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Bestattungsverfügung Österreich

Bestattungsverfügung Österreich

ABGB §§552–563 iVm Landesbestattungsgesetzen

BESTATTUNGSVERFÜGUNG — ÖSTERREICH

Persönliche Bestattungsverfügung gemäß ABGB §§552–563 und den Landesbestattungsgesetzen der Republik Österreich

I. ANGABEN ZUR VERFÜGENDEN PERSON

Name: [Name Verfügender] Geburtsdatum: [Geburtsdatum] Meldeadresse (ZMR): [Meldeadresse] Sozialversicherungsnummer: [SVNR]

II. BESTATTUNGSFORM UND ORT

1.

Gewünschte Bestattungsform: [Bestattungsform]

2.

Gewünschter Friedhof/Bestattungsort: [Friedhof/Bestattungsort]

3.

Art der Grabstätte: [Grabstättenart]

III. RELIGIÖSE UND WELTANSCHAULICHE WÜNSCHE

1.

Gestaltung der Trauerfeier: [Religiöse Gestaltung]

2.

Musikwünsche: [Musikwünsche]

3.

Sonstige Wünsche: [Sonstige Wünsche]

IV. ORGANSPENDE UND BESTATTUNGSVORSORGE

1.

Erklärung zur Organspende (Widerspruchsprinzip BGBLA 2012 II Nr. 322): [Organspende-Erklärung]

2.

Bestattungsvorsorgevertrag (Vertrags-/Kundennummer): [Vorsorgevertragsnummer]

3.

Aufbewahrungsort dieses Dokuments: [Aufbewahrungsort]

V. RECHTLICHE HINWEISE

1.

Diese Bestattungsverfügung ergeht nach österreichischem Recht (ABGB §§552–563 iVm dem jeweils einschlägigen Landesbestattungsgesetz des Bundeslandes, in dem ich meinen letzten Wohnsitz hatte). Die Bestattungspflichtigen (Angehörige gemäß Landesbestattungsgesetz) werden ersucht, die vorliegenden Anordnungen zu respektieren.

2.

Diese Verfügung kann jederzeit widerrufen oder abgeändert werden. Im Todesfall ist dieses Original-Dokument unverzüglich dem Bestattungsunternehmen und dem zuständigen Standesamt vorzulegen.

Verfügende Person

________________

Signature

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist Bestattungsverfügung Österreich?

Die Bestattungsverfügung ist ein nach ABGB §§552–563 iVm Landesbestattungsgesetzen (Wien WrBG, NÖ, OÖ, Stmk etc.) geregeltes Rechtsdokument in Österreich.

In Österreich regelt primär das Bundesrecht in den ABGB §§552–563 das Bestattungsrecht; die konkreten Bestattungsvorschriften (Fristen, Formen, Bewilligungen) sind Landesrecht: Jedes der neun Bundesländer hat ein eigenes Bestattungsgesetz. Maßgeblich ist das Bestattungsgesetz des Bundeslandes, in dem die verstorbene Person gestorben ist oder zuletzt ihren Wohnsitz hatte. Wien: Wiener Bestattungsgesetz (WrBG, LGBl Nr. 46/1965 idF 2024); Niederösterreich: NÖ Bestattungsgesetz (NÖ BestG); Steiermark: Steiermärkisches Bestattungsgesetz (StmkBG); Tirol: Tiroler Bestattungsordnung (TBO); Oberösterreich: OÖ Bestattungsgesetz; Kärnten, Salzburg, Vorarlberg und Burgenland: je eigenes Landesgesetz. Feuerbestattung/Kremation ist in allen Bundesländern zulässig, unterliegt jedoch einem Genehmigungsverfahren; in Wien wird die Kremation im Krematorium Wien (Simmering) oder in privatem Krematorium durchgeführt.

Die Bestattungsverfügung hat in Österreich keine absolute Rechtskraft wie ein notarielles Testament; die nächsten Angehörigen (Bestattungspflichtige nach den Landesbestattungsgesetzen — in der Regel überlebender Ehegatte, Kinder, Eltern, Geschwister in dieser Reihenfolge) sind primär bestattungspflichtig. Eine rechtzeitig übergebene Bestattungsverfügung ist jedoch moralisch und in vielen Bundesländern rechtlich bindend, wenn sie dem Bestattungsunternehmen oder dem zuständigen Standesamt vorgelegt wird. Das Dokument auf forms-legal.com bietet eine umfassende Vorlage für alle neun Bundesländer mit Hinweisen auf die jeweiligen landesrechtlichen Besonderheiten.

