Skip to main content

Antrag auf beglaubigte Übersetzung

Antrag auf beglaubigte Übersetzung

Bundesrepublik Deutschland — BeurkG §§50–56; JVEG §§9–11

Auftrag zur beglaubigten Übersetzung

AUFTRAG ZUR ANFERTIGUNG EINER BEGLAUBIGTEN ÜBERSETZUNG

gemäß BeurkG §§50–56 (Beglaubigung von Übersetzungen)

Antragsteller: [Antragsteller Name], [Antragsteller Anschrift], Kontakt: [Antragsteller Kontakt]

Zu übersetzendes Dokument

Ich/Wir beauftrage(n) einen allgemein beeidigten Übersetzer nach BeurkG §50 mit der beglaubigten Übersetzung folgenden Dokuments:

Dokument: [Dokument Titel] | Ausgangssprache: [Ausgangssprache] | Zielsprache: [Zielsprache]

Ausstellende Behörde: [Ausstellende Behoerde] | Ausstellungsdatum: [Ausstellungsdatum] | Umfang: [Dokument Umfang] Seiten

Zertifizierungsanforderungen

Art der Übersetzung: [Beglaubigungsart]

Verwendungszweck / Empfangende Behörde: [Verwendungszweck]

Lieferung und Frist

Gewünschte Lieferfrist: [Lieferfrist] | Lieferart: [Lieferart]

Ort, Datum und Unterschrift

Ort und Datum: [Antrags Ort], den [Antrags Datum]

______________________________ [Antragsteller Name] (Antragsteller)

Antragsteller

________________

Signature

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist Antrag auf beglaubigte Übersetzung?

Der Antrag auf beglaubigte Übersetzung in Deutschland wird bei einem im Verzeichnis der allgemein beeidigten Dolmetscher und Übersetzer des Landgerichts eingetragenen Fachmann oder Fachfrau gestellt. Ein bundesweites Bundesdolmetschergesetz existiert nicht; die Regelung erfolgt durch die Justizministerien der Bundesländer auf Grundlage von BeurkG Paragraph 51 Abs. 1. Die fertige Übersetzung trägt den Vermerk, dass sie mit dem Originaldokument übereinstimmt, und wird mit dem amtlichen Siegel versehen. Nur diese zertifizierten Übersetzungen werden von Behörden, Standesämtern, Ausländerbehörden, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und deutschen Gerichten akzeptiert.

Beglaubigte Übersetzungen sind von blossen Beglaubigungsvermerken nach BeurkG Paragraph 34 zu unterscheiden: Die Beglaubigung einer Übersetzung bescheinigt die inhaltliche Übereinstimmung zwischen Original und Übersetzung. Ein Beglaubigungsvermerk an einer behördlichen Urkunde bestätigt dagegen nur die Echtheit der Unterschrift auf dem Originaldokument (GBO Paragraph 29; ZPO Paragraph 129). Amtsgerichte können nach BeurkG Paragraph 50 Abs. 2 Abschriften beglaubigen, jedoch keine Übersetzungen anfertigen.

In Deutschland ist die beglaubigte Übersetzung in zahlreichen Verwaltungsverfahren, Gerichtsverfahren und behördlichen Antragsverfahren gesetzlich vorgeschrieben. Das Aufenthaltsgesetz (AufenthG), das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) und das Familienrecht (BGB Paragraphen 1303 ff.) verlangen bei fremdsprachigen Urkunden aus dem Ausland stets eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche. Bundesbehörden, Finanzämter, Standesämter und Ausländerbehörden akzeptieren fremdsprachige Dokumente grundsätzlich nur mit beglaubigter Übersetzung nach VwVfG Paragraph 23 Abs. 2.

Die Kosten beglaubigter Übersetzungen richten sich nach Sprache, Umfang und den Sätzen des Übersetzers. Gerichte und Staatsanwaltschaften vergüten Dolmetscher und Übersetzer nach dem Justizvergutungsgesetz (JVEG) Paragraphen 9 und 11, das Mindestsatze festlegt. Private Auftraggeber zahlen Marktsatze. Übliche Sätze für Standardsprachen wie Englisch oder Französisch liegen bei 50 bis 80 EUR pro Normseite (1.500 Anschlaege inkl. Leerzeichen). Für seltene Sprachen, z.B. Amharisch oder Burmesisch, können die Sätze erheblich höher sein.

