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Dienstanweisung Österreich

Dienstanweisung Österreich

ABGB §1153; AngG §6; ArbVG §§96–100

DIENSTANWEISUNG

[Dienstgeber Firmenname] [Dienstgeber Adresse]

An: [Adressat Name / Gruppe] — [Position / Funktion]

Datum: [Datum Inkrafttreten]

Betreff: {{betreff}}

Gestützt auf das Weisungsrecht nach ABGB §1153 und AngG §6 ergeht folgende Dienstanweisung:

Art der Anweisung: [Art der Anweisung]

1. INHALT DER DIENSTANWEISUNG

[Inhalt der Dienstanweisung]

2. RECHTSGRUNDLAGE

Diese Dienstanweisung ergeht auf Basis des Direktionsrechts des Dienstgebers gemäß ABGB §1153 und AngG §6. Einschlägige Rechtsvorschriften: [Rechtsgrundlage].

Die Dienstanweisung bewegt sich im Rahmen des bestehenden Dienstverhältnisses und ändert keine wesentlichen Vertragsinhalte. Sie ist ab [Datum Inkrafttreten] verbindlich.

3. KONSEQUENZEN BEI MISSACHTUNG

Konsequenzhinweis: [Konsequenzhinweis]. Die beharrliche Weigerung, einer rechtmäßigen Dienstanweisung Folge zu leisten, kann nach AngG §27 Z 4 zur fristlosen Entlassung führen. Zuvor wird in der Regel eine Ermahnung und schriftliche Abmahnung ausgesprochen.

Unterfertigung

Für den Dienstgeber: [Dienstgeber Firmenname]

[Unterzeichner Name und Funktion]

4. EMPFANGSBESTÄTIGUNG

Ich, [Adressat Name / Gruppe], bestätige hiermit den Empfang dieser Dienstanweisung und nehme deren Inhalt zur Kenntnis.

Ort, Datum: ___________________________

Unterschrift Arbeitnehmer/in: ___________________________

Dienstgeber — vertretungsbefugte Person

________________

Signature

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist Dienstanweisung Österreich?

Die Dienstanweisung Österreich ist eine schriftliche Weisung des Dienstgebers an einzelne Arbeitnehmer oder eine Gruppe von Arbeitnehmern, die konkrete Verhaltens- und Handlungspflichten im Arbeitsverhältnis festlegt. Nach ABGB §1153 und AngG §6 ist der Arbeitnehmer verpflichtet, die vom Dienstgeber im Rahmen des Dienstverhältnisses erteilten Weisungen zu befolgen — solange diese nicht gegen Gesetz, Kollektivvertrag (KV), Betriebsvereinbarung oder gute Sitten verstoßen. Die Dienstanweisung konkretisiert das Direktionsrecht des Dienstgebers und gehört zu den wesentlichsten arbeitsrechtlichen Instrumenten der Betriebsorganisation in Österreich.

Rechtliche Grundlage der Dienstanweisung ist das Weisungsrecht, das sich aus ABGB §1153 ergibt: Der Arbeitnehmer hat die vereinbarten Dienste zu leisten und den Anordnungen des Dienstgebers nachzukommen. Das Angestelltengesetz (AngG) §6 präzisiert für Angestellte, dass die Befolgung von Anordnungen des Dienstgebers zum Kerninhalt des Arbeitsverhältnisses gehört. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das Direktionsrecht des Dienstgebers durch Weisungen ausgeübt wird, die den gesetzlichen und kollektivvertraglichen Rahmen nicht überschreiten dürfen.

In Österreich unterscheidet die Rechtsordnung zwischen allgemeinen Dienstanweisungen, die für alle Arbeitnehmer des Betriebs gelten, und individuellen Weisungen, die sich an einzelne Personen richten. Allgemeine Dienstanweisungen mit betriebsverfassungsrechtlicher Relevanz — etwa wenn sie das Verhalten der Arbeitnehmer in der Arbeitsstätte betreffen oder Kontrollmaßnahmen beinhalten — unterliegen der zwingenden Mitbestimmung des Betriebsrats nach ArbVG §§96–97. Ohne die erforderliche Zustimmung des Betriebsrats sind solche Anweisungen rechtsunwirksam.

