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Vertrauensarbeitszeit-Vereinbarung Deutschland

Vertrauensarbeitszeit-Vereinbarung Deutschland

Vertrauensarbeitszeit-Vereinbarung

VEREINBARUNG ÜBER VERTRAUENSARBEITSZEIT

Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag vom [Arbeitsvertrag Datum] zwischen [Arbeitgeber Name] (Arbeitgeber) und [Arbeitnehmer Name] (Arbeitnehmer).

Abgeschlossen am [Vereinbarung Datum]. Gilt ab [Vereinbarung Datum].

§1 Grundsätze der Vertrauensarbeitszeit

§1 GRUNDSÄTZE DER VERTRAUENSARBEITSZEIT

Der Arbeitnehmer [Arbeitnehmer Name] erbringt die vertraglich vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit von [Wochenarbeitszeit] Stunden eigenverantwortlich ohne feste Kernzeitpflicht. Geltungsbereich: [Geltungsbereich].

Pflichttermine mit fester Zeit: [Kernzeit Ausnahmen]

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt uneingeschränkt: Tägliche Höchstarbeitszeit 8 Stunden (max. 10 Stunden bei Ausgleich innerhalb 6 Monate, §3 ArbZG); Mindestruhezeit 11 Stunden (§5 ArbZG); Pflichtpausen ab 6 Stunden (30 Min.) und ab 9 Stunden (45 Min., §4 ArbZG). Sonn- und Feiertagsarbeit ist nach §9 ArbZG verboten.

§2 Arbeitszeiterfassung

§2 ARBEITSZEITERFASSUNG

Gemäß BAG-Urteil 1 ABR 22/21 und EuGH Rs. C-55/18 erfasst der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit eigenverantwortlich über: [Erfassungs System]. Erfassungsrhythmus: [Erfassungsrhythmus].

Das Erfassungssystem ist für Arbeitnehmer, Betriebsrat und Aufsichtsbehörden zugänglich. Falschangaben in der Zeiterfassung stellen eine Pflichtverletzung dar.

§3 Überstunden

§3 ÜBERSTUNDENREGELUNG

Überstunden entstehen bei Vertrauensarbeitszeit: [Ueberstunden Definition]. Ausgleich genehmigter Überstunden: [Ueberstunden Ausgleich].

Unangeordnete Mehrarbeit begründet keinen Vergütungsanspruch (BAG 5 AZR 564/12), sofern der Arbeitgeber hiervon keine Kenntnis hatte.

§4 Betriebsrat

§4 BETRIEBSRAT

Betriebsrat beteiligt (§87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG): [Betriebsrat Beteiligung]. Zugehörige Betriebsvereinbarung: [Betriebsvereinbarung Nummer].

Unterschriften

Diese Vereinbarung wird in zweifacher Ausfertigung erstellt; jede Partei erhält ein Original.

[Arbeitgeber Name] ________________________ Unterschrift Arbeitgeber

[Arbeitnehmer Name] ________________________ Unterschrift Arbeitnehmer

Arbeitgeber

________________

Signature

Arbeitnehmer

________________

Signature

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist Vertrauensarbeitszeit-Vereinbarung Deutschland?

Die rechtliche Grundlage der Vertrauensarbeitszeit ist das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). §3 ArbZG setzt die werktägliche Höchstarbeitszeit auf acht Stunden fest, mit der Möglichkeit einer Verlängerung auf zehn Stunden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen der Durchschnitt von acht Stunden nicht überschritten wird. §5 ArbZG verlangt eine ununterbrochene Mindestruhezeit von elf Stunden nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit. Diese gesetzlichen Grenzen gelten unabdingbar auch bei Vertrauensarbeitszeit — das ist ein häufig missverstandener Punkt: Vertrauensarbeitszeit bedeutet nicht grenzenlose Flexibilität, sondern Flexibilität innerhalb der gesetzlichen Grenzen des ArbZG.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seinem wegweisenden Urteil vom 13. September 2022 (Az.: 1 ABR 22/21) in Umsetzung des EuGH-Urteils in der Rechtssache Federación de Servicios de Comisiones Obreras (CCOO) gegen Deutsche Bank SAE (Rs. C-55/18 vom 14. Mai 2019) festgestellt, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, ein geeignetes, verlässliches und für die Arbeitnehmer zugängliches System zur Erfassung der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit einzurichten. Diese Pflicht besteht auch bei Vertrauensarbeitszeit und macht das Führen von Arbeitszeitkonten faktisch unvermeidlich — auch wenn bei Vertrauensarbeitszeit typischerweise keine starre Kontrolle der Ein- und Ausstempelzeiten erfolgt.

