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Behindertenpass-Antrag Österreich

Behindertenpass-Antrag Österreich

BBG §§40–42; Einschätzungsverordnung

ANTRAG AUF AUSSTELLUNG EINES BEHINDERTENPASSES

gemäß Bundesbehindertengesetz (BBG, BGBl Nr. 283/1990) §§40–42

An das Sozialministeriumservice (SMS) — Landesstelle

1. Angaben zur antragstellenden Person

Name: [Antragsteller Name] Geburtsdatum: [Geburtsdatum] Geburtsort / Staatsangehörigkeit: [Geburtsort Staatsangehörigkeit] Sozialversicherungsnummer: [SVN] Meldeadresse: [Meldeadresse] Telefon: [Telefon] E-Mail: [Email]

2. Angaben zur Behinderung

2.1

Beschreibung der Behinderung und Funktionseinschränkungen: [Behinderung Beschreibung]

2.2

Beginn der Behinderung: [Behinderung Beginn]

2.3

Geschätzter Grad der Behinderung (GdB): [Geschaetzter GdB]

3. Beantragte Zusatzeintragungen

3.1

Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel (für EU-Parkausweis nach §29b StVO): [Parkausweis Zusatzeintragung]

3.2

Weitere Zusatzeintragungen: [Weitere Zusatzeintragungen]

4. Vertretung

Antrag gestellt durch: [Vertreter Name] (Vollmacht/Erwachsenenvertreterbeschluss liegt bei, sofern zutreffend.)

5. Erklärung und Antrag

Ich beantrage die Ausstellung eines Behindertenpasses gemäß BBG §§40–42. Die medizinischen Unterlagen werden beigelegt. Die gemachten Angaben entsprechen der Wahrheit. Ich bin damit einverstanden, dass zur Feststellung des Grades der Behinderung ein ärztliches Gutachten eingeholt wird.

Datum: [Antrag Datum]

Antragsteller / Bevollmächtigte Person

________________

Signature

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist Behindertenpass-Antrag Österreich?

Der Behindertenpass-Antrag ist ein nach Bundesbehindertengesetz (BBG, BGBl Nr. 283/1990) §§40–42 i.V.m. Einschätzungsverordnung geregeltes Rechtsdokument in Österreich.

Das Bundesbehindertengesetz (BBG §40) definiert: Der Behindertenpass wird ausgestellt, wenn der Grad der Behinderung mindestens 50 % beträgt. Der Grad der Behinderung (GdB) wird nach der Einschätzungsverordnung zum BBG (BGBl II Nr. 261/2010 i.d.g.F.) durch ärztliche Sachverständige des Sozialministeriumservice festgestellt — basierend auf den Auswirkungen körperlicher, geistiger und psychischer Funktionseinschränkungen. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat in zahlreichen Entscheidungen die Anwendung der Einschätzungsverordnung präzisiert.

Der Behindertenpass enthält: Name, Geburtsdatum, Lichtbild, den festgestellten Grad der Behinderung (in Prozent), sowie — auf Antrag — Zusatzeintragungen wie "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel" (Voraussetzung für Parkausweis), "Blindheit" (BBG §§40 ff), "Gehörlosigkeit", "Taubblindheit", "Pflegebedürftigkeit" (ab Pflegegeldstufe 3).

Wichtige Begünstigungen bei GdB ≥ 50 %: Parkausweis (EU-Parkausweis gemäß §29b StVO) bei Zusatzeintragung "Unzumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel"; Pendlerpauschale erhöht (EStG §16 Abs. 1 Z 6 lit. d — €58,00/Monat Erhöhung bei GdB ≥ 25%); Erhöhter Pensionsbonus; Ausgedehnte Kündigungsschutz nach BEinstG (Behinderteneinstellungsgesetz) für begünstigte Behinderte (GdB ≥ 50 %); Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Verkehr in manchen Bundesländern (z.B. Wien Ticket-Befreiung ab GdB 70 %).

Der Behindertenpass wird kostenlos ausgestellt und hat in der Regel unbefristete Gültigkeit — außer bei zeitlich begrenzten Behinderungen. Das Sozialministeriumservice (SMS) hat Landesstellen in allen Bundesländern. Die Beratung ist kostenlos. forms-legal.com stellt eine strukturierte Vorlage für den Behindertenpass-Antrag bereit, die alle notwendigen Angaben enthält und das Verfahren beschleunigt.

Wann brauchen Sie Behindertenpass-Antrag Österreich?

