Vermächtnis-Urkunde Österreich
ABGB §§647–663 • Legat • Testament • AußStrG
VERMÄCHTNIS-URKUNDE (LEGAT)
gemäß ABGB §§647–663 — Bestandteil des Testaments vom [Testaments Datum]
I. ERBLASSER
Ich, [Erblasser Name], geboren am [Erblasser Geburtsdatum], wohnhaft in [Erblasser Adresse], ordne als Ergänzung zu meinem Testament vom [Testaments Datum] folgendes Vermächtnis an:
II. VERMÄCHTNISANORDNUNG (ABGB §§647–663)
Art des Vermächtnisses: [Vermächtnis Art]
Vermächtnisnehmer: [Vermächtnisnehmer Name] [Vermächtnisnehmer Adresse] Verhältnis zum Erblasser: [Verwandtschaftsverhältnis] Ersatzvermächtnisnehmer (ABGB §655): [Ersatz-Vermächtnisnehmer]
Vermächtnisgegenstand: [Gegenstand Beschreibung] Geschätzter Wert: [Gegenstand Wert EUR]
Belasteter Erbe (Herausgabepflicht): [Belasteter Erbe] Die belasteten Erben sind verpflichtet, den Vermächtnisgegenstand nach dem Einantwortungsbeschluss des Bezirksgerichts (AußStrG §178) unverzüglich an den Vermächtnisnehmer herauszugeben.
Anrechnung auf Pflichtteil: [Anrechnung Pflichtteil]
Bedingung: [Bedingung]
III. HINWEISE UND RECHTLICHE WIRKUNG
Erlöschen des Vermächtnisses: Ist der Vermächtnisgegenstand (Stückvermächtnis) zum Zeitpunkt des Erbfalls nicht mehr im Nachlass vorhanden, erlischt das Vermächtnis nach ABGB §648 Abs. 2, sofern ich nicht ausdrücklich anderes angeordnet habe. Durchsetzung: Der Vermächtnisnehmer kann seinen Anspruch nach dem Einantwortungsbeschluss des Bezirksgerichts beim zuständigen Bezirksgericht (Streitwert bis EUR 15.000,00) oder Landesgericht (darüber) geltend machen. Die Verjährungsfrist für Schuldvermächtnisse beträgt nach ABGB §1486 Z 7 drei Jahre ab dem Einantwortungsbeschluss. Grunderwerbsteuer: Bei Liegenschaften löst der Übergang durch Vermächtnis Grunderwerbsteuer nach GrEStG §1 Abs. 1 Z 2 aus. Die Selbstberechnung erfolgt durch den Notar oder Rechtsanwalt des Vermächtnisnehmers.
Errichtet in [Errichtungsort], am [Errichtungsdatum] [Bei eigenhändigem Testament: vollständig handschriftlich übertragen und eigenhändig unterzeichnen]
Erblasser (eigenhändig unterschreiben)
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Signature
Was ist Vermächtnis-Urkunde Österreich?
Die Vermächtnis-Urkunde in Österreich ist ein Dokument, das im Rahmen eines Testaments oder Erbvertrags nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB, JGS Nr. 946/1811, §§647–663) die Zuwendung bestimmter einzelner Vermögensgegenstände an einen oder mehrere Vermächtnisnehmer (Legatare) anordnet. Das Vermächtnis (auch Legat genannt) unterscheidet sich grundlegend von der Erbschaft: Während der Erbe Universalsukzessor wird — er tritt in die gesamte Rechtsstellung des Erblassers ein, einschließlich aller Schulden bis zur Höhe des Nachlasswerts —, erwirbt der Vermächtnisnehmer nur ein schuldrechtliches Forderungsrecht gegen die Erben auf Übergabe des bestimmten Vermögensgegenstands.
