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Lehrvertrag Österreich

Lehrvertrag Österreich

Berufsausbildungsgesetz (BAG) §§12–16

LEHRVERTRAG

gemäß Berufsausbildungsgesetz (BAG) §§12–16 i.d.g.F.

1. VERTRAGSPARTEIEN

LEHRBERECHTIGTER: [Lehrberechtigter Name] [Lehrberechtigter Adresse] Firmenbuchnummer: [Firmenbuchnummer] Verantwortliche/r Ausbildner/in: [Ausbildner Name] (im Folgenden "Lehrberechtigter")

LEHRLING: [Lehrlings Name] Geboren am: [Geburtsdatum] SV-Nummer: [SV-Nummer] [Lehrlings Adresse] (im Folgenden "Lehrling")

ERZIEHUNGSBERECHTIGTE (bei Minderjährigen): [Erziehungsberechtigte]

2. LEHRBERUF UND LEHRZEIT

Der Lehrberechtigte bildet den Lehrling im Lehrberuf [Lehrberuf] aus. Die Lehrzeit beträgt [Lehrdauer] Jahre und beginnt am [Lehrbeginn]. Das reguläre Ende der Lehrzeit ist der [Lehrende].

Die Ausbildung findet am Betriebsstandort [Ausbildungsstätte] statt. Gelegentliche Einsätze an anderen Betriebsstätten im Rahmen der planmäßigen Ausbildung sind zulässig.

3. PROBEZEIT

Die Probezeit beträgt gemäß BAG §15 Abs 1 die ersten drei Monate des Lehrverhältnisses. Während dieser Zeit kann das Lehrverhältnis von beiden Seiten jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich aufgelöst werden.

4. LEHRLINGSENTSCHÄDIGUNG UND SONDERZAHLUNGEN

Die monatliche Brutto-Lehrlingsentschädigung beträgt: 1. Lehrjahr: €[Entschädigung Jahr 1]/Monat 2. Lehrjahr: €[Entschädigung Jahr 2]/Monat 3. Lehrjahr: €[Entschädigung Jahr 3]/Monat

Es gilt der [Kollektivvertrag]. Die Entschädigung wird monatlich bis zum letzten Werktag des Monats auf das vom Lehrling bekanntgegebene Bankkonto überwiesen. Sonderzahlungen (Urlaubszuschuss, Weihnachtsremuneration) richten sich nach dem anzuwendenden Kollektivvertrag.

5. PFLICHTEN DES LEHRBERECHTIGTEN (BAG §9)

Der Lehrberechtigte verpflichtet sich, den Lehrling planmäßig und vollständig in dem vereinbarten Lehrberuf auszubilden, ihm alle für die Lehrabschlussprüfung (LAP) erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, für den Berufsschulbesuch freizustellen (Berufsschultage als Arbeitstage anzurechnen) und eine fürsorgerische Behandlung sicherzustellen.

6. PFLICHTEN DES LEHRLINGS (BAG §10)

Der Lehrling verpflichtet sich, den Weisungen des Lehrberechtigten und des Ausbildners zu folgen, die Berufsschule regelmäßig zu besuchen, das Berichtsheft (Ausbildungstagebuch) ordentlich zu führen, Betriebsgeheimnisse zu wahren und die vereinbarte Arbeitszeit einzuhalten.

7. SOZIALVERSICHERUNG UND ABFERTIGUNG

Der Lehrling ist ab dem ersten Tag vollversicherungspflichtig nach ASVG §4 (ÖGK, PVA, AUVA). Der Lehrberechtigte meldet den Lehrling vor Lehrstellenantritt über ELDA an. Abfertigung Neu (BMSVG BGBl I Nr. 100/2002): Der Lehrberechtigte führt monatlich 1,53 % der Lehrlingsentschädigung an die zuständige BV-Kasse ab.

8. KÜNDIGUNG UND BEENDIGUNG

Nach Ablauf der Probezeit kann das Lehrverhältnis nur aus den in BAG §15 Abs 3 genannten Gründen beendet werden. Bei einvernehmlicher Auflösung ist die Schriftform einzuhalten; bei Minderjährigen ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten und eine Bestätigung der Lehrlingsstelle (WKO) erforderlich.

