Mietvertrag befristet Schweiz (OR Art. 255)
BEFRISTETER MIETVERTRAG SCHWEIZ
gemäss OR Art. 255 (befristetes Mietverhältnis) und OR Art. 266 (Kündigung)
1. VERTRAGSPARTEIEN
VERMIETER: [Vermieter Name] Adresse: [Vermieter Adresse]
MIETER: [Mieter Name] Bisherige Adresse: [Mieter Adresse]
2. MIETOBJEKT
Der Vermieter vermietet dem Mieter die Wohnung an der Adresse [Objekt Adresse] mit [Zimmeranzahl] Zimmern und [Wohnflaeche] m² Wohnfläche.
3. BEFRISTETES MIETVERHÄLTNIS (OR Art. 255)
Dieses Mietverhältnis ist befristet. Es beginnt am [Mietbeginn] und endet automatisch ohne Kündigung am [Mietende].
Sachlicher Grund für die Befristung: [Befristungsgrund] — [Befristungsgrund Details]. Das Mietverhältnis kann mangels sachlichen Grundes als unbefristet qualifiziert werden (OR Art. 255 Abs. 2; Praxis des Bundesgerichts).
Wird das Mietverhältnis nach Ablauf der Befristung stillschweigend fortgesetzt, gilt es gemäss OR Art. 266 Abs. 2 als auf unbestimmte Zeit erneuert und kann unter Einhaltung der gesetzlichen Frist nach OR Art. 266c (drei Monate) auf den nächsten ortsüblichen Termin gekündigt werden.
4. MIETZINS UND KAUTION
Der monatliche Nettomietzins beträgt CHF [Nettomiete]. Die monatlichen Nebenkosten betragen CHF [Nebenkosten].
Der Mieter leistet vor Mietantritt eine Mietkaution von CHF [Kaution] (max. drei Monats-Nettomietzinsen nach OR Art. 257e) auf einem Sperrkonto auf den Namen des Mieters bei einer Schweizer Bank.
5. ANWENDBARES RECHT UND STREITBEILEGUNG
Dieser befristete Mietvertrag Schweiz untersteht dem Obligationenrecht (OR Art. 253–273c, SR 220) und der VMWG (SR 221.213.11). Streitigkeiten werden der kantonalen Schlichtungsbehörde für Mietsachen (OR Art. 274a, ZPO Art. 197) vorgelegt.
Vermieter
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Signature
Mieter
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Signature
Was ist Mietvertrag befristet Schweiz (OR Art. 255)?
Der Mietvertrag befristet ist ein in der Schweiz nach OR Art. 255 (befristet vs. unbefristet), OR Art. 266 (Kündigung), OR Art. 253–273c geregeltes rechtsverbindliches schriftliches Dokument. Er enthält Miete, Kaution, Laufzeit, Instandhaltungspflichten und Kündigungsfristen zwischen Vermieter und Mieter.
OR Art. 255 Abs. 1 definiert den befristeten Mietvertrag als Vertrag, der auf bestimmte Zeit eingegangen wird. Nach Ablauf der Mietzeit endet das Mietverhältnis ohne Kündigung. Wird das Mietverhältnis nach Ablauf der befristeten Zeit stillschweigend fortgesetzt, gilt es nach OR Art. 266 Abs. 2 als auf unbestimmte Zeit erneuert — mit den gesetzlichen Kündigungsfristen. OR Art. 255 Abs. 2 enthält eine wichtige Einschränkung: Wenn ein befristetes Mietverhältnis ohne sachlichen Grund vereinbart wird, kann es als unbefristetes qualifiziert werden. Das Bundesgericht hat in mehreren Entscheiden (BGE 121 III 397, BGE 130 III 28) präzisiert, wann ein sachlicher Grund für die Befristung vorliegt.
Akzeptierte sachliche Gründe für einen Mietvertrag befristet Schweiz sind nach Bundesgerichtsrechtsprechung: Eigenbedarf des Vermieters nach Ablauf der Mietzeit (Vermieter zieht selbst ein), geplante umfassende Renovation oder Totalsanierung des Mietobjekts nach Ablauf, vorübergehende Abwesenheit des Vermieters (Auslandaufenthalt, Entsendung, Auslandstudium), gegenseitige Kennenlernphase (Probemietzeit), befristete Anstellung des Mieters in der Region (Expatriate, Saisonarbeitende), Mietung für ein bestimmtes Projekt (Bauprojektleitung, Forschungsaufenthalt). Ohne sachlichen Grund wird ein befristeter Mietvertrag Schweiz als unbefristeter qualifiziert — der Mieter erhält dann alle Schutzrechte nach OR Art. 271–273c.
