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Lohnabrechnung Österreich

Lohnabrechnung Österreich

AVRAG §2b; EStG §§76–81; ASVG §44

LOHNABRECHNUNG

gemäß AVRAG §2b; EStG §§76–81; ASVG §44

Dienstgeber: [Dienstgeber] Adresse: [Dienstgeber-Adresse] Beitragskontonummer (ÖGK): [Beitragskontonummer] Steuernummer: [Steuernummer]

ANGABEN ZUM DIENSTNEHMER

Name: [Dienstnehmer Name] SV-Nummer: [SV-Nummer] Personalnummer: [Personalnummer] Abteilung: [Abteilung] Eintrittsdatum: [Eintrittsdatum] Abrechnungsmonat: [Abrechnungsmonat]

ENTGELTBERECHNUNG

Bruttoentgelt: € [Bruttoentgelt]

ABZÜGE: SV-Beitrag Dienstnehmer-Anteil (ASVG §51): − € [SV-Beitrag DN] Lohnsteuer (EStG §§68–83): − € [Lohnsteuer] Sonstige Abzüge: − € [Sonstige Abzüge]

NETTO-AUSZAHLUNG: € [Netto-Auszahlung] Auszahlungsdatum: [Auszahlungsdatum]

URLAUBSÜBERSICHT

Urlaubsanspruch (UrlG §2): [Urlaubsanspruch] Tage Verbrauchte Urlaubstage im Monat: [Urlaubsverbrauch] Tage

Die Lohnabrechnung wurde gemäß AVRAG §2b erstellt und dem Dienstnehmer ausgehändigt. Beitragsgrundlage und Abzüge entsprechen den geltenden ASVG- und EStG-Vorschriften. Für Rückfragen steht die Lohnverrechnung zur Verfügung.

Lohnverrechnung / Personalverantwortliche/r

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Signature

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist Lohnabrechnung Österreich?

Die Lohnabrechnung Österreich (auch: Gehaltszettel, Lohnzettel, Entgeltabrechnung) ist die monatliche Abrechnung des Dienstgebers gegenüber dem Arbeitnehmer über das im Abrechnungsmonat bezogene Entgelt und alle damit verbundenen Abzüge und Zahlungen. Die Aushändigungspflicht ergibt sich aus dem Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) §2b: Der Dienstgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer zu jeder Lohn- bzw. Gehaltszahlung eine schriftliche Abrechnung auszuhändigen. Daneben sind die steuerrechtlichen Vorschriften des Einkommensteuergesetzes (EStG) §§76–81 (Lohnsteuerabzug, Lohnkonto) und die sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften des ASVG §44 (Beitragsgrundlage) einzuhalten.

Die Lohnabrechnung hat mehrere Funktionen: Erstens dokumentiert sie die Entgeltzahlung und schafft Transparenz für den Arbeitnehmer über alle Bestandteile seines Gesamtentgelts. Zweitens dient sie als Grundlage für die jährliche Arbeitnehmerveranlagung (ANV) beim Finanzamt Österreich (FA Ö) über das FinanzOnline-Portal — die jährliche Lohnsteuerkennzahlen (Jahreslohnzettel L 16) werden vom Dienstgeber direkt an das FA Ö übermittelt (EStG §84). Drittens ist die monatliche Lohnabrechnung Grundlage für die Überprüfung der Richtigkeit der ASVG-Beiträge bei der GPLA (Gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben durch ÖGK und FA Ö).

In Österreich besteht eine strikte Unterscheidung zwischen Angestellten (Angestelltengesetz — AngG) und Arbeitern (ABGB §1151 ff.). Angestellte erhalten ein Monatsgehalt; Arbeiter erhalten Wochenlohn oder Stundenlohn nach dem jeweiligen Kollektivvertrag (KV) der Branche. Die Berechnung der Lohnabrechnung — insbesondere die Anwendung des richtigen Kollektivvertrags der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) — ist komplex und hängt von der Branche, dem Beschäftigungsausmaß und den individuellen Vereinbarungen ab.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in ständiger Rechtsprechung klargestellt, dass die Lohnabrechnung alle wesentlichen Entgeltbestandteile ausweisen muss — fehlt ein Bestandteil in der Abrechnung, bedeutet das nicht zwingend, dass er nicht geschuldet wird. Arbeitnehmer haben das Recht, die Richtigkeit der Lohnabrechnung zu prüfen und sich dabei an die Arbeiterkammer (AK) zu wenden, die kostenlose Lohnüberprüfungen anbietet.

Moderne Lohnverrechnungsprogramme (BMD, Datev, Sage, Lexware) erstellen die Lohnabrechnung automatisch unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Parameter. Für kleinere Unternehmen stehen vereinfachte Lohnverrechnungstools und die hier verfügbare Vorlage zur Verfügung.