Die Dienstanweisung dient mehreren betrieblichen Zwecken: Erstens schafft sie Rechtssicherheit für Dienstgeber und Dienstnehmer über den konkreten Umfang der Arbeitspflichten. Zweitens bildet sie die Grundlage für arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Missachtung — von der Ermahnung über die Abmahnung bis hin zur Entlassung nach AngG §27 bei beharrlicher Weigerungshaltung. Drittens schützt eine ordnungsgemäß formulierte Dienstanweisung den Dienstgeber bei Auseinandersetzungen vor dem Arbeits- und Sozialgericht (ASG Wien) oder den Arbeitsgerichten der Landesgerichte (LG).

Inhaltlich kann die Dienstanweisung zahlreiche Bereiche regeln: Arbeitszeitregelungen ergänzend zum Arbeitszeitgesetz (AZG), Verhaltensregeln im Umgang mit Kunden, Datenschutzvorgaben nach Datenschutzgesetz (DSG 2018) und DSGVO (EU-VO 2016/679), IT-Nutzungsregeln, Kleiderordnungen, Vorgaben zur Arbeitssicherheit nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) sowie Verfahrensweisungen für spezifische Arbeitsabläufe. Jede Regelung muss innerhalb der gesetzlichen Schranken bleiben und darf den Arbeitnehmer nicht sachwidrig belasten oder diskriminieren (GlBG §§3–9).

Die Schriftlichkeit ist rechtlich nicht zwingend vorgeschrieben — mündliche Weisungen sind grundsätzlich zulässig. Dennoch empfiehlt die österreichische Rechtspraxis aus Beweissicherungsgründen stets die Schriftform, da bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten die Beweislast für den Inhalt einer Weisung beim Dienstgeber liegt. Die Arbeiterkammer (AK) rät Arbeitnehmern, schriftliche Bestätigungen zu verlangen, und Arbeitgebern, Empfangsbestätigungen einzuholen.

Wann brauchen Sie Dienstanweisung Österreich?

Eine Dienstanweisung Österreich wird in der betrieblichen Praxis in verschiedenen Situationen benötigt, in denen der Dienstgeber konkrete Verhaltens- oder Handlungspflichten gegenüber Arbeitnehmern festlegen möchte, die über den allgemeinen Arbeitsvertrag hinausgehen oder diesen im laufenden Betrieb präzisieren.

Typische Anwendungsfälle sind: die Einführung neuer Arbeitsabläufe oder Software (z.B. ERP-Systeme, ELDA-Portal der ÖGK für Meldungen nach ASVG §§33–36), die Festlegung von Verhaltensregeln beim Kundenkontakt, die Anpassung von Datenschutzvorgaben nach DSG 2018-Novelle, die Regelung von Home-Office-Pflichten nach dem Homeoffice-Gesetz (BGBl I Nr. 61/2021), die Einführung von Kontrollmaßnahmen (Zeiterfassung, Zutrittssysteme) sowie die Anordnung von Mehrarbeit oder Überstunden nach AZG §7.

Eine individuelle Dienstanweisung ist insbesondere dann angezeigt, wenn ein bestimmter Arbeitnehmer konkrete Anweisungen zu seiner spezifischen Tätigkeit benötigt — etwa bei einem Wechsel der Zuständigkeiten, der Übernahme neuer Projekte oder nach einer Abmahnung wegen Fehlverhaltens. In solchen Fällen dokumentiert die schriftliche Dienstanweisung den Willen des Dienstgebers und schafft klare Erwartungen.

Bei geplanten betrieblichen Umstrukturierungen oder der Einführung neuer Sicherheitsstandards nach ASchG (z.B. Unterweisung gemäß §14 ASchG) ist die Dienstanweisung das geeignete Instrument, um Arbeitnehmer verbindlich zu informieren und gleichzeitig die Dokumentationspflicht des Dienstgebers zu erfüllen. Nach AngG §27 Z 4 kann die beharrliche Missachtung einer rechtmäßigen Dienstanweisung zur fristlosen Entlassung führen — umso wichtiger ist die schriftliche Fixierung.

Auch im Bereich des Kollektivvertragsrechts (WKO-Kollektivvertrag) sind Dienstanweisungen erforderlich, wenn kollektivvertragliche Regelungen auf Betriebsebene konkretisiert werden müssen. Die Dienstanweisung ergänzt dann die Betriebsvereinbarung (BV) nach ArbVG §§96–100 als niedrigschwelligeres Instrument des Direktionsrechts, das keiner formellen Mitbestimmung bedarf, solange sie die Grenzen des ArbVG respektiert.

Was gehört in Ihr Dienstanweisung Österreich?

