Lehrlingsentschädigung Klage Österreich
BAG §§17–19; ABGB §§1151–1164; ASGG
KLAGE AUF LEHRLINGSENTSCHÄDIGUNG
KLAGE AUF LEHRLINGSENTSCHÄDIGUNG nach BAG §§17–19, ABGB §§1151–1164 und ASGG §50 Abs. 1 Z 1
AN DAS ZUSTÄNDIGE GERICHT
An das [Zuständiges Gericht]
1. PARTEIEN
KLÄGER: [Lehrling Name] Geboren: [Geburtsdatum Lehrling] Adresse: [Adresse Lehrling] SV-Nummer: [SV-Nummer Lehrling] BEKLAGTER: [Firma Lehrberechtigter] Firmenbuch: [FBN Lehrberechtigter] Adresse: [Adresse Lehrberechtigter]
2. SACHVERHALT — LEHRVERHÄLTNIS
Der Kläger ist seit [Beginn Lehrzeit] als Lehrling (Lehrberuf: [Lehrberuf]) beim Beklagten beschäftigt. Das Lehrverhältnis endet voraussichtlich am [Ende Lehrzeit]. Auf das Lehrverhältnis ist der [Kollektivvertrag] anzuwenden.
Der Beklagte hat entgegen seiner Verpflichtung nach BAG §17 und dem anzuwendenden Kollektivvertrag die Lehrlingsentschädigung in folgenden Monaten nicht oder nicht vollständig bezahlt:
[Ausstehende Monate und Beträge]
3. KLAGSBEGEHREN
Der Kläger begehrt, das Gericht möge erkennen: Der Beklagte ist schuldig, dem Kläger binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu zahlen: Hauptforderung: € [Gesamtforderung],00 Zuzüglich Zinsen: [Verzugszinsen] (4 % p.a. nach ABGB §1000 Abs. 1 ab jeweiligem Fälligkeitstag) Sowie Ersatz der Verfahrenskosten nach §§40 ff. ZPO.
4. RECHTLICHE GRUNDLAGEN
Der Anspruch auf Lehrlingsentschädigung ergibt sich aus BAG §17 (Verpflichtung des Lehrberechtigten zur Zahlung angemessener Lehrlingsentschädigung gemäß KV) in Verbindung mit ABGB §1151 (Entgeltanspruch aus Dienstvertrag). Die Zuständigkeit des Arbeitsgerichts ergibt sich aus ASGG §50 Abs. 1 Z 1 (Streitigkeiten aus Lehrverhältnissen). Die 3-jährige Verjährungsfrist nach ABGB §1486 Z 5 wurde durch die gegenständliche Klage gehemmt.
5. BEWEISMITTEL
Beweis durch: Lehrvertrag (Beilage ./A), Lohnzettel / Gehaltsabrechnungen (Beilage ./B), Kontoauszüge (Beilage ./C), Kollektivvertrag — aktueller Lehrlingsentschädigungssatz (Beilage ./D), Schriftliche Mahnung (Beilage ./E).
6. UNTERSCHRIFT
Ort, Datum: _______________________ Mit freundlichen Grüßen
Kläger / Klägerin (Lehrling)
________________
Signature
Was ist Lehrlingsentschädigung Klage Österreich?
Die Lehrlingsentschädigung Klage Österreich ist ein formelles Klageschreiben eines Lehrlings (Lehrling nach Berufsausbildungsgesetz BAG §1) gegen seinen Lehrberechtigten (Ausbildungsbetrieb) auf Zahlung der gesetzlich und kollektivvertraglich festgelegten Lehrlingsentschädigung nach BAG §§17–19 und ABGB §§1151–1164, die der Lehrberechtigte nicht oder nicht vollständig geleistet hat. Die Lehrlingsentschädigung Klage Österreich wird als Klage beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht (ASG Wien oder Landesgericht/Bezirksgericht als Arbeits- und Sozialgericht in anderen Bundesländern) nach Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz (ASGG, BGBl Nr. 104/1985 idgF) eingebracht.
