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Bankverbindungsauftrag Firma Schweiz (BankG; GwG SR 955.0)

Bankverbindungsauftrag Firma Schweiz (BankG; GwG SR 955.0)

Firmenkopf

BANKVERBINDUNGSAUFTRAG — FIRMENKONTO

Firma: [Firma Name] Adresse: [Firma Adresse] UID: [Firma C H E] Rechtsform: [Rechtsform] Bank: [Bank Name] Bankadresse: [Bank Adresse] IBAN: [Iban Nummer] Kontotyp: [Konto Beschreibung]

Auftrag

1. Bankverbindungsauftrag Die Gesellschaft [Firma Name] ([Rechtsform], CHE-Nummer: [Firma C H E]) erteilt hiermit der [Bank Name] den Auftrag, das oben bezeichnete Firmenkonto (IBAN: [Iban Nummer]) zu eröffnen und zu führen. Dieser Auftrag basiert auf dem Bankkontoeröffnungsvertrag gemäss schweizerischem Bankrecht (Bankengesetz, BankG, SR 952.0) und den allgemeinen Geschäftsbedingungen der [Bank Name]. Zweck der Bankverbindung: [Zweck Bankverbindung]

Zeichnungsberechtigte

2. Zeichnungsberechtigte Personen Person 1: [Person1 Name] — Zeichnungsrecht: [Person1 Zeichnung] Person 2: [Person2 Name] Betragslimite pro Person: [Betragslimite Person] Die oben genannten Personen sind gemäss Handelsregistereintrag zur Vertretung der Gesellschaft und zur Erteilung von Bankaufträgen berechtigt. Die Bank ist angewiesen, Zahlungsaufträge, Kontoverfügungen und andere Bankdokumente nur mit den vorliegenden Unterschriften entgegenzunehmen. Änderungen der Zeichnungsberechtigungen bedürfen eines neuen schriftlichen Auftrags und eines aktualisierten Handelsregisterauszugs.

3. E-Banking und Dauerauftrag E-Banking: [Ebanking] Dauerauftrag einrichten: [Dauerauftrag] Bei aktiviertem E-Banking gelten die E-Banking-Nutzungsbedingungen der [Bank Name]. Sicherheitsvorkehrungen nach dem Geldwäschereigesetz (GwG, SR 955.0) Art. 3 (Identifikation des Vertragspartners) und Art. 6 (Sorgfaltspflichten) werden eingehalten. Die Bank prüft die Identität aller zeichnungsberechtigten Personen anhand amtlicher Ausweise und des Handelsregisterauszugs.

Compliance und GwG

4. Sorgfaltspflichten nach GwG und FATCA Die Gesellschaft erklärt: (a) Die im Auftrag genannten Angaben sind vollständig und wahrheitsgemäss; (b) Die wirtschaftlich Berechtigten der Gesellschaft sind: die im Handelsregister eingetragenen Aktionäre/Gesellschafter mit mehr als 25% Stimmrechtsanteil; (c) Die Gesellschaft ist keine US-Person im Sinne des Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) — falls doch, sind gesonderte FATCA-Formulare auszufüllen; (d) Kontogelder stammen aus legalen Geschäftstätigkeiten. Gemäss GwG Art. 3 ist die Bank verpflichtet, die Identität der Vertragspartei zu dokumentieren. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) überwacht die Einhaltung der Sorgfaltspflichten nach GwG durch Schweizer Banken.

Schluss

Ort und Datum: [Ort], [Datum]

Unterschriften

Zeichnungsberechtigte Person 1

[Person1 Name]

Zeichnungsberechtigte Person 2

[Person2 Name]

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist Bankverbindungsauftrag Firma Schweiz (BankG; GwG SR 955.0)?

