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Abfertigung Neu Berechnungsformular Österreich

Abfertigung Neu Berechnungsformular Österreich

BMSVG §§6–30

ABFERTIGUNG NEU BERECHNUNGSFORMULAR

gemäß Betrieblichem Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG, BGBl I Nr. 100/2002) §§6–30

1. ARBEITGEBERDATEN

Firmenbezeichnung: [Arbeitgeber Name]

Firmenbuchnummer: [Firmenbuchnummer]

Betriebsnummer (ÖGK): [Betriebsnummer]

Steuernummer: [Steuernummer]

UID: [UID]

2. ARBEITNEHMERDATEN

Name: [Arbeitnehmer Name]

Sozialversicherungsnummer: [SVNR]

Beschäftigungsart: [Beschäftigungsart]

Eintrittsdatum: [Eintrittsdatum]

Wöchentliches Beschäftigungsausmaß: [Wochenstunden] Stunden

Zugewiesene BV-Kasse: [BV-Kasse]

3. BEITRAGSBERECHNUNG GEMÄß BMSVG §6

Abrechnungsmonat: [Abrechnungsmonat]

Grundentgelt (Bruttogehalt/-lohn): € [Grundentgelt]

Überstundenentgelt inkl. Zuschlag (AZG §10): € [Überstunden]

Sachbezüge (Sachbezugswerteverordnung BGBl II Nr. 416/2001): € [Sachbezüge]

Sonderzahlungen im Abrechnungsmonat: € [Sonderzahlungen]

BEITRAGSGRUNDLAGE GESAMT (BMSVG §6 Abs 2): € [Beitragsgrundlage]

BEITRAGSSATZ: 1,53 % (BMSVG §6 Abs 1)

BV-BEITRAG: € [BV-Beitrag]

Geplantes Zahlungsdatum (Frist: 15. des Folgemonats): [Zahlungsdatum]

4. BESTÄTIGUNG DES ARBEITGEBERS

Der/die unterzeichnende Arbeitgeber/in bestätigt, dass die angegebene Beitragsgrundlage vollständig und korrekt nach BMSVG §6 Abs 2 ermittelt wurde. Der ausgewiesene BV-Beitrag wird bis zum angegebenen Zahlungsdatum an die BV-Kasse [BV-Kasse] überwiesen. Dieses Berechnungsformular wird gemäß BAO §212 Abs 1 Z 1 sieben Jahre aufbewahrt und bei GPLA-Prüfungen durch das Finanzamt Österreich vorgelegt.

Arbeitgeber / Vertretungsbefugte Person

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Signature

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist Abfertigung Neu Berechnungsformular Österreich?

Das Abfertigung Neu Berechnungsformular ist ein nach Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG) BGBl I Nr. 100/2002 §§6–30 geregeltes Rechtsdokument in Österreich.

Die Abfertigung Neu ist ein tragender Pfeiler des österreichischen Sozialrechts und unterscheidet sich wesentlich vom deutschen oder Schweizer Modell: Während es in Deutschland keine gesetzlich normierte individuelle Abfertigung gibt und in der Schweiz die berufliche Vorsorge durch die BVG-Pensionskassen geregelt wird, haben alle österreichischen Arbeitnehmer bereits ab dem ersten Beschäftigungstag einen individuellen, portablen und insolvenzfesten Abfertigungsanspruch. Der Arbeitgeber führt monatlich genau 1,53 Prozent des Bruttoentgelts einschließlich Sonderzahlungen an die vom Arbeitnehmer gewählte oder durch die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) zugewiesene BV-Kasse ab (BMSVG §6 Abs 1). Dieser Beitrag liegt ausschließlich beim Arbeitgeber; dem Arbeitnehmer entstehen daraus keinerlei eigene Kosten.

