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Impressum Website Schweiz

Impressum Website Schweiz (UWG Art. 3 Abs. 1 lit. s, FMG)

Impressum

IMPRESSUM

Website: [Website U R L] Datum: [Datum]

Angaben zum Betreiber

Betreiber dieser Website [Firma Name] Rechtsform: [Rechtsform] [Adresse] Telefon: [Telefon] E-Mail: [Email]

Handelsregister Handelsregisternummer: [Hr Nummer] Handelsregisteramt: [Hr Kanton] UID / MWST-Nummer: [Uid] Berufsverband / Aufsicht: [Beruf Kammer]

Haftung und Urheberrecht

Haftungsausschluss: [Haftungshinweis] Obwohl [Firma Name] die auf dieser Website veröffentlichten Informationen mit grösster Sorgfalt zusammenstellt und laufend aktualisiert, kann keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen übernommen werden. [Firma Name] behält sich vor, die Inhalte der Website jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern. Haftungsausschluss nach OR Art. 100 Abs. 1 — soweit rechtlich zulässig — für indirekte Schäden und Folgeschäden, die durch die Nutzung dieser Website entstehen. Verweise (Links) auf externe Websites: [Firma Name] hat keinen Einfluss auf den Inhalt verlinkter Seiten Dritter und übernimmt dafür keine Verantwortung. Für den Inhalt verlinkter Seiten sind deren Betreiber verantwortlich. Zum Zeitpunkt der Verlinkung wurde die externe Seite auf rechtswidrige Inhalte geprüft. Urheberrecht: Alle auf dieser Website veröffentlichten Inhalte (Texte, Bilder, Grafiken, Audio- und Videodateien) unterliegen dem schweizerischen Urheberrechtsgesetz (URG, SR 231.1). Die Reproduktion, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung ausserhalb der Grenzen des Urheberrechts bedarf der schriftlichen Zustimmung von [Firma Name]. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Impressum-Pflicht: Gemäss UWG Art. 3 Abs. 1 lit. s (SR 241) sind Anbieter von Fernkommunikationsdiensten verpflichtet, die für eine direkte Kontaktaufnahme notwendigen Angaben (Name, Adresse, elektronische Kontaktadresse) klar und vollständig anzugeben. Elektronische Angebote, die der Meinungsbildung oder der kommerziellen Kommunikation dienen, unterliegen nach FMG Art. 12b der Pflicht zur Bekanntgabe des Absenders.

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist Impressum Website Schweiz?

Das Impressum Website ist ein in der Schweiz nach Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG, SR 241) Art. 3 Abs. 1 lit. s (Impressumspflicht für kommerzielle Kommunikation), Art. 10 (Klagelegitimation) geregeltes rechtsverbindliches schriftliches Dokument. Die rechtliche Grundlage des Impressums für eine Website in der Schweiz ergibt sich aus zwei zentralen Bundesgesetzen: Erstens aus Art. 3 Abs. 1 lit. s des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG, SR 241), der irreführendes Verhalten im Bereich der kommerziellen Kommunikation untersagt und das Verschweigen der Identität des Anbieters als unlautere Handlung qualifiziert. Zweitens aus Art. 12b des Fernmeldegesetzes (FMG, SR 784.10), der für Anbieter von Fernmeldediensten und öffentlicher Kommunikation spezifische Transparenzpflichten aufstellt. Ergänzend gelten die Anforderungen des Obligationenrechts (OR), des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) für steuerpflichtige Unternehmen sowie die kantonalen Gewerbegesetze.

Das Schweizer Recht ist im Vergleich zu Deutschland (wo das Telemediengesetz TMG § 5 sehr detaillierte Impressumspflichten vorschreibt) weniger explizit in Bezug auf ein «Impressum» als solches. Dennoch ergibt sich aus dem Zusammenspiel von UWG Art. 3 Abs. 1 lit. s, FMG Art. 12b und dem allgemeinen Grundsatz der Transparenz im Geschäftsverkehr eine klare Pflicht zur Identitätsoffenlegung. Wer im Netz kommerzielle Kommunikation betreibt, ohne seinen Namen und Sitz anzugeben, handelt unlauter im Sinne des UWG und riskiert Unterlassungsklagen nach UWG Art. 10 — klageberechtigt sind Mitbewerber und Konsumentenschutzorganisationen wie die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) oder der Konsumentenverband.