Der Bankverbindungsauftrag Firma (BankG; GwG SR 955.0) ist ein in der Schweiz nach Bankengesetz BankG (SR 952.0) geregeltes rechtsverbindliches schriftliches Dokument. Der Bankverbindungsauftrag für Firmen in der Schweiz unterscheidet sich grundlegend vom Bankverbindungsauftrag für Privatpersonen: Bei Firmenkonten verlangt die Bank umfangreiche Dokumentation und Compliance-Prüfungen nach GwG Art. 3 ff. (Sorgfaltspflichten der Finanzintermediäre). Dazu gehören die Identifikation der Gesellschaft (Handelsregisterauszug, Statuten), die Identifikation aller zeichnungsberechtigten Personen (amtliche Ausweise), die Identifikation der wirtschaftlich Berechtigten (Beneficial Owners mit mehr als 25% Stimmrechtsanteil nach GwG Art. 4) und die Erklärung über den Verwendungszweck des Kontos (GwG Art. 6).

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) überwacht die Einhaltung der GwG-Sorgfaltspflichten durch Schweizer Banken. Die FINMA hat in mehreren Rundschreiben (FINMA-RS 2011/1 Tätigkeit als Finanzintermediär nach GwG; FINMA-RS 2016/7 Video- und Online-Identifikation) die Anforderungen an die Identifikation von Kunden bei der Kontoeröffnung konkretisiert. Banken, die die Sorgfaltspflichten nach GwG nicht einhalten, riskieren aufsichtsrechtliche Sanktionen bis hin zum Lizenzentzug. Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg/SwissBanking) hat die Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB 20) erlassen, die als branchenweiter Standard für die GwG-Compliance gilt und detaillierte Vorgaben zur Identifikation von Gesellschaften und wirtschaftlich Berechtigten enthält.

Besondere Aufmerksamkeit erfordert das Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA): Schweizer Banken sind nach dem bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und den USA vom 14. Februar 2013 (FATCA-Abkommen, SR 0.672.933.63) verpflichtet, US-Personen (US citizens, US residents, US-incorporated entities) zu identifizieren und dem US Internal Revenue Service (IRS) zu melden. Beim Bankverbindungsauftrag muss daher eine FATCA-Selbstauskunft abgegeben werden (W-8BEN-E für Nicht-US-Körperschaften oder W-9 für US-Körperschaften). Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) koordiniert den automatischen Informationsaustausch mit dem IRS.

Seit dem 1. Januar 2019 gilt in der Schweiz zudem der Automatische Informationsaustausch (AIA) nach dem OECD Common Reporting Standard (CRS), der im Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAG, SR 653.1) umgesetzt ist. Schweizer Banken sind verpflichtet, Konten von Personen mit Steuerpflicht in teilnehmenden Ländern (über 100 Staaten weltweit) jährlich der Eidgenössischen Steuerverwaltung zu melden, die diese Daten an die zuständigen ausländischen Steuerbehörden weiterleitet. Beim Bankverbindungsauftrag muss die Gesellschaft daher auch eine AIA/CRS-Selbstauskunft abgeben, die angibt, in welchen Ländern die Gesellschaft steuerlich ansässig ist.

Der Bankverbindungsauftrag für Firmen ist damit weit mehr als ein einfaches Kontoeröffnungsformular: Er ist der Ausgangspunkt einer regulierten Bankbeziehung, die den Anforderungen des GwG, des BankG, des FATCA-Abkommens und des AIAG entsprechen muss. Forms-legal.com bietet eine kostenlose Mustervorlage für Bankverbindungsaufträge nach Schweizer Recht, die alle geltenden regulatorischen Anforderungen berücksichtigt.

Wann brauchen Sie Bankverbindungsauftrag Firma Schweiz (BankG; GwG SR 955.0)?

Ein Bankverbindungsauftrag für Firmen in der Schweiz wird in verschiedenen Situationen benötigt, in denen eine Gesellschaft eine neue Bankbeziehung eröffnet oder bestehende Bankverbindungen ändert.

Erste Situation: Gründung einer neuen Gesellschaft. Bei der Gründung einer GmbH oder AG in der Schweiz verlangt das Handelsregisteramt die Einzahlung des Mindestkapitals auf ein Einzahlungskonto (Sperrkonto) bei einer Schweizer Bank, bevor die Gesellschaft eingetragen wird (OR Art. 633 für AG; OR Art. 777c für GmbH). Das Mindestkapital beträgt CHF 100'000.- für die AG und CHF 20'000.- für die GmbH. Nach der Handelsregistereintragung wird das Sperrkonto in ein reguläres Firmenkonto umgewandelt. Dazu ist ein Bankverbindungsauftrag mit Nachweis der erfolgten Handelsregistereintragung, den Statuten und den Ausweisen der zeichnungsberechtigten Personen erforderlich.

