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Lehrlingsentschädigung Klage Österreich

Lehrlingsentschädigung Klage Österreich

BAG §§17–19; ABGB §§1151–1164; ASGG

KLAGE AUF LEHRLINGSENTSCHÄDIGUNG

KLAGE AUF LEHRLINGSENTSCHÄDIGUNG nach BAG §§17–19, ABGB §§1151–1164 und ASGG §50 Abs. 1 Z 1

AN DAS ZUSTÄNDIGE GERICHT

An das [Zuständiges Gericht]

1. PARTEIEN

KLÄGER: [Lehrling Name] Geboren: [Geburtsdatum Lehrling] Adresse: [Adresse Lehrling] SV-Nummer: [SV-Nummer Lehrling] BEKLAGTER: [Firma Lehrberechtigter] Firmenbuch: [FBN Lehrberechtigter] Adresse: [Adresse Lehrberechtigter]

2. SACHVERHALT — LEHRVERHÄLTNIS

Der Kläger ist seit [Beginn Lehrzeit] als Lehrling (Lehrberuf: [Lehrberuf]) beim Beklagten beschäftigt. Das Lehrverhältnis endet voraussichtlich am [Ende Lehrzeit]. Auf das Lehrverhältnis ist der [Kollektivvertrag] anzuwenden.

Der Beklagte hat entgegen seiner Verpflichtung nach BAG §17 und dem anzuwendenden Kollektivvertrag die Lehrlingsentschädigung in folgenden Monaten nicht oder nicht vollständig bezahlt:

[Ausstehende Monate und Beträge]

3. KLAGSBEGEHREN

Der Kläger begehrt, das Gericht möge erkennen: Der Beklagte ist schuldig, dem Kläger binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu zahlen: Hauptforderung: € [Gesamtforderung],00 Zuzüglich Zinsen: [Verzugszinsen] (4 % p.a. nach ABGB §1000 Abs. 1 ab jeweiligem Fälligkeitstag) Sowie Ersatz der Verfahrenskosten nach §§40 ff. ZPO.

4. RECHTLICHE GRUNDLAGEN

Der Anspruch auf Lehrlingsentschädigung ergibt sich aus BAG §17 (Verpflichtung des Lehrberechtigten zur Zahlung angemessener Lehrlingsentschädigung gemäß KV) in Verbindung mit ABGB §1151 (Entgeltanspruch aus Dienstvertrag). Die Zuständigkeit des Arbeitsgerichts ergibt sich aus ASGG §50 Abs. 1 Z 1 (Streitigkeiten aus Lehrverhältnissen). Die 3-jährige Verjährungsfrist nach ABGB §1486 Z 5 wurde durch die gegenständliche Klage gehemmt.

5. BEWEISMITTEL

Beweis durch: Lehrvertrag (Beilage ./A), Lohnzettel / Gehaltsabrechnungen (Beilage ./B), Kontoauszüge (Beilage ./C), Kollektivvertrag — aktueller Lehrlingsentschädigungssatz (Beilage ./D), Schriftliche Mahnung (Beilage ./E).

6. UNTERSCHRIFT

Ort, Datum: _______________________ Mit freundlichen Grüßen

Kläger / Klägerin (Lehrling)

________________

Signature

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist Lehrlingsentschädigung Klage Österreich?

Die Lehrlingsentschädigung Klage Österreich ist ein formelles Klageschreiben eines Lehrlings (Lehrling nach Berufsausbildungsgesetz BAG §1) gegen seinen Lehrberechtigten (Ausbildungsbetrieb) auf Zahlung der gesetzlich und kollektivvertraglich festgelegten Lehrlingsentschädigung nach BAG §§17–19 und ABGB §§1151–1164, die der Lehrberechtigte nicht oder nicht vollständig geleistet hat. Die Lehrlingsentschädigung Klage Österreich wird als Klage beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht (ASG Wien oder Landesgericht/Bezirksgericht als Arbeits- und Sozialgericht in anderen Bundesländern) nach Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz (ASGG, BGBl Nr. 104/1985 idgF) eingebracht.