Das österreichische Recht kennt nach ABGB §§647–663 verschiedene Formen des Vermächtnisses: (1) Stückvermächtnis (ABGB §648): Zuwendung eines bestimmten, individuell bezeichneten Gegenstands (ein konkretes Fahrzeug mit Kennzeichen, eine bestimmte Liegenschaft mit EZ, ein bestimmtes Kunstwerk). (2) Gattungsvermächtnis (ABGB §649): Zuwendung einer Sache nur nach Gattungsmerkmalen (ein Personenkraftfahrzeug, ein Gemälde aus der Sammlung). (3) Schuldvermächtnis (ABGB §654): Zuwendung einer Geldforderung — der häufigste Vermächtnistyp. (4) Vorausvermächtnis (ABGB §§647 ff. i.V.m. §790 Satz 2): Dem Erben wird ein Gegenstand vorab zugewendet, bevor die allgemeine Nachlassteilung stattfindet — wichtig zur Abfindung einzelner Kinder mit bestimmten Nachlassgegenständen.
Die Vermächtnis-Urkunde wird im Rahmen des Testaments nach ABGB §§577–601 oder eines Erbvertrags nach ABGB §§602–646 errichtet. Sie kann auch in einer gesonderten letztwilligen Verfügung (Kodizill) enthalten sein, sofern diese alle Formvoraussetzungen des Testaments erfüllt. Das eigenhändige Testament nach ABGB §578 muss vollständig handgeschrieben und unterschrieben sein — das schließt die Vermächtnisklauseln ein. Das Nottestament, das fremdhändige Testament nach ABGB §579 und das notarielle Testament nach ABGB §587 haben jeweils eigene Formvorschriften.
Besondere Bedeutung im Verlassenschaftsverfahren: Das Bezirksgericht als Verlassenschaftsgericht (AußStrG §168 ff.) und der Gerichtskommissär (zumeist Notar nach GKG §1) prüfen Vermächtnisanordnungen im Testamentsinhalt. Der Vermächtnisnehmer erhält nach dem Einantwortungsbeschluss (AußStrG §178) ein durchsetzbares Forderungsrecht gegen die Erben. Schreiben Erben den vermachten Gegenstand dem Vermächtnisnehmer nicht aus, kann dieser vor dem zuständigen Bezirksgericht (Streitwert bis EUR 15.000,00) oder Landesgericht klagen.
Wann brauchen Sie Vermächtnis-Urkunde Österreich?
Eine Vermächtnis-Urkunde nach österreichischem ABGB §§647–663 wird in folgenden Situationen benötigt:
Zuwendung bestimmter Gegenstände an Nichterbberechtigte: Wer einem Freund, einer entfernten Verwandten oder einer gemeinnützigen Organisation ein bestimmtes Gemälde, ein Fahrzeug oder eine Geldsumme aus dem Nachlass zuwenden möchte, ohne diese Person als Erben einzusetzen, verwendet ein Vermächtnis. Die eingesetzten Erben bleiben Universalsukzessoren — sie sind nur verpflichtet, den vermachten Gegenstand herauszugeben.
Abfindung weichender Erben mit bestimmten Nachlassgegenständen: Wenn ein Kind den Familienbetrieb erbt und die anderen Kinder mit bestimmten Nachlassgegenständen (z.B. eine Liegenschaft, ein Bankguthaben) abgefunden werden sollen, ohne dass eine komplizierte Erbengemeinschaft entsteht, ist das Vorausvermächtnis nach ABGB §§647, 790 das geeignete Instrument.
Schuldvermächtnis für Geldzahlungen: Soll aus dem Nachlass ein bestimmter Geldbetrag an eine Person gezahlt werden (z.B. EUR 50.000,00 an eine langjährige Pflegeperson), eignet sich das Schuldvermächtnis nach ABGB §654.
Verwirklichung von Familientradition bei Erbstücken: Schmuck, Kunstwerke, Antiquitäten oder Sammlungen, die in der Familie verbleiben sollen und die ein bestimmter Angehöriger erhalten soll, werden durch ein Stückvermächtnis gezielt zugewendet.
Vermeidung von Erbenstreit: Klare Vermächtniszuwendungen in der Vermächtnis-Urkunde verhindern Streit zwischen den Erben über die Aufteilung von Nachlassgegenständen im Verlassenschaftsverfahren, da der Gerichtskommissär die Verfügung des Erblassers verbindlich zu beachten hat.
Was gehört in Ihr Vermächtnis-Urkunde Österreich?