Zweite Situation: Wechsel der Hausbank. Eine bestehende Schweizer Gesellschaft möchte die Bank wechseln — z.B. wegen besserer Konditionen, besserer E-Banking-Plattform (PostFinance, UBS Key4, ZKB E-Banking) oder wegen der historischen Fusion von Credit Suisse in die UBS AG (März 2023). Der neue Bankverbindungsauftrag bei der neuen Bank ersetzt den bisherigen Vertrag. Die alte Bankverbindung muss separat gekündigt werden, und Daueraufträge sowie LSV-Einzugsermächtigungen müssen beim neuen Institut neu eingerichtet werden. Der Bankwechsel dauert typisch 4-8 Wochen.

Dritte Situation: Änderung der Zeichnungsberechtigten. Wenn ein Geschäftsführer ausscheidet oder neu eingestellt wird, sind die Zeichnungsberechtigungen bei der Bank zu aktualisieren. Die Bank verlangt einen aktualisierten Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate, abrufbar über zefix.ch) sowie die Ausweisskopien der neuen zeichnungsberechtigten Personen. Ein neuer Bankverbindungsauftrag oder eine Änderungsmitteilung ist erforderlich.

Vierte Situation: Expansion ins Ausland oder Eröffnung eines Subkontos für ein Projekt. Ein Schweizer Unternehmen eröffnet ein separates Projektkonto für ein Joint Venture, ein Bauprojekt oder eine Tochtergesellschaft. Der Bankverbindungsauftrag definiert den Zweck des Subkontos und die spezifischen Zeichnungsberechtigungen (z.B. nur Unterschriften zu zweien über CHF 50'000.-). Separate Projektkonten erleichtern die Buchhaltung und die Projektabrechnung erheblich.

Fünfte Situation: Eröffnung eines Fremdwährungskontos. Ein Schweizer Export-KMU, das Geschäfte in EUR, USD, GBP oder CHF abwickelt, eröffnet ein Fremdwährungskonto (Devisenkonto) bei seiner Hausbank. Der Bankverbindungsauftrag für ein EUR- oder USD-Konto folgt denselben GwG-Anforderungen wie für ein CHF-Konto. Fremdwährungskonten schützen Schweizer Exportunternehmen vor Wechselkursrisiken bei grenzüberschreitenden Zahlungsströmen.

Sechste Situation: Kreditantrag bei der Bank. Bevor eine Schweizer Bank einem Unternehmen einen Kredit (Betriebskredit, Investitionskredit, Hypothek) gewährt, verlangt sie häufig die Aktualisierung oder Ergänzung des Bankverbindungsauftrags, um die aktuellen Zeichnungsberechtigungen und die Kontostruktur zu erfassen. Der Bankverbindungsauftrag dient dann als Grundlage für die Kreditvertragsunterzeichnung und die Auszahlung der Kreditlimite.

Was gehört in Ihr Bankverbindungsauftrag Firma Schweiz (BankG; GwG SR 955.0)?

Ein rechtskonformer Bankverbindungsauftrag für Firmen in der Schweiz nach BankG und GwG muss mehrere Pflichtbestandteile enthalten, die zusammen die regulatorische Compliance nach GwG, BankG und FATCA sicherstellen.

Vollständige Gesellschaftsidentifikation. Firma gemäss Handelsregistereintrag, Sitz, Rechtsform (AG, GmbH, Kollektivgesellschaft, etc.), Handelsregister-Nummer (CHE-Nummer, z.B. CHE-123.456.789), Gründungsdatum und Geschäftszweck gemäss Statuten. Diese Angaben müssen mit dem Handelsregisterauszug übereinstimmen, den die Bank als Pflichtdokument verlangt. Das Handelsregister des Kantons ist online über zefix.ch (Zentraler Firmenindex des Bundes) oder uid.admin.ch (Unternehmensidentifikationsregister) abrufbar.

