 — Unterschriften**: Vertrag in zweifacher Ausfertigung ausdrucken, beide Parteien unterschreiben. Fotos oder Scans als digitale Sicherungskopien aufbewahren.

Häufige Fehler bei Ihrem KFZ-Kaufvertrag privat Österreich

Häufige Fehler beim privaten KFZ-Kauf in Österreich:

**Fehler 1 — Kein schriftlicher Vertrag**: Nur mündliche Einigung ohne schriftlichen Kaufvertrag. Bei späteren Streitigkeiten (Kilometerstand, Mängel, Kaufpreis) ist ohne schriftliche Vereinbarung die Beweislage unklar; das Bezirksgericht muss Zeugenaussagen würdigen, was aufwendig und kostspielig ist.

**Fehler 2 — Fehlende VIN-Prüfung**: Fahrzeugidentifikationsnummer (VIN) nicht mit dem Zulassungsschein verglichen. Manipulierte VINs kommen beim Kauf gestohlener Fahrzeuge vor; der gutgläubige Käufer verliert das Fahrzeug an den Eigentümer (ABGB §366) und den Kaufpreis an den Betrüger.

**Fehler 3 — Barzahlung über €10.000**: Zahlungen über €10.000 in bar ohne Dokumentation verstoßen gegen das Bargeldverbots-Gesetz (BGBl I Nr. 104/2021 — ab 10.000 EUR Pflicht zur Identifizierung und Dokumentation nach BWG/GwG). Banküberweisung ist sicherer und nachweisbar.

**Fehler 4 — Keine Prüfung auf Sicherungsübereignung**: Das Fahrzeug ist an eine Bank sicherungsübereignet (Kfz-Kredit noch offen). Der Käufer erwirbt kein unbeschwertes Eigentum; die Bank kann das Fahrzeug trotz Kauf zurückfordern. Prüfung: Zentrales Melderegister (ZMR) und Abfrage beim ÖAMTC.

**Fehler 5 — §57a-Pickerl abgelaufen**: Fahrzeug ohne gültige §57a-Überprüfungsplakette wird übergeben. Das Fahrzeug darf nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden; der Käufer muss sofort eine Hauptuntersuchung durchführen lassen.

**Fehler 6 — Ummeldung vergessen**: Der Käufer versäumt die Ummeldung innerhalb von 30 Tagen. Der Verkäufer bleibt als Halter eingetragen und haftet für Verkehrsstrafen, Mautgebühren und Schadenersatzansprüche aus Unfällen des neuen Eigentümers.

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Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

Diese Vorlage dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Gesetze sind je nach Rechtsordnung unterschiedlich und ändern sich im Laufe der Zeit. Konsultieren Sie für Ihren konkreten Fall einen qualifizierten Rechtsanwalt.Vollständiger Haftungsausschluss

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