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Schenkungsvertrag Immobilie Österreich

Schenkungsvertrag Immobilie Österreich

ABGB §§938–956; GrEStG §3 Abs 1 Z 2; GBG

SCHENKUNGSVERTRAG FÜR IMMOBILIEN

ABGB §§938–956; GrEStG §3 Abs 1 Z 2; GBG — Republik Österreich

1. VERTRAGSPARTEIEN

SCHENKER: [Name Schenker] Geboren am: [Geburtsdatum Schenker] Adresse: [Adresse Schenker]

BESCHENKTER: [Name Beschenkter] Geboren am: [Geburtsdatum Beschenkter] Adresse: [Adresse Beschenkter]

Verwandtschaftsverhältnis: [Verwandtschaftsgrad].

2. SCHENKUNGSGEGENSTAND (ABGB §938; GBG §4)

2.1

Liegenschaft gemäß Grundbuch: Grundstücksnummer [GST-Nr.], Einlagezahl [Einlagezahl], Katastralgemeinde [Katastralgemeinde], Bezirksgericht [Grundbuchgericht]. Adresse: [Liegenschaftsadresse].

2.2

Übertragener Eigentumsanteil: [Eigentumsanteil] — [Anteil Bruchzahl] (falls Miteigentum).

2.3

Der Schenker überträgt unentgeltlich den oben beschriebenen Grundbesitz auf den Beschenkten. Der Beschenkte nimmt die Schenkung an und erklärt sein Einverständnis mit der Grundbucheintragung. Die Übertragung des Eigentums an der Liegenschaft erfolgt ausschließlich durch Eintragung im Grundbuch (ABGB §431; GBG §4 — konstitutive Wirkung).

2.4

Tatsächliche Übergabe der Liegenschaft (Schlüsselübergabe, Nutzungsübergang): [Übergabedatum Immobilie]. Bestehende Lasten laut C-Blatt: [Bestehende Lasten].

3. AUFLAGEN UND VORBEHALTE (ABGB §§509, 521, 954)

3.1

Wohnrecht / Fruchtgenussrecht: [Wohnrecht]. Dieses Recht ist im Grundbuch auf dem C-Blatt der Einlagezahl [Einlagezahl] einzutragen und gilt gegenüber allen Dritten.

3.2

Pflichtteilsfolgen: Die Schenkung wird bei der Pflichtteilsberechnung nach ABGB §§788–803 (ErbRÄG 2015) berücksichtigt. Schenkungen innerhalb von 2 Jahren vor dem Tod des Schenkers werden zu 100% dem fiktiven Nachlass zugerechnet.

4. STEUERLICHE ABWICKLUNG (GrEStG §3 Abs 1 Z 2)

Grunderwerbsteuer (GrESt): [Verwandtschaftsgrad] — Steuersatz gemäß GrEStG §7. Dreifacher Einheitswert (Bemessungsgrundlage): EUR [Dreifacher Einheitswert]. Die GrESt ist durch Selbstberechnung eines Notars oder Rechtsanwalts über FinanzOnline zu entrichten; die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts Österreich ist Voraussetzung für die Grundbucheintragung. Eintragungsgebühr (GGG §26): 1,1% des Grundstückswerts — trägt der Beschenkte.

5. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

5.1

Widerrufsrecht nach ABGB §§947–948 (Verarmung, grobe Undankbarkeit). Salvatorische Klausel (ABGB §878). Österreichisches Recht. Zuständig: Bezirksgericht des Liegenschaftsortes.

5.2

Diese Urkunde dient als Grundlage für den Grundbuchantrag gemäß GBG §31 Abs 1. Die Unterschriften sind notariell zu beglaubigen (Notariatsordnung — NO) oder als vollständiger Notariatsakt zu errichten.

Schenker

________________

Signature

Beschenkter

________________

Signature

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist Schenkungsvertrag Immobilie Österreich?

Der Schenkungsvertrag Immobilie ist ein nach ABGB §§938–956; GrEStG §3 Abs 1 Z 2; GBG (Allgemeines Grundbuchgesetz 1955) geregeltes Rechtsdokument in Österreich.

