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Wohngemeinschaftsvertrag Österreich

Wohngemeinschaftsvertrag Österreich

ABGB §§1090–1121 iVm MRG §§11–12 (BGBl Nr. 520/1981)

WOHNGEMEINSCHAFTSVERTRAG

gemäß ABGB §§1090–1121 und MRG §§11–12 (BGBl Nr. 520/1981)

1. VERTRAGSPARTEIEN UND WOHNOBJEKT

1.1

Wohnobjekt: [WG Adresse]. MRG-Anwendungsbereich: [MRG Anwendung].

1.2

Hauptmieter (Vertragspartner des Vermieters): [Hauptmieter]

1.3

WG-Mitglieder und Zimmerzuordnung: (a) [Mitbewohner 1] (b) [Mitbewohner 2] (c) [Mitbewohner 3]

1.4

Vertragsbeginn: [Mietbeginn]. Dieser Wohngemeinschaftsvertrag regelt das Innenverhältnis der WG-Mitglieder untereinander. Für das Außenverhältnis zum Vermieter gilt der bestehende Hauptmietvertrag.

2. MIETE, BETRIEBSKOSTEN UND HAUSHALTSKASSE

2.1

Gesamthauptmietzins inkl. Betriebskosten laut Hauptmietvertrag: [Gesamtmiete] pro Monat.

2.2

Aufteilung nach [Aufteilungsschlüssel]: — WG-Mitglied 1: €[Mietanteil 1] monatlich — WG-Mitglied 2: €[Mietanteil 2] monatlich Jedes Mitglied überweist seinen Anteil bis zum 5. des laufenden Monats auf das Konto des Hauptmieters oder auf ein gemeinsames WG-Konto.

2.3

Haushaltsbeitrag: Jedes WG-Mitglied leistet monatlich €[Haushaltsbeitrag] in eine gemeinsame Haushaltskasse für Putzmittel, Toilettenpapier, Glühbirnen und sonstige laufende Haushaltsausgaben.

2.4

Gesamtkaution: [Gesamtkaution]. Jedes WG-Mitglied überweist seinen anteiligen Kautionsbetrag vor Einzug an den Hauptmieter. Die Kaution wird bei Beendigung des Dienstverhältnisses gemäß ABGB §1096 und MRG §16b rückerstattet, sofern keine Schäden am Mietobjekt vorliegen.

2.5

Bei MRG-Vollanwendung gilt: Der Untermietzins eines Mitbewohners darf den auf ihn entfallenden anteiligen Hauptmietzins zuzüglich anteiliger Betriebskosten und eines Zuschlags von 50 % nicht übersteigen (MRG §12). Überhöhte Untermietzinsen sind bei der Schlichtungsstelle anfechtbar.

3. GEMEINSCHAFTSRÄUME UND INDIVIDUALZIMMER

3.1

Die Gemeinschaftsräume (Küche, Bad, WC, Flur, Keller, Abstellraum) stehen allen WG-Mitgliedern gleichermaßen zur Verfügung. Jedes Mitglied ist für eine ordnungsgemäße Nutzung verantwortlich.

3.2

Jedes WG-Mitglied hat ausschließliches Nutzungsrecht an seinem in Punkt 1.3 zugewiesenen Zimmer. Dritte dürfen das Zimmer nur nach Ankündigung und mit Einwilligung des Zimmerinhabers betreten.

3.3

Die Reinigung der Gemeinschaftsräume erfolgt gemäß einem wöchentlichen Reinigungsplan, den alle WG-Mitglieder gemeinsam festlegen und der im Eingangsbereich ausgehängt wird. Jede Partie ist für das Säubern nach eigener Nutzung verantwortlich.

4. HAUSHALTSREGELN UND RUHEZEITEN

4.1

Ruhezeiten: [Ruhezeiten]. Lärm (Musik, Partys, laute Gespräche) ist außerhalb der Ruhezeiten auf ein für alle Mitbewohner zumutbares Maß zu beschränken.

