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Opferentschädigungsantrag Österreich

Opferentschädigungsantrag Österreich

VbG §§1–9; OEG §§1–7

ANTRAG AUF OPFERENTSCHÄDIGUNG

gemäß Verbrechensopfergesetz (VbG, BGBl Nr. 288/1972) §§1–9

An das Sozialministeriumservice (SMS) — Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen

1. Angaben zum Opfer

Name: {{opferName}} Geburtsdatum: {{opferGeburtsdatum}} Sozialversicherungsnummer: {{opferSVN}} Wohnadresse: {{opferAdresse}} Staatsangehörigkeit: {{opferStaatsangehoerigkeit}} Telefon: {{opferTelefon}}

2. Angaben zur strafbaren Handlung

2.1

Datum der Tat: {{tatDatum}}

2.2

Ort der Tat: {{tatOrt}}

2.3

Beschreibung der Tat und erlittenen Schäden: {{tatBeschreibung}}

2.4

Täter: {{taeter}}

2.5

Delikt: [Delikt]

2.6

Strafaktenzeichen: {{strafaktenzeichen}}

3. Erlittener Schaden und beantragte Leistungen

3.1

Körperlicher Schaden: {{koerperSchadenBeschreibung}}

3.2

Nicht erstattete Heilungskosten: € {{heilungskosten}}

3.3

Verdienstentgang geltend gemacht: {{verdienstentgang}}

IBAN für Entschädigungsüberweisung: {{iban}}

4. Erklärung

Ich beantrage hiermit die Gewährung von Opferentschädigungsleistungen gemäß VbG §§1–9. Die medizinischen Unterlagen und Kostenbelege werden beigelegt. Die gemachten Angaben entsprechen nach bestem Wissen und Gewissen der Wahrheit.

Datum des Antrags: {{antragDatum}}

Opfer / Antragsteller/in

________________

Signature

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist Opferentschädigungsantrag Österreich?

Der Opferentschädigungsantrag ist ein nach Verbrechensopfergesetz (VbG, BGBl Nr. 288/1972) §§1–9 i.V.m. OEG-Richtlinien geregeltes Rechtsdokument in Österreich.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) und das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) haben in ihrer Rechtsprechung — zuletzt BVwG W226 2242567-1 (2023, Kausalität körperlicher Schaden) — die Anspruchsvoraussetzungen nach VbG §1 präzisiert.

Das VbG gewährt folgende Leistungen bei körperlichem Schaden durch Verbrechen: Heilungskosten (Ärzte, Spital, Medikamente, Therapie — §4 VbG); Ersatz für verminderte Erwerbsfähigkeit (Verdienstentgang — §6 VbG); Hinterbliebenenrente bei Tötung (§7 VbG); Pauschalentschädigung für schwere Dauerschäden (§6a VbG); psychologische Erstbetreuung (§8 VbG); Prozessbegleitung durch den Weißen Ring Österreich oder die Opferschutzeinrichtungen der Länder.

Zuständig für die Bearbeitung ist das Sozialministeriumservice (SMS), Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen, mit Landesstellen in allen neun Bundesländern. Die Antragsfrist beträgt 3 Jahre ab der strafbaren Handlung (VbG §9 Abs. 3 — Verjährungsfrist). Bei minderjährigen Opfern beginnt die Frist mit Vollendung des 18. Lebensjahres. forms-legal.com stellt eine strukturierte Vorlage für den Opferentschädigungsantrag bereit.

Neben dem VbG gibt es weitere Opferschutzinstrumente in Österreich: Gewaltschutzgesetz (GSG, BGBl I Nr. 40/2009) — Betretungsverbot und Wegweisung für Täter durch die Polizei; Einstweilige Verfügung nach §382b EO — Zivilgericht verbietet Kontaktaufnahme; Prozessbegleitung (§66a StPO) — psychosoziale und juristische Begleitung von Opfern durch anerkannte Einrichtungen (z.B. Weißer Ring, Frauenhäuser, ÖIF); Verbrechensopferschutz-Informationssystem (VOIS) des Justizministeriums.

Wann brauchen Sie Opferentschädigungsantrag Österreich?

Ein Opferentschädigungsantrag in Österreich nach VbG ist in folgenden Situationen relevant:

Nach körperlicher Schädigung durch ein Verbrechen: Das VbG §1 setzt voraus, dass (1) eine mit Strafe bedrohte vorsätzliche Handlung (Verbrechen oder Vergehen mit vorsätzlichem Körperschaden) begangen wurde; (2) der Antragsteller dabei einen körperlichen Schaden erlitten hat (Verletzung, Tod eines nahen Angehörigen); (3) der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat oder Österreicher ist.