Rechtliche Grundlagen: Das Berufsausbildungsgesetz (BAG, BGBl Nr. 142/1969 idgF) ist das zentrale Gesetz für Lehrverhältnisse in Österreich. §11 BAG verpflichtet den Lehrberechtigten, einen schriftlichen Lehrvertrag zu errichten und bei der WKO (Wirtschaftskammer Österreich) anzumelden. §17 BAG verpflichtet den Lehrberechtigten, dem Lehrling für jedes Lehrjahr eine angemessene und ortsübliche Lehrlingsentschädigung zu bezahlen. §18 BAG verpflichtet den Lehrberechtigten, Lehrlingsentschädigungen auch während Urlaub (UrlG §6), Krankheit (AngG §8 analog) und sonstiger Dienstverhinderung zu bezahlen. §19 BAG stellt klar, dass die Lehrlingsentschädigung eine Art Entgelt im Sinne des ABGB §1151 ist und die allgemeinen Entgeltsicherungsvorschriften (EO, IO — Konkursrecht) gelten. Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) §§1151–1164 regeln den Dienstvertrag, auf den das Lehrverhältnis aufbaut.

Lehrlingsentschädigung: Höhe und Kollektivvertrag: Die Höhe der Lehrlingsentschädigung wird durch den jeweiligen Kollektivvertrag (KV) des Ausbildungsbetriebs festgelegt (KV nach ArbVG §§1–11, ausgehandelt zwischen WKO und ÖGB-Gewerkschaften). Es gibt keinen gesetzlichen Mindestbetrag; die Beträge variieren stark je nach Branche und Lehrjahr. Typische Lehrlingsentschädigungen in Österreich (2025) liegen zwischen €600 und €1.500 pro Monat, gestaffelt nach Lehrjahr. WKO-Portal kollektivvertrag.at bietet eine Übersicht der aktuellen Lehrlingsentschädigungen je Branche. Beim Holzbau-KV beispielsweise: 1. Lehrjahr €894, 2. Lehrjahr €1.103, 3. Lehrjahr €1.301 (Stand 2025). Lehrlingsentschädigung ist grundsätzlich monatlich fällig und muss auf ein Bankkonto des Lehrlings überwiesen werden.

Beiträge zur Sozialversicherung: Auf die Lehrlingsentschädigung sind nach ASVG §4 Abs. 1 Z 2 Beiträge zur Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), Pensionsversicherungsanstalt (PVA) und Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) zu entrichten. Der Dienstgeberbeitrag (DB) von 3,9% und der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) fließen in den Familienlastenausgleichsfonds (FLAF). Außerdem muss der Lehrberechtigte seit BMSVG (BGBl I Nr. 100/2002) monatlich 1,53% der Lehrlingsentschädigung in die Betriebliche Vorsorgekasse (BV-Kasse) des Lehrlings einzahlen (Abfertigung Neu).

Rechtsmittel und Klagemöglichkeiten: Zahlt der Lehrberechtigte die Lehrlingsentschädigung nicht oder nicht vollständig, hat der Lehrling folgende Rechte: Geltendmachung beim zuständigen Lehrlingsstelle der WKO (außergerichtliche Schlichtung); Klage beim Arbeits- und Sozialgericht Wien (ASG Wien — für Wien) oder beim Landesgericht/Bezirksgericht als Arbeitsgericht (für andere Bundesländer) nach ASGG §50 Abs. 1 Z 1 (Entgeltforderungen aus Arbeitsverhältnissen sind arbeitsrechtliche Streitigkeiten). Der Lehrling ist nach ASGG §37 von der Gerichtsgebühr befreit, sofern der Streitwert die Gerichtsgebührenpflicht-Grenze nicht überschreitet (derzeit €200). Im Mahnverfahren nach ZPO §§244–251 kann die Klageforderung ohne mündliche Verhandlung rasch durchgesetzt werden.

Wann brauchen Sie Lehrlingsentschädigung Klage Österreich?

Die Lehrlingsentschädigung Klage Österreich nach BAG §§17–19 und ASGG ist in folgenden Situationen einzubringen:

Bei vollständiger Nichtzahlung der Lehrlingsentschädigung: Zahlt der Lehrberechtigte (Ausbildungsbetrieb) die monatliche Lehrlingsentschädigung nach BAG §17 und dem maßgeblichen Kollektivvertrag (KV) überhaupt nicht, ist nach fruchtloser Mahnung und WKO-Schlichtungsversuch die Klage beim Arbeits- und Sozialgericht (ASG Wien oder Bezirksgericht als Arbeitsgericht) einzubringen. Dies kann bei Insolvenz des Lehrbetriebs, bei Finanznot oder bei bewusstem Vorenthalten vorkommen.

