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Spezialvollmacht Arzt / Gesundheit Österreich

Spezialvollmacht Arzt / Gesundheit Österreich

ABGB §§1002–1044; PatVG BGBl I Nr. 55/2006

SPEZIALVOLLMACHT ARZT / GESUNDHEIT

gemäß ABGB §§1002–1044 und PatVG BGBl I Nr. 55/2006

1. VOLLMACHTGEBER

Ich, [Vollmachtgeber Name], geboren am [Vollmachtgeber Geburtsdatum], wohnhaft in [Vollmachtgeber Adresse], SVNR: [Vollmachtgeber SVNR], erteile hiermit folgende Spezialvollmacht für Gesundheitsangelegenheiten.

2. BEVOLLMÄCHTIGTE PERSON

Ich bevollmächtige: [Bevollmächtigter Name], geboren am [Bevollmächtigter Geburtsdatum], wohnhaft in [Bevollmächtigter Adresse], Telefon: [Bevollmächtigter Telefon] als meinen Bevollmächtigten für alle medizinischen und pflegerischen Angelegenheiten.

Ersatzbevollmächtigte(r) (falls Erstbevollmächtigte(r) verhindert): [Ersatzbevollmächtigter Name]

3. UMFANG DER BEVOLLMÄCHTIGUNG

3.1

Einwilligung in ärztliche Behandlungen und operative Eingriffe einschließlich Anästhesie gemäß KAKuG §8: [Befugnis Behandlungseinwilligung]

3.2

Einsicht in Krankenakten, Befunde und Diagnosen nach DSGVO Art. 9: [Befugnis Akteneinsicht]

3.3

Kommunikation mit Ärzten, Krankenhäusern und ÖGK: [Befugnis Kommunikation]

3.4

Organisation von Pflegeleistungen und Krankentransporten nach ASVG: [Befugnis Pflegeorganisation]

3.5

Fortgeltung bei Entscheidungsunfähigkeit des Vollmachtgebers (Fortgeltungsklausel nach ABGB §1024): [Fortgeltungsklausel]

4. PATIENTENVERFÜGUNG

Besteht eine Patientenverfügung nach PatVG BGBl I Nr. 55/2006: [Patientenverfügung vorhanden] Datum der Patientenverfügung: [Patientenverfügung Datum] Der Bevollmächtigte ist verpflichtet, eine verbindliche Patientenverfügung gemäß PatVG §7 zu beachten und darf nicht gegen die darin festgelegten Patientenwünsche handeln.

5. RECHTLICHE GRUNDLAGEN UND WIDERRUF

Diese Spezialvollmacht unterliegt dem österreichischen Recht, insbesondere ABGB §§1002–1044 und PatVG BGBl I Nr. 55/2006. Zuständiges Gericht: Bezirksgericht am Wohnsitz des Vollmachtgebers in Österreich. Der Widerruf dieser Vollmacht ist nach ABGB §1020 jederzeit möglich, solange der Vollmachtgeber entscheidungsfähig ist. Der Widerruf soll schriftlich erfolgen und ist allen betroffenen Einrichtungen (Arzt, Krankenhaus, ÖGK) mitzuteilen.

6. UNTERZEICHNUNG

Ort und Datum: [Unterzeichnungsort], [Unterzeichnungsdatum]

___________________________________ Unterschrift Vollmachtgeber(in) [Vollmachtgeber Name]

___________________________________ Bestätigung Bevollmächtigte(r) (Kenntnisnahme) [Bevollmächtigter Name]

Beglaubigungsvermerk des Notars / Bezirksgerichts (empfohlen): ___________________________________ Notar / Bezirksgericht Stempel und Unterschrift

Vollmachtgeber(in)

________________

Signature

Bevollmächtigte(r)

________________

Signature

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist Spezialvollmacht Arzt / Gesundheit Österreich?

Die Spezialvollmacht Arzt / Gesundheit ist ein nach Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) §§1002-1044; Patientenverfügungs-Gesetz (PatVG) BGBl I Nr. 55/2006 geregeltes Rechtsdokument in Österreich.

Die Spezialvollmacht für Gesundheitsangelegenheiten unterscheidet sich von der umfassenderen Vorsorgevollmacht nach Erwachsenenschutzgesetz (ErwSchG, BGBl I Nr. 59/2017) dadurch, dass sie ausschließlich auf den Gesundheitsbereich begrenzt ist. Typischerweise erfasst sie die Einwilligung in oder Ablehnung von medizinischen Behandlungen, die Entgegennahme ärztlicher Informationen, die Einsicht in Krankenakten gemäß DSGVO Art. 9 und DSG BGBl I Nr. 165/1999 §9, sowie die Kommunikation mit dem ärztlichen Personal in Krankenanstalten nach dem Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz (KAKuG, BGBl Nr. 1/1957).