9. WKO-REGISTRIERUNG

Dieser Lehrvertrag wird dem Lehrberechtigten und dem Lehrling erst nach Registrierung bei der Lehrlingsstelle der zuständigen WKO-Landeskammer gemäß BAG §13 rechtswirksam. Die Einreichung muss innerhalb von 3 Wochen nach Lehrstellenantritt erfolgen. Dieser Vertrag ersetzt nach BAG §12 den Dienstzettel nach AVRAG §19d.

Lehrberechtigter (Unterschrift und Datum)

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Signature

Lehrling (Unterschrift und Datum)

________________

Signature

Erziehungsberechtigte/r (Unterschrift und Datum — bei Minderjährigen)

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Signature

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist Lehrvertrag Österreich?

Der Lehrvertrag in Österreich ist ein spezieller Ausbildungsvertrag nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG BGBl Nr. 142/1969, §§12–16), der das duale Ausbildungsverhältnis zwischen einem anerkannten Lehrbetrieb und einem Lehrling regelt. Im Unterschied zu einem gewöhnlichen Arbeitsvertrag nach ABGB §1151 steht beim Lehrvertrag nicht nur die Arbeitsleistung, sondern primär die planmäßige berufliche Ausbildung des Lehrlings im Vordergrund. Österreich bildet Lehrlinge in über 200 Lehrberufen aus — von Elektrotechnik und Informatik über Handel und Tourismus bis hin zu klassischen Handwerksberufen.

Der Lehrvertrag muss gemäß BAG §12 schriftlich abgefasst werden und zahlreiche Pflichtangaben enthalten: Lehrberuf, Lehrzeit, Lehrlingsentschädigung, Ausbildungsstätte und Name des Ausbildners (gemäß BAG §28 muss der Ausbildner die Ausbilderprüfung absolviert haben oder über eine gleichwertige Qualifikation verfügen). Der Vertrag wird zwischen dem Lehrberechtigten (Unternehmen, GmbH, AG, e.U.) und dem Lehrling abgeschlossen — bei minderjährigen Lehrlingen ist die Unterschrift der Erziehungsberechtigten (Eltern, Obsorgeberechtigte) zusätzlich erforderlich.

Nach Abschluss des Lehrvertrags ist dieser bei der zuständigen Wirtschaftskammer Österreich (WKO) — genauer bei der zuständigen Landeskammer der Wirtschaft (Lehrlingsstelle) — zur Registrierung einzureichen (BAG §13 Abs 1). Die Registrierung muss innerhalb von 3 Wochen nach Lehrstellenantritt erfolgen. Ohne gültige Registrierung ist das Lehrverhältnis nicht wirksam konstituiert, und der Betrieb darf den Lehrling nicht in der Berufsschule anmelden. Die WKO prüft bei der Registrierung, ob die inhaltlichen Voraussetzungen (Ausbildungsberechtigung des Betriebs, Eignung des Ausbildners) erfüllt sind.

Die duale Ausbildung in Österreich umfasst zwei Lernorte: Lehrbetrieb (praktische Ausbildung) und Berufsschule (theoretische Ausbildung). Der Lehrling ist nach BAG §9 verpflichtet, die Berufsschule zu besuchen. Der Lehrberechtigte hat den Lehrling für den Berufsschulunterricht freizustellen und die Schulzeit als Arbeitszeit anzurechnen. Die Berufsschule wird nach dem jeweiligen Bundesland-Berufsschulgesetz organisiert; die Lehrpläne werden vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) erlassen.

Lehrlinge in Österreich genießen erweiterten Arbeitsrechtsschutz: Das Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz (KJBG BGBl Nr. 599/1987) gilt für Lehrlinge unter 18 Jahren und schränkt Nachtarbeit, gefährliche Tätigkeiten und überlange Arbeitszeiten ein. Das Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) gewährt Lehrlingen die gleichen Betriebsratsmitgliedschaftsrechte wie anderen Arbeitnehmern. Sonderkündigungsschutz nach BAG §15 schützt Lehrlinge während der Probezeit und stellt besondere Anforderungen an die Entlassung.

Nach der Lehrzeit schließen Lehrlinge die Lehrabschlussprüfung (LAP) vor der zuständigen Lehrlingsstelle der WKO ab. Besteht der Lehrling die LAP, erhält er den Facharbeiterbrief oder das Gesellen-/Gesellinnenstück, das dem Niveau einer ISCED-3-Qualifikation entspricht und EU-weit unter der Berufsanerkennungsrichtlinie (RL 2005/36/EG) anerkannt werden kann. Das Fachhochschulzugangsgesetz eröffnet Lehrlingszertifikatinhabern mit Matura-Ersatzprüfung (Berufsreifeprüfung, BRP) den Zugang zu Fachhochschul- und Universitätsstudien.

