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Kinderbetreuungsgeld-Antrag Österreich

Kinderbetreuungsgeld-Antrag Österreich

KBGG §§1–24 (BGBl I Nr. 103/2001)

ANTRAG AUF KINDERBETREUUNGSGELD

gemäß §§1–24 Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG, BGBl I Nr. 103/2001)

1. ANTRAGSTELLER

Name: [Name] Geburtsdatum: [Geburtsdatum] SVNR: [SVNR] Wohnanschrift: [Wohnanschrift] IBAN: [IBAN]

2. ANGABEN ZUM KIND

Name des Kindes: [Name des Kindes] Geburtsdatum des Kindes: [Geburtsdatum des Kindes] SVNR des Kindes: [SVNR Kind]

3. GEWÄHLTES KBG-MODELL UND BEZUGSDAUER

Gewähltes KBG-Modell: [KBG-Modell] Gewünschter Bezugsbeginn: [KBG-Beginn]

Das gewählte Modell kann nach Antragstellung nicht mehr geändert werden (§3 Abs. 3 KBGG). Ich bestätige, dass ich die Voraussetzungen nach §2 KBGG erfülle (gemeinsamer Haushalt mit dem Kind, keine schädliche Erwerbstätigkeit über dem Zuverdienstlimit nach §8 KBGG von 18.000 Euro netto p.a. beim Pauschalmodell bzw. 9.300 Euro netto p.a. beim einkommensabhängigen KBG).

4. BEIZULEGENDE UNTERLAGEN

Diesem Antrag sind folgende Unterlagen beizulegen: — Geburtsurkunde des Kindes (§53 ff. PStG 2013) — Bestätigung des gemeinsamen Hauptwohnsitzes (Meldezettel) — Lichtbildausweis des Antragstellers — Beim einkommensabhängigen KBG: Einkommensnachweis (Lohnzettel, Lohnsteuerbescheid) des vorangegangenen Kalenderjahres — Kontoverbindung (IBAN) für die Überweisung

5. UNTERSCHRIFT

Ich erkläre, dass alle Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind. Mir ist bekannt, dass falsche Angaben zu Rückforderungen nach §31 KBGG führen können.

Ort, Datum: _________________, [Antragsdatum]

Antragsteller/in

________________

Signature

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist Kinderbetreuungsgeld-Antrag Österreich?

Der Kinderbetreuungsgeld-Antrag (KBG-Antrag) in Österreich ist das amtliche Gesuch an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) oder die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) auf Auszahlung des Kinderbetreuungsgelds gemäß §§1–24 Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG, BGBl I Nr. 103/2001 in der geltenden Fassung). Das Kinderbetreuungsgeld ist eine Familienleistung des österreichischen Sozialversicherungssystems, die unabhängig von einer Erwerbstätigkeit vor der Geburt bezogen werden kann und Eltern ermöglicht, sich den ersten Lebensjahren des Kindes zu widmen.

Das österreichische KBG-System bietet seit der KBGG-Novelle BGBl I Nr. 116/2019 zwei Modelle: Das Pauschal-Kinderbetreuungsgeld (KBG-Konto) und das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld (KBG-EA). Beim KBG-Konto wählen Eltern die Bezugsdauer frei zwischen 365 und 851 Tagen je Elternteil — je kürzer der Bezug, desto höher der tägliche Betrag (zwischen €33,88 und €14,53 täglich in 2025). Beim KBG-EA erhalten Eltern 80 % des letzten Nettoeinkommens, maximal €2.000,00 monatlich, für maximal 365 Tage je Elternteil.

Das österreichische KBG-System unterscheidet sich grundlegend vom deutschen Elterngeld (BEEG): In Österreich gibt es keine beitragsabhängige Einkommensersatzrate für das Pauschalsystem (das KBG-Konto ist einkommensunabhängig), die Maximalbezugsdauer ist länger, und es gibt keine deutschen «Partnerschaftsmonate» — stattdessen setzt Österreich auf einen freiwilligen Bonus für geteilte Karenz (§5a KBGG: 61 Tage extra, wenn beide Elternteile Karenz nehmen).