Der BetrVG gibt dem Betriebsrat nach §87 Abs. 1 Nr. 2 ein Mitbestimmungsrecht beim Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie bei der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage. Die Einführung von Vertrauensarbeitszeit — die per definitionem den Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit in die Disposition des Arbeitnehmers stellt — berührt dieses Mitbestimmungsrecht. In Betrieben mit Betriebsrat ist eine Betriebsvereinbarung nach §88 BetrVG oder zumindest die Herstellung des Einvernehmens mit dem Betriebsrat erforderlich.

Das Nachweisgesetz (NachwG) §2 Abs. 1 Nr. 6 verpflichtet Arbeitgeber, die vereinbarte Arbeitszeit schriftlich zu dokumentieren. Bei Vertrauensarbeitszeit muss der Nachweis die Gesamtarbeitszeit pro Woche benennen und klarstellen, dass Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit im Ermessen des Arbeitnehmers liegen, jedoch die Grenzen des ArbZG einzuhalten sind.

Die Vertrauensarbeitszeit-Vereinbarung auf forms-legal.com bietet eine rechtssichere Vorlage, die sowohl die Flexibilitätsbedürfnisse der Praxis als auch die zwingenden Anforderungen des ArbZG, NachwG und BetrVG berücksichtigt.

Wann brauchen Sie Vertrauensarbeitszeit-Vereinbarung Deutschland?

Eine Vertrauensarbeitszeit-Vereinbarung in Deutschland wird in folgenden Situationen benötigt:

Führungskräfte und leitende Angestellte: Leitende Angestellte im Sinne von §5 Abs. 3 BetrVG — also Mitarbeiter, die zur selbstständigen Einstellung oder Entlassung von Arbeitnehmern berechtigt sind oder Generalvollmacht oder Prokura haben — unterliegen nach §18 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG nicht dem Arbeitszeitgesetz. Für sie ist Vertrauensarbeitszeit der gesetzliche Regelfall. Für alle anderen Arbeitnehmer, auch Abteilungsleiter ohne diese Befugnisse, gilt das ArbZG uneingeschränkt.

Wissensarbeiter und Projektbasierte Tätigkeiten: Softwareentwickler, Unternehmensberater, Kreativberufe, Forschung und Entwicklung — Tätigkeiten, bei denen das Ergebnis (fertige Software, Beratungsdokumentation, Forschungsbericht) und nicht die Anwesenheit im Vordergrund steht, eignen sich besonders für Vertrauensarbeitszeit. Die Vereinbarung formalisiert dieses Modell rechtssicher.

Hybrides Arbeiten und Homeoffice: Wenn Arbeitnehmer regelmäßig im Homeoffice tätig sind und eine starre Kernzeitpflicht (z.B. 9:00–15:00 Uhr) mit den Anforderungen der Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen oder langen Pendelwegen kollidiert, bietet Vertrauensarbeitszeit eine flexible Alternative. Die Vereinbarung stellt sicher, dass trotz fehlender Kernzeit das ArbZG eingehalten wird.

Family-Friendly Policies: Arbeitnehmer mit betreuungspflichtigen Kindern — insbesondere während Schulferien — profitieren von Vertrauensarbeitszeit, da Elternteile nicht auf feste Kernzeiten angewiesen sind, sondern die Arbeit um Betreuungszeiten herum organisieren können. Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) und das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) stärken die Ansprüche von Eltern auf flexible Arbeitszeitgestaltung.