In der Praxis orientieren sich Schweizer Unternehmen häufig an den deutschen TMG-Standards — weil viele Schweizer Websites auch von deutschen Nutzern besucht werden und eine vollständige Impressumsangabe nach deutschem Muster auch die Schweizer UWG-Anforderungen übererfüllt. Wer sein Impressum für eine Website in der Schweiz nach dem umfassenderen deutschen Standard gestaltet, ist auf der sicheren Seite für beide Rechtssysteme.

Das Impressum für eine Website in der Schweiz muss einfach und unmittelbar zugänglich sein: Es muss auf jeder Seite der Website über einen direkt sichtbaren Link erreichbar sein (üblicherweise in der Fusszeile) und darf nicht mehr als zwei Klicks vom Startseite entfernt sein. Eine versteckte Impressumsangabe im Quellcode oder in einem schwer auffindbaren Dokument genügt den UWG-Anforderungen nicht. Der Schweizerische Bundesgerichtshof und kantonale Handelsgerichte haben in verschiedenen Entscheidungen betont, dass die Zugänglichkeit des Impressums ein wesentliches Element der lauteren Geschäftspraxis im digitalen Raum darstellt.

Auch für nicht-kommerzielle Websites — Blogs, Vereins-Websites, NGO-Portale, politische Websites — empfiehlt sich aus Gründen der Transparenz und des Vertrauens ein vollständiges Impressum, auch wenn die UWG-Pflicht streng genommen nur für kommerzielle Kommunikation gilt. Wohltätigkeitsorganisationen nach ZGB Art. 60 ff. und Stiftungen nach ZGB Art. 80 ff. sollten ihr Impressum um die Stiftungsaufsichtsbehörde bzw. den Vereinssitz ergänzen.

Wann brauchen Sie Impressum Website Schweiz?

Ein Impressum für eine Website in der Schweiz ist in folgenden Situationen gesetzlich vorgeschrieben oder dringend zu empfehlen.

Erste Situation: Jede kommerzielle Website oder Unternehmenswebsite. Jedes Unternehmen — ob AG nach OR Art. 620 ff., GmbH nach OR Art. 772 ff., Einzelfirma nach OR Art. 945 ff. oder Kollektivgesellschaft nach OR Art. 552 ff. — das eine Website mit Informationen über seine Leistungen, Produkte oder Preise betreibt, muss ein Impressum vorweisen. UWG Art. 3 Abs. 1 lit. s ist auf jede «kommerzielle Kommunikation» anwendbar — ein weiter Begriff, der auch reine Informationsseiten ohne direkten Online-Verkauf umfasst, wenn sie der Geschäftsanbahnung dienen.

Zweite Situation: Online-Shops und E-Commerce-Plattformen. Für Online-Shops ist das Impressum unverzichtbar: Es gibt dem Käufer Vertrauen, wer sein Vertragspartner ist. Ohne Impressum ist unklar, gegen wen Gewährleistungsansprüche nach OR Art. 197-210, Rückgabeansprüche oder Klagen geltend gemacht werden können. Zusammen mit den AGB und der Datenschutzerklärung bildet das Impressum das rechtliche Fundament jedes Schweizer Online-Shops.

Dritte Situation: Freiberufler, Selbstständige und Fachpersonen. Rechtsanwälte, Ärzte, Architekten, Steuerberater, Unternehmensberater und andere Freiberufler mit eigener Website müssen ein Impressum führen. Für Angehörige reglementierter Berufe (Anwälte: Anwaltsgesetz BGFA, SR 935.61; Ärzte: Medizinalberufegesetz MedBG, SR 811.11) sind zusätzliche Angaben über Berufsbezeichnung und Aufsichtsbehörde zu machen.

Vierte Situation: Websites mit Fernmeldediensten (FMG Art. 12b). Anbieter von Internet-Diensten, VoIP-Diensten, Messaging-Plattformen oder anderen elektronischen Kommunikationsdiensten unterliegen direkt dem FMG Art. 12b und müssen ein Impressum führen, das den Namen des Anbieters, Adresse, Kontaktdaten und UID enthält.