Der KBG-Antrag muss nach §16 Abs. 1 KBGG bei der zuständigen ÖGK-Landesstelle eingebracht werden. Für in der Krankenversicherung nicht versicherte Eltern (z.B. Asylbewerberinnen ohne Hauptwohnsitz in Österreich länger als drei Jahre, oder Eltern ohne österreichische Staatsbürgerschaft ohne ausreichenden Aufenthaltsstatus) gelten einschränkende Anspruchsvoraussetzungen nach §2 KBGG.

Der KBG-Antrag ist von der Karenzbekanntgabe (Dienstgebermeldung nach §15f MSchG oder §2 VKG) rechtlich unabhängig. Wer Kinderbetreuungsgeld beziehen möchte, ohne Karenz zu nehmen (z.B. selbständige Eltern), kann den Antrag direkt bei der ÖGK stellen. Voraussetzung ist nach §2 KBGG, dass das Kind im gemeinsamen Haushalt lebt und eine aufrechte Krankenversicherung in Österreich besteht.

Die forms-legal.com Kinderbetreuungsgeld-Antrag Vorlage Österreich fasst alle erforderlichen Angaben für ÖGK, SVS sowie das Finanzamt Österreich (für Steuerausgleich) zusammen und enthält Hinweise zu den Zuverdienstgrenzen nach §24 KBGG.

Besondere Bedeutung kommt dem Kinderbetreuungsgeld auch im Kontext der österreichischen Familienpolitik zu: Das KBGG wurde seit seiner Einführung im Jahr 2002 mehrfach reformiert, zuletzt durch die KBGG-Novelle BGBl I Nr. 116/2019, mit der das flexible KBG-Konto eingeführt wurde. Die aktuelle Rechtslage bietet Eltern mehr Flexibilität als je zuvor — sowohl bei der Wahl des Modells als auch bei der Aufteilung zwischen den Elternteilen. Neben dem KBG können Familien in Österreich den Familienbonus Plus (§33 Abs. 3a EStG 1988) steuerlich geltend machen: €2.000,30 jährlich pro Kind bis zum 18. Lebensjahr (Stand 2025), der die Lohnsteuerlast erheblich senkt. Der Familienbonus Plus ist unabhängig vom KBG und wird direkt im Lohnsteuerverfahren berücksichtigt.

Wann brauchen Sie Kinderbetreuungsgeld-Antrag Österreich?

Ein Kinderbetreuungsgeld-Antrag in Österreich ist nach §16 Abs. 1 KBGG spätestens 182 Tage (sechs Monate) nach der Geburt des Kindes einzubringen. Wer den Antrag erst nach sechs Monaten stellt, verliert nach §24 KBGG den Anspruch auf KBG-Zahlungen für die Zeiträume vor Antragstellung. Der Antrag kann jedoch bereits vor der Geburt (bei Angabe des errechneten Geburtstermins) oder direkt am Tag der Geburt gestellt werden.

Wenn die Mutter unmittelbar nach Ende der Mutterschutzfrist (acht Wochen nach der Entbindung) Kinderbetreuungsgeld beziehen möchte, sollte der Antrag bereits während der Mutterschutzfrist — also in den ersten Wochen nach der Geburt — eingereicht werden. Die ÖGK prüft dann die Anspruchsvoraussetzungen und bewilligt das KBG ab dem Folgetag nach Ende der Mutterschutzfrist.

Beim einkommensabhängigen Modell (KBG-EA nach §24a KBGG) ist die Beantragung vor Beginn des Bezugs noch dringlicher: Der Anspruch entsteht erst mit dem Antrag und kann nicht rückwirkend für Zeiträume mehr als 14 Tage vor Antragstellung geltend gemacht werden (§16 Abs. 3 KBGG). Da das KBG-EA an das tatsächliche Einkommen des Vorjahres geknüpft ist, muss zusätzlich ein Einkommensnachweis (Lohnzettel, Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt Österreich) vorgelegt werden.