Wenn der Täter unbekannt oder mittellos ist: Das VbG dient insbesondere dann, wenn der Täter nicht ermittelt werden konnte (unbekannter Täter) oder wenn der Täter verurteilt wurde, aber kein Vermögen hat, um Schadenersatz zu leisten (z.B. Haftentlassung ohne Mittel). In diesen Fällen tritt der Staat als Entschädigungsträger ein.

Nach häuslicher Gewalt: Bei körperlichen Verletzungen durch Partnergewalt oder Familiengewalt — insbesondere wenn ein Betretungsverbot oder eine Einstweilige Verfügung (§382b EO) bereits erwirkt wurde — kann der Opferentschädigungsantrag parallel zum Strafverfahren gestellt werden.

Bei Terroranschlägen und Massengewalt: Das VbG gilt auch für Opfer terroristischer Anschläge auf österreichischem Territorium. Das Sozialministeriumservice koordiniert in diesen Fällen mit dem Bundesministerium für Inneres (BMI) und dem Außenministerium (BMEIA).

Für Hinterbliebene von Verbrechensopfern: Nahe Angehörige (Ehegatte/eingetragener Partner, minderjährige Kinder, Eltern) von durch ein Verbrechen Getöteten haben nach VbG §7 Anspruch auf Hinterbliebenenrente und Heilungskosten für die psychologische Behandlung der Trauer und des Schocks.

Was gehört in Ihr Opferentschädigungsantrag Österreich?

Ein vollständiger Opferentschädigungsantrag nach VbG §§1–9 in Österreich muss folgende Elemente enthalten. forms-legal.com bietet eine strukturierte Antragshilfe.

Personendaten des Opfers: Vollständiger Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Meldeadresse (Zentrales Melderegister), Sozialversicherungsnummer (SVN), Kontaktdaten. Bei Antrag durch Hinterbliebene: eigene Daten + Beziehung zum Opfer.

Angaben zur strafbaren Handlung: Datum und Ort der Tat; Art des Verbrechens (Körperverletzung, schwere Körperverletzung nach §84 StGB, Vergewaltigung nach §201 StGB, Raub nach §142 StGB, Mord/Totschlag nach §§75–76 StGB); Namen des Täters (sofern bekannt); Aktenzeichen des Strafverfahrens (sofern angezeigt); Strafgericht und Verfahrensstatus.

Anzeige und Strafverfolgung: Kopie der Strafanzeige bei der Polizei (Landespolizeidirektion oder Polizeiinspektion); Aktenzeichen des Ermittlungsverfahrens bei der Staatsanwaltschaft; Verurteilungsurteil (sofern Täter verurteilt); bei unbekanntem Täter: Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft.

Nachweis des körperlichen Schadens: Ärztlicher Befundbericht mit Diagnose und Therapie; Krankenhausentlassungsbericht (bei stationärem Aufenthalt); Nachweise über dauerhaften körperlichen Schaden (Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit — MdE).

Nachweis des Verdienstentgangs: Wenn durch den körperlichen Schaden Erwerbsfähigkeit vermindert wurde: Gehaltsnachweis der letzten 3 Monate (Lohnzettel); Arztbescheinigung über Arbeitsunfähigkeit; Nachweis über AMS-Bezug (Arbeitslosengeld) oder Krankengeld der ÖGK.

Nachweis der Heilungskosten: Rechnungen für ärztliche Behandlung, Medikamente, Physiotherapie, psychologische Therapie — alle Kosten, die nicht durch die Krankenversicherung (ÖGK, SVS, BVAEB) gedeckt wurden.

Bankverbindung: IBAN für Entschädigungsüberweisung.

Vollmacht: Bei anwaltlicher Vertretung (Rechtsanwalt, Prozessbegleitung Weißer Ring Österreich) ist Vollmacht beizufügen.

So füllen Sie Ihr Opferentschädigungsantrag Österreich aus

Der Opferentschädigungsantrag nach VbG in Österreich wird in sieben Schritten richtig ausgefüllt:

Schritt 1: Strafanzeige erstatten (Voraussetzung). Wenn noch keine Anzeige erstattet wurde: sofort bei der nächsten Polizeiinspektion oder Landespolizeidirektion Anzeige erstatten. Die Anzeige ist zwar keine formale VbG-Voraussetzung, ist aber für die Bearbeitung des Antrags faktisch notwendig. Aktenzeichen (Strafaktenzeichen) notieren.