Eine rechtswirksame Vermächtnis-Urkunde nach ABGB §§647–663 enthält folgende Kernelemente:
1. Erblasseridentifikation: Vollständiger Name, Geburtsdatum und letzter Wohnsitz des Erblassers. Verweis auf das zugrundeliegende Testament oder den Erbvertrag (Datum der Errichtung). Zuständiges Bezirksgericht für das Verlassenschaftsverfahren.
2. Vermächtnisnehmer (Legatar, ABGB §647): Vollständiger Name und Adresse des Vermächtnisnehmers. Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser (relevant für Pflichtteilsberechnung). Ersatzvermächtnisnehmer, falls der Erstgenannte vor dem Erblasser stirbt (ABGB §655). Mehrere Vermächtnisnehmer können mit Quoten bestimmt werden.
3. Vermächtnisgegenstand — präzise Beschreibung: Stückvermächtnis (ABGB §648): Liegenschaft mit Einlagezahl (EZ) und Katastralgemeinde (KG) aus dem Grundbuch (justiz.gv.at); Fahrzeug mit Marke, Modell und Kennzeichen; GmbH-Anteil mit FN-Nummer aus dem Firmenbuch (firmenbuch.at); Kunstwerk mit Titel, Künstler und Inventarnummer. Gattungsvermächtnis (ABGB §649): Beschreibung nach Gattungsmerkmalen und Auswahlregel. Schuldvermächtnis (ABGB §654): genauer Geldbetrag in EUR (z.B. EUR 50.000,00) oder Anteile des Nachlasswerts. Rentenlegat: jährlicher oder monatlicher Betrag auf Zeit oder Lebenszeit.
4. Vermächtnisbelasteter (Beschwerte, ABGB §647 Abs. 2): Welcher Erbe ist mit der Herausgabe belastet — der/die Erbe(n) insgesamt oder ein bestimmter Erbe. Aufteilung der Belastung bei mehreren Erben (nach Erbquote oder bestimmte Zuweisung).
5. Bedingungen und Befristungen (ABGB §§696–709): Vermächtnis unter aufschiebender Bedingung (z.B. Heirat des Vermächtnisnehmers). Vermächtnis unter auflösender Bedingung. Befristetes Vermächtnis oder Dauervermächtnis.
6. Vorausvermächtnis (ABGB §790 Satz 2): Klarstellung, dass das Vermächtnis dem eingesetzten Erben zusätzlich zu seinem Erbteil zukommt — nicht auf diesen angerechnet wird. Für forms-legal.com Nutzer wichtig: Anrechnungsregelung klar formulieren.
7. Verhältnis zum Pflichtteil: Klarstellung, ob das Vermächtnis auf den Pflichtteil des Vermächtnisnehmers angerechnet wird (§788 analog) oder nicht. Wenn der Vermächtnisnehmer ein Pflichtteilsberechtigter ist: Vermächtnis kann als Vorausempfang auf den Pflichtteil angerechnet werden — oder ausdrücklich nicht.
8. Testamentsvollstreckung (ABGB §816 ff.): Optional: Benennung eines Testamentsvollstreckers (Willensvollstreckers) für die Ausführung der Vermächtniszuwendung. Zuständig für Durchsetzung gegen die Erben und für Korrespondenz mit dem Gerichtskommissär.
So füllen Sie Ihr Vermächtnis-Urkunde Österreich aus
Die Vermächtnis-Urkunde nach ABGB §§647–663 wird in folgenden Schritten erstellt:
Schritt 1: Kontext klären — welches Testamentsformat? Entscheiden Sie zunächst, in welcher Testamentsform das Vermächtnis enthalten sein soll: eigenhändiges Testament (ABGB §578 — vollständig handgeschrieben), fremdhändiges Testament (ABGB §579 — maschingeschrieben, drei Zeugen), notarielles Testament (ABGB §587 — vor Notar). Die Vermächtnis-Urkunde von forms-legal.com eignet sich als Ergänzung zu einem bestehenden Testament oder als Grundlage für ein neues.