Rechtliche Grundlagen: Das Berufsausbildungsgesetz (BAG, BGBl Nr. 142/1969 idgF) ist das zentrale Gesetz für Lehrverhältnisse in Österreich. §11 BAG verpflichtet den Lehrberechtigten, einen schriftlichen Lehrvertrag zu errichten und bei der WKO (Wirtschaftskammer Österreich) anzumelden. §17 BAG verpflichtet den Lehrberechtigten, dem Lehrling für jedes Lehrjahr eine angemessene und ortsübliche Lehrlingsentschädigung zu bezahlen. §18 BAG verpflichtet den Lehrberechtigten, Lehrlingsentschädigungen auch während Urlaub (UrlG §6), Krankheit (AngG §8 analog) und sonstiger Dienstverhinderung zu bezahlen. §19 BAG stellt klar, dass die Lehrlingsentschädigung eine Art Entgelt im Sinne des ABGB §1151 ist und die allgemeinen Entgeltsicherungsvorschriften (EO, IO — Konkursrecht) gelten. Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) §§1151–1164 regeln den Dienstvertrag, auf den das Lehrverhältnis aufbaut.
Lehrlingsentschädigung: Höhe und Kollektivvertrag: Die Höhe der Lehrlingsentschädigung wird durch den jeweiligen Kollektivvertrag (KV) des Ausbildungsbetriebs festgelegt (KV nach ArbVG §§1–11, ausgehandelt zwischen WKO und ÖGB-Gewerkschaften). Es gibt keinen gesetzlichen Mindestbetrag; die Beträge variieren stark je nach Branche und Lehrjahr. Typische Lehrlingsentschädigungen in Österreich (2025) liegen zwischen €600 und €1.500 pro Monat, gestaffelt nach Lehrjahr. WKO-Portal kollektivvertrag.at bietet eine Übersicht der aktuellen Lehrlingsentschädigungen je Branche. Beim Holzbau-KV beispielsweise: 1. Lehrjahr €894, 2. Lehrjahr €1.103, 3. Lehrjahr €1.301 (Stand 2025). Lehrlingsentschädigung ist grundsätzlich monatlich fällig und muss auf ein Bankkonto des Lehrlings überwiesen werden.
Beiträge zur Sozialversicherung: Auf die Lehrlingsentschädigung sind nach ASVG §4 Abs. 1 Z 2 Beiträge zur Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), Pensionsversicherungsanstalt (PVA) und Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) zu entrichten. Der Dienstgeberbeitrag (DB) von 3,9% und der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) fließen in den Familienlastenausgleichsfonds (FLAF). Außerdem muss der Lehrberechtigte seit BMSVG (BGBl I Nr. 100/2002) monatlich 1,53% der Lehrlingsentschädigung in die Betriebliche Vorsorgekasse (BV-Kasse) des Lehrlings einzahlen (Abfertigung Neu).
Rechtsmittel und Klagemöglichkeiten: Zahlt der Lehrberechtigte die Lehrlingsentschädigung nicht oder nicht vollständig, hat der Lehrling folgende Rechte: Geltendmachung beim zuständigen Lehrlingsstelle der WKO (außergerichtliche Schlichtung); Klage beim Arbeits- und Sozialgericht Wien (ASG Wien — für Wien) oder beim Landesgericht/Bezirksgericht als Arbeitsgericht (für andere Bundesländer) nach ASGG §50 Abs. 1 Z 1 (Entgeltforderungen aus Arbeitsverhältnissen sind arbeitsrechtliche Streitigkeiten). Der Lehrling ist nach ASGG §37 von der Gerichtsgebühr befreit, sofern der Streitwert die Gerichtsgebührenpflicht-Grenze nicht überschreitet (derzeit €200). Im Mahnverfahren nach ZPO §§244–251 kann die Klageforderung ohne mündliche Verhandlung rasch durchgesetzt werden.
Wann brauchen Sie Lehrlingsentschädigung Klage Österreich?
Die Lehrlingsentschädigung Klage Österreich nach BAG §§17–19 und ASGG ist in folgenden Situationen einzubringen:
Bei vollständiger Nichtzahlung der Lehrlingsentschädigung: Zahlt der Lehrberechtigte (Ausbildungsbetrieb) die monatliche Lehrlingsentschädigung nach BAG §17 und dem maßgeblichen Kollektivvertrag (KV) überhaupt nicht, ist nach fruchtloser Mahnung und WKO-Schlichtungsversuch die Klage beim Arbeits- und Sozialgericht (ASG Wien oder Bezirksgericht als Arbeitsgericht) einzubringen. Dies kann bei Insolvenz des Lehrbetriebs, bei Finanznot oder bei bewusstem Vorenthalten vorkommen.
Bei Unterzahlung (Zahlung unter KV-Mindest): Zahlt der Lehrberechtigte weniger als den im Kollektivvertrag vorgeschriebenen Betrag pro Lehrjahr, liegt eine Unterzahlung vor. Lehrlingsentschädigungen unter dem KV-Mindest sind unzulässig — der Lehrling kann die Differenz für die gesamte Lehrzeit (bis zu 3 Jahre) rückwirkend einklagen, da die 3-jährige Verjährungsfrist des ABGB §1486 gilt.
