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Handelsregistereintrag Schweiz (Anmeldung)

Commercial Register Application Switzerland (Handelsregistereintrag)

ANMELDUNG ZUM HANDELSREGISTER

gemäss Handelsregisterverordnung (HRegV) und Art. 927 ff. OR

I. ART DER ANMELDUNG

Art der Anmeldung: [Filing Type]

Rechtsform: [Entity Type]

II. ANGABEN ZUR UNTERNEHMUNG

Firma: [Company Name]

Sitz: [Registered Office]

Geschäftsadresse: [Business Address]

Zweck: [Company Purpose]

UID-Nummer: [UID Number]

III. KAPITAL

Stammkapital / Aktienkapital: [Capital Amount]

Liberiert: [Capital Paid Up]

IV. EINZUTRAGENDE PERSONEN

1. [Person 1 Name]

Funktion: [Person 1 Function]

Zeichnungsberechtigung: [Person 1 Signatory]

Staatsangehörigkeit: [Person 1 Nationality]

Wohnsitz: [Person 1 Domicile]

2. [Person 2 Name]

Funktion: [Person 2 Function]

Zeichnungsberechtigung: [Person 2 Signatory]

V. REVISIONSSTELLE

VI. STAMPA-ERKLÄRUNG

Die unterzeichnende Person erklärt hiermit, dass keine Sacheinlagen, Sachübernahmen, Verrechnungstatbestände oder besonderen Vorteile bestehen, die nicht in den Gründungsdokumenten offengelegt sind (Stampa-Erklärung gemäss BGE 83 I 130).

VII. LEX-KOLLER-ERKLÄRUNG

Die anmeldende Person erklärt, dass die Eintragung nicht der Bewilligungspflicht gemäss dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG / Lex Koller) unterliegt, oder dass eine entsprechende Bewilligung vorliegt.

VIII. BEILIEGENDE DOKUMENTE

— Errichtungsakt / Statuten (öffentlich beurkundet)

— Kapitaleinzahlungsbestätigung der Bank

— Stampa-Erklärung (unterschrieben)

— Lex-Koller-Erklärung

— Beglaubigte Ausweiskopien aller einzutragenden Personen

— Erklärung über den Verzicht auf die Revisionsstelle (falls zutreffend)

IX. UNTERSCHRIFT DES ANMELDERS

Ort: [Filing Place]

Datum: [Filing Date]

Anmelder/in: [Applicant Name]

Eigenschaft: [Applicant Capacity]

Anmelder/in (Applicant)

________________

Signature

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist Handelsregistereintrag Schweiz (Anmeldung)?

Der Handelsregistereintrag Schweiz (Anmeldung) in der Schweiz ist ein rechtsverbindliches schriftliches Dokument. Jedes kantonale Handelsregisteramt führt das Register für Unternehmen mit Sitz im entsprechenden Kanton. Eingetragen und publiziert werden: die Firma, die Rechtsform, der Sitz, der Zweck, die Kapitalstruktur, die Personalien der zeichnungsberechtigten Personen sowie die Revisionsstelle. Alle Einträge erscheinen im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) und sind über den Zentralen Firmenindex (ZEFIX) unter zefix.ch öffentlich abrufbar.

Für Kapitalgesellschaften — AG (OR Art. 640), GmbH (OR Art. 779), Genossenschaft (OR Art. 838), kaufmännische Vereine (ZGB Art. 61) und Stiftungen (ZGB Art. 52) — ist die Eintragung obligatorisch und konstitutiv: Die Rechtspersönlichkeit entsteht erst mit dem Handelsregistereintrag. Einzelunternehmen mit einem Jahresrohertrag über CHF 100'000 sind nach OR Art. 934 Abs. 1 eintragungspflichtig. Darunter ist die Eintragung freiwillig, bietet aber Vorteile wie den Firmenschutz nach OR Art. 956.

Mit dem Eintrag erteilt das Handelsregisteramt eine UID (Unternehmens-Identifikationsnummer im Format CHE-XXX.XXX.XXX) aus dem UID-Register des Bundesamts für Statistik (BFS) gemäss dem Bundesgesetz über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDG, SR 431.03). Die UID dient als einheitliche Identifikation gegenüber Steuerbehörden (ESTV, kantonale Steuerämter), AHV-Ausgleichskassen, dem MWST-Register und dem Betreibungsregister.

Die HRegV schreibt die erforderlichen Beilagen für die einzelnen Antragstypen vor. Bei einer GmbH-Neueintragung verlangt das Handelsregisteramt: den notariell beurkundeten Errichtungsakt, die Statuten, die Kapitaleinzahlungsbestätigung der Bank, die Stampa-Erklärung (Erklärung über das Nichtvorhandensein von Sacheinlagen gemäss BGE 83 I 130), allfällige Lex-Koller-Erklärungen sowie beglaubigte Ausweiskopien aller einzutragenden Personen.

