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Einbürgerungsantrag Vordruck Deutschland

Einbürgerungsantrag — Vordruck Deutschland

Bundesrepublik Deutschland — StAG §§10–15

Kopf

ANTRAG AUF EINBÜRGERUNG IN DIE BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND

gemäß Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) §§10–15

Datum: [Antrag Datum]

I. Personalien

PERSÖNLICHE ANGABEN

Familienname: [Familienname]

Geburtsname: [Geburtsname]

Vorname(n): [Vorname]

Geburtsdatum: [Geburtsdatum] | Geburtsort: [Geburtsort]

Staatsangehörigkeit(en): [Staatsangehörigkeit]

Familienstand: [Familienstand]

II. Aufenthalt

AUFENTHALT IN DEUTSCHLAND

In Deutschland wohnhaft seit: [Aufenthalt seit]

Aktuelle Wohnanschrift: [Aktuelle Adresse]

Art des Aufenthaltstitels: [Aufenthaltstitel]

III. Integrationsnachweise

NACHWEISE

Sprachnachweis (mind. B1 GER): [Sprachnachweis]

Einbürgerungstest (§15 StAG): [Einbürgerungstest]

Sicherung des Lebensunterhalts: [Lebensunterhalt]

Polizeiliches Führungszeugnis, ausgestellt am: [Führungszeugnis Datum]

IV. Erklärungen

BEKENNTNISSE UND ERKLÄRUNGEN

Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung (§16 StAG): [Bekenntnis]

Mehrstaatigkeit gewünscht (§12 StAG n.F.): [Mehrstaatigkeit]

Ich erkläre, dass ich keine Bestrebungen verfolge oder unterstütze, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind (StAG §11 Abs. 1 Nr. 1).

Unterschrift

[Aktuelle Adresse], [Antrag Datum]

[Vorname] [Familienname]

(eigenhändige Unterschrift)

Antragsteller/in

________________

Signature

Betreut von Vladislav Sergienko, Gründer·Vorlage zuletzt geändert: ·Fehler melden

Was ist Einbürgerungsantrag Vordruck Deutschland?

Die Anspruchseinbürgerung nach StAG §10 setzt voraus, dass der Antragsteller seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, die deutsche Sprache auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) beherrscht, den Lebensunterhalt für sich und seine Familie ohne Sozialleistungen sichern kann, keine schwerwiegenden Vorstrafen hat und sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes (GG) bekennt. Seit dem Reformgesetz 2024 ist die Mehrstaatigkeit grundsätzlich möglich — Antragsteller müssen ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben (StAG §12 Abs. 1 n.F.).

Der Einbürgerungsantrag wird bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde gestellt — das ist in den meisten Bundesländern das Landratsamt (für Landkreisgemeinden) oder das Stadtamt/Einwohnermeldeamt der Wohnsitzgemeinde (für kreisfreie Städte). In großen Städten wie Berlin, Hamburg und München gibt es spezialisierte Einbürgerungsbüros. Die Bearbeitungszeit beträgt bundesweit durchschnittlich 12–24 Monate, in einigen Bundesländern kürzer.

Der Einbürgerungstest nach §15 StAG i.V.m. der Einbürgerungstestverordnung (EinbTestV) umfasst 33 Fragen aus den Bereichen Demokratie, Geschichte, Gesellschaft und Recht in Deutschland. Mindestpunktzahl: 17 von 33. Der Test wird bundesweit an Volkshochschulen und anderen Bildungseinrichtungen durchgeführt. Anerkannte Ausnahmen von der Testpflicht bestehen für Personen, die nachweislich nicht in der Lage sind, den Anforderungen zu genügen (z.B. wegen Behinderung oder Krankheit).

Die Einbürgerungsgebühr beträgt 255 € pro Person (§38 StAG i.V.m. der Ausländergebührenverordnung); Kinder werden in der Regel mit 51 € veranschlagt, wenn sie gemeinsam mit einem Elternteil eingebürgert werden. Nach erfolgreicher Einbürgerung wird die Einbürgerungsurkunde ausgestellt und der Antragsteller leistet das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung (StAG §16 n.F.).

