Einbürgerungsantrag Vordruck Deutschland
Bundesrepublik Deutschland — StAG §§10–15
Kopf
ANTRAG AUF EINBÜRGERUNG IN DIE BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
gemäß Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) §§10–15
Datum: [Antrag Datum]
I. Personalien
PERSÖNLICHE ANGABEN
Familienname: [Familienname]
Geburtsname: [Geburtsname]
Vorname(n): [Vorname]
Geburtsdatum: [Geburtsdatum] | Geburtsort: [Geburtsort]
Staatsangehörigkeit(en): [Staatsangehörigkeit]
Familienstand: [Familienstand]
II. Aufenthalt
AUFENTHALT IN DEUTSCHLAND
In Deutschland wohnhaft seit: [Aufenthalt seit]
Aktuelle Wohnanschrift: [Aktuelle Adresse]
Art des Aufenthaltstitels: [Aufenthaltstitel]
III. Integrationsnachweise
NACHWEISE
Sprachnachweis (mind. B1 GER): [Sprachnachweis]
Einbürgerungstest (§15 StAG): [Einbürgerungstest]
Sicherung des Lebensunterhalts: [Lebensunterhalt]
Polizeiliches Führungszeugnis, ausgestellt am: [Führungszeugnis Datum]
IV. Erklärungen
BEKENNTNISSE UND ERKLÄRUNGEN
Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung (§16 StAG): [Bekenntnis]
Mehrstaatigkeit gewünscht (§12 StAG n.F.): [Mehrstaatigkeit]
Ich erkläre, dass ich keine Bestrebungen verfolge oder unterstütze, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind (StAG §11 Abs. 1 Nr. 1).
Unterschrift
[Aktuelle Adresse], [Antrag Datum]
[Vorname] [Familienname]
(eigenhändige Unterschrift)
Antragsteller/in
________________
Signature
Was ist Einbürgerungsantrag Vordruck Deutschland?
Die Anspruchseinbürgerung nach StAG §10 setzt voraus, dass der Antragsteller seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, die deutsche Sprache auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) beherrscht, den Lebensunterhalt für sich und seine Familie ohne Sozialleistungen sichern kann, keine schwerwiegenden Vorstrafen hat und sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes (GG) bekennt. Seit dem Reformgesetz 2024 ist die Mehrstaatigkeit grundsätzlich möglich — Antragsteller müssen ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben (StAG §12 Abs. 1 n.F.).
Der Einbürgerungsantrag wird bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde gestellt — das ist in den meisten Bundesländern das Landratsamt (für Landkreisgemeinden) oder das Stadtamt/Einwohnermeldeamt der Wohnsitzgemeinde (für kreisfreie Städte). In großen Städten wie Berlin, Hamburg und München gibt es spezialisierte Einbürgerungsbüros. Die Bearbeitungszeit beträgt bundesweit durchschnittlich 12–24 Monate, in einigen Bundesländern kürzer.
Der Einbürgerungstest nach §15 StAG i.V.m. der Einbürgerungstestverordnung (EinbTestV) umfasst 33 Fragen aus den Bereichen Demokratie, Geschichte, Gesellschaft und Recht in Deutschland. Mindestpunktzahl: 17 von 33. Der Test wird bundesweit an Volkshochschulen und anderen Bildungseinrichtungen durchgeführt. Anerkannte Ausnahmen von der Testpflicht bestehen für Personen, die nachweislich nicht in der Lage sind, den Anforderungen zu genügen (z.B. wegen Behinderung oder Krankheit).
Die Einbürgerungsgebühr beträgt 255 € pro Person (§38 StAG i.V.m. der Ausländergebührenverordnung); Kinder werden in der Regel mit 51 € veranschlagt, wenn sie gemeinsam mit einem Elternteil eingebürgert werden. Nach erfolgreicher Einbürgerung wird die Einbürgerungsurkunde ausgestellt und der Antragsteller leistet das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung (StAG §16 n.F.).
Wann brauchen Sie Einbürgerungsantrag Vordruck Deutschland?