Identifikation aller zeichnungsberechtigten Personen gemäss GwG Art. 3. Jede zeichnungsberechtigte Person muss mit vollständigem Namen, Geburtsdatum, Nationalität, Wohnadresse und Amtsausweis (Schweizer Identitätskarte, Reisepass oder ausländischer Ausweis mit Aufenthaltsbewilligung B, C, L oder G) identifiziert werden. Banken behalten Kopien dieser Ausweise für die GwG-Dokumentation. Bei ausländischen Geschäftsführern ohne Schweizer Aufenthaltstitel ist ein gültiger Reisepass vorzulegen.

Definition der Zeichnungsberechtigungen. Die Art des Zeichnungsrechts muss klar angegeben werden: Einzelzeichnung (eine Person alleine zeichnungsberechtigt, auch für grosse Beträge), Kollektivzeichnung zu zweien (zwei Personen zeichnen gemeinsam — häufigste Form in der Schweiz als Vier-Augen-Prinzip), Kollektivzeichnung zu dreien, oder Prokura nach OR Art. 458 (Gesamtprokura oder Einzelprokura). Die Zeichnungsberechtigungen müssen mit dem aktuellen Handelsregistereintrag übereinstimmen. Abweichungen werden von der Bank nicht akzeptiert.

Betragslimiten und Transaktionslimiten. Im B2B-Kontext sind Betragslimiten ein wichtiger Kontrollmechanismus: Für Zahlungen unter CHF X kann eine Person alleine zeichnen; für Beträge über CHF X sind zwei Unterschriften erforderlich. Transaktionslimiten für E-Banking (z.B. CHF 500'000.- pro Tag, CHF 100'000.- pro Einzeltransaktion) schützen vor unautorisiert hohen Überweisungen durch kompromittierte E-Banking-Zugänge.

Kontotyp und Kontozweck. Welches Konto wird eröffnet? Geschäftskonto in CHF, Fremdwährungskonto (EUR, USD, GBP), Sparkonto oder Festgeldkonto. Der Zweck des Kontos gemäss GwG Art. 6: Zahlungsverkehr, Lohnzahlungen, Anlage, Import-/Exportfinanzierung etc. Die Bank ist verpflichtet, den wirtschaftlichen Hintergrund von Transaktionen zu verstehen (GwG Art. 6 — erweiterte Sorgfaltspflichten). Ein unklarer oder vager Kontozweck kann zur Ablehnung des Kontoantrags führen.

Wirtschaftlich Berechtigte (Beneficial Owners) nach GwG Art. 4. Alle natürlichen Personen, die mehr als 25% der Stimmrechte oder des Kapitals der Gesellschaft halten, müssen als wirtschaftlich Berechtigte deklariert werden. Bei komplexen Holdingstrukturen muss die Bank bis zur natürlichen Person «durchschauen» (look-through Prinzip nach GwG Art. 4 Abs. 2). Die Bank ist verpflichtet, diese Personen zu identifizieren und ihre Angaben zu verifizieren. Bei börsenkotierten Unternehmen entfällt diese Pflicht.

FATCA- und AIA/CRS-Selbstauskunft. Jede Gesellschaft muss beim Bankverbindungsauftrag erklären, ob sie eine US-Person ist (FATCA-Selbstauskunft W-8BEN-E oder W-9) und in welchen Ländern sie steuerlich ansässig ist (AIA/CRS-Selbstauskunft nach AIAG SR 653.1). Falsche Angaben zu FATCA oder AIA können zu behördlichen Meldungen und Steuerbussen führen.

Unterschriften und Handelsregistereintrag. Der Bankverbindungsauftrag muss von allen im Auftrag genannten zeichnungsberechtigten Personen eigenhändig unterzeichnet werden. Die Unterschriften müssen mit den im Handelsregister eingetragenen Unterschriftsproben übereinstimmen. Bei kollektiver Zeichnung müssen alle Zeichnungsberechtigten gemeinsam unterschreiben. Einige Banken verlangen eine notarielle Beglaubigung der Unterschriften, insbesondere bei komplexen Gesellschaftsstrukturen oder ausländischen Direktoren. Forms-legal.com stellt einen vollständigen Bankverbindungsauftrag bereit, der alle GwG-, BankG-, FATCA- und AIA-Anforderungen berücksichtigt und als praktische Grundlage für das Gespräch mit der Bank dient.

