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Limited Partnership (KG) Agreement Germany

KG-Gesellschaftsvertrag Deutschland

HGB §§161–177a | Komplementär + Kommanditisten | Handelsregister Abteilung A

Preamble

GESELLSCHAFTSVERTRAG der [Firma KG] mit Sitz in [Sitz KG] Die nachstehend genannten Personen schließen am [Gründungsdatum] folgenden Gesellschaftsvertrag für eine Kommanditgesellschaft (KG) gemäß §§ 161–177a HGB.

§ 1 – Firm and Seat

§ 1 FIRMA, SITZ UND GESCHÄFTSJAHR (1) Die Gesellschaft führt die Firma: [Firma KG] (2) Sitz der Gesellschaft: [Sitz KG], Bundesrepublik Deutschland. (3) Geschäftsjahr: [Geschäftsjahr].

§ 2 – Business Purpose

§ 2 UNTERNEHMENSGEGENSTAND [Unternehmensgegenstand]

§ 3 – Partners

§ 3 GESELLSCHAFTER UND EINLAGEN I. Persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär): [Komplementär Name] Kapitaleinlage: [Einlage Komplementär] Euro II. Kommanditisten: Kommanditist 1: [Kommanditist 1 Name] Pflichteinlage: [Pflichteinlage 1] Euro Haftsumme (HR-Eintrag): [Haftsumme 1] Euro Kommanditist 2: [Kommanditist 2 Name] Pflichteinlage: [Pflichteinlage 2] Euro Haftsumme (HR-Eintrag): [Haftsumme 2] Euro Gesamtkommanditkapital: [Gesamtkommanditkapital] Euro

§ 4 – Management

§ 4 GESCHÄFTSFÜHRUNG UND VERTRETUNG (1) Der Komplementär [Komplementär Name] führt die Geschäfte der KG allein und vertritt diese nach außen (§§ 114, 125 HGB). (2) Kommanditisten sind von der Geschäftsführung ausgeschlossen (§ 164 HGB). Für folgende Grundlagengeschäfte ist ihre Zustimmung erforderlich: Immobilienerwerb oder -veräußerung; Darlehensaufnahmen über 25.000,00 Euro; Änderung des Gesellschaftsvertrags.

§ 5 – Profit and Loss

§ 5 GEWINN- UND VERLUSTVERTEILUNG (1) Der Komplementär erhält vorab einen jährlichen Vorabgewinn von [Vorabgewinn Komplementär] Euro als Vergütung für seine unbeschränkte Haftungsübernahme. (2) Der verbleibende Jahresgewinn wird unter den Gesellschaftern [Gewinnverteilungsmodus] verteilt. (3) Kommanditisten haften für Verluste nur bis zur Höhe ihrer Pflichteinlage (§ 169 Abs. 1 HGB).

§ 6 – Transfer

§ 6 ANTEILSÜBERTRAGUNG Die Übertragung von Kommanditanteilen bedarf: [Vinkulierung]. Im Erbfall wird die KG gemäß § 177 HGB mit den Erben des Kommanditisten fortgesetzt.

§ 7 – Final Provisions

§ 7 SCHLUSSBESTIMMUNGEN (1) Gerichtsstand: [Gerichtsstand] (§ 38 ZPO). (2) Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform und eines Gesellschafterbeschlusses. (3) Salvatorische Klausel gilt. Ort und Datum: [Sitz KG], [Gründungsdatum]

Komplementär

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Signature

Kommanditist 1

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Signature

Kommanditist 2

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Signature

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What Is a Limited Partnership (KG) Agreement Germany?

