Skip to main content

Ausbildnerbestätigung Lehrling Österreich

Ausbildnerbestätigung Lehrling Österreich

BAG §§3–5 (BGBl Nr. 142/1969); AusBiV BGBl II Nr. 102/2006

AUSBILDNERBESTÄTIGUNG

gemäß Berufsausbildungsgesetz (BAG) §§3–5 (BGBl Nr. 142/1969) und Ausbilderverordnung (AusBiV) BGBl II Nr. 102/2006

1. AUSBILDUNGSBETRIEB (LEHRBERECHTIGTER)

Firma: [Betrieb Name] Firmenbuchnummer: [Firmenbuch Nr] Betriebsadresse: [Betrieb Adresse] Lehrberechtigter: [Lehrberechtigter Name] WKO-Mitgliedsnummer: [WKO Mitgliedsnummer]

2. AUSBILDNER (BESTELLTE PERSON)

2.1

Name des Ausbildners: [Ausbildner Name] Geburtsdatum: [Ausbildner Geburtsdatum] Funktion im Betrieb: [Ausbildner Funktion]

2.2

Fachliche Eignung (§3a BAG): [Fachliche Qualifikation]

2.3

Pädagogische Eignung — Ausbilderkurs (§2 AusBiV): Kursabschluss am: [Ausbilderkurs Datum] Kursanbieter: [Ausbilderkurs Anbieter]

3. BESTELLUNG ALS AUSBILDNER

3.1

Der Lehrberechtigte bestellt [Ausbildner Name] mit Wirkung [Bestellung Datum] zum Ausbildner für den Lehrberuf: [Lehrberuf]

3.2

Der Ausbildner ist verantwortlich für die ordnungsgemäße betriebliche Ausbildung des Lehrlings laut Berufsbild (§8 BAG) und dem betrieblichen Ausbildungsrahmenplan (§12 Abs. 2 BAG). Die Anmeldung des Lehrvertrags erfolgt bei der zuständigen Lehrlingsstelle: [Lehrlingsstelle]

3.3

Der Ausbildner verpflichtet sich zur Einhaltung der Schutzvorschriften des Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetzes (KJBG, BGBl Nr. 146/1987) und zur Ermöglichung des Berufsschulbesuchs nach §18 BAG.

4. UNTERSCHRIFTEN

________________________________ ________________________________ Lehrberechtigter Ausbildner [Lehrberechtigter Name] [Ausbildner Name] [Betrieb Name] Datum: [Bestellung Datum]

Lehrberechtigter

________________

Signature

Ausbildner

________________

Signature

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist Ausbildnerbestätigung Lehrling Österreich?

Die Ausbildnerbestätigung Lehrling ist ein nach Berufsausbildungsgesetz (BAG) §§3–5 (BGBl Nr. 142/1969); Ausbilderverordnung (AusBiV BGBl II Nr. 102/2006) geregeltes Rechtsdokument in Österreich.

Der Ausbildner (nach BAG §2a — die für die Ausbildung des Lehrlings verantwortliche Person im Betrieb) muss nach §3a BAG und der AusBiV über folgende Voraussetzungen verfügen: fachliche Eignung (abgeschlossene Berufsausbildung im einschlägigen oder verwandten Lehrberuf, Meisterprüfung oder gleichwertige Qualifikation) und pädagogische Eignung (Ausbilderkurs im Umfang von mindestens 40 Lehreinheiten nach §2 AusBiV oder gleichwertige Ausbildung). Die zuständige Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) — auf Landesebene die neun Landeslehrlingsstellen — registriert den Ausbildner vor Beginn der Lehrzeit.

Das Bestätigungsschreiben des Ausbildners dient mehreren rechtlichen Zwecken: Es dokumentiert gegenüber der WKO-Lehrlingsstelle die ordnungsgemäße Bestellung des Ausbildners; es bestätigt dem Lehrling und seinen Erziehungsberechtigten, dass die betriebliche Ausbildung von einer qualifizierten Person geleitet wird; es dient als Nachweis gegenüber dem Arbeitsinspektorat (§§2–18 ArbIG) bei Prüfungen der Lehrlingsbeschäftigung; und es ist Grundlage für die Anmeldung des Lehrvertrags bei der zuständigen Lehrlingsstelle der WKO.