Bei verspäteter Zahlung (Verzug): Zahlt der Lehrberechtigte die Lehrlingsentschädigung regelmäßig zu spät (z.B. erst am Ende des Folgemonats statt am Monatsletzten), kann der Lehrling Verzugszinsen nach ABGB §1000 Abs. 1 (4% p.a.) oder nach UGB §456 (höhere gesetzliche Verzugszinsen im B2B-Bereich) geltend machen.
Bei Beendigung des Lehrverhältnisses ohne Endabrechnung: Nach vorzeitiger oder ordentlicher Auflösung des Lehrverhältnisses (BAG §§14–16) hat der Lehrling Anspruch auf Auszahlung aller noch ausstehenden Lehrlingsentschädigungen (inkl. aliquoter Sonderzahlungen nach KV — Urlaubsgeld, Weihnachtsremuneration) sowie auf Abrechnung des noch nicht konsumierten Urlaubs (UrlG §10 — Urlaubsersatzleistung). Bleibt diese Endabrechnung aus, ist Klage beim ASG Wien oder Arbeitsgericht einzubringen.
Nach Insolvenz des Lehrbetriebs (IO): Bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Konkurs oder Sanierungsverfahren nach IO — Insolvenzordnung, RGBl Nr. 337/1914) über den Lehrberechtigten hat der Lehrling Anspruch auf die Insolvenz-Entgeltsicherung nach IESG (Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, BGBl Nr. 324/1977): Ausstehende Lehrlingsentschädigungen bis zu 6 Monaten vor Insolvenzantrag werden vom Insolvenz-Entgeltfonds (IEF) ausgezahlt. Antrag beim AMS (Arbeitsmarktservice) oder direkt beim IEF einbringen.
Was gehört in Ihr Lehrlingsentschädigung Klage Österreich?
Die Lehrlingsentschädigung Klage Österreich nach BAG §§17–19 und ASGG muss folgende Kernelemente enthalten, damit sie vom Arbeits- und Sozialgericht (ASG Wien) oder dem zuständigen Bezirksgericht (BG) als Arbeitsgericht als schlüssig und begründet anerkannt wird. Der forms-legal.com Musterklage deckt alle erforderlichen Klagepunkte ab.
1. Angaben zu den Parteien: Kläger (Lehrling): vollständiger Name, Geburtsdatum, Adresse, Sozialversicherungsnummer. Beklagter (Lehrberechtigter): Firma, Firmenbuchnummer (FBG), Firmensitz, UID-Nummer, Name des Geschäftsführers oder Inhabers (Zustelladresse). Bevollmächtigter Rechtsanwalt oder AK-Vertreter (falls vorhanden): Name, Kanzleiadresse, Vollmacht nach ABGB §1002 beifügen.
2. Bezeichnung des zuständigen Gerichts: Arbeits- und Sozialgericht Wien (ASG Wien) für Lehrverhältnisse mit Sitz in Wien. Für andere Bundesländer: Landesgericht (LG) oder Bezirksgericht (BG) am Sitz des Lehrbetriebs, das als Arbeitsgericht nach ASGG §8 zuständig ist. Streitwert angeben (maßgeblich für Zuständigkeit: BG bis €15.000, LG ab €15.000 — für Lehrlingsentschädigungsstreitigkeiten meist BG).
3. Lehrvertrag und Lehrzeit: Datum des Lehrvertragsabschlusses und WKO-Anmeldung (BAG §11), Lehrberuf (z.B. Tischler, Friseur, Bürokaufmann — nach BAG §25), Lehrzeit (z.B. 1.9.2022 – 31.8.2025, 3 Jahre), Lehrjahr (1./2./3. Lehrjahr zum Zeitpunkt der ausstehenden Zahlung), anzuwendender Kollektivvertrag (KV) und Lehrlingsentschädigungssatz je Lehrjahr gemäß KV.
4. Ausstehende Lehrlingsentschädigungen: Detaillierte Auflistung der ausstehenden Beträge nach Monat: Fälligkeitsdatum, KV-Betrag laut KV, tatsächlich gezahlter Betrag, offener Differenzbetrag. Gesamtsumme der Klageforderung in Euro. Ggf. ausstehende Sonderzahlungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsremuneration nach KV) und Urlaubsersatzleistung nach UrlG §10. Verzugszinsen ab Fälligkeit nach ABGB §1000 Abs. 1 (4% p.a.).