Der Mietvertrag befristet Schweiz findet in der Praxis breite Anwendung: Bei Expatriates, die für eine bestimmte Projektdauer in der Schweiz tätig sind (Kanton Zug, Zürich, Basel mit internationalem Pharmasektor), bei Saisonarbeitenden im Tourismus (Graubünden, Wallis, Berner Oberland), bei Studierenden für die Dauer des Studiums (ETH Zürich, Universität Genf, EPFL Lausanne), bei Vermietern, die nach einem Auslandaufenthalt zurückkehren und die eigene Wohnung vorübergehend vermieten, sowie bei möblierten Wohnungen für vorübergehende Umzüge.
Die Mietkaution beim befristeten Mietvertrag Schweiz ist nach OR Art. 257e auf maximal drei Monats-Nettomietzinsen begrenzt. Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) überwacht die Einhaltung der Mietschutzvorschriften auch bei befristeten Mietverträgen. Der Hauseigentümerverband (HEV Schweiz) und der Schweizerische Mieterinnen- und Mieterverband (SMV/ASLOCA) beraten zu den Rechten und Pflichten aus befristeten Mietverträgen. forms-legal.com stellt den Mietvertrag befristet Schweiz als kostenlose Vorlage zur Verfügung, einschliesslich Mustertexten für die sachliche Befristungsbegründung. Alle Vertragsparteien profitieren von einem klaren, schriftlichen Mietvertrag befristet Schweiz, der die Rechte und Pflichten beider Seiten verbindlich festhält und Streitigkeiten vorbeugt.
Wann brauchen Sie Mietvertrag befristet Schweiz (OR Art. 255)?
Mietvertrag befristet Schweiz wird in folgenden typischen Situationen eingesetzt, die eine zeitlich begrenzte Mietverhältnisse erfordern.
Vorübergehende Abwesenheit des Vermieters: Wenn ein Wohnungseigentümer oder Hauptmieter vorübergehend ins Ausland geht (Entsendung, Sprachaufenthalt, Forschungsaufenthalt, Sabbatical) und seine Wohnung in dieser Zeit vermieten möchte, ist der befristete Mietvertrag Schweiz die ideale Lösung. Das Enddatum entspricht dem geplanten Rückkehrdatum. Der Vermieter muss den sachlichen Grund (vorübergehende Abwesenheit) im Mietvertrag befristet Schweiz dokumentieren.
Expatriates und internationale Fachkräfte: Unternehmen aus dem Pharma- (Roche, Novartis, Johnson & Johnson in Basel/Zug), Finanz- (UBS, Credit Suisse, Zurich Insurance in Zürich) und Technologiesektor (Google, Apple, Microsoft in Zürich) bringen regelmässig internationale Fachkräfte für befristete Projekte oder Entsendungen in die Schweiz. Für diese Expatriates sind befristete Mietverträge (typisch 1–3 Jahre, verlängerbar) die Regel. Der Mietvertrag befristet Schweiz schützt den Vermieter vor einer ungewollten Dauerbindung.
Studierende und Forschende: Studierende, die für ein oder zwei Semester an einer Schweizer Hochschule (ETH Zürich, EPFL Lausanne, Universität Bern) studieren, benötigen eine zeitlich begrenzte Wohnlösung. Auch Postdoktorierende und Gastforschende mit befristetem Arbeitsvertrag an Forschungsinstitutionen (Paul Scherrer Institut PSI, CERN Genf, Empa, Eawag) schätzen den Mietvertrag befristet Schweiz.
Saisonarbeit im Tourismus: In den Schweizer Bergregionen (Verbier, Zermatt, Saas-Fee, Davos, Arosa) werden Saisonarbeiter für Winter- und Sommersaison befristet angestellt. Unterkünfte für Saisonarbeitende werden häufig mit befristeten Mietverträgen Schweiz für die Saison (ca. Dezember–April respektive Juni–September) vermietet.