Väter, die nach dem Papamonat (§3a VKG) Kinderbetreuungsgeld beziehen wollen, müssen den KBG-Antrag spätestens am letzten Tag des Familienzeitbonus-Bezugs einbringen, damit keine Lücke im Bezug entsteht. Da FZB und KBG nicht gleichzeitig bezogen werden können (§5a Abs. 3 KBGG), muss der Übergang taggenau koordiniert werden.

Eltern, die die Karenz unter sich aufteilen, benötigen für jeden Karenzteil einen separaten KBG-Antrag. Die zweite Bezugsperson (i.d.R. der Vater) muss ihren KBG-Antrag spätestens bei Beginn ihres Karenzteils stellen und dabei nachweisen, dass die erste Bezugsperson (Mutter) den KBG-Bezug eingestellt hat.

Selbständige (GSVG-versichert bei der SVS) und Landwirte (BSVG-versichert bei der SVS) beantragen das KBG nicht bei der ÖGK, sondern direkt bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS). Für freie Dienstnehmer, die ASVG-versichert sind, ist die ÖGK zuständig.

Was gehört in Ihr Kinderbetreuungsgeld-Antrag Österreich?

Der Kinderbetreuungsgeld-Antrag in Österreich enthält folgende Pflichtbestandteile nach §§1–16 KBGG. Die forms-legal.com KBG-Antrag Vorlage Österreich deckt alle diese Elemente in einem rechtssicheren Muster ab.

Angaben zum antragstellenden Elternteil: Vollständiger Name, Geburtsdatum (DD.MM.JJJJ), Sozialversicherungsnummer (SVNR nach §31 ASVG), Staatsbürgerschaft und Aufenthaltsstatus (für Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltstitel nach NAG), Wohnanschrift, Kontoverbindung (IBAN, BIC) für die KBG-Überweisung, E-Mail-Adresse für ÖGK-Korrespondenz.

Angaben zum Kind: Geburtsdatum (DD.MM.JJJJ) und vollständiger Name des Kindes laut Geburtsurkunde (Standesamt nach §53 PStG 2013), Geburtsort, SVNR des Kindes (wird vom Standesamt oder der ÖGK vergeben), Meldeadresse des Kindes (muss mit der Adresse des antragstellenden Elternteils übereinstimmen — gemeinsamer Haushalt nach §2 Abs. 1 Z 1 KBGG).

KBG-Modellwahl: Eltern müssen zwischen den beiden Modellen wählen: KBG-Konto (Pauschal, §5 KBGG): Bezugsdauer 365–851 Tage, Tagessatz nach Formel (Gesamtbetrag geteilt durch gewählte Tage). Bei 365 Tagen: €33,88/Tag; bei 851 Tagen: €14,53/Tag (2025). KBG-EA (einkommensabhängig, §24a KBGG): 80 % des Nettoeinkommens der letzten 13 Kalenderwochen, maximal €2.000,00/Monat, für maximal 365 Tage je Elternteil; Voraussetzung: Erwerbstätigkeit in den letzten sechs Monaten vor der Geburt.

Angaben zur Aufteilung zwischen den Elternteilen: Ob die Karenz geteilt wird, und wenn ja, von wann bis wann jeder Elternteil KBG beziehen will. Der Bonus nach §5a KBGG (61 zusätzliche Tage) wird gewährt, wenn der zweite Elternteil mindestens 61 Tage KBG bezieht. Diese Angabe ist bereits im Antrag zu machen, um den Bonus zu reservieren.

Nachweise (Beilagen): Geburtsurkunde des Kindes (Kopie), Meldebestätigung für das Kind (Meldezettel nach §9 Meldegesetz 1991, MeldeG, BGBl Nr. 9/1992), bei KBG-EA: aktueller Einkommensteuerbescheid oder Lohnzettel (letzte 13 Wochen vor Geburt), bei Vätern: Nachweis des gemeinsamen Haushalts, Nachweis der Mutter über Einstellung ihres KBG-Bezugs (bei geteilter Karenz).

Zuverdienstgrenzen (§24 KBGG): Beim KBG-Konto darf der Zuverdienst 60 % des maßgeblichen Einkommens des letzten abgeschlossenen Steuerjahres nicht überschreiten, maximal €7.800,00 im Kalenderjahr (2025). Beim KBG-EA darf die wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden nicht übersteigen. Überschreitungen sind der ÖGK unverzüglich zu melden.

