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Vorsorgevollmacht Österreich

Vorsorgevollmacht Österreich

ABGB §§260–267; ErwSchG; ÖZVV-Registrierung

VORSORGEVOLLMACHT

gemäß ABGB §§260–267 i.V.m. Erwachsenenschutz-Gesetz (ErwSchG)

1. VOLLMACHTGEBER

Ich, [Vollmachtgeber Name], geboren am [Vollmachtgeber Geburtsdatum], wohnhaft in [Vollmachtgeber Adresse], SVNR: [Vollmachtgeber SVNR], erteile hiermit folgende Vorsorgevollmacht gemäß ABGB §§260–267.

2. BEVOLLMÄCHTIGTE PERSON

Ich bevollmächtige: [Bevollmächtigter Name], geboren am [Bevollmächtigter Geburtsdatum], wohnhaft in [Bevollmächtigter Adresse], Telefon: [Bevollmächtigter Telefon] als meinen Vorsorgebevollmächtigten.

Ersatzbevollmächtigte(r): [Ersatzbevollmächtigter Name] (wird aktiv, falls der Erstbevollmächtigte dauerhaft verhindert ist)

3. UMFANG DER VORSORGEVOLLMACHT

3.1

Vermögensvollmacht (Kontoführung, Finanzamt Österreich, ÖGK, PVA, Grundbuch, Behörden, Gerichte): [Vermögensvollmacht]

3.2

Gesundheitsvollmacht (Einwilligung in Behandlungen, KAKuG §8, Akteneinsicht): [Gesundheitsvollmacht]

3.3

Wohnungsvollmacht (Mietvertrag, Heimaufnahme, Haushalt): [Wohnungsvollmacht]

3.4

Wirksamkeitsbeginn: [Wirksamkeitsbeginn]

4. FORTGELTUNGSKLAUSEL

Diese Vorsorgevollmacht gilt ausdrücklich auch dann fort, wenn ich meine Angelegenheiten aufgrund psychischer Erkrankung, Demenz, schwerer Verletzung oder sonstiger Entscheidungsunfähigkeit nicht mehr selbst besorgen kann (Fortgeltungsklausel gemäß ABGB §260 Abs 3). Sie erlischt nicht nach ABGB §1024. Der Bevollmächtigte ist verpflichtet, in meinem Interesse zu handeln, meine Wünsche zu beachten und mich über wichtige Entscheidungen soweit wie möglich einzubeziehen (§240 ABGB — Weisungsgebundenheit).

5. REGISTRIERUNG, KONTROLLE UND WIDERRUF

Diese Vorsorgevollmacht ist durch einen österreichischen Notar oder Rechtsanwalt im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) zu registrieren (ABGB §261). Erst mit Registrierung ist der Bevollmächtigte gegenüber Dritten (Banken, ÖGK, Finanzamt Österreich, Ärzten, Gerichten) legitimiert. Das Bezirksgericht kann die Vollmacht auf Antrag oder von Amts wegen aufheben oder einschränken, wenn der Bevollmächtigte seine Pflichten verletzt (ABGB §265). Der Widerruf dieser Vorsorgevollmacht ist jederzeit möglich, solange ich entscheidungsfähig bin. Der Widerruf muss im ÖZVV registriert werden (ABGB §263).

6. UNTERZEICHNUNG

[Errichtungsort], am [Errichtungsdatum]

___________________________________ Unterschrift Vollmachtgeber(in) [Vollmachtgeber Name]

EINWILLIGUNGSERKLÄRUNG DES BEVOLLMÄCHTIGTEN: ___________________________________ Ich, [Bevollmächtigter Name], erkläre hiermit meine Bereitschaft, die Vorsorgevollmacht zu übernehmen und im Interesse des Vollmachtgebers zu handeln.

NOTAR / BEGLAUBIGUNGSVERMERK: ___________________________________ Registrierungsvermerk ÖZVV Notar-Stempel und Unterschrift

Vollmachtgeber(in)

________________

Signature

Bevollmächtigte(r)

________________

Signature

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist Vorsorgevollmacht Österreich?

Die Vorsorgevollmacht ist ein nach ABGB §§260–267; ErwSchG; ABGB §1044 geregeltes Rechtsdokument in Österreich.