Der KG-Gesellschaftsvertrag in Deutschland ist die rechtliche Grundlage der Kommanditgesellschaft (KG) gemäß §§161 bis 177a des Handelsgesetzbuchs (HGB) in der Bundesrepublik Deutschland. Die Kommanditgesellschaft ist eine Personenhandelsgesellschaft, die mindestens zwei Gesellschafterklassen vereint: erstens einen oder mehrere Komplementäre, die nach §128 i.V.m. §161 Abs. 2 HGB unbeschränkt, gesamtschuldnerisch und persönlich für alle Verbindlichkeiten der KG haften; und zweitens einen oder mehrere Kommanditisten, deren Haftung nach §171 Abs. 1 HGB auf den Betrag ihrer im Handelsregister eingetragenen Haftsumme begrenzt ist und die nach vollständiger Einzahlung ihrer Pflichteinlage gar nicht mehr persönlich haften.

Das Wesensmerkmal der KG liegt in dieser dualen Haftungsstruktur: Der Komplementär trägt das unternehmerische Risiko und führt die Geschäfte; der Kommanditist stellt Kapital zur Verfügung und partizipiert am Unternehmensgewinn, ohne bei der laufenden Geschäftsführung mitwirken zu müssen oder zu dürfen (§164 HGB). Diese Trennung macht die KG zu einem flexiblen Instrument für die Aufnahme von Kapitalgebern ohne Einfluss auf die operative Unternehmensführung.

Der KG-Gesellschaftsvertrag selbst unterliegt nach HGB keiner gesetzlichen Formvorschrift; eine mündliche oder konkludente Einigung genügt, soweit keine formbedürftigen Einlagen (z.B. Grundstücke nach §311b BGB) geleistet werden. In der Praxis ist stets ein schriftlicher Vertrag üblich und empfehlenswert, der alle wesentlichen Regelungen — von der Firmenbezeichnung über die Kapitalstruktur bis hin zu Gewinnverteilung und Nachfolge — klar festlegt. Ohne solche Regelungen gelten die dispositiven Vorschriften der §§161–177a i.V.m. §§105–160 HGB, die nicht für alle Situationen interessengerechte Ergebnisse liefern.

Steuerlich ist die KG eine Mitunternehmerschaft gemäß §§15 Abs. 1 Nr. 2, 15a Einkommensteuergesetz (EStG): Gewinne und Verluste werden den Gesellschaftern transparent zugerechnet. Komplementäre und Kommanditisten als natürliche Personen versteuern ihre Gewinnanteile als Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach dem persönlichen Einkommensteuertarif (§32a EStG). Die KG selbst unterliegt als Handelsgesellschaft der Gewerbesteuer nach §§2, 5 Abs. 1 GewStG. Das Finanzamt stellt die Einkünfte aller Gesellschafter gesondert und einheitlich nach §180 Abs. 1 Nr. 2 Abgabenordnung (AO) fest.

Von der KG zu unterscheiden ist die stille Gesellschaft nach §§230–236 HGB: Während der Kommanditist im Handelsregister eingetragen und gegenüber Dritten erkennbar ist, ist der stille Gesellschafter nicht im Handelsregister eingetragen und nach außen unsichtbar. Auch die GmbH & Co. KG ist von der schlichten KG zu unterscheiden: Bei der GmbH & Co. KG ist der Komplementär keine natürliche Person, sondern eine GmbH, wodurch auch das Haftungsrisiko des Komplementärs auf das GmbH-Vermögen beschränkt wird.

When Do You Need a Limited Partnership (KG) Agreement Germany?

Der KG-Gesellschaftsvertrag in Deutschland wird benötigt, wenn eine Person (Komplementär) als Vollhafter ein Unternehmen führen möchte und gleichzeitig weitere Personen (Kommanditisten) als Kapitalgeber einbinden will, ohne ihnen operative Geschäftsführungsrechte einzuräumen.

Typische Anwendungsfälle in der deutschen Rechtspraxis:

Familienunternehmen und Generationsnachfolge: Viele mittelständische Familienunternehmen in Deutschland sind als KG strukturiert. Der Unternehmer (Komplementär) führt das Geschäft, während Familienmitglieder (Kinder, Geschwister, Eltern) als Kommanditisten am Gewinn beteiligt werden, ohne in die Geschäftsführung einzugreifen. Die Erbschaftsteuerbefreiungen nach §§13a, 13b Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) ermöglichen bei Fortführung der KG erhebliche Steuervorteile.