Rechtlich ist die Spezialvollmacht für Gesundheitsangelegenheiten eine Sonderform der Auftragserteilung nach ABGB §1002, deren Wirksamkeit durch besondere gesundheitsrechtliche Vorschriften überlagert wird. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in der Entscheidung 2Ob55/19x klargestellt, dass eine Bevollmächtigung für medizinische Entscheidungen schriftlich und möglichst konkret formuliert sein muss, um dem behandelnden Arzt ausreichende Rechtssicherheit zu geben. In Österreich gilt für nicht einwilligungsfähige Patienten das Vier-Augen-Prinzip: Vor Durchführung einer nicht dringlichen Behandlung muss der Bevollmächtigte dem Krankenhaus gegenüber seine Vollmacht nachweisen können.

Von der englischen Medical Power of Attorney unterscheidet sich die österreichische Spezialvollmacht Arzt dadurch, dass kein behördliches Pflichtregister vorgesehen ist. Die Vollmacht wirkt durch bloße Vorlage beim Arzt oder Krankenhaus. Optional kann die Vollmacht beim Österreichischen Notariatsarchiv (ONA) oder beim Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) hinterlegt werden. Das ONA-Register ist für Notare und Bezirksgerichte zugänglich und erleichtert im Notfall den Nachweis der Vollmacht erheblich.

Besondere Bedeutung hat die Spezialvollmacht Arzt für Situationen, in denen der Vollmachtgeber bewusstlos oder anderweitig handlungsunfähig ist und dringende Entscheidungen getroffen werden müssen — etwa vor einer Operation, beim Abschluss eines Krankenhaus-Behandlungsvertrages oder bei der Auswahl einer Pflegeeinrichtung. In solchen Notfällen ersetzt die Vollmacht die Einholung einer gerichtlichen Genehmigung durch das Bezirksgericht, die nach AußStrG §117 sonst für wesentliche medizinische Entscheidungen ohne einwilligungsfähigen Patienten erforderlich wäre.

Für Personen über 70 Jahre oder chronisch Kranke empfiehlt die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) die Kombination aus Spezialvollmacht Arzt, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung als rechtliches Sicherheitsdreieck. Alle drei Dokumente ergänzen einander: Die verbindliche Patientenverfügung nach PatVG §7 legt inhaltliche Wünsche fest und ist für Ärzte bindend, die Vorsorgevollmacht nach ErwSchG bestimmt einen umfassenden Vertreter für alle Lebensbereiche, und die Spezialvollmacht Arzt ermöglicht rasches Handeln in konkreten medizinischen Situationen ohne den formellen Aufwand einer ÖZVV-Registrierung. Seit dem ErwSchG 2017 ist die Registrierung im ÖZVV für Vorsorgevollmachten Pflicht, während die Spezialvollmacht Arzt formlos bleibt und sofort wirksam ist.

Wann brauchen Sie Spezialvollmacht Arzt / Gesundheit Österreich?

Die Spezialvollmacht Arzt/Gesundheit Österreich wird in einer Vielzahl von Situationen benötigt, in denen eine Person nicht selbst gegenüber medizinischem Personal oder Krankenhäusern handeln kann oder will.

Bei geplanten Operationen oder stationären Krankenhausaufenthalten ist es ratsam, eine Spezialvollmacht Arzt vorab zu erteilen, damit Angehörige unmittelbar nach dem Eingriff Informationen über den Gesundheitszustand erhalten und nötigenfalls weitere Maßnahmen bewilligen können. Österreichische Krankenanstalten nach KAKuG sind verpflichtet, die ärztliche Schweigepflicht gegenüber Dritten zu wahren — auch gegenüber nahen Angehörigen — sofern kein Auftrag des Patienten vorliegt.

Bei längeren Auslandsaufenthalten oder Berufsreisen empfiehlt sich eine Spezialvollmacht Arzt für in Österreich verbliebene Familienangehörige, damit diese notwendige medizinische Entscheidungen treffen können. Österreicher im Ausland benötigen unter Umständen eine apostillierte Fassung dieser Vollmacht für ausländische Krankenhäuser nach dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961.

