Skip to main content

Unternehmenskauf Österreich

Kaufvertrag Unternehmen Österreich

UGB §§38–40; ABGB §§1045–1075

UNTERNEHMENSKAUFVERTRAG

gemäß UGB §§38–40 und ABGB §§1045–1075

Wien, [Closing-Datum]

§ 1 — Vertragsparteien

KÄUFER: [Käufer Name] Firmenbuchnummer: [Käufer Firmenbuchnummer] Adresse: [Käufer Adresse]

VERKÄUFER: [Verkäufer Name] Firmenbuchnummer: [Verkäufer Firmenbuchnummer] Adresse: [Verkäufer Adresse]

(Käufer und Verkäufer gemeinsam nachfolgend 'Parteien')

§ 2 — Kaufgegenstand und Transaktionsstruktur

2.1

Transaktionsart: [Transaktionsart]

2.2

Zielunternehmen: [Zielunternehmen Firma] (Firmenbuchnummer: [Zielunternehmen Firmenbuchnummer])

2.3

Kaufgegenstand: [Kaufgegenstand Beschreibung]

2.4

Anteilsquote (bei Share Deal): [Anteilsquote] %.

2.5

Stichtag der Due Diligence / Bilanz: [Stichtag Due Diligence]

Bei Asset Deal gilt §38 UGB: Der Käufer haftet als Erwerber für alle Verbindlichkeiten des Unternehmens, die in den letzten fünf Jahren vor Vertragsabschluss entstanden sind (§38 Abs 1 UGB). Arbeitsverhältnisse gehen gemäß AVRAG §3 auf den Käufer über.

§ 3 — Kaufpreis und Zahlung

3.1

Kaufpreis: EUR [Kaufpreis Betrag] (in Worten: [Betrag in Worten]).

3.2

Zahlungsstruktur: [Zahlungsstruktur].

3.3

Earn-out: [Earn-out Beschreibung] — zahlbar nach Vorlage des geprüften Jahresabschlusses gemäß UGB §§195 ff.

3.4

Closing-Datum (geplante Eigentumsübertragung): [Closing-Datum]. Mit Closing gehen Nutzen und Lasten auf den Käufer über (ABGB §1048).

§ 4 — Garantien und Gewährleistungen des Verkäufers

4.1

Der Verkäufer sichert zu, dass er zum Zeitpunkt des Closings Eigentümer bzw. Verfügungsberechtigter des Kaufgegenstands ist und keine Belastungen, Pfandrechte oder sonstigen Rechte Dritter bestehen, die nicht im Vertrag offengelegt wurden (ABGB §928).

4.2

Gewährleistungs- und Garantiefrist: [Gewährleistungsfrist]. Die Haftungsobergrenze beträgt [Haftungs-Cap] % des Kaufpreises. Für fundamentale Garantien (Eigentum, Betrug) gilt keine Haftungsbeschränkung.

4.3

Steuer- und Sozialversicherungsgarantien gelten für 7 Jahre ab Closing (§238 BAO; §69 ASVG), soweit nicht kürzer vereinbart.

4.4

Schadenersatzansprüche des Käufers verjähren nach der vereinbarten Garantiefrist; §1489 ABGB findet ergänzend Anwendung.

§ 5 — Closing-Bedingungen und Fusionskontrolle

5.1

BWB-Fusionskontrolle: [BWB-Freigabe]. Closing steht unter der aufschiebenden Bedingung (ABGB §§696–702) der Freigabe durch den Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) gemäß KartG 2005 §9.

5.2

Weitere Closing-Bedingungen: (a) Zustimmung der jeweiligen Gesellschafterversammlung (§38 GmbHG); (b) Vorlage aller Behördenlizenzen und Gewerbescheine auf den Käufer; (c) Übertragung sämtlicher Arbeitsverträge gemäß AVRAG §3.

5.3

Bei Share Deal: Notariatsakt gemäß §76 Abs 2 GmbHG ist Wirksamkeitsvoraussetzung; Eintragung der Anteilsübertragung im Firmenbuch binnen 4 Wochen nach Closing.

§ 6 — Anwendbares Recht und Gerichtsstand

6.1

Anwendbares Recht: Österreich (ABGB, UGB, GmbHG, KartG 2005, AVRAG, BAO, EStG 1988).

