AGB Online-Shop Schweiz
AGB Online-Shop
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
[Firma Name] [Firma Adresse] UID: [Firma U I D] Website: [Shop U R L] Kontakt: [Kontakt Email]
Geltungsbereich und Vertragsschluss
1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Bestellungen, die über den Online-Shop [Shop U R L] aufgegeben werden. Betreiber des Online-Shops ist [Firma Name], [Firma Adresse]. Mit dem Absenden einer Bestellung akzeptiert der Käufer diese AGB. Abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, es sei denn, [Firma Name] hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. 2. Vertragsschluss Der Kaufvertrag kommt nach OR Art. 1 durch Angebot und Annahme zustande. Die Produktpräsentation im Online-Shop ist eine Einladung zur Offerierung (invitatio ad offerendum), nicht ein bindendes Angebot. Der Käufer gibt durch Abschluss des Bestellvorgangs und Anklicken des Buttons "Kaufen" resp. "Zahlungspflichtig bestellen" eine verbindliche Bestellung ab. [Firma Name] nimmt die Bestellung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail an. Erst mit Erhalt dieser Auftragsbestätigung kommt ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande.
2. Angebot und Preise Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inklusive Mehrwertsteuer (MWST) zum jeweils geltenden Steuersatz (8,1 Prozent Normalsatz; 2,6 Prozent Sondersatz für Lebensmittel). [Firma Name] behält sich vor, Preise jederzeit zu ändern. Massgeblich ist der zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Preis. Versandkosten: [Versand Kosten]. Sonderangebote und Rabattaktionen gelten, soweit nicht anders angegeben, nur für den angegebenen Zeitraum.
Lieferung und Zahlung
3. Lieferung Liefergebiet: [Lieferland Swiss]. Standard-Lieferzeit: [Lieferzeit] nach Zahlungseingang resp. Bestellbestätigung. Die Lieferung erfolgt durch die Schweizerische Post AG oder einen anderen Paketdienstleister. Die Lieferzeiten sind Schätzungen und keine verbindlichen Zusagen; bei Verzögerungen von mehr als 14 Tagen ist [Firma Name] unverzüglich zu informieren. Das Risiko des zufälligen Untergangs geht nach OR Art. 185 mit Übergabe an den Transporteur auf den Käufer über (ausser bei Geschäften mit Konsumenten, wo das Risiko erst mit tatsächlicher Lieferung übergeht). 5. Zahlung Akzeptierte Zahlungsarten: [Zahlungsarten]. Bei Zahlung auf Rechnung: Zahlungsziel 30 Tage netto ab Rechnungsdatum. Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen nach OR Art. 104 von 5 Prozent jährlich an. Inkassogebühren und Betreibungskosten gehen zu Lasten des Käufers. [Firma Name] behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor (Eigentumsvorbehalt nach ZGB Art. 715).
Widerruf, Gewährleistung und Datenschutz
4. Rückgaberecht und Widerruf Rückgaberecht: [Widerrufsrecht]. Hinweis: Das Schweizer Recht kennt im Gegensatz zum EU-Recht kein gesetzliches Widerrufsrecht beim Online-Kauf. Ein allfälliges freiwilliges Rückgaberecht gilt nur für unbenutzte Waren in Originalverpackung. Ausnahmen vom Rückgaberecht: personalisierte oder individuell angefertigte Produkte, digitale Produkte nach Lieferung (Downloads), Verbrauchsgüter, Hygieneartikel. 7. Gewährleistung Gewährleistungsdauer: [Gewaehrleistung]. Bei Sachmängeln nach OR Art. 197 ff. hat der Käufer das Recht auf Nachbesserung (Reparatur), Ersatzlieferung, Preisminderung oder Rücktritt vom Vertrag. Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen (OR Art. 201). Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind: natürlicher Verschleiss, Schäden durch unsachgemässe Behandlung, externe Einflüsse (Wasser, Stoss) sowie Schäden durch eigenmächtige Reparaturen.
5. Datenschutz Der Schutz Ihrer Personendaten ist [Firma Name] wichtig. Personendaten werden ausschliesslich für die Bearbeitung Ihrer Bestellung sowie für die Kommunikation mit Ihnen verwendet. Die Datenbearbeitung erfolgt auf Grundlage des revidierten Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG, SR 235.1). Personendaten werden nicht an Dritte weitergegeben, ausser an für die Auftragsabwicklung notwendige Dienstleister (Swiss Post, Zahlungsanbieter). Ihre Datenschutzrechte (Auskunft, Berichtigung, Löschung) nach DSG Art. 25 ff. können Sie per E-Mail an [Kontakt Email] geltend machen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung unter [Shop U R L]/datenschutz. 9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (UN-Kaufrechtsübereinkommen, CISG, SR 0.221.211.1). Gerichtsstand für B2B-Streitigkeiten: [Gerichtsstand]. Bei Streitigkeiten mit Konsumenten gilt OR Art. 32 (Wohnsitz des Konsumenten) bzw. das Bundesgesetz über die Schlichtung in Mietsachen und Pachtstreitigkeiten. Konsumenten in der EU können die ODR-Plattform der EU-Kommission nutzen, sofern [Firma Name] in der EU-Liste registriert ist.
