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Grundstückkaufvertrag Schweiz

Real Estate Purchase Agreement Switzerland (Kaufvertrag Grundstück)

KAUFVERTRAG ÜBER EIN GRUNDSTÜCK

gemäss Art. 216 ff. des Obligationenrechts (OR)

Vor dem unterzeichnenden Notar [Notary Name], mit Amtssitz in [Notary Place], erscheinen am [Contract Date]:

I. VERTRAGSPARTEIEN

VERKÄUFER/IN:

Name: [Seller Name]

Geburtsdatum: [Seller DOB]

Adresse: [Seller Address]

Zivilstand: [Seller Civil Status]

KÄUFER/IN:

Name: [Buyer Name]

Geburtsdatum: [Buyer DOB]

Adresse: [Buyer Address]

Staatsangehörigkeit: [Buyer Nationality]

II. KAUFGEGENSTAND

Der Verkäufer verkauft dem Käufer das folgende Grundstück:

Gemeinde: [Municipality]

Grundstück-Nr. / Parzelle: [Parcel Number]

Grundbuchblatt-Nr.: [Grundbuch Folio]

Adresse: [Property Address]

Grundstücksfläche: [Property Area]

Art: [Property Type]

Beschreibung: [Property Description]

III. KAUFPREIS UND ZAHLUNG

Der Kaufpreis beträgt [Purchase Price] (in Worten: Schweizer Franken).

Zahlungsart: [Payment Method]

Hypothekarbank: [Financing Bank]

Hypothekarbetrag: [Mortgage Amount]

Der Kaufpreis ist vollständig vor oder gleichzeitig mit der Grundbuchanmeldung zu bezahlen. Die Zahlung erfolgt über das Treuhandkonto des beurkundenden Notars oder durch direkte Banküberweisung.

IV. EIGENTUMSÜBERGANG, NUTZEN UND GEFAHR

Nutzen und Gefahr gehen am [Transfer Date] auf den Käufer über. Ab diesem Datum trägt der Käufer sämtliche Lasten und Kosten des Grundstücks, einschliesslich Versicherungsprämien, Liegenschaftssteuer und Nebenkosten.

Das Eigentum geht erst mit dem Eintrag im Grundbuch auf den Käufer über (Art. 656 ZGB). Der Notar wird die Grundbuchanmeldung nach vollständiger Kaufpreiszahlung einreichen.

V. AUFSCHIEBENDE BEDINGUNGEN

[Conditions Precedent]

Werden die Bedingungen nicht innert der vereinbarten Frist erfüllt, wird der Vertrag hinfällig und beide Parteien sind von ihren Verpflichtungen befreit.

VI. BELASTUNGEN UND GEWÄHRLEISTUNG

Der Verkäufer erklärt, dass das Grundstück frei von nicht offengelegten Belastungen (Grundpfandrechte, Dienstbarkeiten, Grundlasten) ist, soweit sie nicht aus dem beiliegenden Grundbuchauszug ersichtlich sind.

Der Verkäufer haftet für zugesicherte Eigenschaften und absichtlich verschwiegene Mängel gemäss Art. 197 ff. OR. Im Übrigen wird die Gewährleistung im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen (Art. 199 OR).

VII. LEX KOLLER / BewG-ERKLÄRUNG

Der Käufer erklärt, dass der Erwerb dieses Grundstücks nicht der Bewilligungspflicht gemäss dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG / Lex Koller) unterliegt, oder dass eine entsprechende Bewilligung vorliegt bzw. beantragt wurde.

VIII. KOSTEN UND STEUERN

Die Handänderungssteuer (soweit kantonal erhoben) wird je hälftig von Verkäufer und Käufer getragen, soweit nichts anderes vereinbart.

Die Grundstückgewinnsteuer geht zulasten des Verkäufers.

Die Notariats- und Grundbuchgebühren werden je hälftig getragen.

IX. BEURKUNDUNG

Ort: [Notary Place]

Datum: [Contract Date]

Dieser Kaufvertrag wurde den Parteien vorgelesen, von ihnen genehmigt und eigenhändig unterzeichnet.

Verkäufer/in (Seller)

________________

Signature

Käufer/in (Buyer)

________________

Signature

Notar / Urkundsperson (Notary)

________________

Signature

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist Grundstückkaufvertrag Schweiz?

