Krankenstandsmeldung Österreich
ABGB §1154b; ASVG §120; AngG §8
KRANKENSTANDSMELDUNG
gemäß ABGB §1154b und ASVG §120
[Dienstgeber] z.H. [Vorgesetzter / HR]
ANGABEN ZUR KRANKMELDUNG
Arbeitnehmer/in: [Arbeitnehmer Name] Personalnummer: [Personalnummer] Abteilung / Position: [Abteilung / Position] SV-Nummer: [SV-Nummer]
Hiermit melde ich gemäß ABGB §1154b und AngG §8 meine Dienstverhinderung durch:
Art der Verhinderung: [Art der Dienstverhinderung] Erster Krankenstandstag: [Erster Krankenstandstag] Voraussichtliche Dauer: [Voraussichtliche Dauer]
Behandelnder Arzt / Krankenhaus: [Behandelnder Arzt] Datum der Arztbestätigung: [Datum Arztbestätigung]
Die Arztbestätigung wird gemäß den betrieblichen Vorgaben bzw. nach ABGB §1154b Abs. 1 vorgelegt. Die elektronische Übermittlung an die ÖGK erfolgt durch den behandelnden Arzt über ELGA (ASVG §120).
HINWEIS DES ARBEITNEHMERS
Ich mache darauf aufmerksam, dass der Entgeltfortzahlungsanspruch nach AngG §8 für die Dauer des Krankenstands besteht. Bei Arbeitsunfall ist zusätzlich eine Unfallmeldung an die AUVA erforderlich (ASVG §363).
Arbeitnehmer / Arbeitnehmerin
________________
Signature
Was ist Krankenstandsmeldung Österreich?
Die Krankenstandsmeldung ist ein nach ABGB §1154b; ASVG §120; AngG §8 geregeltes Rechtsdokument in Österreich.
Rechtlich ist zwischen der Meldepflicht und dem Nachweisrecht des Dienstgebers zu unterscheiden. Die Meldepflicht nach ABGB §1154b besteht ab dem ersten Krankenstandstag — der Arbeitnehmer muss dem Dienstgeber unverzüglich (in der Regel am ersten Krankenstandstag, spätestens bis Arbeitsbeginn) mitteilen, dass er erkrankt ist und voraussichtlich wie lange er ausfällt. Der Dienstgeber darf ab dem dritten Krankenstandstag die Vorlage einer ärztlichen Bestätigung verlangen (ABGB §1154b Abs. 1) — viele Kollektivverträge (KV) sehen jedoch vor, dass bereits ab dem ersten Tag eine Bestätigung verlangt werden kann.
Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) übernimmt nach ASVG §138 das Krankengeld — für Angestellte ab dem 1. Tag des Krankenstands (als Ergänzung zur Entgeltfortzahlung durch den Dienstgeber), für Arbeiter im gleichen System. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Dienstgeber richtet sich nach AngG §8 (Angestellte): volle Entgeltfortzahlung für 6 Wochen im ersten Dienstjahr, dann Halblohn für weitere 4 Wochen. Nach 25 Dienstjahren besteht Anspruch auf 12 Wochen volle Entgeltfortzahlung. Für Arbeiter gilt ABGB §1154b in Verbindung mit dem jeweils geltenden Kollektivvertrag.
Die Krankenstandsmeldung dient mehreren Zwecken: Sie informiert den Dienstgeber rechtzeitig über den Ausfall, sie dokumentiert den Beginn des Krankenstandsanspruchs für die Lohnbuchhaltung, sie ist Voraussetzung für den ÖGK-Krankengeldanspruch nach ASVG §138, und sie schützt den Arbeitnehmer vor disziplinarischen Konsequenzen wegen unentschuldigter Abwesenheit. Unterbleibt die Meldung, kann der Dienstgeber nach AngG §27 eine fristlose Entlassung androhen und der Arbeitnehmer verliert für die Dauer der nicht gemeldeten Abwesenheit den Entgeltfortzahlungsanspruch.
In der modernen österreichischen Betriebspraxis erfolgt die Krankenstandsmeldung häufig per Telefon, E-Mail oder betrieblichem HR-System — schriftliche Formulare werden bei längeren Krankenständen oder zur formellen Dokumentation verwendet. Die hier verfügbare Vorlage dokumentiert den Krankenstand rechtskonform für alle Beteiligten.