Wohnungsübergabe bei Scheidung oder Erbschaft: Bei Scheidungsverfahren oder Erbschaften muss gelegentlich eine Wohnung vorübergehend vermietet werden, bis über deren Verwendung entschieden ist. Der befristete Mietvertrag Schweiz bietet hier Flexibilität. Der Hauseigentümerverband (HEV Schweiz) empfiehlt in diesen Fällen, den sachlichen Grund (Scheidungsverfahren, laufendes Erbschaftsverfahren) im Mietvertrag befristet Schweiz zu dokumentieren.
Vermietung während Bausanierung im Nachbargebäude: In städtischen Gebieten (Zürich, Basel, Bern) können langfristige Baustellen benachbarter Häuser dazu führen, dass der Vermieter die Wohnung nur befristet vermieten möchte, bis die Bauarbeiten abgeschlossen sind und der Wert des Objekts wieder gestiegen ist. Auch hier bedarf es eines sachlichen Befristungsgrunds — ein konkreter Baubewilligungsentscheid und ein geplanter Abschluss der Bauarbeiten müssen dokumentiert werden.
Was gehört in Ihr Mietvertrag befristet Schweiz (OR Art. 255)?
Ein rechtsgültiger Mietvertrag befristet Schweiz nach OR Art. 255 muss folgende wesentliche Elemente enthalten.
Parteienbezeichnung: Vollständige Namen und Adressen von Vermieter und Mieter. Bei Ehepaaren oder eingetragenen Partnern als Mieter: beide als Mitmieter nach OR Art. 266m nennen, damit beide separate Kündigungsrechte und Erstreckungsrechte haben. Bei juristischen Personen als Vermieter: CHE-UID-Nummer aus dem UID-Register des BFS angeben.
Objektbeschreibung: Vollständige Adresse, Stockwerk, Wohnungsnummer, Zimmerzahl (Schweizer Zählweise), Wohnfläche in m², mitgemietete Nebenräume (Kellerabteil, Parkplatz). Das Übergabeprotokoll ist bei Ein- und Auszug zu erstellen und dem Mietvertrag befristet Schweiz als Beilage beizufügen.
Sachlicher Befristungsgrund (wichtigstes Element): Der sachliche Grund für die Befristung ist das wichtigste Element des Mietvertrags befristet Schweiz. Ohne sachlichen Grund wird der Mietvertrag nach Bundesgerichtspraxis (BGE 121 III 397, BGE 130 III 28) als unbefristeter qualifiziert. Der Grund muss präzise und glaubwürdig im Vertrag beschrieben sein: z.B. «Vermieter kehrt am [Datum] aus dem Auslandaufenthalt zurück und benötigt die Wohnung für den eigenen Gebrauch» oder «Umfassende Renovation des Mietobjekts ab [Datum], Übergabe der Baubewilligung liegt vor». Je konkreter die Begründung, desto rechtssicherer der Mietvertrag befristet Schweiz.
Start- und Enddatum: Präzises Start- und Enddatum des Mietverhältnisses (DD.MM.YYYY). Das Mietverhältnis endet automatisch am Enddatum ohne Kündigung. Wird das Mietverhältnis nach dem Enddatum stillschweigend fortgesetzt, wandelt es sich gemäss OR Art. 266 Abs. 2 in ein unbefristetes um.
Mietzins und Nebenkosten: Monatlicher Nettomietzins in CHF, monatliche Nebenkosten (Akontobeitrag), Gesamtbetrag und Zahlungsmodalitäten. Bei kurzen Befristungen (unter sechs Monate) kann ein Bruttomietzins (inkl. Nebenkosten) vereinbart werden.
Mietkaution: Betrag (max. drei Monats-Nettomietzinsen nach OR Art. 257e), Anlage auf Sperrkonto bei Schweizer Bank auf den Namen des Mieters. Rückgabe nach vollständiger Rückgabe des Mietobjekts und Ablauf der Anspruchsfrist des Vermieters (zwölf Monate nach Mietende).
Wahlrecht des Mieters bei vorzeitiger Beendigung: Nach OR Art. 264 kann der Mieter bei vorzeitiger Aufgabe des Mietobjekts das Mietverhältnis vorzeitig beenden, indem er einen zumutbaren Nachmieter stellt, der die gleichen Bedingungen akzeptiert. Der Vermieter muss einen zumutbaren Nachmieter akzeptieren.
