Skip to main content

Hauptversammlungsprotokoll AG Österreich

Hauptversammlungsprotokoll AG Österreich

AktG §§86–111 • §§119–131

PROTOKOLL

der [HV Art]

der [Firma] Firmenbuchnummer [Firmenbuchnummer], Sitz [Sitz]

1. Einberufung und Versammlungsort

Die [HV Art] der [Firma] (Firmenbuchnummer [Firmenbuchnummer], Sitz [Sitz]) fand am [HV Datum] um [HV Beginn] Uhr am Versammlungsort [HV Ort] statt.

Die Einberufung erfolgte durch den Vorstand am [Einberufungsdatum] unter Einhaltung der gesetzlichen Einberufungsfrist gemäß AktG §106 Abs 1 mit Veröffentlichung im Firmenbuch. Die Tagesordnung wurde mit der Einberufung bekanntgegeben.

2. Versammlungsleitung und Notarielle Beurkundung

Den Vorsitz führte [Vorsitzender]. Als Protokollführer fungierte [Protokollführer].

Die Beurkundung der protokollierungspflichtigen Beschlüsse erfolgte durch [Notar] (Notariat, Österreich) gemäß Notariatsordnung (NO RGBl Nr. 75/1871) und AktG §120.

3. Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

Das Gesamtgrundkapital der Gesellschaft beträgt [Grundkapital Gesamt]. In der Hauptversammlung sind [Vertretenes Kapital] vertreten.

Die Hauptversammlung ist beschlussfähig. Die anwesenden und vertretenen Aktionäre sind in der anliegenden Anwesenheitsliste (Beilage ./1) namentlich erfasst; Vollmachten sind als Beilage ./2 angeschlossen (AktG §128).

4. Tagesordnungspunkt 1 — Jahresabschluss und Lagebericht {{geschäftsjahr}}

Der Vorstand erläuterte den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Geschäftsjahr [Geschäftsjahr]. Der Jahresüberschuss / Bilanzverlust beträgt [Jahresüberschuss]. Der Bericht des Aufsichtsrats über seine Prüfungstätigkeit (AktG §96) liegt vor.

Beschluss: Die Hauptversammlung stellt den Jahresabschluss [Geschäftsjahr] fest und genehmigt den Lagebericht.

Abstimmungsergebnis: [Ja-Stimmen]: [Anzahl] Stimmen / [Nein-Stimmen]: [Anzahl] Stimmen / Enthaltungen: [Anzahl]. Der Beschluss ist angenommen.

5. Tagesordnungspunkt 2 — Gewinnverwendung

Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses [Geschäftsjahr]: [Gewinnverwendung] (AktG §§126, 131).

Abstimmungsergebnis: [Ja-Stimmen]: [Anzahl] Stimmen / [Nein-Stimmen]: [Anzahl] Stimmen / Enthaltungen: [Anzahl]. Der Beschluss ist angenommen.

6. Tagesordnungspunkt 3 — Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat

Die Hauptversammlung erteilt dem Vorstand und dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr [Geschäftsjahr] die Entlastung (AktG §104 Abs 2 Z 3). Mit der Entlastung verzichtet die Gesellschaft auf Schadensersatzansprüche, die ihr aus den in der HV bekanntgegebenen Sachverhalten bekannt waren.

Abstimmungsergebnis: [Ja-Stimmen]: [Anzahl] Stimmen / [Nein-Stimmen]: [Anzahl] Stimmen / Enthaltungen: [Anzahl]. Entlastung wurde erteilt.

7. Tagesordnungspunkt 4 — Aufsichtsratswahl (soweit vorgesehen)

Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern (AktG §87): [Aufsichtsrat Wahl]

Abstimmungsergebnis: [Ja-Stimmen]: [Anzahl] Stimmen / [Nein-Stimmen]: [Anzahl] Stimmen / Enthaltungen: [Anzahl]. Die Gewählten haben die Wahl angenommen.