Österreich kennt damit eine der fortschrittlichsten Regelungen in Europa: Die Vorsorgevollmacht ist die privatrechtlich stärkste Form der Selbstbestimmung im Vorsorgefall. Wer rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht errichtet, vermeidet ein gerichtliches Verfahren auf Erwachsenenvertretung beim Bezirksgericht — was im Vorsorgefall Monate dauern und erhebliche Kosten verursachen kann. Der Gesetzgeber hat den Vorrang der Vorsorgevollmacht ausdrücklich im Ultima-Ratio-Grundsatz des §271 ABGB verankert: Das Bezirksgericht darf eine gerichtliche Erwachsenenvertretung nur anordnen, wenn keine ausreichende private Vorsorge (Vorsorgevollmacht, gewählte oder gesetzliche Erwachsenenvertretung) besteht.

Die Vorsorgevollmacht nach ABGB §§260–267 kann für Vermögensangelegenheiten und/oder für persönliche Angelegenheiten (einschließlich medizinischer Entscheidungen) erteilt werden. Für bestimmte Angelegenheiten schreibt das Gesetz eine erhöhte Formstrenge vor: Soll die Vollmacht auch Einwilligung in medizinische Behandlungen mit ernstem oder erheblichem Schaden umfassen — z.B. größere Operationen, psychiatrische Behandlung, Dauertherapien — muss die Vollmacht notariell beurkundet oder gerichtlich beglaubigt sein (ABGB §264 Abs 2). Die Registrierung im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) beim Österreichischen Notariatsrat (ÖNK) ist Voraussetzung für die Wirksamkeit gegenüber Dritten.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in OGH 4 Ob 226/19s und OGH 2 Ob 195/20g die zentrale Bedeutung der Vorsorgevollmacht im österreichischen Erwachsenenschutzrecht hervorgehoben und klargestellt, dass das Bezirksgericht bei Vorliegen einer wirksamen, registrierten Vorsorgevollmacht in der Regel keine Anlass hat, eine gerichtliche Erwachsenenvertretung zu bestellen. Die Vorsorgevollmacht ist das bevorzugte Instrument des modernen österreichischen Rechts zur Sicherstellung von Selbstbestimmung und Würde im Vorsorgefall.

Wann brauchen Sie Vorsorgevollmacht Österreich?

Eine Vorsorgevollmacht in Österreich sollte jede volljährige Person errichten, die für den Fall ihrer zukünftigen Entscheidungsunfähigkeit vorsorgen möchte — ohne auf ein Gerichtsverfahren angewiesen zu sein.

Bei einer diagnostizierten Erkrankung mit progredientem Verlauf — etwa Alzheimer-Demenz, Parkinson-Erkrankung, Multiple Sklerose, schwere Herzerkrankung oder Krebserkrankung — ist die frühzeitige Errichtung einer Vorsorgevollmacht zwingend empfohlen. Mit dem Fortschreiten der Erkrankung nimmt die Entscheidungsfähigkeit ab, und ab einem bestimmten Punkt ist die Errichtung nicht mehr möglich. Eine Vorsorgevollmacht, die im Frühstadium errichtet wird, sichert umfassende Selbstbestimmung.

Nach einem schweren Unfall, einer Operation oder einem Schlaganfall kann die Entscheidungsfähigkeit vorübergehend oder dauerhaft eingeschränkt sein. Ohne Vorsorgevollmacht müssen Angehörige beim Bezirksgericht eine gerichtliche Erwachsenenvertretung (früher Sachwalterschaft) beantragen — ein Verfahren, das Monate dauert und das in der Notfallsituation vermeidbar wäre.

Für Unternehmer, Gesellschafter einer GmbH oder leitende Angestellte ist eine Vorsorgevollmacht unverzichtbar: Ohne klare Vollmachtsregelung könnten Unternehmensgeschäfte zum Stillstand kommen, wenn der Geschäftsführer unvorhergesehen entscheidungsunfähig wird. Die Vorsorgevollmacht ermöglicht die reibungslose Fortsetzung der Geschäftstätigkeit.

Für ältere Personen, die allein leben oder deren Angehörige im Ausland wohnen, ist die Vorsorgevollmacht besonders wichtig: Ohne sie kann niemand kurzfristig und ohne Gerichtsverfahren die Bankgeschäfte erledigen, die Miete bezahlen, die Steuererklärung beim Finanzamt Österreich einreichen oder mit der ÖGK kommunizieren.

Auch für junge gesunde Personen ist die Errichtung einer Vorsorgevollmacht sinnvoll — der Unfalltod oder eine schwere Erkrankung ist nicht vorhersehbar, und das Fehlen einer Vorsorgevollmacht kann Angehörige in eine äußerst belastende Lage bringen.