Wann brauchen Sie Krankenstandsmeldung Österreich?
Eine Krankenstandsmeldung Österreich nach ABGB §1154b und ASVG §120 ist in folgenden Situationen unverzüglich zu erstatten:
**1. Erkrankung und Arbeitsunfähigkeit (ABGB §1154b):** Jede krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit ab dem ersten Tag verpflichtet zur Meldung beim Dienstgeber. Die Meldung muss spätestens zu Beginn der normalen Arbeitszeit erfolgen — wartet der Arbeitnehmer bis Mittag oder meldet sich nicht, liegt eine unentschuldigte Abwesenheit vor.
**2. Arbeitsunfall (ASVG §175, AUVA):** Bei einem Arbeitsunfall ist neben der Krankenstandsmeldung an den Dienstgeber auch eine gesonderte Unfallmeldung nach ASVG §363 an die AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt) erforderlich. Der Dienstgeber hat den Arbeitsunfall innerhalb von 5 Tagen der zuständigen AUVA-Landesstelle zu melden.
**3. Verlängerung des Krankenstands:** Wird der Krankenstand vom Arzt verlängert, muss dies dem Dienstgeber ebenfalls unverzüglich mitgeteilt werden — mit neuer ärztlicher Bestätigung. Die elektronische Krankenstandsmeldung an die ÖGK erfolgt durch den behandelnden Arzt über ELGA.
**4. Krankenstand während Kurzarbeit:** Bei Kurzarbeitsvereinbarungen nach §37b AMSG (Kurzarbeitsbeihilfe durch AMS) ist ein Krankenstand während der Kurzarbeitsphase besonders zu dokumentieren, da unterschiedliche Entgeltbestandteile (Kurzarbeitsbeihilfe vs. Entgeltfortzahlung) betroffen sind.
**5. Krankenstand als Pflegeurlaub (PFG):** Ist der Arbeitnehmer nicht selbst krank, sondern muss ein erkranktes Kind unter 12 Jahren pflegen, greift nicht das Krankenstandsrecht, sondern das Pflegefreistellungsgesetz (PFG) BGBl Nr. 144/1983. Die Meldung hat dann als Pflegefreistellungsantrag zu erfolgen, nicht als Krankenstandsmeldung. Beide Formulare sind zu unterscheiden.
Was gehört in Ihr Krankenstandsmeldung Österreich?
Eine rechtswirksame Krankenstandsmeldung Österreich nach ABGB §1154b und AngG §8 muss die folgenden wesentlichen Bestandteile enthalten:
**1. Identifikation des Arbeitnehmers:** Vollständiger Name, Personalnummer, Abteilung und Position. Damit kann der Dienstgeber sofort die betroffene Stelle im Dienstplan identifizieren.
**2. Datum des Krankenstands (Beginn):** Der erste Tag der Arbeitsunfähigkeit im Format DD.MM.YYYY. Dieser Tag ist für die Berechnung des Entgeltfortzahlungsanspruchs nach AngG §8 maßgebend.
**3. Voraussichtliche Dauer des Krankenstands:** Nach ABGB §1154b Abs. 1 muss der Arbeitnehmer die voraussichtliche Dauer der Abwesenheit mitteilen — auch wenn diese naturgemäß nur eine Schätzung ist. Die tatsächliche Dauer richtet sich nach dem ärztlichen Attest.
**4. Art der Erkrankung (optional):** Die Art der Erkrankung muss grundsätzlich nicht mitgeteilt werden — der Arbeitnehmer hat ein Recht auf Datenschutz (DSGVO Art. 9 — besondere Kategorien personenbezogener Daten). Der Dienstgeber ist berechtigt, lediglich die Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit (nicht die Diagnose) zu verlangen.
**5. Arztbestätigung (ab Tag 1 oder ab Tag 3):** Viele Kollektivverträge (z.B. KV für Handelsangestellte der WKO) erlauben dem Dienstgeber, bereits ab dem ersten Krankenstandstag eine ärztliche Bestätigung zu verlangen. Ohne anderslautende Regelung im KV oder BV kann der Dienstgeber die Vorlage einer Bestätigung erst ab dem dritten Tag verlangen. Die ärztliche Bestätigung wird in der Praxis meist als Krankenbestätigung des Arztes (nicht als Krankengeldbescheinigung der ÖGK) ausgegeben.