Fünfte Situation: Blogs und Influencer-Websites mit kommerziellen Elementen. Blogger und Content-Creator, die Werbung schalten, Affiliate-Links verwenden oder gesponserte Inhalte veröffentlichen, betreiben kommerzielle Kommunikation im Sinne des UWG Art. 3 Abs. 1 lit. s. Sie sind zur Impressumsangabe verpflichtet. Die Lauterkeitskommission der Schweiz (LK, www.lauterkeitskommission.ch) hat in mehreren Entscheiden klargestellt, dass versteckte Werbung und fehlende Identitätsangaben bei Influencer-Marketing gegen das UWG verstossen.

Sechste Situation: Nach Änderungen an Firma, Adresse oder Rechtsform. Das Impressum muss stets aktuell sein. Bei Umzug, Namenswechsel, Umwandlung der Rechtsform (z.B. von Einzelfirma zu GmbH) oder Änderung der UID-Nummer muss das Impressum unverzüglich angepasst werden. Veraltete Impressumsangaben können zu Abmahnungen durch Mitbewerber oder Konsumentenschutzorganisationen führen.

Was gehört in Ihr Impressum Website Schweiz?

Ein vollständiges Impressum für eine Website in der Schweiz nach UWG Art. 3 Abs. 1 lit. s und FMG Art. 12b muss folgende Pflichtangaben und empfohlene Zusatzangaben enthalten.

Pflichtangaben gemäss UWG und FMG:

Vollständiger Firmenname oder Name der natürlichen Person: Der im Handelsregister eingetragene Firmenname (z.B. «Muster AG», «Muster GmbH», «Muster & Partner GmbH»). Bei natürlichen Personen: Vor- und Nachname. Der Name muss mit dem im HR-Auszug des Eidgenössischen Handelsregisteramtes (www.zefix.admin.ch) angeführten übereinstimmen.

Rechtsform: AG (Aktiengesellschaft), GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), KlG (Kollektivgesellschaft), Einzelfirma, Verein, Stiftung usw. Die Rechtsform ergibt sich aus OR Art. 620 ff. (AG), OR Art. 772 ff. (GmbH), OR Art. 552 ff. (KlG), ZGB Art. 60 ff. (Verein), ZGB Art. 80 ff. (Stiftung).

Vollständige Geschäftsadresse: Strasse, Hausnummer, PLZ, Ort, Kanton (und Schweiz als Land, falls die Website international ausgerichtet ist). Ein Postfach (PF) genügt in der Regel nicht als vollständige Adresse.

Kontaktangaben: Mindestens E-Mail-Adresse. Empfohlen: Telefonnummer mit Schweizer Vorwahl (z.B. +41 44 000 00 00). Eine reine Kontaktformular-Angabe ohne direkte E-Mail-Adresse ist nach geltender Praxis nicht ausreichend, da UWG Art. 3 Abs. 1 lit. s eine direkte Erreichbarkeit verlangt.

UID (Unternehmens-Identifikationsnummer, Format CHE-000.000.000 gemäss UIDG, SR 431.03): Die UID wird vom Bundesamt für Statistik (BFS) vergeben und ist im UID-Register (www.uid.admin.ch) abrufbar. Für MWST-pflichtige Unternehmen: MWST-Nummer (UID + MWST, Format CHE-000.000.000 MWST), abrufbar im MWST-Register der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV, www.estv.admin.ch).

Handelsregistereintrag (für eingetragene Rechtsformen): Handelsregisternummer, Kanton des Eintrags, Handelsregisteramt. Nicht alle Unternehmen sind im HR eingetragen — Einzelfirmen sind erst ab CHF 100'000 Jahresumsatz nach OR Art. 957 eintragungspflichtig. Kleine Vereine sind ebenfalls häufig nicht eingetragen.

Empfohlene Zusatzangaben:

Haftungsausschluss für externe Links: Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichts (BGE 130 III 564) und kantonaler Gerichte (insbesondere HG ZH) ist ein klarer Hinweis empfehlenswert, dass der Website-Betreiber für Inhalte verlinkter externer Seiten nicht verantwortlich ist, solange er keine Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten hat und nach Kenntnisnahme unverzüglich handelt.

Haftungsausschluss für Inhalte: Hinweis, dass trotz sorgfältiger Prüfung die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit und Qualität der bereitgestellten Informationen nicht garantiert werden kann. Haftungsansprüche, die sich aus der Nutzung oder Nicht-Nutzung der Informationen ergeben, werden in dem gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

Berufsrechtliche Angaben (bei reglementierten Berufen): Anwälte: Kanton der Zulassung, kantonale Anwaltskammer, Anwaltsgesetz BGFA SR 935.61. Ärzte: Kantonale Aufsichtsbehörde, Medizinalberufegesetz MedBG SR 811.11. Architekten: SIA (Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein), kantonale Zulassung.