Mutationen — Geschäftsführerwechsel, Änderungen der Zeichnungsberechtigung, Sitzverlegungen, Zweckänderungen, Kapitalerhöhungen oder -herabsetzungen sowie Umwandlungen — müssen innerhalb von 30 Tagen nach dem relevanten Ereignis dem Handelsregisteramt gemeldet werden (HRegV Art. 14). Verspätete oder unterlassene Meldungen können mit einer Ordnungsbusse nach OR Art. 943 geahndet werden.

Wann brauchen Sie Handelsregistereintrag Schweiz (Anmeldung)?

Eine Handelsregisteranmeldung Schweiz ist in folgenden Situationen erforderlich: bei der Gründung einer neuen juristischen Person, bei wesentlichen Mutationen im Bestand eines bereits eingetragenen Unternehmens sowie bei der Auflösung und Löschung.

Bei der Errichtung einer GmbH (OR Art. 779), AG (OR Art. 640), Kommanditgesellschaft (OR Art. 595), Kollektivgesellschaft (OR Art. 552), Genossenschaft (OR Art. 838) oder der Eröffnung einer Zweigniederlassung (OR Art. 935) ist die Anmeldung obligatorisch. Die Rechtspersönlichkeit entsteht erst mit dem Handelsregistereintrag.

Für Einzelunternehmen wird die Anmeldung nach OR Art. 934 Abs. 1 Pflicht, sobald der Jahresrohertrag CHF 100'000 übersteigt. Unterhalb dieser Schwelle ist die freiwillige Eintragung möglich und empfehlenswert für den Firmenschutz (OR Art. 956) und die Erhöhung der Kreditwürdigkeit bei Geschäftspartnern und Banken.

Mutationsanmeldungen sind nach HRegV Art. 14 innert 30 Tagen erforderlich bei: Geschäftsführerwechsel (GmbH) oder Verwaltungsratsmutationen (AG), Änderungen der Zeichnungsberechtigung (Einzelzeichnung, Kollektivzeichnung zu zweien), Sitzverlegungen, Zweckänderungen sowie Kapitalerhöhungen oder -herabsetzungen.

Für Unternehmenstransaktionen nach dem Fusionsgesetz (FusG, SR 221.301) — Fusion, Spaltung, Umwandlung oder Vermögensübertragung (Art. 69 FusG) — ist jeweils eine separate Handelsregisteranmeldung erforderlich.

Ausländische Gesellschaften, die eine Zweigniederlassung in der Schweiz errichten, müssen diese nach OR Art. 935 und HRegV Art. 112–117 im Handelsregister des Kantons eintragen lassen, in dem die Zweigniederlassung ihre Haupttätigkeit ausübt.

Was gehört in Ihr Handelsregistereintrag Schweiz (Anmeldung)?

Eine rechtsgültige Handelsregisteranmeldung Schweiz nach der HRegV (SR 221.411) und OR Art. 927–943 muss folgende Kernelemente enthalten, wobei die genauen Anforderungen je nach Rechtsform und Antragstyp variieren.

Anmeldeformular: Das von der Antragstellerin oder dem Antragsteller unterzeichnete Standardformular des kantonalen Handelsregisteramts. Unterschriftsberechtigt sind Geschäftsführer, Verwaltungsratsmitglieder oder bevollmächtigte Vertreter mit notariell beglaubigter Vollmacht.

Firma: Der vollständige Firmenname einschliesslich des Rechtsformzusatzes — GmbH / Sàrl / Sagl für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, AG / SA für eine Aktiengesellschaft, KlG / SNC für eine Kollektivgesellschaft, KmG / SC für eine Kommanditgesellschaft. Das EHRA prüft die beantragte Firma gegen den ZEFIX auf Einzigartigkeit und auf Einhaltung des Firmenrechts (OR Art. 944–956). Irreführende oder verwechslungsähnliche Namen werden abgewiesen.

Sitz: Die politische Gemeinde des Gesellschaftssitzes bestimmt das zuständige Handelsregisteramt, die Steuerhoheit und den Gerichtsstand. Die Geschäftsadresse innerhalb der Sitzgemeinde ist anzugeben. Nach HRegV Art. 117 muss mindestens eine zeichnungsberechtigte Person Wohnsitz in der Schweiz haben.

Zweck: Die Beschreibung des Geschäftsgegenstands definiert den Umfang der Handlungsfähigkeit des Unternehmens und wird im SHAB publiziert. Regulierte Tätigkeiten (FINMA, Gesundheitswesen, Lebensmittel, Transport) erfordern zusätzliche Bewilligungen.

Kapitalstruktur: Bei der GmbH: Stammkapital (Mindestbetrag CHF 20'000 nach OR Art. 773) und Aufschlüsselung der Stammanteile. Bei der AG: Aktienkapital (Mindestbetrag CHF 100'000 nach OR Art. 621, davon mindestens CHF 50'000 liberiert) sowie Anzahl, Nennwert und Art der Aktien (Namenaktien / Inhaberaktien). Als Beilagen sind die Kapitaleinzahlungsbestätigung der Bank sowie bei Sacheinlagen der Gründungsbericht und die Prüfungsbestätigung einzureichen.