Das österreichische Grundbuch (geführt von den Bezirksgerichten) wird in A-Blatt (Gutsbestandsblatt mit Grundstücksnummer, EZ, Katastralgemeinde), B-Blatt (Eigentumsblatt mit Eigentümer und Anteil) und C-Blatt (Lastenblatt mit Pfandrechten, Dienstbarkeiten, Belastungsverboten) geführt. Die Eintragung des neuen Eigentümers auf dem B-Blatt ist konstitutiv — bis zur Eintragung bleibt der Schenker trotz Vertragsabschluss rechtlicher Eigentümer.

Für die Eintragung im Grundbuch sind beglaubigte Unterschriften (notarielle Beglaubigung) der Parteien auf dem Schenkungsvertrag erforderlich (GBG §31 Abs 1). Die Beglaubigung wird von einem österreichischen Notar (Notariatsordnung — NO) vorgenommen. Alternativ kann der Schenkungsvertrag als vollständiger Notariatsakt (NO §52 ff.) errichtet werden, was die Sicherheit erhöht und den Gerichtskommissär im Verlassenschaftsverfahren vereinfacht.

Seit 1. August 2008 gibt es in Österreich keine Schenkungssteuer mehr. Jedoch fällt bei Immobilienschenkungen die Grunderwerbsteuer (GrEStG §3 Abs 1 Z 2) an: Bei unentgeltlichen Übertragungen (Schenkungen) zwischen nahen Verwandten (Eltern, Kinder, Geschwister, Ehegatte, eingetragener Partner) gilt ein begünstigter Steuersatz von 2% vom dreifachen Einheitswert der Immobilie (bis zum dreifachen Einheitswert; 3,5% auf den übersteigenden Teil). Bei Schenkungen an Dritte gilt der reguläre Satz von 3,5%.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in OGH 5 Ob 231/09y betont, dass Schenkungsverträge für Immobilien besonders sorgfältig formuliert werden müssen, da nachträgliche Änderungen einer Grundbucheintragung aufwendig sind. Allfällige Auflagen (Fruchtgenussrecht, Wohnrecht nach ABGB §521, Veräußerungsverbot nach ABGB §364c) müssen ausdrücklich vereinbart und getrennt eingetragen werden (GBG — C-Blatt).

Die Eintragungsgebühr (Grundbuchgebühr) beträgt nach GGG §26 Abs 1 Z 1 derzeit 1,1% des Verkehrswerts (Grundstückswerts); bei Schenkungen wird der dreifache Einheitswert als Bemessungsgrundlage herangezogen, sofern kein höherer Wert vereinbart wurde.

Wann brauchen Sie Schenkungsvertrag Immobilie Österreich?

Ein Schenkungsvertrag für Immobilien in Österreich wird in folgenden Situationen benötigt:

Bei der vorweggenommenen Erbfolge — wenn Eltern ihre Immobilie noch zu Lebzeiten auf ihre Kinder übertragen wollen, um Erbschaftsstreitigkeiten zu vermeiden und die Übertragung steuerlich günstiger zu gestalten. Der dreifache Einheitswert österreichischer Immobilien liegt in der Regel weit unter dem Marktwert, was die Grunderwerbsteuerbelastung erheblich reduziert.

Zur Absicherung des familiären Wohnbedarfs: Wenn Eltern ihre Eigentumswohnung oder ihr Haus an Kinder schenken, aber weiterhin selbst dort wohnen möchten, kann im Schenkungsvertrag ein lebenslanges Wohnrecht (ABGB §521) oder Fruchtgenussrecht (ABGB §509) als Gegenleistung vorbehalten werden. Dieses wird im Grundbuch auf dem C-Blatt eingetragen und ist damit auch gegenüber Dritten (Gläubigern des Beschenkten, späteren Käufern) wirksam.

Für die Pflichtteilsoptimierung: Da Immobilienschenkungen nach ABGB §§788–803 bei der Pflichtteilsberechnung hinzugerechnet werden, ist eine sorgfältige rechtliche Planung (Timing, Auflagen, Gegenwert) erforderlich, um Pflichtteilsansprüche anderer Erbberechtigter zu minimieren.

Bei Scheidungen zur Regelung des ehelichen Vermögens: Eheleute können sich gegenseitig Immobilienanteile schenken, um die eheliche Wohnung klar einem Ehegatten zuzuweisen. Diese Schenkung muss im Grundbuch eingetragen werden und ist im Kontext von EheG §81 ff. (Aufteilung bei Scheidung) rechtlich relevant.

