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Kündigung durch Arbeitnehmer Österreich

Kündigung durch Arbeitnehmer Österreich

AngG §23; ABGB §1159

KÜNDIGUNG DES DIENSTVERHÄLTNISSES

[Arbeitnehmer Name] [Arbeitnehmer Adresse]

An: [Arbeitgeber Firma] [Arbeitgeber Adresse] [Ansprechperson]

[Datum Kündigungsschreiben]

Betreff: Kündigung meines Dienstverhältnisses

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich kündige das seit [Eintrittsdatum] bestehende Dienstverhältnis als [Berufsbezeichnung] bei [Arbeitgeber Firma] hiermit gemäß §23 Angestelltengesetz (AngG) / §1159 ABGB unter Einhaltung der Kündigungsfrist von [Kündigungsfrist] ordentlich zum [Endtermin].

Mit dem [Endtermin] endet das Dienstverhältnis endgültig.

[Kündigungsgrund optional]

ABRECHNUNG UND ÜBERGABE

1.

Ich ersuche um Bekanntgabe meiner noch offenen Urlaubsansprüche nach §10 Urlaubsgesetz (UrlG). Nicht konsumierte Urlaubstage sind als Urlaubsersatzleistung abzugelten.

2.

Ich ersuche um Ausstellung eines vollständigen Dienstzeugnisses gemäß §39 AngG spätestens am letzten Arbeitstag. Das Dienstzeugnis soll Beginn und Ende des Dienstverhältnisses sowie die Art der ausgeübten Tätigkeit enthalten.

3.

Sämtliches Eigentum des Unternehmens (Schlüssel, Zugangskarten, Firmenlaptop, Mobiltelefon, Dokumente) werde ich bis spätestens [Endtermin] zurückgeben (§1062 ABGB).

4.

Ich bitte um Bestätigung meines Guthabens in der betrieblichen Vorsorgekasse (BV-Kasse) nach §14 BMSVG BGBl I Nr. 100/2002.

SCHLUSSFORMEL

Ich bedanke mich für die angenehme Zusammenarbeit und wünsche dem Unternehmen weiterhin viel Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen, [Arbeitnehmer Name]

Arbeitnehmer — eigenhändige Unterschrift

________________

Signature

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist Kündigung durch Arbeitnehmer Österreich?

Die Kündigung durch Arbeitnehmer ist ein nach Angestelltengesetz (AngG) §23; ABGB §1159 geregeltes Rechtsdokument in Österreich.

Nach AngG §23 Abs. 1 steht dem Angestellten das Recht zu, das Dienstverhältnis unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist jeweils zum Ende eines Kalendermonats aufzukündigen, sofern weder Kollektivvertrag noch Einzelvertrag eine abweichende Regelung treffen. Im Unterschied zur Kündigung durch den Arbeitgeber (AngG §20), die mindestens sechs Wochen Frist und Quartalsendtermine vorschreibt, ist die Selbstkündigung des Arbeitnehmers — soweit durch KV nicht eingeschränkt — flexibler: Ein Monat Frist zum Monatsende ist die gesetzliche Regelung für Angestellte; für Arbeiter gilt nach ABGB §1159 subsidiär eine zweiwöchige Kündigungsfrist zum Ende der Lohnperiode, sofern der Kollektivvertrag keine andere Regelung trifft.

Das Recht auf Selbstkündigung kann nicht vollständig ausgeschlossen werden (§19 AngG — zwingender Charakter), wohl aber durch Kollektivvertrag oder Einzelvertrag verlängert werden. Eine Verlängerung der Arbeitnehmerkündigungsfrist über die Arbeitgeberkündigungsfrist hinaus ist nach §20 Abs. 7 AngG unzulässig: Die Kündigungsfrist des Arbeitnehmers darf nicht länger sein als jene des Arbeitgebers.

Die Selbstkündigung durch den Arbeitnehmer hat im österreichischen Sozialversicherungssystem bedeutsame Konsequenzen: Nach §11 Abs. 1 lit. a ALVG (Arbeitslosenversicherungsgesetz) tritt bei selbst verschuldetem Austritt oder freiwilliger Kündigung durch den Arbeitnehmer eine Sperrfrist von vier Wochen für den Bezug von Arbeitslosengeld beim Arbeitsmarktservice (AMS) ein. Ausnahmen gelten bei berechtigtem Austritt (AngG §26) oder nachgewiesener unzumutbarer Belastung. Diese Konsequenz unterscheidet die Selbstkündigung rechtlich und praktisch erheblich von der einvernehmlichen Auflösung (bei der der Arbeitgeber die Initiative ergreift, ist keine Sperrfrist vorgesehen).