Wann brauchen Sie Lohnabrechnung Österreich?

Die Lohnabrechnung Österreich nach AVRAG §2b muss in folgenden Situationen ausgestellt werden:

**1. Monatliche Aushändigungspflicht (AVRAG §2b):** Zu jeder Lohn- bzw. Gehaltszahlung (monatlich, vierzehntäglich oder wöchentlich — je nach Kollektivvertrag) ist dem Arbeitnehmer eine schriftliche Abrechnung auszuhändigen. Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob sich die Entgelthöhe gegenüber dem Vormonat geändert hat.

**2. Sonderzahlungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsremuneration):** Bei Auszahlung von Sonderzahlungen (typischerweise im Juni für Urlaubsgeld und im November/Dezember für Weihnachtsremuneration — je nach Kollektivvertrag) ist ebenfalls eine gesonderte Lohnabrechnung auszustellen. Sonderzahlungen werden steuerlich begünstigt nach EStG §67 (Sechstelbegünstigung — bis 1/6 des Jahresgehalts zum Hälftesteuersatz von 6%).

**3. Überstundenabrechnung:** Werden Überstunden nach AZG §7 ausbezahlt (anstatt Zeitausgleich), ist die Abrechnung mit dem anzuwendenden Überstundenzuschlag (50% oder 100% nach AZG und KV) in der Lohnabrechnung klar auszuweisen.

**4. Abschlussabrechnung bei Beendigung:** Bei Beendigung des Dienstverhältnisses (Kündigung, Entlassung, Austritt) ist eine abschließende Lohnabrechnung zu erstellen, die alle offenen Ansprüche enthält: Resturlaub als Urlaubsersatzleistung (UrlG §10), Abfertigung Alt (AngG §23 — falls anwendbar), ausstehende Provisionen und Spesenabschluss.

**5. Bei Gehaltsänderung oder KV-Anpassung:** Bei jährlichen Kollektivvertragsanpassungen (Herbstlohnrunde der WKO-Gewerkschaften) oder individuellen Gehaltserhöhungen ist die Lohnabrechnung entsprechend zu aktualisieren und dem Arbeitnehmer auszuhändigen.

Was gehört in Ihr Lohnabrechnung Österreich?

Eine rechtsgültige Lohnabrechnung Österreich nach AVRAG §2b und EStG §§76–81 muss folgende Pflichtbestandteile enthalten:

**1. Dienstgeberdaten:** Firmenname (laut Firmenbuch), Adresse, Steuernummer des Dienstgebers, Dienstgebernummer (DG-Nr.) der ÖGK.

**2. Arbeitnehmerdaten:** Vollständiger Name, Adresse, Sozialversicherungsnummer (SV-Nr.), Personalnummer (falls vorhanden), Abrechnungszeitraum (Monat und Jahr).

**3. Bruttoentgelt:** Grundgehalt oder Grundlohn (nach KV-Mindestgehalt der WKO), Überstunden (mit Zuschlag nach AZG und KV), Sonderzahlungen, Provisionen, Sachbezüge (z.B. Dienstfahrzeug — Sachbezugswerteverordnung des BMF), Zulagen und Zuschläge.

**4. Sozialversicherungsbeiträge (ASVG §§49–51):** Dienstnehmerbeitrag (DN-Anteil): ca. 18,12% des Bruttoentgelts (2025) aufgeteilt auf: Krankenversicherung (ÖGK): 3,87%, Pensionsversicherung (PVA): 10,25%, Unfallversicherung (AUVA): 0%, Arbeitslosenversicherung (AMS): 3,00%, Wohnbauförderungsbeitrag: 0,50%, Kammerumlage/AK-Beitrag: 0,50%.

**5. Lohnsteuer (EStG §66 ff.):** Lohnsteuer nach dem Einkommensteuertarif (EStG §33), berechnet auf das steuerpflichtige Entgelt unter Abzug der steuerfreien Bestandteile (z.B. Nachtarbeitszuschläge nach EStG §68, Reisekostenersätze nach EStG §26).

**6. Nettobezug:** Bruttoentgelt minus DN-Anteil SV minus Lohnsteuer = Nettobezug (tatsächlicher Auszahlungsbetrag).

**7. Dienstgeberbeiträge (zur Information):** DG-Anteil ASVG (ca. 21,03%), Dienstgeberbeitrag (DB) 3,9%, Zuschlag zum DB (DZ) 0,36–0,44%, Kommunalsteuer 3%, BV-Kasse-Beitrag 1,53% (BMSVG §6).

Bei forms-legal.com steht die Lohnabrechnung-Vorlage Österreich kostenlos als PDF und Word zum Download zur Verfügung.