Schritt 2: Vermächtnisgegenstand präzise identifizieren. Stückvermächtnis (Liegenschaft): Grundbuchauszug aus justiz.gv.at einholen — enthält EZ und KG. Stückvermächtnis (GmbH-Anteil): Firmenbuchauszug aus firmenbuch.at einholen. Stückvermächtnis (Fahrzeug): Zulassungsschein als Identifikationsgrundlage. Schuldvermächtnis: konkreter Eurobetrag oder klare Formel (z.B. 10 % des Nachlasswerts nach Schuldenabzug).
Schritt 3: Vermächtnisnehmer bestimmen. Tragen Sie vollständigen Namen und aktuelle Adresse des Vermächtnisnehmers ein. Benennen Sie einen Ersatzvermächtnisnehmer für den Fall, dass der Erstgenannte vor dem Erblasser stirbt (ABGB §655). Klären Sie das Verwandtschaftsverhältnis — wichtig für die Pflichtteilsberechnung.
Schritt 4: Formular ausfüllen. Tragen Sie alle Angaben zu Erblasser, Vermächtnisnehmer, Vermächtnisgegenstand und belasteten Erben in das Formular ein. Legen Sie fest, ob das Vermächtnis auf einen etwaigen Pflichtteil des Vermächtnisnehmers angerechnet werden soll.
Schritt 5: Testamentserrichtung. Das fertige Formular ist als eigenhändiges Testament vollständig handschriftlich zu übertragen und zu unterschreiben — oder dem Notar für die Errichtung eines notariellen Testaments zu übergeben. Bei eigenhändigem Testament: Hinterlegung im Österreichischen Notariatsarchiv (ONA) über einen Notar empfohlen — kostet ca. EUR 20,00 und verhindert Verlust des Testaments.
Schritt 6: Verlassenschaftsverfahren — Durchsetzung. Nach dem Tod des Erblassers prüft der Gerichtskommissär (Notar) das Testament und die Vermächtnisklauseln. Der Vermächtnisnehmer erhält nach dem Einantwortungsbeschluss (AußStrG §178) des Bezirksgerichts ein einklagbares Forderungsrecht gegen die Erben. Bei Verweigerung der Herausgabe: Klage beim Bezirksgericht (Streitwert bis EUR 15.000,00) oder Landesgericht.
Rechtliche Anforderungen für Vermächtnis-Urkunde Österreich
Das österreichische Vermächtnisrecht nach ABGB §§647–663 ist durch folgende rechtliche Anforderungen geprägt:
Formvorschriften für das zugrundeliegende Testament (ABGB §§577–601): Das Vermächtnis kann nur in einer formgültigen letztwilligen Verfügung angeordnet werden — eigenhändiges Testament (§578: vollständig handgeschrieben und unterschrieben), fremdhändiges Testament (§579: drei gleichzeitig anwesende Zeugen, alle unterschreiben), notarielles Testament (§587: vor Notar), gerichtliches Testament (§585: vor Bezirksgericht) oder Nottestament (§597 ff.). Eine maschinengeschriebene Vermächtnisanordnung ohne Zeugen ist unwirksam.
Vermächtnisfähigkeit (ABGB §647 Abs. 3): Vermachtes Gut muss zum Zeitpunkt des Erbfalls noch im Nachlass vorhanden sein oder durch den Erblasser beschafft werden können. Ist ein individuell bestimmter Gegenstand (Stückvermächtnis) zu diesem Zeitpunkt nicht mehr im Nachlass, erlischt das Vermächtnis grundsätzlich (ABGB §648 Abs. 2) — Ausnahme: der Erblasser hat ausdrücklich anderes angeordnet.
Pflichtteilsfestigkeit des Vermächtnisses: Überschreiten Vermächtnisse und Testamentszuwendungen zusammen den frei verfügbaren Teil des Nachlasses, haben Pflichtteilsberechtigte (Kinder, Ehegatte) nach ABGB §§762–796 vorrangige Ansprüche. Vermächtnisse können durch die Pflichtteilsklage gekürzt werden (ABGB §£664 ff.).