Wann brauchen Sie Lehrvertrag Österreich?

Der Lehrvertrag in Österreich wird abgeschlossen, sobald ein anerkannter Lehrberechtigter einen Lehrling in einem staatlich geregelten Lehrberuf ausbilden möchte. BAG §§12–16 machen den schriftlichen Abschluss und die WKO-Registrierung zur Pflicht — ohne diesen Vertrag und ohne Registrierung kann kein rechtswirksames Lehrverhältnis entstehen.

Für Jugendliche, die nach der Pflichtschule (Hauptschule, NMS, AHS-Unterstufe) eine berufliche Ausbildung anstreben, ist der Lehrvertrag der zentrale Einstieg in die Berufswelt. Rund 40 % aller österreichischen Schulabgänger beginnen eine Lehre — damit ist die duale Ausbildung nach wie vor der häufigste Bildungsweg nach der Pflichtschule. Eltern und Jugendliche benötigen den Lehrvertrag, um das Lehrverhältnis rechtssicher zu begründen.

Betriebe, die nach BAG §3a staatliche Lehrbeihilfen, Förderungen für Integrationslehrlinge (BAG §8b) oder Beihilfen für überbetriebliche Lehrausbildung (ÜBA) beantragen möchten, müssen einen ordnungsgemäß registrierten Lehrvertrag vorlegen. Das AMS Österreich und die WKO machen die Förderauszahlung von der Registrierung abhängig.

Für Unternehmen, die erstmals ausbilden und das Gütezeichen "Staatlich ausgezeichneter Ausbildungsbetrieb" anstreben, ist der korrekte Lehrvertrag Grundvoraussetzung. Ebenso für Betriebe, die im Rahmen des Programms "Ausbildungsgarantie" (AMS/BMAW) Jugendlichen ohne Lehrplatz eine überbetriebliche Lehrausbildung ermöglichen.

Bei Antritt einer Lehrstelle von Jugendlichen, die einen positiven Pflichtschulabschluss oder einen besonderen Förderstatus nach BEinstG haben, ist der Lehrvertrag mit Zustimmung des zuständigen Jugendwohlfahrtsträgers (Kinder- und Jugendhilfe, KJH) abzuschließen, wenn der Lehrling unter Obsorge steht. Für ausländische Staatsbürger ohne EU-Bürgerschaftsstatus muss zusätzlich eine Arbeitsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) vorliegen.

Was gehört in Ihr Lehrvertrag Österreich?

Ein wirksamer Lehrvertrag in Österreich nach BAG §12 muss folgende Pflicht- und Empfehlungsbestandteile aufweisen:

**1. Vollständige Parteiangaben:** Name, Anschrift und Firmenbuchnummer des Lehrberechtigten sowie Name, Geburtsdatum, Wohnanschrift und Sozialversicherungsnummer des Lehrlings. Bei Minderjährigen: Name und Anschrift der Erziehungsberechtigten (Elternteile mit Obsorge) und deren Unterschrift.

**2. Lehrberuf und Lehrzeit:** Der exakte Name des Lehrberufs muss der im Anhang der Lehrberufsliste (Bundesgesetzblatt, geführt vom BMBWF) verzeichneten Bezeichnung entsprechen (z. B. "Bürokaufmann/-frau", "Elektrotechniker/in", "Koch/Köchin"). Die reguläre Lehrzeit beträgt je nach Lehrberuf 2, 2,5, 3 oder 3,5 Jahre. Bei Verlängerung (BAG §14a) oder Verkürzung ist dies anzugeben.

**3. Ausbildungsstätte und Ausbildner:** Angabe des Betriebsstandorts, an dem die Ausbildung stattfindet. Der/Die verantwortliche Ausbildner/in muss namentlich benannt werden und gemäß BAG §28 die Ausbilderprüfung bestanden oder eine Ausnahmebewilligung der WKO erhalten haben.

