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BVG/LPP Einkauf-Vereinbarung Schweiz (Freiwilliger Pensionskassen-Einkauf)

BVG Einkauf-Vereinbarung Schweiz

BVG Art. 79b, BVV 2 Art. 60a

An: [Pensionskasse Name] [Pensionskasse Adresse]

[Erklaerungs Ort], [Erklaerungs Datum]

BVG/LPP EINKAUF-VEREINBARUNG

Gemäss BVG Art. 79b (Einkauf) und BVV 2 Art. 60a; Steuerabzug nach DBG Art. 81 und kantonalen Steuergesetzen

1. Angaben Versicherter

Name: [Versicherter Name] Wohnadresse: [Versicherter Adresse] Geburtsdatum: [Versicherter Geburtsdatum] AHV-Nummer: [Versicherter A H V] Versichertennummer bei der PK: [Versicherten Nummer]

2. Einkaufsdetails

Vorsorgeeinrichtung: [Pensionskasse Name] [Pensionskasse Adresse] Einkaufsbetrag: CHF [Einkaufs Betrag] Maximal möglicher Einkauf (lt. PK-Ausweis): CHF [Einkaufs Maximum] Datum der Einzahlung: [Einkaufs Datum] Ziel-IBAN: [Einkaufs Konto] Verwendungszweck: [Einkaufs Zweck]

3. Sperrfrist gemäss BVG Art. 79b Abs. 3

Gemäss BVG Art. 79b Abs. 3 ist nach einem freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse ein Kapitalbezug für die Dauer von drei Jahren ausgeschlossen. Dies betrifft insbesondere: - Kapitalbezug bei Pensionierung (BVG Art. 37) - WEF-Vorbezug für Wohneigentum (BVG Art. 30c) - Auflösung der Vorsorge bei Verlassen der Schweiz (BVG Art. 25f) Ende der 3-jährigen Sperrfrist: [Sperrfrist Ende] Ausstehender WEF-Vorbezug: [Vorbezug Hypothek] Betrag: CHF [Vorbezug Betrag] Hinweis: Ein BVG-Einkauf bei gleichzeitig ausstehenden WEF-Vorbezügen ist erst nach vollständiger Rückzahlung des Vorbezugs gemäss BVG Art. 79b Abs. 3 Satz 2 zulässig.

4. Steuerlicher Abzug

Der freiwillige BVG-Einkauf von CHF [Einkaufs Betrag] ist vom steuerbaren Einkommen des Jahres [Einkaufs Datum] abzugsfahig: - Direkte Bundessteuer: DBG Art. 81 i.V.m. Art. 79b - Kantonale Einkommenssteuer: StHG Art. 24 Abs. 2 / kantonales StG [Steuer Abzug Kanton] Fuer die Geltendmachung des Steuerabzugs ist die Steuerbestätigung der Vorsorgeeinrichtung der Steuererklärung beizulegen. Die Pensionskasse stellt dem Versicherten nach Eingang der Einzahlung eine Bestätigung aus. Guthaben Säule 3a vorhanden: [Drei Saeule Guthaben]

5. Bestätigung und Unterschrift

Ich, der/die Unterzeichnete, erklaere gemäss BVG Art. 79b, den oben bezeichneten freiwilligen Einkauf vorzunehmen und nehme die 3-jährige Sperrfrist gemäss BVG Art. 79b Abs. 3 zur Kenntnis. Ich bestatige, dass allfällige ausstehende WEF-Vorbezüge gemäss BVG Art. 30e vor oder gleichzeitig mit diesem Einkauf zurückbezahlt werden. [Erklaerungs Ort], [Erklaerungs Datum] ______________________________ [Versicherter Name] Fuer die Vorsorgeeinrichtung: ______________________________ [Pensionskasse Name]

Versicherter

[Versicherter Name]

Pensionskasse

[Pensionskasse Name]

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist BVG/LPP Einkauf-Vereinbarung Schweiz (Freiwilliger Pensionskassen-Einkauf)?