Attraktivität als Arbeitgeber: Vertrauensarbeitszeit gilt als zentrales Element modernen Employer Branding. Unternehmen, die Vertrauensarbeitszeit bieten, signalisieren Vertrauen in ihre Mitarbeiter und können qualifizierte Fachkräfte — insbesondere in Branchen mit Fachkräftemangel — besser gewinnen und halten.

Postpandemische Neuorganisation: Viele Unternehmen haben nach der COVID-19-Pandemie ihre Arbeitsorganisation grundlegend umstrukturiert. Vertrauensarbeitszeit ist häufig Teil dieser Neuorganisation und sollte formal vereinbart werden, um spätere Streitigkeiten über Arbeitszeiten und Überstunden zu vermeiden.

Wenn ein Betriebsrat besteht: Bei Einführung von Vertrauensarbeitszeit mit elektronischen Erfassungssystemen ist die Mitbestimmung des Betriebsrats nach §87 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 6 BetrVG zu beachten. Die Vereinbarung dokumentiert das durchgeführte Konsultationsverfahren.

Was gehört in Ihr Vertrauensarbeitszeit-Vereinbarung Deutschland?

Eine rechtssichere Vertrauensarbeitszeit-Vereinbarung in Deutschland muss folgende Kernelemente enthalten:

Geltungsbereich und Personenkreis: Klare Definition, für wen die Vertrauensarbeitszeit gilt — alle Mitarbeiter, bestimmte Abteilungen oder Funktionen, ab welcher Hierarchiestufe. Wichtig: Leitende Angestellte nach §5 Abs. 3 BetrVG unterliegen ohnehin nicht dem ArbZG (§18 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG). Für alle anderen Mitarbeiter gilt das ArbZG zwingend.

Vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit: Die Vertrauensarbeitszeit-Vereinbarung ersetzt nicht die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit — diese bleibt gemäß §2 Abs. 1 Nr. 6 NachwG dokumentiert. Vertrauensarbeitszeit bedeutet: Die vereinbarte Stundenzahl (z.B. 40 Stunden/Woche) ist zu leisten, aber Beginn und Ende werden nicht vorgegeben.

Arbeitszeitgesetz-Compliance-Klausel: Die Vereinbarung muss ausdrücklich festhalten, dass die ArbZG-Grenzen einzuhalten sind: max. 8 Stunden täglich (Verlängerung auf 10 Stunden möglich, §3 ArbZG); Mindestruhezeit 11 Stunden (§5 ArbZG); keine Sonn- und Feiertagsarbeit ohne besondere Erlaubnis (§9 ArbZG); Pflichtpausen ab 6 Stunden Arbeit (30 Minuten), ab 9 Stunden (45 Minuten, §4 ArbZG). Ohne diese Klausel entsteht der Eindruck, ArbZG-Grenzen seien aufgehoben.

Arbeitszeiterfassungspflicht: In Umsetzung des BAG-Urteils (1 ABR 22/21) und des EuGH-Urteils (Rs. C-55/18) muss die Vereinbarung festlegen, wie die tatsächlich geleistete Arbeitszeit erfasst wird — z.B. durch eigenverantwortliche Dokumentation des Arbeitnehmers in einem Arbeitszeitkonto, digitale Zeiterfassungssoftware (ohne starre Stempelzeitpflicht, aber mit täglicher Dokumentation) oder monatliche Selbstauskunft gegenüber HR.

Überstundenregelung: Vertrauensarbeitszeit schließt Überstunden nicht aus, macht aber ihre Definition komplexer. Die Vereinbarung muss regeln: Was gilt als Überstunde bei Vertrauensarbeitszeit? Typische Regelung: Überstunden entstehen nur bei ausdrücklicher Anordnung durch den Vorgesetzten oder bei Überschreitung eines Monatsstundenkontingents (z.B. >4 Überstunden/Monat). Unangeordnete Überstunden müssen nicht vergütet werden (BAG 5 AZR 564/12).