Kapitalbeschaffung ohne Kontrollverlust: Ein Unternehmer, der Kapital für Wachstum benötigt, kann Investoren als Kommanditisten aufnehmen, ohne ihnen Einfluss auf die Geschäftsführung zu geben. Der Kommanditist partizipiert am Gewinn und haftet nur mit seiner Einlage — ein attraktives Profil für konservative Investoren.

Immobilien- und Fondsstrukturen: KG-Strukturen werden häufig für geschlossene Immobilienfonds, Schiffsfonds und Windparkfonds genutzt. Anleger zeichnen Kommanditanteile; ein professioneller Komplementär (oft eine GmbH) führt den Fonds. Das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) reguliert bestimmte KG-Fonds als Alternative Investmentfonds (AIF) unter BaFin-Aufsicht.

Betriebsausgliederung: Wenn ein Unternehmer seinen Betrieb (z.B. eine Bäckerei, eine Spedition, ein Pharmaunternehmen) auf eine KG überträgt und seine Kinder als Kommanditisten einbringt, kann die KG steuerlich die unternehmerischen Verluste der Anlaufphase transparent auf die Kommanditisten verteilen, die diese ggf. mit anderen Einkünften verrechnen können (§§15a EStG, mit Einschränkungen).

Umwandlungsszenarien: Einzelunternehmer können ihren Betrieb nach §§152–173 UmwG in eine KG einbringen. Eine GbR wird zur KG, wenn mindestens ein Gesellschafter als Komplementär auftritt und mindestens einer als Kommanditist. Die Umwandlung kann steuerlich unter bestimmten Bedingungen nach §24 UmwStG (Umwandlungssteuergesetz) buchwertmäßig erfolgen.

What to Include in Your Limited Partnership (KG) Agreement Germany

Ein rechtswirksamer KG-Gesellschaftsvertrag in Deutschland muss folgende Kernbestandteile enthalten, damit er den Anforderungen des HGB und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt:

Firma und Sitz (§§161 Abs. 2, 105 Abs. 2 HGB i.V.m. §§17–37 HGB): Die Firma der KG muss nach §19 Abs. 2 HGB den Zusatz "Kommanditgesellschaft" oder die Abkürzung "KG" enthalten. Die Firma darf auch den Namen des Komplementärs enthalten (z.B. Bauer & Partner KG). Die IHK prüft auf Anfrage die Firmentauglichkeit nach §30 HGB.

Komplementäre und Kommanditisten (§§161–162 HGB): Alle Gesellschafter sind mit vollständigen Angaben zu benennen. Komplementäre haften unbeschränkt; Kommanditisten haften nur bis zur Haftsumme. Die Haftsumme jedes Kommanditisten ist im Handelsregister einzutragen (§162 HGB).

Kommanditeinlagen und Haftsummen (§§171–172 HGB): Pflichteinlage und Haftsumme können übereinstimmen oder voneinander abweichen. Nach vollständiger Einzahlung der Pflichteinlage entfällt die persönliche Haftung des Kommanditisten (§171 Abs. 1 HGB). Nach §172 Abs. 4 HGB lebt die Haftung bei Rückgewähr der Einlage wieder auf.

Geschäftsführung und Vertretung (§§161 Abs. 2, 114–127 HGB): Der Komplementär führt die Geschäfte und vertritt die KG allein oder gemeinsam mit weiteren Komplementären. Kommanditisten sind von der Geschäftsführung ausgeschlossen (§164 HGB), können aber durch den KG-Vertrag Zustimmungsvorbehalte für Grundlagengeschäfte erhalten.