Der Grundstückkaufvertrag ist ein in der Schweiz nach Swiss Code of Obligations (OR) Art. 216-221 geregeltes rechtsverbindliches schriftliches Dokument. Er regelt die Pflichten der Parteien, die Gegenleistung, die Laufzeit und die Rechte bei Pflichtverletzung.

Das schweizerische Sachenrecht basiert auf dem Prinzip, dass das Eigentum an einem Grundstück ausschliesslich durch den Eintrag im kantonalen Grundbuch (Grundbuchamt) nach ZGB Art. 656 entsteht. Das Grundbuch, geführt nach der Grundbuchverordnung (GBV), verzeichnet alle dinglichen Rechte: Eigentum, Dienstbarkeiten (Wegrecht, Baurecht, Wohnrecht), Grundpfandrechte (Grundpfandverschreibung und Schuldbrief nach ZGB Art. 793 ff.), Grundlasten und Vorkaufsrechte (Vormerkungen). Die Eigentumsübertragung setzt sowohl einen gültigen Rechtsgrund (den Kaufvertrag) als auch den Grundbucheintrag voraus (ZGB Art. 656 Abs. 1).

Der Kaufvertrag muss das Grundstück anhand der Grundbuchdaten identifizieren: Gemeinde, Grundbuchblattnummer, Parzellen- oder Grundstücknummer sowie Referenz zur amtlichen Vermessung. Die Liegenschaftsbeschreibung umfasst die Grundstücksfläche in m², die Nutzungszone nach kantonalem Bau- und Planungsgesetz und bestehende Gebäude mit Versicherungswert im kantonalen Gebäudeversicherungsregister.

Der Kaufpreis ist in CHF (Fr.) anzugeben. Schweizer Hypothekardarlehen (Hypothekarkredit) unterliegen den FINMA-Vorschriften des Bankengesetzes (BankG) und der Eigenmittelverordnung (ERV). Die Selbstregulierungsrichtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) verlangen ein Mindest-Eigenkapital von 20 % des Kaufpreises, davon mindestens 10 % aus Nicht-Pensionskassenquellen.

Das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) — bekannt als Lex Koller — schränkt den Grundstueckerwerb durch nicht in der Schweiz ansaessige Ausländer und auslaendisch beherrschte juristische Personen ein. EU/EFTA-Bürger mit gültiger Aufenthaltsbewilligung B oder C sind in der Regel vom Bewilligungserfordernis ausgenommen, wenn sie die Liegenschaft als Hauptwohnsitz nutzen. forms-legal.com stellt diesen Grundstückkaufvertrag Schweiz als Ausgangspunkt bereit — engagieren Sie immer einen Notar und einen Rechtsanwalt für die tatsächliche Transaktion.

Wann brauchen Sie Grundstückkaufvertrag Schweiz?

Ein Grundstückkaufvertrag Schweiz wird benötigt, wenn Eigentum an einer Liegenschaft — Grundstück, Wohngebäude, Geschaeftsliegenschaft, Stockwerkeigentumswohnung (ZGB Art. 712a–712t) oder landwirtschaftliches Grundstück nach dem Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) — durch Kauf übertragen wird. Art. 216 Abs. 1 OR schreibt für alle Grundstückkaufverträge die öffentliche Beurkundung vor.

Der Kaufvertrag wird benötigt, wenn ein Käuferin oder Käuferin ein Einfamilienhaus, eine Stockwerkeigentumswohnung (Eigentumswohnung) oder ein Bauland für die Eigennutzung oder als Kapitalanlage erwirbt. Schweizer Banken setzen den notariell beurkundeten Kaufvertrag als Grundlage für die Hypothekarauszahlung voraus.

Der Vertrag ist erforderlich, wenn die Parteien aufschiebende Bedingungen vereinbaren — z. B. Erteilung einer Baubewilligung durch das kantonale Bauamt, Sicherung der Hypothekarfinanzierung oder positives Ergebnis einer Bauzustandsprüfung. Vorverträge und Reservationsvereinbarungen sind in der Schweizer Praxis verbreitet, müssen aber nach Art. 22 OR i. V. m. Art. 216 OR ebenfalls öffentlich beurkundet werden, um vollstreckbar zu sein.