Betreiber des Online-Shops
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Signature
Was ist AGB Online-Shop Schweiz?
Die AGB Online-Shop Schweiz sind in der Schweiz nach Schweizer Obligationenrecht (OR, SR 220) Art. 1 (Vertragsschluss), Art. 197-210 (Gewährleistung), Art. 210 (Verjährung 2 Jahre), Art. 185 (Gefahrtragung) geregelte rechtsverbindliche schriftliche Dokumente. Das schweizerische Recht enthält — anders als das EU-Recht und das deutsche Recht — keine speziellen gesetzlichen Vorschriften über AGB im E-Commerce oder einen gesetzlichen AGB-Katalog. Die Kontrolle unangemessener AGB-Klauseln erfolgt durch das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG, SR 241) Art. 8 (Verbot von missbräuchlichen AGB-Klauseln) und die allgemeine Vertragsfreiheit nach OR Art. 19 sowie die Ungewöhnlichkeitsregel des Bundesgerichts: Klauseln, die für den Vertragspartner ungewöhnlich sind und mit denen er nicht hätte rechnen müssen, werden nicht Vertragsbestandteil.
Ein wichtiger Unterschied zwischen Schweizer und EU-Recht: In der Schweiz besteht gesetzlich kein allgemeines Widerrufsrecht für Käufe im Online-Handel. Art. 40a-40f OR regeln das gesetzliche Widerrufsrecht nur für bestimmte Haustürgeschäfte und gleichgestellte Vertragsabschlüsse. Im Online-Handel (Fernabsatz) gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht nach schweizerischem Recht — ein grosser Unterschied zur EU (14-tägiges Widerrufsrecht nach Fernabsatz-RL 2011/83/EU, umgesetzt in allen EU-Mitgliedstaaten). Viele Schweizer Online-Shops räumen freiwillig ein Rückgaberecht von 14 oder 30 Tagen ein, um verbraucherfreundlich zu sein und den Standards der Swiss Online Shopping Association zu entsprechen.
Der Vertragsschluss im Online-Handel nach schweizerischem OR folgt dem Grundprinzip des Konsenses nach OR Art. 1: Angebot und Annahme führen zum Vertragsschluss. Die Produktpräsentation im Online-Shop ist in der Schweizer Rechtspraxis überwiegend als invitatio ad offerendum (Einladung zur Offerte) zu qualifizieren, nicht als bindendes Angebot. Erst mit der Auftragsbestätigung durch den Shop-Betreiber kommt ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande. Das Bundesgericht hat in BGE 138 III 659 zur Auslegung von Online-Vertragsklauseln nach OR Art. 18 (vertrauenstheoretisch) Stellung genommen.
Für den Online-Shop in der Schweiz sind weitere Gesetze relevant: Das Bundesgesetz über den Fernmeldeverkehr (FMG, SR 784.10) und die Fernmeldedienstverordnung (FDV, SR 784.101.1) für elektronische Kommunikation; das revidierte Datenschutzgesetz (DSG, SR 235.1) für die Datenbearbeitung; das Mehrwertsteuergesetz (MWSTG, SR 641.20) für die MWST-Pflicht; das Kartellgesetz (KG, SR 251) für wettbewerbsrechtliche Grenzen; das Bundesgesetz über die Produktesicherheit (PrSG, SR 930.11) für den Vertrieb von Konsumgütern. Die Swiss Online Shopping Association (SOSA) und Digitale Schweiz (Bundesstrategie) setzen zusätzliche Branchenstandards für AGB im Schweizer E-Commerce. forms-legal.com stellt AGB-Vorlagen für Online-Shops in der Schweiz bereit, die OR, UWG, MWSTG und revDSG vollständig abdecken.
Wann brauchen Sie AGB Online-Shop Schweiz?
AGB für einen Online-Shop in der Schweiz sind in folgenden Situationen notwendig oder dringend empfohlen.
Erste Situation: Jeder Online-Shop mit physischen oder digitalen Produkten. Sobald ein Unternehmen oder eine Privatperson Waren oder Dienstleistungen über einen Online-Shop in der Schweiz anbietet, sind AGB erforderlich. Ohne AGB gelten ausschliesslich die gesetzlichen Bestimmungen des OR — was für den Shop-Betreiber in vielen Fragen ungünstiger ist (z.B. keine Einschränkung der Gewährleistungsfrist, keine Haftungsbeschränkung, keine Regelung des Rückgaberechts). AGB schaffen Rechtssicherheit und dokumentieren die vereinbarten Vertragsbedingungen.