Bei Unterzahlung (Zahlung unter KV-Mindest): Zahlt der Lehrberechtigte weniger als den im Kollektivvertrag vorgeschriebenen Betrag pro Lehrjahr, liegt eine Unterzahlung vor. Lehrlingsentschädigungen unter dem KV-Mindest sind unzulässig — der Lehrling kann die Differenz für die gesamte Lehrzeit (bis zu 3 Jahre) rückwirkend einklagen, da die 3-jährige Verjährungsfrist des ABGB §1486 gilt.

Bei verspäteter Zahlung (Verzug): Zahlt der Lehrberechtigte die Lehrlingsentschädigung regelmäßig zu spät (z.B. erst am Ende des Folgemonats statt am Monatsletzten), kann der Lehrling Verzugszinsen nach ABGB §1000 Abs. 1 (4% p.a.) oder nach UGB §456 (höhere gesetzliche Verzugszinsen im B2B-Bereich) geltend machen.

Bei Beendigung des Lehrverhältnisses ohne Endabrechnung: Nach vorzeitiger oder ordentlicher Auflösung des Lehrverhältnisses (BAG §§14–16) hat der Lehrling Anspruch auf Auszahlung aller noch ausstehenden Lehrlingsentschädigungen (inkl. aliquoter Sonderzahlungen nach KV — Urlaubsgeld, Weihnachtsremuneration) sowie auf Abrechnung des noch nicht konsumierten Urlaubs (UrlG §10 — Urlaubsersatzleistung). Bleibt diese Endabrechnung aus, ist Klage beim ASG Wien oder Arbeitsgericht einzubringen.

Nach Insolvenz des Lehrbetriebs (IO): Bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Konkurs oder Sanierungsverfahren nach IO — Insolvenzordnung, RGBl Nr. 337/1914) über den Lehrberechtigten hat der Lehrling Anspruch auf die Insolvenz-Entgeltsicherung nach IESG (Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, BGBl Nr. 324/1977): Ausstehende Lehrlingsentschädigungen bis zu 6 Monaten vor Insolvenzantrag werden vom Insolvenz-Entgeltfonds (IEF) ausgezahlt. Antrag beim AMS (Arbeitsmarktservice) oder direkt beim IEF einbringen.

Was gehört in Ihr Lehrlingsentschädigung Klage Österreich?

Die Lehrlingsentschädigung Klage Österreich nach BAG §§17–19 und ASGG muss folgende Kernelemente enthalten, damit sie vom Arbeits- und Sozialgericht (ASG Wien) oder dem zuständigen Bezirksgericht (BG) als Arbeitsgericht als schlüssig und begründet anerkannt wird. Der forms-legal.com Musterklage deckt alle erforderlichen Klagepunkte ab.

1. Angaben zu den Parteien: Kläger (Lehrling): vollständiger Name, Geburtsdatum, Adresse, Sozialversicherungsnummer. Beklagter (Lehrberechtigter): Firma, Firmenbuchnummer (FBG), Firmensitz, UID-Nummer, Name des Geschäftsführers oder Inhabers (Zustelladresse). Bevollmächtigter Rechtsanwalt oder AK-Vertreter (falls vorhanden): Name, Kanzleiadresse, Vollmacht nach ABGB §1002 beifügen.

2. Bezeichnung des zuständigen Gerichts: Arbeits- und Sozialgericht Wien (ASG Wien) für Lehrverhältnisse mit Sitz in Wien. Für andere Bundesländer: Landesgericht (LG) oder Bezirksgericht (BG) am Sitz des Lehrbetriebs, das als Arbeitsgericht nach ASGG §8 zuständig ist. Streitwert angeben (maßgeblich für Zuständigkeit: BG bis €15.000, LG ab €15.000 — für Lehrlingsentschädigungsstreitigkeiten meist BG).

3. Lehrvertrag und Lehrzeit: Datum des Lehrvertragsabschlusses und WKO-Anmeldung (BAG §11), Lehrberuf (z.B. Tischler, Friseur, Bürokaufmann — nach BAG §25), Lehrzeit (z.B. 1.9.2022 – 31.8.2025, 3 Jahre), Lehrjahr (1./2./3. Lehrjahr zum Zeitpunkt der ausstehenden Zahlung), anzuwendender Kollektivvertrag (KV) und Lehrlingsentschädigungssatz je Lehrjahr gemäß KV.