Die Vorlage auf forms-legal.com erleichtert die Antragstellung erheblich, indem alle erforderlichen Angaben strukturiert abgefragt werden. Antragsteller sparen Zeit und vermeiden häufige Fehler bei der Auftragserteilung an einen allgemein beeidigten Übersetzer nach BeurkG Paragraph 50. Amtsgerichte, Finanzämter, Standesämter und Ausländerbehörden bearbeiten Anträge mit beglaubigten Übersetzungen deutlich schneller als Anträge mit unbeglaubigten Eigenübersetzungen. Fehler beim Auftraggeber führen zu Rückforderungen der Originaldokumente und erheblichen Verzögerungen in Visa-, Aufenthalts- und Anerkennungsverfahren.

Wann brauchen Sie Antrag auf beglaubigte Übersetzung?

Ein Antrag auf beglaubigte Übersetzung in Deutschland wird benötigt, wenn fremdsprachige Urkunden bei deutschen Behörden, Gerichten oder Institutionen eingereicht werden müssen und diese eine von einem anerkannten Übersetzer zertifizierte Übersetzung verlangen.

Auslander und Migranten, die eine Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) beantragen, benötigen beglaubigte Übersetzungen ihrer Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Bildungsabschluesse und sonstigen ausländischen Urkunden. Die zuständige Ausländerbehörde oder das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) akzeptieren keine unbeglaubigten Eigenübersetzungen. Auch bei Visaantraegen bei deutschen Auslandsvertretungen sind beglaubigte Übersetzungen nach den Ausführungsvorschriften des Auswaertigen Amtes vorzulegen.

Standesämter in Deutschland verlangen bei der Beurkundung von Eheschliessungen, Geburten oder Sterbefaellen mit Auslandsbezug nach dem Personenstandsgesetz (PStG) Paragraph 3 stets beglaubigte Übersetzungen ausländischer Dokumente. Das gilt auch für Nachweise aus anderen EU-Staaten, sofern das Originaldokument nicht in deutscher Sprache vorliegt. Familienstaemmbuecher und Erburkunden aus dem Ausland müssen ebenfalls beglaubigt übersetzt werden.

Gerichte und Staatsanwaltschaften verlangen nach ZPO Paragraph 184, dass Beweismittel, Urkunden und Schriftsätze in deutscher Sprache eingereicht werden. Fremdsprachige Dokumente müssen von einem allgemein beeidigten Dolmetscher nach dem Dolmetschergesetz des jeweiligen Bundeslandes übersetzt werden. Das Gericht kann nach ZPO Paragraph 142 Abs. 3 eine Übersetzung von Amts wegen anordnen und die Kosten nach ZPO Paragraph 91 der unterliegenden Partei auferlegen.

Unternehmen, die im Handelsregister (Amtsgericht) Dokumente einreichen, z.B. bei internationalen Gesellschaftern nach GmbHG oder AktG, benötigen beglaubigte Übersetzungen ausländischer Vollmachten, Gesellschaftsverträge und Beschlüsse. Das Registerrecht verlangt nach HGB Paragraph 12 und GBO Paragraph 29 in bestimmten Konstellationen beglaubigte Übersetzungen.

Bildungseinrichtungen und Anerkennungsbehörden (ANABIN-Datenbank der Kultusministerkonferenz, Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen ZAB) fordern bei der Anerkennung ausländischer Bildungsabschluesse nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) beglaubigte Übersetzungen aller relevanten Dokumente. Berufskammern wie die Bundesärztekammer oder die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) verlagen für auslaeindische Fachkräfte ebenfalls beglaubigte Übersetzungen der Abschlüsse.

Erbschaftsverfahren mit Auslandsbezug benötigen beglaubigte Übersetzungen ausländischer Testamente, Erbscheine und familienrechtlicher Urkunden für das Nachlassgericht (Amtsgericht). Die EU-Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO 650/2012) erleichtert die grenzüberschreitende Erbfolge in EU-Staaten, entbindet aber nicht von der Pflicht zur beglaubigten Übersetzung.

Was gehört in Ihr Antrag auf beglaubigte Übersetzung?

Ein vollständiger Antrag auf beglaubigte Übersetzung in Deutschland muss alle notwendigen Informationen enthalten, damit der anerkannte Dolmetscher oder Übersetzer die Arbeit korrekt und rechtzeitig ausführen kann. Die Vorlage auf forms-legal.com erleichtert die Antragstellung erheblich.