Ein Einbürgerungsantrag in Deutschland ist dann der richtige Schritt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind und der Wunsch nach der deutschen Staatsangehörigkeit besteht:
**Nach fünf Jahren Aufenthalt (Regelfall nach StAG §10 n.F.):** Wer seit mindestens fünf Jahren einen rechtmäßigen Aufenthaltstitel (Niederlassungserlaubnis oder bestimmte befristete Aufenthaltstitel nach AufenthG §§7, 9) besitzt, die Sprach-, Lebensunterhalt- und sonstigen Voraussetzungen erfüllt, kann die Einbürgerung beantragen. Dies ist der häufigste Anwendungsfall.
**Nach drei Jahren bei besonderer Integration (StAG §10 Abs. 3 n.F.):** Bei herausragenden Integrationsleistungen — ehrenamtliches Engagement, besondere Leistungen in Beruf, Wissenschaft, Sport oder Kultur — kann die Einbürgerung bereits nach drei Jahren beantragt werden.
**EU-Bürger:** Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedstaaten können nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt eingebürgert werden. Sie genießen dabei den Vorteil, dass sie die EU-Staatsangehörigkeit (und damit das EU-Freizügigkeitsrecht) durch die Einbürgerung in Deutschland nicht verlieren — Mehrstaatigkeit ist für EU-Bürger bereits vor der Reform möglich gewesen.
**Ehegatten und Lebenspartner:** Ehegatten und eingetragene Lebenspartner von deutschen Staatsangehörigen können nach drei Jahren rechtmäßigem Aufenthalt und mindestens zwei Jahren ehelicher Gemeinschaft eingebürgert werden (StAG §9 n.F.).
**Minderjährige Kinder:** Kinder ausländischer Eltern, die in Deutschland geboren werden, erwerben unter bestimmten Bedingungen die deutsche Staatsangehörigkeit kraft Gesetzes nach §4 Abs. 3 StAG. Ältere Kinder können gemeinsam mit den Eltern eingebürgert werden.
**Spätaussiedler:** Volksdeutsche Spätaussiedler nach dem BVFG haben einen erleichterten Einbürgerungsanspruch nach StAG §7 ohne Einhaltung der regulären Mindestaufenthaltsdauer.
Was gehört in Ihr Einbürgerungsantrag Vordruck Deutschland?
Ein vollständiger Einbürgerungsantrag in Deutschland nach StAG §10 enthält folgende Bestandteile und Nachweise:
**1. Persönliche Angaben und Ausweispapiere** Vollständiger Name (inkl. aller früheren Namen), Geburtsname, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit(en), Familienstand, Wohnanschrift. Beizufügen: gültiger Reisepass oder Personalausweis des Herkunftslandes, Aufenthaltstitel (Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis nach AufenthG §§7, 9, 28, 31).
**2. Aufenthaltsdauer und Rechtmäßigkeit** Nachweis des ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts von mindestens fünf Jahren (drei Jahre bei Sonderfällen): Meldebescheinigungen für den gesamten Zeitraum, frühere Aufenthaltstitel, Reisepässe mit Einreise-/Ausreisestempeln. Kurzfristige Auslandsaufenthalte bis zu sechs Monaten unterbrechen den Inlandsaufenthalt nicht (§10 Abs. 1 Satz 3 StAG).
**3. Sprachnachweis (B1-Niveau)** Zertifikat über deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf Niveau B1 des GER: anerkannt werden u.a. Zeugnis des Goethe-Instituts (Goethe-Zertifikat B1), telc Deutsch B1, ÖSD Zertifikat B1, TELC/Volkshochschulzertifikat, Schulabschluss-Zeugnisse ab dem mittleren Bildungsabschluss (Realschule), Hochschulabschluss in Deutschland oder im deutschsprachigen Ausland.
**4. Lebensunterhaltssicherung** Nachweise, dass der Lebensunterhalt für sich und die unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen gesichert ist: aktuelle Gehaltsabrechnungen (letzten drei Monate), Arbeitsvertrag, Rentenbescheid, Gewerbeschein und Einkommenssteuerbescheid (Selbstständige), Bankkontoauszüge. Ausnahme: Bezug von Sozialleistungen ist unschädlich, wenn er vom Antragsteller nicht zu vertreten ist (z.B. Elternzeit, Krankheit nach §10 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 StAG n.F.).