5. Prozesskosten und Gebührenbefreiung: Lehrling ist nach ASGG §37 als Arbeitnehmer von Gerichtsgebühren befreit (in Arbeitsrechtssachen). Arbeiterkammer (AK) bietet Lehrlingen kostenlose Rechtsberatung und Prozessvertretung an — AK-Kontakt über arbeiterkammer.at. Kostenersatz bei Obsiegen: wenn Lehrling obsiegt, hat Beklagter die Verfahrenskosten zu tragen (§§40 ff. ZPO).
6. Beweismittel und Beilagen: Lehrvertrag (Kopie), Gehaltsabrechnungen / Lohnzettel der streitgegenständlichen Monate, Kontoauszug (Nachweis tatsächlich erhaltener Zahlungen), Kollektivvertrag (KV) und aktueller Lehrlingsentschädigungssatz (Download von kollektivvertrag.at), ggf. schriftliche Mahnung an den Lehrberechtigten (Nachweis des Zahlungsverzugs), WKO-Schlichtungsprotokoll (sofern Schlichtungsversuch stattgefunden hat).
So füllen Sie Ihr Lehrlingsentschädigung Klage Österreich aus
Die Lehrlingsentschädigung Klage Österreich nach BAG §§17–19 und ASGG erstellen Sie in folgenden Schritten:
Schritt 1: Ansprüche berechnen. Prüfen Sie zunächst, welcher Kollektivvertrag (KV) auf Ihren Lehrberuf und Ihren Lehrbetrieb anwendbar ist. KV-Suche auf kollektivvertrag.at (WKO-Portal). Notieren Sie den KV-Lehrlingsentschädigungssatz für jedes Lehrjahr. Berechnen Sie, wie viele Monate und in welcher Höhe die Lehrlingsentschädigung aussteht. Vergessen Sie nicht: Sonderzahlungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsremuneration) und aliquote Teile davon, wenn das Lehrverhältnis unterjährig geendet hat.
Schritt 2: Außergerichtliche Mahnung schicken. Bevor Sie klagen, schicken Sie dem Lehrberechtigten eine schriftliche Mahnung per Einschreiben (RSb — Rückscheinbrief): „Ich fordere Sie auf, mir die ausstehende Lehrlingsentschädigung für [Monate] in Höhe von € [Betrag] bis [Datum] auf mein Konto IBAN zu überweisen. Andernfalls werde ich rechtliche Schritte einleiten.“ Die Mahnung ist kein gesetzliches Erfordernis vor Klage, erhöht aber die Chancen auf Kostenersatz.
Schritt 3: AK-Beratung in Anspruch nehmen. Wenden Sie sich an die Arbeiterkammer (AK) Ihres Bundeslandes (arbeiterkammer.at) — die AK berät Lehrlinge kostenlos und kann die Klage für Sie einbringen. In Wien: AK Wien, Prinz-Eugen-Straße 20–22, 1040 Wien. Die AK prüft Ihren Anspruch, berechnet die Forderung und reicht die Klage beim Arbeits- und Sozialgericht Wien (ASG Wien) ein. Die Beratung ist für Mitglieder kostenlos (Pflichtmitgliedschaft nach AKG).
Schritt 4: Klageschrift ausfüllen. Tragen Sie im Klagedokument ein: Beklagter (Lehrberechtigter): vollständige Firmendaten, Firmenbuchnummer, Adresse. Kläger (Lehrling): Name, Geburtsdatum, Adresse, Sozialversicherungsnummer. Lehrvertragsdaten: Lehrberuf, Lehrzeit, Eintritt, KV. Forderungsaufstellung: Monat, KV-Betrag, gezahlter Betrag, Differenz. Gesamtforderung (Hauptforderung + Zinsen). Zuständiges Gericht (ASG Wien oder LG/BG des Lehrbetriebs).
Schritt 5: Beilagen zusammenstellen. Lehrvertrag (Kopie). Lohnzettel / Gehaltsabrechnungen der strittigen Monate. Kontoauszug (Nachweis fehlender Zahlungen). KV-Auszug mit Lehrlingsentschädigungssätzen. Kopie der Mahnung (mit Postaufgabeschein RSb). Etwaiges WKO-Schlichtungsprotokoll.
Schritt 6: Klage einbringen. Die Klage kann eingebracht werden: persönlich beim ASG Wien (Schmerlingplatz 11, 1011 Wien) oder beim Bezirksgericht des Lehrbetriebs; über ERV (Elektronischer Rechtsverkehr) — für Rechtsanwälte und AK-Vertreter; per Post (Einschreiben empfohlen).