Ein Behindertenpass-Antrag in Österreich ist in folgenden Situationen notwendig oder sinnvoll:

Bei körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen: Wenn eine Person dauerhaft durch körperliche Erkrankungen (z.B. Lähmungen, Amputation, schwere Herzerkrankungen, Diabetes mit Folgeerkrankungen), geistige Behinderungen (z.B. Down-Syndrom, Intelligenzminderbegabung), psychische Erkrankungen (z.B. schwere Depression, Schizophrenie) oder chronische Erkrankungen (z.B. Multiple Sklerose, Morbus Crohn) eingeschränkt ist und der Grad der Behinderung voraussichtlich mindestens 50 % beträgt.

Für den Parkausweis (EU-Parkausweis nach §29b StVO): Wer einen behindertenparkplatz nutzen möchte, benötigt den EU-Parkausweis — dieser wird nur ausgestellt, wenn im Behindertenpass die Zusatzeintragung "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel" eingetragen ist. Dafür ist der Behindertenpass mit dem entsprechenden GdB Voraussetzung.

Für Steuervorteile: Der Behindertenpass vereinfacht die Inanspruchnahme von Steuervorteilen (Freibeträge nach EStG §§35–38) und die erhöhte Pendlerpauschale. Arbeitnehmer mit GdB ≥ 25 % profitieren vom Freibetrag nach §35 EStG. Selbständige können behinderungsbedingte Mehraufwendungen als außergewöhnliche Belastung absetzen.

Für erhöhten Kündigungsschutz (BEinstG): Arbeitnehmer mit GdB ≥ 50 % gelten als "begünstigte Behinderte" nach dem Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG). Sie genießen erhöhten Kündigungsschutz — der Arbeitgeber braucht vor jeder Kündigung die Zustimmung des Behindertenausschusses (beim Sozialministeriumservice). Der Behindertenpass dokumentiert den GdB.

Nach Veränderung des Gesundheitszustands: Wenn eine bereits eingetragene Behinderung sich verschlimmert und eine höhere Einstufung erforderlich ist, kann ein Antrag auf Neufeststellung des GdB gestellt werden.

Was gehört in Ihr Behindertenpass-Antrag Österreich?

Ein vollständiger Behindertenpass-Antrag in Österreich nach BBG §§40–42 muss folgende Elemente enthalten. forms-legal.com bietet eine strukturierte Antragshilfe für alle wesentlichen Punkte.

Personendaten: Vollständiger Name (Vor- und Nachname), Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer (SVN — auf e-card), Staatsangehörigkeit, Meldeadresse (aus dem Zentralen Melderegister), Wohnadresse falls abweichend, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail).

Angaben zur Behinderung: Detaillierte Beschreibung aller Funktionseinschränkungen (körperlich, geistig, psychisch); ICD-10-Diagnosecodes; Beginn der Behinderung; behandelnde Ärzte und Therapeuten; stationäre Aufenthalte der letzten 5 Jahre.

Medizinische Unterlagen (zwingend beizufügen): Aktueller Arztbrief des Hausarztes; Facharztbefunde (nicht älter als 3 Monate); Entlassungsbriefe aus Krankenhäusern und Rehabilitationszentren; Operationsberichte; Röntgen- und MRT-Befunde bei orthopädischen oder neurologischen Erkrankungen; psychologische Gutachten bei psychischen Behinderungen (ausgestellt von Fachärzten für Psychiatrie).

Angaben zu Zusatzeintragungen: Welche Zusatzeintragungen werden beantragt? "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel" (für Parkausweis): nur bei erheblicher Einschränkung der Mobilität, z.B. schwere Herzinsuffizienz, Amputationen, schwere COPD; "Blindheit" (GdB 100 %): ärztliche Bestätigung des Augenarztes erforderlich; "Gehörlosigkeit": Bestätigung des HNO-Arztes.

Lichtbild: Aktuelles Passfoto (nicht älter als 6 Monate) für den Behindertenpass.

Bankverbindung: Nicht erforderlich für den Pass selbst — jedoch für eventuelle Förderungen.

Vollmacht bei Vertretung: Wenn der Antrag von einer anderen Person gestellt wird (pflegende Angehörige, Erwachsenenvertreter nach ErwSchG), ist eine schriftliche Vollmacht (§1002 ABGB) oder der Beschluss des Bezirksgerichts über die Erwachsenenvertretung vorzulegen.

Antragsformular: Das offizielle Antragsformular des Sozialministeriumservice (SMS) ist unter sozialministeriumservice.at kostenfrei downloadbar oder in allen SMS-Landesstellen erhältlich. Es kann auch online über das Portal des Sozialministeriumservice eingereicht werden.