**4. Lehrlingsentschädigung:** Mindest-Lehrlingsentschädigungen werden im jeweiligen Kollektivvertrag (KV) geregelt und von der WKO jährlich kundgemacht. Beispiel KV Handel 2025: 1. Lehrjahr €750, 2. Lehrjahr €900, 3. Lehrjahr €1.100. Auch überkollektivvertragliche Entschädigungen sind zulässig und häufig in wettbewerbsintensiven Branchen (IT, Technik). Die Lehrlingsentschädigung ist Bruttobetrag; der Lehrberechtigte hat die Lohnsteuer (Lohnsteuerabzug nach EStG §78) zu ermitteln und abzuführen.

**5. Probezeit:** Nach BAG §15 Abs 1 beträgt die Probezeit die ersten 3 Monate des Lehrverhältnisses. Während der Probezeit kann das Verhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen beendet werden. Nach Ablauf der Probezeit kann das Lehrverhältnis nur aus den in BAG §15 Abs 3 genannten Gründen (berechtigte Entlassung, berechtigter vorzeitiger Austritt, einvernehmliche Auflösung, Ablauf der Lehrzeit) beendet werden.

**6. Pflichten des Lehrberechtigten:** Gemäß BAG §9 ist der Lehrberechtigte verpflichtet, den Lehrling planmäßig und vollständig auszubilden, ihm alle für die LAP erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln, für die Berufsschule freizustellen, ein Ausbildungstagebuch (Berichtsheft) zu ermöglichen und den Lehrling fürsorglich zu behandeln. Darüber hinaus hat der Lehrberechtigte dem Lehrling nach erfolgreich bestandener LAP ein Dienstzeugnis gemäß ABGB auszustellen.

**7. Pflichten des Lehrlings:** Der Lehrling hat nach BAG §10 den Weisungen des Lehrberechtigten und des Ausbildners zu folgen, die Berufsschule regelmäßig zu besuchen, die vereinbarte Arbeitszeit einzuhalten, Betriebsgeheimnisse zu wahren und das Berichtsheft ordentlich zu führen.

**8. Sozialversicherung und Dienstgeberbeiträge:** Der Lehrling ist ab dem ersten Tag vollversicherungspflichtig nach ASVG §4 in der Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung bei der ÖGK bzw. AUVA. Der Arbeitgeberanteil der Sozialversicherungsbeiträge sowie der Dienstgeberbeitrag (DB 3,9 %) und die Kommunalsteuer (KommSt 3 %) sind vom Lehrberechtigten zu entrichten. Abfertigung Neu (BMSVG): 1,53 % der Lehrlingsentschädigung an BV-Kasse.

**9. Berufsschulfreistellung:** Der Lehrling ist für die Dauer des Berufsschulbesuchs unter Fortzahlung der Lehrlingsentschädigung freizustellen. Berufsschultage zählen als Arbeitstage für die Berechnung von Urlaub und Entgeltfortzahlung.

**10. Förderungen und Beihilfen:** Der Lehrberechtigte kann beim AMS Österreich Beihilfen für die Lehrlingsausbildung beantragen: Integrationsbeihilfe für Lehrlinge mit besonderem Förderbedarf, Förderung für Qualitätszertifizierung ("Staatlich ausgezeichneter Ausbildungsbetrieb"). forms-legal.com bietet die vollständige Vorlage inklusive Förderinformationen kostenlos zum Download an.

**11. WKO-Registrierungsklausel:** Der Lehrvertrag wird erst mit der Registrierung bei der zuständigen Lehrlingsstelle der WKO rechtswirksam. Der Lehrberechtigte hat den Vertrag innerhalb von 3 Wochen nach Lehrstellenantritt einzureichen. Die WKO erteilt eine Registrierungsbestätigung, die der Lehrling für die Berufsschulaufnahme benötigt.

So füllen Sie Ihr Lehrvertrag Österreich aus

Den Lehrvertrag in Österreich korrekt auszufüllen ist entscheidend für die WKO-Registrierung und den Start der Ausbildung. Folgen Sie diesen Schritten:

**Schritt 1 — Ausbildungsberechtigung prüfen:** Bevor Sie den Vertrag ausfüllen, stellen Sie sicher, dass Ihr Betrieb zur Ausbildung in dem gewünschten Lehrberuf berechtigt ist. Die Ausbildungsberechtigung wird von der Lehrlingsstelle der zuständigen Landeskammer der WKO erteilt. Prüfen Sie zudem, ob der/die vorgesehene Ausbildner/in die Ausbilderprüfung (AVAB) absolviert hat.