Für vermögende Privatpersonen als Teil einer umfassenden Nachfolgeplanung (Privatstiftung nach PSG, Familienstiftung, Wohnungseigentum nach WEG 2002): Der schriftliche Schenkungsvertrag mit notarieller Beglaubigung und Grundbucheintragung ist die formelle Grundlage jeder Immobilienübertragung.

Was gehört in Ihr Schenkungsvertrag Immobilie Österreich?

Ein rechtswirksamer Schenkungsvertrag für Immobilien in Österreich nach ABGB §§938–956 und GrEStG §3 Abs 1 Z 2 enthält folgende Kernelemente:

**1. Parteiangaben mit Vertreterprüfung**: Vollständige Namen, Geburtsdaten, Meldeadressen und Ausweisnummern. Bei juristischen Personen: Firmenbuchnummer (FN), UID, Vertretungsbefugnis (Geschäftsführer, Vorstand) gemäß Firmenbuchauszug (firmenbuch.at).

**2. Exakte Immobilienbeschreibung nach Grundbuch**: Grundstücksnummer (GST-Nr.), Einlagezahl (EZ), Katastralgemeinde (KG) mit KG-Nummer, Bezirksgericht (BG), Bundesland; Adresse der Liegenschaft; Wohnfläche und Grundfläche; Eigentumsanteil (Miteigentumsanteil in B/10.000 bei Wohnungseigentum nach WEG). Diese Angaben exakt aus dem aktuellen Grundbuchauszug (Grundbuchabfrage über justiz.gv.at) entnehmen.

**3. Grunderwerbsteuer-Bemessung**: Angabe des dreifachen Einheitswerts (Quelle: Bescheid des Finanzamts Österreich oder Einheitswertabfrage bei Finanzamt) als Grundlage für die GrESt-Berechnung; Steuersatz (2% bei nahen Verwandten, 3,5% bei anderen).

**4. Lasten und Belastungen laut Grundbuch C-Blatt**: Auflistung aller eingetragenen Lasten (Hypotheken, Pfandrechte, Dienstbarkeiten, Belastungsverbote); Erklärung des Schenkers, ob Lasten übernommen werden oder lastenfreie Übergabe vereinbart ist.

**5. Auflagen und Gegenleistungen**: Falls der Schenker sich Rechte vorbehält — Wohnrecht (ABGB §521), Fruchtgenussrecht (ABGB §509), Ausgedinge (ABGB §844), Belastungs- und Veräußerungsverbot (ABGB §364c) — müssen diese explizit formuliert und ins Grundbuch (C-Blatt) einzutragen sein.

**6. Übergabe und Übergang von Rechten und Pflichten**: Datum der tatsächlichen Besitzübergabe; Übergang von Betriebskosten (MRG §21–24 oder WEG §32), Versicherungen, Grundsteuer (Kommunalsteuer), laufenden Kreditverbindlichkeiten.

**7. Grundbuchantrag-Grundlage**: Der Vertrag muss als Grundlage für den Grundbuchantrag geeignet sein; notarielle Beglaubigung der Unterschriften nach GBG §31 Abs 1 oder voller Notariatsakt nach NO §52 ff. erforderlich.

**8. Grunderwerbsteuererklärung**: Hinweis, dass die GrESt-Selbstberechnung durch einen Notar oder Rechtsanwalt (FinanzOnline-Selbstberechnung) zu erfolgen hat und die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts Österreich für die Grundbucheintragung vorgelegt werden muss.

**9. Eintragungsgebühr (GGG §26)**: Wer die Eintragungsgebühr (1,1% des Grundstückswerts) trägt — üblicherweise der Beschenkte.

**10. Salvatorische Klausel und anwendbares Recht**: Österreichisches Recht (ABGB, GBG, GrEStG); Gerichtsstand: Bezirksgericht des Liegenschaftsortes.

Die Vorlage auf forms-legal.com führt Sie durch alle Pflichtfelder des österreichischen Immobilien-Schenkungsvertrags.

So füllen Sie Ihr Schenkungsvertrag Immobilie Österreich aus

Das Ausfüllen eines Schenkungsvertrags für eine Immobilie in Österreich erfolgt in diesen Schritten:

**Schritt 1 — Grundbuchauszug beschaffen**: Aktuellen Grundbuchauszug (Grundbuchabfrage) über das Portal justiz.gv.at besorgen. Kostenpflichtig (ca. €3 pro Auszug). Enthält alle notwendigen Daten: EZ, GST-Nr., KG, Eigentümer, Lasten.