Ein weiterer Schlüsselbestandteil des KBG-Antrags ist die Zuverdienstrechnung: Der Antragsteller muss angeben, ob und in welchem Ausmaß er während des KBG-Bezugs erwerbstätig sein wird. Beim KBG-Konto gilt die 60-Prozent-Regel (max. €7.800,00 brutto jährlich in 2025), beim KBG-EA die 20-Stunden-Grenze. Zusätzlich sind Einkünfte aus Werkverträgen und freien Dienstverträgen anzugeben, da diese ebenfalls als Zuverdienst zählen und bei der ÖGK-Jahresabrechnung berücksichtigt werden. Eine genaue Prognose des Zuverdienstes ist daher bereits im Antrag zu dokumentieren, um Rückforderungen zu vermeiden. Die ÖGK stellt auf meineSV.at ein Online-Tool zur Zuverdienst-Berechnung zur Verfügung.

Ergänzend zu den Pflichtangaben enthält die forms-legal.com KBG-Antrag Vorlage einen Hinweis auf den Familienbonus Plus nach §33 Abs. 3a EStG 1988, der separat beim Finanzamt Österreich oder über den Dienstgeber mittels Formular E30 beantragt werden kann, sowie auf die Kinderbetreuungsbeihilfe des AMS (Arbeitsmarktservice) für Eltern, die während der Karenz Aus- oder Weiterbildungen absolvieren. Alle Nachweise sind im Original oder als beglaubigte Kopie einzureichen. Fehlende Unterlagen verzögern die Bearbeitung des Antrags bei der zuständigen Gesundheitskasse.

So füllen Sie Ihr Kinderbetreuungsgeld-Antrag Österreich aus

Den Kinderbetreuungsgeld-Antrag in Österreich befüllen Sie schrittweise. Der fertige Antrag wird bei Ihrer zuständigen ÖGK-Landesstelle eingereicht — persönlich, per Post oder online über meineSV.at.

Schritt 1: Persönliche Daten eintragen. Vollständigen Namen, Geburtsdatum (DD.MM.JJJJ), Sozialversicherungsnummer (10-stellig von der ÖGK-Karte), aktuelle Wohnanschrift, Bankverbindung (IBAN und BIC — österreichische Bankkonten bevorzugt, da internationale Überweisungen Gebühren verursachen), Staatsbürgerschaft und Aufenthaltsstatus.

Schritt 2: Kindsdaten. Aus der Geburtsurkunde (Standesamt) vollständigen Namen und Geburtsdatum des Kindes sowie Geburtsort eintragen. SVNR des Kindes — falls noch nicht vergeben — wird von der ÖGK nach Antragstellung automatisch zugeteilt. Meldezettel des Kindes an der gemeinsamen Adresse beilegen.

Schritt 3: KBG-Modell wählen. Entscheiden Sie, ob Sie KBG-Konto oder KBG-EA beantragen. Beachten Sie: Die Modellwahl kann nach Beginn des Bezugs nicht mehr geändert werden. Beim KBG-Konto: gewünschte Bezugsdauer in Tagen angeben (365–851 Tage). Beim KBG-EA: Einkommensnachweis (Lohnzettel letzter 13 Wochen oder Einkommensteuerbescheid) des Finanzamts Österreich beilegen.

Schritt 4: Aufteilung zwischen den Elternteilen angeben. Ob und wie die Karenz zwischen Mutter und Vater aufgeteilt wird. Wenn der zweite Elternteil mindestens 61 Tage KBG beziehen wird, den Bonus nach §5a KBGG beantragen.

Schritt 5: Beilagen zusammenstellen. Geburtsurkunde des Kindes (Kopie), Meldezettel des Kindes, aktueller Lohnzettel (bei KBG-EA), Nachweis des gemeinsamen Haushalts (bei Vätern, die nicht mit der Mutter verheiratet sind), ggf. Meldung der Karenzbekanntgabe an den Dienstgeber (Kopie mit Empfangsbestätigung).