Das Berechnungsformular erfüllt gleichzeitig mehrere Rechtsfunktionen. Erstens hilft es Arbeitgebern, die korrekte Beitragsgrundlage gemäß BMSVG §6 Abs 2 zu ermitteln, die neben dem laufenden Grundentgelt auch Überstundenentgelt, Provisionen, geldwerte Vorteile aus Sachbezügen nach der Sachbezugswerteverordnung (BGBl II Nr. 416/2001) sowie alle im Abrechnungsmonat ausbezahlten Sonderzahlungen umfasst. Zweitens unterstützt es die Einhaltung der Meldefristen gegenüber der ÖGK über das ELDA-Portal (Elektronischer Datenaustausch der Sozialversicherungen). Drittens dient es als Dokumentationsbasis für Prüfungen durch die BV-Kasse nach BMSVG §27 sowie für die Gemeinsame Prüfung Lohnabgaben (GPLA) des Finanzamts Österreich.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in seiner Entscheidung 8ObA29/21z und in weiteren Erkenntnissen klargestellt, dass die Beitragspflicht des Arbeitgebers bereits ab dem ersten Beschäftigungstag entsteht und auch während Krankenstand, Mutterschutz nach MSchG BGBl Nr. 221/1979 und Karenz nach VKG BGBl Nr. 651/1989 grundsätzlich aufrechterhalten werden muss, soweit eine gesetzliche Entgeltfortzahlungspflicht besteht. Eine Unterbrechung der Beitragsabführung ist nur bei unbezahlter Karenz ohne Entgeltanspruch zulässig, und auch dann erst nach Ablauf von drei Monaten (BMSVG §8 Abs 1).

Die in Österreich konzessionierten BV-Kassen sind: APK Vorsorgekasse AG, BUAK Betriebliche Vorsorgekasse GmbH, fair-finance Vorsorgekasse AG, Lukas Vorsorgekasse AG, Niederösterreichische Vorsorgekasse AG, Valida Plus AG und VBV Vorsorgekasse AG. Jeder Arbeitnehmer kann zwischen diesen Anbietern frei wählen (BMSVG §17). Trifft er innerhalb von sechs Monaten ab Beschäftigungsbeginn keine Wahl, weist die ÖGK automatisch zu. Die BV-Kassen unterliegen der Aufsicht durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) und müssen ihre Veranlagungsstrategie sowie die jährlich erzielten Renditen nach BMSVG §30 offenlegen und nachvollziehbar ausweisen.

Für Neue Selbständige und freie Dienstnehmer gilt seit der BMSVG-Novelle (BGBl I Nr. 102/2007) ebenfalls eine Vorsorgepflicht nach BMSVG §§51ff, wobei der Beitrag 1,53 Prozent der GSVG-Beitragsgrundlage beträgt und an die SVS (Sozialversicherung der Selbständigen) abgeführt wird. Das vorliegende Berechnungsformular konzentriert sich auf die Arbeitgeberpflichten im klassischen Dienstverhältnis nach ASVG §4 und stellt eine unverzichtbare Grundlage für die rechtssichere Lohnverrechnung in Österreich dar.

Wann brauchen Sie Abfertigung Neu Berechnungsformular Österreich?

Das Abfertigung Neu Berechnungsformular Österreich wird in allen Situationen benötigt, in denen Arbeitgeber ihre Beitragspflichten nach BMSVG §6 dokumentieren, überprüfen oder gegenüber der BV-Kasse, dem Arbeitnehmer oder Behörden nachweisen müssen. Anlass können reguläre Lohnverrechnungszyklen, behördliche Prüfungen, Dienstnehmerwechsel oder Unternehmenstransaktionen sein.

Bei Begründung eines neuen Dienstverhältnisses nach dem 1. Jänner 2003 muss der Arbeitgeber spätestens mit der ersten Lohnzahlung den BV-Kassen-Beitrag an die zuständige BV-Kasse abführen. Das Berechnungsformular hilft, diese Erstmeldung und den Erstbeitrag korrekt zu ermitteln, insbesondere bei Teilzeitbeschäftigungen, wo die Beitragsgrundlage anteilig zum tatsächlichen Entgelt berechnet und nicht auf Vollzeit hochgerechnet wird.