4.2

Gästeübernachtungen: Kurzzeitige Übernachtungen (bis zu 5 Nächte pro Monat) sind ohne Zustimmung der anderen Mitglieder erlaubt. Dauerhafte Übernachtungen (Lebenspartner, Untermieter) erfordern die schriftliche Zustimmung aller WG-Mitglieder und — bei Untermiete — die Genehmigung des Vermieters nach MRG §11 Abs 1.

4.3

Tierhaltung: [Haustierregelung]. Vermietererlaubnis ist vorab schriftlich einzuholen.

4.4

Rauchen: Rauchen in Innenräumen der WG ist verboten, außer das Rauchen auf einem ausgewiesenen Balkon oder in einem Bereich wurde einstimmig von allen Mitbewohnern genehmigt.

5. AUSZUG, KÜNDIGUNG UND NACHMIETERSUCHE

5.1

Interne Kündigungsfrist: [Kündigungsfrist]. Kündigung ist schriftlich an alle WG-Mitglieder zu richten.

5.2

Das ausziehende WG-Mitglied verpflichtet sich, innerhalb der Kündigungsfrist einen geeigneten Nachmieter zu suchen und diesen den verbleibenden WG-Mitgliedern zur Genehmigung vorzuschlagen. Die verbleibenden Mitglieder können den Nachmieter aus wichtigem Grund ablehnen.

5.3

Das Zimmer ist bei Auszug im sauberen und unbeschädigten Zustand (entsprechend dem Zustand bei Einzug gemäß Einzugsprotokoll) zu übergeben. Schäden über normalen Verschleiß hinaus sind vom Verursacher zu ersetzen.

5.4

Kautionsabrechnung: Der anteilige Kautionsbetrag des ausziehenden Mitglieds wird nach Übernahme durch den Nachmieter oder nach Rückerhalt der Gesamtkaution vom Vermieter zurückerstattet, abzüglich allfälliger Schadenersatzforderungen.

6. STREITSCHLICHTUNG UND ANWENDBARES RECHT

6.1

Bei Streitigkeiten zwischen WG-Mitgliedern ist zunächst eine einvernehmliche Lösung im gemeinsamen Gespräch anzustreben. Bei Scheitern kann eine zertifizierte Mediatorin / ein zertifizierter Mediator (Österreichischer Bundesverband Mediation — ÖBM) beigezogen werden.

6.2

Bei mietrechtlichen Streitigkeiten (Mietzinshöhe, Betriebskosten, Erhaltungspflichten) ist in Wien die Schlichtungsstelle der MA 21 kostenfrei zuständig; außerhalb Wiens das zuständige Bezirksgericht nach AußStrG.

6.3

Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht (ABGB §§1090–1121, MRG §§11–12). Gerichtsstand: Bezirksgericht am Ort der WG-Wohnung. Änderungen bedürfen der Schriftform und der Unterzeichnung durch alle Mitglieder.

7. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

7.1

Dieser WG-Vertrag wird am [Vertragsdatum] abgeschlossen. Jedes WG-Mitglied erhält eine unterzeichnete Ausfertigung.

7.2

Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Hauptmieter

________________

Signature

WG-Mitglied 1

________________

Signature

WG-Mitglied 2

________________

Signature

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist Wohngemeinschaftsvertrag Österreich?

Der Wohngemeinschaftsvertrag Österreich ist ein internes Regelungswerk zwischen den Mitgliedern einer Wohngemeinschaft (WG), das die Rechte und Pflichten der gemeinsam Mietenden untereinander verbindlich festlegt. Rechtsgrundlage sind die allgemeinen Mietzins- und Bestandsvertragsbestimmungen des ABGB §§1090–1121, ergänzt durch die Schutzvorschriften des Mietrechtsgesetzes (MRG) BGBl Nr. 520/1981, insbesondere §§11–12 (Untermietverhältnisse und Untermietpreise).