Die BVG/LPP Einkauf-Vereinbarung (Freiwilliger Pensionskassen-Einkauf) ist ein in der Schweiz nach BVG Art. 79b (Freiwilliger Einkauf) geregeltes rechtsverbindliches schriftliches Dokument. Der freiwillige BVG-Einkauf ermöglicht Arbeitnehmern, Vorsorge-Lücken zu schliessen, die durch Ausbildungsjahre, Teilzeitarbeit, längere Erwerbsunterbrechungen (Erziehungsurlaub, Auslandaufenthalt, Sabbatical) oder spaeten Eintritt in den Schweizer Arbeitsmarkt (Immigration) entstanden sind. Die maximale Einkaufssumme ergibt sich aus der Differenz zwischen dem theoretischen Maximal-Altersguthaben gemäss Vorsorgereglement (berechnet auf Basis des versicherten Lohns und des Alters) und dem tatsächlich vorhandenen Altersguthaben — diese Lücke ist im jährlichen Vorsorgeausweis der Pensionskasse unter 'Maximaler möglicher Einkauf' aufgeführt.

Der BVG-Einkauf ist eines der wirksamsten Instrumente der Schweizer Steueroptimierung für Privatpersonen: Die eingebrachten Beiträge sind vollständig vom steuerbaren Einkommen abzugsfahig — sowohl bei der direkten Bundessteuer (DBG Art. 81) als auch bei den kantonalen Einkommenssteuern (StHG Art. 24 Abs. 2 i.V.m. kantonalen Steuergesetzen). Bei einem Grenzsteuersatz von 30-40 Prozent (üblich in Kantonen Zürich, Basel, Genf für mittlere Einkommen) bedeutet ein Einkauf von CHF 50'000 eine direkte Steuerersparnis von CHF 15'000-20'000.

Der Einkauf kann in mehreren Tranchen über mehrere Steuerjahre aufgeteilt werden, was die Steueroptimierung über die Zeit maximiert. Typische Strategie: jährliche Einkäufsvon CHF 20'000-50'000 in den 5-10 Jahren vor der Pensionierung, um das Grenzsteuerniveau zu senken. Nach dem Einkauf ist der Kapitalbezug bei Pensionierung möglich (Kapitalbesteuerung nach BVG Art. 37a) — separat von den anderen Einkünften und zu einem Vorzugssatz (typisch 20-25 Prozent des normalen Satzes, je nach Kanton).

Besondere Bedeutung hat die 3-jährige Sperrfrist nach BVG Art. 79b Abs. 3: Nach einem freiwilligen Einkauf darf das eingekaufte Guthaben für 3 Jahre nicht als Kapital bezogen werden (weder als Alterskapital, noch als WEF-Vorbezug, noch bei Auslandswanderung). Dieses Optimierungsverbot verhindert den missbrae uchlichen Einkauf kurz vor der Pensionierung mit sofortigem Kapitalbezug zu tiefem Steuersatz. Das Bundesgericht hat die 3-jährige Sperrfrist mehrfach bestätigt (BGer 2C_148/2018, BGer 9C_416/2019).

Die Pensionskasse ist als beaufsichtigte Vorsorgeeinrichtung gemäss BVG Art. 48 (Registrierung im Register für berufliche Vorsorge) und BVG Art. 62 (Aufsicht durch kantonale Aufsichtsbehörde oder OAK BV) verpflichtet, die Rechtmässigkeit jedes Einkaufs zu prüfen — insbesondere das Nichtvorhandensein von WEF-Vorbezügen und die Einhaltung der Einkaufs-Maximalhöhe nach Reglement. Die kantonale BVG-Aufsichtsbehörde (BVS Zürich, BVSA Aargau, OAK BV als Oberbeherde) kontrolliert stichprobenartig.

Wann brauchen Sie BVG/LPP Einkauf-Vereinbarung Schweiz (Freiwilliger Pensionskassen-Einkauf)?