Wann brauchen Sie Einbürgerungsantrag Vordruck Deutschland?

Ein Einbürgerungsantrag in Deutschland ist dann der richtige Schritt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind und der Wunsch nach der deutschen Staatsangehörigkeit besteht:

**Nach fünf Jahren Aufenthalt (Regelfall nach StAG §10 n.F.):** Wer seit mindestens fünf Jahren einen rechtmäßigen Aufenthaltstitel (Niederlassungserlaubnis oder bestimmte befristete Aufenthaltstitel nach AufenthG §§7, 9) besitzt, die Sprach-, Lebensunterhalt- und sonstigen Voraussetzungen erfüllt, kann die Einbürgerung beantragen. Dies ist der häufigste Anwendungsfall.

**Nach drei Jahren bei besonderer Integration (StAG §10 Abs. 3 n.F.):** Bei herausragenden Integrationsleistungen — ehrenamtliches Engagement, besondere Leistungen in Beruf, Wissenschaft, Sport oder Kultur — kann die Einbürgerung bereits nach drei Jahren beantragt werden.

**EU-Bürger:** Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedstaaten können nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt eingebürgert werden. Sie genießen dabei den Vorteil, dass sie die EU-Staatsangehörigkeit (und damit das EU-Freizügigkeitsrecht) durch die Einbürgerung in Deutschland nicht verlieren — Mehrstaatigkeit ist für EU-Bürger bereits vor der Reform möglich gewesen.

**Ehegatten und Lebenspartner:** Ehegatten und eingetragene Lebenspartner von deutschen Staatsangehörigen können nach drei Jahren rechtmäßigem Aufenthalt und mindestens zwei Jahren ehelicher Gemeinschaft eingebürgert werden (StAG §9 n.F.).

**Minderjährige Kinder:** Kinder ausländischer Eltern, die in Deutschland geboren werden, erwerben unter bestimmten Bedingungen die deutsche Staatsangehörigkeit kraft Gesetzes nach §4 Abs. 3 StAG. Ältere Kinder können gemeinsam mit den Eltern eingebürgert werden.

**Spätaussiedler:** Volksdeutsche Spätaussiedler nach dem BVFG haben einen erleichterten Einbürgerungsanspruch nach StAG §7 ohne Einhaltung der regulären Mindestaufenthaltsdauer.

Was gehört in Ihr Einbürgerungsantrag Vordruck Deutschland?

Ein vollständiger Einbürgerungsantrag in Deutschland nach StAG §10 enthält folgende Bestandteile und Nachweise:

**1. Persönliche Angaben und Ausweispapiere** Vollständiger Name (inkl. aller früheren Namen), Geburtsname, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit(en), Familienstand, Wohnanschrift. Beizufügen: gültiger Reisepass oder Personalausweis des Herkunftslandes, Aufenthaltstitel (Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis nach AufenthG §§7, 9, 28, 31).

**2. Aufenthaltsdauer und Rechtmäßigkeit** Nachweis des ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts von mindestens fünf Jahren (drei Jahre bei Sonderfällen): Meldebescheinigungen für den gesamten Zeitraum, frühere Aufenthaltstitel, Reisepässe mit Einreise-/Ausreisestempeln. Kurzfristige Auslandsaufenthalte bis zu sechs Monaten unterbrechen den Inlandsaufenthalt nicht (§10 Abs. 1 Satz 3 StAG).

**3. Sprachnachweis (B1-Niveau)** Zertifikat über deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf Niveau B1 des GER: anerkannt werden u.a. Zeugnis des Goethe-Instituts (Goethe-Zertifikat B1), telc Deutsch B1, ÖSD Zertifikat B1, TELC/Volkshochschulzertifikat, Schulabschluss-Zeugnisse ab dem mittleren Bildungsabschluss (Realschule), Hochschulabschluss in Deutschland oder im deutschsprachigen Ausland.