In Österreich haben Wohngemeinschaften keine besondere eigene Rechtsform — die WG-Mitglieder sind entweder Hauptmieter (wenn alle den Hauptmietvertrag mit dem Vermieter unterzeichnet haben) oder es gibt einen Hauptmieter und die übrigen WG-Bewohner sind Untermieter (§11 MRG). Der Wohngemeinschaftsvertrag regelt das Innenverhältnis unabhängig vom Verhältnis zum Vermieter.

Bei Vollanwendung des MRG (Gründerzeitbauten, Gemeindewohnungen, geförderte Wohnbauten) schützt §12 MRG die Untermieter vor überhöhten Untermietzinsen: Der Untermietzins darf den anteiligen Hauptmietzins zuzüglich angemessener Betriebskosten und eines Zuschlags für Einrichtung, Beheizung und Beleuchtung nicht um mehr als 50 % übersteigen. Verstöße können bei der Schlichtungsstelle (in Wien beim Mieterschutzamt) oder beim Bezirksgericht angefochten werden.

Der Wohngemeinschaftsvertrag regelt typischerweise: Aufteilung der Hauptmiete und Betriebskosten, Nutzungsrecht an Gemeinschaftsräumen (Küche, Bad, WC, Wohnzimmer), Sondernutzungsrechte an Individualzimmern, Reinigungspflichten, Gästeübernachtungsregeln, Haustierregelungen, Ausschluss bestimmter Aktivitäten, Verfahren bei Auszug eines WG-Mitglieds, Kaution und deren Rückzahlung sowie Streitschlichtungsverfahren zwischen WG-Bewohnern.

Da der Wohngemeinschaftsvertrag kein Mietvertrag im Verhältnis zum Vermieter ist, sondern eine schuldrechtliche Vereinbarung unter den WG-Bewohnern, ist er formfrei — mündliche Abreden sind gültig, jedoch aus Beweiszwecken dringend schriftlich zu halten. Problematisch werden WG-Situationen regelmäßig beim Auszug eines Mitglieds: Wer trägt die Kaution? Wer findet den Nachmieter? Der vorliegende Vertrag regelt diese Punkte im Voraus und vermeidet kostspielige Streitigkeiten vor dem Bezirksgericht Wien (ASG Wien) oder anderen Arbeits- und Sozialgerichten.

Eine Wohngemeinschaft (WG) unterscheidet sich fundamental von einem klassischen Mietvertrag: Anstatt dass ein einzelner Mieter allein mit dem Vermieter kontrahiert, schliessen mehrere Personen gemeinsam einen Nutzungsvertrag ab oder jede Person schliesst einen separaten Mietvertrag mit dem Vermieter. Das Burgerliche Gesetzbuch (ABGB) regelt in den Paragraphen 1090 bis 1121 die allgemeinen Grundsatze des Bestandverhaltnisses. Fur Wohnungen, die dem Mietrechtsgesetz (MRG) unterliegen, gelten zusatzlich die Sondervorschriften der Paragraphen 11 und 12 MRG uber Untermietverhaltnisse.

Die rechtliche Qualifikation des Vertrags hangt davon ab, ob die Bewohner gemeinsam Hauptmieter sind (solidarische Haftung gegenuber dem Vermieter) oder ob einer der Bewohner Hauptmieter ist und die anderen als Untermieter aufnimmt. Bei der zweiten Variante muss gemas MRG beachtet werden, dass der Hauptmieter dem Vermieter die Untervermietung in der Regel anzuzeigen hat, sofern die Wohnung dem Vollanwendungsbereich des MRG unterliegt.

Praktisch umfasst ein WG-Vertrag Regelungen zur Aufteilung der Miete und Betriebskosten (typischerweise zu gleichen Teilen), zur gemeinschaftlichen Nutzung von Kuche, Bad und Wohnzimmer, zu Reinigungsdiensten und Haushaltsregeln sowie zu Schlusseln und Zugangsberechtigung. Klare Vereinbarungen verhindern Konflikte und schaffen Rechtssicherheit fur alle Beteiligten.