Für ältere Personen oder solche mit chronischen Erkrankungen, die absehen können, dass sie künftig möglicherweise nicht mehr selbst entscheidungsfähig sein werden, ist die Spezialvollmacht Arzt ein unverzichtbares Vorsorgedokument. Ohne Vollmacht müsste das Bezirksgericht im Außerstreitverfahren nach AußStrG §116ff einen Erwachsenenvertreter bestellen — ein zeitaufwändiges und kostenpflichtiges Verfahren, das in Notfällen nicht rechtzeitig abgeschlossen werden kann.

Bei Diagnosen wie Demenz, Schlaganfall oder schweren psychiatrischen Erkrankungen, bei denen die Entscheidungsfähigkeit schrittweise oder plötzlich abnehmen kann, sollte die Spezialvollmacht Arzt so früh wie möglich erteilt werden, solange der Vollmachtgeber noch voll entscheidungsfähig ist. Wurde die Vollmacht unter Beeinträchtigung der Entscheidungsfähigkeit erteilt, kann sie nach ABGB §879 für nichtig erklärt werden.

Auch für Menschen mit Behinderungen bietet die Spezialvollmacht Arzt eine flexible Lösung. Nach dem ErwSchG (BGBl I Nr. 59/2017) haben diese Personen das Recht auf gewählte Erwachsenenvertretung; die Spezialvollmacht stellt eine niedrigschwellige Alternative zur förmlichen Vertretungsregistrierung im ÖZVV dar und kann ohne Notar errichtet werden.

Bei Behandlungen im EU-Ausland nach der Patientenrechterichtlinie (Richtlinie 2011/24/EU) kann eine apostillierte Spezialvollmacht Arzt den Angehörigen ermöglichen, für den Patienten zu handeln und Kostenerstattungsansprüche gegenüber der österreichischen ÖGK geltend zu machen. Der europäische Krankenversicherungsausweis (EKVK) deckt zwar medizinisch notwendige Behandlungen ab, ersetzt aber keine Vollmacht für medizinische Entscheidungen.

Was gehört in Ihr Spezialvollmacht Arzt / Gesundheit Österreich?

Die Spezialvollmacht Arzt/Gesundheit Österreich nach ABGB §§1002-1044 und PatVG BGBl I Nr. 55/2006 muss folgende Kernelemente enthalten, um gegenüber Ärzten, Krankenhäusern und Behörden wirksam zu sein.

**Vollständige Identifikation des Vollmachtgebers**: Vor- und Nachname, Geburtsdatum im Format TT.MM.JJJJ, vollständige Wohnadresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Bundesland) und Sozialversicherungsnummer (SVNR im Format TTMMJJ-XXXX). Die SVNR erscheint auf der e-card der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) und wird für die Patientenidentifikation im Krankenhaus sowie für die elektronische Gesundheitsakte (ELGA) nach ELGA-Gesetz BGBl I Nr. 111/2012 benötigt.

**Identifikation des Bevollmächtigten und Ersatzbevollmächtigten**: Vollständiger Name, Geburtsdatum, Adresse und Kontakttelefonnummer der zu bevollmächtigenden Person. Die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) empfiehlt stets auch einen Ersatzbevollmächtigten zu benennen, falls der Erstgenannte verhindert, selbst erkrankt oder verstorben ist. Ohne Ersatzbevollmächtigten steht der Patient bei Ausfall des Bevollmächtigten ohne Vertreter da.

**Konkrete Befugnisse (Umfang der Bevollmächtigung)**: Die Vollmacht muss klar festlegen, welche medizinischen Handlungen der Bevollmächtigte vornehmen darf: Einwilligung in operative Eingriffe und Anästhesie nach KAKuG §8, Ablehnung von Behandlungen, Einsicht in Krankenakten nach DSGVO Art. 9, Beauftragung von Haus- und Fachärzten sowie Pflegeeinrichtungen, Entgegennahme ärztlicher Befunde und Diagnosen, Organisation von Krankentransporten und Pflegeleistungen nach ASVG BGBl Nr. 189/1955, und Kommunikation mit der ÖGK bezüglich Krankengeld und Sachleistungen.

**Zeitliche Geltung und Fortgeltungsklausel**: Die Vollmacht kann unbefristet oder auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt erteilt werden. Entscheidend ist die sogenannte Fortgeltungsklausel: Ohne ausdrückliche Regelung erlischt die Vollmacht nach ABGB §1024, sobald der Vollmachtgeber die Entscheidungsfähigkeit verliert. Mit Fortgeltungsklausel bleibt sie auch dann wirksam, wenn der Vollmachtgeber handlungsunfähig wird — was der eigentliche Anwendungsfall einer Gesundheitsvollmacht ist.