Zweite Situation: Marktplatzteilnehmer auf Digitec Galaxus, Ricardo.ch oder Swiss Online Shopping. Schweizer Online-Marktplätze wie Digitec Galaxus, Ricardo.ch, Tutti.ch und Brack.ch verlangen von ihren Verkäufern eigene AGB als Grundlage für das Angebot. Shop-Betreiber auf diesen Plattformen müssen eigene AGB haben, die mit den Marktplatz-AGB kompatibel sind.
Dritte Situation: Cross-Border E-Commerce (EU-Kunden). Schweizer Online-Shops, die Waren auch an Kunden in der EU verkaufen, müssen neben schweizerischem Recht auch EU-Konsumentenrecht berücksichtigen. EU-Kunden haben nach EU-Recht (Fernabsatz-RL 2011/83/EU) ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Viele Schweizer Shops räumen EU-Kunden freiwillig dieses Widerrufsrecht ein, um EU-Verbraucherschutzpflichten zu erfüllen.
Vierte Situation: B2B-Online-Shop mit Geschäftskunden. Schweizer B2B-Online-Shops (Grosshändler, Hersteller mit Händlerportal) haben abweichende Bedürfnisse gegenüber B2C-Shops: Gewährleistungsfristen können auf 1 Jahr verkürzt werden (OR Art. 210 Abs. 1), Haftungsbeschränkungen sind weitgehender möglich (OR Art. 100 Abs. 1), kein Rückgaberecht. Separate AGB für B2B-Kunden sind empfehlenswert.
Fünfte Situation: MWST-Pflicht und Rechnungslegung. Online-Shops in der Schweiz mit einem Jahresumsatz über CHF 100'000.- sind MWST-pflichtig und müssen auf Rechnungen und in den AGB die UID-Nummer und den MWST-Satz angeben (MWSTG Art. 26, SR 641.20). Seit 1. Januar 2024 gilt der erhöhte MWST-Normalsatz von 8,1 Prozent. AGB ohne korrekte MWST-Angaben können zu Problemen bei der MWST-Deklaration führen. Eine sechste Situation betrifft die Nutzung von Marktplätzen: Wer auf Digitec Galaxus, Ricardo.ch, Tutti.ch oder Amazon.ch verkauft, muss eigene AGB haben, die mit den Plattform-AGB kompatibel sind und für den Käufer transparent ausweisen, dass er mit dem einzelnen Händler und nicht mit der Plattform kontrahiert. Die Plattformhaftung ist nach OR Art. 101 und UWG klar von der Händlerhaftung zu trennen. Eine siebte Situation sind internationale Käufer: Schweizer Online-Shops, die an EU-Kunden liefern, müssen das EU-Verbraucherrecht (Fernabsatz-RL 2011/83/EU) berücksichtigen, da EU-Gerichte die EU-Standards für EU-Kunden anwenden.
Was gehört in Ihr AGB Online-Shop Schweiz?
AGB für einen Online-Shop in der Schweiz müssen folgende Kernelemente enthalten, um wirksam und rechtssicher zu sein.
Geltungsbereich und Vertragsparteien: Die AGB müssen den Shop-Betreiber vollständig identifizieren (Firma, Adresse, UID, MWST-Nummer) und den Geltungsbereich klar definieren. Die AGB gelten für alle Bestellungen, die über den Online-Shop aufgegeben werden. Auf abweichende Bedingungen des Käufers sollte ausdrücklich hingewiesen werden.
Vertragsschluss nach OR Art. 1: Die AGB erklären, wie der Kaufvertrag zustande kommt. In der Schweiz: Der Käufer gibt durch Abschluss des Bestellvorgangs ein Angebot ab; die Auftragsbestätigung per E-Mail ist die Annahmeerklärung des Shop-Betreibers. Diese Regelung ist wichtig, um zu verhindern, dass Preisfehler im Shop zu verbindlichen Kaufverträgen führen.
Preise und MWST: AGB müssen angeben, ob Preise inkl. oder exkl. MWST sind. B2C-Shops in der Schweiz geben Preise typischerweise inkl. MWST an (8,1 Prozent Normalsatz). Versandkosten müssen separat ausgewiesen werden. Hinweise auf Preisänderungen und Irrtumsvorbehalt schützen den Shop-Betreiber.
Lieferbedingungen und Gefahrtragung: Die AGB regeln Liefergebiet, Lieferzeiten (Werktage), eingesetzte Paketdienstleister (Swiss Post, DPD, UPS, DHL) und die Gefahrtragung nach OR Art. 185. Bei B2C-Käufen trägt der Käufer die Gefahr erst nach tatsächlicher Übergabe (nicht bei Übergabe an Paketdienstleister).