Wann brauchen Sie Bestattungsverfügung Österreich?

Eine Bestattungsverfügung ist in Österreich in folgenden Situationen wichtig und sollte rechtzeitig zu Lebzeiten aufgesetzt werden:

**Sicherstellung persönlicher Wünsche:** Wer bestimmte Vorstellungen zur eigenen Bestattung hat — Feuerbestattung statt Erdbestattung, anonymes Grab, Beisetzung in einem Ruhewald (Baumbestattung in einem österreichischen Naturfriedhof) oder Seebestattung (in bestimmten Gewässern mit Genehmigung der Wasserrechtsbehörde nach WRG) — muss diese schriftlich festhalten. Ohne schriftliche Anweisung entscheiden die nächsten Angehörigen nach ihrem Ermessen, was häufig von den Wünschen der verstorbenen Person abweicht.

**Unterschiedliche religiöse oder weltanschauliche Vorstellungen in der Familie:** In gemischt-religiösen Familien (z. B. ein Ehegatte ist katholisch, der andere konfessionslos oder andersgläubig), bei Konflikten zwischen Geschwistern über die Bestattungsform oder bei Estrangement von Familienmitgliedern ist eine schriftliche Verfügung das einzige Mittel, um die eigenen Wünsche durchzusetzen.

**Regelung der Organspende:** Wer Organe spenden möchte (Opt-in nach dem Österreichischen Organspenderegister — Österreich hat seit 1982 das Widerspruchsprinzip: alle Österreicher sind automatisch Organspender, sofern sie sich nicht aktiv im Österreichischen Widerspruchsregister des Gesundheitsministeriums eingetragen haben), sollte dies explizit festhalten. Wer die Organentnahme ablehnt, muss sich im Widerspruchsregister eintragen; eine zusätzliche Bestattungsverfügung verstärkt die Dokumentation des Willens.

**Vorsorge für ältere oder kranke Personen:** Ältere Personen, schwerkranke Personen oder solche, die in einem Pflegeheim leben, sollten rechtzeitig eine Bestattungsverfügung aufsetzen und beim zuständigen Pflegepersonal oder bei Vertrauenspersonen hinterlegen.

**Finanzielle Vorsorge:** Die Bestattungsverfügung kann auch Angaben zu einem Bestattungsvorsorgevertrag (abgeschlossen mit einem österreichischen Bestattungsunternehmen, z. B. Bestattung Wien, Scharer, Bergemann) enthalten, mit dem die Bestattungskosten vorab finanziert werden. Das Bundesland Wien hat mit der Bestattung Wien GmbH (einer Tochtergesellschaft der Stadt Wien Holding) das größte Bestattungsunternehmen Österreichs.

Was gehört in Ihr Bestattungsverfügung Österreich?

Eine vollständige Bestattungsverfügung für Österreich muss folgende Kernelemente enthalten:

**1. Vollständige Personalien der verfügenden Person:** Vor- und Familienname, Geburtsdatum und -ort, aktuelle Meldeadresse (laut ZMR), Staatsbürgerschaft, Sozialversicherungsnummer (für die Abmeldung bei ÖGK nach dem Tod). Diese Angaben sind für das Standesamt (Sterbeurkunde nach PStG §35 ff) und das Bestattungsunternehmen erforderlich.

**2. Gewünschte Bestattungsform:** Die Wahl zwischen Erdbestattung (Beisetzung des Sarges in einem Grab) und Feuerbestattung (Kremation; die Asche in einer Urne) ist in allen österreichischen Bundesländern möglich. Darüber hinaus gibt es Baumbestattungen (Urne wird an einem Baum in einem Ruhewald beigesetzt — gesetzlich zulässig in naturschutzrechtlich genehmigten Ruhewäldern), Seebestattungen (Urne wird in bestimmten Gewässern beigegeben — Genehmigung der Wasserrechtsbehörde erforderlich, WRG §31 ff) und Diamantbestattungen (Asche wird zu einem Edelstein verarbeitet — rechtlich derzeit in einer Grauzone, da die Asche die Bundesgrenze überschreitet). Zur Feuerbestattung ist in Österreich ein Krematorium erforderlich (in Wien: Krematorium Wien, Simmeringer Hauptstraße 337).

