Skip to main content

Unfallversicherungs-Nachweis Schweiz (UVG/SUVA)

Unfallversicherungs-Nachweis Schweiz

UVG (SR 832.20), UVV (SR 832.202)

[Arbeitgeber Name] [Arbeitgeber Adresse] UID: [Arbeitgeber U I D]

[Erklaerungs Ort], [Erklaerungs Datum]

NACHWEIS UNFALLVERSICHERUNGSDECKUNG

Gemäss Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG, SR 832.20) und Unfallversicherungsverordnung (UVV, SR 832.202)

1. Angaben Betrieb und Versicherer

Arbeitgeber: [Arbeitgeber Name] Adresse: [Arbeitgeber Adresse] UID: [Arbeitgeber U I D] Branche/Gewerbezweig: [Branche] Unfallversicherer: [Versicherer Typ] [Versicherer Name] Police-/Betriebsnummer: [Police Nummer] Beginn des Versicherungsvertrags: [Versicherungs Beginn]

2. Deckungsumfang

Berufsunfall (BU) versichert: [Berufsunfall] (BU-Pflichtversicherung für alle Arbeitnehmer nach UVG Art. 7 Abs. 1, ab erstem Arbeitstag) Nichtberufsunfall (NBU) versichert: [Nichtberufsunfall] (NBU-Pflicht ab 8 Wochenstunden gemäss UVG Art. 8 Abs. 1) Maximaler versicherter Jahresverdienst: CHF [Versicherter Verdienst] (UVG-Maximum 2024: CHF 148'200 gemäss UVV Art. 22) Taggeldsatz bei Arbeitsunfähigkeit: [Taggeld Satz] Prozent (Gesetzliches Minimum 80 Prozent des Verdienstausfalls ab 3. Tag nach Unfall, UVG Art. 17) Invalidenrentensatz (Vollrente): [Invalidenrente Satz] Prozent (UVG Art. 20: Vollrente 80 Prozent bei Vollinvalidität; Teilrente proportional zum Invaliditätsgrad) Zusatz-UVG-Police: [Zusatz Police]

3. Angaben versicherter Arbeitnehmer

Name: [Arbeitnehmer Name] Geburtsdatum: [Arbeitnehmer Geburtsdatum] AHV-Nummer: [Arbeitnehmer A H V] Eintrittsdatum: [Eintritts Datum] Funktion/Berufsbezeichnung: [Arbeitnehmer Funktion] Der obengenannte Arbeitnehmer ist ab Eintrittsdatum gemäss UVG Art. 1a pflichtversichert gegen Berufsunfälle (UVG Art. 7) und, sofern sein Pensum mindestens 8 Wochenstunden beträgt, auch gegen Nichtberufsunfälle (UVG Art. 8).

4. Rechtliche Hinweise

Betriebe der SUVA-pflichtigen Branchen gemäss UVG Art. 66 Abs. 1 (insbesondere Industrie, Forstwirtschaft, Bau, Gastgewerbe, Transport) sind zwingend bei der SUVA versichert. Uebrige Betriebe können gemäss UVG Art. 68 Abs. 1 einen zugelassenen privaten Unfallversicherer oder Krankenkasse wählen. Die UVG-Prämien tragen: - Berufsunfall (BU): vollständig der Arbeitgeber (UVG Art. 91 Abs. 1) - Nichtberufsunfall (NBU): vollständig der Arbeitnehmer (UVG Art. 91 Abs. 2); Arbeitgeber kann die NBU-Prämie freiwillig übernehmen Meldepflicht: Unfälle sind unverzüglich gemäss UVG Art. 45 dem Unfallversicherer zu melden. Formular UVG-Schadensmeldung (bei SUVA: Formular 221) oder äquivalentes Formular des privaten Unfallversicherers verwenden.

5. Bestätigung

Der Arbeitgeber bestätig die oben aufgeführte Unfallversicherungsdeckung gemäss UVG und die Richtigkeit der gemachten Angaben. [Erklaerungs Ort], [Erklaerungs Datum] ______________________________ [Arbeitgeber Name]

Arbeitgeber

[Arbeitgeber Name]

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist Unfallversicherungs-Nachweis Schweiz (UVG/SUVA)?