Zahlung und Eigentumsvorbehalt: AGB listen akzeptierte Zahlungsmethoden auf (Kreditkarte, TWINT, Rechnung, PayPal) und regeln Zahlungsfristen sowie Verzugsfolgen nach OR Art. 104. Der Eigentumsvorbehalt nach ZGB Art. 715 schützt den Shop-Betreiber — Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.
Rückgaberecht und Widerruf: Da das Schweizer OR kein gesetzliches Widerrufsrecht für Online-Käufe kennt, muss das freiwillig eingeräumte Rückgaberecht in den AGB klar definiert werden: Rückgabefrist (14 oder 30 Tage), Bedingungen (unbenutzt, Originalverpackung), Ausnahmen (digitale Inhalte, Sonderanfertigungen). forms-legal.com stellt AGB-Vorlagen nach den Standards der Swiss Online Shopping Association bereit.
Gewährleistung nach OR Art. 197-210: Die gesetzliche Gewährleistungsfrist für Sachen beträgt 2 Jahre ab Lieferung (OR Art. 210 Abs. 1). Bei B2C-Verträgen kann die Frist vertraglich auf 1 Jahr verkürzt werden (umstritten; nach UWG Art. 8 kann eine einseitige Verkürzung bei B2C als missbräuchlich qualifiziert werden). Bei B2B ist die Verkürzung auf 1 Jahr unproblematisch.
Datenschutz-Verweis: Die AGB müssen auf die Datenschutzerklärung verweisen, in der die Datenbearbeitung nach revDSG (SR 235.1) Art. 17 erklärt wird. Separate Datenschutzerklärung ist empfohlen.
Haftungsbeschränkung: Die AGB beschränken die Haftung des Shop-Betreibers für leichte Fahrlässigkeit im gesetzlich zulässigen Umfang (OR Art. 100 Abs. 1 gilt für absichtliche und grobfahrlässige Schädigung; leichte Fahrlässigkeit kann bei Konsumenten nur eingeschränkt ausgeschlossen werden, da UWG Art. 8 missbräuchliche Klauseln untersagt). Empfehlung für B2C: Haftung für Personenschäden und grobe Fahrlässigkeit nie ausschliessen; Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn einschränken. Für B2B: Weitgehende Haftungsbeschränkung möglich nach OR Art. 100.
Gerichtsstand und anwendbares Recht: Die AGB legen den Gerichtsstand für Streitigkeiten fest. Für B2B-Streitigkeiten: Vereinbarung des Firmensitzes als Gerichtsstand ist zulässig (ZPO Art. 17). Für B2C-Streitigkeiten mit Schweizer Konsumenten: Wohnsitz des Käufers als Gerichtsstand gilt nach ZPO Art. 32 — AGB-Klauseln, die davon abweichen, sind für Konsumenten nicht bindend. Schiedsklausel für grössere B2B-Streitigkeiten: Swiss Rules of International Arbitration des Swiss Arbitration Centre (SAC, vormals SCAI), Zürich oder Genf.
So füllen Sie Ihr AGB Online-Shop Schweiz aus
Das Erstellen oder Anpassen von AGB für einen Online-Shop in der Schweiz folgt einem klar strukturierten Prozess.
Schritt 1 — Shop-Betreiber-Angaben vollständig ausfüllen: Tragen Sie die vollständige Firma oder den vollständigen Namen des Shop-Betreibers ein, inklusive UID-Nummer und MWST-Nummer (falls MWST-pflichtig). Eine unvollständige Anbieteridentifikation verstösst gegen die Informationspflichten nach UWG Art. 3 Abs. 1 lit. n. Stellen Sie sicher, dass die im AGB genannte Adresse mit dem Handelsregistereintrag übereinstimmt.
Schritt 2 — Produktkategorie und Lieferbedingungen bestimmen: Wählen Sie die zutreffende Produktkategorie (physisch, digital, Dienstleistungen). Für digitale Produkte (Downloads, Software, Streaming): kein Versand, sofortige Lieferung per Download-Link; besondere Regelung für das Rückgaberecht (digitale Produkte sind nach Aktivierung vom Rückgaberecht ausgenommen). Für physische Produkte: Lieferzeiten und eingesetzte Paketdienstleister angeben.
Schritt 3 — Zahlungsarten und MWST festlegen: Legen Sie alle akzeptierten Zahlungsarten fest. TWINT ist besonders in der Schweiz verbreitet. Achten Sie auf die korrekte MWST-Deklaration: Normalsatz 8,1 Prozent für die meisten Waren (ab 1. Januar 2024), Sondersatz 2,6 Prozent für Lebensmittel, alkoholfreie Getränke, Bücher, Zeitungen und Medikamente, Sondersatz 3,8 Prozent für Beherbergungsleistungen. Prüfen Sie die MWST-Klassifikation Ihrer Produkte beim MWST-Info des ESTV.