Schritt 6: Antrag einreichen. Online über meineSV.at (empfohlen — schnellste Bearbeitung), persönlich in der nächsten ÖGK-Landesstelle, oder per Post (RSa-Brief mit Aufgabedatum als Beweis der fristgerechten Einreichung). Die ÖGK bearbeitet Anträge üblicherweise innerhalb von vier bis acht Wochen. Bei Ablehnung kann innerhalb von vier Wochen Widerspruch erhoben werden (§410 ASVG).

Schritt 7: Zuverdienstgrenzen überwachen. Nach Beginn des KBG-Bezugs müssen Zuverdienstgrenzen eingehalten werden. Registrieren Sie sich auf meineSV.at für die Online-Überwachung Ihres Zuverdiensts. Bei Überschreitung der Grenzen ist unverzüglich eine Meldung an die ÖGK zu erstatten, um Rückforderungen zu vermeiden.

Wichtig: Falls Sie das KBG-Konto wählen und die Bezugsdauer noch nicht exakt festlegen möchten, können Sie im Antrag einen Anfangszeitraum angeben und die genaue Dauer später präzisieren — allerdings nur innerhalb der ersten vier Wochen nach Antragstellung. Nach diesem Zeitraum ist die gewählte Bezugsdauer bindend und kann nicht mehr geändert werden. Die ÖGK bietet zur Unterstützung auf oegk.at einen KBG-Rechner an, der auf Basis der individuellen Einkommenssituation das optimale Modell berechnet.

Häufige Fehler bei Ihrem Kinderbetreuungsgeld-Antrag Österreich

Beim Kinderbetreuungsgeld-Antrag in Österreich werden häufig Fehler gemacht, die zu Anspruchsverlusten oder Rückforderungen durch die ÖGK führen.

Sechsmonatsfrist versäumt: Der häufigste und folgenreichste Fehler ist die Versäumnis der 182-Tage-Frist nach §16 KBGG. Eltern, die erschöpft nach der Geburt den Antrag vergessen, verlieren den Anspruch auf KBG für alle Tage vor Antragstellung. Tipp: Stellen Sie den Antrag bereits kurz nach der Geburt, auch wenn Sie das KBG-Modell noch nicht final entschieden haben — die Modellwahl kann bis zum ersten Auszahlungstag geändert werden.

Falsches KBG-Modell gewählt: Wer das KBG-Konto beantragt und dann merkt, dass das einkommensabhängige Modell (KBG-EA) besser gewesen wäre, kann nach Beginn des Bezugs nicht mehr wechseln. Die Entscheidung ist endgültig. Beraten Sie sich daher vor der Antragstellung bei der ÖGK oder der Arbeiterkammer (AK), welches Modell für Ihre finanzielle Situation besser geeignet ist.

Zuverdienstgrenzen überschritten: Viele Eltern vergessen, dass auch Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, Werkverträgen und freien Dienstverträgen als Zuverdienst zählen. Die ÖGK prüft den Zuverdienst nach Ablauf des Kalenderjahres anhand des Einkommensteuerbescheids vom Finanzamt Österreich und fordert überschrittene KBG-Beträge nach §31 KBGG zurück — mit Zinsen.

Bonus für geteilte Karenz nicht beantragt: Der Bonus nach §5a KBGG (61 zusätzliche Tage bei geteilter Karenz) muss im Antrag explizit beantragt werden. Wer den Bonus vergisst und erst nachträglich beantragt, riskiert Ablehnung, wenn die Fristen für den zweiten Karenzteil des Vaters nicht mehr eingehalten werden können.

Gemeinsamer Haushalt nicht nachgewiesen: Bei unverheirateten Vätern oder Müttern, die nicht mit dem anderen Elternteil zusammenleben, kann die ÖGK den Nachweis des gemeinsamen Haushalts einfordern. Fehlt der Meldezettel des Kindes an der Adresse des antragstellenden Elternteils, wird der KBG-Antrag bis zur Vorlage ausgesetzt, was zu Zahlungsverzögerungen führt.

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Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

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