Der Unfallversicherungs-Nachweis (UVG/SUVA) ist ein in der Schweiz nach UVG Art. 1a (Versicherungspflicht) geregeltes rechtsverbindliches schriftliches Dokument. Das UVG teilt die Versicherung in zwei Bereiche auf: Berufsunfall (BU) nach UVG Art. 7 — Unfälle und Berufskrankheiten, die sich bei der Arbeit oder auf dem direkten Arbeitsweg ereignen — und Nichtberufsunfall (NBU) nach UVG Art. 8 — Unfälle in der Freizeit, beim Sport, zu Hause. BU-Deckung ist für alle Arbeitnehmer ab dem ersten Arbeitstag obligatorisch; NBU-Deckung ist obligatorisch ab einem Beschäftigungsgrad von mindestens 8 Wochenstunden beim selben Arbeitgeber (UVG Art. 8 Abs. 1).

Die Wahl des Versicherers ist geregelt: Betriebe der SUVA-pflichtigen Branchen gemäss UVG Art. 66 Abs. 1 — darunter Industrie (Metall-, Holz-, Chemie-, Textilbranche), Forstwirtschaft, Bauwirtschaft, Strassentransport, Gastgewerbe (teils), Landwirtschaft — sind zwingend bei der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (SUVA) versichert. SUVA ist eine staatsrechtlich verselbständigte Anstalt des öffentlichen Rechts (UVG Art. 61); sie verwaltet rund 96'000 Betriebe und versichert über 2 Millionen Arbeitnehmer. Betriebe ausserhalb der SUVA-Pflichtbranchen können gemäss UVG Art. 68 bei zugelassenen privaten Versicherern oder gemeinnützigen Krankenversicherern versichern: Zurich, AXA, Helvetia, Baloise, Mobiliar, Generali, Schweizerische Mobiliar.

Leistungen nach UVG bei Unfall: Heilbehandlung (UVG Art. 10, keine Kostenbeteiligung für Versicherte), Taggeld ab 3. Tag nach dem Unfall 80 Prozent des versicherten Tagesverdienstes (UVG Art. 17 Abs. 1), Invalidenrente bei dauerhaftem Erwerbsausfall (UVG Art. 20: 80 Prozent des versicherten Verdienstes als Vollrente), Integritätsentschädigung bei dauerhafter Beeinträchtigung (UVG Art. 24), Hinterlassenenrenten bei Tod (UVG Art. 28: 40 Prozent des versicherten Verdienstes für Witwen/Witwer, 15 Prozent pro Waise).

Der maximale versicherte Jahresverdienst beträgt CHF 148'200 (Stand 2024, dreifaches der maximalen AHV-Rente CHF 29'400 x 3 = 88'200; UVV Art. 22 ergibt den tatsächlichen Maximalbetrag). Für Arbeitnehmer mit höheren Löhnen kann eine Zusatz-UVG-Police (UVGZ) abgeschlossen werden, die die Lücke zwischen dem effektiven Lohn und dem UVG-Maximum abdeckt. UVGZ-Policen sind privatrechtlich nach VVG und bieten oft 90 oder 100 Prozent Taggeld statt der gesetzlichen 80 Prozent.

Bei Berufskrankheiten nach UVG Art. 9 (Erkrankungen durch arbeitsbezogene chemische, physikalische oder biologische Einflüsse, z.B. Asbeststaub, Lärm, Infektionskrankheiten bei Gesundheitspersonal) leistet der UVG-Versicherer wie bei einem Berufsunfall. SUVA führt eine Berufskrankheitenliste in UVV Anhang 1; nicht-listierte Erkrankungen können als Berufskrankheit anerkannt werden, wenn Kausalität nachgewiesen.

Wann brauchen Sie Unfallversicherungs-Nachweis Schweiz (UVG/SUVA)?

Unfallversicherungsnachweis Schweiz wird in verschiedenen beruflichen und rechtlichen Situationen benötigt.

Erste Situation — Erstanstellung / Unternehmensgr undung: Bei der Gründung eines Unternehmens oder der ersten Anstellung eines Mitarbeiters ist der Anschluss an die SUVA (SUVA-pflichtige Branchen) oder einen privaten Unfallversicherer umgehend vorzunehmen. Der Unfallversicherungsnachweis dokumentiert den Versicherungsschutz ab dem ersten Arbeitstag.

Zweite Situation — Kunden- und Auftragsanforderung: Auftraggeber (z.B. Generalunternehmen, öffentliche Ausschreibungen, Grossbetriebe) verlangen bei der Auftragsvergabe an Subunternehmer den Nachweis einer UVG-Deckung — als Beweis, dass die Mitarbeiter des Subunternehmers versichert sind. SUVA stellt auf Anfrage Versicherungsbestatigungen für Betriebe aus (SUVA-Formular 1303).