8. Tagesordnungspunkt 5 — Satzungsänderung (soweit beschlossen)

Satzungsänderungsbeschluss (erfordert 3/4-Mehrheit des vertretenen Grundkapitals, AktG §146): [Satzungsänderung]

Abstimmungsergebnis: [Ja-Stimmen]: [Anzahl] Stimmen (= [Prozent]% des vertretenen Grundkapitals) / [Nein-Stimmen]: [Anzahl] Stimmen / Enthaltungen: [Anzahl]. Die erforderliche Dreiviertel-Mehrheit ist [erreicht / nicht erreicht]. Der Beschluss wird durch [Notar] notariell beurkundet (AktG §120).

9. Schluss der Hauptversammlung

Da weitere Wortmeldungen nicht erfolgten und kein weiterer Tagesordnungspunkt mehr vorlag, schloss der Vorsitzende die Hauptversammlung.

Widersprüche gegen Beschlüsse gemäß AktG §195: [keine Widersprüche erhoben / Widersprüche wie folgt zu Protokoll genommen: ...].

Das vorliegende Protokoll wurde von den Unterzeichnenden als richtig anerkannt.

[HV Ort], den [HV Datum]

Vorsitzender der Hauptversammlung

________________

Signature

Protokollführer

________________

Signature

Notar / Notarin (Beurkundung)

________________

Signature

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist Hauptversammlungsprotokoll AG Österreich?

Das Hauptversammlungsprotokoll AG ist ein nach Aktiengesetz (AktG) §§86–111, §§119–131 geregeltes Rechtsdokument in Österreich.

Das österreichische AktG unterscheidet zwischen der ordentlichen Hauptversammlung (AktG §104), die jährlich innerhalb von acht Monaten nach Geschäftsjahresende abgehalten werden muss, und der außerordentlichen Hauptversammlung (AktG §105), die bei besonderen Anlässen einberufen wird. Das Protokoll muss gemäß AktG §120 von einem österreichischen Notar beurkundet werden, wenn Satzungsänderungen oder andere protokollierungspflichtige Grundlagenentscheidungen getroffen werden.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in seiner Entscheidung OGH 6 Ob 118/17g klargestellt, dass Beschlüsse der Hauptversammlung ohne ordnungsgemäße Protokollierung anfechtbar sind. Mängel im Protokoll können gemäß AktG §195 zur Anfechtungsklage durch übergangene Aktionäre führen, die beim zuständigen Landesgericht (LG) — in Wien beim Handelsgericht Wien (HG Wien) — innerhalb von einem Monat eingebracht werden muss.

Vom Aufsichtsratsprotokoll unterscheidet sich das Hauptversammlungsprotokoll dadurch, dass es das Gesellschafterplenum dokumentiert und bei Satzungsänderungen zwingend der Notariatsbeurkundung bedarf. Aufsichtsratsprotokolle (AktG §92) werden intern vom Aufsichtsratsvorsitzenden geführt und erfordern keine Notariatsbeurkundung.

Bei börsennotierten Aktiengesellschaften, die dem Börsegesetz (BGBl I Nr. 77/2018) und der Aktionärsrechterichtlinie II (ARRL II, umgesetzt durch BGBl I Nr. 63/2018) unterliegen, sind zusätzliche Anforderungen zu beachten: Record Date für Stimmrechte (10 Tage vor HV, AktG §111), elektronische Stimmabgabe sowie die Veröffentlichung der Abstimmungsergebnisse im Firmenbuch binnen 15 Tagen nach der HV. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) überwacht die Einhaltung dieser Transparenzpflichten.

Das Protokoll bildet zugleich die Grundlage für Firmenbucheintragungen: Beschlüsse über Kapitalerhöhungen (AktG §§149–166), Kapitalherabsetzungen (AktG §§175–188) oder Satzungsänderungen (AktG §146) werden erst mit der Eintragung im Firmenbuch durch das zuständige Gericht rechtswirksam (konstitutive Wirkung).

Wann brauchen Sie Hauptversammlungsprotokoll AG Österreich?

Ein Hauptversammlungsprotokoll für eine österreichische AG wird in folgenden Situationen zwingend benötigt:

Bei der ordentlichen Jahreshauptversammlung (AktG §104) ist das Protokoll jährlich erforderlich. Die ordentliche HV beschließt über Feststellung oder Genehmigung des Jahresabschlusses, Verwendung des Bilanzgewinns, Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, Wahl des Abschlussprüfers (Wirtschaftsprüfer) sowie Aufsichtsratswahlen. Ohne gültiges Protokoll können diese Beschlüsse nicht im Firmenbuch eingetragen werden.