Was gehört in Ihr Vorsorgevollmacht Österreich?

Eine rechtswirksame Vorsorgevollmacht in Österreich muss nach ABGB §§260–267 und ErwSchG folgende Kerninhalte aufweisen:

**Angaben zum Vollmachtgeber:** Vollständiger Name (Vor- und Nachname), Geburtsdatum (Format TT.MM.JJJJ), Sozialversicherungsnummer (SVNR laut ÖGK e-card), vollständige Wohnanschrift und Staatsbürgerschaft. Diese Daten sind für die Registrierung im ÖZVV (Österreichisches Zentrales Vertretungsverzeichnis) erforderlich.

**Angaben zum Bevollmächtigten:** Vollständiger Name, Geburtsdatum, Adresse und Telefonnummer des Bevollmächtigten sowie ein Ersatzbevollmächtigter (Substituent) für den Fall der Verhinderung. Die schriftliche Einwilligungserklärung des Bevollmächtigten soll beigefügt werden.

**Vermögensvollmacht:** Umfang der Befugnis in Vermögensangelegenheiten: Kontoführung, Geldabhebung, Kreditaufnahme, Abschluss von Verträgen (Mietvertrag, Kaufvertrag), Verwaltung von Liegenschaften (Grundbuch), Einreichung von Steuererklärungen beim Finanzamt Österreich, Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber ÖGK und PVA, Vertretung vor Behörden (AMS, Sozialamt) und Gerichten (Bezirksgericht, Landesgericht).

**Gesundheitsvollmacht (nur notarielle Form):** Einwilligung in medizinische Behandlungen (KAKuG §8), Einwilligung in Operationen und diagnostische Eingriffe, Akteneinsicht in Krankenakten, Entlassung aus dem Krankenhaus. Für Maßnahmen mit ernstem oder erheblichem Schaden (schwere Operationen, medizinische Forschungseingriffe, psychiatrische Behandlungen nach UbG) ist notarielle Beurkundung erforderlich (ABGB §264 Abs 2).

**Fortgeltungsklausel:** Ausdrückliche Erklärung, dass die Vollmacht auch bei Eintritt der Entscheidungsunfähigkeit des Vollmachtgebers in Kraft bleibt (§260 ABGB). Ohne diese Klausel erlischt die Vollmacht nach ABGB §1024 mit Verlust der Handlungsfähigkeit — die Vorsorgewirkung entfällt.

**Wirksamkeitsbedingung:** Die Vollmacht kann sofort wirksam sein oder erst mit Eintritt der Entscheidungsunfähigkeit in Kraft treten (bedingte Vollmacht). Bei bedingter Vollmacht ist zu definieren, wie der Eintritt der Entscheidungsunfähigkeit nachzuweisen ist (z.B. ärztliches Attest des Hausarztes, fachärztliches Gutachten).

**Registrierung im ÖZVV:** Zur Wirksamkeit gegenüber Dritten (Banken, Behörden, Ärzte, Gerichte) muss die Vorsorgevollmacht durch einen Notar, Rechtsanwalt oder das Bezirksgericht im ÖZVV registriert sein (ABGB §261). Ohne Registrierung hat der Bevollmächtigte keine nachweisbare Legitimation.

Kostenlose Vorlagen für die Vorsorgevollmacht Österreich stehen auf forms-legal.com als PDF und Word-Download zur Verfügung. Für die abschließende notarielle Registrierung ist ein österreichischer Notar (Österreichischer Notariatsrat — ÖNK) aufzusuchen.

So füllen Sie Ihr Vorsorgevollmacht Österreich aus

Die Vorsorgevollmacht Österreich füllen Sie Schritt für Schritt wie folgt aus:

**Schritt 1 — Entscheidung über den Umfang:** Entscheiden Sie, ob Sie eine reine Vermögensvollmacht, eine Gesundheitsvollmacht oder eine umfassende Vorsorgevollmacht für alle Angelegenheiten erteilen wollen. Bedenken Sie: Eine Gesundheitsvollmacht für schwere Behandlungen erfordert notarielle Beurkundung (ABGB §264).

**Schritt 2 — Bevollmächtigte Person auswählen:** Wählen Sie eine Vertrauensperson, die Ihre Werte kennt, finanziell zuverlässig ist und bereit ist, die Verantwortung zu übernehmen. Sprechen Sie die Person vorab an. Legen Sie auch einen Ersatzbevollmächtigten fest.