Schritt 4 — Rückgaberecht festlegen: Entscheiden Sie, ob Sie ein freiwilliges Rückgaberecht einräumen und unter welchen Bedingungen. Swiss Online Shopping Association (SOSA) empfiehlt 14 Tage als Mindeststandard. Definieren Sie Ausnahmen klar: Personalisierte Produkte, Hygieneprodukte nach Öffnung, Software nach Aktivierung, frische Lebensmittel. Ein grosszügiges Rückgaberecht stärkt das Vertrauen und kann Käuferentscheidungen positiv beeinflussen — viele Schweizer Konsumenten achten auf das Rückgaberecht.
Schritt 5 — Datenschutzklausel und Datenschutzerklärung verknüpfen: Verweisen Sie in den AGB auf Ihre separate Datenschutzerklärung (z.B. unter www.shop.ch/datenschutz). Seit dem 1. September 2023 gilt das revidierte DSG (SR 235.1) — die Datenschutzerklärung muss die revDSG-Anforderungen erfüllen (Informationspflichten nach DSG Art. 19-21). Stimmt die Datenschutzpraxis nicht mit den AGB und der Datenschutzerklärung überein, drohen Bussen durch den EDÖB.
Schritt 6 — AGB sichtbar auf Website einbinden: Platzieren Sie einen gut sichtbaren Link zu den AGB im Checkout-Prozess, so dass der Käufer vor dem Kauf zwingend zustimmt. Rechtsempfehlung: Checkbox-Bestätigung «Ich habe die AGB gelesen und akzeptiere sie» vor dem Klick auf «Kaufen» — dies dokumentiert die AGB-Einbeziehung. Die AGB müssen auch im Impressum und in der Fusszeile verlinkt sein.
Rechtliche Anforderungen für AGB Online-Shop Schweiz
AGB für einen Online-Shop in der Schweiz müssen verschiedenen gesetzlichen Anforderungen genügen.
OR Art. 1 — Vertragsschluss durch Angebot und Annahme: Der Kaufvertrag kommt nach OR Art. 1 durch Angebot und Annahme zustande. Die Produktpräsentation im Online-Shop ist nach herrschender Schweizer Rechtspraxis als invitatio ad offerendum zu qualifizieren — der Shop-Betreiber muss das Angebot des Käufers (Bestellung) nicht annehmen. Die Auftragsbestätigung per E-Mail ist die Annahmeerklärung und besiegelt den Kaufvertrag. Dies schützt den Shop-Betreiber vor Preisfehlern.
UWG Art. 8 — Missbräuchliche AGB-Klauseln: Nach UWG Art. 8 (SR 241) sind AGB-Klauseln unzulässig, die in «erheblicher Weise das zwischen den Vertragsparteien bestehende Gleichgewicht verletzen», insbesondere wenn sie vom Vertragspartner «wesentliche Rechte entziehen». Das Bundesgericht hat in BGE 135 III 1 die Anwendung von UWG Art. 8 auf Konsumentenverträge bestätigt und betont, dass besonders intransparente oder überraschende Klauseln gegen UWG Art. 8 verstossen können. Typische AGB-Klauseln im Online-Shop, die von Gerichten als missbräuchlich qualifiziert werden können: vollständiger Haftungsausschluss für leichte Fahrlässigkeit bei Konsumenten, Verkürzung der Gewährleistungsfrist auf unter 1 Jahr bei Konsumenten.
ORU Art. 197-210 — Gewährleistung beim Kaufvertrag: Die gesetzliche Gewährleistungsfrist für gekaufte Sachen beträgt 2 Jahre ab Lieferung (OR Art. 210 Abs. 1). Bei B2B-Verträgen kann die Frist vertraglich verkürzt werden (auf 1 Jahr oder weniger). Bei Gebrauchtware (Second-Hand-Produkte): Verkürzung auf 1 Jahr ist auch im B2C-Bereich üblich und nach OR Art. 210 Abs. 1 zulässig. Mängelrüge: Der Käufer muss Mängel sofort nach Entdeckung rügen (OR Art. 201). Offensichtliche Mängel: Rüge bei Lieferung; versteckte Mängel: Rüge unverzüglich nach Entdeckung.
MWSTG — MWST-Pflicht und Rechnungsangaben: Online-Shops in der Schweiz, die pro Jahr Umsätze von mehr als CHF 100'000.- erzielen, sind MWST-pflichtig (MWSTG Art. 10, SR 641.20). Rechnungen müssen nach MWSTG Art. 26 folgende Angaben enthalten: Name und Adresse des Lieferanten und Empfängers, Datum der Lieferung, Art und Menge der Lieferung, Entgelt und MWST-Satz sowie MWST-Betrag, UID-Nummer des Lieferanten.
revDSG Art. 17 — Verbot des Profilings ohne Information: Nach revDSG (SR 235.1) Art. 17 müssen Personen informiert werden, wenn ihre Daten zu einem Profil zusammengeführt werden (Profiling). Online-Shops, die Verhaltensanalysen, Retargeting oder personalisierte Empfehlungen einsetzen, müssen dies in der Datenschutzerklärung transparent kommunizieren.