Der Lehrvertrag selbst wird nach §12 BAG vor Antritt der Lehre schriftlich abgeschlossen und bei der Lehrlingsstelle der zuständigen WKO-Fachorganisation angemeldet. Ohne ordnungsgemäß bestellten Ausbildner darf der Lehrvertrag nicht angemeldet werden — die Beschäftigung eines Lehrlings ohne registrierten Ausbildner ist eine Verwaltungsübertretung nach §28 BAG und kann zur Entziehung der Ausbildungsberechtigung des Betriebs (§23 BAG) führen. Die Berufsschulpflicht des Lehrlings nach §5 BAG (Berufsschule mindestens 1 Tag pro Woche) bleibt von der Ausbildnerbestätigung unberührt.

Die WKO führt auf ihrer Website (lehre.at) das Berufsregister aller anerkannten Lehrberufe mit den jeweiligen Mindestanforderungen für Ausbildner. Für Lehrberufe mit besonderem Schutzbedarf (z.B. Gastronomie, Bau) gelten erweiterte Anforderungen an den Ausbildner-Nachweis.

Das Sozialpartnerschaftssystem in Österreich - bestehend aus WKO (Arbeitgeberseite), Österreichischem Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Arbeiterkammer (AK) - hat die duale Berufsausbildung stark geprägt. Durch Kollektivvertragsverhandlungen werden Lehrlingsentschädigungen festgelegt, die weit über den gesetzlichen Mindestanforderungen des BAG liegen können. Die Lehrlingsstellen der WKO-Landeskammern führen das Berufsregister, registrieren Lehrverträge und überwachen die Ausbildungsqualitaet. Neuere Entwicklungen in der österreichischen Lehrausbildung umfassen die Einführung von Modullehrberufen (seit 2015), die es ermöglichen, verwandte Lehrberufe zu kombinieren, sowie die Digitalisierungsoffensive des BMBWF, die neue IT-nahe Lehrberufe wie Applikationsentwicklung-Coding (LAP 2024) und Digital Marketing (LAP 2023) geschaffen hat. Das OeAD (Österreichische Agentur für Bildung und Internationalisierung) koordiniert ausserdem Programme für Auslandsaufenthalte von Lehrlingen im Rahmen von Erasmus+ für Berufsausbildung.

Wann brauchen Sie Ausbildnerbestätigung Lehrling Österreich?

Das Ausbildnerbestätigungsschreiben in Österreich nach BAG §§3–5 wird in folgenden Situationen benötigt:

Bei Abschluss eines neuen Lehrvertrags: Vor der Anmeldung eines Lehrvertrags bei der zuständigen WKO-Lehrlingsstelle muss der Ausbildner registriert sein. Die Lehrlingsstelle verlangt beim Einreichen des Lehrvertrags eine Bestätigung der Ausbildnereignung oder den Nachweis des abgeschlossenen Ausbilderkurses (§2 AusBiV).

Bei Wechsel des Ausbildners im laufenden Lehrverhältnis: Wenn der bisherige Ausbildner den Betrieb verlässt (Kündigung, Pension) oder aus anderen Gründen nicht mehr als Ausbildner fungieren kann, muss unverzüglich ein Nachfolger bestellt und bei der Lehrlingsstelle gemeldet werden. Die Unterbrechung der ordnungsgemäßen Ausbildnerbestellung ist eine Verwaltungsübertretung nach §28 BAG.

Bei Prüfungen durch das Arbeitsinspektorat: Das Arbeitsinspektorat prüft nach §§15–18 ArbIG die ordnungsgemäße Beschäftigung von Jugendlichen (Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz, KJBG, BGBl Nr. 146/1987). Bei solchen Prüfungen ist die Ausbildnerbestätigung vorzulegen.