**Schritt 3 — Vollmachtgeber-Daten eintragen:** Geben Sie Ihren vollständigen Namen, Ihr Geburtsdatum (TT.MM.JJJJ), Ihre Sozialversicherungsnummer (SVNR) und Ihre vollständige Wohnanschrift ein. Diese Daten werden für das ÖZVV benötigt.

**Schritt 4 — Bevollmächtigten-Daten eintragen:** Vollständige Personendaten des Bevollmächtigten: Name, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer. Ebenso für den Ersatzbevollmächtigten.

**Schritt 5 — Umfang der Vollmacht definieren:** Benennen Sie konkret die Vermögensangelegenheiten (Kontoführung, Finanzamt Österreich, ÖGK, AMS, Grundbuch) und, falls gewünscht, die Gesundheitsangelegenheiten (Einwilligung in Behandlungen, Akteneinsicht). Legen Sie fest, ob die Vollmacht sofort oder erst ab Eintritt der Entscheidungsunfähigkeit wirksam sein soll.

**Schritt 6 — Fortgeltungsklausel aufnehmen:** Die Fortgeltungsklausel ist das entscheidende Element der Vorsorgevollmacht: „Diese Vollmacht gilt auch, wenn ich meine Angelegenheiten aufgrund psychischer Erkrankung, Demenz, schwerer Verletzung oder sonstiger Entscheidungsunfähigkeit nicht mehr selbst besorgen kann." Ohne diese Klausel ist es keine Vorsorgevollmacht.

**Schritt 7 — Zum Notar gehen und registrieren lassen:** Bringen Sie die ausgefüllte Vollmacht, die Einwilligungserklärung des Bevollmächtigten und Ihren Lichtbildausweis zum Notar (Österreichischer Notariatsrat — ÖNK). Der Notar prüft Ihre Entscheidungsfähigkeit, beurkundet oder beglaubigt die Vollmacht und registriert sie im ÖZVV. Nach der Registrierung erhalten Sie einen ÖZVV-Auszug als Nachweis.

Häufige Fehler bei Ihrem Vorsorgevollmacht Österreich

Bei der Vorsorgevollmacht in Österreich treten wiederholt folgende Fehler auf, die die Rechtswirksamkeit gefährden oder den Vorsorgefall ungeregelt lassen:

**Keine Fortgeltungsklausel:** Der häufigste Fehler — eine Vollmacht ohne Fortgeltungsklausel erlischt nach ABGB §1024, sobald der Vollmachtgeber entscheidungsunfähig wird. Eine solche Vollmacht bietet keinen Schutz im Vorsorgefall. Die Fortgeltungsklausel muss ausdrücklich und klar formuliert sein.

**Keine Registrierung im ÖZVV:** Ohne Registrierung im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) ist der Bevollmächtigte gegenüber Banken, der ÖGK, dem Finanzamt Österreich und Gerichten nicht legitimiert. Die Vollmacht existiert privat, entfaltet aber keine Außenwirkung.

**Errichtung bei bereits eingeschränkter Entscheidungsfähigkeit:** Eine Vorsorgevollmacht, die errichtet wird, wenn der Vollmachtgeber nicht mehr voll entscheidungsfähig ist, ist unwirksam. Bei fortschreitenden Erkrankungen sollte die Vollmacht frühzeitig errichtet werden.

**Falsche Formwahl für Gesundheitsvollmacht:** Für die Einwilligung in schwere medizinische Eingriffe ist notarielle Beurkundung (Notariatsakt) erforderlich (ABGB §264). Eine bloße schriftliche Vollmacht mit Zeugen reicht für diese Entscheidungen nicht aus — der Arzt oder das Krankenhaus wird sie ablehnen.

**Zu weite oder zu enge Vollmacht:** Eine zu weit gefasste Vollmacht (ohne Einschränkungen) kann Missbrauch ermöglichen; eine zu enge Vollmacht deckt den tatsächlichen Bedarf nicht ab. Präzise Benennung der Angelegenheiten ist entscheidend.

**Kein Ersatzbevollmächtigter:** Wird der Bevollmächtigte verhindert (Krankheit, Tod, Auslandsaufenthalt), gibt es ohne Ersatzbevollmächtigten keine Vertretung. Dann ist doch ein gerichtliches Verfahren beim Bezirksgericht erforderlich — was mit einem Ersatzbevollmächtigten vermeidbar gewesen wäre.

Quellen und Zitate

Gesetzliche Zitate verlinken auf offizielle Regierungsquellen.

  1. §271 ABGBAT official
  2. §260 ABGBAT official

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Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

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