Häufige Fehler bei Ihrem AGB Online-Shop Schweiz
Beim Erstellen von AGB für einen Online-Shop in der Schweiz treten wiederholt Fehler auf, die zu Rechtsstreitigkeiten oder Bussen führen können.
Fehler 1 — EU-AGB für die Schweiz übernehmen: Viele Schweizer Shop-Betreiber kopieren AGB aus dem EU-Raum (Deutschland, Österreich) und vergessen, dass das Schweizer Recht wesentlich vom EU-Recht abweicht. Besonders kritisch: Das EU-weite 14-tägige gesetzliche Widerrufsrecht gilt in der Schweiz nicht. AGB mit einem «gesetzlichen Widerrufsrecht» schaffen in der Schweiz eine freiwillige Verpflichtung — gewollt oder ungewollt. Verwenden Sie ausschliesslich auf schweizerisches Recht abgestimmte AGB.
Fehler 2 — Ungewöhnlichkeitsregel nicht beachtet: AGB-Klauseln, die für den Käufer ungewöhnlich und überraschend sind, werden nach der Bundesgerichts-Rechtsprechung nicht Vertragsbestandteil — auch wenn der Käufer den AGB formal zugestimmt hat. Beispiele für ungewöhnliche Klauseln: vollständiger Gewährleistungsausschluss für neue Waren, sehr kurze Reklamationsfristen (z.B. 24 Stunden), einseitige Preisanpassungsklauseln ohne Rücktrittsrecht des Käufers.
Fehler 3 — Fehlende MWST-Angaben: Online-Shops, die MWST-pflichtig sind, aber in den AGB und auf Rechnungen keine UID-Nummer und MWST-Satz angeben, verstossen gegen MWSTG Art. 26. Dies führt zu Problemen bei der MWST-Deklaration und kann Nachforderungen der ESTV auslösen. Überprüfen Sie die MWST-Angaben in AGB und Rechnungsvorlagen regelmässig.
Fehler 4 — Datenschutzerklärung nicht aktuell (revDSG): Seit dem 1. September 2023 gilt das revidierte DSG (SR 235.1). Online-Shops, die ihre Datenschutzerklärung noch nicht auf die revDSG-Anforderungen angepasst haben, riskieren Beanstandungen durch den EDÖB (Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter). Der EDÖB kann bei Verletzungen des DSG Art. 51 Bussen bis CHF 250'000.- verhängen.
Fehler 5 — Gerichtsstand für Konsumenten falsch: Für Streitigkeiten mit Konsumenten gilt nach OR Art. 32 das Wohnsitzprinzip — ein Konsument mit Wohnsitz in Zürich kann in Zürich klagen, auch wenn die AGB einen anderen Gerichtsstand vorsehen. Gerichtsstandsklauseln in B2C-AGB, die vom Wohnsitzprinzip abweichen, sind für Konsumenten nicht bindend. Dies ist kein Fehler, aber sollte korrekt in den AGB dargestellt werden.
Fehler 6 — Keine Klausel zur invitatio ad offerendum: Fehlt in den AGB eine klare Regelung zum Vertragsschluss (Angebot und Annahme), können Gerichte die Produktpräsentation als bindendes Angebot qualifizieren — mit der Folge, dass Preisfehler im Shop zu verbindlichen Kaufverträgen führen. Stellen Sie klar: «Der Kaufvertrag kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung zustande.»
Quellen und Zitate
Gesetzliche Zitate verlinken auf offizielle Regierungsquellen.
- OR Art. 19CH official
- OR Art. 1CH official
- OR Art. 18CH official
- OR Art. 210CH official
- OR Art. 100CH official
- OR Art. 101CH official
- OR Art. 185CH official
- OR Art. 104CH official
- OR Art. 197CH official
- OR Art. 201CH official
- OR Art. 32CH official
- ZGB Art. 715CH official
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Forms Legal. (2026). AGB Online-Shop Schweiz (Schweiz) [Legal document template]. Forms Legal. https://forms-legal.com/de/switzerland/business/contracts/agb-online-shop-schweiz
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}Häufig gestellte Fragen
Nein, das Schweizer Obligationenrecht (OR) kennt für den Online-Kauf (Fernabsatz) kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht. OR Art. 40a-40f räumt ein Widerrufsrecht nur für sogenannte Haustürgeschäfte und gleichgestellte Vertragsschlüsse ein — wenn ein Käufer ausserhalb der Geschäftsräume des Anbieters zur Bestellung verleitet wurde. Beim typischen Online-Kauf über eine Website ist dieses Kriterium nicht erfüllt. Im Gegensatz dazu gilt in der EU (und damit für Schweizer Shops, die an EU-Konsumenten verkaufen) nach der Fernabsatz-Richtlinie 2011/83/EU ein 14-tägiges gesetzliches Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen. Viele Schweizer Online-Shops räumen freiwillig ein Rückgaberecht von 14 oder 30 Tagen ein, um wettbewerbsfähig zu bleiben und den Standards der Swiss Online Shopping Association (SOSA) zu entsprechen. Dieses freiwillige Rückgaberecht muss in den AGB klar definiert sein.