So füllen Sie Ihr Bankverbindungsauftrag Firma Schweiz (BankG; GwG SR 955.0) aus

Das Ausfüllen des Bankverbindungsauftrags für Firmen in der Schweiz erfordert sorgfältige Vorbereitung aller notwendigen Dokumente, da Banken die Eröffnung eines Firmenkontos bei unvollständiger Dokumentation verweigern.

Schritt 1 — Handelsregisterauszug beschaffen. Besorgen Sie einen aktuellen Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) über das Online-Portal zefix.ch (Zentraler Firmenindex der Eidgenössischen Registerbehörde) oder uid.admin.ch (UID-Register). Der Auszug kostet je nach Kanton CHF 0.- bis CHF 30.- und ist sofort verfügbar. Prüfen Sie, ob die Zeichnungsberechtigungen im Handelsregister aktuell sind. Falls nicht: Zunächst die Handelsregisteränderung beim kantonalen Handelsregisteramt beantragen (typisch 1-3 Werktage), dann erst den Bankverbindungsauftrag einreichen.

Schritt 2 — Ausweise aller zeichnungsberechtigten Personen bereitstellen. Bereiten Sie amtliche Lichtbildausweise (Schweizer Identitätskarte, Reisepass, ausländischer Ausweis mit Aufenthaltsbewilligung B, C, L oder G) aller im Bankverbindungsauftrag genannten Personen vor. Die Bank macht in der Regel beglaubigte Kopien bei der persönlichen Vorsprache oder verlangt notariell beglaubigte Kopien. Bei Auslandsschweizern ohne Schweizer Ausweis: aktueller Reisepass mit amtlicher Beglaubigung.

Schritt 3 — IBAN und Bankdaten korrekt eintragen. Die 21-stellige Schweizer IBAN hat das Format CH12 3456 7890 1234 5678 9 (2 Buchstaben CH, 2 Prüfziffern, 5 Stellen Bankidentifikation nach dem Bankidentifikationsverzeichnis der Schweizerischen Nationalbank SNB, 12 Stellen Kontonummer). Prüfen Sie die IBAN über einen IBAN-Validator (z.B. auf admin.ch oder auf der Website der Bank), bevor Sie sie in Zahlungsaufträgen verwenden.

Schritt 4 — Zweck der Bankverbindung klar beschreiben. Formulieren Sie den Kontozweck konkret und realistisch: Zahlungsverkehr mit Lieferanten und Kunden im Bereich Grosshandel Lebensmittel; Lohnzahlungen an 20 Mitarbeiter; Anlage von Liquiditätsreserven in CHF. Zu vage Beschreibungen (allgemeiner Geschäftsverkehr) können zu Rückfragen führen und die Kontoeröffnung verzögern. Die Bank ist nach GwG Art. 6 verpflichtet, den wirtschaftlichen Hintergrund zu verstehen.

Schritt 5 — Wirtschaftlich Berechtigte deklarieren. Fügen Sie eine vollständige Liste aller natürlichen Personen mit mehr als 25% Stimmrechtsanteil bei. Bei einer 100%-Tochtergesellschaft: Deklarieren Sie die wirtschaftlich Berechtigten der Muttergesellschaft (look-through). Bei börsenkotierten Unternehmen: Stattdessen die Börse und das Tickersymbol angeben. Falsche Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten sind nach StGB Art. 305ter strafbar.

Schritt 6 — FATCA- und AIA-Selbstauskunft ausfüllen. Klären Sie ab, ob Ihre Gesellschaft eine US-Person ist (z.B. in den USA gegründet, US-amerikanische Gesellschafter mit mehr als 25%). Falls ja: W-9-Formular ausfüllen. Falls nein: W-8BEN-E ausfüllen. Für den AIA: Deklarieren Sie alle Länder, in denen die Gesellschaft steuerlich ansässig ist. Bei Unsicherheit: Steuerberater oder -anwalt beiziehen.