BVG Einkauf-Vereinbarung in der Schweiz wird in verschiedenen typischen Situationen benötigt und ist ein zentrales Instrument der Finanzplanung.

Erste Situation — Schliessung von Vorsorge-Lücken: Personen, die Lehrjahre, Studiumsjahre, Erziehungszeit oder Auslandaufenthalte ohne BVG-Versicherung verbracht haben, haben Lücken im Altersguthaben. Ein Einkauf füllt diese Lücken und erhoht die späteren Altersleistungen. Beispiel: Eine 48-jährige Aertzin, die nach 8 Jahren Studium und 3 Jahren Auslandaufenthalt in die Schweiz kam, hat eine erhebliche BVG-Lücke — ein mehrstufiger Einkauf über mehrere Jahre schliesst diese Lücke optimal.

Zweite Situation — Steueroptimierung vor der Pensionierung: Im Alter von 55-64 Jahren ist der Grenzsteuersatz typisch am höchsten. Jährliche BVG-Einkaeuf reduzieren das steuerbare Einkommen erheblich. Nach der 3-jährigen Sperrfrist kann das Kapital beim Renteneintritt steuerbegünstigt als Einmalbetrag bezogen werden. Dies ist die häufigste Strategie in der Schweizer Vorsorgeplanung.

Dritte Situation — Nach Scheidung (Vorsorgeausgleich): Bei Scheidung werden die Pensionskassenguthaben beider Ehegatten nach ZGB Art. 122 ff. und FZG Art. 22 aufgeteilt. Der Ehegatte, der Guthaben abgetreten hat, kann dieses mit einem Einkauf wieder aufstocken. Die Scheidungs-bedingte Lücke ist ebenfalls im Vorsorgeausweis unter 'möglicher Einkauf' erfasst.

Vierte Situation — Stellenwechsel mit Lücke: Bei Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber mit einem anderen Vorsorgereglement kann das maximal versicherbare Guthaben höher sein als das tatsächlich eingebrachte Freizügigkeitsguthaben. Ein sofortiger Einkauf schliesst diese Differenz.

Fünfte Situation — Lohnerhoelung oder Beförderung: Bei einer erheblichen Lohnerhoelung (z.B. Beförderung zum Kaderposition) steigt das maximal mögliche Altersguthaben gemäss Vorsorgereglement. Ein Einkauf schliesst die neu entstandene Lücke zwischen dem hoheren Maximal-Guthaben und dem tatsächlichen Guthaben.

Sechste Situation — Fruehepensioniering planen: Wenn ein Arbeitnehmer mit 60 Jahren pensioniert werden möchte (fruehestes Bezugsalter nach BVG), aber das Altersguthaben für eine lebenslange Rente bei längerer Lebenserwartung nicht ausreicht, erhoet ein Einkauf das verfuegbare Kapital und damit die Fruehenrente oder das Fruehekapital erheblich.

Achte Situation — Steueroptimierung im Ruhestandsjahr: Arbeitnehmer, die im laufenden Jahr in Rente gehen, können noch im Jahr vor dem Ruhestand einen letzten BVG-Einkauf taetigen, den vollen Steuervorteil geniessen und dann mit dem Rentenalter das Guthaben als Kapital oder Rente beziehen — sofern die 3-jährige Sperrfrist nach BVG Art. 79b Abs. 3 nicht verletzt wird (d.h. Einkauf mindestens 3 Jahre vor Kapitalbezug).

Was gehört in Ihr BVG/LPP Einkauf-Vereinbarung Schweiz (Freiwilliger Pensionskassen-Einkauf)?

BVG Einkauf-Vereinbarung in der Schweiz muss spezifische Elemente enthalten, damit die Pensionskasse den Einkauf rechtmässig verarbeiten und der Versicherte den Steuerabzug geltend machen kann. Forms-legal.com stellt eine geprüfte Vorlage bereit.