Bei Satzungsänderungen — etwa Erhöhung des Grundkapitals (AktG §§149–166), Änderung des Unternehmensgegenstands oder Einführung einer Vinkulierungsklausel (AktG §62) — muss das Protokoll notariell beurkundet werden und das Dreiviertel-Mehrheitserfordernis des AktG §146 dokumentieren. Ohne ordnungsgemäßes Notariatsprotokoll lehnt das Firmenbuchgericht (HG Wien, zuständige LGs) die Eintragung ab.

Bei Verschmelzungen (Fusion, AktG §§219–233), Spaltungen (SpaltG BGBl I Nr. 304/1996) und Umwandlungen (UmwG BGBl I Nr. 304/1996) beschließt die Hauptversammlung den Strukturwechsel; das Protokoll ist Bestandteil der Anmeldeunterlagen beim Firmenbuch und wird von der Österreichischen Übernahmekommission (ÜK) bei Börsenfällen geprüft.

Bei Auflösungsbeschlüssen (AktG §§203–205) und der Bestellung von Liquidatoren ist ein notariell beurkundetes HV-Protokoll Voraussetzung für die Firmenbucheintragung der Auflösung.

Bei außerordentlichen Hauptversammlungen (AktG §105), die auf Antrag von Aktionären mit mindestens 5% des Grundkapitals einberufen werden müssen (AktG §105 Abs 3), ist das Protokoll erforderlich, um die gefassten Beschlüsse zu dokumentieren und allfällige Anfechtungsklagen (AktG §§195–201) abzuwehren.

Für internationale Investoren und ausländische Aktionäre, die an österreichischen AGs beteiligt sind, ist das Protokoll häufig Bestandteil der Due-Diligence-Unterlagen bei Unternehmenstransaktionen und wird von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Rahmen der Jahresabschlussprüfung auf Vollständigkeit geprüft.

Was gehört in Ihr Hauptversammlungsprotokoll AG Österreich?

Ein vollständiges Hauptversammlungsprotokoll einer österreichischen AG nach AktG §§86–111 muss folgende Bestandteile enthalten:

**1. Kopfteil und Einberufungsnachweis:** Firma und Sitz der AG (laut Firmenbuch), Datum, Uhrzeit und Ort der Hauptversammlung, Art der HV (ordentlich oder außerordentlich), Nachweis der ordnungsgemäßen Einberufung durch den Vorstand oder Aufsichtsrat gemäß AktG §106 mit der gesetzlichen Frist von mindestens 28 Tagen sowie der vorgeschriebenen Veröffentlichung im Firmenbuch oder gemäß Satzung.

**2. Anwesenheit und Beschlussfähigkeit:** Namentliche Auflistung der erschienenen oder vertretenen Aktionäre mit deren Aktienanzahl und Stimmrechtsanteil, Nachweis der Beschlussfähigkeit (kein gesetzliches Quorum für die ordentliche HV nach AktG, soweit die Satzung nichts anderes bestimmt), Namen der bevollmächtigten Vertreter und Verweis auf die Vollmachten (AktG §128).

**3. Vorsitz und Protokollführung:** Name des Versammlungsleiters (Vorsitzender des Aufsichtsrats oder gemäß Satzung bestimmte Person), Name des Protokollführers, Name des Notars (bei protokollierungspflichtigen Beschlüssen gemäß AktG §120 Abs 1).

**4. Tagesordnung:** Vollständige Tagesordnung wie in der Einberufung angekündigt (AktG §106 Abs 2). Punkte außerhalb der Tagesordnung dürfen nur mit Zustimmung aller Aktionäre beschlossen werden.

**5. Berichte und Präsentationen:** Zusammenfassung des Berichts des Vorstands über die Geschäftslage (AktG §81, §127), Bericht des Aufsichtsrats über die Prüfungsergebnisse (AktG §96), Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers (Wirtschaftsprüfer, UGB §268).