Schritt 7: Verfahren und Urteil abwarten. Das ASG Wien lädt zu einer Tagsatzung (Verhandlungstermin). Lehrling und AK-Vertreter erscheinen; Lehrberechtigter (Beklagter) hat das Recht auf Stellungnahme. Bei Bewilligigung: Zahlungsbefehl (Mahnklausel) oder Versäumungsurteil bei Nichterscheinen des Beklagten. Bei Obsiegen: Exekution nach EO möglich, wenn Lehrberechtigter nicht freiwillig zahlt.
Rechtliche Anforderungen für Lehrlingsentschädigung Klage Österreich
Die Lehrlingsentschädigung Klage Österreich unterliegt folgenden gesetzlichen Anforderungen nach BAG, ASGG und ZPO:
Berufsausbildungsgesetz (BAG, BGBl Nr. 142/1969 idgF) §§17–19: §17 BAG bestimmt, dass der Lehrberechtigte dem Lehrling für jedes Lehrjahr eine angemessene Lehrlingsentschädigung zu zahlen hat, die durch den jeweiligen Kollektivvertrag (KV) festgelegt wird. Fehlt ein anwendbarer KV, gilt der ortsübliche Satz. §18 BAG sichert die Lehrlingsentschädigung auch während Urlaub, Krankheit und anderer Dienstverhinderung. §19 BAG erklärt die Lehrlingsentschädigung als Entgelt nach ABGB §1151 und stellt sie unter den Schutz der Entgeltsicherungsvorschriften (IESG bei Insolvenz).
Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz (ASGG, BGBl Nr. 104/1985 idgF): §50 Abs. 1 Z 1 ASGG erklärt Streitigkeiten aus dem Lehr- und Ausbildungsverhältnis (einschließlich Lehrlingsentschädigung) zu arbeitsgerichtlichen Angelegenheiten. Das zuständige Arbeitsgericht (ASG Wien oder LG/BG als Arbeitsgericht) ist nach §8 ASGG am Sitz des Lehrbetriebs oder am Wohnsitz des Lehrlings zuständig (Wahlgerichtsstand). §37 ASGG: Arbeitnehmer (einschließlich Lehrlinge) sind von der Gerichtsgebühr in erster Instanz befreit, wenn der Streitwert €200 nicht übersteigt — was bei kleinen Lehrlingsentschädigungsrückständen gilt; für höhere Beträge gilt die ordentliche Gebührenpflicht nach GGG.
Verjährung nach ABGB §1486: Ansprüche auf Lehrlingsentschädigung (als Entgeltansprüche) verjähren nach ABGB §1486 Z 5 in 3 Jahren ab Fälligkeit des jeweiligen Monatsbetrags. Lehrlinge sollten daher nicht zu lange warten — Ansprüche die älter als 3 Jahre sind, können nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden.
Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG, BGBl Nr. 324/1977 idgF): Bei Insolvenz des Lehrbetriebs (Konkurs oder Sanierungsverfahren nach IO) sichert das IESG ausstehende Lehrlingsentschädigungen bis zu 6 Monate vor Insolvenzeröffnung. Der Antrag wird beim Insolvenz-Entgeltfonds (IEF) gestellt — Formular und Info auf ief.gv.at. Auch in der Insolvenz sollte der Lehrling eine Forderungsanmeldung beim Masseverwalter (IO §102) einbringen.
Kollektivvertrag (KV) nach ArbVG §§1–11: Der KV ist für den Lehrberechtigten zwingend (erga omnes — gilt für alle Mitgliedsbetriebe der WKO-Fachorganisation). Der Lehrberechtigte kann die KV-Mindestsätze nicht unterschreiten — ein entsprechender Vertrag wäre nach ABGB §879 nichtig; der KV-Mindestbetrag wäre dennoch zu zahlen.
Häufige Fehler bei Ihrem Lehrlingsentschädigung Klage Österreich
Bei der Klage auf Lehrlingsentschädigung in Österreich nach BAG §§17–19 und ASGG werden folgende Fehler häufig gemacht:
Verjährung der Ansprüche: Der häufigste Fehler ist das zu lange Zuwarten. Lehrlingsentschädigungsansprüche verjähren nach ABGB §1486 Z 5 in 3 Jahren ab Fälligkeit. Wer erst nach 4 Jahren klagt, verliert Ansprüche, die älter als 3 Jahre sind. Richtig: Sofort nach Bemerken der Unterzahlung oder Nichtzahlung handeln — AK-Beratung in Anspruch nehmen und Klage fristgerecht einbringen.