Eine rechtsgültige Dienstanweisung Österreich nach ABGB §1153 und AngG §6 muss bestimmte wesentliche Bestandteile enthalten, um arbeitsrechtlich wirksam zu sein und im Streitfall vor dem Arbeits- und Sozialgericht (ASG Wien) oder den Arbeitsgerichten der Landesgerichte (LG) standzuhalten.

**1. Identifikation des Dienstgebers und Adressatenkreis:** Die Dienstanweisung muss klar angeben, von wem sie ausgeht (Firmenname laut Firmenbuch, FN-Nummer, Adresse) und an wen sie gerichtet ist (alle Arbeitnehmer des Betriebs, bestimmte Abteilung, einzelne Person). Bei individuellen Anweisungen ist der vollständige Name der betroffenen Person und ihre Funktion anzugeben.

**2. Konkrete Regelungsinhalte:** Der Kerninhalt muss klar und verständlich formuliert sein. Vage oder mehrdeutige Formulierungen sind zu vermeiden, da sie im Streitfall nicht durchsetzbar sind. Der Inhalt muss sich im Rahmen des vertraglich vereinbarten Tätigkeitsbereichs halten — Weisungen, die eine wesentliche Änderung der Arbeitsbedingungen bewirken, können eine Vertragsänderung darstellen und bedürfen der Zustimmung des Arbeitnehmers oder des Betriebsrats (ArbVG §97 Abs. 1 Z 1).

**3. Ausdrückliche Rechtsgrundlage:** Die Dienstanweisung sollte auf die relevanten gesetzlichen Grundlagen verweisen (ABGB §1153, AngG §6, AZG, ASchG §14, DSG 2018, DSGVO), um dem Arbeitnehmer die Rechtskonformität der Weisung zu verdeutlichen und die Durchsetzbarkeit zu stärken.

**4. Datum und Inkrafttreten:** Das Ausstellungsdatum (DD.MM.YYYY gemäß österreichischem Standard) und der Zeitpunkt des Inkrafttretens müssen klar angegeben sein. Gilt die Anweisung ab sofort oder ab einem bestimmten Datum?

**5. Hinweis auf Konsequenzen bei Missachtung:** Bei schwerwiegenden Dienstanweisungen empfiehlt die Rechtsprechung des OGH den ausdrücklichen Hinweis auf die arbeitsrechtlichen Folgen einer Zuwiderhandlung — von der Ermahnung bis zur Entlassung nach AngG §27. Dies stärkt die Warnfunktion der Anweisung.

**6. Unterschrift und Empfangsbestätigung:** Der Dienstgeber (vertretungsbefugte Person: Geschäftsführer, Prokurist, HR-Leiter) unterzeichnet die Anweisung. Eine Empfangsbestätigung des Arbeitnehmers ist nicht zwingend vorgeschrieben, aber dringend empfohlen. Ohne Empfangsbestätigung trägt der Dienstgeber das Risiko, dass der Arbeitnehmer die Kenntnisnahme bestreitet.

**7. Bei allgemeinen Anweisungen: Betriebsratskonsultation:** Soweit die Dienstanweisung Bereiche betrifft, die nach ArbVG §§96–97 der zwingenden oder erzwingbaren Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegen (z.B. Kontrollmaßnahmen, die die Menschenwürde berühren), ist die vorherige Zustimmung des Betriebsrats einzuholen. Ohne diese Zustimmung ist die Anweisung in diesen Bereichen rechtsunwirksam.

Bei forms-legal.com steht eine rechtskonforme Vorlage für die österreichische Dienstanweisung zum kostenlosen Download als PDF und Word zur Verfügung — entwickelt nach den aktuellen Anforderungen des ABGB, AngG und ArbVG.

So füllen Sie Ihr Dienstanweisung Österreich aus

Das Ausfüllen der Dienstanweisung Österreich nach ABGB §1153 und AngG §6 erfordert sorgfältige Vorbereitung und die Kenntnis des betrieblichen und rechtlichen Rahmens. Die folgende Schritt-für-Schritt-Anleitung führt durch den Prozess:

**Schritt 1: Zweck und Adressatenkreis festlegen** Bestimmen Sie zunächst, ob es sich um eine allgemeine Dienstanweisung (gilt für alle Arbeitnehmer oder eine Abteilung) oder eine individuelle Weisung (gilt für eine bestimmte Person) handelt. Beim Adressatenkreis ist zu prüfen, ob eine Mitbestimmungspflicht des Betriebsrats nach ArbVG §96 besteht.