**6. Datum der Meldung und Kommunikationskanal:** Festhalten, wann und auf welchem Weg (Telefon, E-Mail, HR-System) die Meldung erfolgt ist. Bei Streitigkeiten über die Rechtzeitigkeit der Meldung ist dies entscheidend.
**7. Kontaktinformation des Arztes:** Name und Adresse des behandelnden Arztes bzw. der Ambulanz oder des Spitals — für eventuelle Rückfragen des Dienstgebers oder der ÖGK.
Bei forms-legal.com steht die rechtskonforme Vorlage für die österreichische Krankenstandsmeldung kostenlos als PDF und Word zum Download zur Verfügung.
So füllen Sie Ihr Krankenstandsmeldung Österreich aus
Das Ausfüllen der Krankenstandsmeldung Österreich nach ABGB §1154b folgt einem klar strukturierten Prozess:
**Schritt 1: Sofortige Meldung am ersten Krankenstandstag** Melden Sie die Erkrankung unverzüglich — vor Arbeitsbeginn oder spätestens zu Beginn der normalen Arbeitszeit — beim direkten Vorgesetzten oder im HR-System des Unternehmens. Nutzen Sie den in der Betriebsvereinbarung oder Dienstanweisung vorgesehenen Kommunikationskanal (Telefon, E-Mail, HR-Tool).
**Schritt 2: Eigene Daten und Datum eintragen** Tragen Sie Ihren vollständigen Namen, Ihre Personalnummer, Abteilung und Position ein. Geben Sie das Datum des ersten Krankenstandstags (DD.MM.YYYY) an.
**Schritt 3: Voraussichtliche Dauer angeben** Geben Sie an, wie lange Sie voraussichtlich ausfallen werden — auch wenn die genaue Dauer noch unbekannt ist (z.B. „voraussichtlich bis einschließlich DD.MM.YYYY“). Diese Angabe ist für die Dienstplanung des Dienstgebers wichtig.
**Schritt 4: Arzt aufsuchen und Bestätigung einholen** Suchen Sie einen Arzt oder die Ambulanz auf. Der Arzt stellt eine Krankenstandsbestätigung aus und übermittelt die Krankenmeldung elektronisch an die ÖGK über ELGA (ASVG §120). Eine Kopie der Arztbestätigung ist dem Dienstgeber vorzulegen — ab dem vereinbarten Tag (KV oder BV) oder spätestens ab dem 3. Krankenstandstag.
**Schritt 5: Verlängerung melden** Wird der Krankenstand verlängert, ist dies dem Dienstgeber unverzüglich mit neuer Arztbestätigung mitzuteilen. Wartet man mit der Meldung bis zum ursprünglich angegebenen Ende, entsteht eine unentschuldigte Abwesenheit für den Zeitraum der verspäteten Meldung.
**Schritt 6: Rückkehr melden** Melden Sie die Rückkehr an den Arbeitsplatz dem Vorgesetzten oder HR am Tag der Rückkehr vor Dienstbeginn.
**Schritt 7: Dokumente sichern** Bewahren Sie alle Arztbestätigungen und Meldedokumente auf — sie sind für spätere Entgeltfortzahlungsstreitigkeiten vor dem ASG Wien relevant.
Rechtliche Anforderungen für Krankenstandsmeldung Österreich
Die rechtlichen Anforderungen an die Krankenstandsmeldung in Österreich ergeben sich aus mehreren Gesetzen:
**Meldepflicht (ABGB §1154b Abs. 1):** Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Dienstgeber die Dienstverhinderung durch Krankheit oder Unfall unverzüglich bekannt zu geben. Unterbleibt die Meldung, verliert der Arbeitnehmer den Entgeltfortzahlungsanspruch für die Zeit der nicht gemeldeten Abwesenheit und riskiert disziplinarische Konsequenzen nach AngG §27.