Identifikation des Versicherten und der Pensionskasse: Vollständiger Name, AHV-Nummer (756.XXXX.XXXX.XX), Wohnadresse, Geburtsdatum und Versichertennummer bei der Pensionskasse. Diese Angaben ermöglicht der Pensionskasse die eindeutige Zuordnung und die ESTV die Prüfung des Steuerabzugs im Rahmen der Veranlagung.

Maximale Einkaufssumme und aktueller Einkaufsbetrag: Der mögliche Einkauf steht im jährlichen Vorsorgeausweis der Pensionskasse unter 'Maximaler möglicher Einkauf'. Der Einkaufsbetrag darf diesen Maximalbetrag nicht überschreiten (BVG Art. 79b Abs. 1). Einkaeuf können in Tranchen über mehrere Jahre aufgeteilt werden — jährlich wird die noch vorhandene Lücke neu berechnet und im Vorsorgeausweis ausgewiesen.

Ziel-IBAN der Pensionskasse: Eindeutige Bankverbindung der Vorsorgeeinrichtung für die Einzahlung. Einzahlung muss direkt auf das Konto der Pensionskasse erfolgen — kein Zwischenweg über ein Privatkonto; andernfalls wird die Steuerbestätigung der PK verweigert. IBAN der Pensionskasse steht im Vorsorgeausweis oder auf der Webseite der PK.

3-jährige Sperrfrist nach BVG Art. 79b Abs. 3: Das Sperrfristende muss explizit in der Vereinbarung erwähnt werden — Datum = Einzahlungsdatum + 3 Jahre. Während dieser Frist kein Kapitalbezug möglich (weder Alterskapital, noch WEF-Vorbezug, noch Barauszahlung bei Auslandswanderung). Bei Verletzung der Sperrfrist drohen Steuernachtraege: Die Steuerbehörden korrigieren den ursprünglichen Steuerabzug und berechnen Verzugszinsen (aktuell 4 Prozent p.a.) auf den nachtraglich geschuldeten Steuerbetrag.

WEF-Vorbezug-Status: BVG Art. 79b Abs. 3 Satz 2 verlangt die Deklaration allfälliger ausstehender Wohnbauförderungs-Vorbezüge (WEF-Vorbezug nach BVG Art. 30c). Ein Einkauf ist nur zulässig, wenn der WEF-Vorbezug vor oder gleichzeitig mit dem Einkauf vollständig zurückbezahlt wurde. Die Pensionskasse prüft dies anhand ihrer eigenen Unterlagen; das kantonale Grundbuchamt und die Pensionskasse koordinieren bei WEF-Löschungen.

Steuerlicher Kanton: Der kantonale Steuerabzug variiert je nach Wohnkanton erheblich. Kanton Zug hat den niedrigsten Grenzsteuersatz (max. ca. 23 Prozent Gesamtbelastung); Kanton Genf, Basel-Stadt oder Bern haben hohere Satze (bis 40 Prozent). Der Einkauf ist sowohl bei der direkten Bundessteuer (DBG Art. 81) als auch bei der kantonalen Einkommenssteuer (StHG Art. 24 Abs. 2) vollständig abzugsfahig — kein Maximalbetrag (im Unterschied zur Säule 3a mit max. CHF 7'056 für Arbeitnehmer mit PK, Stand 2024).

Bestätigung der Pensionskasse: Nach Eingang der Einzahlung stellt die Pensionskasse eine Steuerbestätigung aus, die bei der Steuererklärung dem kantonalen Steueramt eingereicht werden muss. Fehlt die Bestätigung, verweigert das Steueramt den Abzug. Die Steuerbestätigung muss den Einkaufsbetrag, das Einzahlungsdatum, die Versiuchertennummer und den Namen der Vorsorgeeinrichtung enthalten.

WEF-Vorbezug und Zusammenspiel mit BVG-Einkauf: Ein WEF-Vorbezug (Wohneigentumsförderung nach BVG Art. 30c) reduziert das Altersguthaben und damit die mögliche Einkaufslücke. Nach Rückzahlung des WEF-Vorbezugs erhoht sich die Lücke wieder; erst dann ist der Einkauf voll steuerlich abzugsfahig (BVG Art. 79b Abs. 2). Die Beitrittserklärung verlangt eine Deklaration allfälliger WEF-Vorbezüge und ihrer Rückzahlungsbeträge.