Dritte Situation — Behordliche Kontrollen: Kantonale Arbeitsinspektorate und SUVA-Revisionsdienste führen Betriebsprüfungen durch. Fehlt der UVG-Versicherungsnachweis oder ist die Deckung lueckenhaft, drohen Bussgelder (UVG Art. 106) und rückwirkende Prämienforderungen mit Zuschlaegen.

Vierte Situation — Personalentscheid Ausweitung NBU-Deckung: Bei Änderung der Arbeitszeitstruktur (z.B. Arbeitnehmer aufstockt von 6 auf 10 Wochenstunden) ändert sich die NBU-Pflicht. Unter 8 Wochenstunden keine NBU-Pflicht; ab 8 Wochenstunden NBU-Pflicht. Der Nachweis wird aktualisiert.

Fünfte Situation — Wechsel des UVG-Versicherers: Betriebe ausserhalb der SUVA-Pflichtbranchen können den Unfallversicherer wechseln. Der neue Versicherer verlangt eine aktualisierte Erklärung; der bisherige Vertrag ist mit der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist zu beenden.

Sechste Situation — Dokumentation für Mitarbeitende: Einzelne Arbeitnehmer können verlangen, Kenntnis über ihren UVG-Versicherungsschutz zu erhalten (insbesondere bei SUVA: Betriebsnummer, Taggeld-Satz, NBU-Deckung). Der Nachweis ermöglicht dem Mitarbeiter, seine Ansprüche im Unfalllfall korrekt anzumelden.

Siebte Situation — Saisonal arbeitende Betriebe: Saisonbetriebe (Skigebiete, Campingplätze, Erntebetriebe) stellen Saisonarbeitnehmer an, die über die SUVA oder einen privaten Versicherer ab dem ersten Arbeitstag UVG-pflichtig sind. Der Unfallversicherungsnachweis muss bei Saisonbeginn aktualisiert und alle neuen Mitarbeiter innert 14 Tagen gemeldet werden. SUVA bietet für Saisonbetriebe vereinfachte Anmeldeverfahren.

Achte Situation — Homeoffice und Remote-Arbeit: Seit der COVID-Pandemie haben viele Unternehmen Homeoffice dauerhaft eingeführt. Homeoffice-Unfälle sind nach UVG Art. 7 i.V.m. SUVA-Wegleitung grundsätzlich UVG-pflichtig, sofern sie sich während der Arbeitszeit ereignen. Unfälle ausserhalb der Arbeitszeit im Homeoffice fallen unter NBU. Der Unfallversicherungsnachweis sollte die Homeoffice-Regelung des Unternehmens reflektieren.

Was gehört in Ihr Unfallversicherungs-Nachweis Schweiz (UVG/SUVA)?

Unfallversicherungsnachweis Schweiz muss spezifische Elemente enthalten, damit er als Deckungsbeleg gegenüber Behörden, Kunden und Mitarbeitern anerkannt wird. Forms-legal.com stellt eine geprüfte Muster-Erklärung bereit.

Arbeitgeber-Angaben: Vollständiger Firmenname nach Handelsregister, UID-Nummer (CHE-XXX.XXX.XXX), Geschäftsadresse, Branche und Gewerbezweig (massgeblich für SUVA-Pflicht nach UVG Art. 66 Abs. 1). Branchenangabe mit NOGA-Code (Nomenclature Generale des Activites economiques) oder Branchenbezeichnung des UVG-Versicherers.

Versicherer und Police: Bei SUVA: SUVA-Betriebsnummer (9-stellig, z.B. BN 12345678-2), erhältlich auf dem SUVA-Versicherungsausweis. Bei Privatversicherer: Police-Nummer, Name des Versicherers, Datum des Vertragsbeginns. Der UVG-Versicherer muss als zugelassener Unfallversicherer nach UVG Art. 68 Abs. 3 registriert sein; Liste auf SUVA-Website und BAG-Register.

BU und NBU-Deckung: Explizite Bestätigung, ob Berufsunfall (BU, Pflicht nach UVG Art. 7), Nichtberufsunfall (NBU, Pflicht ab 8 Wochenstunden nach UVG Art. 8) und allfällige Berufskrankheiten nach UVG Art. 9 abgedeckt sind. Bei Betrieben mit Teilzeitkräften unter 8 Stunden pro Woche: Nachweis, welche Mitarbeiter NBU-versichert sind und welche nicht.