6.2

Gerichtsstand: Wien — Handelsgericht Wien für M&A-Streitigkeiten; alternativ VIAC-Schiedsgericht Wien für internationale Transaktionen.

6.3

Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; die unwirksame Klausel wird durch eine dem wirtschaftlichen Zweck nächstkommende wirksame Regelung ersetzt.

6.4

Vertragssprache: Deutsch. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

Käufer

________________

Signature

Verkäufer

________________

Signature

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist Unternehmenskauf Österreich?

Der Unternehmenskauf ist ein nach UGB §§38–40 (Unternehmensübernahme); ABGB §§1045–1075 (Kaufvertrag) geregeltes Rechtsdokument in Österreich.

In Österreich unterscheidet man zwei grundlegende Transaktionsstrukturen: Den Share Deal (Anteilskauf), bei dem der Käufer Geschäftsanteile oder Aktien der Zielgesellschaft erwirbt und damit das Unternehmen indirekt mit sämtlichen Verbindlichkeiten und Risiken übernimmt, sowie den Asset Deal (Unternehmenskauf im engeren Sinn nach §§38–40 UGB), bei dem der Käufer einzelne Vermögensgegenstände, Verträge und Rechte des Unternehmens erwirbt, ohne die Gesellschaft selbst zu kaufen. Die Wahl zwischen Share Deal und Asset Deal hat erhebliche steuerliche, haftungsrechtliche und transaktionspraktische Konsequenzen.

Bei einem Asset Deal nach §38 UGB haftet der Käufer für alle im Zeitpunkt des Übergangs begründeten Unternehmensschulden, wenn er das Unternehmen unter der bisherigen oder einer ähnlichen Firma fortführt. Diese gesetzliche Schuldenübernahme nach §38 Abs. 1 UGB — eine österreichische Besonderheit ohne Äquivalent im deutschen Recht (§25 dHGB hat ähnliche, aber nicht identische Wirkung) — kann durch entsprechende Klauseln im Kaufvertrag und durch Bekanntmachung nach §38 Abs. 2 UGB eingeschränkt oder ausgeschlossen werden. Bei Immobilien im Betriebsvermögen sind Grunderwerbsteuer (3,5 % nach GrEStG, BGBl Nr. 309/1987) und Eintragungsgebühr (1,1 % nach GGG §26) einzukalkulieren.

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) prüft nach §§9–11 Kartellgesetz 2005 (KartG, BGBl I Nr. 61/2005), ob ein Unternehmenszusammenschluss anmeldepflichtig ist. Bei Überschreitung der österreichischen Umsatzschwellen (kombinierter weltweiter Umsatz >€300.000.000,00 und österreichischer Umsatz aller Beteiligten >€30.000.000,00 und jedes Unternehmens >€1.000.000,00) muss die Transaktion vor dem Vollzug genehmigt werden. Eine nicht genehmigte Fusion kann mit Bußgeldern bis 10 % des Weltjahresumsatzes geahndet werden.

forms-legal.com bietet eine umfassende Vorlage für den österreichischen Unternehmenskauf, die alle wesentlichen Klauseln zu Kaufgegenstand (Share Deal oder Asset Deal), Kaufpreis (inkl. Earn-out, Kaufpreisanpassungsmechanismen), Garantien und Gewährleistungen, Haftungsbeschränkungen, Wettbewerbsverboten und Closing-Bedingungen enthält und die aktuelle OGH-Rechtsprechung berücksichtigt.

Wann brauchen Sie Unternehmenskauf Österreich?

Ein Unternehmenskaufvertrag in Österreich wird benötigt, wenn ein Unternehmen oder eine wesentliche Beteiligung daran übertragen werden soll.

Bei Unternehmensnachfolge: Wenn ein österreichischer Unternehmer sein Lebenswerk an Nachfolger (familienintern oder extern) übergeben will, regelt der Unternehmenskaufvertrag die Übertragung aller wesentlichen Vermögenswerte, Verträge und Mitarbeiter. Die WKO (Wirtschaftskammer Österreich) bietet über ihr Nachfolgeportal (nachfolger.at) umfangreiche Beratung; ein korrekter Kaufvertrag ist Voraussetzung für eine reibungslose Übergabe.

Bei Investoren und Private Equity: Österreichische und internationale Private-Equity-Fonds (z.B. Ardian, Waterland, Abris Capital) erwerben österreichische Unternehmen in der Regel über Share Deals mit umfangreichen Garantiekatalogen (W&I-Versicherungen — Warranty & Indemnity). Der Unternehmenskaufvertrag (auch Sale and Purchase Agreement — SPA genannt) nach internationalem M&A-Standard muss an österreichisches Recht angepasst werden.