4. Ausstehende Lehrlingsentschädigungen: Detaillierte Auflistung der ausstehenden Beträge nach Monat: Fälligkeitsdatum, KV-Betrag laut KV, tatsächlich gezahlter Betrag, offener Differenzbetrag. Gesamtsumme der Klageforderung in Euro. Ggf. ausstehende Sonderzahlungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsremuneration nach KV) und Urlaubsersatzleistung nach UrlG §10. Verzugszinsen ab Fälligkeit nach ABGB §1000 Abs. 1 (4% p.a.).

5. Prozesskosten und Gebührenbefreiung: Lehrling ist nach ASGG §37 als Arbeitnehmer von Gerichtsgebühren befreit (in Arbeitsrechtssachen). Arbeiterkammer (AK) bietet Lehrlingen kostenlose Rechtsberatung und Prozessvertretung an — AK-Kontakt über arbeiterkammer.at. Kostenersatz bei Obsiegen: wenn Lehrling obsiegt, hat Beklagter die Verfahrenskosten zu tragen (§§40 ff. ZPO).

6. Beweismittel und Beilagen: Lehrvertrag (Kopie), Gehaltsabrechnungen / Lohnzettel der streitgegenständlichen Monate, Kontoauszug (Nachweis tatsächlich erhaltener Zahlungen), Kollektivvertrag (KV) und aktueller Lehrlingsentschädigungssatz (Download von kollektivvertrag.at), ggf. schriftliche Mahnung an den Lehrberechtigten (Nachweis des Zahlungsverzugs), WKO-Schlichtungsprotokoll (sofern Schlichtungsversuch stattgefunden hat).

So füllen Sie Ihr Lehrlingsentschädigung Klage Österreich aus

Die Lehrlingsentschädigung Klage Österreich nach BAG §§17–19 und ASGG erstellen Sie in folgenden Schritten:

Schritt 1: Ansprüche berechnen. Prüfen Sie zunächst, welcher Kollektivvertrag (KV) auf Ihren Lehrberuf und Ihren Lehrbetrieb anwendbar ist. KV-Suche auf kollektivvertrag.at (WKO-Portal). Notieren Sie den KV-Lehrlingsentschädigungssatz für jedes Lehrjahr. Berechnen Sie, wie viele Monate und in welcher Höhe die Lehrlingsentschädigung aussteht. Vergessen Sie nicht: Sonderzahlungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsremuneration) und aliquote Teile davon, wenn das Lehrverhältnis unterjährig geendet hat.

Schritt 2: Außergerichtliche Mahnung schicken. Bevor Sie klagen, schicken Sie dem Lehrberechtigten eine schriftliche Mahnung per Einschreiben (RSb — Rückscheinbrief): „Ich fordere Sie auf, mir die ausstehende Lehrlingsentschädigung für [Monate] in Höhe von € [Betrag] bis [Datum] auf mein Konto IBAN zu überweisen. Andernfalls werde ich rechtliche Schritte einleiten.“ Die Mahnung ist kein gesetzliches Erfordernis vor Klage, erhöht aber die Chancen auf Kostenersatz.

Schritt 3: AK-Beratung in Anspruch nehmen. Wenden Sie sich an die Arbeiterkammer (AK) Ihres Bundeslandes (arbeiterkammer.at) — die AK berät Lehrlinge kostenlos und kann die Klage für Sie einbringen. In Wien: AK Wien, Prinz-Eugen-Straße 20–22, 1040 Wien. Die AK prüft Ihren Anspruch, berechnet die Forderung und reicht die Klage beim Arbeits- und Sozialgericht Wien (ASG Wien) ein. Die Beratung ist für Mitglieder kostenlos (Pflichtmitgliedschaft nach AKG).

Schritt 4: Klageschrift ausfüllen. Tragen Sie im Klagedokument ein: Beklagter (Lehrberechtigter): vollständige Firmendaten, Firmenbuchnummer, Adresse. Kläger (Lehrling): Name, Geburtsdatum, Adresse, Sozialversicherungsnummer. Lehrvertragsdaten: Lehrberuf, Lehrzeit, Eintritt, KV. Forderungsaufstellung: Monat, KV-Betrag, gezahlter Betrag, Differenz. Gesamtforderung (Hauptforderung + Zinsen). Zuständiges Gericht (ASG Wien oder LG/BG des Lehrbetriebs).