**6. Beschlüsse mit Abstimmungsergebnissen:** Für jeden Tagesordnungspunkt: Antragstext, Abstimmung (Ja-Stimmen, Nein-Stimmen, Enthaltungen, nicht abgegebene Stimmen), Mehrheitsergebnis und Beschlussfeststellung. Bei Satzungsänderungen: Nachweis der Dreiviertel-Mehrheit des vertretenen Grundkapitals (AktG §146).

**7. Widersprüche und Anfechtungsvorbehalte:** Widersprüche einzelner Aktionäre gegen gefasste Beschlüsse sind im Protokoll festzuhalten (AktG §195); nur wer Widerspruch erhebt, kann Anfechtungsklage erheben (Legitimationserfordernis der Anfechtungsklage).

**8. Notarielle Beurkundung:** Bei satzungsändernden und anderen protokollierungspflichtigen Beschlüssen: Beurkundung durch einen österreichischen Notar in Form des Notariatsakts (Notariatsordnung, NO RGBl Nr. 75/1871). Der Notar bestätigt die Identität der Erschienenen, die Beschlussfähigkeit und den Ablauf der Abstimmung.

Auf forms-legal.com können Sie das Hauptversammlungsprotokoll AG Österreich als professionelle Vorlage kostenfrei herunterladen und an die Beschlüsse Ihrer konkreten Hauptversammlung anpassen.

So füllen Sie Ihr Hauptversammlungsprotokoll AG Österreich aus

Das Hauptversammlungsprotokoll einer österreichischen AG wird in folgenden Schritten erstellt:

**Schritt 1 — Vorbereitung der Hauptversammlung:** Stellen Sie sicher, dass die Einberufung durch den Vorstand oder Aufsichtsrat mit der gesetzlichen Mindestfrist von 28 Tagen (AktG §106 Abs 1) und der vorgeschriebenen Veröffentlichung erfolgt ist. Legen Sie die Tagesordnung fest und übermitteln Sie sie mit der Einberufung. Beauftragen Sie einen österreichischen Notar, wenn Satzungsänderungen oder andere notariell zu beurkundende Beschlüsse geplant sind.

**Schritt 2 — Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit:** Eröffnen Sie die HV zum festgesetzten Zeitpunkt. Stellen Sie die Anwesenheit und die Stimmrechte fest. Halten Sie fest, welche Aktionäre persönlich erschienen sind und welche durch Bevollmächtigte vertreten werden (Vollmachten gemäß AktG §128 sind im Original zu hinterlegen).

**Schritt 3 — Wahl des Versammlungsleiters und Protokollführers:** Bestimmen Sie gemäß Satzung den Vorsitzenden (in der Regel der Aufsichtsratsvorsitzende nach AktG §86 Abs 2) und den Protokollführer.

**Schritt 4 — Abarbeitung der Tagesordnung:** Behandeln Sie jeden Tagesordnungspunkt: Stellen Sie den Antrag vor, ermöglichen Sie Diskussion und stellen Sie die Abstimmung durch. Halten Sie für jeden Punkt das Abstimmungsergebnis (Ja-Stimmen, Nein-Stimmen, Enthaltungen) und das Mehrheitsverhältnis fest.

**Schritt 5 — Dokumentation von Widersprüchen:** Halten Sie Widersprüche gegen einzelne Beschlüsse umgehend im Protokoll fest. Nur wer Widerspruch erhebt, kann die Anfechtungsklage innerhalb eines Monats nach der HV beim LG (HG Wien) erheben (AktG §195 iVm §197).

**Schritt 6 — Notarielle Beurkundung (bei pflichtigen Beschlüssen):** Der Notar beurkundet den Ablauf der Hauptversammlung und die Beschlüsse in Form des Notariatsakts (NO §§52–90). Er bestätigt die Identität der Erschienenen und die Ordnungsmäßigkeit der Abstimmung.

**Schritt 7 — Firmenbucheintragung:** Reichen Sie das Protokoll (als Notariatsakt) mit den erforderlichen Beilagen (geänderter Satzungstext, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts Österreich bei Kapitalmaßnahmen) beim Firmenbuchgericht (HG Wien oder zuständiges LG) über den Elektronischen Rechtsverkehr (ERV) ein. Die Eintragung wirkt konstitutiv für Satzungsänderungen.