Ein Schweizer Online-Shop ist nach MWSTG Art. 10 (SR 641.20) obligatorisch MWST-pflichtig, wenn der Jahresumsatz aus steuerbaren Leistungen CHF 100'000.- überschreitet. Die Anmeldung bei der ESTV (Eidgenössische Steuerverwaltung) muss innerhalb von 30 Tagen nach Überschreiten der Umsatzgrenze erfolgen. Auch ausländische Online-Händler, die Waren an Schweizer Kunden liefern und einen Schweizer Jahresumsatz von mehr als CHF 100'000.- erzielen, sind in der Schweiz MWST-pflichtig (MWSTG Art. 10 Abs. 2 lit. b — Empfängerortprinzip). Ab 1. Januar 2024 gelten folgende MWST-Sätze: Normalsatz 8,1 Prozent (die meisten Waren), Sondersatz 2,6 Prozent (Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, Medikamente), Sondersatz 3,8 Prozent (Beherbergungsleistungen). Auf Rechnungen und in den AGB muss die UID-Nummer und der angewendete MWST-Satz angegeben werden (MWSTG Art. 26).
Die Gewährleistung (Mängelgewährleistung) für Online-Käufe in der Schweiz richtet sich nach OR Art. 197-210. Beim Kauf einer neuen Sache beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist 2 Jahre ab Lieferung (OR Art. 210 Abs. 1). Mängel müssen nach Entdeckung unverzüglich gerügt werden (OR Art. 201); offensichtliche Mängel sind bei Lieferung sofort zu rügen, versteckte Mängel nach Entdeckung. Bei Sachmängeln stehen dem Käufer folgende Rechtsmittel zu: (1) Nachbesserung (Reparatur), (2) Ersatzlieferung (Austausch), (3) Minderung des Kaufpreises, (4) Rücktritt vom Vertrag. Der Rücktritt ist nur zulässig, wenn der Mangel wesentlich ist. AGB können die 2-jährige Frist bei B2B-Verträgen auf 1 Jahr verkürzen (OR Art. 210 Abs. 1). Bei B2C-Verträgen ist eine Verkürzung auf weniger als 1 Jahr nach UWG Art. 8 möglicherweise missbräuchlich. Die Garantie (freiwillige Herstellergarantie) ist von der gesetzlichen Gewährleistung zu unterscheiden: Garantie ist eine freiwillige Verpflichtung des Herstellers oder Händlers, Defekte unter bestimmten Bedingungen kostenlos zu beheben. Garantien in Schweizer AGB müssen klar von der gesetzlichen Gewährleistung abgegrenzt werden.
Seit dem 1. September 2023 gilt das revidierte Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG, SR 235.1), das strengere Anforderungen an Online-Shops in der Schweiz stellt. Wichtigste Pflichten: Informationspflicht (DSG Art. 19-21): Bei der Ersterhebung von Personendaten müssen Kunden umfassend informiert werden über den Verantwortlichen, Bearbeitungszwecke, Datenkategorien, Empfänger (auch Drittländer), Speicherdauer und Datenschutzrechte. Bearbeitungsverzeichnis (DSG Art. 12): Wer im Grossen Personendaten bearbeitet, muss ein Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten führen. Datenschutzfolgenabschätzung (DSG Art. 22): Bei risikoreichen Bearbeitungen (z.B. Profiling) ist eine Folgenabschätzung erforderlich. Meldeverpflichtung bei Datenpannen (DSG Art. 24): Verletzungen der Datensicherheit müssen dem EDÖB gemeldet werden, wenn erhebliche Risiken für die betroffenen Personen bestehen. Bussen: Der EDÖB kann nach DSG Art. 51 bei Vorsatz Bussen bis CHF 250'000.- verhängen. Stellen Sie sicher, dass die Datenschutzerklärung Ihres Online-Shops revDSG-konform ist.