Bei der monatlichen Lohnverrechnung erstellt der Arbeitgeber oder die beauftragte Steuerberatungskanzlei für jeden Abrechnungsmonat einen gesonderten Beitragsnachweis. Erhält der Arbeitnehmer Sonderzahlungen nach dem anwendbaren Kollektivvertrag (Urlaubsgeld, Weihnachtsremuneration, Bilanzgeld), sind diese in die Beitragsgrundlage jenes Monats einzubeziehen, in dem die Auszahlung tatsächlich erfolgt. Das Formular verhindert, dass abfertigungspflichtige Entgeltbestandteile übersehen werden.

Bei Beendigung des Dienstverhältnisses — ob durch Kündigung des Arbeitgebers, einvernehmliche Auflösung, begründeten Austritt des Arbeitnehmers oder Entlassung — hat der Arbeitnehmer nach BMSVG §14 Anspruch auf Selbsteintritt in das Vorsorgekonto. Nach mindestens drei Beitragsjahren (Wartezeit von 36 Monaten) darf er das angesammelte Kapital in der BV-Kasse belassen, auf eine andere BV-Kasse übertragen oder bei bestimmten Beendigungsarten bar ausbezahlt bekommen. Das Berechnungsformular liefert die Grundlage für die Auskunft über abgeführte Gesamtbeiträge und den aktuellen Kontostand.

Bei Betriebsprüfungen durch das Finanzamt Österreich im Rahmen der GPLA (Gemeinsame Prüfung Lohnabgaben), durch das Arbeitsinspektorat oder bei Kontrollmaßnahmen der ÖGK müssen Arbeitgeber lückenlose Beitragsnachweise für jeden einzelnen Arbeitnehmer vorlegen. Fehlende oder fehlerhafte Unterlagen führen nach BAO §184 zu Schätzungen zulasten des Arbeitgebers und zu Nachverrechnungen zuzüglich Verzugszinsen nach BMSVG §22 (vier Prozent per annum).

Bei Insolvenz des Arbeitgebers nach IO (Insolvenzordnung, RGBl Nr. 337/1914) bleibt das in der BV-Kasse angesammelte Kapital vollständig erhalten und fällt nicht in die Insolvenzmasse. Das Berechnungsformular hilft dem Masseverwalter, offene Beitragsrückstände festzustellen, die durch den Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) nach IEF-Gesetz BGBl I Nr. 142/1977 möglicherweise abgedeckt werden können. Bei Betriebsübergängen nach AVRAG §3 (TUPE-Äquivalent) tritt der Erwerber in alle Arbeitgeberpflichten ein; eine klare Beitragshistorie ist daher unerlässlich.

Was gehört in Ihr Abfertigung Neu Berechnungsformular Österreich?

Das Abfertigung Neu Berechnungsformular Österreich nach BMSVG §§6–30 enthält folgende Pflichtelemente, die für eine rechtssichere Dokumentation unerlässlich sind.

**Arbeitgeberdaten (Identifikation)**: Vollständige Firmenbezeichnung entsprechend dem Firmenbuchauszug (Firmenbuch beim zuständigen Handelsgericht oder Bezirksgericht), Firmenbuchnummer (FN, z.B. FN 123456a), Betriebsnummer der ÖGK (zweistelliger Landescode vorangestellt), Steuernummer beim Finanzamt Österreich und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID, z.B. ATU12345678). Diese Angaben sichern die eindeutige Zuordnung der Beiträge beim Finanzamt, bei der ÖGK und bei der BV-Kasse.