Beim Verkauf von Stockwerkeigentum muss der Kaufvertrag den Begründungsakt des Stockwerkeigentums, das geltende Reglement (Hausordnung) und die Pflicht des Käufers referenzieren, der Stockwerkeigentümergemeinschaft (ZGB Art. 712l) beizutreten. Bei landwirtschaftlichem Grundeigentum greift das BGBB, das den Erwerb auf Selbstbewirtschafter (BGBB Art. 61) beschränkt und eine Bewilligung der kantonalen BGBB-Behörde erfordert.

Was gehört in Ihr Grundstückkaufvertrag Schweiz?

Ein rechtsgültiger Grundstückkaufvertrag Schweiz nach OR Art. 216–221 und ZGB Art. 655–712 muss folgende Kernelemente enthalten, um die notarielle Beurkundung und den Grundbucheintrag zu ermöglichen.

Parteienangaben: Vollständige Personalien (Vor- und Nachname, Geburtsdatum, AHV-Nr. 756.XXXX.XXXX.XX, Staatsangehörigkeit, Zivilstand, Wohnadresse) beider Parteien. Für Verheiratete: Die Verauesserung der Familienwohnung erfordert nach ZGB Art. 169 die schriftliche Zustimmung des Eheteils, der nicht im Grundbuch eingetragen ist. Für juristische Personen: Firmenname nach Handelsregister, UID (CHE-XXX.XXX.XXX) und Vollmacht der unterzeichnenden Person.

Grundbuchangaben: Präzise Identifikation nach Grundbuchdaten — Gemeinde, Grundbuchkreis, Grundbuchblattnummer, Parzellennummer, Katasterplanreferenz, Grundstücksfläche in m², Nutzungszone und Beschreibung bestehender Gebäude einschliesslich Gebäudeversicherungsnummer (GVA). Bei Stockwerkeigentum: Wertquote und Stockwerkeigentumsnummer.

Kaufpreis: Gesamtkaufpreis in CHF (Fr.), Zahlungsplan und Zahlungsart — üblicherweise über das Notar-Treuhandkonto oder direkte Banküberweisung bei Grundbucheintrag. Der Kaufpreis muss der tatsächlichen Gegenleistung entsprechen — eine Schwarzzahlung (Schwarzgeld) stellt Steuerbetrug dar und kann strafrechtlich verfolgt werden.

Finanzierung: Eigenkapital (Mindestens 20 % nach SBVg-Richtlinien, davon mindestens 10 % aus Nicht-Pensionskassenquellen), Hypothekarbetrag und Name der finanzierenden Bank. Die Eigentumsübertragung wird üblicherweise von der gleichzeitigen Errichtung eines Grundpfandrechts (Grundpfandverschreibung oder Register-Schuldbrief nach ZGB Art. 842) zugunsten der Hypothekarbank abhängig gemacht.

Eigentumsübergang, Nutzen und Gefahr: Vereinbartes Datum des Übergangs von Eigentum, Nutzung und Gefahr. Nutzen und Gefahr gehen am vereinbarten Datum über; das Eigentum selbst entsteht erst mit dem Grundbucheintrag (ZGB Art. 656). Der Notar reicht die Grundbuchanmeldung nach der Beurkundung beim Grundbuchamt ein.

Belastungen und Gewährleistung: Der Verkaeuferin hat alle im Grundbuch eingetragenen Belastungen (Grundpfandrechte, Dienstbarkeiten wie Wegrecht, Baurecht, Wohnrecht, Grundlasten, Vormerkungen) offenzulegen. Ein aktueller Grundbuchauszug ist beizulegen. Bekannte Mängel der Liegenschaft sind zu deklarieren — ein Gewährleistungsausschluss nach Art. 199 OR ist zulässig, schliesst aber die Haftung für absichtlich verschwiegene Mängel nicht aus.

Lex-Koller-Erklärung: Beim Erwerb durch ausländische Staatsangehörige oder auslaendisch beherrschte juristische Personen muss der Vertrag die Erklärung enthalten, dass keine Bewilligungspflicht nach dem BewG (Lex Koller) besteht oder dass eine entsprechende Bewilligung vorliegt. Der Notar ist verpflichtet, die Lex-Koller-Konformität vor der Beurkundung zu prüfen.