**4. Lebensunterhaltssicherung** Nachweise, dass der Lebensunterhalt für sich und die unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen gesichert ist: aktuelle Gehaltsabrechnungen (letzten drei Monate), Arbeitsvertrag, Rentenbescheid, Gewerbeschein und Einkommenssteuerbescheid (Selbstständige), Bankkontoauszüge. Ausnahme: Bezug von Sozialleistungen ist unschädlich, wenn er vom Antragsteller nicht zu vertreten ist (z.B. Elternzeit, Krankheit nach §10 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 StAG n.F.).

**5. Straffreiheit** Führenzeugnis (Polizeiliches Führungszeugnis nach §30 BZRG, nicht älter als drei Monate) und Auskunft aus dem Bundeszentralregister. Unerhebliche Vorstrafen: Geldstrafen bis 90 Tagessätze oder Freiheitsstrafen bis 90 Tagessätze sind einbürgerungsunschädlich nach §10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 StAG n.F.

**6. Einbürgerungstest** Testzertifikat nach §15 StAG i.V.m. EinbTestV (33 Fragen, mindestens 17 richtig), ausgestellt von einer nach §5 EinbTestV zugelassenen Stelle (in der Regel Volkshochschule). Ausnahmen für Antragsteller über 67 Jahre, mit körperlicher oder geistiger Behinderung (§15 Abs. 3 StAG).

**7. Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung** Schriftliches Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes nach §16 StAG n.F.; Erklärung, keine verfassungsfeindlichen Bestrebungen zu unterstützen (§11 Abs. 1 Nr. 1 StAG).

**8. Mehrstaatigkeit / Aufgabe bisheriger Staatsangehörigkeit** Nach der Reform 2024 ist Mehrstaatigkeit grundsätzlich möglich (StAG §12 Abs. 1 n.F.). Erklärung, ob weitere Staatsangehörigkeiten bestehen. Nachweis über Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit nur noch erforderlich bei bestimmten Konstellationen (§12 Abs. 2 StAG). forms-legal.com stellt die Vorlage des Einbürgerungsantrags mit allen Pflichtfeldern bereit. Beachten Sie auch den de-aufenthaltstitel-antrag als verwandtes Dokument für die Vorbereitung.

So füllen Sie Ihr Einbürgerungsantrag Vordruck Deutschland aus

Den Einbürgerungsantrag in Deutschland füllen Sie in folgenden Schritten aus:

**Schritt 1: Zuständige Einbürgerungsbehörde ermitteln** Die zuständige Behörde richtet sich nach dem Hauptwohnsitz: Landratsamt (Landkreis), Stadtamt oder Bürgerbüro (kreisfreie Stadt). Berlin: Landesamt für Einwanderung (LEA); Bayern: Landratsamt; NRW: Einwohnermeldeamt der Wohnsitzgemeinde. Manche Behörden verlangen eine telefonische Terminvereinbarung.

**Schritt 2: Persönliche Angaben vollständig eintragen** Tragen Sie alle Namen (Vor-, Familien-, Geburtsname) genau wie im Reisepass ein. Geben Sie alle Staatsangehörigkeiten an, auch bereits aufgegebene. Familienstand und Angaben zu Ehepartner/Kindern sorgfältig ausfüllen.

**Schritt 3: Aufenthaltsverlauf dokumentieren** Listen Sie lückenlos alle Wohnanschriften seit dem Zuzug nach Deutschland auf. Für jeden Zeitraum: Straße, PLZ, Ort, Einzugs- und Auszugsdatum. Die Behörde prüft den Aufenthalt gegen Einwohnermeldeamtsdaten.

**Schritt 4: Nachweise zusammenstellen** Checkliste: Reisepass (Original + Kopie), Aufenthaltstitel (Original + Kopie), Sprachzertifikat B1, Einbürgerungstestzeugnis, Lohnabrechnung/-bescheide (3 Monate), Polizeiliches Führungszeugnis (Beantragung mindestens 4 Wochen vorher), Geburtsurkunde, Heiratsurkunde (falls verheiratet), Meldebescheinigung.