**Arbeitnehmerdaten**: Vollständiger Name, Sozialversicherungsnummer (SVNR, Format TT.MM.JJJJ-XXXX), Beschäftigungsart (Angestellter/Angestellte nach AngG BGBl Nr. 292/1921, Arbeiter/Arbeiterin nach ABGB §1151, freier Dienstnehmer nach ASVG §4 Abs 4), Eintrittsdatum und wöchentliches Beschäftigungsausmaß in Stunden. Bei Teilzeit ist das Vollzeit-Sollausmaß immer anzugeben.

**Beitragsgrundlage nach BMSVG §6 Abs 2**: Das gesamte beitragspflichtige monatliche Entgelt umfasst Grundgehalt oder Grundlohn, Überstundenentgelt (Grundlohn und Zuschlag nach AZG §10), Nacht- und Schichtzulagen, Provisionen, Sachbezüge nach Sachbezugswerteverordnung (BGBl II Nr. 416/2001; z.B. PKW-Sachbezug: 1,5 % oder 2 % des Bruttokaufpreises monatlich), geldwerte Vorteile. Steuerfreie Aufwandsentschädigungen nach EStG §26 (Taggelder bis €52,80 bei Inlandsdienstreisen, Nächtigungsgeld bis €15,00) zählen nicht zur Beitragsgrundlage.

**Beitragssatz und Rechenbeispiel**: 1,53 Prozent der Beitragsgrundlage, kaufmännisch auf Cent gerundet. Beispiel: Grundgehalt €3.200,00 plus PKW-Sachbezug €241,00 ergibt Beitragsgrundlage €3.441,00; der BV-Beitrag beträgt €3.441,00 × 0,0153 = €52,65 pro Monat. Bei Sonderzahlungsmonat: Urlaubsgeld €3.200,00 addiert ergibt Beitragsgrundlage €6.641,00, BV-Beitrag €101,61.

**Sonderzahlungen im Auszahlungsmonat**: Urlaubsgeld, Weihnachtsremuneration, Bilanzgeld und weitere kollektivvertragliche Einmalzahlungen sind vollständig beitragspflichtig und in den Auszahlungsmonat einzubeziehen. Die Kollektivverträge (KV Handel, KV Metallindustrie, KV IT-Dienstleistungen, KV Baugewerbe) legen Fälligkeit und Höhe fest.

**BV-Kassen-Angaben und Zahlungsmodalitäten**: Name der zugewiesenen BV-Kasse, IBAN/BIC, Verwendungszweck-Schlüssel der ÖGK. Die Überweisung erfolgt monatlich bis 15. des Folgemonats gemeinsam mit ASVG-Beiträgen via ELDA. Direktüberweisung an die BV-Kasse ohne ÖGK-Clearing kann zu Doppelbuchungen führen.

**Beitragspflicht während Sonderzeiten**: Bei bezahltem Krankenstand nach AngG §8 (erste sechs Wochen voll, nächste vier Wochen halb), während Mutterschutzfrist nach MSchG §5 (acht Wochen vor und acht Wochen nach Geburt), während der ersten drei Monate unbezahlter Karenz nach BMSVG §8 Abs 1 — in all diesen Zeiträumen bleibt die Beitragspflicht bestehen. Das Berechnungsformular muss diese Perioden ausdrücklich ausweisen.

**Jahressummen und GPLA-Vorbereitung**: Alle monatlichen Beitragsgrundlagen und -zahlungen werden am Jahresende summiert und mit dem Lohnkonto nach EStG §76 abgestimmt. Abweichungen sind schriftlich zu erläutern. Die komplette Jahresmappe einschließlich aller Überweisungsbelege und ELDA-Protokolle ist sieben Jahre gemäß BAO §212 Abs 1 Z 1 sicher aufzubewahren und bei der GPLA sofort bereitzustellen.