Bei Wiedererlangung der Ausbildungsberechtigung: Wenn einem Betrieb die Ausbildungsberechtigung nach §23 BAG entzogen wurde (z.B. wegen Mängeln in der Ausbildung) und er die Berechtigung wieder beantragen möchte, muss er einen neu qualifizierten Ausbildner nachweisen.

Als Ergänzung zum Lehrstellenangebot: Beim Anbieten einer Lehrstelle auf der AMS-Lehrstellenbörse oder dem WKO-Lehrlingsportal (lehre.at) ist der Nachweis der Ausbildnereignung häufig bereits im Ausschreibungsverfahren zu erbringen, um die Glaubwürdigkeit des Angebots zu belegen.

Bei Beantragung von AMS-Förderungen für die Lehrlingsbeschaefstigungigung: Das AMS Österreich zahlt verschiedene Prämien für Ausbildungsbetriebe (Blum-Bonus nach SS 19b AMSG, Behalteprämie nach SS 19c AMSG). Für den Förderantrag beim AMS ist der Nachweis des registrierten Ausbildners ein Pflichtdokument. Das Bestaedigungsschreiben dokumentiert die Ausbildnerregistrierung und ermoeg-licht die Förderbeantragung. Bei Wechsel zu einem anderen Lehrberuf: Wenn ein Lehrling im laufenden Lehrverhaeltnis den Lehrberuf wechselt, muss ein neuer Lehrvertrag abgeschlossen und ein Ausbildner für den neuen Lehrberuf bestellt werden. Das bisherige Bestaedigungsschreiben deckt nur den ursprünglich registrierten Lehrberuf ab. Bei Erweiterung des Ausbildungsbetriebs auf neue Standorte: Wenn ein Betrieb einen neuen Standort eröffnet und dort Lehrlinge ausbilden möchte, muss auch am neuen Standort ein Ausbildner registriert werden.

Was gehört in Ihr Ausbildnerbestätigung Lehrling Österreich?

Das Ausbildnerbestätigungsschreiben in Österreich enthält nach BAG §§3–5 und AusBiV folgende wesentliche Elemente. Auf forms-legal.com steht eine vollständig ausgefüllte Vorlage bereit.

Angaben zum Ausbildungsbetrieb: Vollständiger Firmenname laut Firmenbuch (Firmenbuchnummer nach FBG), Branche und WKO-Mitgliedschaftsnummer. Betriebsadresse (Ausbildungsort) und Kontaktdaten des Betriebsverantwortlichen (Geschäftsführer nach §15 GmbHG). Anzahl der aktuell beschäftigten Lehrlinge im Betrieb und genehmigte Lehrlingshöchstzahl nach §3 Abs. 3 BAG.

Angaben zum Ausbildner: Vollständiger Name, Geburtsdatum, Wohnadresse und Funktion im Betrieb. Nachweis der fachlichen Eignung: Art und Datum der Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung — LAP nach §21 BAG; Meisterprüfung; gleichwertige Qualifikation); einschlägiger Lehrberuf oder verwandter Beruf. Nachweis der pädagogischen Eignung: Absolvierter Ausbilderkurs nach §2 AusBiV (Datum, Veranstalter, Lehreinheiten — mindestens 40 LE) oder gleichwertige anerkannte Ausbildung.

Bestellungsurkunde: Formelle Bestellung des Ausbildners durch den Lehrberechtigten (Arbeitgeber/Unternehmen). Datum des Inkrafttretens der Bestellung. Angabe der Lehrberufe, für die der Ausbildner bestellt wird (BAG Anlage — Berufsliste; WKO-Lehrberufsliste mit Lehrzeit in Jahren).

Ausbildungsverpflichtungen: Bestätigung, dass der Ausbildner die im einschlägigen Berufsbild (Berufsbild nach §8 BAG) vorgesehenen Ausbildungsziele vermitteln wird. Verweis auf den Ausbildungsrahmenplan (Ausbildungsplan nach §12 Abs. 2 BAG), der individuell erstellt und dem Lehrling zu Beginn der Lehre auszuhändigen ist.