**Schritt 5: Erklärungen unterschreiben** Das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung (GG Art. 21) und die Erklärung zu verfassungsfeindlichen Bestrebungen (§11 Abs. 1 Nr. 1 StAG) werden im Antrag separat unterschrieben. Diese Erklärungen sind keine Formsache — Falschangaben können zur Nichtigkeit der Einbürgerung führen (§35 StAG).

**Schritt 6: Antrag persönlich einreichen** Der Antrag muss persönlich bei der Einbürgerungsbehörde eingereicht werden; postalische Einreichung ist in den meisten Bundesländern nicht möglich. Bringen Sie alle Originaldokumente sowie Kopien mit. Die Behörde nimmt Kopien an und prüft die Originale. Für die Beantragung des polizeilichen Führungszeugnisses beim Bundesamt für Justiz (BfJ) sollten Sie mindestens vier Wochen einplanen.

**Schritt 7: Einbürgerungsgebühr entrichten** Nach Antragsprüfung und Entscheidung über die Einbürgerung: Einbürgerungsgebühr von 255 € (§38 StAG) bezahlen. Kinder 51 €. Zahlung per Überweisung oder Barzahlung bei der Behörde.

Häufige Fehler bei Ihrem Einbürgerungsantrag Vordruck Deutschland

Häufige Fehler beim Einbürgerungsantrag in Deutschland und wie man sie vermeidet:

**Unvollständige Aufenthaltsdokumentation:** Lücken im Aufenthaltsnachweis (fehlende Meldebescheinigungen für einzelne Zeiträume) sind der häufigste Ablehnungsgrund. Alle Wohnanschriften seit dem ersten Einzug nach Deutschland müssen lückenlos belegt werden. Wer keine alten Meldebescheinigungen mehr hat, kann beim Einwohnermeldeamt eine Meldebescheinigung über vergangene Anschriften beantragen.

**Abgelaufenes Sprachzertifikat:** Sprachzertifikate haben bei manchen Einbürgerungsbehörden ein Ablaufdatum von zwei bis fünf Jahren. Informieren Sie sich bei der zuständigen Behörde, ob Ihr Zertifikat noch anerkannt wird. Schulabschlüsse und Hochschulabschlüsse in Deutschland werden dagegen dauerhaft anerkannt.

**Fehlender Einbürgerungstest:** Wer den Einbürgerungstest noch nicht abgelegt hat, muss ihn vor der Antragstellung absolvieren. Ausnahmen (Alter über 67, Behinderung) müssen aktiv nachgewiesen werden. Die Wartezeit auf einen Testtermin kann mehrere Monate betragen.

**Sozialleistungsbezug nicht geklärt:** Aktueller oder vergangener Bezug von ALG II (Bürgergeld, SGB II) kann die Einbürgerung verhindern, wenn er vom Antragsteller zu vertreten ist. Der Antragsteller muss nachweisen, dass der Bezug unverschuldet war (z.B. Kündigung durch Arbeitgeber, Krankheit). Andernfalls sollte zunächst die Beschäftigungssituation stabilisiert werden.

**Vorstrafen unterschätzt:** Auch kleine Geldstrafen (z.B. für Schwarzfahren, mehrfach verurteilt) können sich addieren und die einbürgerungsschädliche Schwelle von 90 Tagessätzen überschreiten. Beantragen Sie vor der Antragstellung ein Bundeszentralregisterauszug (BZR-Auskunft) und prüfen Sie Ihre Vorstrafen.

**Reform 2024 nicht beachtet:** Viele Antragsteller kennen die seit 2024 geltenden Neuregelungen nicht: kürzere Fristen (5 statt 8 Jahre), grundsätzliche Mehrstaatigkeit, erleichterte Einbürgerung für besondere Integrationsleistungen. Prüfen Sie, ob Sie bereits nach den neuen Regeln berechtigt sind.

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Gesetzesreferenzierte Vorlage — Vorlage zuletzt geändert Juni 2026

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