Maximaler versicherter Jahresverdienst: CHF 148'200 (Stand 2024, UVV Art. 22). Bei höheren Löhnen: Angabe, ob eine Zusatz-UVG-Police (UVGZ) besteht und die Lücke abdeckt. UVGZ-Policen können bei privatem Versicherer (z.B. Zurich UVG-Zusatz, AXA UVG-Plus) abgeschlossen werden.

Leistungsparameter Taggeld und Rente: Taggeld: 80 Prozent des massgebenden Tagesverdienstes ab 3. Tag nach Unfall (UVG Art. 17). Maximales Taggeld auf Basis CHF 148'200 / 365 = CHF 406 x 80 Prozent = CHF 324.80 pro Tag. Invalidenrente: Vollrente 80 Prozent des versicherten Verdienstes (UVG Art. 20); Teilrente proportional zum Invaliditätsgrad. Hinterlassenenrente: 40 Prozent (Witwen/Witwer nach UVG Art. 28), 15 Prozent pro Waise (UVG Art. 30).

Prämienträger: BU-Prämien: vollständig Arbeitgeber (UVG Art. 91 Abs. 1); Beitragssatz nach SUVA-Prämienliste oder Versicherer-Offerte. NBU-Prämien: vollständig Arbeitnehmer (UVG Art. 91 Abs. 2); Arbeitgeber kann freiwillig übernehmen. SUVA-Prämiensätze richten sich nach Gefahrenklasse (Branche und spezifische betriebliche Risiken).

Meldepflichten und Schadensmeldung: Bei Unfall muss der Arbeitgeber den Unfall gemäss UVG Art. 45 beim Versicherer melden. SUVA-Formular 221 (Unfallmeldung Betrieb) oder äquivalentes Formular des privaten Versicherers. Arztzeugnis (Ärztliches Attest) muss beigefügt werden. Meldefrist typisch: 5 Tage nach dem Unfall beim Versicherer (SUVA).

Temporärpersonal und Personalleasing: Temporärpersonal, das durch einen Personalverleiher entsandt wird, ist beim Personalverleiher UVG-versichert (UVG Art. 66 Abs. 1 lit. i für Personalverleiher an SUVA-pflichtige Betriebe). Der Einsatzbetrieb ist nicht für die UVG-Deckung des Temporärpersonals verantwortlich — aber er muss prüfen, ob der Personalverleiher ordnungsgemäss UVG-versichert ist. Nachweis des Personalverleihers einfordern.

Berufskrankheitsliste (UVV Anhang 1): Berufskrankheiten sind nach UVV Anhang 1 definiert (z.B. Silikose durch Quarzstaub, Asbestose, Laermschwerighoerigkeit, Hauterkrankungen durch Chemikalien). Nicht-listierte Erkrankungen können als Berufskrankheit nach UVG Art. 9 Abs. 2 anerkannt werden, wenn nachgewiesen wird, dass sie ausschliesslich oder überwiegend durch die berufliche Tätigkeit verursacht wurden.

Auszug der UVG-Leistungen im Todesfall: Stirbt ein Arbeitnehmer infolge eines Berufsunfalls, erhält der Ehegatte oder der eingetragene Partner 40 Prozent des versicherten Verdienstes als lebenslange Rente (UVG Art. 28); jedes Kind 15 Prozent (UVG Art. 30) bis zum Abschluss der Ausbildung (max. 25 Jahre). Bei keinen Witwen/Witwer und keinen Kindern: Todesfallkapital 20 Prozent des Jahresverdienstes (UVG Art. 32) an andere Begünstigte.

So füllen Sie Ihr Unfallversicherungs-Nachweis Schweiz (UVG/SUVA) aus

Unfallversicherungsnachweis Schweiz korrekt auszufüllen erfordert präzise Angaben zum Betrieb, den versicherten Personen und den Policedaten.

Schritt 1 — SUVA-Pflicht prüfen: Prüfen Sie, ob Ihr Betrieb nach UVG Art. 66 Abs. 1 SUVA-pflichtig ist. Die vollständige Liste der SUVA-pflichtigen Betriebe findet sich in der UVG-Verordnung (UVV Anhang 1). Typische SUVA-Pflichtbranchen: Bau, Metallgewerbe, Chemie, Holzverarbeitung, Forstwirtschaft, Strassentransport, Teile des Gastgewerbes. Bei Unsicherheit: SUVA-Auskunftsstelle (0848 830 844) oder Beratung durch einen Versicherungsbroker.