Verjährung des Vermächtnisanspruchs: Die Verjährungsfrist für den Anspruch des Vermächtnisnehmers gegen die Erben beträgt nach ABGB §1480 (dreißigjährige Verjährung für Realrechte) bzw. ABGB §1486 Z 7 (dreijährige Verjährung für Geldforderungen) je nach Natur des Vermächtnisses. Praxis: spätestens 3 Jahre nach Einantwortungsbeschluss Anspruch geltend machen.
Grunderwerbsteuer bei Liegenschaftsvermächtnissen: Liegenschaften, die durch Vermächtnis übergehen, lösen nach GrEStG §7 Abs. 1 Z 1 Grunderwerbsteuer aus — Steuersatz abhängig vom Verwandtschaftsverhältnis (zwischen Angehörigen: dreifacher Einheitswert × 3,5 %). Eigentumsübertragung im Grundbuch (GBG) erfordert Einantwortungsbeschluss als Eintragungsgrundlage.
Häufige Fehler bei Ihrem Vermächtnis-Urkunde Österreich
Bei der Errichtung von Vermächtnissen nach österreichischem ABGB §§647–663 treten folgende Fehler häufig auf:
Ungenügende Beschreibung des Stückvermächtnisses: Ein Vermächtnis wie 'meine Wohnung soll mein Freund erhalten' ist unzureichend, wenn der Erblasser mehrere Wohnungen besitzt. Das Stückvermächtnis muss den Gegenstand so präzise beschreiben, dass keine Zweifel über die Identität bestehen — bei Liegenschaften: Einlagezahl (EZ) und Katastralgemeinde (KG) aus dem Grundbuch; bei Fahrzeugen: Marke, Modell, Kennzeichen; bei GmbH-Anteilen: FN-Nummer und Nennbetrag.
Fehlendes Ersatzvermächtnis: Stirbt der Vermächtnisnehmer vor dem Erblasser, erlischt das Vermächtnis nach ABGB §655, falls kein Ersatzvermächtnisnehmer benannt ist. Wer vergisst, einen Ersatzvermächtnisnehmer zu bestimmen, läuft Gefahr, dass der vermachte Gegenstand an die Erben fällt statt an eine bestimmte Person.
Vermächtnis ohne gültiges Testament: Eine isolierte Vermächtnis-Urkunde ohne zugrundeliegendes formgültiges Testament ist rechtlich wirkungslos. Das Vermächtnis ist immer Teil einer letztwilligen Verfügung — es braucht die Formgültigkeit des Testaments (§578 eigenhändig, §579 fremdhändig mit 3 Zeugen oder §587 notariell).
Ignorierung der Pflichtteilsgrenzen: Wenn Vermächtnisse und Testamentszuwendungen zusammen den frei verfügbaren Nachlassteil übersteigen, können Pflichtteilsberechtigte die Kürzung der Vermächtnisse verlangen. Ein Erblasser, der großzügige Vermächtnisse an Freunde verteilt, ohne die Pflichtteilsansprüche seiner Kinder zu berücksichtigen, riskiert, dass die Vermächtnisse nach dem Verhältnis ihrer Werte gekürzt werden (ABGB §664 ff.).
Vermengen von Vermächtnis und Erbschaft: In der Praxis verwechseln Laien häufig Vermächtnis und Erbschaft. 'Mein Sohn soll mein Haus bekommen' kann als Erbeneinsetzung oder als Vermächtnis ausgelegt werden — mit erheblich unterschiedlichen Rechtsfolgen (Universalsukzession vs. schuldrechtlicher Anspruch, Haftung für Nachlassschulden). Formulieren Sie stets eindeutig: 'Ich setze X als Erben ein' (Erbschaft) oder 'Ich vermache X das Haus' (Legat).