Meldepflichten gegenüber WKO-Lehrlingsstelle: Angabe der zuständigen Lehrlingsstelle (z.B. Lehrlingsstelle der WKO Wien, Wirtschaftskammer Niederösterreich) und der Betriebsnummer. Bestätigung, dass der Lehrvertrag innerhalb von 4 Wochen nach Lehrantritt bei der Lehrlingsstelle anzumelden ist (§12 Abs. 4 BAG). Hinweis auf die Berufsschulpflicht des Lehrlings und die Verpflichtung des Ausbildners, den Berufsschulbesuch zu ermöglichen (§18 BAG, KJBG).

Ausbildungsrahmenplan und Berufsbild (BAG SS 8): Für jeden anerkannten Lehrberuf gibt es ein verbindliches Berufsbild und einen WKO-Ausbildungsrahmenplan. Das Bestaedigungsschreiben bestätigt, dass der Ausbildner die Inhalte des Berufsbilds kennt und vermitteln kann. Digitale Einreichung über WKO-My-Business: Seit 2024 können Lehrverträge und Ausbildnerbestaedigungen in den meisten WKO-Landeskammern digital über das Portal WKO My Business eingereicht werden. Dies beschleunigt das Registrierungsverfahren erheblich. Berufsschulpflicht und Kooperation mit der Berufsschule: Das Bestaedigungsschreiben enthält häufig eine Verpflichtungserklärung des Ausbildners zur Kooperation mit der zuständigen Berufsschule (SS 18 BAG). Der Ausbildner muss den Berufsschulbesuch des Lehrlings ermöglichen und die Berufsschullehrpläne kennen, um die betriebliche Ausbildung darauf abzustimmen. Lehrlingsentschädigung und KV-Bindung: Die Lehrlingsentschädigung muss mindestens dem einschlägigen Kollektivvertrag entsprechen. Das Bestaedigungsschreiben bestätigt, dass der Ausbildner die KV-Bestimmungen kennt und einhalt.

Ausbilderbestellung und Widerruf: Die Bestellung des Ausbildners durch den Lehrberechtigten kann jederzeit widerrufen werden, wenn der Ausbildner seinen Pflichten nicht nachkommt (SS 3a Abs. 3 BAG). Der Widerruf muss unverzüglich der Lehrlingsstelle gemeldet und ein Nachfolger bestellt werden. Ohne registrierten Ausbildner ist der Betrieb nicht berechtigt, den Lehrling weiterzubeschäftigen. Aufbewahrungsfristen und Auskunftspflichten: Ausbildungsunterlagen (Ausbildungsprotokoll, Bestaedigungsschreiben, Lehrvertrag) sind mindestens 7 Jahre aufzubewahren (SS 212 UGB). Bei Prüfungen durch das Arbeitsinspektorat oder die Lehrlingsstelle sind diese Unterlagen vorzulegen.

Einbindung des Betriebsrats: Wenn im Betrieb ein Betriebsrat (SS 40 ArbVG) besteht, hat dieser nach SS 101 ArbVG bei der Bestellung von Ausbildnern ein Informationsrecht. Informieren Sie den Betriebsrat über neue Ausbildnerbestellungen und legen Sie das Bestaedigungsschreiben vor.

So füllen Sie Ihr Ausbildnerbestätigung Lehrling Österreich aus

Das Ausbildnerbestätigungsschreiben in Österreich wird wie folgt ausgefüllt:

Schritt 1: Lehrberuf und zuständige Lehrlingsstelle identifizieren. Überprüfen Sie auf der WKO-Website (wko.at, Lehrberufsverzeichnis), ob Ihr Betrieb für den gewünschten Lehrberuf zugelassen ist. Die Ausbildungsberechtigung ergibt sich aus der Mitgliedschaft in der zuständigen WKO-Fachorganisation (Pflichtmitgliedschaft nach §1 WKG). Ermitteln Sie die zuständige Lehrlingsstelle Ihrer Landeskammer (9 Bundesländer, je eine Lehrlingsstelle).