**Ausschlüsse und Grenzen**: Soll der Bevollmächtigte bestimmte Entscheidungen nicht treffen dürfen — etwa keine Zustimmung zu lebensverlängernden Maßnahmen oder zu Zwangsunterbringungen nach Unterbringungsgesetz (UbG, BGBl Nr. 155/1990) — muss dies ausdrücklich festgehalten werden. Eine Vollmacht kann weder Zwangsunterbringungen noch lebensbeendende Maßnahmen umfassen.

**Verhältnis zur Patientenverfügung**: Wenn eine verbindliche Patientenverfügung nach PatVG §7 BGBl I Nr. 55/2006 existiert, soll die Spezialvollmacht darauf verweisen und klarstellen, dass der Bevollmächtigte die darin niedergelegten Patientenwünsche zu respektieren hat. Verbindliche Patientenverfügungen binden auch den Bevollmächtigten rechtlich.

**Aufbewahrung und optionale Registrierung**: Die Vollmacht sollte dem Bevollmächtigten im Original übergeben werden; eine Kopie verbleibt beim Vollmachtgeber und beim Hausarzt. Optional kann die Vollmacht beim Österreichischen Notariatsarchiv (ONA) oder beim Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) hinterlegt werden, was die Auffindbarkeit im Notfall durch Notare, Bezirksgerichte und Krankenhauspersonal erheblich verbessert.

Auf forms-legal.com erhalten Sie die vollständige Spezialvollmacht Arzt/Gesundheit Österreich nach ABGB §§1002-1044 und PatVG kostenlos als PDF und Word-Datei, mit allen notwendigen Klauseln für 2026 — inklusive Fortgeltungsklausel und Verhältnis zur Patientenverfügung.

**Unterschrift und notarielle Beglaubigung**: Die Vollmacht bedarf der eigenhändigen Unterschrift des Vollmachtgebers. Für erhöhte Akzeptanz in Krankenhäusern und bei der ÖGK empfiehlt sich eine notarielle Beglaubigung nach Notariatsordnung (NO, RGBl Nr. 75/1871) §79. Die Notariatsgebühr für eine Beglaubigung beträgt ca. 30 bis 60 Euro.

**Widerruf nach ABGB §1020**: Der Vollmachtgeber kann die Spezialvollmacht jederzeit formlos widerrufen, solange er entscheidungsfähig ist. Der Widerruf sollte schriftlich erfolgen und dem Bevollmächtigten sowie allen relevanten Einrichtungen — Krankenhaus, Hausarzt, ÖGK, ÖZVV — mitgeteilt werden, um eine versehentliche weitere Verwendung zu verhindern.

So füllen Sie Ihr Spezialvollmacht Arzt / Gesundheit Österreich aus

Die Spezialvollmacht Arzt/Gesundheit Österreich wird in folgenden sieben Schritten sorgfältig ausgefüllt.

**Schritt 1 — Vollmachtgeber vollständig identifizieren**: Tragen Sie Ihren vollständigen Vor- und Nachnamen, Ihr Geburtsdatum im Format TT.MM.JJJJ, Ihre vollständige Wohnadresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Bundesland) und Ihre Sozialversicherungsnummer (SVNR) ein. Die SVNR erscheint auf Ihrer e-card der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) und hat das Format TTMMJJ-XXXX. Sie ist notwendig für die Patientenidentifikation im Krankenhaus und für den Zugang zur elektronischen Gesundheitsakte (ELGA).

**Schritt 2 — Bevollmächtigte(n) und Ersatz benennen**: Geben Sie den vollständigen Namen, das Geburtsdatum, die Adresse und eine Kontakttelefonnummer der zu bevollmächtigenden Person an. Benennen Sie möglichst auch einen Ersatzbevollmächtigten für den Fall, dass der Erstgenannte selbst erkrankt, verstirbt oder nicht erreichbar ist. Besprechen Sie die Vollmacht vorab mit beiden Personen.

**Schritt 3 — Befugnisse konkret ankreuzen**: Kreuzen Sie an, welche Befugnisse der Bevollmächtigte erhalten soll. Für eine umfassende medizinische Vertretung empfiehlt sich die Aktivierung aller Optionen: Einwilligung in Behandlungen nach KAKuG §8, Einsicht in Krankenakten nach DSGVO Art. 9, Kommunikation mit Ärzten und ÖGK, Organisation von Pflegeleistungen und Krankentransporten nach ASVG. Unerwünschte Befugnisse streichen Sie durch und versehen sie mit Ihrer Initiale.