**Besonderheiten bei Betriebsübergang (AVRAG §3)**: Bei Unternehmensverkauf oder -übergabe tritt der Erwerber in alle Arbeitgeberpflichten einschließlich laufender BV-Beitragspflichten ein. Der Veräußerer muss dem Erwerber vollständige Beitragsnachweise für alle übergehenden Arbeitnehmer übergeben. Fehlende Nachweise können Haftungsansprüche des Erwerbers gegenüber dem Veräußerer auslösen.

Auf forms-legal.com erhalten Sie das vollständige, anpassbare Abfertigung Neu Berechnungsformular für Österreich nach BMSVG §§6–30, kostenlos als PDF und Word-Datei, rechtssicher nach österreichischem Arbeitsrecht 2026, mit automatischer Berechnung des 1,53-Prozent-Beitrags aus der eingegebenen Beitragsgrundlage und integrierter Jahressummentabelle.

So füllen Sie Ihr Abfertigung Neu Berechnungsformular Österreich aus

Das Abfertigung Neu Berechnungsformular Österreich wird Schritt für Schritt wie folgt ausgefüllt. Jeder Schritt ist dokumentationspflichtig und kann bei einer GPLA-Prüfung durch das Finanzamt Österreich verlangt werden.

**Schritt 1 — Stammdaten des Arbeitgebers eintragen**: Tragen Sie den Firmennamen gemäß aktuellem Firmenbuchauszug, die Firmenbuchnummer (FN), die Betriebsnummer der ÖGK, die Steuernummer (FinanzOnline) und die UID ein. Achten Sie darauf, dass alle Angaben mit den im ELDA-System der Sozialversicherungen hinterlegten Daten übereinstimmen, da andernfalls Buchungsfehler bei der BV-Kasse entstehen.

**Schritt 2 — Arbeitnehmerdaten erfassen**: Name, Sozialversicherungsnummer (SVNR), Eintrittsdatum und wöchentliches Beschäftigungsausmaß. Bei Teilzeitbeschäftigung auch das Vollzeit-Sollausmaß nach geltendem Kollektivvertrag angeben (z.B. 38,5 Stunden nach KV Metallindustrie, 40 Stunden nach KV Baugewerbe). Die SVNR ist das eindeutige Identifikationsmerkmal für das BV-Kassen-Mitgliedskonto.

**Schritt 3 — Beitragsgrundlage des Monats berechnen**: Addieren Sie alle beitragspflichtigen Entgeltbestandteile des Abrechnungsmonats: Grundgehalt oder -lohn, Überstundenentgelt (Grundlohn plus Zuschlag nach AZG §10: 50 % für die ersten zwei Überstunden, 100 % bei Nacht oder Feiertag), Schmutz- und Gefahrenzulagen, Provisionen, Sachbezüge nach Sachbezugswerteverordnung. Steuerfreie Reisekosten nach EStG §26 (Inlands-Tagesgeld bis €52,80, Nächtigungsgeld bis €15,00) sind ausdrücklich nicht zu berücksichtigen.

**Schritt 4 — Sonderzahlungen im Auszahlungsmonat addieren**: Im Monat der tatsächlichen Auszahlung von Urlaubsgeld oder Weihnachtsremuneration addieren Sie diese Sonderentgelte zur laufenden Beitragsgrundlage. Bilanzgeld, Leistungsprämien und andere im KV verankerte Einmalzahlungen werden analog behandelt. Achtung: Die Sonderzahlung geht nicht in den Vormonat, sondern ausschließlich in jenen Monat, in dem sie dem Arbeitnehmer zufließt.

**Schritt 5 — BV-Beitrag ermitteln und dokumentieren**: Beitragsgrundlage multipliziert mit 1,53 Prozent ergibt den BV-Beitrag. Kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen. Beispiel: Beitragsgrundlage €4.250,00 → €4.250,00 × 0,0153 = €65,02. Tragen Sie Beitragsgrundlage, Beitragssatz, errechneten Beitrag, Name der BV-Kasse und geplantes Zahlungsdatum in das Formular ein.