Bei Fusionen und Akquisitionen (M&A): Wenn zwei österreichische Unternehmen fusionieren oder ein österreichisches Unternehmen ein ausländisches erwirbt, ist ein detaillierter Unternehmenskaufvertrag die zentrale Transaktionsurkunde. Bei grenzüberschreitenden Transaktionen können EU-Recht (SE-Richtlinie 2005/56/EG für Verschmelzungen) und internationales Privatrecht (IPRG, BGBl Nr. 304/1978) zu beachten sein.

Bei Insolvenzverwertungen: Wenn ein österreichisches Unternehmen insolvent ist (Insolvenzordnung IO, RGBl Nr. 337/1914), kann der Insolvenzverwalter (Masseverwalter) das Unternehmen oder Teile davon im Wege eines Unternehmenskaufs veräußern. Käufer profitieren dabei von einer „bereinigten" Haftungslage; dennoch sind §§38–40 UGB zur Schuldenübernahme und das Insolvenzanfechtungsrecht (§§27–43 IO) zu beachten.

Bei Betriebsaufspaltungen: Wenn ein Unternehmensbereich ausgegliedert (Spaltung nach Spaltungsgesetz SpaltG, BGBl I Nr. 304/1996) oder an einen Dritten verkauft werden soll, ist ein Asset-Deal-Vertrag erforderlich, der präzise die übertragenen Vermögensgegenstände, Verträge und Verbindlichkeiten beschreibt.

Was gehört in Ihr Unternehmenskauf Österreich?

Ein österreichischer Unternehmenskaufvertrag nach UGB §§38–40 und ABGB §§1045–1075 muss folgende Kernelemente enthalten. Die forms-legal.com Vorlage deckt alle wesentlichen Klauseln für einen strukturierten österreichischen Unternehmenskauf ab und berücksichtigt die aktuelle OGH-Rechtsprechung.

Transaktionsstruktur: Eindeutige Festlegung, ob Share Deal (Erwerb von GmbH-Anteilen nach §76 GmbHG — Notariatsaktsform erforderlich) oder Asset Deal (Erwerb von Unternehmensvermögen nach §§38–40 UGB) vorliegt. Bei einem Asset Deal: genaue Auflistung der übertragenen Aktiva und Passiva in einem Inventar (Schedule).

Kaufgegenstand: Präzise Beschreibung des erworbenen Unternehmens oder der Beteiligung — Firma, Firmenbuchnummer, Sitz der Zielgesellschaft; bei Asset Deal: detailliertes Anlageverzeichnis (Grundstücke, Maschinen, Fahrzeuge, Lagerbestände, immaterielle Werte, Kundenstamm, Marken beim ÖPA).

Kaufpreis und Zahlungsbedingungen: Festpreis oder variabel (Earn-out, Kaufpreisanpassung auf Basis Closing-Bilanz). Fälligkeit, Zahlungsform, Treuhandkonten (Notariatsanderkonto oder Anwaltstreuhandkonto). Earn-out-Klauseln: Messung künftiger Unternehmensleistung (EBITDA, Umsatz); Streitbeilegungsverfahren bei Earn-out-Streitigkeiten.

Gewährleistungen und Zusicherungen (Representations and Warranties): Verkäufer sichert zu, dass bestimmte Tatsachen über das Unternehmen korrekt sind (z.B. Jahresabschlüsse, keine laufenden Rechtsstreitigkeiten, Eigentum an den übertragenen Vermögenswerten, keine außerbilanzlichen Verbindlichkeiten). Nach österreichischem Recht finden die allgemeinen Gewährleistungsregeln der §§922–933b ABGB Anwendung; durch Vertrag können diese erweitert oder eingeschränkt werden.

Haftungsbeschränkungen (Liability Caps): Zeitliche Beschränkung von Gewährleistungsansprüchen (üblich: 18–36 Monate für operative Garantien, 5–7 Jahre für Steuer- und Titelgarantien), betragliche Obergrenze (Cap, z.B. 100 % des Kaufpreises) und Mindestschwelle (Basket/De-minimis). Steuergarantien: Bei Share Deals ist der Verkäufer in der Regel für Steuernachforderungen des Finanzamt Österreich verantwortlich, die auf Zeiträume vor dem Closing entfallen.