Das Impressum für eine Website in der Schweiz von forms-legal.com bietet eine vollständige Vorlage, die alle Pflichtangaben nach UWG und FMG abdeckt und optional um berufsrechtliche Angaben ergänzt werden kann. Das Impressum wird als editierbares Dokument zur Verfügung gestellt, das direkt auf jeder Schweizer Website eingesetzt werden kann.

Kopplungsklausel Impressum und Datenschutzerklärung: In der Praxis werden Impressum und Datenschutzerklärung häufig auf einer einzigen Rechtsseite zusammengeführt («Impressum / Datenschutz» oder «Rechtliche Hinweise»). Dies ist zulässig, sofern beide Dokumente klar strukturiert und voneinander unterscheidbar sind. Die Trennung erleichtert die Aktualisierung und die gesetzeskonforme Verlinkung aus dem Kontaktformular und dem Cookie-Banner.

So füllen Sie Ihr Impressum Website Schweiz aus

So füllen Sie das Impressum für eine Website in der Schweiz korrekt aus — Schritt für Schritt.

Schritt 1: Firmenname und Rechtsform eintragen. Geben Sie den vollständigen, offiziellen Firmennamen ein — genau so, wie er im Handelsregister oder dem UID-Register eingetragen ist. Schreiben Sie die Rechtsform aus (AG, GmbH, KlG, Einzelfirma, Verein). Beispiel: «Muster Consulting GmbH» (nicht nur «Muster Consulting»). Bei natürlichen Personen: Vor- und Nachname vollständig angeben.

Schritt 2: Vollständige Geschäftsadresse angeben. Tragen Sie Strasse, Hausnummer, PLZ, Ort und Kanton ein. Verwenden Sie die offizielle Postadresse, unter der Sie auch postalisch erreichbar sind. Postfach-Adressen sind zu ergänzen (nicht zu ersetzen) mit der Strassenadresse.

Schritt 3: Kontaktdaten eintragen. Mindestpflicht: Eine direkte E-Mail-Adresse (keine Kontaktformular-URL). Empfohlen: Telefonnummer mit vollständiger Schweizer Vorwahl (+41 …). Bei Abwesenheiten oder automatisierten Antworten: Hinweis auf Reaktionszeit.

Schritt 4: UID-Nummer nachschlagen und eintragen. Rufen Sie www.uid.admin.ch auf und suchen Sie Ihre UID. Das Format ist CHE-000.000.000 (mit Punkten, nicht Bindestrichen). Falls Ihr Unternehmen MWST-pflichtig ist: Tragen Sie zusätzlich die MWST-Nummer im Format CHE-000.000.000 MWST ein. Diese finden Sie auf www.estv.admin.ch oder Ihrer MWST-Anmeldungsbestätigung.

Schritt 5: Handelsregistereintrag ergänzen. Falls Ihr Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist: Geben Sie die HR-Nummer (z.B. CHE-123.456.789 oder die kantonale Nummer) und den Kanton des Eintrags an. Den aktuellen HR-Auszug finden Sie unter www.zefix.admin.ch. Die Eintragung ist für AGs nach OR Art. 643, GmbHs nach OR Art. 779 und Kollektivgesellschaften nach OR Art. 554 zwingend.

Schritt 6: Berufsrechtliche Angaben einfügen (falls zutreffend). Anwälte: Kanton der Zulassung, kantonale Anwaltskammer (z.B. Anwaltsverband des Kantons Zürich, Limmatquai 62, 8001 Zürich). Ärzte: Kantonales Gesundheitsdepartement. Architekten und Ingenieure: SIA-Mitgliedschaft, kantonale Bewilligung.

Schritt 7: Haftungsausschluss anpassen. Passen Sie den Standardtext des Haftungsausschlusses an Ihr konkretes Website-Angebot an. Falls Sie keine Informationsleistungen oder keine externen Links verwenden, können Sie einzelne Abschnitte weglassen. Der Haftungsausschluss ersetzt keine anwaltliche Beratung für komplexe Haftungsfragen.