**3. Bestattungsort und Grabstätte:** Wahl des Friedhofs (Gemeindefriedhof, konfessioneller Friedhof — Friedhöfe sind in Österreich Sache der Gemeinden oder Religionsgemeinschaften), Art des Grabes (Familiengrab mit Grabstein, Reihengrab, anonyme Urnenbeisetzung, Urnenhain, Baumgrab). In Wien existieren über 46 kommunale und konfessionelle Friedhöfe (Zentralfriedhof, Hernalser Friedhof, Döblinger Friedhof etc.), verwaltet von der Wiener Friedhöfe GmbH.

**4. Religiöse oder weltanschauliche Gestaltung:** Kirchliche Trauerfeier (Requiem, Begräbnismesse in der katholischen Kirche, oder Gottesdienst anderer Konfessionen), weltliche Abschiedsfeier (ohne religiöse Elemente), Wünsche zu Musik (konkrete Stücke, Instrumente), Redner (Wer soll die Gedenkrede halten?), Blumenschmuck (konkrete Wünsche oder Verzicht).

**5. Organspende-Regelung:** Österreich gilt als Widerspruchsland (automatische Zustimmung zur Organentnahme nach dem Tod, sofern kein Widerspruch im Österreichischen Widerspruchsregister des Gesundheitsministeriums, BMG, eingetragen). Eine explizite Erklärung in der Bestattungsverfügung (Zustimmung oder Widerspruch) verstärkt die Rechtssicherheit.

**6. Bestattungsvorsorgevertrag und Kostentragung:** Wenn ein Bestattungsvorsorgevertrag mit einem Bestattungsunternehmen abgeschlossen wurde (z. B. Bestattung Wien, Scharer & Söhne, Bergemann Bestattungen), sind die Vertragsnummer und das Unternehmen zu nennen. Regelung, wer die Bestattungskosten trägt (Nachlass nach ABGB §549 — Bestattungskosten sind Nachlassverbindlichkeit ersten Ranges).

**7. Aufbewahrung und Bekanntgabe:** Die Bestattungsverfügung muss leicht auffindbar hinterlegt sein: bei einer Vertrauensperson, im Notariatssafe, beim Hausarzt oder beim zuständigen Standesamt (Gemeindeamt). forms-legal.com stellt eine strukturierte Vorlage bereit, die alle diese Punkte abdeckt und sowohl als alleinstehendes Dokument als auch als Ergänzung zum Testament verwendet werden kann.

So füllen Sie Ihr Bestattungsverfügung Österreich aus

Die Bestattungsverfügung für Österreich wird in folgenden Schritten ausgefüllt:

**Schritt 1 — Personalien eintragen:** Vollständiger Vor- und Familienname, Geburtsdatum und -ort (laut Reisepass oder Personalausweis), aktuelle Meldeadresse (laut Zentralem Melderegister, ZMR), Staatsbürgerschaft und SVNR (Sozialversicherungsnummer, 10-stellig — auf e-card oder letztem Versicherungsnachweis der ÖGK).

**Schritt 2 — Bestattungsform festlegen:** Entscheiden Sie, ob Erd- oder Feuerbestattung (Kremation) gewünscht wird. Bei Feuerbestattung: Welches Krematorium? In Wien: Krematorium Wien (Simmering); in anderen Bundesländern gibt es private und kommunale Krematorien (z. B. Krematorium Linz, Krematorium Graz). Bei Baumbestattung oder Seebestattung: Informieren Sie sich vorab über die rechtlichen Genehmigungserfordernisse im jeweiligen Bundesland.

**Schritt 3 — Bestattungsort und Grabstätte wählen:** Welcher Friedhof (Name, Adresse, konfessionell oder kommunal)? Welche Grabstätte (Familiengrab mit Grabstein — Maße und Material; Reihengrab; Urnenhain; anonymes Grab)? Gibt es ein bestehendes Familiengrab, in dem beigesetzt werden soll? In Wien: Online-Abfrage bestehender Gräber unter friedhoefewien.at.