Schritt 7 — Persönlich bei der Bank erscheinen. Schweizer Banken verlangen für die Kontoeröffnung einer Firma in aller Regel eine persönliche Vorsprache mindestens einer zeichnungsberechtigten Person. Online-Kontoeröffnung ist für Firmenkonten bei traditionellen Banken (ZKB, UBS, Raiffeisen, BEKB) bisher selten möglich. Ausnahme: Neobanken wie Swiss Finance Factory (SFF), Neat oder Airwallex bieten teilweise vollständig digitale Eröffnungen an, haben aber eingeschränkte Servicebandbreiten.

Häufige Fehler bei Ihrem Bankverbindungsauftrag Firma Schweiz (BankG; GwG SR 955.0)

Häufige Fehler beim Bankverbindungsauftrag für Firmen in der Schweiz führen zu Verzögerungen bei der Kontoeröffnung oder zur Ablehnung durch die Bank.

Fehler 1 — Veralteter Handelsregisterauszug. Banken verlangen einen aktuellen Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate). Ein Auszug, der die aktuellen Zeichnungsberechtigungen nicht korrekt zeigt, führt zur Zurückweisung des gesamten Bankverbindungsauftrags. Besorgen Sie immer einen frischen Auszug über zefix.ch unmittelbar vor der Einreichung. Kosten: CHF 0.- bis CHF 30.- je nach Kanton.

Fehler 2 — Fehlende Dokumente für die wirtschaftlich Berechtigten. Viele KMU unterschätzen die GwG Art. 4-Anforderungen: Banken verlangen vollständige Angaben und Ausweiskopien aller natürlichen Personen mit mehr als 25% Stimmrechts- oder Kapitalanteil. Bei Holdingstrukturen muss die Bank bis zur natürlichen Person durchleuchten (look-through). Fehlende Beneficial-Owner-Angaben sind nach Erfahrung schweizerischer Compliance-Anwälte der häufigste Ablehnungsgrund bei Schweizer Banken — besonders bei ausländisch kontrollierten KMU.

Fehler 3 — Nichtübereinstimmung mit dem Handelsregistereintrag. Zeichnungsberechtigungen im Bankverbindungsauftrag, die nicht mit dem aktuellen Handelsregistereintrag übereinstimmen, werden von der Bank nicht akzeptiert. Ein Geschäftsführer, der im Handelsregister noch nicht eingetragen ist, kann keine Zeichnungsrechte bei der Bank erhalten, bis der Handelsregistereintrag vollzogen ist. Lösung: Zuerst das Handelsregister aktualisieren (1-3 Werktage), dann erst den Bankverbindungsauftrag einreichen.

Fehler 4 — Unklare FATCA- oder AIA-Angaben. Fehlende oder widersprüchliche FATCA-Selbstauskunft (z.B. bei Gesellschaften mit US-amerikanischen Gesellschaftern oder Direktoren) führt zu behördlichen Meldungen an den IRS oder zur Kontosperrung. Unvollständige AIA/CRS-Angaben können zu Bussgeldern der ESTV führen. Klären Sie im Zweifel mit einem internationalen Steuerberater, ob eine FATCA- oder AIA-Meldepflicht besteht.

Fehler 5 — Keine Betragslimiten vereinbart. Ohne vertragliche Betragslimiten für Einzelpersonen können zeichnungsberechtigte Personen unbeschränkte Zahlungen alleine auslösen. Dieses Kontrollrisiko hat bei Betrug (CEO-Fraud, Business Email Compromise) oder internen Missbrauchsfällen zu grossen Schäden bei Schweizer KMU geführt. Vereinbaren Sie angemessene Einzellimiten (z.B. CHF 50'000.- pro Transaktion für Einzelzeichner) und ein obligatorisches Vier-Augen-Prinzip (Kollektivzeichnung) für alle Zahlungen über CHF 100'000.-.

Quellen und Zitate

Gesetzliche Zitate verlinken auf offizielle Regierungsquellen.

  1. OR Art. 633CH official
  2. OR Art. 777cCH official
  3. OR Art. 458CH official

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Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

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