Für Verträge mit Konsumenten gilt nach OR Art. 32 und dem Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG, SR 291) Art. 114 das Wohnsitzprinzip: Ein Konsument mit Wohnsitz in der Schweiz kann Streitigkeiten vor dem Gericht an seinem Wohnsitz einklagen — unabhängig von einem abweichenden Gerichtsstand in den AGB. Gerichtsstandsklauseln in B2C-AGB, die den Verbraucher zwingen, am Sitz des Händlers zu klagen, sind für Konsumenten nicht bindend. Für Verträge zwischen Unternehmen (B2B) kann der Gerichtsstand hingegen frei vereinbart werden (ZPO Art. 17). Empfehlung für AGB: Geben Sie für B2B-Verträge einen klaren Gerichtsstand an (z.B. «Zürich») und weisen Sie für B2C-Verträge darauf hin, dass Konsumenten an ihrem Wohnsitz klagen können. Für internationale Streitigkeiten: Das Lugano-Übereinkommen (SR 0.275.12) regelt die Zuständigkeit zwischen der Schweiz und EU/EWR-Staaten. Konsumenten mit Wohnsitz in der EU können auch in der EU klagen.
Das Impressum eines Online-Shops in der Schweiz muss nach UWG Art. 3 Abs. 1 lit. n (SR 241) und FMG Art. 12b (SR 784.10) alle Angaben enthalten, die für eine direkte Kontaktaufnahme notwendig sind. Pflichtangaben: Vollständige Firma (Handelsregistername) oder vollständiger Name der natürlichen Person, vollständige Adresse (keine Postfachaddresse allein), E-Mail-Adresse, Telefonnummer (empfohlen, nicht gesetzlich zwingend). Zusätzlich empfohlen: UID-Nummer (CHE-xxx.xxx.xxx), MWST-Nummer, Handelsregisteramt und -nummer, bei reglementierten Berufen: Berufsbezeichnung und Aufsichtsbehörde. Das Impressum muss von jeder Seite des Online-Shops direkt erreichbar sein (typisch in der Fusszeile). Fehlendes oder unvollständiges Impressum kann nach UWG Art. 10 (Klageberechtigung) abgemahnt werden. In der Praxis erfolgt die Abmahnung oft durch Wettbewerber, die einen wirtschaftlichen Vorteil aus dem Impressumsfehler geltend machen.
Enthält ein Schweizer Online-Shop AGB, die nach UWG Art. 8 (SR 241) als missbräuchlich qualifiziert werden, hat dies verschiedene Rechtsfolgen: (1) Nichtigkeit der beanstandeten Klausel: Die missbräuchliche AGB-Klausel ist nichtig (OR Art. 20), der Vertrag im Übrigen bleibt gültig. (2) Klageberechtigung: Nach UWG Art. 10 Abs. 2 können Konsumentenorganisationen und Mitbewerber auf Unterlassung und Beseitigung klagen, auch ohne direkten Schaden (actio popularis bei UWG Art. 10 Abs. 2 lit. b: Verbandsklage). (3) Verwaltungsrechtliche Massnahmen: Der Preisüberwacher und SECO können bei systematischen missbräuchlichen AGB tätig werden. Beispiele für missbräuchliche Klauseln, die Schweizer Gerichte beanstandet haben: vollständiger Gewährleistungsausschluss für neue Konsumgüter (OR Art. 210 und UWG Art. 8), einseitige Preisanpassungsklauseln ohne Rücktrittsrecht des Käufers, sehr kurze Reklamationsfristen (z.B. 48 Stunden nach Lieferung). Prüfen Sie Ihre AGB regelmässig auf missbräuchliche Klauseln — insbesondere nach Gesetzesänderungen.
Beim internationalen Versand von einem Schweizer Online-Shop gelten besondere Regelungen in den AGB: Zoll und Einfuhrabgaben: Waren aus der Schweiz in die EU unterliegen den EU-Zollvorschriften und der EU-Einfuhrumsatzsteuer (IOSS-System für Bestellwerte bis EUR 150). Schweizer Shops müssen in den AGB klar angeben, wer die Zollgebühren und Einfuhrabgaben trägt (typisch: der Käufer). Ohne klare Regelung entstehen häufig Streitigkeiten. Rückgaberecht nach EU-Recht: Für EU-Kunden gilt das 14-tägige Widerrufsrecht nach EU-Recht (Fernabsatz-RL 2011/83/EU). Schweizer Shops, die an EU-Konsumenten verkaufen, müssen dieses Recht in ihren AGB einräumen. Verbraucherschutz: Bei grenzüberschreitenden B2C-Verkäufen in die EU richtet sich der anwendbare Verbraucherschutzstandard nach dem IPRG Art. 120 und dem Lugano-Übereinkommen: Konsumenten in der EU können sich auf ihr nationales Verbraucherschutzrecht berufen, selbst wenn die AGB schweizerisches Recht vorsehen. Datenschutz: Für EU-Kunden gelten die DSGVO-Anforderungen, auch wenn der Shop in der Schweiz sitzt.
Diese Vorlage dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Gesetze sind je nach Rechtsordnung unterschiedlich und ändern sich im Laufe der Zeit. Konsultieren Sie für Ihren konkreten Fall einen qualifizierten Rechtsanwalt.Vollständiger Haftungsausschluss
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