So füllen Sie Ihr Behindertenpass-Antrag Österreich aus

Der Behindertenpass-Antrag in Österreich wird in sechs Schritten korrekt ausgefüllt:

Schritt 1: Antragsformular beschaffen. Das offizielle Formular des Sozialministeriumservice (SMS) herunterladen unter sozialministeriumservice.at/home/start.html oder in der nächsten SMS-Landesstelle abholen (SMS hat Landesstellen in allen 9 Bundesländern — Wien, Graz, Linz, Salzburg, Innsbruck, Klagenfurt, Eisenstadt, St. Pölten, Bregenz).

Schritt 2: Personendaten ausfüllen. Name, Geburtsdatum, SVN (10-stellige Sozialversicherungsnummer von der e-card), Staatsangehörigkeit, Meldeadresse laut Zentralem Melderegister. Lichtbild (Passfoto) aufkleben.

Schritt 3: Behinderungsangaben machen. Alle Erkrankungen, Funktionseinschränkungen und Diagnosen vollständig aufführen — auch solche, die als "selbstverständlich" erscheinen (z.B. Schmerzen beim Gehen, Einschränkung der Handkraft). Je detaillierter die Angaben, desto besser die Einstufungsgrundlage.

Schritt 4: Medizinische Unterlagen zusammenstellen. Hausarztbrief, Facharztbefunde, Krankenhausberichte, Operationsberichte, Röntgenbefunde. Alle Unterlagen aktuell halten (nicht älter als 3 Monate für den Hauptbefund).

Schritt 5: Zusatzeintragungen beantragen. Wenn Parkausweis gewünscht: Zusatzeintragung "Unzumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel" ausdrücklich beantragen. Dies erfordert besondere ärztliche Begründung.

Schritt 6: Antrag einreichen. Postalisch an die zuständige SMS-Landesstelle (nach Wohnsitz) mit Einschreiben, persönlich in der Landesstelle oder online über das SMS-Portal. Das SMS holt dann das ärztliche Gutachten ein und erteilt den Bescheid. Gutachten und Bescheid kommen üblicherweise innerhalb von 8–16 Wochen. Bei Ablehnung: Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) binnen 4 Wochen.

Häufige Fehler bei Ihrem Behindertenpass-Antrag Österreich

Beim Behindertenpass-Antrag in Österreich werden häufig folgende Fehler begangen:

Fehler 1: Behinderung nicht vollständig dokumentieren. Wer nur seine Haupterkrankung erwähnt und weitere Funktionseinschränkungen (z.B. Depression infolge chronischen Schmerzes, Schlafstörungen, Gehschwierigkeiten) weglässt, riskiert eine zu niedrige Einstufung. Richtig: Alle gesundheitlichen Einschränkungen vollständig beschreiben.

Fehler 2: Veraltete medizinische Unterlagen. Befunde, die älter als ein Jahr sind, werden vom SMS-Sachverständigen möglicherweise nicht berücksichtigt. Richtig: Alle Befunde vor Antragstellung aktualisieren.

Fehler 3: Zusatzeintragung vergessen zu beantragen. Der Parkausweis setzt die Zusatzeintragung "Unzumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel" voraus — diese muss ausdrücklich beantragt werden. Nachträglicher Antrag möglich, aber verlängert das Verfahren. Richtig: Alle gewünschten Zusatzeintragungen im Antrag aufführen.

Fehler 4: Beschwerdefrist versäumen. Bei Ablehnung oder zu niedriger GdB-Einstufung muss Beschwerde beim BVwG binnen 4 Wochen eingelegt werden. Wer diese Frist versäumt, muss neu beantragen. Richtig: Bescheid sofort nach Erhalt auf Rechtsmittelbelehrung prüfen.

Fehler 5: Falsches Antragsformular. Nicht das offizielle SMS-Formular zu verwenden führt zu Verzögerungen. Richtig: Formular unter sozialministeriumservice.at downloaden oder in der Landesstelle holen.

Fehler 6: Änderungen nicht melden. Bei wesentlicher Verbesserung der Behinderung muss dies dem SMS gemeldet werden — sonst riskiert man Rückforderungen bei Förderungen, die an den GdB geknüpft sind. Richtig: Änderungen innerhalb von 3 Monaten melden.

Quellen und Zitate

Gesetzliche Zitate verlinken auf offizielle Regierungsquellen.

  1. §35 EStGDE official
  2. §1002 ABGBAT official

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Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

Diese Vorlage dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Gesetze sind je nach Rechtsordnung unterschiedlich und ändern sich im Laufe der Zeit. Konsultieren Sie für Ihren konkreten Fall einen qualifizierten Rechtsanwalt.Vollständiger Haftungsausschluss

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