Wann brauchen Sie Wohngemeinschaftsvertrag Österreich?

Ein schriftlicher Wohngemeinschaftsvertrag Österreich wird in folgenden Situationen empfohlen oder notwendig:

**Neu gegründete WG:** Bei Einzug aller WG-Mitglieder sollte der Vertrag vor dem Beginn des Mietverhältnisses oder spätestens gleichzeitig mit dem Einzug geschlossen werden. Nachträgliche Einigungen über strittige Punkte scheitern erfahrungsgemäß am Widerstand einzelner Mitglieder.

**Wechsel eines WG-Mitglieds:** Zieht ein bisheriges Mitglied aus und ein neues ein, muss der Wohngemeinschaftsvertrag angepasst werden. Gleichzeitig ist beim Vermieter eine Änderung des Mietvertrags oder eine Untermietgenehmigung nach MRG §11 Abs 1 einzuholen, falls der Ausziehende Hauptmieter war.

**Unterschiedliche Zimmergröße / unterschiedliche Nutzung:** Haben die WG-Zimmer sehr unterschiedliche Größen oder Ausstattungen, empfiehlt sich eine dezidierte Regelung der Mietzinsaufteilung (z. B. nach Quadratmetern oder nach vereinbartem Schlüssel), um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

**Untermietverhältnis:** Ist nur eine Person Hauptmieterin und vermietet sie Zimmer unter, ist ein schriftlicher Untermietvertrag nach MRG §11 faktisch unerlässlich — der Untermieter hat sonst weniger Rechtssicherheit. Die Untermietregelung nach §12 MRG (Untermietzinsdeckel bei Vollanwendung MRG) muss beachtet werden.

**WG mit Studierenden:** Bei Studierenden-WGs wechseln Mitglieder häufig. Eine klare Auszugsklausel mit Kündigungsfristen und Nachmieterregelung schützt die verbleibenden Bewohner vor ungeplanten Leerkosten.

Ein schriftlicher WG-Vertrag ist insbesondere erforderlich, wenn Mitbewohner wechseln oder neu einziehen, wenn Kostenteilungen prazise festgelegt werden mussen, oder wenn die Nutzung von Gemeinschaftsraumen und privaten Zimmern klar abgegrenzt werden soll. Auf der Website von forms-legal.com steht ein standardisiertes Muster zur Verfugung, das den osterreichischen Rechtsvorschriften entspricht.

Typische Anwendungsfalle umfassen studentische WGs in Wien, Graz oder Innsbruck, Berufseinsteiger-WGs in urbanen Ballungszentren sowie intergenerationelle Wohnformen. Auch bei Lebensgemeinschaften ohne Ehe oder eingetragene Partnerschaft empfiehlt sich ein schriftlicher Vertrag, um im Trennungsfall klare Anspruche zu haben.

Besondere Dringlichkeit besteht, wenn grosse Wertgegenstande gemeinsam angeschafft werden, wenn einer der Bewohner in das Hauptmietverhaltnis einrucken soll (Nachfolge nach Paragraph 12 MRG), oder wenn staatliche Forderungen wie Wohnbeihilfe beantragt werden, fur die Mietverhaltnisse nachgewiesen werden mussen. Eine fruhzeitige schriftliche Regelung schutzt alle Bewohner und schafft Transparenz.

Was gehört in Ihr Wohngemeinschaftsvertrag Österreich?

Ein vollständiger und rechtsverbindlicher Wohngemeinschaftsvertrag Österreich nach ABGB §§1090–1121 und MRG §§11–12 enthält:

**1. Vertragsparteien und Mietverhältnis:** Namen aller WG-Mitglieder, Adresse der WG-Wohnung, Bezeichnung der Zimmer (z. B. Zimmer 1 = Arbeitszimmer, 14 m²), Hauptmietereigenschaft (wer hat den Hauptmietvertrag mit dem Vermieter?), Datum des Einzugs.