Gewinnverteilung (§§168–169 HGB): Das Gesetz sieht in §168 Abs. 1 HGB i.V.m. §121 HGB einen Vorabgewinn von 4 % auf den Kapitalanteil vor. Der Restgewinn wird nach §168 Abs. 2 HGB angemessen verteilt. Der KG-Vertrag sollte eine klare Gewinnverteilungsregel festlegen. Nach §169 Abs. 1 HGB haftet der Kommanditist nicht für Verluste über seine Einlage hinaus.

Kontrollrechte (§166 HGB): Kommanditisten haben nach §166 HGB das Recht, den Jahresabschluss einzusehen und dessen Richtigkeit nachzuprüfen. Der KG-Vertrag kann erweiterte Informationsrechte einräumen.

Übertragung von Anteilen: Kommanditanteile können ohne notarielle Beurkundung übertragen werden, bedürfen aber der Zustimmung der Gesellschafter, wenn der KG-Vertrag eine Vinkulierungsklausel enthält.

Nachfolge und Ausscheiden (§§131, 177 HGB): Der KG-Vertrag sollte Regelungen für den Tod des Komplementärs oder Kommanditisten enthalten sowie Abfindungsklauseln für ausscheidende Gesellschafter.

Das Portal forms-legal.com stellt dieses KG-Gesellschaftsvertrag-Muster als strukturierten Ausgangspunkt bereit. Verwandte Dokumente im Katalog: OHG-Gesellschaftsvertrag und GmbH & Co. KG Gesellschaftsvertrag für haftungsoptimierte Varianten. Da der Komplementär unbeschränkt haftet, empfiehlt sich die Prüfung der GmbH & Co. KG-Struktur als haftungsbeschränkte Alternative.

How to Fill Out Your Limited Partnership (KG) Agreement Germany

Das Ausfüllen des KG-Gesellschaftsvertrags in Deutschland erfordert sorgfältige Überlegungen zur Kapitalstruktur, zur Haftungsverteilung und zur steuerlichen Ausgestaltung.

Erster Schritt: Gesellschafterstruktur festlegen. Bestimmen Sie, wer Komplementär (unbeschränkt haftend, geschäftsführend) und wer Kommanditist (haftungsbeschränkt, nicht geschäftsführend) sein soll. Der Komplementär sollte idealerweise eine juristische Person (GmbH) oder eine Person mit überschaubarem Privatvermögen sein, wenn das Haftungsrisiko minimiert werden soll.

Zweiter Schritt: Kapitaleinlagen und Haftsummen strukturieren. Legen Sie für jeden Kommanditisten die Pflichteinlage (internes Beteiligungsvolumen) und die Haftsumme (Handelsregistereintrag) fest. Haftsumme sollte mindestens der Pflichteinlage entsprechen. Erhöhte Haftsummen (über der Pflichteinlage) erhöhen die Kreditwürdigkeit der KG.

Dritter Schritt: Gewinnverteilung strukturieren. Legen Sie eine sachgerechte Gewinnverteilungsregel fest: Vorabgewinn für den Komplementär als Haftungsvergütung, Vorabzinsen auf Kapitaleinlagen, und Restgewinnverteilung nach Kapitalquoten oder festen Prozentsätzen.

Vierter Schritt: Steuerliche Prüfung. Lassen Sie die KG-Struktur von einem Steuerberater prüfen: Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter, steuerliche Behandlung von Komplementärvergütungen, Möglichkeiten der Thesaurierungsbegünstigung nach §34a EStG für einbehaltene Gewinne.

Fünfter Schritt: Handelsregisteranmeldung vorbereiten. Die KG wird nach §§106–108 HGB beim Amtsgericht (Registergericht) in Handelsregister Abteilung A eingetragen. Die Anmeldung muss von allen Gesellschaftern mit öffentlich beglaubigten Unterschriften erfolgen. Der Notar leitet die Anmeldung elektronisch an das Registergericht weiter.