**Entgeltfortzahlung (AngG §8 für Angestellte, ABGB §1154b für Arbeiter):** Für Angestellte gilt AngG §8: volle Entgeltfortzahlung (Weiterbezug des Gehalts) für 6 Wochen im ersten Dienstjahr, 8 Wochen ab dem 2. bis 5. Dienstjahr, 10 Wochen ab dem 6. bis 15. Dienstjahr, 12 Wochen ab dem 16. Dienstjahr; danach 4 Wochen Halblohn. Diese Fristen beginnen pro Arbeitsjahr neu.
**ÖGK-Krankengeld (ASVG §138):** Nach Erschöpfung des Entgeltfortzahlungsanspruchs zahlt die ÖGK Krankengeld nach ASVG §138 — bis zu maximal 52 Wochen pro Krankheitsfall. Das Krankengeld beträgt ab dem 4. Krankenstandstag 50% der Beitragsgrundlage (ab dem 43. Tag: 60%). Für Arbeitnehmer, bei denen der Dienstgeber weiterzahlt, erhält der Dienstgeber das Krankengeld von der ÖGK zurückerstattet.
**Arztbestätigung (ABGB §1154b Abs. 1, KV-Regelungen):** Der Dienstgeber kann die Vorlage einer ärztlichen Bestätigung verlangen. Der Zeitpunkt richtet sich nach dem KV oder der BV — ohne Sonderregelung gilt ABGB §1154b: Vorlage spätestens nach 3 Tagen. Bei Weigerung der Vorlage kann der Entgeltfortzahlungsanspruch entfallen.
Häufige Fehler bei Ihrem Krankenstandsmeldung Österreich
Bei der Krankenstandsmeldung in Österreich kommen häufig Fehler vor, die den Entgeltfortzahlungsanspruch gefährden oder disziplinarische Konsequenzen nach sich ziehen:
**Fehler 1: Zu späte Meldung** Die häufigste Fehlerquelle: Der Arbeitnehmer meldet sich erst am Nachmittag oder erst am nächsten Tag krank. Nach ABGB §1154b muss die Meldung unverzüglich — d.h. vor Beginn des Arbeitstages — erfolgen. Verspätete Meldungen können als unentschuldigte Abwesenheit gewertet werden.
**Fehler 2: Arztbestätigung nicht rechtzeitig vorgelegt** Wird die Arztbestätigung nicht fristgerecht vorgelegt (laut KV oder ab dem 3. Tag nach ABGB §1154b), kann der Dienstgeber den Entgeltfortzahlungsanspruch für die Zeit ohne Bestätigung verweigern. Besonders bei längeren Krankenständen sind Verlängerungsbestätigungen wichtig.
**Fehler 3: Verwechslung Krankenstand und Pflegefreistellung** Ist nicht der Arbeitnehmer selbst krank, sondern ein Kind unter 12 Jahren, greift nicht §1154b ABGB, sondern das Pflegefreistellungsgesetz (PFG). Beide Rechte haben unterschiedliche Voraussetzungen und Meldepflichten — eine falsche Einordnung kann zu Anspruchsverlust führen.
**Fehler 4: Aktivitäten während des Krankenstands** Aktivitäten während des Krankenstands, die die Genesung behindern oder mit der gemeldeten Erkrankung unvereinbar sind (z.B. Teilnahme an sportlichen Veranstaltungen bei gemeldeter Rückenverletzung), können als Vortäuschung einer Krankheit gewertet werden und nach AngG §27 Z 1 zur fristlosen Entlassung führen.
**Fehler 5: Nicht-Beachtung der Meldepflicht bei Verlängerung** Wird der Krankenstand verlängert und der Dienstgeber nicht rechtzeitig informiert, entsteht ab dem ursprünglichen Enddatum eine unentschuldigte Abwesenheit. Immer rechtzeitig die Verlängerung melden und neue Arztbestätigung vorlegen.
Quellen und Zitate
Gesetzliche Zitate verlinken auf offizielle Regierungsquellen.