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In Österreich besteht ein grundlegender rechtlicher Unterschied zwischen Erbe (Universalsukzessor) und Vermächtnisnehmer (Legatar): Der Erbe tritt nach ABGB §§531–542 in die gesamte Rechtsstellung des Erblassers ein — er erwirbt alle Vermögenswerte und haftet für alle Nachlassschulden (bei unbedingter Erbserklärung nach AußStrG §181 unbegrenzt; bei bedingter Erbserklärung nach AußStrG §158 begrenzt auf den Nachlasswert). Der Erbe muss im Verlassenschaftsverfahren eine Erbserklärung abgeben. Der Vermächtnisnehmer hingegen wird kein Erbe — er erwirbt lediglich ein schuldrechtliches Forderungsrecht gegen die Erben auf Herausgabe des vermachten Gegenstands (ABGB §647). Vermächtnisnehmer haftet nicht für Nachlassschulden und muss keine Erbserklärung abgeben. Nach dem Einantwortungsbeschluss (AußStrG §178) des Bezirksgerichts kann der Vermächtnisnehmer seinen Anspruch gegen die Erben gerichtlich oder außergerichtlich durchsetzen. Praktische Konsequenz: Wenn der Nachlass überschuldet ist, verliert der Erbe (nach unbedingter Erbserklärung) möglicherweise eigenes Vermögen — der Vermächtnisnehmer nicht, da er nur einen Anspruch hat und dieser bei Überschuldung des Nachlasses nach Abzug der Schulden nichts oder weniger ergibt.
Das Vermächtnis selbst braucht keine gesonderte notarielle Beurkundung — es muss jedoch in einer formgültigen letztwilligen Verfügung enthalten sein, die den Formvorschriften des Testaments nach ABGB §§577–601 entspricht: (1) Eigenhändiges Testament (ABGB §578): vollständig handgeschrieben und eigenhändig unterschrieben — auch die Vermächtnisklauseln müssen handgeschrieben sein. Maschinenschrift für auch nur einen Teil macht das gesamte Testament unwirksam. (2) Fremdhändiges Testament (ABGB §579): maschingeschrieben oder von einem Dritten handgeschrieben; der Erblasser unterschreibt vor 3 gleichzeitig anwesenden Zeugen, die alle co-signieren. (3) Notarielles Testament (ABGB §587): vor dem Notar errichtet, im Österreichischen Notariatsarchiv (ONA) hinterlegt — sicherste Form, verhindert Verlust. Gesonderte Vermächtnis-Dokumente ohne gültige Testamentsform sind wirkungslos. Für die Hinterlegung des Testaments empfiehlt sich die Registrierung im ONA (ca. EUR 20,00 Gebühr) — der Gerichtskommissär fragt das ONA bei jedem Verlassenschaftsverfahren ab.
Wenn der vermachte Gegenstand zum Zeitpunkt des Erbfalls nicht mehr im Nachlass vorhanden ist (weil der Erblasser ihn zu Lebzeiten verkauft, verschenkt oder verbraucht hat), erlischt das Vermächtnis nach österreichischem ABGB §648 Abs. 2 grundsätzlich. Beim Stückvermächtnis (ein individuell bestimmter Gegenstand) gilt: Ist der Gegenstand nicht mehr vorhanden, hat der Vermächtnisnehmer keinen Anspruch auf Ersatz. Ausnahme: Der Erblasser hat ausdrücklich angeordnet, dass der Wert des Gegenstands zu zahlen ist, wenn der Gegenstand nicht mehr vorhanden ist (Entschädigungslegat). Beim Gattungsvermächtnis (ein Gegenstand nur nach Gattungsmerkmalen bestimmt): Die Erben sind verpflichtet, einen Gegenstand der bestimmten Gattung zu beschaffen, sofern dies möglich und zumutbar ist (ABGB §649). Beispiel: 'Ein Personenkraftfahrzeug' — die Erben müssen ein Fahrzeug aus dem Nachlass oder durch Kauf übergeben. Beim Schuldvermächtnis (ein Geldbetrag): Erlischt nicht, solange Nachlassmasse vorhanden ist — Geld ist vertretbar und im Nachlass stets beschaffbar.