**Schritt 2 — Einheitswert abfragen**: Beim Finanzamt Österreich (FinanzOnline) den Einheitswertbescheid der Liegenschaft anfordern. Der Einheitswert ist die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer (×3 für GrESt-Berechnung).

**Schritt 3 — Lasten prüfen**: C-Blatt des Grundbuchs auf Hypotheken, Pfandrechte und Belastungsverbote prüfen. Falls Hypotheken bestehen: Bank kontaktieren, ob der Kredit bei Schenkung umgeschrieben werden muss.

**Schritt 4 — Auflagen formulieren**: Falls Wohnrecht oder Fruchtgenussrecht vorbehalten wird: Laufzeit (lebenslang oder befristet), Umfang (ganze Liegenschaft oder Teile), Kostentragung klar definieren.

**Schritt 5 — Notarielle Beglaubigung vereinbaren**: Termin beim Notar (Verzeichnis unter notar.at) vereinbaren. Der Notar beglaubigt die Unterschriften (einfachere Option) oder errichtet den Vertrag als Notariatsakt (sicherere Option mit direkter Vollstreckbarkeit). Kosten: nach Notariatstarifgesetz (NTG), abhängig vom Immobilienwert.

**Schritt 6 — GrESt-Selbstberechnung**: Der Notar oder Rechtsanwalt führt die Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer über FinanzOnline durch und überweist die GrESt an das Finanzamt Österreich.

**Schritt 7 — Grundbuchantrag stellen**: Nach Vorliegen der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts: Notar oder Rechtsanwalt stellt den Grundbuchantrag über den Elektronischen Rechtsverkehr (ERV). Das Bezirksgericht trägt den neuen Eigentümer auf B-Blatt ein.

Häufige Fehler bei Ihrem Schenkungsvertrag Immobilie Österreich

Häufige Fehler beim Schenkungsvertrag für Immobilien in Österreich:

**Fehler 1 — Kein aktueller Grundbuchauszug**: Grundstücksdaten aus Erinnerung oder alten Dokumenten eingetragen, ohne aktuellen Grundbuchauszug (justiz.gv.at). Fehlerhafte GST-Nummern oder EZ führen zur Zurückweisung des Grundbuchantrags durch das Bezirksgericht.

**Fehler 2 — Grunderwerbsteuer unterschätzt**: Davon ausgegangen, dass Immobilienschenkungen steuerfrei sind (korrekt ist: keine Schenkungssteuer, aber GrEStG fällt an). Die Grunderwerbsteuer kann bei einer Wohnung mit Einheitswert €50.000 bereits €3.000 betragen (2% × €50.000 × 3).

**Fehler 3 — Hypothekensituation ungeklärt**: Die Schenkung erfolgt, ohne die Bankverbindlichkeit (Wohnbaukredit) mit der Bank zu klären. Die Bank kann die Kreditkündigung erklären, wenn das Pfandrecht ohne Zustimmung auf einen Dritten übergeht.

**Fehler 4 — Wohnrecht nicht im Grundbuch eingetragen**: Das vereinbarte lebenslange Wohnrecht des Schenkers wurde nur im Schenkungsvertrag festgehalten, aber nicht im Grundbuch (C-Blatt) eingetragen. Verkauft der Beschenkte die Immobilie später, kann der neue Eigentümer das Wohnrecht anfechten — ohne Grundbucheintragung ist es Dritten gegenüber nicht wirksam.

**Fehler 5 — Pflichtteilsfolgen ignoriert**: Dem Schenker ist nicht bewusst, dass andere Kinder bei Immobilienschenkungen an ein Kind Pflichtteilsansprüche nach ABGB §§788–803 geltend machen können. Eine sorgfältige erbrechtliche Planung mit einem österreichischen Notar oder Rechtsanwalt ist vor der Schenkung dringend empfohlen.

**Fehler 6 — Fehlende Übergaberegelung**: Datum der tatsächlichen Besitzübergabe (Schlüsselübergabe, Wohnungsübergabe) nicht im Vertrag geregelt. Unklare Übergabezeitpunkte führen zu Streitigkeiten über Betriebskosten, Versicherungspflicht und Grundsteuer.

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Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

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