Sonderregelung bei Eigenbedarf: Wenn der Befristungsgrund Eigenbedarf des Vermieters ist, empfiehlt sich eine Klausel, die die Rechtslage bei vorzeitiger Aufgabe des Eigenbedarfsgrundes regelt — z.B. wenn der Vermieter die Wohnung doch nicht selbst benötigt. forms-legal.com bietet Musterklauseln für den Mietvertrag befristet Schweiz mit Eigenbedarfsbegründung.
Mietkautionskonto und Abrechnung: Auch beim befristeten Mietvertrag Schweiz ist die Kaution nach OR Art. 257e auf einem Sperrkonto auf den Namen des Mieters anzulegen. Nach Vertragsende und Rückgabe des Mietobjekts hat der Vermieter zwölf Monate Zeit, Ansprüche geltend zu machen — danach ist die Kaution ohne Bedingungen freizugeben. Datenschutz: Mieterdaten sind gemäss nDSG (SR 235.1) vertraulich zu behandeln; der Vermieter informiert den Mieter über die Datenbearbeitung. Amtliches Formular bei ausserordentlicher Kündigung: Muss ein befristeter Mietvertrag Schweiz vor Ablauf ausserordentlich gekündigt werden (z.B. wegen Zahlungsverzug nach OR Art. 257d), ist das amtliche kantonale Formular nach OR Art. 266l zwingend. Die kantonalen Formulare sind beim HEV Schweiz oder den Schlichtungsbehörden erhältlich.
So füllen Sie Ihr Mietvertrag befristet Schweiz (OR Art. 255) aus
Das Ausfüllen des Mietvertrags befristet Schweiz erfordert besondere Sorgfalt bei der Formulierung des Befristungsgrunds. Befolgen Sie diese Schritte.
Schritt 1 — Sachlichen Befristungsgrund präzise formulieren: Der wichtigste Schritt beim Mietvertrag befristet Schweiz ist die präzise Formulierung des sachlichen Befristungsgrunds. Beschreiben Sie den Grund so konkret und nachweisbar wie möglich: Wenn Eigenbedarf der Grund ist, geben Sie das geplante Rückkehrdatum an und erklären Sie, warum der Vermieter die Wohnung dann selbst benötigt. Bei Renovation: legen Sie das Renovationsdatum dar und fügen Sie allenfalls die Baubewilligung als Beilage bei. Bei Auslandaufenthalt: geben Sie den Zielort und das Rückkehrdatum an.
Schritt 2 — Start- und Enddatum sorgfältig festlegen: Legen Sie das genaue Startdatum (Einzugsdatum) und Enddatum (letzter Miettag) fest. Das Mietverhältnis endet automatisch am Enddatum ohne Kündigung. Senden Sie dem Mieter rechtzeitig (z.B. 60 Tage vor Mietende) eine Erinnerung, damit er sich eine Anschlusslösung suchen kann. Viele Vermieter vereinbaren eine Verlängerungsoption, die es ermöglicht, das Mietverhältnis mit beiderseitigem Einverständnis zu verlängern.
Schritt 3 — Mietzins und Kautionsberechnung: Berechnen Sie den maximalen Kautionsbetrag (3 × Nettomietzins nach OR Art. 257e). Eröffnen Sie das Sperrkonto auf den Namen des Mieters bei einer Schweizer Bank (UBS, ZKB, Kantonalbank) und belegen Sie dies dem Mieter.
Schritt 4 — Übergabeprotokoll bei Ein- und Auszug erstellen: Führen Sie am Einzugstag und am Auszugstag eine gemeinsame Wohnungsbegehung mit dem Mieter durch. Erstellen Sie ein detailliertes Übergabeprotokoll mit Fotos aller Räume, Wände, Böden, Fenster, Einbauten und mitgemieteter Einrichtungen. Beide Parteien unterzeichnen das Protokoll.
Schritt 5 — Wohnungsrückgabe sorgfältig dokumentieren: Am Mietende: Führen Sie die Wohnungsabnahme persönlich durch, erstellen Sie das Abnahmeprotokoll mit dem Mieter und halten Sie allfällige Schäden fest. Nach OR Art. 267a muss der Vermieter Schäden unverzüglich rügen; verspätete Rügen können nicht mehr geltend gemacht werden. Geben Sie die Mietkaution innerhalb der zwölfmonatigen Anspruchsfrist frei (OR Art. 257e Abs. 3) oder machen Sie begründete Schadenersatzansprüche geltend.