**5. Straffreiheit** Führenzeugnis (Polizeiliches Führungszeugnis nach §30 BZRG, nicht älter als drei Monate) und Auskunft aus dem Bundeszentralregister. Unerhebliche Vorstrafen: Geldstrafen bis 90 Tagessätze oder Freiheitsstrafen bis 90 Tagessätze sind einbürgerungsunschädlich nach §10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 StAG n.F.
**6. Einbürgerungstest** Testzertifikat nach §15 StAG i.V.m. EinbTestV (33 Fragen, mindestens 17 richtig), ausgestellt von einer nach §5 EinbTestV zugelassenen Stelle (in der Regel Volkshochschule). Ausnahmen für Antragsteller über 67 Jahre, mit körperlicher oder geistiger Behinderung (§15 Abs. 3 StAG).
**7. Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung** Schriftliches Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes nach §16 StAG n.F.; Erklärung, keine verfassungsfeindlichen Bestrebungen zu unterstützen (§11 Abs. 1 Nr. 1 StAG).
**8. Mehrstaatigkeit / Aufgabe bisheriger Staatsangehörigkeit** Nach der Reform 2024 ist Mehrstaatigkeit grundsätzlich möglich (StAG §12 Abs. 1 n.F.). Erklärung, ob weitere Staatsangehörigkeiten bestehen. Nachweis über Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit nur noch erforderlich bei bestimmten Konstellationen (§12 Abs. 2 StAG). forms-legal.com stellt die Vorlage des Einbürgerungsantrags mit allen Pflichtfeldern bereit. Beachten Sie auch den de-aufenthaltstitel-antrag als verwandtes Dokument für die Vorbereitung.
So füllen Sie Ihr Einbürgerungsantrag Vordruck Deutschland aus
Den Einbürgerungsantrag in Deutschland füllen Sie in folgenden Schritten aus:
**Schritt 1: Zuständige Einbürgerungsbehörde ermitteln** Die zuständige Behörde richtet sich nach dem Hauptwohnsitz: Landratsamt (Landkreis), Stadtamt oder Bürgerbüro (kreisfreie Stadt). Berlin: Landesamt für Einwanderung (LEA); Bayern: Landratsamt; NRW: Einwohnermeldeamt der Wohnsitzgemeinde. Manche Behörden verlangen eine telefonische Terminvereinbarung.
**Schritt 2: Persönliche Angaben vollständig eintragen** Tragen Sie alle Namen (Vor-, Familien-, Geburtsname) genau wie im Reisepass ein. Geben Sie alle Staatsangehörigkeiten an, auch bereits aufgegebene. Familienstand und Angaben zu Ehepartner/Kindern sorgfältig ausfüllen.
**Schritt 3: Aufenthaltsverlauf dokumentieren** Listen Sie lückenlos alle Wohnanschriften seit dem Zuzug nach Deutschland auf. Für jeden Zeitraum: Straße, PLZ, Ort, Einzugs- und Auszugsdatum. Die Behörde prüft den Aufenthalt gegen Einwohnermeldeamtsdaten.
**Schritt 4: Nachweise zusammenstellen** Checkliste: Reisepass (Original + Kopie), Aufenthaltstitel (Original + Kopie), Sprachzertifikat B1, Einbürgerungstestzeugnis, Lohnabrechnung/-bescheide (3 Monate), Polizeiliches Führungszeugnis (Beantragung mindestens 4 Wochen vorher), Geburtsurkunde, Heiratsurkunde (falls verheiratet), Meldebescheinigung.
**Schritt 5: Erklärungen unterschreiben** Das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung (GG Art. 21) und die Erklärung zu verfassungsfeindlichen Bestrebungen (§11 Abs. 1 Nr. 1 StAG) werden im Antrag separat unterschrieben. Diese Erklärungen sind keine Formsache — Falschangaben können zur Nichtigkeit der Einbürgerung führen (§35 StAG).