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}Häufig gestellte Fragen
Nach österreichischem Recht, konkret nach ABGB §1154b Abs. 1 und AngG §8, hat der Arbeitnehmer die Dienstverhinderung durch Krankheit unverzüglich anzuzeigen. In der Praxis bedeutet dies: Die Meldung muss spätestens zu Beginn der normalen Arbeitszeit am ersten Krankenstandstag erfolgen — nicht erst dann, wenn Sie einen Arzt aufgesucht haben. Rufen Sie Ihren direkten Vorgesetzten an oder nutzen Sie das betrieblich vorgesehene Meldesystem (HR-Portal, SMS, E-Mail — je nach Betriebsvereinbarung oder Dienstanweisung). Eine Meldung nach Dienstbeginn oder erst am nächsten Morgen gilt als verspätet und kann dazu führen, dass die Zeit zwischen Dienstbeginn und Meldung als unentschuldigte Abwesenheit gilt. Konsequenz: Entgeltabzug für diese Zeitspanne und im Wiederholungsfall möglicherweise disziplinarische Schritte nach AngG §27. Die Arztbestätigung selbst muss erst später vorgelegt werden — üblicherweise ab dem dritten Krankenstandstag oder nach Kollektivvertrag ab dem ersten Tag. Die Meldepflicht ist von der Nachweispflicht (Arztbestätigung) zu unterscheiden. Im Streitfall entscheidet das Arbeits- und Sozialgericht Wien (ASG Wien) oder das zuständige Landesgericht über die Rechtzeitigkeit der Meldung.
Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Krankenstand richtet sich in Österreich nach der Beschäftigungsdauer und dem Arbeitnehmerstatus (Angestellte oder Arbeiter). Für Angestellte gilt AngG §8: Im ersten Dienstjahr volle Entgeltfortzahlung für 6 Wochen, danach 4 Wochen halbes Gehalt. Ab dem 2. bis 5. Dienstjahr: 8 Wochen volle Entgeltfortzahlung + 4 Wochen halbes Gehalt. Ab dem 6. bis 15. Dienstjahr: 10 Wochen + 4 Wochen. Ab dem 16. Dienstjahr: 12 Wochen + 4 Wochen. Für Arbeiter gelten die Regelungen des ABGB §1154b sowie der jeweils anwendbare Kollektivvertrag — die konkreten Fristen variieren je nach KV. Nach Erschöpfung des Entgeltfortzahlungsanspruchs zahlt die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) Krankengeld nach ASVG §138: 50% der Beitragsgrundlage ab dem 4. Krankenstandstag (Arbeitnehmer mit Entgeltfortzahlungsanspruch bekommen den Differenzbetrag vom Dienstgeber), 60% ab dem 43. Krankenstandstag. Das ÖGK-Krankengeld ist auf maximal 52 Wochen pro Krankheitsfall begrenzt. Nach 52 Wochen endet der Krankengeldanspruch — dann greift gegebenenfalls die Invaliditätspension (PVA) oder die Notstandshilfe des AMS.
Nein — in Österreich besteht keine gesetzliche Pflicht, dem Dienstgeber die Diagnose oder Art der Erkrankung mitzuteilen. Gesundheitsdaten sind nach DSGVO Art. 9 und §11 DSG 2018 (Datenschutzgesetz) besonders sensible personenbezogene Daten, deren Verarbeitung nur mit ausdrücklicher Einwilligung oder einer anderen spezifischen Rechtsgrundlage zulässig ist. Der Dienstgeber ist nur berechtigt zu erfahren, dass Sie arbeitsunfähig sind und voraussichtlich wie lange — er darf jedoch nicht nach der konkreten Diagnose fragen. Die ärztliche Bestätigung (Krankenstandsbestätigung), die dem Dienstgeber vorzulegen ist, bestätigt lediglich die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer — nicht die medizinische Diagnose. Ausnahmen gelten nur in eng begrenzten Fällen: Ist die Art der Erkrankung für die Ausübung der Tätigkeit relevant (z.B. ansteckende Krankheit bei einem Arbeitnehmer im Lebensmittelbereich), kann eine weitergehende Information erforderlich sein — aber auch hier nur über die Behörden (Bezirksgesundheitsamt), nicht direkt gegenüber dem Dienstgeber. Bei Verdacht auf eine berufskrankheitsbedingte Erkrankung (Berufserkrankung nach ASVG §177) sollte die AUVA informiert werden.