Schritt 2: Antragsformular beschaffen. Das offizielle VbG-Antragsformular des Sozialministeriumservice (SMS) unter sozialministeriumservice.at/home/start.html herunterladen oder in der nächsten SMS-Landesstelle abholen.

Schritt 3: Personendaten und Tatschilderung ausfüllen. Vollständige eigene Daten, Datum und Ort der Tat, Beschreibung des Vorfalls (in eigenen Worten, ohne juristische Fachbegriffe notwendig). Täter: Name, Adresse (wenn bekannt) oder Vermerk "unbekannt".

Schritt 4: Medizinische Unterlagen sammeln. Arztbrief, Krankenhausbericht, Befunde über körperliche Verletzungen. Besonders wichtig: Attest über Dauerfolgen (MdE-Schätzung durch Facharzt für Unfallchirurgie oder Neurologie).

Schritt 5: Kostenbelege sammeln. Alle Ausgaben seit der Tat: Medikamente, Therapiesitzungen (Psychotherapie, Physiotherapie), Hilfsmittel (Krücken, Rollstuhl), nicht von der Krankenversicherung refundierte Kosten.

Schritt 6: Antrag fristgerecht einreichen. Frist: 3 Jahre ab der strafbaren Handlung (VbG §9 Abs. 3). Bei Minderjährigen: ab Vollendung des 18. Lebensjahres. Einreichen per Post (Einschreiben) an die zuständige SMS-Landesstelle nach Wohnsitz des Opfers oder persönlich in der Landesstelle.

Schritt 7: Prozessbegleitung in Anspruch nehmen. Kostenlose psychosoziale und juristische Unterstützung durch den Weißen Ring Österreich (weisser-ring.at), Frauennotaufnahmen, ÖIF (Österreichischer Integrationsfonds) für Opfer mit Migrationshintergrund. Diese Einrichtungen helfen auch beim Ausfüllen des Antrags.

Häufige Fehler bei Ihrem Opferentschädigungsantrag Österreich

Beim Opferentschädigungsantrag nach VbG in Österreich werden häufig folgende Fehler begangen:

Fehler 1: Antrag zu spät stellen. Die Antragsfrist von 3 Jahren (VbG §9 Abs. 3) läuft ab dem Datum der Tat. Wer diese Frist verpasst, verliert grundsätzlich den Anspruch. Bei Minderjährigen beginnt die Frist mit Vollendung des 18. Lebensjahres — was oft vergessen wird. Richtig: Antrag so früh wie möglich stellen.

Fehler 2: Keine Strafanzeige erstattet. Ohne Strafanzeige ist die VbG-Bearbeitung praktisch unmöglich, weil das SMS die Tat nicht verifizieren kann. Richtig: Immer Anzeige erstatten, auch wenn der Täter unbekannt ist.

Fehler 3: Nur psychische Schäden geltend gemacht. Das VbG setzt grundsätzlich körperlichen Schaden voraus. Wer nur psychische Folgen (Angst, Depression) und keine körperliche Verletzung nachweisen kann, hat nach derzeitiger Rechtslage eingeschränkte Chancen. Ausnahme: sexuelle Gewalt. Richtig: Körperliche Verletzungen vollständig dokumentieren.

Fehler 4: Heilungskosten nicht belegt. Ohne Kostenbelege können keine Heilungskosten erstattet werden. Richtig: Alle Arztbesuche, Therapiesitzungen, Medikamentenkäufe mit Originalrechnungen dokumentieren.

Fehler 5: Prozessbegleitung nicht in Anspruch genommen. Der Weiße Ring Österreich (weisser-ring.at, Tel. 0800 112 112) bietet kostenlose Unterstützung beim Ausfüllen des Antrags und bei der Strafverfolgung. Richtig: Sofort Kontakt aufnehmen.

Fehler 6: Täter als zahlungsfähig einzustufen, obwohl er es nicht ist. Wenn dem Opfer bekannt ist, dass der verurteilte Täter kein Vermögen hat, sollte dies im VbG-Antrag ausdrücklich angegeben werden — um die Subsidiarität zu überwinden.

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Häufig gestellte Fragen

Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

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