Pre-Closing-Verpflichtungen: Verkäufer verpflichtet sich, das Unternehmen bis zum Closing in normalem Geschäftsgang (ordinary course of business) zu führen; keine außergewöhnlichen Maßnahmen ohne Käufer-Zustimmung (z.B. keine Neueinstellungen über bestimmten Gehaltsgrenzen, keine Kapitalinvestitionen über einem Schwellenwert).

Mitarbeiterübergang (AVRAG): Bei einem Asset Deal gehen alle Arbeitsverhältnisse nach AVRAG §3 automatisch auf den Käufer über; Mitarbeiter sind vorab schriftlich zu informieren. Bei einem Share Deal bleiben die Arbeitsverhältnisse unverändert bei der Zielgesellschaft.

Fusionskontrolle und behördliche Genehmigungen: Klausel, die Closing bedingt auf Erhalt der BWB-Freigabe (sofern erforderlich), sonstiger Behördengenehmigungen und Zustimmungen Dritter (z.B. Vermieter-Zustimmung bei Geschäftsraummiete).

So füllen Sie Ihr Unternehmenskauf Österreich aus

Den Unternehmenskaufvertrag in Österreich befüllen Sie mit der forms-legal.com Vorlage in folgenden Schritten. Bei komplexen Transaktionen ist die Einbindung eines österreichischen Rechtsanwalts und Steuerberaters unbedingt empfohlen.

Schritt 1: Parteien identifizieren. Vollständige Bezeichnung von Käufer und Verkäufer (Firma, Firmenbuchnummer, Sitz, Vertretungsbefugnis). Prüfen Sie über firmenbuch.at, ob die Vertretungsberechtigten aktuell eingetragen sind. Bei GmbH-Verkäufer: Gesellschafterbeschluss zur Genehmigung der Transaktion nach §§34 ff. GmbHG erforderlich.

Schritt 2: Transaktionsstruktur festlegen. Share Deal oder Asset Deal? Bei Share Deal: Notariatsaktsform nach §76 GmbHG erforderlich; Notar aufsuchen. Bei Asset Deal: Inventar mit allen übertragenen Vermögenswerten erstellen.

Schritt 3: Kaufgegenstand definieren. Bei Share Deal: Anzahl und Nennbetrag der Anteile, prozentualer Anteil am Stammkapital. Bei Asset Deal: detailliertes Inventar (Grundstücke mit Grundbuchsdaten, Maschinen mit Seriennummern, Verträge, Marken, Patente). Explizit ausschließen, was NICHT übertragen wird.

Schritt 4: Kaufpreis. Kaufpreis in Euro (€) eintragen. Wenn Earn-out: Kennzahl (EBITDA, Umsatz), Messzeitraum, Berechnungsformel und Streitbeilegungsverfahren definieren. Wenn Kaufpreisanpassung: Working-Capital-Zielwert, Anpassungsmechanismus und Frist.

Schritt 5: Gewährleistungskatalog. Tragen Sie die vom Verkäufer abgegebenen Garantien ein (z.B. Ordnungsmäßigkeit der Jahresabschlüsse, keine unbekannten Verbindlichkeiten, Eigentum an Anlagevermögen, keine laufenden Gerichtsverfahren über bestimmten Schwellenwert).

Schritt 6: Haftungsbeschränkungen. Legen Sie Cap (z.B. 80 % des Kaufpreises), Basket (z.B. 0,5 % des Kaufpreises) und Verjährungsfristen fest.

Schritt 7: Mitarbeiterinformation. Falls Asset Deal: Informationsschreiben an alle Mitarbeiter nach AVRAG §3 Abs. 5 vorbereiten; Frist: vier Wochen vor dem Übergang. Bei Betriebsrat: Betriebsrat nach §§108–112 ArbVG informieren und konsultieren.

Schritt 8: Closing-Checkliste erstellen. Alle Dokumente aufzählen, die am Closing-Tag zu unterzeichnen, zu übergeben oder nachzuweisen sind (notariell beglaubigte Anteilsabtretung, Grundbuchsurkunden, Bankkredite, Genehmigungen). Signing und Closing können zeitgleich oder zu separaten Terminen erfolgen.