**Schritt 6: Antrag persönlich einreichen** Der Antrag muss persönlich bei der Einbürgerungsbehörde eingereicht werden; postalische Einreichung ist in den meisten Bundesländern nicht möglich. Bringen Sie alle Originaldokumente sowie Kopien mit. Die Behörde nimmt Kopien an und prüft die Originale. Für die Beantragung des polizeilichen Führungszeugnisses beim Bundesamt für Justiz (BfJ) sollten Sie mindestens vier Wochen einplanen.
**Schritt 7: Einbürgerungsgebühr entrichten** Nach Antragsprüfung und Entscheidung über die Einbürgerung: Einbürgerungsgebühr von 255 € (§38 StAG) bezahlen. Kinder 51 €. Zahlung per Überweisung oder Barzahlung bei der Behörde.
Rechtliche Anforderungen für Einbürgerungsantrag Vordruck Deutschland
Die Einbürgerung in Deutschland nach StAG §10 n.F. (Reform 2024) setzt folgende gesetzliche Voraussetzungen voraus:
**Aufenthaltsdauer (§10 Abs. 1 StAG n.F.):** Mindestens fünf Jahre rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland. Bei besonderer Integrationsleistung (Ehrenamt, hervorragende Leistungen in Beruf, Wissenschaft, Kultur, Sport): drei Jahre möglich. Für Ehegatten und Lebenspartner Deutscher: Mindestens drei Jahre Aufenthalt bei mindestens zwei Jahren bestehender Ehe/Lebenspartnerschaft (StAG §9).
**Aufenthaltstitel (§10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StAG):** Antragsteller muss zum Zeitpunkt der Einbürgerung eine Niederlassungserlaubnis (AufenthG §9), eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU (§9a AufenthG), oder eine spezifische befristete Aufenthaltserlaubnis (§§7, 28, 31, 38a AufenthG, Flüchtlingsanerkennung nach §25 Abs. 1, 2 AufenthG) besitzen.
**Sprachkenntnisse (§10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 StAG):** Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache — Niveau B1 GER. Ausnahmen: Behinderung, gesundheitliche Gründe die trotz Bemühen nicht überwunden werden konnten (§10 Abs. 6 StAG).
**Lebensunterhaltssicherung (§10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StAG):** Lebensunterhalt für sich und Familienmitglieder ohne Inanspruchnahme von SGB II, SGB XII oder AsylbLG-Leistungen sicherbar. Ausnahme: Leistungsbezug ist nicht zu vertreten (§10 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 StAG n.F.).
**Straffreiheit (§10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 StAG):** Keine Verurteilung wegen einer rechtswidrigen Tat zu einer Strafe über 90 Tagessätze Geldstrafe oder über 90 Tagessätze Freiheitsstrafe. Mehrere Verurteilungen werden zusammengerechnet.
**Mehrstaatigkeit (§12 StAG n.F.):** Seit 2024 grundsätzlich möglich. Ausnahmen von der Aufgabepflicht der bisherigen Staatsangehörigkeit greifen, wenn das Herkunftsland keine Entlassung ermöglicht (z.B. Iran, Marokko, bestimmte lateinamerikanische Staaten) oder wenn besondere Härtegründe vorliegen.
Häufige Fehler bei Ihrem Einbürgerungsantrag Vordruck Deutschland
Häufige Fehler beim Einbürgerungsantrag in Deutschland und wie man sie vermeidet:
**Unvollständige Aufenthaltsdokumentation:** Lücken im Aufenthaltsnachweis (fehlende Meldebescheinigungen für einzelne Zeiträume) sind der häufigste Ablehnungsgrund. Alle Wohnanschriften seit dem ersten Einzug nach Deutschland müssen lückenlos belegt werden. Wer keine alten Meldebescheinigungen mehr hat, kann beim Einwohnermeldeamt eine Meldebescheinigung über vergangene Anschriften beantragen.
**Abgelaufenes Sprachzertifikat:** Sprachzertifikate haben bei manchen Einbürgerungsbehörden ein Ablaufdatum von zwei bis fünf Jahren. Informieren Sie sich bei der zuständigen Behörde, ob Ihr Zertifikat noch anerkannt wird. Schulabschlüsse und Hochschulabschlüsse in Deutschland werden dagegen dauerhaft anerkannt.