Sperrfrist-Jahresplanung: Die 3-jährige Sperrfrist auf Kapitalbezu nach BVG Art. 79b Abs. 3 läuft pro Einkauf separat. Wer strategisch mehrere kleine Einkäufe über mehrere Jahre taetigt, eröffnet künftige Kapitalbezugs-Fenster gestaffelt. Dies erfordert eine vorausschauende Jahresplanung mit einem Vorsorgeberater.

So füllen Sie Ihr BVG/LPP Einkauf-Vereinbarung Schweiz (Freiwilliger Pensionskassen-Einkauf) aus

BVG Einkauf-Vereinbarung in der Schweiz wird in mehreren Schritten korrekt ausgefüllt und eingereicht.

Schritt 1 — Vorsorgeausweis beschaffen: Beim aktuellen Vorsorgeausweis der Pensionskasse (jährlich zugestellt) den Betrag 'Maximaler möglicher Einkauf' und 'Bestehendes Altersguthaben' notieren. Falls der Ausweis nicht vorliegt, bei der Pensionskasse nachfragen — sie stellt auf Anfrage einen aktuellen Ausweis aus.

Schritt 2 — WEF-Vorbezug prüfen: Falls ein WEF-Vorbezug für Wohneigentum gemäss BVG Art. 30c besteht, diesen als Pflichtangabe in die Vereinbarung eintragen. Ist der Vorbezug noch nicht zurückbezahlt, muss die Rückzahlung vor oder gleichzeitig mit dem Einkauf erfolgen; andernfalls ist der Einkauf nach BVG Art. 79b Abs. 3 nicht zulässig. Prüfung: Die Pensionskasse führt ein Register der ausstehenden WEF-Vorbezüge.

Schritt 3 — Einkaufsbetrag und Zeitpunkt wählen: Entscheiden Sie, wie viel Sie in diesem Steuerjahr einkaufen möchten. Faustregel: Den Grenzsteuersatz pro Kanton und das Grenzsteuersatzniveau prüfen; Einkauf taktisch auf das Jahr mit dem höchsten Grenzsteuersatz legen (z.B. Jahr mit Bonus oder Gehaltserhoelung). Einkauf bis 31. Dezember des Steuerjahres ermöglicht Abzug in diesem Jahr.

Schritt 4 — Vereinbarung ausfüllen: Vollständige Personalien (Name, AHV-Nummer, Adresse), Vorsorgeeinrichtung mit IBAN, Einkaufsbetrag in CHF, Einzahlungsdatum, Sperrfristende (= Einzahlungsdatum + 3 Jahre), WEF-Status. Unterschrift des Versicherten und Bestätigung der Pensionskasse (sofern die PK das verlangt).

Schritt 5 — Einzahlung vornehmen: IBAN-Überweisung auf das Konto der Pensionskasse mit Verwendungszweck (Versichertennummer, 'BVG-Einkauf JJJJ'). Bankbeleg aufbewahren.

Schritt 6 — Steuerbestätigung anfordern: Nach Eingang der Zahlung stellt die Pensionskasse eine Steuerbestätigung aus. Diese bis Ablauf der Steuerfrist des betreffenden Jahres in der Steuererklärung geltend machen (Rubrik Einlagen in anerkannte Vorsorgeeinrichtungen der 2. Säule).

Schritt 7 — Vorsorgeausweis nach Einkauf prüfen: Im nächsten jährlichen Vorsorgeausweis nachprüfen, ob der Einkauf korrekt verbucht und das Altersguthaben entsprechend erhoht wurde. Falls Abweichungen, sofort reklamieren.