Schritt 6 — Mieter rechtzeitig an Mietende erinnern: Senden Sie dem Mieter 60–90 Tage vor dem Ablaufdatum schriftlich eine Erinnerung, dass der Mietvertrag befristet Schweiz am vereinbarten Datum endet und er die Wohnung bis dann geräumt übergeben muss. Dies verhindert ein versehentliches Weitermieten und die daraus folgende stillschweigende Umwandlung in ein unbefristetes Mietverhältnis (OR Art. 266 Abs. 2). Halten Sie die Erinnerung per Einschreiben mit Rückschein fest, damit Sie einen Nachweis haben.
Schritt 7 — Verlängerung schriftlich vereinbaren: Wenn beide Parteien das Mietverhältnis verlängern möchten, erstellen Sie einen schriftlichen Nachtrag mit dem neuen Enddatum und dem allenfalls aktualisierten Befristungsgrund. Vermeiden Sie eine stillschweigende Verlängerung — diese führt automatisch zu einem unbefristeten Mietverhältnis (OR Art. 266 Abs. 2).
Rechtliche Anforderungen für Mietvertrag befristet Schweiz (OR Art. 255)
Mietvertrag befristet Schweiz untersteht folgenden zwingenden Vorschriften des OR.
Sachlicher Befristungsgrund nach OR Art. 255 Abs. 2: Ein befristeter Mietvertrag Schweiz, der keinen sachlichen Grund für die Befristung enthält, kann von der kantonalen Schlichtungsbehörde für Mietsachen als unbefristeter qualifiziert werden. Der Mieter erhält in diesem Fall alle Schutzrechte des unbefristeten Mietvertrags (Kündigungsschutz nach OR Art. 271–273c, Erstreckungsrecht nach OR Art. 272). Das Bundesgericht hat in BGE 121 III 397 und BGE 130 III 28 die Anforderungen an den sachlichen Befristungsgrund präzisiert.
Mietkaution nach OR Art. 257e: Maximal drei Monats-Nettomietzinsen; Anlage auf Sperrkonto auf den Namen des Mieters bei einer Schweizer Bank. Der Vermieter hat zwölf Monate nach Mietende Zeit, Ansprüche gegen die Kaution geltend zu machen.
Kündigungsschutz auch bei befristeten Verträgen: OR Art. 271–273c (Schutz gegen missbräuchliche Kündigung) gilt grundsätzlich auch bei befristeten Mietverträgen Schweiz. Wenn ein befristeter Mietvertrag vor Ablauf ausserordentlich gekündigt wird, kann der Mieter die Kündigung bei der Schlichtungsbehörde anfechten. Eine Erstreckung nach OR Art. 272 ist auch bei befristeten Verträgen grundsätzlich möglich.
Stillschweigende Verlängerung nach OR Art. 266 Abs. 2: Wird das Mietverhältnis nach Ablauf des befristeten Mietvertrags Schweiz stillschweigend fortgesetzt, wandelt es sich in ein unbefristetes um. Der Vermieter sollte den Mieter rechtzeitig vor Ablauf schriftlich daran erinnern, die Wohnung zu räumen, um eine ungewollte Verlängerung zu vermeiden.
Vorzeitige Beendigung durch Nachmieter (OR Art. 264): Der Mieter kann das befristete Mietverhältnis vorzeitig beenden, indem er dem Vermieter einen zumutbaren Nachmieter stellt, der die gleichen Bedingungen akzeptiert. Der Vermieter muss einen zumutbaren Nachmieter innert 30 Tagen akzeptieren. Lehnt der Vermieter einen zumutbaren Nachmieter ab, ist der Mieter von seiner Mietzinspflicht befreit.
Missbräuchlichkeitsschutz auch bei befristetem Mietvertrag: Auch bei befristeten Mietverträgen kann der Mieter den Anfangsmietzins innert 30 Tagen nach Mietantritt bei der kantonalen Schlichtungsbehörde für Mietsachen anfechten, wenn er ihn unter dem Druck einer Wohnungsnot akzeptiert hat (OR Art. 270). Der hypothekarische Referenzzinssatz (BWO, www.bwo.admin.ch) ist auch bei befristeten Verträgen die Grundlage für allfällige Mietzinsanpassungen während der Vertragslaufzeit (OR Art. 269a, OR Art. 270a). Erstreckungsrecht nach OR Art. 272: Ein Mieter, dem ein befristeter Mietvertrag Schweiz ausläuft, kann unter Umständen eine Erstreckung des Mietverhältnisses verlangen, wenn das Vertragsende für ihn eine Härte bedeutet. Dies ist ein wichtiger Punkt, den Vermieter bei der Planung des Mietendes berücksichtigen sollten.