Seit der Abfertigung-Neu-Reform (BMSVG BGBl I Nr. 100/2002) hat die Selbstkündigung auch abfertigungsrechtliche Konsequenzen: Bei Selbstkündigung des Arbeitnehmers besteht kein Anspruch auf sofortige Auszahlung des BV-Kassen-Guthabens; das Guthaben bleibt bis zur Pension oder einem anderen Anspruchsfall in der betrieblichen Vorsorgekasse verwaltet (sofern nicht mehr als drei Jahre seit letztem Bezug vergangen sind).

Wann brauchen Sie Kündigung durch Arbeitnehmer Österreich?

Das Kündigungsschreiben des Arbeitnehmers Österreich nach AngG §23 und ABGB §1159 wird in folgenden Situationen benötigt:

Jobwechsel mit neuem Angebot: Ein Grazer IT-Techniker erhält ein attraktives Stellenangebot bei einem anderen Unternehmen. Um das neue Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Datum anzutreten, muss er das bestehende Dienstverhältnis unter Einhaltung der Kündigungsfrist (AngG §23: 1 Monat zum Monatsende) kündigen. Das schriftliche Kündigungsschreiben dokumentiert Frist und Termin und schützt vor späteren Streitigkeiten über das Endtermin.

Unzumutbare Arbeitsbedingungen ohne Austrittsgrund: Ein Arbeitnehmer empfindet sein Arbeitsumfeld als belastend, sieht aber keinen konkreten berechtigten Austrittsgrund nach AngG §26 (der eine sofortige fristlose Beendigung erlauben würde). Er wählt die ordentliche Selbstkündigung, um das Arbeitsverhältnis geordnet zu beenden, dabei die AMS-Sperrfrist zu vermeiden, ist jedoch auf das Aufsparen eines Stellenangebots angewiesen.

Persönliche Lebensveränderungen: Umzug in ein anderes Bundesland, Familiengründung, Aufnahme eines Studiums oder Selbständigkeit — all dies sind häufige Motive für eine Selbstkündigung. Das schriftliche Schreiben sichert den Fristlauf und ermöglicht eine geordnete Übergabe an den Nachfolger.

Rückkehr nach Karenz: Ein Arbeitnehmer kehrt nach Karenz zurück und stellt fest, dass der neue Aufgabenbereich seinen Anforderungen nicht entspricht. Da der Karenzschutz mit der Rückkehr endet (VKG §10), kann er danach ordentlich kündigen. Das Schreiben dokumentiert den Fristbeginn nach Ende des Sonderschutzes.

Kündigung in der Probezeit: In der Probezeit (maximal 1 Monat, AngG §19d) kann auch der Arbeitnehmer ohne Frist und Termin kündigen. Nach Ablauf der Probezeit gilt dann AngG §23 mit der regulären Frist. Das schriftliche Schreiben vermeidet Streitigkeiten darüber, ob der Kündigungsausspruch noch innerhalb der Probezeit erfolgte.

Was gehört in Ihr Kündigung durch Arbeitnehmer Österreich?

Ein gültiges Kündigungsschreiben des Arbeitnehmers Österreich nach AngG §23 und ABGB §1159 muss folgende Elemente enthalten:

**1. Eindeutige Kündigungserklärung** — Der Arbeitnehmer erklärt unmissverständlich, das bestehende Dienstverhältnis kündigen zu wollen: „Ich kündige das seit [Datum] bestehende Dienstverhältnis als [Position] unter Einhaltung der Kündigungsfrist von einem Monat zum [Termin].“ Unsicherheiten in der Formulierung gehen zu Lasten des Arbeitnehmers, wenn der Arbeitgeber die Wirksamkeit der Kündigung bestreitet.

**2. Frist und Termin** — Angabe der anwendbaren Frist (AngG §23: 1 Monat zum Monatsende; KV-Abweichungen möglich) und des korrekten Endtermins. Für Angestellte: Ende des Kalendermonats (letzter Tag), nach Ablauf der einmonatigen Frist. Fristbeginn: Tag des Zugangs beim Arbeitgeber (nicht Datum des Schreibens).