**2. Mietzinsaufteilung:** Exakter Hauptmietzins laut Mietvertrag mit Vermieter, Aufteilungsschlüssel (nach Quadratmetern, Kopfanzahl oder freier Vereinbarung), monatlicher Anteil je WG-Mitglied in EUR. Bei Betriebskosten: Aufteilung von Wasser, Strom, Heizung, Internet.

**3. Kaution:** Gesamtkaution laut Hauptmietvertrag, Anteil jedes Mitglieds, Verfahren bei Rückzahlung (erst nach Auszug aller und Kautionsrückgabe durch Vermieter oder nach Nachmietersuche).

**4. Gemeinschaftsräume:** Nutzungsregeln für Küche, Bad, WC, Flur, Keller, Abstellräume. Reinigungsplan (Küchenreinigung täglich/wöchentlich, Badezimmer nach Nutzung, gemeinsame Wochenendreinigung).

**5. Individualzimmer:** Jedes Mitglied hat ausschließliches Nutzungsrecht an seinem Zimmer. Zutritt nur nach Ankündigung (außer Notfällen). Ausstattungsgegenstände (Bett, Schrank, Schreibtisch) des Vermieters oder anderer Mitglieder sind separat gelistet.

**6. Haushaltskosten:** Aufteilung laufender Haushaltskosten (Toilettenpapier, Putzmittel, Müllgebühren, Glühbirnen). Empfehlung: gemeinsames WG-Konto oder monatlicher Haushaltsbeitrag von €X pro Person.

**7. Auszugsklausel:** Kündigungsfrist innerhalb der WG (z. B. 2 Monate Vorankündigung), Verpflichtung zur Nachmietersuche, Abnahmepflicht des Zimmers in vereinbartem Zustand, Kautionsabrechnung.

**8. Gäste und Übernachtung:** Kurzzeitige Übernachtung von Gästen (bis zu X Nächten pro Monat) ohne Zustimmung. Dauerhafte Übernachtung (Lebenspartner) nur mit Zustimmung aller WG-Mitglieder und Vermieter (MRG §11 Abs 1 bei Untermiete).

**9. Haustiere:** Zustimmung aller WG-Mitglieder erforderlich; Vermietererlaubnis prüfen.

**10. Lärm und Ruhezeiten:** Österreichische Hausordnung: Ruhezeiten üblicherweise 22:00–07:00 Uhr und 13:00–15:00 Uhr an Werktagen; Sonn- und Feiertagsruhe ganztags. Partys nur mit Voranmeldung.

forms-legal.com bietet eine vollständig strukturierte WG-Vertragsvorlage, die alle österreichischen Besonderheiten nach ABGB und MRG abdeckt und als vertrauenswürdiger Ausgangspunkt für WG-interne Einigungen dient.

**11. Streitschlichtung:** Vor Einleitung rechtlicher Schritte: Mediationsgespräch unter Mitglieder; bei Mietrechtsstreitigkeiten in Wien: Schlichtungsstelle der MA 21; außerhalb Wiens: Schlichtungsstelle beim Bezirksgericht. Österreichisches Recht und Gerichtsstand: Bezirksgericht am Ort der Wohnung.

Weitere wesentliche Elemente umfassen Regelungen zur Kautionsleistung: Jeder Mitbewohner erbringt typischerweise eine anteilige Kaution (maximal drei Bruttomonatsmieten nach Paragraph 16b MRG), die bei Auszug zuruckerstattet wird, sofern keine Schaden oder Mietruckstande vorliegen. Die genaue Hohe, das Verwahrkonto und die Bedingungen der Ruckerstattung sollen klar festgehalten werden.