**Fehlender Einbürgerungstest:** Wer den Einbürgerungstest noch nicht abgelegt hat, muss ihn vor der Antragstellung absolvieren. Ausnahmen (Alter über 67, Behinderung) müssen aktiv nachgewiesen werden. Die Wartezeit auf einen Testtermin kann mehrere Monate betragen.
**Sozialleistungsbezug nicht geklärt:** Aktueller oder vergangener Bezug von ALG II (Bürgergeld, SGB II) kann die Einbürgerung verhindern, wenn er vom Antragsteller zu vertreten ist. Der Antragsteller muss nachweisen, dass der Bezug unverschuldet war (z.B. Kündigung durch Arbeitgeber, Krankheit). Andernfalls sollte zunächst die Beschäftigungssituation stabilisiert werden.
**Vorstrafen unterschätzt:** Auch kleine Geldstrafen (z.B. für Schwarzfahren, mehrfach verurteilt) können sich addieren und die einbürgerungsschädliche Schwelle von 90 Tagessätzen überschreiten. Beantragen Sie vor der Antragstellung ein Bundeszentralregisterauszug (BZR-Auskunft) und prüfen Sie Ihre Vorstrafen.
**Reform 2024 nicht beachtet:** Viele Antragsteller kennen die seit 2024 geltenden Neuregelungen nicht: kürzere Fristen (5 statt 8 Jahre), grundsätzliche Mehrstaatigkeit, erleichterte Einbürgerung für besondere Integrationsleistungen. Prüfen Sie, ob Sie bereits nach den neuen Regeln berechtigt sind.
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Forms Legal. (2026). Einbürgerungsantrag Vordruck Deutschland (Deutschland) [Legal document template]. Forms Legal. https://forms-legal.com/de/deutschland/government/declarations/einbuergerungsantrag-vordruck-deutschland
"Einbürgerungsantrag Vordruck Deutschland (Deutschland)." Forms Legal, 2026, https://forms-legal.com/de/deutschland/government/declarations/einbuergerungsantrag-vordruck-deutschland.
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}Häufig gestellte Fragen
Die Bearbeitungszeit für einen Einbürgerungsantrag in Deutschland variiert je nach Bundesland und Einbürgerungsbehörde erheblich. Bundesweit beträgt die durchschnittliche Bearbeitungsdauer zwischen 12 und 24 Monaten. In Großstädten wie Berlin (Landesamt für Einwanderung, LEA), Hamburg und München mit hohen Fallzahlen sind Wartezeiten von 18–36 Monaten keine Seltenheit. In ländlichen Kreisen und kleineren Städten werden Anträge häufig schneller bearbeitet — oft innerhalb von 6–12 Monaten. Die Bundesregierung hat mit dem Modernisierungsgesetz 2024 eine Beschleunigung angestrebt; einige Länder haben Digitalisierungsmaßnahmen eingeführt (Online-Antragstellung, digitale Aktenverwaltung). Sobald der Antrag als vollständig befunden und geprüft wurde, ergeht in der Regel ein Einbürgerungsbescheid. Danach folgt eine Frist zur Vorlage etwaiger noch fehlender Dokumente. Die eigentliche Einbürgerungsurkunde wird in einem feierlichen Akt ausgehändigt (StAG §16 n.F.). Um Verzögerungen zu vermeiden: Reichen Sie von Anfang an vollständige Unterlagen ein, reagieren Sie umgehend auf Nachfragen der Behörde, und bringen Sie alle Originalurkunden nebst beglaubigten Übersetzungen mit.