**Schritt 2: Dienstgeberdaten eintragen** Tragen Sie den vollständigen Firmennamen laut Firmenbuch (inklusive Rechtsform, z.B. Muster GmbH), die Firmenbuchnummer (FN), die Geschäftsadresse und die vertretungsbefugte Person (Geschäftsführer oder Prokurist) ein.

**Schritt 3: Adressaten benennen** Bei individuellen Dienstanweisungen: vollständiger Name, Position und Abteilung des Arbeitnehmers. Bei allgemeinen Anweisungen: genaue Bezeichnung des betroffenen Personenkreises (z.B. „alle Arbeitnehmer der Abteilung Kundenservice“).

**Schritt 4: Inhalt der Weisung klar formulieren** Formulieren Sie den Regelungsinhalt präzise und verständlich. Vermeiden Sie Passivkonstruktionen und Mehrfachdeutungen. Nummerieren Sie mehrere Regelungspunkte. Verweisen Sie auf relevante Gesetze (z.B. AZG §7 für Überstunden, ASchG §14 für Sicherheitsunterweisungen, DSG 2018 für Datenschutz).

**Schritt 5: Datum und Inkrafttreten festlegen** Geben Sie das Ausstellungsdatum im österreichischen Format (DD.MM.YYYY) an. Legen Sie fest, ab wann die Dienstanweisung gilt — sofort oder ab einem bestimmten Datum.

**Schritt 6: Konsequenzen bei Missachtung aufnehmen** Fügen Sie bei schwerwiegenden Anweisungen einen klaren Hinweis auf die Rechtsfolgen einer Zuwiderhandlung ein: Ermahnung, Abmahnung oder Entlassung nach AngG §27 bei beharrlicher Weigerung.

**Schritt 7: Unterschrift des Dienstgebers und Empfangsbestätigung** Lassen Sie die Anweisung von der vertretungsbefugten Person unterzeichnen. Händigen Sie dem Arbeitnehmer eine Kopie aus und lassen Sie den Erhalt schriftlich bestätigen. Bewahren Sie das Original in der Personalakte auf.

Häufige Fehler bei Ihrem Dienstanweisung Österreich

Bei der Erstellung und Durchsetzung von Dienstanweisungen in Österreich treten in der Praxis häufig Fehler auf, die zur Rechtsunwirksamkeit der Anweisung oder zu arbeitsrechtlichen Streitigkeiten vor dem Arbeits- und Sozialgericht (ASG Wien) führen können.

**Fehler 1: Fehlende Betriebsratskonsultation (ArbVG §96)** Der häufigste Fehler ist die Einführung allgemeiner Dienstanweisungen, die der zwingenden Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegen, ohne dessen vorherige Zustimmung. Besonders bei Kontrollmaßnahmen (Videoüberwachung, IT-Monitoring, GPS-Tracking von Dienstfahrzeugen) ist die Zustimmung des Betriebsrats nach ArbVG §96 Abs. 1 Z 3 zwingend erforderlich. Fehlt sie, ist die Maßnahme rechtsunwirksam und der Dienstgeber kann schadenersatzpflichtig werden.

**Fehler 2: Überschreitung des vertraglich vereinbarten Rahmens** Dienstanweisungen, die über das im Arbeitsvertrag vereinbarte Tätigkeitsprofil hinausgehen oder wesentliche Arbeitsbedingungen einseitig ändern, sind keine rechtsgültigen Weisungen. Wer einen Buchhalter per Dienstanweisung dauerhaft in den Außendienst versetzt, greift unzulässig in den Vertragsinhalt ein.

**Fehler 3: Unklare oder zu vage Formulierungen** Vage Formulierungen wie „angemessenes Verhalten“ oder „zügige Bearbeitung“ sind im Streitfall nicht durchsetzbar. Der OGH verlangt klare, nachvollziehbare Weisungen.

**Fehler 4: Keine Empfangsbestätigung** Ohne schriftliche Bestätigung des Arbeitnehmers kann der Dienstgeber im Streitfall nicht beweisen, dass die Weisung dem Arbeitnehmer zugegangen ist. Eine Entlassung nach AngG §27 wegen Missachtung einer nicht nachweislich empfangenen Weisung ist anfechtbar.

**Fehler 5: Verstöße gegen Diskriminierungsverbote (GlBG)** Dienstanweisungen, die nur für bestimmte Gruppen gelten (z.B. nur für Frauen oder nur für ältere Arbeitnehmer), müssen sachlich gerechtfertigt sein. Fehlt ein sachlicher Grund, liegt eine unzulässige Diskriminierung nach GlBG §§3–9 vor.

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Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

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