Schritt 7 — Steuervorteil pro Kanton quantifizieren: Jeder Kanton hat unterschiedliche Einkommenssteuersätze. Bevor der Einkaufsbetrag festgelegt wird, empfiehlt es sich, mit dem kantonalen Steuerrechner (z.B. steuerrechner.admin.ch oder kantonale Online-Rechner) den konkreten Steuervorteil zu berechnen. Kanton Zug (niedrige Steuer) bietet einen anderen Vorteil als Kanton Basel-Stadt (hohere Steuer). In Hochsteuerkantoenen wie Genf oder Bern ist der Steuervorteil pro eingebrachten CHF 10'000 besonders gross — häufig CHF 3'500-4'500 Steuereinsparung.

Schritt 8 — Buchungsbeleg aufbewahren: Den Zahlungsnachweis (Kontoauszug, IBAN-Buchungsnachweis) und die Einzahlungsbestätigung der Pensionskasse sorgfältig aufbewahren. Diese Belege sind Pflicht bei der Steuererklärung; die ESTV und kantonale Steuerbehörden prüfen die Abzüge im Rahmen der Veranlagung.

Häufige Fehler bei Ihrem BVG/LPP Einkauf-Vereinbarung Schweiz (Freiwilliger Pensionskassen-Einkauf)

BVG Einkauf-Vereinbarung Schweiz weist in der Praxis typische Fehler auf, die zu steuerlichen Nachtraegen und verlorenen Abzügen führen.

Fehler 1 — Einkauf mit ausstehenden WEF-Vorbezügen: Der häufigste Fehler ist ein BVG-Einkauf bei gleichzeitig offenen WEF-Vorbezügen. Nach BVG Art. 79b Abs. 3 Satz 2 ist dies unzulässig; das kantonale Steueramt erkennt den Steuerabzug nicht an und fordert ihn rückwirkend mit Verzugszinsen ein. Korrekte Vorgehensweise: WEF-Vorbezug vollständig zurückzahlen, dann Einkauf — nicht gleichzeitig.

Fehler 2 — Einkauf kurz vor Kapitalbezug: Wird ein Einkauf vorgenommen und dann innerhalb der 3-jährigen Sperrfrist das Kapital bei Pensionierung oder Wegzug aus der Schweiz bezogen, lösen die Steuerbehörden die Steuerersparnis rückwirkend auf. Steuernachtraege plus Verzugszinsen (4 Prozent p.a.) können den Steuervorteil vollständig aufzehren. Korrekte Vorgehensweise: Einkauf frühestens 3 Jahre und 1 Tag vor geplantem Pensionierungsdatum.

Fehler 3 — Einkauf über das Maximum hinaus: Ein Einkauf, der das im Vorsorgeausweis ausgewiesene Maximum überschreitet, ist nach BVG Art. 79b Abs. 1 nicht zulässig. Die Pensionskasse erstattet den überschiessenden Teil zurück; der Steuerabzug für den zurückerstatteten Teil wird verweigert. Korrekte Vorgehensweise: immer den aktuellen Vorsorgeausweis als Grundlage nehmen.

Fehler 4 — Einzahlung auf falsches Konto: Wird der Einkaufsbetrag auf ein Privatkonto statt direkt auf das Konto der Pensionskasse eingezahlt, verweigert die PK die Steuerbestätigung. Das Steueramt verweigert daraufhin den Abzug. Korrekte Vorgehensweise: IBAN der Pensionskasse direkt beim Geldtransfer als Zielkonto angeben.

Fehler 5 — Vergessene Steuerbestätigung beilegen: Der Steuerabzug für den BVG-Einkauf ist nur wirksam, wenn der Steuererklärung die originale Steuerbestätigung der Pensionskasse beigelegt wird. Fehlt die Bestätigung, verweigert das Steueramt den Abzug (auch wenn der Einkauf nachweislich erfolgt ist). Korrekte Vorgehensweise: Steuerbestätigung der Pensionskasse immer anfordern und bei der Steuererklärung einreichen.

Quellen und Zitate

Gesetzliche Zitate verlinken auf offizielle Regierungsquellen.

  1. ZGB Art. 122CH official

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Häufig gestellte Fragen

Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

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