Schritt 2 — Versicherer kontaktieren und Betriebsnummer beschaffen: Falls SUVA-pflichtig: Bei der SUVA-Hauptagentur des zuständigen Kantons anmelden; SUVA-Betriebsnummer wird zugeteilt. Falls nicht SUVA-pflichtig: Offerte bei privatem Unfallversicherer (Zurich, AXA, Helvetia, etc.) einholen, Police abschliessen und Police-Nummer notieren.

Schritt 3 — Branche und Gefahrenklasse angeben: SUVA und private Versicherer klassifizieren Betriebe nach Gefahrenklassen (BU-Gefahrenklasse: Unfallrisiko bei der Arbeit; NBU-Gefahrenklasse: allgemeines Unfallrisiko). Je hoher die Gefahrenklasse, desto höher die Prämie. Angabe des NOGA-Codes (Bfr/Bundesamt für Statistik) oder der Branchen-bezeichnung ist entscheidend für die korrekte Prämieneinstufung.

Schritt 4 — BU und NBU-Deckung festlegen: Alle Arbeitnehmer mit mind. 8 Wochenstunden müssen BU und NBU versichert sein. Arbeitnehmer mit weniger als 8 Wochenstunden: nur BU Pflicht, NBU freiwillig. Bei mehreren Arbeitsverhältnissen zählen die Stunden beim einzelnen Arbeitgeber separat — zwei Teilzeitjobs a 5 Stunden ergeben keine NBU-Pflicht bei jedem Arbeitgeber.

Schritt 5 — Nachweis aushändigen und aufbewahren: Nachweis ausdrucken und dem betroffenen Mitarbeiter aushändigen (gemäss Informationspflicht des Arbeitgebers). Aufbewahrung des Originals in der Personaldossier des Mitarbeiters mindestens 5 Jahre nach Austritt. SUVA-Versicherungsausweis (Formular 1303 auf suva.ch) kann jederzeit aktualisiert angefordert werden.

Schritt 6 — Prämienabrechnung jährlich prüfen: SUVA und private Versicherer erstellen eine jährliche Prämienabrechnung auf Basis der deklarierten Lohnsumme. Arbeitgeber muss die Lohnsumme aller versicherten Arbeitnehmer jährlich melden. Bei Abweichungen zwischen deklarierter und tatsächlicher Lohnsumme: Nachträge oder Rückerstattungen.

Schritt 7 — UVGZ-Zusatzpolice separat abschliessen: Für Mitarbeiter mit Lohn über CHF 148'200 eine separate UVGZ-Police (Privatversicherer: Zurich, AXA, Helvetia) abschliessen. UVGZ-Prämien können ganz vom Arbeitgeber übernommen werden; steuerlich als Geschaftsaufwand abzugsfahig. Im Unfallversicherungsnachweis die UVGZ-Police separat ausführen (Police-Nummer, Versicherer, versicherter Betrag).

Schritt 8 — Unfallprotokoll führen: Bei jedem Arbeitsunfall (auch Bagatellunfaelle) ein internes Unfallprotokoll erstellen — Unfallzeitpunkt, Unfallort, Hergang, Zeugen, sofortige Massnahmen. Das Protokoll ist bei der Schadensmeldung und allfälligen SUVA-Revisionen als Belegen notwendig. Digitale Unfallprotokolle erleichtern die Verwaltung und stellen sicher, dass keine Meldefristen verpasst werden.

Häufige Fehler bei Ihrem Unfallversicherungs-Nachweis Schweiz (UVG/SUVA)

Unfallversicherungsnachweis Schweiz wird in der Praxis häufig fehlerhaft ausgestellt oder der Versicherungsschutz mangelhaft aufgebaut, was zu Lücken und Strafzuschlaegen führen kann.

Fehler 1 — Fehlende NBU-Deckung für Mitarbeiter über 8 Wochenstunden: Viele KMU vergessen, für Teilzeitkräfte mit Beschäftigungsgrad über 8 Stunden pro Woche die NBU-Deckung zu vereinbaren. Nur BU-Deckung (ohne NBU) ist bei diesen Mitarbeitern rechtswidrig — UVG Art. 8 Abs. 1 schreibt NBU-Pflicht vor. Bei einem Freizeitunfall haftet der Arbeitgeber persönlich für entgangene Versicherungsleistungen. Korrekte Vorgehensweise: Bei jedem Personalentscheid Wochen-Stundenzahl prüfen und NBU-Status entsprechend festlegen.