Angaben zum Antragsteller: Vollständiger Name, Anschrift und Kontaktdaten des Antragstellers sind erforderlich. Bei juristischen Personen (GmbH, AG) sind Firma, Handelsregisternummer beim zuständigen Amtsgericht und der vertretungsberechtigte Ansprechpartner anzugeben. Falsche Kontaktdaten verzögern den Abschluss des Auftrags erheblich und können zu falschen Rechnungsempfängern führen.

Beschreibung des Originaldokuments: Geben Sie den vollständigen Titel des Dokuments, die Ausgangssprache, die Zielsprache, die ausstellende Behörde, das Ausstellungsdatum und den Umfang (Seiten, Normseiten) an. Handelt es sich um ein amtliches Dokument (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Gerichtsentscheid, Universitaetszeugnis), muss dies ausdrücklich angegeben werden, da dies die Zertifizierungsanforderungen nach BeurkG Paragraph 50 ff. beeinflusst.

Zertifizierungsanforderungen: Geben Sie an, ob die Übersetzung amtlich beglaubigt werden soll, also mit Siegel und Unterschrift des allgemein beeidigten Übersetzers nach dem Dolmetschergesetz des Bundeslandes. Für behördliche Zwecke in Deutschland ist die beglaubigte Übersetzung stets erforderlich. Eine einfache professionelle Übersetzung ohne Beglaubigungsvermerk genügt nur für interne Zwecke oder bei Institutionen ohne Beglaubigungsanforderung.

Verwendungszweck: Geben Sie den genauen Verwendungszweck an, z.B. Vorlage beim Standesamt, der Ausländerbehörde, dem BAMF, dem Finanzamt, dem Handelsregister oder dem Landgericht. Manche Behörden verlangen zusätzliche Schritte: Eine Apostille nach dem Haager Übereinkommen vom 05.10.1961 (BGBl. 1965 II S. 876) beglaubigt die Echtheit des Originaldokuments (ausgestellt z.B. vom Regierungsprasidium oder Bundesverwaltungsamt).

Dringlichkeit und Lieferfrist: Legen Sie die gewünschte Lieferfrist fest. Standardbearbeitungszeiten betragen 3 bis 10 Werktage je nach Sprache und Umfang. Expressbearbeitung innerhalb von 24 bis 48 Stunden ist bei vielen Übersetzungsbüros möglich, aber mit erheblichem Preisaufschlag verbunden. Bei Gerichtsterminen, Visaterminen oder Behördenfristen sollten ausreichend Sicherheitspuffer eingeplant werden.

Lieferart und Originalrueckgabe: Legen Sie fest, ob die fertige beglaubigte Übersetzung als physisches Original (per Post oder Kurier) oder als beglaubigte PDF-Datei geliefert werden soll. Behörden in Deutschland verlangen in der Regel ein physisches Original mit Originalsiegel und Originalsignatur des Übersetzers. Verwandte Dokumente: Apostille-Antrag (de-apostille-antrag) für internationale Urkundenanerkennung und Beglaubigungsantrag (de-beglaubigung-antrag) für amtliche Beglaubigungen nach BeurkG Paragraph 50.

Honorarpflicht und Zahlungsmodalitäten: Klären Sie vorab mit dem Übersetzer die Zahlungsmodalitäten, z.B. Vorkasse, Zahlung bei Lieferung oder Rechnung nach Lieferung. Manche Übersetzerbüros verlangen bei Eilaufträgen eine Anzahlung. Legen Sie die Zahlungsfristen schriftlich fest und prüfe Sie, ob die Mehrwertsteuer bereits im Angebot enthalten ist. Bei Beauftragung durch Firmen kann ein Rahmenvertrag für wiederkehrende Übersetzungsaufträge sinnvoll sein.

Sprachkombination und Qualifikationsnachweis: Bitten Sie den Übersetzer vor Auftragserteilung, seine Ernennungsurkunde oder seinen Eintrag im Dolmetscherverzeichnis des zuständigen Oberlandesgerichts oder Justizministeriums nachzuweisen. Nur anerkannte Übersetzer dürfen nach BeurkG Paragraph 50 Abs. 1 den Beglaubigungsvermerk ausstellen. Falsch beauftrage Übersetzer liefern rechtlich unbrauchbare Übersetzungen, die von deutschen Behörden konsequent abgelehnt werden.