Einzutragende Personen: Vollständige Personalien (Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Wohnsitz), Funktion (Geschäftsführer, Verwaltungsratspräsident, Direktor, Prokurist) und Zeichnungsberechtigung (Einzelzeichnung, Kollektivzeichnung zu zweien oder zu dreien) aller einzutragenden Personen. Beglaubigte Ausweiskopien (Pass, Identitätskarte oder Aufenthaltsbewilligung) sind beizulegen.

Stampa-Erklärung: Bestätigung gemäss BGE 83 I 130, dass keine Sacheinlagen, Sachübernahmen, Verrechnungstatbestände oder besonderen Vorteile bestehen, die nicht in den Gründungsdokumenten offengelegt sind.

Revisionsstelle: Name des bei der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) zugelassenen Revisionsunternehmens oder Verzichtserklärung (Opting-Out) bei Erfüllung der Voraussetzungen nach OR Art. 727a Abs. 2 (weniger als zehn Vollzeitstellen, einstimmige Zustimmung der Gesellschafter).

forms-legal.com stellt diese Vorlage als Ausgangspunkt bereit. Handelsregisteranmeldungen erfordern präzise Konformität mit der HRegV und den kantonalen Abläufen. Konsultieren Sie vor der Einreichung einen Rechtsanwalt, Notar oder Treuhänder, der mit den Anforderungen des zuständigen kantonalen Handelsregisteramts vertraut ist.

So füllen Sie Ihr Handelsregistereintrag Schweiz (Anmeldung) aus

Zur Ausfüllung der Handelsregisteranmeldung Schweiz gehen Sie wie folgt vor: Bestimmen Sie zunächst den Antragstyp — Neueintragung, Mutation oder Löschung. Laden Sie das Anmeldeformular des zuständigen kantonalen Handelsregisteramts herunter (jeder Kanton verwendet eigene Formulare, erhältlich auf der jeweiligen Amtswebsite oder über zefix.ch).

Tragen Sie den vollständigen Firmennamen mit Rechtsformzusatz ein und prüfen Sie die Verfügbarkeit vorab auf ZEFIX. Geben Sie den Sitz (politische Gemeinde), die Geschäftsadresse, den präzisen Zweck und die Kapitalangaben (Stammkapital bzw. Aktienkapital und Liberierungsstand) ein.

Listen Sie alle einzutragenden Personen mit vollständigen Personalien, Funktion und Zeichnungsberechtigung auf. Legen Sie bei: notariell beglaubigte Gründungsurkunde oder Statuten, Kapitaleinzahlungsbestätigung der Bank, Stampa-Erklärung, beglaubigte Ausweiskopien aller einzutragenden Personen, sowie allfällige Lex-Koller-Erklärungen bei ausländischen Gesellschaftern.

Reichen Sie den vollständigen Antrag schriftlich oder elektronisch über das kantonale Portal ein. Die Bearbeitungszeit beträgt üblicherweise 5–15 Werktage. Nach Prüfung durch das EHRA wird der Eintrag im SHAB publiziert und die UID zugeteilt.

Häufige Fehler bei Ihrem Handelsregistereintrag Schweiz (Anmeldung)

Zu den häufigsten Fehlern bei der Handelsregisteranmeldung Schweiz zählen: Einreichung eines Firmennamens, der bereits in ZEFIX registriert ist oder einer bestehenden Firma verwechselungsähnlich ist; fehlende beglaubigte Ausweiskopien aller einzutragenden Personen; Fehlen der Stampa-Erklärung; und Überschreitung der 30-Tage-Meldefrist für Mutationen nach HRegV Art. 14.

Ein weiterer häufiger Fehler ist das Versäumnis, eine in der Schweiz wohnhafte zeichnungsberechtigte Person zu ernennen (HRegV Art. 117) — das Handelsregisteramt blockiert in diesem Fall den Eintrag vollständig. Fehlerhafte Kapitalangaben oder eine fehlende Kapitaleinzahlungsbestätigung veranlassen das Handelsregisteramt zur Nachforderung von Unterlagen und verzögern die Eintragung erheblich. Prüfen Sie die Vollständigkeit aller Beilagen sorgfältig, bevor Sie die Anmeldung einreichen.

Quellen und Zitate

Gesetzliche Zitate verlinken auf offizielle Regierungsquellen.

  1. OR Art. 640CH official
  2. OR Art. 779CH official
  3. OR Art. 838CH official
  4. OR Art. 934CH official
  5. OR Art. 956CH official
  6. OR Art. 943CH official
  7. OR Art. 595CH official
  8. OR Art. 552CH official
  9. OR Art. 935CH official
  10. OR Art. 927CH official
  11. OR Art. 944CH official
  12. OR Art. 773CH official
  13. OR Art. 621CH official
  14. OR Art. 727aCH official
  15. OR Art. 929CH official
  16. ZGB Art. 61CH official
  17. ZGB Art. 52CH official

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Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

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