**Schritt 2 — Lehrberuf und Lehrzeit eintragen:** Tragen Sie den exakten Lehrberufsbezeichnung laut Lehrberufsliste ein. Wählen Sie die reguläre Lehrzeit gemäß Lehrberufsliste. Bei einem Stufenlehrberuf (z. B. Metalltechnik mit 3-jähriger Grundstufe und einjähriger Hauptstufe) ist der Gesamtzeitraum anzugeben.

**Schritt 3 — Parteien vollständig identifizieren:** Tragen Sie alle Daten des Lehrberechtigten (Unternehmensname laut Firmenbuch, Firmenbuchnummer, Adresse) und des Lehrlings (vollständiger Name, Geburtsdatum, SV-Nummer, Wohnanschrift) ein. Bei Minderjährigen: Namen und Unterschriften beider Elternteile (oder des allein Obsorgeberechtigten) einholen.

**Schritt 4 — Lehrlingsentschädigung festsetzen:** Prüfen Sie den aktuellen Kollektivvertrag für Ihre Branche auf wko.at/kv. Tragen Sie die Mindest-Lehrlingsentschädigung für jedes Lehrjahr ein. Überkollektivvertragliche Entschädigungen sind möglich und können im Vertrag als höhere Beträge angegeben werden.

**Schritt 5 — Ausbildner benennen:** Tragen Sie den Namen und die Qualifikation des/der verantwortlichen Ausbildners/Ausbildnerin ein. Legen Sie Kopie des AVAB-Zertifikats bei.

**Schritt 6 — Unterzeichnung und Einreichung:** Alle Parteien unterzeichnen den Vertrag. Reichen Sie innerhalb von 3 Wochen nach Lehrstellenantritt den Vertrag (Original oder beglaubigte Kopie) bei der Lehrlingsstelle der zuständigen WKO-Landeskammer ein. Online-Einreichung ist über das WKO-Serviceportal möglich. Die Registrierungsbestätigung erhalten Sie in der Regel innerhalb weniger Werktage.

**Schritt 7 — ELDA-Anmeldung und Berufsschuleinschreibung:** Melden Sie den Lehrling bei der ÖGK via ELDA an (vor dem ersten Arbeitstag). Kontaktieren Sie die zuständige Berufsschule für die Einschreibung; die Schule benötigt die WKO-Registrierungsbestätigung.

Häufige Fehler bei Ihrem Lehrvertrag Österreich

Die folgenden Fehler passieren bei Lehrverträgen in Österreich regelmäßig und können zur WKO-Zurückweisung oder zu rechtlichen Problemen führen:

**Fehler 1 — Verspätete WKO-Registrierung:** Der häufigste Fehler: Der Vertrag wird nicht innerhalb von 3 Wochen eingereicht. Die WKO kann eine Fristverlängerung gewähren, aber wiederholte Versäumnisse können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Ohne Registrierung kann der Lehrling die Berufsschule nicht besuchen.

**Fehler 2 — Fehlende Unterschrift der Erziehungsberechtigten:** Bei minderjährigen Lehrlingen ist die Unterschrift der erziehungsberechtigten Person zwingend. Fehlt sie, ist der Vertrag schwebend unwirksam und kann von den Erziehungsberechtigten angefochten werden.

**Fehler 3 — Falsche Lehrberufsbezeichnung:** Abkürzungen oder umgangssprachliche Begriffe (z. B. "Tischler" statt "Tischler/in") führen zu Problemen bei der WKO-Registrierung. Verwenden Sie immer die exakte Bezeichnung aus der Lehrberufsliste des BMBWF.

**Fehler 4 — Unterschreitung der KV-Mindestlehrlingsentschädigung:** Einige Betriebe vergessen, die KV-Entschädigungen jährlich anzupassen. Lehrlingsentschädigungen steigen typischerweise mit der KV-Anpassung im Herbst. Überprüfen Sie jährlich den aktuellen KV auf wko.at/kv.

**Fehler 5 — Kein Ausbildungstagebuch (Berichtsheft):** Das Führen des Berichtshefts durch den Lehrling ist gesetzlich vorgeschrieben und gehört zur planmäßigen Ausbildung (BAG §9). Betriebe, die dies nicht ermöglichen, riskieren Beanstandungen durch das Arbeitsinspektorat und können die Ausbildungsberechtigung verlieren.

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Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

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