Falscher KV-Betrag verwendet: Viele Lehrlinge wissen nicht, welcher Kollektivvertrag (KV) auf ihren Lehrberuf anwendbar ist und welcher KV-Lehrlingsentschädigungssatz gilt. Es gibt in Österreich über 400 verschiedene Kollektivverträge; der falsche KV kann zu einer falschen Forderungsberechnung führen. Richtig: KV über kollektivvertrag.at (WKO-Portal) oder AK-Beratung ermitteln; Lehrlingsentschädigungssatz je Lehrjahr genau nachsehen.
Kein Nachweis der Nichtzahlung: Wer kein Bankkonto führt oder keine Kontoauszüge aufhebt, kann die Nichtzahlung der Lehrlingsentschädigung vor Gericht schwer beweisen. Richtig: Immer verlangen, dass Lehrlingsentschädigung auf ein eigenes Bankkonto überwiesen wird (nicht bar — BAG §17 Abs. 2 schreibt Überweisung auf Konto ab 14. Geburtstag vor); Kontoauszüge aufbewahren.
Sonderzahlungen vergessen: Bei der Berechnung der Klageforderung vergessen viele Lehrlinge die anteiligen Sonderzahlungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsremuneration), die nach dem KV üblicherweise 2 Mal jährlich zu zahlen sind. Diese Sonderzahlungen sind nach KV und UrlG ebenfalls klagbar. Richtig: Alle KV-Leistungen (Grundlehrlingsentschädigung + Sonderzahlungen + allfällige Zulagen) bei der Forderungsberechnung berücksichtigen.
Keine Auseinandersetzung mit der WKO-Lehrlingsstelle: Bevor eine Klage eingebracht wird, sollte der Lehrling die Möglichkeit der Schlichtung bei der WKO-Lehrlingsstelle nutzen. Eine gütliche Einigung (Vergleich nach ABGB §1380) ist meist schneller und kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren. Richtig: WKO-Lehrlingsstelle kontaktieren und Schlichtungsversuch starten — scheitert dieser, steht der Rechtsweg über ASG Wien offen.
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Die Lehrlingsentschädigung ist die gesetzlich verankerte Vergütung, die ein Lehrling (Auszubildender) nach Berufsausbildungsgesetz (BAG §17) für seine Arbeit und Ausbildung im Lehrbetrieb erhält. Sie wird monatlich vom Lehrberechtigten (Ausbildungsbetrieb) an den Lehrling gezahlt und ist vergleichbar mit einem Lohn — auch wenn das Hauptziel des Lehrverhältnisses die Ausbildung ist. Die Höhe der Lehrlingsentschädigung ist nicht im BAG selbst festgelegt, sondern wird durch den jeweiligen Kollektivvertrag (KV) der Branche bestimmt. In Österreich gibt es über 400 verschiedene Kollektivverträge; die Lehrlingsentschädigungen sind pro Lehrjahr gestaffelt und steigen mit jedem Lehrjahr. Typische Lehrlingsentschädigungen in Österreich (2025): Tischler KV: 1. Lehrjahr ca. €900, 2. Lehrjahr ca. €1.100, 3. Lehrjahr ca. €1.300. Einzelhandels-KV: 1. Lehrjahr ca. €700, 2. Lehrjahr ca. €850, 3. Lehrjahr ca. €980. IT-KV: 1. Lehrjahr ca. €900, 2. Lehrjahr ca. €1.100, 3. Lehrjahr ca. €1.350. Die jeweils aktuelle Lehrlingsentschädigung Ihres Lehrberufs finden Sie auf kollektivvertrag.at (WKO-Portal). Zusätzlich zur Grundlehrlingsentschädigung sehen viele Kollektivverträge Sonderzahlungen vor: Urlaubsgeld (Juni) und Weihnachtsremuneration (November/Dezember) — je ca. 1 Monatsgehalt.