Häufige Fehler bei Ihrem Mietvertrag befristet Schweiz (OR Art. 255)
Mietvertrag befristet Schweiz: Häufige Fehler und wie man sie vermeidet.
Fehler 1 — Kein oder ungenügender Befristungsgrund: Der häufigste Fehler beim Mietvertrag befristet Schweiz ist das Fehlen eines sachlichen Befristungsgrunds oder eine zu vage Formulierung. Ein Mietvertrag mit der blossen Aussage «befristet bis 31.12.2027» ohne Begründung kann nach BGE 121 III 397 als unbefristeter qualifiziert werden. Formulieren Sie den Befristungsgrund präzise und glaubwürdig.
Fehler 2 — Mietvertrag verlängert sich stillschweigend: Wenn der Vermieter den Mieter nicht rechtzeitig an das Mietende erinnert und das Mietverhältnis nach Ablauf faktisch weiterläuft, wandelt es sich nach OR Art. 266 Abs. 2 in ein unbefristetes um. Senden Sie dem Mieter 60–90 Tage vor Mietende schriftlich eine Erinnerung.
Fehler 3 — Kautionsbetrag zu hoch: Auch beim befristeten Mietvertrag Schweiz ist die Kaution nach OR Art. 257e auf drei Monats-Nettomietzinsen begrenzt. Ein höherer Kautionsbetrag ist rechtswidrig und auf Verlangen des Mieters zurückzuerstatten.
Fehler 4 — Kein Übergabeprotokoll: Bei Mietende entsteht ohne Übergabeprotokoll ein Streit über Schäden. Erstellen Sie immer ein detailliertes Übergabeprotokoll mit Fotos bei Ein- und Auszug.
Fehler 5 — Vermieter vergisst, Schäden unverzüglich zu rügen: Nach OR Art. 267a muss der Vermieter allfällige Schäden unverzüglich nach der Wohnungsabnahme dem Mieter mitteilen. Verspätete Mängelrügen können nicht mehr geltend gemacht werden. Führen Sie die Wohnungsabnahme persönlich durch und rügen Sie Schäden sofort.
Fehler 6 — Befristungsgrund nicht mehr aktuell: Wenn der sachliche Befristungsgrund vor Ablauf des Mietvertrags wegfällt (z.B. Vermieter kehrt doch nicht zurück, Renovation wird nicht durchgeführt), ändert dies die Rechtslage des befristeten Mietvertrags Schweiz. Informieren Sie den Mieter umgehend und vereinbaren Sie schriftlich eine allfällige Verlängerung oder Umwandlung in einen unbefristeten Mietvertrag.
Quellen und Zitate
Gesetzliche Zitate verlinken auf offizielle Regierungsquellen.
- OR Art. 255CH official
- OR Art. 266CH official
- OR Art. 253CH official
- OR Art. 271CH official
- OR Art. 257eCH official
- OR Art. 266mCH official
- OR Art. 264CH official
- OR Art. 257dCH official
- OR Art. 266lCH official
- OR Art. 267aCH official
- OR Art. 272CH official
- OR Art. 270CH official
- OR Art. 269aCH official
- OR Art. 270aCH official
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Forms Legal. (2026). Mietvertrag befristet Schweiz (OR Art. 255) (Schweiz) [Legal document template]. Forms Legal. https://forms-legal.com/de/switzerland/real-estate/leases/mietvertrag-befristet-schweiz
"Mietvertrag befristet Schweiz (OR Art. 255) (Schweiz)." Forms Legal, 2026, https://forms-legal.com/de/switzerland/real-estate/leases/mietvertrag-befristet-schweiz.