Schritt 2: Ausbildner auswählen und Eignungsnachweis prüfen. Der Ausbildner muss die fachliche Eignung nachweisen: abgeschlossene Lehrabschlussprüfung (LAP) oder Meisterprüfung im einschlägigen Lehrberuf oder einem verwandten Beruf. Zudem muss der Ausbilderkurs nach §2 AusBiV absolviert worden sein (mindestens 40 Lehreinheiten; Kurse werden vom WIFI, BFI oder anderen anerkannten Anbietern durchgeführt). Legen Sie die entsprechenden Zeugnisse und Kursbestätigungen bereit.

Schritt 3: Betriebsdaten eintragen. Vollständiger Firmenname, Firmenbuchnummer, Betriebsadresse, WKO-Mitgliedsnummer und Name des Geschäftsführers (nach §15 GmbHG oder §71 AktG). Angabe der aktuellen Beschäftigtenzahl (relevant für die Lehrlingshöchstzahl nach §3 Abs. 3 BAG — maximal 1 Lehrling auf 5 Fachkräfte).

Schritt 4: Ausbildner-Daten und Bestellung eintragen. Vollständiger Name, Geburtsdatum und Funktion des Ausbildners. Datum der formellen Bestellung durch den Lehrberechtigten. Lehrberufe, für die die Bestellung gilt (laut BAG-Anlagenverzeichnis).

Schritt 5: Ausbildungsplan anhängen. Nach §12 Abs. 2 BAG ist für jeden Lehrling zu Beginn der Lehre ein individueller Ausbildungsplan zu erstellen, der auf dem betrieblichen Ausbildungsrahmenplan basiert. Der Ausbildungsrahmenplan ist auf der WKO-Website (wko.at) für jeden Lehrberuf abrufbar.

Schritt 6: Unterschrift und Anmeldung. Das Bestätigungsschreiben wird vom Lehrberechtigten (Geschäftsführer des Ausbildungsbetriebs) und vom Ausbildner unterzeichnet. Einreichung zusammen mit dem Lehrvertrag (Muster auf lehrlingsstelle.at) bei der zuständigen Lehrlingsstelle innerhalb von 4 Wochen nach Lehrantritt (§12 Abs. 4 BAG).

Schritt 7: Aufbewahrung und Aktualisierung. Bewahren Sie das Bestaedigungsschreiben für die gesamte Dauer des Lehrverhältnisses und mindestens 3 Jahre danach auf (Verjaerungs-frist für Lohnforderungen nach SS 1486 ABGB). Bei wesentlichen Änderungen ist ein aktualisiertes Bestaedigungsschreiben zu erstellen. Schritt 8: Arbeitsinspektorat-Unterweisung dokumentieren. Das Arbeitsinspektorat prüft nach SS 15-18 ArbIG die ordnungsgemässe Beschaefstig-ung von Jugendlichen. Führen Sie ein Unterweisungsprotokoll (Datum, Inhalt, Unterschrift des Lehrlings), das bei Prüfungen vorgelegt werden kann.

Schritt 8: Digitale Ablage einrichten. Richten Sie eine digitale Ablage für alle Ausbildungsunterlagen ein: Lehrvertrag, Bestaedigungsschreiben, Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsprotokoll, LAP-Anmeldung. Eine strukturierte Ablage erleichtert die Vorlage bei Prüfungen durch Arbeitsinspektorat und Lehrlingsstelle und vermeidet Aufwand bei Routinekontrollen.

Häufige Fehler bei Ihrem Ausbildnerbestätigung Lehrling Österreich

Bei der Erstellung und Einreichung des Ausbildnerbestätigungsschreibens in Österreich werden folgende häufige Fehler gemacht:

Ausbilderkurs nicht rechtzeitig absolviert: Der Ausbilderkurs nach §2 AusBiV (mindestens 40 Lehreinheiten) muss vor Beginn der Lehrlingsbeschäftigung abgeschlossen sein. Ein Ausbildner, der den Kurs noch absolvieren muss, kann nicht registriert werden. Planen Sie den Ausbilderkurs rechtzeitig — WIFI und BFI bieten Kurse in allen Bundesländern an, die Wartezeiten können jedoch mehrere Monate betragen.