**Schritt 6 — ELDA-Übermittlung und Zahlungsnachweis**: Übermittlung der Beitragsabrechnung über das ELDA-Portal der ÖGK gemeinsam mit den monatlichen ASVG-Beiträgen, fällig bis zum 15. des Folgemonats. Nach der Überweisung den Bankbeleg dem Berechnungsformular beilegen und gemeinsam aufbewahren.

**Schritt 7 — Jahresabschluss und Archivierung**: Am Jahresende summieren Sie alle monatlichen Beitragsgrundlagen und Zahlungen und gleichen sie mit dem Lohnkonto nach EStG §76 und der Lohnsteuerbescheinigung ab. Die vollständige Jahresmappe ist nach BAO §212 Abs 1 Z 1 sieben Jahre aufzubewahren und bei jeder GPLA-Prüfung vorzulegen.

Häufige Fehler bei Ihrem Abfertigung Neu Berechnungsformular Österreich

Bei der Berechnung und Abführung der Abfertigung Neu nach BMSVG §§6–30 entstehen in österreichischen Unternehmen wiederkehrende Fehler, die bei GPLA-Prüfungen durch das Finanzamt Österreich zu erheblichen Nachzahlungen und Strafen führen.

**Fehler 1 — Sonderzahlungen nicht in die Beitragsgrundlage einbezogen**: Urlaubsgeld und Weihnachtsremuneration werden von vielen Arbeitgebern irrtümlich aus der Beitragsgrundlage herausgehalten. Dabei sind diese Zahlungen nach BMSVG §6 Abs 2 ausdrücklich beitragspflichtig. Bei GPLA-Prüfungen führt das zu rückwirkenden Nachverrechnungen für alle offenen Jahre. Korrekt ist die Einbeziehung der Sonderzahlung in jenen Monat, in dem die Auszahlung erfolgt.

**Fehler 2 — Falsche BV-Kassen-Zuordnung ohne ÖGK-Zuweisung abzuwarten**: Wenn ein Arbeitnehmer keine BV-Kasse wählt und der Arbeitgeber eigenmächtig eine zuweist, statt die automatische ÖGK-Zuweisung abzuwarten, können Fehlbuchungen entstehen. Die korrekte Vorgehensweise ist, nach der ELDA-Anmeldung die ÖGK-Benachrichtigung über die zugewiesene BV-Kasse abzuwarten.

**Fehler 3 — Beitragspause bei bezahltem Krankenstand**: Manche Arbeitgeber setzen die BV-Beiträge aus, sobald ein Arbeitnehmer erkrankt. Für die gesetzliche Entgeltfortzahlungsphase nach AngG §8 (erste sechs Wochen voll, nächste vier Wochen halb) besteht aber volle Beitragspflicht. Erst bei komplettem Entgeltausfall über die Entgeltfortzahlungsdauer hinaus entfällt die Pflicht.

**Fehler 4 — Geringfügigkeitsgrenze falsch angewandt**: Bei geringfügig Beschäftigten unterhalb der ASVG-Grenze (€551,10 monatlich 2025) entfällt die Beitragspflicht nur bei fehlender freiwilliger ASVG-Vollversicherung nach §19a ASVG. Hat der Arbeitnehmer daneben eine weitere Beschäftigung, durch die gemeinsam die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird, kann Pflichtversicherung und damit BV-Beitragspflicht eintreten — was viele Arbeitgeber nicht überprüfen.

**Fehler 5 — Aufbewahrungsfristen nicht eingehalten**: Lohnverrechnungsunterlagen müssen nach BAO §212 Abs 1 Z 1 sieben Jahre aufbewahrt werden. Fehlende Belege bei GPLA-Prüfungen führen zu Schätzungen nach BAO §184 zulasten des Arbeitgebers. Das vollständige Berechnungsformular ist daher strukturiert zu führen, zu archivieren und bei Prüfungen sofort vorzulegen.

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Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

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