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Ein Mietvertrag befristet Schweiz nach OR Art. 255 ist ein Mietvertrag, der von vornherein auf eine bestimmte Dauer abgeschlossen wird und automatisch — also ohne Kündigung — am vereinbarten Enddatum endet. Im Unterschied zum unbefristeten Mietvertrag, der nur durch Kündigung mit gesetzlichen Fristen beendet werden kann, endet der befristete Mietvertrag Schweiz von selbst. Wird das Mietverhältnis nach dem Enddatum stillschweigend fortgesetzt (Mieter bleibt in der Wohnung, Vermieter akzeptiert weiter Miete), wandelt es sich nach OR Art. 266 Abs. 2 automatisch in ein unbefristetes Mietverhältnis um — mit den gesetzlichen Kündigungsfristen von drei Monaten auf den nächsten ortsüblichen Termin nach OR Art. 266c. Das Bundesgericht hat in BGE 121 III 397 und BGE 130 III 28 klargestellt, dass ein befristeter Mietvertrag nur dann als solcher gilt, wenn ein sachlicher Grund für die Befristung vorliegt.
Das Bundesgericht hat in BGE 121 III 397, BGE 130 III 28 und weiteren Entscheiden anerkannte sachliche Gründe für einen Mietvertrag befristet Schweiz festgelegt. Akzeptierte Gründe sind: Eigenbedarf des Vermieters nach Ablauf (Vermieter oder Angehörige ziehen selbst ein), umfassende Renovation oder Totalsanierung des Mietobjekts nach Mietende (mit Baubewilligung), vorübergehende Abwesenheit des Vermieters (Auslandaufenthalt, Entsendung, Sprachaufenthalt), gegenseitige Kennenlernphase (Probemietzeit), befristete Anstellung des Mieters in der Region (Expatriate-Vertrag, Saisonarbeit), Mietung für ein bestimmtes Projekt (Bauleitung, Forschungsaufenthalt). Kein sachlicher Grund liegt vor, wenn der Vermieter lediglich die Mieterposition stärken will (z.B. um Kündigungsschutz zu umgehen). Ohne sachlichen Grund qualifiziert die kantonale Schlichtungsbehörde den befristeten Mietvertrag Schweiz als unbefristeten.
Ja, nach OR Art. 264 kann ein Mieter einen Mietvertrag befristet Schweiz vorzeitig beenden, indem er dem Vermieter einen zumutbaren Nachmieter stellt. Der Nachmieter muss die gleichen Vertragsbedingungen (Mietzins, Mietdauer, Nutzungszweck) akzeptieren und muss nach objektiven Kriterien zumutbar sein (keine wesentlich geringere Bonität, gleiche oder ähnliche Nutzung). Der Vermieter muss innerhalb von 30 Tagen entscheiden, ob er den vorgeschlagenen Nachmieter akzeptiert oder ablehnt. Lehnt der Vermieter einen zumutbaren Nachmieter ohne begründeten Widerspruch ab, ist der Mieter von seiner Mietzinspflicht ab dem Datum befreit, an dem der Nachmieter hätte einziehen können. Bei Ablehnung eines zumutbaren Nachmieters ohne Grund kann der Mieter die Angelegenheit der kantonalen Schlichtungsbehörde für Mietsachen vorlegen (OR Art. 274a, ZPO Art. 197).
Ja, auch beim Mietvertrag befristet Schweiz gelten die Schutzvorschriften des OR Art. 271–273c. Das heisst: Wenn der Vermieter das befristete Mietverhältnis vor Ablauf ausserordentlich kündigt, kann der Mieter die Kündigung innert 30 Tagen bei der kantonalen Schlichtungsbehörde für Mietsachen anfechten, falls die Kündigung missbräuchlich ist (OR Art. 271). Eine Erstreckung des Mietverhältnisses nach OR Art. 272 ist grundsätzlich auch bei befristeten Verträgen möglich, wenn die Beendigung für den Mieter eine Härte bedeutet. Dies kann zu einer erheblichen Verlängerung über das vereinbarte Enddatum hinaus führen — ein Punkt, den Vermieter bei befristeten Mietverträgen beachten sollten. Der Hauseigentümerverband (HEV Schweiz) und SMV/ASLOCA beraten zu den spezifischen Schutzrechten bei befristeten Mietverträgen.