Betriebsrat-Klausel: Die Vereinbarung verweist auf die begleitende Betriebsvereinbarung (falls vorhanden) oder dokumentiert, dass der Betriebsrat über die Einführung der Vertrauensarbeitszeit informiert und konsultiert wurde. Bei Zeiterfassungssystemen: Hinweis auf Betriebsvereinbarung nach §87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG.

Missbrauchsprävention und Gesundheitsschutz: Die Vereinbarung enthält Regelungen zum Schutz vor Überlastung: Führungskräfte werden angewiesen, keine impliziten Erwartungen an Verfügbarkeit über die Regelarbeitszeit hinaus zu stellen; Mitarbeiter werden auf das Recht hingewiesen, außerhalb der Arbeitszeit nicht erreichbar zu sein; regelmäßige Arbeitszeitreviews finden statt, um chronische Überlastung frühzeitig zu erkennen.

Die Vertrauensarbeitszeit-Vereinbarung auf forms-legal.com ist kompatibel mit bestehenden Arbeitszeitgesetzen und berücksichtigt die BAG-Rechtsprechung zur Arbeitszeiterfassung. Verwandte Dokumente: Überstundenregelung für die Abgrenzung von Überstunden sowie Homeoffice-Vereinbarung für die räumliche Komponente flexiblen Arbeitens.

So füllen Sie Ihr Vertrauensarbeitszeit-Vereinbarung Deutschland aus

Das Erstellen einer Vertrauensarbeitszeit-Vereinbarung erfordert die sorgfältige Abwägung zwischen Flexibilität und ArbZG-Compliance.

Erster Schritt — Parteien und Arbeitsvertragsbezug: Tragen Sie Arbeitgeber und Arbeitnehmer vollständig ein und benennen Sie den Arbeitsvertrag, zu dem diese Vereinbarung als Ergänzung gilt. Das NachwG §2 erfordert, dass wesentliche Arbeitsbedingungen wie die Arbeitszeit dokumentiert sind — die Vertrauensarbeitszeit-Vereinbarung ist Bestandteil dieses Nachweises.

Zweiter Schritt — Geltungsbereich bestimmen: Legen Sie fest, ob die Vertrauensarbeitszeit für den gesamten Betrieb, eine Abteilung oder nur für bestimmte Mitarbeiter gilt. Falls ein Betriebsrat besteht, muss dieser nach §87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG vor Einführung angehört werden — dokumentieren Sie dies.

Dritter Schritt — Wochenarbeitszeit festhalten: Auch bei Vertrauensarbeitszeit bleibt die vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit (z.B. 40 Stunden) rechtlich maßgeblich. Tragen Sie diese ein. Vertrauensarbeitszeit bedeutet: Der Arbeitnehmer entscheidet, wann er die 40 Stunden erbringt — nicht dass er unbegrenzt arbeiten muss.

Vierter Schritt — ArbZG-Grenzen explizit aufnehmen: Formulieren Sie ausdrücklich, dass ArbZG §3 (max. 8/10 Std. täglich), §4 (Pflichtpausen) und §5 (11 Std. Ruhezeit) einzuhalten sind. Fehlt diese Klausel, können Arbeitnehmer später argumentieren, die Grenzen seien durch die Vertrauensarbeitszeit aufgehoben.

Fünfter Schritt — Erfassungssystem definieren: Entscheiden Sie, welches System zur Arbeitszeiterfassung eingesetzt wird. Bei eigenverantwortlicher Erfassung durch den Arbeitnehmer: klarer Ablauf (täglich, wöchentlich? digitale Eingabemaske? Excel?). Bei digitalen Zeiterfassungssystemen: Betriebsratsvereinbarung nach §87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG prüfen.