Häufige Fehler bei Ihrem Unternehmenskauf Österreich

Bei österreichischen Unternehmenskaufverträgen treten regelmäßig Fehler auf, die zu erheblichen Haftungsrisiken, steuerlichen Nachzahlungen oder ungültigen Transaktionen führen.

Fehlende Due Diligence: Käufer verzichten aus Zeit- oder Kostengründen auf eine gründliche rechtliche und steuerliche Due Diligence. Ohne Due Diligence bleibt offen, ob das Unternehmen unbekannte Verbindlichkeiten (Steuerschulden, Haftungsfälle, Mietvertragsklauseln) oder Gewährleistungsrisiken hat. §§922–933b ABGB bieten Gewährleistungsschutz, aber die Gewährleistungsfrist für bewegliche Güter beträgt nur zwei Jahre; für verborgene Mängel am Unternehmen ist die Beweislage ohne Due Diligence schwierig.

Keine Schuldenübernahme-Ausschlussklausel beim Asset Deal: §38 Abs. 1 UGB lässt den Erwerber eines Unternehmens automatisch für alle bestehenden Unternehmensschulden haften, wenn er das Unternehmen unter gleicher oder ähnlicher Firma fortführt. Viele Käufer wissen nicht, dass dies gesetzliche Haftung ohne besondere Vereinbarung bedeutet. Lösung: §38 Abs. 2 UGB erlaubt den vertraglichen Ausschluss der Schuldenhaftung; dieser muss im Kaufvertrag ausdrücklich vereinbart und im Firmenbuch bekannt gemacht werden.

Fehlende Fusionskontrollprüfung: Käufer und Verkäufer vernachlässigen die BWB-Prüfung. Vollzug ohne Freigabe (Gun Jumping) kann die gesamte Transaktion rückgängig machen; das BWB-Verfahren dauert in der Praxis vier bis acht Wochen für unkomplizierte Transaktionen.

Unklarer Übergang laufender Verträge: Beim Asset Deal gehen Verträge nicht automatisch auf den Käufer über — für jeden wesentlichen Vertrag (Mietvertrag, Lieferantenvertrag, Kundenvertrag) ist die Zustimmung der Vertragsgegenpartei erforderlich (§1404 ABGB — Schuldübernahme). Käufer unterschätzen den Aufwand, alle relevanten Vertragspartner zu kontaktieren und deren Zustimmung einzuholen.

Fehlende notarielle Form beim Share Deal: §76 GmbHG schreibt zwingend Notariatsaktsform für GmbH-Anteilsabtretungen vor. Ein bloß schriftlicher Anteilsabtretungsvertrag ohne Notariatsakt ist nichtig — die Transaktion ist rechtlich unwirksam. Dieser Fehler kann kostspielige Nachbesserungen (Notar, Anwalt, Firmenbuchanmeldung) nach sich ziehen.

Quellen und Zitate

Gesetzliche Zitate verlinken auf offizielle Regierungsquellen.

  1. §38 UGBAT official
  2. §38 Abs. 1 UGBAT official
  3. §38 Abs. 2 UGBAT official
  4. §1404 ABGBAT official

Diese Seite zitieren

Verweisen Sie auf diese kostenlose Vorlage in einem Artikel, Lehrplan oder Forschungsbericht:

APA

Forms Legal. (2026). Unternehmenskauf Österreich (Österreich) [Legal document template]. Forms Legal. https://forms-legal.com/de/austria/business/contracts/kaufvertrag-unternehmen-oesterreich

MLA

"Unternehmenskauf Österreich (Österreich)." Forms Legal, 2026, https://forms-legal.com/de/austria/business/contracts/kaufvertrag-unternehmen-oesterreich.

BibTeX
@misc{formslegal-kaufvertrag-unternehmen-oesterreich,
  author       = {{Forms Legal}},
  title        = {Unternehmenskauf Österreich (Österreich)},
  year         = {2026},
  howpublished = {\url{https://forms-legal.com/de/austria/business/contracts/kaufvertrag-unternehmen-oesterreich}},
  note         = {Free legal document template}
}

Häufig gestellte Fragen

Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

Diese Vorlage dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Gesetze sind je nach Rechtsordnung unterschiedlich und ändern sich im Laufe der Zeit. Konsultieren Sie für Ihren konkreten Fall einen qualifizierten Rechtsanwalt.Vollständiger Haftungsausschluss

Fehler gefunden? Sagen Sie uns Bescheid