So füllen Sie Ihr Lohnabrechnung Österreich aus

Die Erstellung der Lohnabrechnung Österreich nach AVRAG §2b und EStG §§76–81 folgt einem strukturierten Prozess:

**Schritt 1: Abrechnungsperiode und Personaldaten** Geben Sie den vollständigen Namen des Arbeitnehmers, die SV-Nummer, die Personalnummer (falls vorhanden) und den Abrechnungsmonat (z.B. Mai 2026) ein. Tragen Sie die DG-Nr. der ÖGK des Dienstgebers ein.

**Schritt 2: Bruttoentgelt berechnen** Addieren Sie alle Entgeltbestandteile: Grundgehalt nach Kollektivvertrag der WKO-Branche, Überstunden mit dem jeweils geltenden Zuschlag nach AZG (50% oder 100%), Sachbezüge nach Sachbezugswerteverordnung (z.B. Dienstfahrzeug: 1,5% oder 2% des Anschaffungswerts als monatlicher Sachbezug), Provisionen und geldwerte Vorteile.

**Schritt 3: SV-Abzüge berechnen (ASVG §§49–51)** Berechnen Sie den DN-Anteil der Sozialversicherungsbeiträge auf Basis des Bruttoentgelts: Gesamtbeitrag ca. 18,12% im Jahr 2025 (Krankenversicherung ÖGK 3,87%, Pensionsversicherung PVA 10,25%, Arbeitslosenversicherung 3%, Wohnbauförderungsbeitrag 0,50%, AK-Beitrag 0,50%). Beachten Sie die monatliche Höchstbeitragsgrundlage (2025: 6.450 Euro/Monat).

**Schritt 4: Lohnsteuer berechnen (EStG §66)** Berechnen Sie die Lohnsteuer auf das steuerpflichtige Entgelt nach dem Lohnsteuertarif (EStG §33): bis 12.816 Euro Jahresbasis steuerfrei (Grundfreibetrag 2025); Steuersätze progressiv 20%/30%/40%/48%/50%/55%. Steuerfreie Bestandteile abziehen (Nachtarbeitszuschläge EStG §68, Trennungsgelder EStG §26).

**Schritt 5: Nettobezug ermitteln** Nettobezug = Bruttoentgelt minus DN-Anteil SV minus Lohnsteuer. Dieser Betrag wird dem Arbeitnehmer überwiesen.

**Schritt 6: Jahresabschluss und L 16** Am Jahresende übermitteln Sie den Jahreslohnzettel (L 16) nach EStG §84 elektronisch über FinanzOnline an das Finanzamt Österreich (FA Ö). Der Arbeitnehmer kann auf dieser Basis seine Arbeitnehmerveranlagung (ANV) einreichen.

Häufige Fehler bei Ihrem Lohnabrechnung Österreich

Bei der Erstellung der Lohnabrechnung in Österreich treten häufig folgende Fehler auf:

**Fehler 1: Falschen Kollektivvertrag angewendet** Nicht der für den Betrieb geltende Kollektivvertrag der WKO-Branche wurde herangezogen. Bei GPLA-Prüfungen wird die korrekte KV-Anwendung immer überprüft — falsche KV-Anwendung kann zu Nachzahlungen plus Verzugszinsen führen.

**Fehler 2: Sachbezüge nicht berücksichtigt** Geldwerte Vorteile wie Dienstfahrzeug (monatlicher Sachbezug nach Sachbezugswerteverordnung: 1,5% oder 2% des Anschaffungswerts), kostenlose Unterkunft oder Verpflegung werden in der Lohnabrechnung vergessen. Diese Sachbezüge sind beitragspflichtig nach ASVG §49 und lohnsteuerpflichtig nach EStG §15.

**Fehler 3: Höchstbeitragsgrundlage ignoriert** Gehälter über der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage (2025: 6.450 Euro) unterliegen nicht mehr der vollen SV-Beitragspflicht. Wird die Höchstbeitragsgrundlage nicht berücksichtigt, werden zu hohe SV-Beiträge einbehalten.

**Fehler 4: Sechstelbegünstigung falsch berechnet** Sonderzahlungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsremuneration) bis zur Grenze von 1/6 des Jahresgehalts werden nach EStG §67 mit einem begünstigten Steuersatz von 6% besteuert. Falsche Berechnung der Jahressechstelgrenze führt zu Überzahlungen oder Nachzahlungen.

**Fehler 5: Jahreslohnzettel vergessen** Das jährliche Übersenden des Jahreslohnzettels (L 16) nach EStG §84 an das Finanzamt Österreich über FinanzOnline wird vergessen. Folge: Verwaltungsstrafe und fehlerhafte Arbeitnehmerveranlagung des Arbeitnehmers.

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Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

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