Datenschutz und Vertraulichkeit: Fremdsprachige Dokumente enthalten oft sensible personenbezogene Daten (Geburtsdatum, Personenstandsdaten, Gesundheitsinformationen). Schliessen Sie mit dem Übersetzer eine Vertraulichkeitsvereinbarung ab und prüfen Sie, ob seine Datenschutzpraktiken den Anforderungen der DSGVO Artikel 5 entsprechen. Öffentlich bestellte Übersetzer unterliegen nach den Dolmetschergesetzen der Länder bereits einer Verschwiegenheitspflicht.

So füllen Sie Ihr Antrag auf beglaubigte Übersetzung aus

Das Ausfüllen des Antrags auf beglaubigte Übersetzung auf forms-legal.com führt in wenigen Schritten durch alle erforderlichen Angaben für eine erfolgreiche Beauftragung eines anerkannten Dolmetschers oder Übersetzers.

Schritt 1 - Antragsteller identifizieren: Geben Sie Ihren vollständigen Namen, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer ein. Diese Angaben sind notwendig für die Rechnungsstellung und die Korrespondenz mit dem Übersetzer. Bei Firmen: vollständiger Firmenname, Handelsregisternummer und Ansprechpartner angeben.

Schritt 2 - Dokument präzise benennen: Benennen Sie das zu übersetzende Dokument exakt, z.B. Geburtsurkunde, Handelsregistereintrag oder Hochschulzeugnis. Geben Sie die Ausgangssprache und die Zielsprache an. Für Anträge bei deutschen Behörden ist Deutsch als Zielsprache Pflicht nach VwVfG Paragraph 23 Abs. 2. Geben Sie das Ausstellungsdatum und die ausstellende Institution an.

Schritt 3 - Beglaubigungsanforderungen klären: Wählen Sie, ob Sie eine amtlich beglaubigte Übersetzung benötigen, d.h. mit Siegel und Unterschrift eines staatlich anerkannten Dolmetschers nach BeurkG Paragraph 50, oder ob eine einfache professionelle Übersetzung genügt. Für alle behördlichen Zwecke, vor deutschen Gerichten nach ZPO Paragraph 184 und bei Standesämtern nach PStG Paragraph 3 ist die amtliche Beglaubigung Pflicht.

Schritt 4 - Verwendungszweck angeben: Beschreiben Sie den genauen Verwendungszweck der Übersetzung und die empfangende Behörde oder Institution: Ausländerbehörde, BAMF, Standesamt, Finanzamt, Landgericht, Amtsgericht, Handelsregister. Manche Behörden verlangen vor der beglaubigten Übersetzung zuerst eine Apostille nach dem Haager Übereinkommen 1961, ausgestellt vom Regierungsprasidium oder vom Bundesverwaltungsamt.

Schritt 5 - Lieferfrist und Lieferart: Legen Sie die gewünschte Lieferfrist und die bevorzugte Lieferart fest. Für behördliche Zwecke benötigen Sie in der Regel ein physisches Original mit Originalsiegel und Originalsignatur. Planen Sie mindestens 5 bis 10 Werktage ein und fügen Sie Pufferzeit für Behördenfristen hinzu.

Schritt 6 - Originaldokument beilegen: Fügen Sie dem Antrag eine hochaufloesende Kopie oder das Original des zu übersetzenden Dokuments bei. Achten Sie darauf, dass alle Seiten, Stempel und Siegel gut lesbar sind. Unleserliche Kopien führen zu Rückfragen und Verzögerungen. Bei Originalen klären Sie vorab die sichere Rücksendung per versichertem Postversand oder Kurierdienst.

Schritt 7 - Übersetzer auswaehlenn und beauftragen: Wählen Sie nur allgemein beeidigte Übersetzer. Prüfen Sie die Verzeichnisse beim Justizministerium des Bundeslandes oder beim zuständigen Oberlandesgericht. Holen Sie ein schriftliches Angebot ein, das Preis, Lieferfrist und Zahlungsmodalitäten enthält.