Zahlt Ihr Lehrbetrieb (Lehrberechtigter) die Lehrlingsentschädigung nach BAG §17 nicht oder nicht vollständig, haben Sie in Österreich folgende Möglichkeiten: Erstens schriftliche Mahnung: Schreiben Sie dem Lehrberechtigten eine schriftliche Zahlungsaufforderung per Einschreiben (RSb — Rückscheinbrief), in der Sie die ausstehenden Beträge (Monat, Betrag) genau benennen und eine Zahlungsfrist (z.B. 14 Tage) setzen. Zweitens AK-Beratung (kostenlos): Wenden Sie sich an die Arbeiterkammer (AK) Ihres Bundeslandes. Die AK berät Lehrlinge kostenlos und bietet Rechtsschutz und Prozessvertretung an. In Wien: AK Wien, Prinz-Eugen-Straße 20–22, 1040 Wien; Tel: +43 1 501 65-0. Drittens WKO-Lehrlingsstelle: Die WKO-Lehrlingsstelle bietet Schlichtungsverfahren bei Streitigkeiten aus Lehrverhältnissen an. Eine außergerichtliche Einigung ist oft schneller und kostengünstiger. Viertens Klage beim Arbeits- und Sozialgericht: Scheitert die Schlichtung, kann der Lehrling beim Arbeits- und Sozialgericht Wien (ASG Wien — Schmerlingplatz 11, 1011 Wien) oder beim zuständigen Landesgericht/Bezirksgericht als Arbeitsgericht Klage einbringen (ASGG §50 Abs. 1 Z 1). Fünftens Insolvenz-Entgeltfonds (IEF): Bei Insolvenz des Lehrbetriebs (Konkurs): Antrag beim IEF (ief.gv.at) auf Auszahlung ausstehender Lehrlingsentschädigungen aus dem Insolvenz-Entgeltsicherungsfonds (IESG §1 ff.).
Ansprüche auf Lehrlingsentschädigung (als Entgeltansprüche nach ABGB §1486 Z 5) verjähren in Österreich in 3 Jahren ab Fälligkeit des jeweiligen Monatsbetrags. Das bedeutet: Zahlt der Lehrberechtigte im Jänner 2023 die Lehrlingsentschädigung nicht, verjährt dieser Anspruch am 31. Jänner 2026. Lehrlinge können also bis zu 3 Jahresansprüche rückwirkend einklagen — vorausgesetzt, sie handeln rechtzeitig. Wichtig: Durch eine schriftliche Mahnung (RSb — Rückscheinbrief) wird die Verjährung unterbrochen — der 3-Jahres-Zeitraum läuft ab dem Datum der Mahnung neu. Durch Klagseinbringung beim Arbeitsgericht (ASG Wien, LG, BG) wird die Verjährung endgültig gehemmt. Wer länger wartet, riskiert den Verlust älterer Ansprüche. Praktischer Tipp: Bei der Arbeiterkammer (AK) vorstellig werden, sobald Sie Unterzahlungen bemerken — die AK prüft Ihre Ansprüche und handelt innerhalb der Verjährungsfrist.
Wird über den Lehrbetrieb (Lehrberechtigten) das Insolvenzverfahren (Konkurs oder Sanierungsverfahren nach Insolvenzordnung IO) eröffnet, sind Lehrlinge durch das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG, BGBl Nr. 324/1977 idgF) geschützt. Das IESG sichert folgende ausstehende Ansprüche: Lehrlingsentschädigungen für die letzten 6 Monate vor Insolvenzeröffnung, Sonderzahlungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsremuneration) aus dem letzten Jahr, Urlaubsersatzleistung (UrlG §10) für nicht konsumierten Urlaub, Abfertigung Alt (ArbAbfG §23 oder AngG §23) bei Lehrverhältnissen, die vor 2003 begründet wurden. Die Sicherung erfolgt durch den Insolvenz-Entgeltfonds (IEF), der beim Bundesministerium für Arbeit angesiedelt ist. Antrag: Online unter ief.gv.at oder persönlich beim AMS (Arbeitsmarktservice) des Wohnsitzbundeslandes einbringen. Frist: 6 Monate ab Insolvenzeröffnung (IESG §5). Außerdem: Als Gläubiger sollte der Lehrling seine Forderung beim Masseverwalter (Insolvenzverwalter nach IO §102) zur Insolvenzmasse anmelden — auch wenn die IESG-Absicherung greift, ist die Forderungsanmeldung für den Fall einer späteren Quotenzahlung aus der Masse wichtig.