Vertragsdauer und Kundigungsmodalitaten sind von zentraler Bedeutung: Unbefristete Vertrage geben Mietern besseren Kundigungsschutz, wahrend befristete Vertrage (maximal drei Jahre nach MRG, mit Verlangerungsoption) dem Vermieter mehr Flexibilitat geben. Bei WG-internen Kundigungen (Auszug eines Mitbewohners) muss geklart sein, ob die verbleibenden Bewohner den frei werdenden Anteil ubernehmen oder ob Ersatz gesucht werden muss.

Haushaltsregeln (Larm, Besuch, Rauchen, Tierhaltung) sowie Regelungen zur Kostenaufteilung bei Reparaturen und Instandhaltungen runden den Vertrag ab. Ein klarer Mechanismus fur Konfliktlosung (Mediation, Mehrheitsentscheid) beugt eskalierenden Streitigkeiten vor. Zusatzlich sollte der Vertrag Regelungen zur Lagerung personlicher Gegenstande in Gemeinschaftsbereichen sowie die Aufteilung anfalliger Reparaturkosten an gemeinsam genutzten Gegenstanden (Kuhlschrank, Waschmaschine) enthalten. Eine Liste des vorhandenen Inventars und deren Zustand bei Einzug ist als Anlage empfehlenswert.

So füllen Sie Ihr Wohngemeinschaftsvertrag Österreich aus

Folgende Schritte helfen beim korrekten Ausfüllen des Wohngemeinschaftsvertrags Österreich:

**Schritt 1 — Hauptmietvertrag prüfen:** Lesen Sie den bestehenden Hauptmietvertrag mit dem Vermieter sorgfältig. Identifizieren Sie: Wer ist Hauptmieter? Ist Untervermietung erlaubt (MRG §11 Abs 1 bei MRG-Vollgeltung: verboten ohne wichtigen Grund; ABGB-Mietverhältnisse: laut Vertrag)? Besteht eine Untermietpreisbeschränkung nach MRG §12?

**Schritt 2 — WG-Mitglieder erfassen:** Tragen Sie alle WG-Mitglieder mit vollständigem Namen, Geburtsdatum und Zimmernummer ein. Nehmen Sie Fotos der Zimmer und Gemeinschaftsräume auf als Zustandsdokumentation bei Einzug.

**Schritt 3 — Miete und Nebenkosten aufschlüsseln:** Notieren Sie den Gesamthauptmietzins inkl. Betriebskostenakonto aus dem Hauptmietvertrag. Legen Sie den Aufteilungsschlüssel fest (nach m², nach Kopfanzahl oder individuell). Berechnen Sie den monatlichen Anteil jedes Mitglieds.

**Schritt 4 — Kaution regeln:** Notieren Sie die Gesamtkaution (max. 3 Monatsmieten nach MRG §16b oder laut ABGB-Vertrag). Legen Sie fest, wer welchen Anteil eingezahlt hat und wie bei Auszug abgerechnet wird.

**Schritt 5 — Haushaltsregeln vereinbaren:** Einigen Sie sich auf Reinigungsplan, Haushaltskostenbeitrag und Lärmregelungen, bevor Probleme entstehen. Halten Sie alles schriftlich fest.

**Schritt 6 — Datum und Unterschriften:** Alle WG-Mitglieder unterschreiben den Vertrag am selben Tag. Jedes Mitglied erhält ein Original oder eine Kopie. Der Vertrag bedarf keiner notariellen Beglaubigung.

Schritt 3: Legen Sie Reinigungsplane und Haushaltsregeln fest. Bestimmen Sie, ob ein rotierender Reinigungsplan gilt oder ob die Kosten fur eine professionelle Reinigungskraft geteilt werden. Halten Sie Regelungen zu Larm (Nachtruhe ab 22:00 Uhr gemass Mietrechtsgesetz und Hausordnung), Besuchern, Tierhaltung und Rauchen schriftlich fest.