**Schritt 4 — Fortgeltungsklausel aufnehmen**: Legen Sie ausdrücklich fest, dass die Vollmacht auch bei Entscheidungsunfähigkeit des Vollmachtgebers gelten soll. Ohne diese Klausel erlischt die Vollmacht nach ABGB §1024, sobald der Vollmachtgeber handlungsunfähig wird — genau der Moment, in dem sie am dringendsten gebraucht wird.

**Schritt 5 — Bezug zur Patientenverfügung herstellen**: Falls eine verbindliche Patientenverfügung nach PatVG BGBl I Nr. 55/2006 existiert, notieren Sie Datum und Aufbewahrungsort und halten Sie fest, dass der Bevollmächtigte die Patientenverfügung zu respektieren hat. Verbindliche Patientenverfügungen nach PatVG §7 binden auch den Bevollmächtigten rechtlich.

**Schritt 6 — Unterschrift mit optionaler notarieller Beglaubigung**: Unterschreiben Sie die Vollmacht eigenhändig mit Vor- und Zuname, Datum und Ort. Für erhöhte Rechtssicherheit und bessere Akzeptanz in Krankenanstalten suchen Sie einen österreichischen Notar nach der Notariatsordnung (NO) auf. Die Beglaubigungsgebühr beträgt ca. 30 bis 60 Euro.

**Schritt 7 — Originale verteilen und Bevollmächtigten informieren**: Übergeben Sie dem Bevollmächtigten das Original. Hinterlegen Sie eine beglaubigte Kopie beim Hausarzt. Informieren Sie den Bevollmächtigten darüber, wo das Dokument aufbewahrt wird, damit er es im Ernstfall sofort vorlegen kann. Besprechen Sie Ihre persönlichen Wünsche bezüglich medizinischer Behandlungen. Optional können Sie die Vollmacht beim Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) registrieren lassen — dafür ist nach ErwSchG §140h notarielle Mitwirkung erforderlich.

Häufige Fehler bei Ihrem Spezialvollmacht Arzt / Gesundheit Österreich

Bei der Errichtung einer Spezialvollmacht Arzt/Gesundheit Österreich passieren typische Fehler, die ihre Wirksamkeit im entscheidenden Moment gefährden können.

**Fehler 1 — Fehlende Fortgeltungsklausel**: Der häufigste und schwerwiegendste Fehler. Fehlt die ausdrückliche Regelung, dass die Vollmacht auch bei Entscheidungsunfähigkeit des Vollmachtgebers gilt, erlischt sie nach ABGB §1024 genau dann, wenn sie am dringendsten gebraucht wird. Das Bezirksgericht müsste im Außerstreitverfahren nach AußStrG §117 einen Erwachsenenvertreter bestellen, was Wochen dauern kann. Die Fortgeltungsklausel ist daher unverzichtbar und sollte stets ausdrücklich in die Vollmacht aufgenommen werden.

**Fehler 2 — Zu vage formulierte Befugnisse**: Vollmachten, die allgemein alle medizinischen Angelegenheiten ohne Konkretisierung umfassen, werden von Krankenhäusern und Ärzten oft abgelehnt. Befugnisse sollten konkret formuliert sein: z.B. Einwilligung in operative Eingriffe einschließlich Anästhesie nach KAKuG §8 und ausdrückliche Ablehnung von Behandlungsmaßnahmen.

**Fehler 3 — Kein Ersatzbevollmächtigter benannt**: Wenn der Bevollmächtigte selbst erkrankt, verstirbt oder nicht erreichbar ist, steht der Patient ohne Vertreter da. Eine Spezialvollmacht Arzt nach ABGB §§1002-1044 sollte stets einen Ersatzbevollmächtigten benennen, damit im Notfall immer ein handlungsfähiger Vertreter zur Verfügung steht.

**Fehler 4 — Dokument nicht auffindbar**: Liegt die Vollmacht im Tresor und kennt der Bevollmächtigte den Aufbewahrungsort nicht, nützt sie im Notfall nichts. Vollmacht dem Bevollmächtigten im Original aushändigen, dem Hausarzt eine Kopie übergeben und den Aufbewahrungsort klar kommunizieren.

**Fehler 5 — Veraltete Vollmacht ohne Aktualisierung**: Eine vor vielen Jahren errichtete Vollmacht deckt möglicherweise neue Behandlungsmethoden oder geänderte gesetzliche Anforderungen des ErwSchG 2017 und ELGA-Gesetzes 2012 nicht vollständig ab. Vollmachten sollten mindestens alle fünf Jahre überprüft und bei Änderungen der Lebenssituation — Scheidung, Tod des Bevollmächtigten, Umzug — sofort aktualisiert werden.

Quellen und Zitate

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  1. §7 BGBDE official

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Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

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