Häufige Fehler bei Ihrem Hauptversammlungsprotokoll AG Österreich

Bei der Erstellung von Hauptversammlungsprotokollen österreichischer AGs treten folgende Fehler häufig auf:

**Fehler 1 — Fehlende Notariatsbeurkundung bei Satzungsänderungen:** Viele Gesellschaften führen Protokolle ohne Notar und versuchen später, Satzungsänderungen im Firmenbuch einzutragen — das Firmenbuchgericht lehnt die Eintragung ab. Bei satzungsändernden Beschlüssen ist die Notariatsbeurkundung (AktG §120) eine formelle Gültigkeitsvoraussetzung, nicht nur eine Ordnungsvorschrift.

**Fehler 2 — Unklare Abstimmungsergebnisse:** Protokolle, die nur „mit großer Mehrheit beschlossen“ vermerken, ohne die konkreten Stimmenzahlen anzugeben, sind mangelhaft und können die Grundlage für Anfechtungsklagen bilden (OGH 6 Ob 195/12m). Halten Sie immer Ja-Stimmen, Nein-Stimmen und Enthaltungen zahlenmäßig fest.

**Fehler 3 — Nichtbeachtung der Einberufungsfristen:** Wird die HV mit weniger als 28 Tagen Vorlaufzeit einberufen, sind alle gefassten Beschlüsse anfechtbar (AktG §106 iVm §195). Die Fristberechnung beginnt mit der Veröffentlichung der Einberufung im Firmenbuch.

**Fehler 4 — Widersprüche nicht protokollieren:** Wenn ein Aktionär in der HV Widerspruch gegen einen Beschluss einlegen will, aber dieser nicht ins Protokoll aufgenommen wird, verliert er das Recht zur Anfechtungsklage. Der Protokollführer muss Widersprüche unverzüglich und vollständig dokumentieren.

**Fehler 5 — Fehlende Vollmachtsnachweise:** Wenn Aktionäre durch Bevollmächtigte vertreten werden, müssen die Vollmachten gemäß AktG §128 in schriftlicher Form vorliegen und dem Protokoll als Beilage angehängt werden. Fehlt die Vollmacht, sind die für den Aktionär abgegebenen Stimmen ungültig.

**Fehler 6 — Versäumung der Firmenbucheintragung:** Satzungsändernde Beschlüsse werden erst mit der Firmenbucheintragung rechtswirksam. Viele Gesellschaften vergessen die fristgerechte Anmeldung beim Firmenbuchgericht — bis dahin ist die Satzungsänderung im Außenverhältnis nicht existent.

Diese Seite zitieren

Verweisen Sie auf diese kostenlose Vorlage in einem Artikel, Lehrplan oder Forschungsbericht:

APA

Forms Legal. (2026). Hauptversammlungsprotokoll AG Österreich (Österreich) [Legal document template]. Forms Legal. https://forms-legal.com/de/austria/business/contracts/ag-hauptversammlungsprotokoll-oesterreich

MLA

"Hauptversammlungsprotokoll AG Österreich (Österreich)." Forms Legal, 2026, https://forms-legal.com/de/austria/business/contracts/ag-hauptversammlungsprotokoll-oesterreich.

BibTeX
@misc{formslegal-ag-hauptversammlungsprotokoll-oesterreich,
  author       = {{Forms Legal}},
  title        = {Hauptversammlungsprotokoll AG Österreich (Österreich)},
  year         = {2026},
  howpublished = {\url{https://forms-legal.com/de/austria/business/contracts/ag-hauptversammlungsprotokoll-oesterreich}},
  note         = {Free legal document template}
}

Häufig gestellte Fragen

Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

Diese Vorlage dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Gesetze sind je nach Rechtsordnung unterschiedlich und ändern sich im Laufe der Zeit. Konsultieren Sie für Ihren konkreten Fall einen qualifizierten Rechtsanwalt.Vollständiger Haftungsausschluss

Fehler gefunden? Sagen Sie uns Bescheid