Schritt 4: Regeln Sie Einzug und Auszug. Definieren Sie die Kundigungsfrist fur WG-interne Kundigungen (ublicherweise ein bis drei Monate), das Verfahren zur Suche und Auswahl von Nachmietern sowie die Bedingungen der Kautionsruckerstattung. Erstellen Sie bei Ein- und Auszug gemeinsam ein Ubergabeprotokoll mit Fotos.

Schritt 5: Alle Bewohner unterschreiben den Vertrag handschriftlich. Jeder erhalt eine Kopie. Wenn moglich, hinterlegen Sie eine Kopie beim Vermieter. Anpassungen im laufenden Mietverhaltnis sind nur mit Zustimmung aller Unterzeichner moglich und sollen schriftlich festgehalten werden. Achten Sie darauf, dass alle namentlich genannten Bewohner im Vertrag aufgefuhrt sind und personlich unterzeichnen, da nur so eine rechtliche Bindung entsteht. Halten Sie fest, welche Schliissel (Haustur, Wohnung, Briefkasten, Keller) an wen ausgegeben wurden.

Häufige Fehler bei Ihrem Wohngemeinschaftsvertrag Österreich

Folgende Fehler entstehen in Wohngemeinschaften in Österreich besonders häufig:

**Fehler 1 — Kein schriftlicher Vertrag:** Mündliche WG-Vereinbarungen sind zwar gültig, aber schwer beweisbar. Streitigkeiten über Mietzinsanteile, Kautionsrückzahlung und Reinigungspflichten landen dann vor dem Bezirksgericht.

**Fehler 2 — Vermieter nicht über Untervermietung informiert:** Bei MRG-Geltung muss der Vermieter der Untervermietung zustimmen. Ein heimliches Untermieter-Arrangement riskiert Kündigung des Hauptmietvertrags.

**Fehler 3 — Kaution nicht aufgeteilt dokumentiert:** Zahlt nur ein WG-Mitglied die Kaution beim Vermieter, aber alle ziehen ein — wer bekommt was zurück? Ohne schriftliche Regelung entstehen nach dem Auszug erhebliche Konflikte.

**Fehler 4 — MRG §12 Untermietzinsdeckel ignoriert:** Wenn der Hauptmieter zu viel Untermiete verlangt und das MRG gilt, kann der Untermieter den überhöhten Betrag bei der Schlichtungsstelle zurückfordern — rückwirkend für bis zu 3 Jahre.

**Fehler 5 — Keine Zimmerinventur bei Einzug:** Ohne Fotos und Protokoll des Zustands bei Einzug kann der Hauptmieter oder Vermieter später Schäden geltend machen, die schon vorher vorhanden waren.

**Fehler 6 — Auszugsklausel vergessen:** Ohne definierte Kündigungsfrist und Nachmieterregelung kann ein Mitglied fristlos ausziehen und die Restmietlast bei den anderen hinterlassen.

Fehler 4: Fehlende Inventarliste. Ohne dokumentierten Zustand der Zimmer und des gemeinsamen Inventars bei Einzug entstehen bei Auszug Streitigkeiten daruber, wer Schaden verursacht hat. Fotografieren Sie bei jedem Einzug alle Raume.

Fehler 5: Mundliche statt schriftlicher Abrede. Mundliche Vereinbarungen sind schwer beweisbar. Halten Sie alle Anpassungen (neue Mitbewohner, geanderte Kostenteilung) stets schriftlich und von allen Bewohnern unterschrieben fest. Fehler 6: Vergessen der Nebenkostenabrechnungen. Strom, Gas und Internet mussen klar zugeordnet werden, da sonst Streitigkeiten bei Jahresabrechnungen entstehen.

Quellen und Zitate

Gesetzliche Zitate verlinken auf offizielle Regierungsquellen.

  1. §11 MRGAT official
  2. §12 MRGAT official

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Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

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