**3. Konkrete Angaben zum Dienstverhältnis** — Eintrittsdatum, Berufsbezeichnung und Dienstort, um das Dienstverhältnis eindeutig zu identifizieren (besonders relevant bei Firmen mit mehreren Standorten oder nach Versetzungen).

**4. Hinweis auf Urlaubsabgeltung** — Offene Urlaubsansprüche nach UrlG §10 sind abzurechnen. Bei Selbstkündigung des Arbeitnehmers hat er Anspruch auf aliquote Urlaubsersatzleistung für das laufende Urlaubsjahr (proportional zu den absolvierten Monaten), jedoch keinen Anspruch auf Vorjahresreste, wenn diese durch eigenes Verschulden nicht verbraucht wurden (UrlG §10 Abs. 3 — Verfall bei schuldhafter Nichtverbrauch).

**5. Rückgabe von Firmeneigentum** — Ankündigung der Rückgabe aller Unternehmensressourcen am letzten Arbeitstag (§1062 ABGB).

**6. Bitte um Dienstzeugnis** — Formloser Hinweis auf den Anspruch auf ein Dienstzeugnis nach AngG §39, das auf Verlangen zu erstellen ist und ausschließlich Tatsachen enthalten darf (keine verschlüsselten negativen Bewertungen).

**7. Schriftform und Zustellung** — Das Kündigungsschreiben sollte schriftlich per RSa-Brief oder persönlich übergeben werden. Für Angestellte schreibt AngG §23 keine Schriftform vor, jedoch ist die Schriftform aus Beweiszwecken dringend empfohlen. Die Schriftform und Zustellart auf forms-legal.com (inkl. Unterschrift und Datum) entspricht der österreichischen Rechtspraxis.

**8. Kein Begründungszwang** — Der Arbeitnehmer muss keinen Grund für die Selbstkündigung angeben. Eine Begründung kann jedoch sinnvoll sein, wenn die Kündigung nachweislich auf unzumutbaren Arbeitsbedingungen basiert (relevant für AMS-Sperrfrist-Ausnahme nach §11 Abs. 1 ALVG).

**9. AMS-Relevanz bedenken** — Bei Selbstkündigung ohne wichtigen Grund tritt eine vierwöchige Sperrfrist beim Arbeitslosengeld ein (§11 ALVG). Liegt ein berechtigter Austrittsgrund (AngG §26) vor, sollte statt Kündigung das Instrument des berechtigten Austritts gewählt werden. Das Formular für berechtigten Austritt ist auf forms-legal.com gesondert verfügbar.

**10. Nachweis des Zugangs sicherstellen** — Der Fristlauf beginnt mit dem Zugang des Schreibens beim Arbeitgeber, nicht mit dem Datum des Schreibens. Per RSa-Brief ist der Zugang am dritten Werktag nach Aufgabe bei der Post anzunehmen (§26 Abs. 3 ZustG). Bei persönlicher Übergabe: Bestätigung unterschreiben lassen.

So füllen Sie Ihr Kündigung durch Arbeitnehmer Österreich aus

Das Kündigungsschreiben des Arbeitnehmers Österreich korrekt ausfüllen:

**Schritt 1: Dienstverhältnis identifizieren** — Notieren Sie das genaue Eintrittsdatum und Ihre Berufsbezeichnung laut Dienstvertrag. Wenn Sie mehrere Tätigkeiten beim gleichen Arbeitgeber hatten, verwenden Sie die aktuelle Bezeichnung und das letzte (nicht erste) Vertragsbeginndatum.

**Schritt 2: Kündigungsfrist bestimmen** — Die gesetzliche Frist nach AngG §23 für Angestellte beträgt einen Monat zum Ende des Kalendermonats. Prüfen Sie, ob Ihr Kollektivvertrag (abrufbar auf wko.at/kvportal) eine abweichende Frist vorsieht. Viele KVs sehen auch für Arbeitnehmer zwei oder drei Monate vor — kürzere Fristen als im AngG sind für Sie als Arbeitnehmer nicht verbindlich.

**Schritt 3: Endtermin berechnen** — Zugang beim Arbeitgeber + Frist = Endtermin. Beispiel: Zugang 5. Oktober → Einmonatsfrist → Endtermin 30. November (nicht 5. November!). Monatsfrist bedeutet: der gleiche Kalendertag im nächsten Monat; wenn dieser nicht existiert (z. B. 31. Jänner + 1 Monat = 28./29. Februar), dann das Monatsende.