Häufige Fehler bei Ihrem Antrag auf beglaubigte Übersetzung

Bei der Beantragung beglaubigter Übersetzungen in Deutschland werden häufig Fehler gemacht, die zu Ablehnungen, Verzögerungen und zusätzlichen Kosten führen.

Verwendung nicht anerkannter Übersetzer: Der häufigste Fehler ist die Beauftragung eines Übersetzers, der nicht allgemein beeidigte und öffentlich bestellt ist. Behörden, Standesämter und Gerichte akzeptieren nur Übersetzungen von nach Landesrecht anerkannten Übersetzern nach BeurkG Paragraph 50. Online-Dienste wie DeepL oder Google Translate liefern keine rechtlich anerkannten Beglaubigungen.

Falsche Sprachkombination: Viele Antragsteller geben die Sprachen nicht präzise an oder verwechseln Ausgangs- und Zielsprache. Der Übersetzer muss allgemein beeidigte für genau die benötigen Sprachkombination sein. Ein für Spanisch beeidigter Übersetzer kann keine verbindliche Übersetzung aus dem Portugiesischen liefern. Prüfen Sie die zugelassenen Sprachkombinationen vorab beim Justizministerium des Bundeslandes oder beim zuständigen Oberlandesgericht.

Fehlende oder unleserliche Originaldokumente: Unleserliche Kopien, fehlende Seiten oder beschädigte Originale führen zu Rückfragen und verzögern die Bearbeitung erheblich. Alle Seiten, Stempel, Siegel und Unterschriften des Originaldokuments müssen auf der eingereichten Kopie klar erkennbar sein.

Verwechslung Apostille und beglaubigte Übersetzung: Die Apostille nach dem Haager Übereinkommen 1961 beglaubigt die Echtheit einer amtlichen Urkunde, nicht die Richtigkeit einer Übersetzung. Für die Verwendung ausländischer Urkunden in Deutschland sind oft beide Schritte erforderlich: zuerst Apostille auf dem Original, dann beglaubigte Übersetzung ins Deutsche. Das Bundesverwaltungsamt und die Regierungspräsidien stellen Informationen zu den Apostille-Anforderungen bereit.

Unterschätzung der Bearbeitungszeit: Planen Sie bei amtlichen Verfahren (Standesamt, Ausländerbehörde, BAMF) ausreichend Puffer ein. Expressbearbeitung bei beglaubigten Übersetzungen kostet erheblich mehr. Behördliche Deadlines können nicht verschoben werden, wenn die Übersetzung nicht rechtzeitig vorliegt. Prüfen Sie Bearbeitungszeiten beim Übersetzer schriftlich vor Auftragserteilung.

Keine schriftliche Auftragsbestätigung: Viele Antragsteller erteilen Übersetzungsaufträge mündlich. Ohne schriftlichen Auftrag (per E-Mail oder Formular) sind Lieferfristen, Preise und der genaue Leistungsumfang im Streitfall schwer nachweisbar. Holen Sie stets eine schriftliche Auftragsbestätigung mit Preis, Lieferfrist und Angaben zum Umfang ein.

Diese Seite zitieren

Verweisen Sie auf diese kostenlose Vorlage in einem Artikel, Lehrplan oder Forschungsbericht:

APA

Forms Legal. (2026). Antrag auf beglaubigte Übersetzung (Deutschland) [Legal document template]. Forms Legal. https://forms-legal.com/de/deutschland/government/declarations/beglaubigte-uebersetzung-antrag

MLA

"Antrag auf beglaubigte Übersetzung (Deutschland)." Forms Legal, 2026, https://forms-legal.com/de/deutschland/government/declarations/beglaubigte-uebersetzung-antrag.

BibTeX
@misc{formslegal-beglaubigte-uebersetzung-antrag,
  author       = {{Forms Legal}},
  title        = {Antrag auf beglaubigte Übersetzung (Deutschland)},
  year         = {2026},
  howpublished = {\url{https://forms-legal.com/de/deutschland/government/declarations/beglaubigte-uebersetzung-antrag}},
  note         = {Free legal document template}
}

Häufig gestellte Fragen

Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

Diese Vorlage dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Gesetze sind je nach Rechtsordnung unterschiedlich und ändern sich im Laufe der Zeit. Konsultieren Sie für Ihren konkreten Fall einen qualifizierten Rechtsanwalt.Vollständiger Haftungsausschluss

Fehler gefunden? Sagen Sie uns Bescheid