Steuerallokation: Handänderungssteuer (kantonal, 1–3,3 % des Kaufpreises, Aufteilung nach kantonaler Gepflogenheit oder Vereinbarung), Grundstückgewinnsteuer (zulasten des Verkäufers), Notariats- und Grundbuchgebühren (Aufteilung nach Vereinbarung).

forms-legal.com stellt dieses Muster als Ausgangspunkt bereit. Jede schweizerische Liegenschaftstransaktion erfordert die notarielle Beurkundung und die Einhaltung kantonalen Rechts — engagieren Sie immer einen zugelassenen Notar, Rechtsanwalt oder Immobilienfachmann.

So füllen Sie Ihr Grundstückkaufvertrag Schweiz aus

Zur Ausfüllung des Grundstückkaufvertrags Schweiz fordern Sie zunächst beim zuständigen kantonalen Grundbuchamt einen aktuellen Grundbuchauszug für das Kaufobjekt an. Prüfen Sie alle eingetragenen Belastungen (Grundpfandrechte, Dienstbarkeiten wie Wegrecht oder Wohnrecht, Vormerkungen) und sprechen Sie jede davon im Vertrag an.

Tragen Sie die präzisen Grundbuchdaten ein: Gemeinde, Grundbuchblattnummer, Parzellennummer, Grundstücksfläche in m² und Beschreibung bestehender Gebäude. Geben Sie den Kaufpreis in CHF (Fr.) an und legen Sie die Zahlungsart fest — das Notar-Treuhandkonto (Notar-Treuhandkonto) ist in der Schweiz Standard.

Halten Sie die Finanzierungsdetails fest: Eigenkapital (mindestens 20 %), Hypothekarbetrag und Name der finanzierenden Bank. Vereinbaren Sie das Übergabedatum für den Übergang von Nutzen und Gefahr sowie allfällige aufschiebende Bedingungen (Baubewilligung, Finanzierungsbestätigung, Bauzustandsprüfung). Für ausländische Käuferin: Lex-Koller-Erklärung aufnehmen. Der Notar verfasst die endgültige Urkunde, liest sie vor, nimmt die Unterschriften entgegen und meldet die Eigentumsübertragung beim Grundbuchamt an.

Häufige Fehler bei Ihrem Grundstückkaufvertrag Schweiz

Der schwerste Fehler bei Schweizer Liegenschaftstransaktionen ist der Verzicht auf die notarielle Beurkundung — der Vertrag ist dann nichtig und kann nicht als Grundlage für den Grundbucheintrag dienen. Ein zweiter verbreiteter Fehler ist das Unterlassen einer Grundbuchauszugskontrolle vor der Beurkundung: Unerkannte Dienstbarkeiten (Wegrecht, Wohnrecht) oder Grundpfandrechte können die Transaktion erheblich belasten.

Käuferin unterschätzen häufig das Eigenkapitalerfordernis: Nur 10 % des Kaufpreises dürfen aus der Pensionskasse (2. Säule, BVG-Vorbezug) stammen, die restlichen 10 % müssen hartes Eigenkapital (Ersparnisse, Wertschriften, Schenkungen) sein.

Die Lex-Koller-Prüfung bei ausländischen Käuferinnen wird oft vergessen — ohne entsprechende Bewilligung kann der Notar den Kaufvertrag nicht beurkunden. Die Schwarzzahlung eines Teils des Kaufpreises in bar zur Reduktion der Handänderungssteuer stellt Steuerbetrug dar. Schliesslich wird die Zustimmungspflicht des Ehegatten nach ZGB Art. 169 bei der Familienwohnung häufig übersehen, was zur Nichtigkeit des Vertrags führt.

Quellen und Zitate

Gesetzliche Zitate verlinken auf offizielle Regierungsquellen.

  1. OR Art. 216CH official
  2. Art. 22 ORCH official
  3. Art. 216 ORCH official
  4. Art. 199 ORCH official
  5. ZGB Art. 656CH official
  6. ZGB Art. 793CH official
  7. ZGB Art. 712aCH official
  8. ZGB Art. 712lCH official
  9. ZGB Art. 655CH official
  10. ZGB Art. 169CH official
  11. ZGB Art. 842CH official
  12. ZGB Art. 657CH official

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Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

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