**Schritt 4 — Religiöse/weltanschauliche Wünsche formulieren:** Soll eine kirchliche Trauerfeier stattfinden (Pfarrgemeinde, Gottesdienst)? Oder weltliche Abschiedsfeier? Konkrete Musikwünsche (Stück und Ausführende), Redner, Blumenschmuck (Wunschblumen oder Spendenhinweis statt Blumen), Todesanzeige (Zeitung, Online, Umfang).

**Schritt 5 — Organspende-Erklärung:** Entscheiden Sie, ob Sie Ihre Organe spenden möchten oder nicht. Wenn Sie keinen Widerspruch eingetragen haben, gilt in Österreich die automatische Zustimmung (BMG — Widerspruchsregister). Formulieren Sie in der Bestattungsverfügung klar Ihren Willen — als zusätzliche Dokumentation.

**Schritt 6 — Dokument unterschreiben und sicher aufbewahren:** Unterzeichnen Sie die Bestattungsverfügung mit Datum und hinterlegen Sie das Original an einem sicher zugänglichen Ort: bei einer namentlich genannten Vertrauensperson (mit Adresse und Telefonnummer), beim Hausarzt, beim Notar (Notarsafe) oder im Bankschließfach. Informieren Sie alle relevanten Personen (Lebenspartner, Kinder, nächste Angehörige) über den Aufbewahrungsort, damit die Verfügung im Todesfall sofort aufgefunden werden kann.

Häufige Fehler bei Ihrem Bestattungsverfügung Österreich

Die häufigsten Fehler bei der Bestattungsverfügung in Österreich und wie man sie vermeidet:

**Fehler 1 — Bestattungsverfügung im Testament versteckt:** Viele Menschen fügen ihre Bestattungswünsche in ihr Testament ein. Das Problem: Das Testament wird in Österreich oft erst Tage oder Wochen nach dem Tod im Verlassenschaftsverfahren (AußStrG §§143 ff) beim Gerichtskommissär geöffnet — zu spät für eine unmittelbar bevorstehende Bestattung. Die Bestattungsverfügung sollte als eigenständiges, leicht auffindbares Dokument aufbewahrt werden, das sofort nach dem Tod zugänglich ist.

**Fehler 2 — Unklarer Aufbewahrungsort:** Die Bestattungsverfügung wird in einem Banktresor hinterlegt, auf den die Hinterbliebenen erst nach dem Verlassenschaftsverfahren zugreifen können — also erst Monate nach dem Tod. Stattdessen: Hinterlegen bei einer namentlich genannten Vertrauensperson mit Adresse und Telefonnummer, die im Todesfall sofort erreichbar ist. Alternativ: Hinterlegung beim Hausarzt oder beim Bestattungsunternehmen (wenn ein Vorsorgevertrag abgeschlossen wurde).

**Fehler 3 — Unklare oder widersprüchliche Angaben:** Die Bestattungsverfügung enthält vage Formulierungen wie ‚ich wünsche eine würdige Bestattung' ohne konkrete Angaben zur Form, zum Ort und zur religiösen Gestaltung. Konkrete, widerspruchsfreie Angaben sind erforderlich — sonst entscheiden die Angehörigen nach eigenem Gutdünken und ignorieren möglicherweise die eigentlichen Wünsche der verstorbenen Person.

**Fehler 4 — Organspendewunsch nicht im Widerspruchsregister eingetragen:** Wer kein Organspender sein möchte, muss sich aktiv im Österreichischen Widerspruchsregister des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) eintragen — eine Erklärung in der Bestattungsverfügung allein ist rechtlich nicht ausreichend, um der automatischen Zustimmung (Widerspruchsprinzip) zu entgehen. Wer zustimmen möchte, kann dies im Österreichischen Organspenderegister dokumentieren.

**Fehler 5 — Bestattungsvorsorgevertrag abgeschlossen, aber nicht kommuniziert:** Wenn ein Bestattungsvorsorgevertrag mit einem Unternehmen (z. B. Bestattung Wien, Scharer, Bergemann) besteht, der die Bestattungskosten abdeckt, muss dieser Vertrag der Bestattungsverfügung beigelegt oder zumindest mit Vertragsnummer und Unternehmensname darin erwähnt werden. Sonst bezahlen die Angehörigen doppelt — einmal aus dem Nachlass (ABGB §549) und einmal aus eigenen Mitteln — bis der Vorsorgevertrag gefunden wird.

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Häufig gestellte Fragen

Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

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