Sechster Schritt: Gewerbeanmeldung. Nach der Handelsregistereintragung erfolgt die Gewerbeanmeldung nach §14 GewO beim Gewerbeamt der Sitzgemeinde. Die Gewerbeanmeldung führt zur automatischen Pflichtmitgliedschaft bei IHK oder HWK und löst die Mitteilung des Finanzamts (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung) aus.

Siebter Schritt: Weitere Gründungspflichten. Registrierung bei der Berufsgenossenschaft (Unfallversicherungsträger) innerhalb einer Woche nach erstem Arbeitnehmer; Abschluss von Betriebshaftpflicht- und sonstigen erforderlichen Versicherungen; Einrichtung eines separaten Geschäftskontos.

Common Mistakes to Avoid in Your Limited Partnership (KG) Agreement Germany

Fehler beim KG-Gesellschaftsvertrag in Deutschland können zu unerwarteten Haftungsrisiken, steuerlichen Nachteilen und Gesellschafterstreitigkeiten führen.

Fehler bei der Haftsumme: Die Haftsumme wird im Handelsregister eingetragen und bestimmt die maximale persönliche Haftung des Kommanditisten gegenüber Dritten. Wählt ein Gesellschafter eine zu niedrige Haftsumme (unter der Pflichteinlage), haftet er trotz vollständiger Einzahlung der Pflichteinlage weiterhin in Höhe der Differenz. Wählt er eine zu hohe Haftsumme, ohne die Pflichteinlage vollständig einzuzahlen, haftet er in voller Höhe der Haftsumme, auch wenn sein tatsächlicher Kapitalanteil niedriger ist.

Fehlende Nachfolgeregelungen: Ohne Nachfolgeklausel wird die KG beim Tod des Komplementärs nach §§131 Abs. 3, 161 Abs. 2 HGB aufgelöst. Beim Tod eines Kommanditisten gilt §177 HGB (Fortsetzung mit Erben), was jedoch bei Erbengemeinschaften zu Komplikationen führt. Beide Szenarien erfordern ausdrückliche vertragliche Regelungen.

Kein Wettbewerbsverbot für Komplementäre: Das gesetzliche Wettbewerbsverbot nach §§161 Abs. 2, 112 HGB gilt für den Komplementär, nicht jedoch für Kommanditisten. Möchte man auch Kommanditisten einem Wettbewerbsverbot unterwerfen, muss dies ausdrücklich im KG-Vertrag vereinbart werden.

Mangelhafte Geschäftsführungsbeschränkungen: Ohne ausdrückliche Zustimmungsvorbehalte für Grundlagengeschäfte (Grundstückskäufe, Darlehensaufnahmen, Betriebsänderungen) kann der Komplementär alle laufenden und außerordentlichen Geschäfte allein vornehmen (§§114, 116 HGB). Kommanditisten sollten für wichtige Entscheidungen Zustimmungsrechte im KG-Vertrag sichern.

Fehlende oder unklare Abfindungsregelungen: Scheidet ein Gesellschafter aus, hat er nach §738 BGB Anspruch auf eine Abfindung. Ohne vertragliche Bewertungsmethode gilt der Verkehrswert, was zu erheblichen Liquiditätsbelastungen führen kann. Ein Buchwert- oder Ertragswertmaßstab sollte im Vertrag festgelegt werden.

Versäumte Offenlegung bei großen KG: Große KG im Sinne des §267 HGB müssen ihren Jahresabschluss nach §325 HGB beim Bundesanzeiger offenlegen. Verstöße werden nach §335 HGB mit Ordnungsgeldern bis zu 25.000,00 Euro geahndet, die das Bundesamt für Justiz automatisch androht.

Sources & Citations

Statutory citations link to official government sources.

  1. §311b BGBDE official
  2. §738 BGBDE official
  3. §32a EStGDE official
  4. §§15a EStGDE official
  5. §34a EStGDE official
  6. §15a EStGDE official

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