Aktivitäten während eines Krankenstands in Österreich, die mit der gemeldeten Erkrankung unvereinbar sind, können schwerwiegende rechtliche Folgen haben. Der Dienstgeber hat grundsätzlich das Recht, die Krankenstandmeldung auf ihre Richtigkeit zu überprüfen — z.B. durch Betriebsarztbesuche (§11a ASchG) oder durch einen von der ÖGK beauftragten Chefarzt (ASVG §135 Abs. 4). Arbeitet ein Arbeitnehmer während seines Krankenstands — auch nur geringfügig (Nebenerwerbstätigkeit) — für einen anderen Arbeitgeber und ist diese Tätigkeit mit der Erkrankung unvereinbar, kann dies als Vorspiegelung einer Erkrankung gewertet werden. Dies stellt einen Entlassungsgrund nach AngG §27 Z 1 (Treuepflichtverletzung) dar. Urlaub oder Reisen während des Krankenstands sind nicht generell verboten — entscheidend ist, ob die Reise die Genesung verzögert oder unmöglich macht. Wer mit Rückenproblemen einen Strandurlaub antritt, liefert dem Dienstgeber möglicherweise Argumente. Wer hingegen trotz Grippe einen bereits gebuchten Urlaub antritt, handelt auf eigenes Risiko, verliert aber den Urlaubsanspruch für diese Tage nicht (UrlG §5 — Krankenstand während Urlaub schützt nur, wenn die Erkrankung länger als 3 Tage dauert). Bei Verdacht auf Missbrauch des Krankenstands kann die ÖGK einen Chefarzt zur Überprüfung der Arbeitsfähigkeit entsenden.
Österreich hat seit 2020 die elektronische Krankenstandsbestätigung (e-Krankenstandsmeldung) eingeführt, die das bisherige Papierformular weitgehend ersetzt. Das System funktioniert folgendermaßen: Der behandelnde Arzt (Kassenarzt oder Wahlarztkassenleistung) erfasst die Arbeitsunfähigkeit des Patienten digital in seiner Arztpraxissoftware und übermittelt die Krankmeldung elektronisch über das ELGA-System (Elektronische Gesundheitsakte Österreich) direkt an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK). Der Arbeitnehmer erhält von der ÖGK — je nach ÖGK-Kanal (ÖGK Selbstbedienungsportal, Papierpost) — eine Bestätigung. Der Dienstgeber erhält ebenfalls eine elektronische Meldung über das ELDA-Portal (Elektronischer Datenaustausch — dasselbe System, das für An- und Abmeldungen der Arbeitnehmer nach ASVG §§33–36 genutzt wird). Durch dieses System entfällt für viele Arbeitnehmer die Pflicht zur physischen Übermittlung einer Krankenstandsbestätigung an den Dienstgeber — er kann die Information direkt aus dem ELDA-Portal entnehmen. Allerdings: Die Meldepflicht des Arbeitnehmers an den Dienstgeber (Telefonanruf, E-Mail etc.) am ersten Krankenstandstag nach ABGB §1154b bleibt bestehen — die e-Krankenstandsmeldung des Arztes an die ÖGK ersetzt diese nicht.
Ja — bei einem Arbeitsunfall in Österreich haben Arbeitnehmer nach ASVG §§172–176 und AngG §8 Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Dienstgeber in voller Höhe, und die AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt) deckt die Kosten der medizinischen Behandlung vollständig ab. Ein Arbeitsunfall liegt nach ASVG §175 Abs. 1 vor, wenn sich der Unfall im zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit der versicherten Erwerbstätigkeit ereignet. Dazu gehören: Unfälle am Arbeitsplatz, Wegeunfälle (auf dem direkten Weg von und zur Arbeit — seit 2021 auch im Homeoffice nach BGBl I Nr. 61/2021 abgedeckt) und Berufskrankheiten (ASVG §177). Der Dienstgeber muss den Arbeitsunfall innerhalb von 5 Werktagen der AUVA melden (Unfallmeldung nach ASVG §363). Der Arbeitnehmer hat für die Dauer des unfallbedingten Krankenstands Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach AngG §8 (Angestellte) oder Kollektivvertrag (Arbeiter), und nach Ablauf dieser Frist zahlt die AUVA das Versehrtengeld (ASVG §187) in Höhe von 50% der Bemessungsgrundlage, später bei Dauerinvalidität eine Unfallrente. Geheime ärztliche Versorgung durch den AUVA-Arzt (D-Arzt) ist möglich und empfohlen.
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