Schritt 8: Datum eintragen und Impressum veröffentlichen. Tragen Sie das Datum der letzten Aktualisierung des Impressums ein. Veröffentlichen Sie das Impressum an gut sichtbarer Stelle auf Ihrer Website — typischerweise in der Fusszeile (Footer) mit dem Linktext «Impressum». Stellen Sie sicher, dass der Link auf jeder Seite Ihrer Website sichtbar ist.

Tipp: Überprüfen Sie das Impressum mindestens einmal jährlich auf Aktualität. Bei Adressänderungen, Umstrukturierungen oder Änderungen der MWST-Pflicht muss das Impressum sofort aktualisiert werden.

Häufige Fehler bei Ihrem Impressum Website Schweiz

Beim Impressum für eine Website in der Schweiz treten folgende Fehler besonders häufig auf.

Fehler 1: Nur Postfach statt Strassenadresse. Ein Postfach (z.B. «Postfach 1234, 8000 Zürich») allein genügt nicht. UWG Art. 3 Abs. 1 lit. s verlangt eine ladungsfähige Anschrift, unter der der Betreiber auch postalisch sicher erreichbar ist. Lösung: Stets Strassenadresse angeben; das Postfach kann zusätzlich ergänzt werden.

Fehler 2: Nur Kontaktformular statt E-Mail-Adresse. Viele Websites verweisen im Impressum auf ein «Kontaktformular» und geben keine direkte E-Mail-Adresse an. Das genügt den UWG-Anforderungen nicht — eine direkte E-Mail-Adresse ist erforderlich, damit Nutzer und Behörden den Betreiber ohne Zwischenschritt kontaktieren können.

Fehler 3: Fehlende oder falsche UID-Nummer. Die UID (Format: CHE-000.000.000) ist Pflichtangabe für eingetragene Unternehmen und MWST-Pflichtige. Häufige Fehler: Falsche Formatierung (Bindestriche statt Punkte), veraltete Nummer nach Rechtsformänderung, fehlende MWST-Ergänzung bei MWST-pflichtigen Firmen. Lösung: UID immer auf www.uid.admin.ch verifizieren.

Fehler 4: Veralteter Firmennamen oder Adresse. Nach einem Umzug oder einer Umbenennung wird das Impressum oft vergessen. Ein veraltetes Impressum mit falscher Adresse oder falschem Firmennamen verstösst gegen UWG Art. 3 Abs. 1 lit. s und kann zu Unterlassungsklagen führen. Lösung: Impressum bei jeder Änderung der Unternehmensdaten sofort aktualisieren.

Fehler 5: Impressum nicht auf jeder Seite verlinkt. Das Impressum muss über jeden Punkt der Website mit maximal zwei Klicks erreichbar sein — üblicherweise über einen Link in der Fusszeile. Fehlt dieser Link auf bestimmten Unterseiten (z.B. Landingpages, Microsite), ist die Impressumspflicht nicht vollständig erfüllt.

Fehler 6: Fehlendes Impressum bei Unternehmensaccounts in sozialen Medien. LinkedIn-Unternehmensseiten, Facebook-Geschäftsseiten, Instagram-Business-Accounts und XING-Profile sind ebenfalls «kommerzielle Kommunikation» im Sinne des UWG. Wer hier keine Impressumsangaben macht (oder auf das Website-Impressum verlinkt), handelt unlauter. Die meisten Social-Media-Plattformen bieten ein dediziertes Feld für Impressumsangaben.

Fehler 7: Haftungsausschluss ohne anwaltliche Überprüfung bei komplexen Websites. Ein generischer Haftungsausschluss reicht für einfache Websites aus. Bei Websites mit Informationsleistungen (Medizin, Recht, Finanzen, Architektur) sollte der Haftungsausschluss von einer Fachperson überprüft werden, da OR Art. 100 Abs. 1 den Ausschluss von Haftung für absichtliche oder grobfahrlässige Schädigung verbietet.

Quellen und Zitate

Gesetzliche Zitate verlinken auf offizielle Regierungsquellen.

  1. OR Art. 620CH official
  2. OR Art. 772CH official
  3. OR Art. 945CH official
  4. OR Art. 552CH official
  5. OR Art. 197CH official
  6. OR Art. 957CH official
  7. OR Art. 643CH official
  8. OR Art. 779CH official
  9. OR Art. 554CH official
  10. OR Art. 944CH official
  11. OR Art. 100CH official
  12. ZGB Art. 60CH official
  13. ZGB Art. 80CH official

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Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

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