**Schritt 4: Urlaubsplan besprechen** — Berechnen Sie Ihre offenen Urlaubstage. Ihr Arbeitgeber kann Sie auffordern, offenen Urlaub während der Kündigungsfrist zu verbrauchen. Können Sie sich nicht einigen, haben Sie Anspruch auf Urlaubsersatzleistung am Ende (§10 UrlG).

**Schritt 5: Schreiben verfassen** — Füllen Sie die Vorlage mit: Ihrem vollständigen Namen und Adresse, der Adresse des Arbeitgebers (Firmenname, Anschrift), Eintrittsdatum, Ihrer Berufsbezeichnung, der Frist in Wochen/Monaten und dem Endtermin (TT.MM.JJJJ). Unterschreiben Sie mit Vor- und Nachname.

**Schritt 6: Zustellung** — Übergeben Sie das Schreiben persönlich gegen Unterschrift oder senden Sie es per RSa-Brief (Rückscheinbrief über Post Austria). Der Rückschein belegt den Zustelltag — wichtig für den Beginn der Kündigungsfrist. E-Mail ist rechtlich möglich, aber im Streitfall schwerer zu beweisen.

**Schritt 7: AMS-Konsequenzen prüfen** — Wenn Sie nach Kündigung Arbeitslosengeld beantragen möchten, informieren Sie sich beim AMS über die vierwöchige Sperrfrist (§11 Abs. 1 ALVG). Liegt ein berechtigter Austrittsgrund (§26 AngG) vor, verwenden Sie stattdessen die Vorlage „Berechtigter Austritt“ (at-austritt-berechtigter) auf forms-legal.com, um die Sperrfrist zu vermeiden.

Häufige Fehler bei Ihrem Kündigung durch Arbeitnehmer Österreich

Bei Selbstkündigungen von Arbeitnehmern in Österreich treten folgende Fehler regelmäßig auf:

**Fehler 1: Falscher Endtermin** — Der Arbeitnehmer berechnet einen Monat Frist als 30 Tage ab Ausspruch, statt korrekt auf das Monatsende zu beziehen. Beispiel: Kündigung zugestellt am 3. März, Frist 1 Monat → Endtermin 31. März (nicht 3. April!). Der Fehler kann dazu führen, dass der Arbeitnehmer verpflichtet ist, bis zum nächsten korrekten Termin zu arbeiten.

**Fehler 2: Verwechslung Kündigung und berechtigter Austritt** — Bei massiven Vertragsverletzungen des Arbeitgebers (monatelangem Lohnrückstand, Mobbingfällen, unzumutbaren Versetzungen) wählen Arbeitnehmer oft die Selbstkündigung — und verlieren damit alle Rechte aus dem berechtigten Austritt (AngG §26), insbesondere die AMS-Sperrfrist-Freistellung und Schadenersatzansprüche gegen den Arbeitgeber.

**Fehler 3: Keine Schriftform / keine Zustellungsbestätigung** — Eine mündliche Kündigung ist zwar rechtlich möglich, aber schwer beweisbar. Der Arbeitgeber kann den Ausspruch oder das Datum bestreiten. Dies führt zu Streit über Frist und Endtermin, während der Arbeitnehmer möglicherweise bereits beim neuen Arbeitgeber tätig ist — was zu Ansprüchen des alten Arbeitgebers auf entgangenes Entgelt führen kann.

**Fehler 4: Kollektivvertrag nicht geprüft** — Viele Arbeitnehmer kennen nur die gesetzliche Einmonatsfrist und merken erst bei Austritt, dass ihr KV zwei oder drei Monate Frist vorsieht. Konsequenz: Sie müssen entweder länger arbeiten oder dem Arbeitgeber eine Abstandszahlung leisten.

**Fehler 5: AMS nicht vorab informiert** — Die vierwöchige Sperrfrist beim Arbeitslosengeld nach §11 ALVG überrascht viele Arbeitnehmer. Wer die Kündigung schon ausgesprochen hat, sollte das AMS noch vor Beendigung kontaktieren und prüfen, ob ein Ausnahmetatbestand vorliegt, der die Sperrfrist verkürzt oder aufhebt.

Quellen und Zitate

Gesetzliche Zitate verlinken auf offizielle Regierungsquellen.

  1. §19 AngGAT official
  2. §20 Abs. 7 AngGAT official
  3. §1062 ABGBAT official
  4. §26 AngGAT official
  5. §862a ABGBAT official
  6. §23 Abs. 2 AngGAT official

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Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

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