Im österreichischen Arbeitsgerichtsverfahren nach ASGG besteht in erster Instanz (beim Arbeits- und Sozialgericht Wien ASG Wien oder dem zuständigen Landesgericht LG / Bezirksgericht BG als Arbeitsgericht) grundsätzlich kein Anwaltszwang. Lehrlinge können die Klage daher selbst einbringen. Empfehlenswert ist jedoch die kostenlose Unterstützung durch die Arbeiterkammer (AK): Die AK Ihres Bundeslandes bietet Lehrlingen und Arbeitnehmern kostenlose Rechtsberatung und Prozessvertretung in Arbeitsrechtssachen an (Pflichtmitgliedschaft nach AKG). Die AK-Juristen berechnen die Forderung korrekt, formulieren die Klageschrift fachgerecht und vertreten den Lehrling vor dem ASG Wien oder dem Arbeitsgericht. Die Vertretung durch die AK ist für Kammer-Mitglieder vollständig kostenlos — auch wenn das Verfahren länger dauert. Kommt der Lehrling im Verfahren nicht durch (unterliegt er), trägt er keine Gerichtsgebühren in erster Instanz (ASGG §37 — Befreiung für Arbeitnehmer). Bei Obsiegen: Der Beklagte (Lehrberechtigte) trägt die Verfahrenskosten (§§40 ff. ZPO). In der Berufungsinstanz (OLG) ist Anwaltspflicht gegeben (ZPO §27).
In Österreich sind Lehrlingsentschädigung und Berufsschulgeld zwei völlig verschiedene Konzepte, die oft verwechselt werden: Die Lehrlingsentschädigung nach BAG §17 ist die monatliche Vergütung, die der Lehrberechtigte (Ausbildungsbetrieb) dem Lehrling für seine Arbeit und Ausbildung im Betrieb zahlen muss. Sie ist vergleichbar mit einem Lohn und durch den Kollektivvertrag (KV) geregelt. Sie ist eine Pflicht des Lehrberechtigten — kein freiwilliger Beitrag. Das Berufsschulwesen ist in Österreich (B-VG Art. 14 Abs. 1) Ländersache. Der Berufsschulunterricht ist für Lehrlinge nach BAG §9 und dem jeweiligen Berufsschulgesetz des Bundeslandes kostenlos (keine Schulgebühren). Die Berufsschule dauert je nach Lehrberuf 1–2 Tage pro Woche oder als Blockschule (mehrere Wochen am Stück). Während der Berufsschulzeit ist der Lehrling nach BAG §9 Abs. 2 vom Betrieb freizustellen, und die Lehrlingsentschädigung ist dennoch weiter zu zahlen (BAG §18 — Entgeltfortzahlung). Reisekosten zur Berufsschule können über das Pendlerpauschale (EStG §16 Abs. 1 Z 6) oder Schulbeihilfe (SchülerbeihilfenG) abgerechnet werden. Unterkunftskosten bei Blockschule: In manchen Berufsschulen gibt es kostenpflichtige Internate für Lehrlinge, die während der Blockschulwochen dort wohnen.
Wird das Lehrverhältnis in Österreich vom Lehrberechtigten unrechtmäßig aufgelöst (ohne gültige Entlassungsgründe nach BAG §15 oder ohne ordnungsgemäße Kündigung nach BAG §§14–14a), hat der Lehrling folgende Rechte: Schadenersatzanspruch (BAG §16): Bei unrechtmäßiger Entlassung oder vertragswidriger Auflösung des Lehrverhältnisses durch den Lehrberechtigten hat der Lehrling nach BAG §16 Anspruch auf Schadenersatz — in Höhe der Lehrlingsentschädigung für die restliche Lehrzeit (bis zum Ende der vereinbarten Lehrzeit). Ausstehende Lehrlingsentschädigung: Alle bis zum Auflösungszeitpunkt aufgelaufenen und unbezahlten Lehrlingsentschädigungen sind sofort fällig und können eingeklagt werden (BAG §17 iVm ASGG §50). Urlaubsersatzleistung (UrlG §10): Für nicht konsumierten Urlaub besteht Anspruch auf Urlaubsersatz in Höhe der aliquoten Lehrlingsentschädigung. Abfertigung Neu (BMSVG): Alle vom Lehrberechtigten in die BV-Kasse eingezahlten Beiträge (1,53% der monatlichen Lehrlingsentschädigung) gehören dem Lehrling und können — nach Ablauf von 3 Jahren BV-Kassen-Beitragsdauer — vorzeitig entnommen oder auf eine neue BV-Kasse übertragen werden. WKO-Schlichtung und Klage beim ASG Wien: Für die Geltendmachung all dieser Ansprüche sollte die AK-Beratung in Anspruch genommen werden.
Diese Vorlage dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Gesetze sind je nach Rechtsordnung unterschiedlich und ändern sich im Laufe der Zeit. Konsultieren Sie für Ihren konkreten Fall einen qualifizierten Rechtsanwalt.Vollständiger Haftungsausschluss
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