Fehler 2 — Falsche Branchenzuordnung und Prämieneinstufung: Wird die Branche falsch angegeben (z.B. 'Burotaetigkeit' statt 'Baustoffhandel'), resultiert eine zu tiefe Gefahrenklasse und zu günstige Prämie. Bei SUVA-Revision wird die falsche Einstufung rückwirkend korrigiert — Nachprämien plus 30 Prozent Zuschlag. Korrekte Vorgehensweise: NOGA-Code des Betriebs korrekt bestimmen und mit SUVA oder Privatversicherer abstimmen.

Fehler 3 — Verspätete Unfallmeldung: Wird ein Unfall nicht innert 5 Tagen gemeldet (SUVA) oder nicht innert der vertraglich vereinbarten Frist (privater Versicherer), kann der Versicherer Leistungen kueurzen oder verweigern. Bei Schwerstverletzungen (Koma, intensive medizinische Behandlung) tragt der Arbeitgeber die Pflicht zur Meldung — der Mitarbeiter kann nicht selbst melden. Korrekte Vorgehensweise: Standardisierter HR-Prozess — bei jedem Unfall sofortige Meldung an Versicherer und Erfassung im Personalunfalldossier.

Fehler 4 — Lücke zwischen UVG-Maximum und tatsächlichem Lohn: Bei Arbeitnehmern mit Jahreslohn über CHF 148'200 deckt das UVG-Taggeld nur 80 Prozent von CHF 148'200 / 365 = CHF 324.80/Tag. Das Taggeld eines Mitarbeiters mit CHF 250'000 Jahrelohn liegt effektiv bei nur 46 Prozent seines tatsächlichen Tagesverdienstes (CHF 547 / CHF 324). Ohne UVGZ-Zusatzpolice besteht eine erhebliche Unterversicherung. Korrekte Vorgehensweise: Für alle Mitarbeiter mit Jahreslohn über CHF 148'200 eine UVGZ-Zusatzpolice abschliessen.

Fehler 5 — Fehlender Nachweis für Subunternehmer: Bei der Vergabe von Aufträgen an Subunternehmer verlangen viele Auftraggeber (Generalunternehmen, öffentliche Hand) den UVG-Nachweis des Subunternehmers. Fehlt dieser Nachweis, ist die Auftragsvergabe blockiert oder der Subunternehmer wird nicht auf die Baustelle gelassen. Korrekte Vorgehensweise: UVG-Nachweis (SUVA-Versicherungsausweis oder äquivalentes Dokument) immer aktuell halten und bereit halten.

Quellen und Zitate

Gesetzliche Zitate verlinken auf offizielle Regierungsquellen.

  1. OR Art. 324aCH official

Diese Seite zitieren

Verweisen Sie auf diese kostenlose Vorlage in einem Artikel, Lehrplan oder Forschungsbericht:

APA

Forms Legal. (2026). Unfallversicherungs-Nachweis Schweiz (UVG/SUVA) (Schweiz) [Legal document template]. Forms Legal. https://forms-legal.com/de/switzerland/employment/hr-forms/unfall-versicherungsnachweis-schweiz

MLA

"Unfallversicherungs-Nachweis Schweiz (UVG/SUVA) (Schweiz)." Forms Legal, 2026, https://forms-legal.com/de/switzerland/employment/hr-forms/unfall-versicherungsnachweis-schweiz.

BibTeX
@misc{formslegal-unfall-versicherungsnachweis-schweiz,
  author       = {{Forms Legal}},
  title        = {Unfallversicherungs-Nachweis Schweiz (UVG/SUVA) (Schweiz)},
  year         = {2026},
  howpublished = {\url{https://forms-legal.com/de/switzerland/employment/hr-forms/unfall-versicherungsnachweis-schweiz}},
  note         = {Free legal document template}
}

Häufig gestellte Fragen

Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

Diese Vorlage dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Gesetze sind je nach Rechtsordnung unterschiedlich und ändern sich im Laufe der Zeit. Konsultieren Sie für Ihren konkreten Fall einen qualifizierten Rechtsanwalt.Vollständiger Haftungsausschluss

Fehler gefunden? Sagen Sie uns Bescheid