Nein — seit dem Reformgesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts vom 22. März 2024, in Kraft seit 27. Juni 2024, ist die Mehrstaatigkeit bei der Einbürgerung in Deutschland grundsätzlich möglich (StAG §12 Abs. 1 n.F.). Das bedeutet: Antragsteller müssen ihre bisherige ausländische Staatsangehörigkeit in der Regel nicht mehr aufgeben. Diese Neuregelung gilt für alle Einbürgerungsanträge, die nach dem Inkrafttreten gestellt werden; frühere Ablehnungen wegen Mehrstaatigkeit können unter den neuen Voraussetzungen erneut geprüft werden. Ausnahmen bestehen lediglich in seltenen Konstellationen (§12 Abs. 2 StAG n.F.), etwa wenn das Herkunftsland die Entlassung aus seiner Staatsangehörigkeit aktiv fordert und dies ohne erhebliche Nachteile möglich ist. EU-Bürger konnten bereits vor der Reform ihre EU-Staatsangehörigkeit behalten. Für Staatsangehörige von Drittstaaten (z.B. Türkei, Ukraine, Russland, Marokko) ist die Mehrstaatigkeit nun ebenfalls die Regel. Bitte beachten Sie: Das Recht des Herkunftslandes kann abweichen — prüfen Sie, ob Ihr Herkunftsland die Beibehaltung der Staatsangehörigkeit erlaubt.
Die Einbürgerungsgebühr in Deutschland beträgt 255 Euro pro Person (§38 Abs. 1 StAG i.V.m. der Ausländergebührenverordnung, AusländergebV). Für minderjährige Kinder, die gemeinsam mit einem Elternteil eingebürgert werden, beträgt die Gebühr 51 Euro. Geschwister, die gemeinsam mit den Eltern eingebürgert werden, zahlen ebenfalls je 51 Euro. Die Gebühr wird erst nach positivem Abschluss der Prüfung und unmittelbar vor Aushändigung der Einbürgerungsurkunde fällig. Hinzu kommen Nebenkosten: Polizeiliches Führungszeugnis (13 Euro beim Bundesamt für Justiz), ggf. Einbürgerungstest (10–30 Euro je nach Anbieter), beglaubigte Übersetzungen ausländischer Urkunden (je nach Umfang 50–200 Euro pro Dokument). Insgesamt können Nebenkosten von 100–500 Euro anfallen. Gebührenermäßigungen oder -befreiungen sind grundsätzlich nicht vorgesehen, jedoch kann die Behörde in besonderen Härtefällen eine Ratenzahlung oder Stundung gewähren. Vermeiden Sie unnötige Kosten: Beantragen Sie Dokumente wie das Führungszeugnis erst, wenn Sie wissen, dass Ihr Antrag grundsätzlich zulässig ist.
Für die Einbürgerung in Deutschland nach StAG §10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 sind mündliche und schriftliche Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) erforderlich. Anerkannte Nachweise für Niveau B1: Goethe-Zertifikat B1 (Goethe-Institut), telc Deutsch B1 (telc GmbH), ÖSD Zertifikat B1 (Österreichisches Sprachdiplom Deutsch), TELC-Volksschulzertifikat. Auch folgende Schulabschlüsse und Qualifikationen werden anerkannt: Hauptschulabschluss (nur in Verbindung mit dem Deutschunterricht in Deutschland), Mittlerer Schulabschluss (Realschule), Abitur, abgeschlossenes Studium an einer deutschsprachigen Hochschule in Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Bei Vorliegen eines dieser Abschlüsse ist kein separates Sprachzertifikat erforderlich. Ausnahmen von der Sprachpflicht gelten für Personen, die aus körperlichen, geistigen oder seelischen Gründen dauerhaft nicht in der Lage sind, die Sprachanforderungen zu erfüllen (§10 Abs. 6 StAG). Der Nachweis erfolgt durch amtsärztliches Attest oder Schwerbehindertenausweis.