Wenn der sachliche Befristungsgrund beim Mietvertrag befristet Schweiz vor Ablauf der Mietzeit wegfällt — z.B. der Vermieter kehrt doch nicht aus dem Ausland zurück, oder die geplante Renovation wird nicht durchgeführt — ändert dies die rechtliche Qualifikation des Mietvertrags. Grundsätzlich bleibt der Mietvertrag befristet, aber der Vermieter kann das Mietverhältnis nicht mehr auf den ursprünglichen Befristungsgrund gestützt beenden. Stellt der Vermieter dem Mieter nach Mietende die Wohnung nicht zur Verfügung (z.B. kein Eigenbedarf mehr), kann der Mieter Schadenersatz verlangen (ausbleibende Möglichkeit, eine Anschlusswohnung zu finden). Es empfiehlt sich, den Mieter unverzüglich zu informieren, wenn der Befristungsgrund wegfällt, und schriftlich eine Verlängerung oder Umwandlung in einen unbefristeten Mietvertrag Schweiz zu vereinbaren.
Ja, ein Mietvertrag befristet Schweiz kann durch beiderseitiges schriftliches Einverständnis verlängert werden — entweder durch eine neue Befristung (mit erneutem sachlichem Befristungsgrund) oder durch Umwandlung in einen unbefristeten Mietvertrag. Es empfiehlt sich, die Verlängerung schriftlich zu dokumentieren und im neuen Vertrag den allfällig neuen Befristungsgrund anzugeben. Wird das Mietverhältnis stillschweigend fortgesetzt (Mieter bleibt, Vermieter kassiert weiter Miete), wandelt es sich nach OR Art. 266 Abs. 2 automatisch in ein unbefristetes um. Mehrfach verlängerte befristete Mietverträge ohne aktualisierte sachliche Befristungsgründe können von der Schlichtungsbehörde als Umgehung des Kündigungsschutzes qualifiziert werden — ein Risiko, das der Vermieter bei der Vertragsgestaltung beachten sollte. Der Hauseigentümerverband (HEV Schweiz) bietet Mustervorlagen für Verlängerungsvereinbarungen an.
Die Mietkaution beim Mietvertrag befristet Schweiz ist nach OR Art. 257e auf maximal drei Monats-Nettomietzinsen (ohne Nebenkosten) begrenzt — gleichermassen wie beim unbefristeten Wohnungsmietvertrag. Eine höhere Kaution ist rechtswidrig und kann vom Mieter jederzeit zurückgefordert werden. Die Kaution muss auf einem Sperrkonto (Mietzinskautionskonto) bei einer Schweizer Bank auf den Namen des Mieters angelegt werden. Zins auf dem Sperrkonto gehört dem Mieter. Nach Mietende und Rückgabe des Mietobjekts hat der Vermieter zwölf Monate Zeit, Ansprüche (Schäden, ausstehende Nebenkosten) gegen die Kaution geltend zu machen. Danach ist die Kaution dem Mieter freizugeben. Alternativ zu Barkaution auf Sperrkonto sind Kautionsversicherungen (SwissCaution, firstcaution, goCaution) zulässig. Fragen Sie bei Ihrer Kantonalbank nach den aktuellen Konditionen für Mietzinskautionskonten.
Da ein Mietvertrag befristet Schweiz automatisch am Enddatum endet, braucht es für die ordentliche Beendigung kein amtliches Kündigungsformular. Das amtliche Formular nach OR Art. 266l ist nur für Kündigungen von unbefristeten Mietverträgen durch den Vermieter zwingend. Wenn jedoch ein befristeter Mietvertrag Schweiz vor Ablauf des Enddatums ausserordentlich gekündigt werden soll (z.B. wegen Zahlungsverzug des Mieters nach OR Art. 257d oder vertragswidriger Nutzung nach OR Art. 257f), muss die ausserordentliche Kündigung auf dem amtlichen Formular des jeweiligen Kantons erfolgen. Es empfiehlt sich, dem Mieter kurz vor Mietende (60–90 Tage) schriftlich an das Ablaufdatum zu erinnern — auch wenn kein amtliches Formular nötig ist — um Missverständnisse zu vermeiden. Versenden Sie die Erinnerung per Einschreiben mit Rückschein, damit Sie die fristgerechte Zustellung nachweisen können. Bewahren Sie den Beleg sorgfältig auf.
Diese Vorlage dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Gesetze sind je nach Rechtsordnung unterschiedlich und ändern sich im Laufe der Zeit. Konsultieren Sie für Ihren konkreten Fall einen qualifizierten Rechtsanwalt.Vollständiger Haftungsausschluss
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