Ja, in Österreich kann ein Vermächtnisnehmer ein Vermächtnis ausschlagen. Das Ausschlagungsrecht ergibt sich aus dem Prinzip der Privatautonomie und den allgemeinen Grundsätzen des ABGB. Eine Ausschlagungserklärung gegenüber den Erben (schriftlich empfohlen) genügt — eine Mitwirkung des Bezirksgerichts ist nicht zwingend erforderlich (anders als bei der Erbschaftsausschlagung nach AußStrG §158). Gründe für die Ausschlagung: Der vermachte Gegenstand ist mit erheblichen Schulden oder Lasten belastet, die die Erben nicht übernehmen. Das Vermächtnis würde Schenkungsmelde- oder Steuerpflichten auslösen, die der Vermächtnisnehmer vermeiden möchte. Persönliche Gründe (familiäre Zerwürfnisse). Rechtsfolge der Ausschlagung: Der vermachte Gegenstand fällt in den allgemeinen Nachlass zurück und wird nach der Erbquote verteilt, sofern kein Ersatzvermächtnisnehmer benannt ist. Der Erblasser kann im Testament eine Verpflichtung des Vermächtnisnehmers zur Annahme anordnen — diese ist aber nur schuldrechtlich durchsetzbar, nicht dinglicher Zwang.
In Österreich gibt es seit 1. August 2008 keine Erbschaftsteuer und keine Schenkungsteuer mehr (ErbStG aufgehoben). Der Erwerb durch Vermächtnis ist daher grundsätzlich einkommensteuerfrei und erbschaftsteuerfrei. Steuern können aber in folgenden Sonderfällen anfallen: (1) Grunderwerbsteuer (GrEStG §1 Abs. 1 Z 2): Bei Liegenschaften, die durch Vermächtnis übergehen, fällt GrESt an — zwischen Angehörigen (§7 Abs. 1 Z 1 GrEStG): 3-facher Einheitswert × 3,5 %. Zwischen Fremden: Verkehrswert × 3,5 %. Selbstberechnung durch Notar oder Rechtsanwalt; Fälligkeit 15 Tage nach Bescheid. (2) Eintragungsgebühr (GGG §26): 1,1 % des Werts bei Liegenschaftseintragung im Grundbuch. (3) Immobilienertragsteuer (EStG §30): Entsteht erst bei späterer Weiterveräußerung der vermachten Liegenschaft durch den Vermächtnisnehmer — nicht beim Erwerb selbst. (4) Schenkungsmeldegesetz (SchenkMG 2008): Vermächtniserwerb unterliegt nicht der Schenkungsmeldepflicht (kein Schenkungstatbestand). Fazit: Vermächtnisse sind steuerlich günstig — lediglich bei Liegenschaften fällt GrESt an.
Das Vorausvermächtnis (auch Vorauslegat oder Präventivestamentsvermächtnis) ist eine spezielle Form des österreichischen Vermächtnisses nach ABGB §790 Satz 2 i.V.m. §§647 ff., die einem eingesetzten Erben einen bestimmten Gegenstand zusätzlich zu seinem Erbteil zuwendet — also 'vorab', bevor die allgemeine Erbquoten-Aufteilung erfolgt. Beim gewöhnlichen Vermächtnis an einen Nichterbberechtigten: Der Vermächtnisnehmer erhält den Gegenstand aus dem Nachlass, bevor die Erben ihren Anteil erhalten. Beim Vorausvermächtnis an einen Erben: Das Voraus wird dem Erben nicht auf seinen Erbteil angerechnet — er erhält also das Voraus plus seinen Erbanteil am Reinnachlass. Beispiel: Drei Kinder je 1/3 Erbanteil, Gesamtnachlass EUR 600.000,00 + Liegenschaft Wert EUR 300.000,00 (als Vorausvermächtnis für Kind A). Kind A erhält: EUR 300.000,00 (Voraus) + 1/3 × EUR 600.000,00 (Erbteil) = EUR 500.000,00. Kind B und C je: EUR 200.000,00. Wichtig: Das Vorausvermächtnis kann die Pflichtteilsberechnungsbasis erhöhen, wenn die Kinder B und C pflichtteilsberechtigt sind und das Vorausvermächtnis ihren Pflichtteil aushöhlt.
Diese Vorlage dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Gesetze sind je nach Rechtsordnung unterschiedlich und ändern sich im Laufe der Zeit. Konsultieren Sie für Ihren konkreten Fall einen qualifizierten Rechtsanwalt.Vollständiger Haftungsausschluss
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