Sechster Schritt — Überstundenregelung klären: Definieren Sie, was bei Vertrauensarbeitszeit als Überstunde gilt und welchen Ausgleich es gibt. Typisch: Stunden über 40/Woche sind Überstunden nur, wenn explizit angeordnet; unbeauftrage Mehrarbeit wird nicht vergütet; Überstunden werden im Folgemonat als Freizeit ausgeglichen.

Siebter Schritt — Datum und Unterschriften: Vereinbarung in zweifacher Ausfertigung fertigen, beide Parteien unterschreiben. Bei Betrieb mit Betriebsrat: Betriebsvereinbarung als Anlage beifügen oder in der Vereinbarung ausdrücklich darauf verweisen.

Häufige Fehler bei Ihrem Vertrauensarbeitszeit-Vereinbarung Deutschland

Häufige Fehler bei Vertrauensarbeitszeit-Vereinbarungen in Deutschland:

Glaube, das ArbZG gelte nicht: Der häufigste und gefährlichste Irrtum. Viele Arbeitgeber — und leider auch manche Arbeitnehmer — glauben, Vertrauensarbeitszeit bedeute die Aufhebung des Arbeitszeitgesetzes. Das ist falsch: §3 ArbZG ist zwingendes Recht und gilt auch bei Vertrauensarbeitszeit. Arbeitgeber, die implizit erwarten, dass Mitarbeiter regelmäßig 10–12 Stunden täglich arbeiten, verstoßen gegen das ArbZG und riskieren Bußgelder nach §22 ArbZG bis zu 30.000 Euro.

Keine Arbeitszeiterfassung eingeführt: Nach dem BAG-Urteil von 2022 (1 ABR 22/21) sind alle Arbeitgeber verpflichtet, ein System zur Arbeitszeiterfassung einzurichten — auch bei Vertrauensarbeitszeit. Ohne Erfassungssystem können Arbeitnehmer im Streitfall Überstunden mit Erleichterung des Beweismaßes geltend machen (BAG 5 AZR 359/21). Das Fehlen eines Erfassungssystems ist ein erhebliches Haftungsrisiko.

Betriebsrat nicht beteiligt: Die Einführung von Vertrauensarbeitszeit ohne Betriebsratsvereinbarung nach §87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG ist unwirksam. Arbeitnehmer können unter Berufung auf eine fehlende Betriebsvereinbarung zur alten Arbeitszeitregelung zurückkehren.

Unklare Überstundenregelung: Vertrauensarbeitszeit und Überstundenvergütung passen nur zusammen, wenn klar geregelt ist, was als Überstunde gilt. Ohne klare Definition entstehen Streitigkeiten: Hat der Arbeitnehmer, der in einer Deadline-Woche 60 Stunden gearbeitet hat, Anspruch auf Überstundenvergütung? Das BAG (5 AZR 564/12) hat klargestellt, dass unbeauftragte Überstunden nicht vergütet werden müssen — aber nur, wenn der Arbeitgeber von der Mehrarbeit keine Kenntnis hatte oder sie billigen musste.

Keine Abgrenzung zu leitenden Angestellten: Für leitende Angestellte nach §5 Abs. 3 BetrVG gilt das ArbZG nach §18 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG nicht. Ihre Vertrauensarbeitszeit ist daher rechtlich anders zu gestalten als die für normale Arbeitnehmer. Eine Vereinbarung, die beide Gruppen gleich behandelt, riskiert die ArbZG-Verstöße für die Nicht-Führungskräfte.

Fehlende Gesundheitsschutzmaßnahmen: Vertrauensarbeitszeit kann zu systematischer Selbstausbeutung führen. Ohne regelmäßige Gespräche über Arbeitsbelastung, klare Erwartungsmanagementprozesse und psychische Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG §5 drohen Burn-out-Erkrankungen — mit Schadensersatzansprüchen gegen den Arbeitgeber nach §618 BGB (Fürsorgepflicht).

Quellen und Zitate

Gesetzliche Zitate verlinken auf offizielle Regierungsquellen.

  1. §618 BGBDE official
  2. §4 NachwGDE official

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Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

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