Falsche Lehrlingsstelle angeschrieben: Österreich hat 9 Landeslehrlingsstellen (je eine pro Bundesland), die an die WKO-Landeskammern angebunden sind. Lehrbetriebe müssen sich an die Lehrlingsstelle jenes Bundeslandes wenden, in dem der Lehrbetrieb seinen Sitz hat — nicht die Lehrlingsstelle am Wohnort des Lehrlings.

Fehlende Ausbildungsrahmenpläne: Das Bestätigungsschreiben ohne beigefügten betrieblichen Ausbildungsrahmenplan (§12 Abs. 2 BAG) ist unvollständig. Der Ausbildungsrahmenplan ist für jeden Lehrberuf verpflichtend und muss individuell auf den Betrieb angepasst sein — eine bloße Kopie des WKO-Musterrahmenplans ohne betriebsspezifische Anpassungen wird von Lehrlingsstellen häufig beanstandet.

Lehrlingshöchstzahl überschritten: Nach §3 Abs. 3 BAG darf der Betrieb nicht mehr Lehrlinge ausbilden, als er gemessen an der Anzahl der Fachkräfte aufnehmen darf (Faustregel: 1 Lehrling pro 5 Fachkräfte; Variationen je nach Lehrberuf und Kollektivvertrag). Überschreitungen werden von der Lehrlingsstelle bei der Anmeldung des Lehrvertrags abgewiesen.

Versäumte Abmeldung bei Ausbildnerwechsel: Wenn der bisherige Ausbildner den Betrieb verlässt, muss der Wechsel sofort (nicht erst am Ende des Dienstverhältnisses des Ausbildners) der Lehrlingsstelle gemeldet werden. Die Lücke zwischen Abgang des alten und Registrierung des neuen Ausbildners ist eine Verwaltungsübertretung nach §28 BAG.

Ausbildungsprotokoll nicht geführt: Viele Ausbildner in Kleinstbetrieben vernachlässigen das Führen eines Ausbildungsprotokolls (SS 5 BAG). Dies raeacht sich spätestens bei der LAP, wenn die Prüfungskommission Nachweise über die vermittelten Ausbildungsinhalte verlangt. Mangelhafte Einführung des Lehrlings: Das BAG verpflichtet den Ausbildner, den Lehrling in die Betriebsordnung einzuführen und Werkzeuge korrekt zu erklären. Fehlende Einführung in Sicherheitsvorschriften kann zu Arbeitsunfaellen führen. Versäumte Lehrvertragsmeldung: Der Lehrvertrag muss innerhalb von 4 Wochen nach Lehrantritt bei der Lehrlingsstelle angemeldet werden. Versäumnisse sind Verwaltungsübertretungen nach SS 28 BAG.

Diese Seite zitieren

Verweisen Sie auf diese kostenlose Vorlage in einem Artikel, Lehrplan oder Forschungsbericht:

APA

Forms Legal. (2026). Ausbildnerbestätigung Lehrling Österreich (Österreich) [Legal document template]. Forms Legal. https://forms-legal.com/de/austria/employment/letters/ausbildner-bestaetigungsschreiben-oesterreich

MLA

"Ausbildnerbestätigung Lehrling Österreich (Österreich)." Forms Legal, 2026, https://forms-legal.com/de/austria/employment/letters/ausbildner-bestaetigungsschreiben-oesterreich.

BibTeX
@misc{formslegal-ausbildner-bestaetigungsschreiben-oesterreich,
  author       = {{Forms Legal}},
  title        = {Ausbildnerbestätigung Lehrling Österreich (Österreich)},
  year         = {2026},
  howpublished = {\url{https://forms-legal.com/de/austria/employment/letters/ausbildner-bestaetigungsschreiben-oesterreich}},
  note         = {Free legal document template}
}

Häufig gestellte Fragen

Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

Diese Vorlage dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Gesetze sind je nach Rechtsordnung unterschiedlich und ändern sich im Laufe der Zeit. Konsultieren Sie für Ihren konkreten Fall einen qualifizierten Rechtsanwalt.Vollständiger Haftungsausschluss

Fehler gefunden? Sagen Sie uns Bescheid