Ja, ein abgelehnter Einbürgerungsantrag kann erneut gestellt werden, sobald die Ablehnungsgründe beseitigt sind. Gegen einen ablehnenden Einbürgerungsbescheid kann zunächst Widerspruch nach VwGO §68 innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe eingelegt werden. Hilft die Behörde dem Widerspruch nicht ab, ergeht ein Widerspruchsbescheid. Gegen diesen kann innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht erhoben werden. Stattdessen können Antragsteller den Antrag auch zurückziehen und nach Behebung der Mängel neu stellen. Häufige Ablehnungsgründe, die behoben werden können: unzureichende Sprachkenntnisse (Sprache verbessern und neues Zertifikat machen), Lebensunterhalt nicht gesichert (Beschäftigung aufnehmen oder stabilisieren, sechs Monate ohne Sozialleistungen), fehlende Unterlagen (nachholen). Nicht behebbare Ablehnungsgründe: Straftat mit Verurteilung über der Schwelle des §10 Abs. 1 Nr. 5 StAG (nach Ablauf bestimmter Fristen kann erneut geprüft werden), aktive Unterstützung verfassungsfeindlicher Bestrebungen (§11 Abs. 1 Nr. 1 StAG). Die Einbürgerungsbehörde ist verpflichtet, den Ablehnungsgrund im Bescheid genau zu benennen, damit der Antragsteller weiß, was er verbessern muss.
Der Einbürgerungstest in Deutschland nach §15 StAG i.V.m. der Einbürgerungstestverordnung (EinbTestV) besteht aus 33 Multiple-Choice-Fragen aus den Bereichen Leben in der Demokratie, Geschichte und Verantwortung sowie Mensch und Gesellschaft. Für das Bestehen müssen mindestens 17 von 33 Fragen richtig beantwortet werden (ca. 51 %). Die Testdauer beträgt 60 Minuten. Der Test wird bundesweit an zugelassenen Stellen durchgeführt, in der Regel an Volkshochschulen (VHS). Die Testgebühr beträgt je nach Anbieter zwischen 10 und 30 Euro. Vorbereitung: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellt auf seiner Website (www.bamf.de) einen offiziellen Fragenkatalog mit 310 Fragen bereit, aus denen die 33 Testfragen ausgewählt werden — 30 allgemeine Fragen und 3 länderspezifische Fragen zum jeweiligen Bundesland. Alle 310 Fragen mit Antworten sind frei zugänglich. Online-Übungsmöglichkeiten: BAMF-Fragenübungsportal, Volkshochschule-Lernmaterialien. Ausnahmen von der Testpflicht nach §15 Abs. 3 StAG: Antragsteller, die das 67. Lebensjahr vollendet haben, sowie Personen, die aus körperlichen, geistigen oder seelischen Gründen dauerhaft nicht in der Lage sind, den Test abzulegen (Nachweis durch amtsärztliches Attest oder Schwerbehindertenausweis). Der Test kann beliebig oft wiederholt werden.
Nein — durch die Einbürgerungsrechtsreform 2024 ist die Mehrstaatigkeit in Deutschland grundsätzlich möglich. Die bisherige Staatsangehörigkeit wird nicht automatisch durch die Einbürgerung in Deutschland aufgegeben oder entzogen. Allerdings sollten Sie das Recht Ihres Herkunftslandes prüfen: Einige Staaten erkennen die Mehrstaatigkeit nicht an und entziehen automatisch die Staatsangehörigkeit bei freiwilliger Annahme einer fremden Staatsangehörigkeit — z.B. Österreich (§27 StbG), Japan, China, Indien. Betroffene sollten sich vor der Einbürgerung bei der Botschaft oder dem Konsulat ihres Herkunftslandes informieren. Bei EU-Mitgliedstaaten (Frankreich, Spanien, Italien, Polen, Rumänien usw.) ist Mehrstaatigkeit in der Regel unproblematisch. Bei der Bundesrepublik Deutschland selbst: Die Einbürgerung erfolgt durch Aushändigung der Einbürgerungsurkunde (§16 StAG n.F.) — ab diesem Moment sind Sie Deutsche/r, behalten aber Ihre bisherige Staatsangehörigkeit, sofern das Herkunftsland dies akzeptiert. Wichtig: Wer als Mehrstaater lebt, unterliegt ggf. den Wehrpflichten beider Staaten — dies sollte vorab rechtlich geprüft werden.
Diese Vorlage dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Gesetze sind je nach Rechtsordnung unterschiedlich und ändern sich im Laufe der Zeit. Konsultieren Sie für Ihren konkreten Fall einen qualifizierten Rechtsanwalt.Vollständiger Haftungsausschluss
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