Schritt 5: Beilagen zusammenstellen. Lehrvertrag (Kopie). Lohnzettel / Gehaltsabrechnungen der strittigen Monate. Kontoauszug (Nachweis fehlender Zahlungen). KV-Auszug mit Lehrlingsentschädigungssätzen. Kopie der Mahnung (mit Postaufgabeschein RSb). Etwaiges WKO-Schlichtungsprotokoll.

Schritt 6: Klage einbringen. Die Klage kann eingebracht werden: persönlich beim ASG Wien (Schmerlingplatz 11, 1011 Wien) oder beim Bezirksgericht des Lehrbetriebs; über ERV (Elektronischer Rechtsverkehr) — für Rechtsanwälte und AK-Vertreter; per Post (Einschreiben empfohlen).

Schritt 7: Verfahren und Urteil abwarten. Das ASG Wien lädt zu einer Tagsatzung (Verhandlungstermin). Lehrling und AK-Vertreter erscheinen; Lehrberechtigter (Beklagter) hat das Recht auf Stellungnahme. Bei Bewilligigung: Zahlungsbefehl (Mahnklausel) oder Versäumungsurteil bei Nichterscheinen des Beklagten. Bei Obsiegen: Exekution nach EO möglich, wenn Lehrberechtigter nicht freiwillig zahlt.

Häufige Fehler bei Ihrem Lehrlingsentschädigung Klage Österreich

Bei der Klage auf Lehrlingsentschädigung in Österreich nach BAG §§17–19 und ASGG werden folgende Fehler häufig gemacht:

Verjährung der Ansprüche: Der häufigste Fehler ist das zu lange Zuwarten. Lehrlingsentschädigungsansprüche verjähren nach ABGB §1486 Z 5 in 3 Jahren ab Fälligkeit. Wer erst nach 4 Jahren klagt, verliert Ansprüche, die älter als 3 Jahre sind. Richtig: Sofort nach Bemerken der Unterzahlung oder Nichtzahlung handeln — AK-Beratung in Anspruch nehmen und Klage fristgerecht einbringen.

Falscher KV-Betrag verwendet: Viele Lehrlinge wissen nicht, welcher Kollektivvertrag (KV) auf ihren Lehrberuf anwendbar ist und welcher KV-Lehrlingsentschädigungssatz gilt. Es gibt in Österreich über 400 verschiedene Kollektivverträge; der falsche KV kann zu einer falschen Forderungsberechnung führen. Richtig: KV über kollektivvertrag.at (WKO-Portal) oder AK-Beratung ermitteln; Lehrlingsentschädigungssatz je Lehrjahr genau nachsehen.

Kein Nachweis der Nichtzahlung: Wer kein Bankkonto führt oder keine Kontoauszüge aufhebt, kann die Nichtzahlung der Lehrlingsentschädigung vor Gericht schwer beweisen. Richtig: Immer verlangen, dass Lehrlingsentschädigung auf ein eigenes Bankkonto überwiesen wird (nicht bar — BAG §17 Abs. 2 schreibt Überweisung auf Konto ab 14. Geburtstag vor); Kontoauszüge aufbewahren.

Sonderzahlungen vergessen: Bei der Berechnung der Klageforderung vergessen viele Lehrlinge die anteiligen Sonderzahlungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsremuneration), die nach dem KV üblicherweise 2 Mal jährlich zu zahlen sind. Diese Sonderzahlungen sind nach KV und UrlG ebenfalls klagbar. Richtig: Alle KV-Leistungen (Grundlehrlingsentschädigung + Sonderzahlungen + allfällige Zulagen) bei der Forderungsberechnung berücksichtigen.

Keine Auseinandersetzung mit der WKO-Lehrlingsstelle: Bevor eine Klage eingebracht wird, sollte der Lehrling die Möglichkeit der Schlichtung bei der WKO-Lehrlingsstelle nutzen. Eine gütliche Einigung (Vergleich nach ABGB §1380) ist meist schneller und kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren. Richtig: WKO-Lehrlingsstelle kontaktieren und Schlichtungsversuch starten — scheitert dieser, steht der Rechtsweg über ASG Wien offen.

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Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

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